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Diskussionslos hiess der Nationalrat in seiner Sondersession im Oktober 2020 die Motion (20.3920) und das Postulat (20.3921) seiner SPK-NR für eine bessere Einhaltung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung gut. Beide Vorstösse waren auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Mit einem Postulat (20.3921) und einer Motion (20.3920) wollte sich die SPK-NR für die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung stark machen. Die Untervertretung der sprachlichen Minderheiten würde immer wieder damit gerechtfertigt, dass es zu wenige Bewerbungen aus dem französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachraum gebe. Dies könne aber nicht überprüft werden, da ein Monitoring fehle, zu dem der Bundesrat nun mit der Motion verpflichtet werden soll. Der vom Postulat geforderte Bericht soll zudem Möglichkeiten evaluieren, mit denen die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht-deutschsprachigen Regionen gesteigert werden könnte. Vorgeschlagen wurden etwa Bewerbungsgespräche, bei denen eine Person mit der gleichen Muttersprache wie die kandidierende Person anwesend sei, die Förderung von Home-Office für Personen aus Randregionen oder die Ausschreibung von Stellen auch auf Rätoromanisch.
In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat auf den Evaluationsbericht 2015–2019, der ausweise, dass die Sollwerte für Mehrsprachigkeit erreicht worden seien. Da die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung aber ein strategisches Legislaturziel sei, werde der Handlungsbedarf sowieso laufend evaluiert. Die verlangten Kennzahlen und die Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen könnten deshalb im nächsten Evaluationsbericht ausgewiesen werden. Entsprechend beantragte die Regierung die Annahme von Motion und Postulat.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Als die Motion Bühler (svp, BE) für eine zweisprachige Signalisation auf Autobahnen im März 2020 im Ständerat debattiert wurde, war der Anlass zur Motion schon behoben: Der Motionär hatte sich daran gestört, dass die Beschilderung auf der Autobahn der Umfahrung Biel nur in Deutsch gehalten war, und forderte, dass alle Ortsbezeichnungen auf Autobahnschildern zweisprachig aufgeführt werden, wenn die Sprachminderheit im Ort mindestens 30 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Bundesrätin Sommaruga, die das Verkehrsdepartement von Doris Leuthard per Januar 2019 übernommen hatte, hatte die 30 Prozent-Regel in einer Weisung an das ASTRA eingeführt. Im Rat verwies Bundesrätin Sommaruga darauf, dass diese Weisung an das ASTRA weiterhin gelte und niemand plane, diese Weisung wieder aufzuheben. Diese Regel betreffe nur das ASTRA, weshalb sie in der Weisung am richtigen Ort sei und eine Aufnahme in eine Verordnung nur bürokratischen Aufwand bedeute, aber nichts ändere. Die kleine Kammer nahm die Motion trotz diesem Votum mit 28 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen

Einstimmig beantragte die KVF-SR der kleinen Kammer die Annahme der Motion Bühler (svp, BE), welche die zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen will, sofern die kleinere Sprachgruppe mindestens 30 Prozent der Bevölkerung des auf der Signalisation ausgewiesenen Ortes ausmacht.

Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen

Die zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen wollte Nationalrat Manfred Bühler (svp, BE) mit einer im Herbst 2017 eingereichten Motion. Der Motionär störte sich insbesondere daran, dass bei der Eröffnung des Ostastes der Autobahnumfahrung von Biel nur deutsche Ortsname auf den Signalisationsschildern verwendet worden sind, obschon der französischsprachige Teil 40 Prozent der Bevölkerung Biels ausmache. Bei Ortschaftstafeln am Ortseingang gelte schliesslich auch die Regelung, dass beide Bezeichnungen verwendet werden, wenn die Sprachminderheit mindestens 30 Prozent der Bevölkerung betrage. Manfred Bühler forderte in seiner Motion die Übernahme dieser Regelung für die Signalisation auf Nationalstrassen und dementsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen.
Zwar lehnte der Bundesrat eine Gesetzesänderung ab und begründete dies mit praktischen Hindernissen wie dem vorhandenen Platz auf Signalisationstafeln und der Verkehrssicherheit – er erklärte, die unübersichtliche Signalisation könne zu Verwirrung und damit zu Unfällen führen –, doch Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte Anfang Juli 2019 ihren Handlungsspielraum innerhalb der Signalisationsverordnung genutzt, um die zweisprachige Signalisation auf dem Bieler Ostast zu gewährleisten. Die Verkehrsministerin handelte dabei nicht nur unter dem Eindruck der Motion Bühler, sondern auch auf Ersuchen der Berner Kantonsregierung und der Stadt Biel.
Als die Motion Bühler im September 2019 in den Nationalrat kam, beantragte Bundesrätin Sommaruga mit Hinweis auf die erfolgte Anpassung in Biel die Ablehnung der Motion. Der Motionär hielt aber an seinem Anliegen fest. Zwar dankte er der Bundesrätin für das schnelle Handeln in Biel, dennoch wollte er eine Gesetzesänderung anstreben, um auch anderen Städten und Gemeinden eine zweisprachige Signalisation auf der Nationalstrasse zu ermöglichen. Der Nationalrat nahm die Motion mit 149 gegen 34 Stimmen (0 Enthaltungen) an.

Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen

In der Herbstsession 2019 machte der Ständerat kurzen Prozess mit der Motion Marchand-Balet (cvp, VS): Der Antrag auf Erhöhung des Kredits für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften wurde stillschweigend gemäss dem einstimmigen Antrag der WBK-SR abgelehnt. Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) bekundete zwar grosse Sympathien für den Vorstoss, zweifelte aber die konkrete Umsetzbarkeit des Anliegens aufgrund des Zeitplans an. Den Kredit der Kulturbotschaft 2016–2020 mittels einer Motion zu erhöhen, sei nicht zielführend, zumal sich die Kulturbotschaft 2021–2024 bereits seit Ende Mai in der Vernehmlassung befinde. Da die Vorlage aber bereits eine Erhöhung für den Sprachaustausch um CHF 10 Mio. vorsehe, sei der Plan, dass der Bundesrat diesen Aspekt dann in der Folgebotschaft umsetze. Somit sollten die zusätzlich geforderten Mittel zur Verfügung stehen, womit das Anliegen der Motion bereits in der Kulturbotschaft aufgenommen und erfüllt wäre.

Erwerb einer zweiten Landessprache. Kredit für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Mo. 17.3306)

Die Auffassung, dass die Mehrsprachigkeit eine der Grundfeste der kulturellen Identität der Schweiz darstelle und eine immanente Rolle im viel besagten nationalen Zusammenhalt einnehme, ist unter den Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentariern kein Novum und wird auch gerne für eine adäquate Argumentationsstruktur beigezogen. So auch von Nationalrätin Marchand-Balet (cvp, VS), die mit ihrer Motion beim Bundesrat eine Erhöhung des Kredits für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften innerhalb des Gesamtkredits der Kulturbotschaft 2016–2020 beantragte. Bei der Förderung des Erwerbs und der Vertiefung einer zweiten Landessprache während der obligatorischen Schulzeit und der Berufsbildung komme dem Bund eine wichtige Rolle zu, die aber auch entsprechender Mittel bedürfe. Diese seien in der Kulturbotschaft zwar auch vorgesehen, machten aber im Vergleich zum Gesamtkreditvolumen lediglich einen marginalen Anteil aus.
Der Bundesrat liess in seiner Stellungnahme verlauten, dass er die Ansicht der Motionärin bezüglich der Relevanz von Sprachaufenthalten durchaus teile, da diese nebst der Möglichkeit eines Kulturaustausches auch die Sprachkompetenzen förderten. Mit dem Verweis auf seine Antwort zur Motion Trede (gp, BE; Mo. 14.3949) und die laufenden Arbeiten zur Strategie «Austausch und Mobilität» von Bund und Kantonen, welche die Grundlage zum Bericht in Erfüllung des Postulats der WBK-NR (Po. 14.3670) darstellen werde, beantragte er die Motion aber zur Ablehnung. Der ausstehende Bericht werde als Grundlage für die Vorbereitungen der Kulturbotschaft 2021–2024 beigezogen und allfällige Massnahmen in diesem Rahmen vorgelegt werden. Des Weiteren wäre eine Erhöhung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt, unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzhaushaltes, nicht angebracht.
Der Nationalrat schien hingegen in der Sommersession 2019 vom pekuniär gesteuerten Argument des Bundesrates nur sehr bedingt überzeugt zu sein und überwies die Motion mit einer Mehrheit von 98 zu 70 Stimmen (9 Enthaltungen) an den Ständerat.

Erwerb einer zweiten Landessprache. Kredit für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Mo. 17.3306)

Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

In der Frühjahrssession 2019 wurde eine Motion Bourgeois (fdp, FR) zurückgezogen, die das BöB dahingehend ändern wollte, dass die öffentlichen Ausschreibungen des Bundes zukünftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, mit der Begründung, dass er bereits im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) dem Parlament einen entsprechenden Passus für die künftige Regelung der Sprachanforderungen in diesem Bereich vorgelegt habe. Mit Bezugnahme auf ebendiese bundesrätliche Erläuterung verkündete der Motionär den Rückzug seines Anliegens, versäumte aber nicht, darauf hinzuweisen, dass er diese Entwicklung nicht aus den Augen verlieren werde.

Bei öffentlichen Ausschreibungen unsere wichtigsten Landessprachen berücksichtigen

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

Im Juni 2013 reichte Nationalrat Fathi Derder (fdp, VD) eine Motion zur Stärkung der Mehrsprachigkeit durch die Aufwertung des Englischen ein. Da sich das Englische in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen immer mehr zur offiziellen Kommunikationssprache entwickle, sei es wichtig, dieses mit der Mehrsprachigkeit der Schweiz zu verknüpfen. Es solle dabei aber nicht auf Kosten der bestehenden Sprachen, sondern vielmehr zu deren Ergänzung benutzt werden. Mit dem Status als Teilamtssprache gälte es zwar weder als Amts- noch als Landessprache, könne aber als legitime Sprache in der Behördenkommunikation fungieren. Des Weiteren erwartet der Motionär – als Begleitmassnahme für die Anpassungen in der Mehrsprachigkeit – dass Personen, welche eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz beantragen, mindestens eine Landessprache beherrschen müssen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die Mehrsprachigkeit bereits durch die Verankerung der vier Landessprachen in der Bundesverfassung gegeben sei und zunächst diese gesetzlich festgelegten Schwerpunkte gestärkt werden müssten. Da das Englische zudem schon in diversen gesellschaftlichen Bereichen starke Präsenz aufweise, sei eine staatliche Unterstützung dessen nicht von Nöten. Bezüglich der vorausgesetzten Sprachkompetenz von Ausländerinnen und Ausländern verwies der Bundesrat auf bereits bestehende Kriterien im Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Die Motion wurde im Juni 2015 zurückgezogen.

Stärkung der Mehrsprachigkeit durch die Aufwertung des Englischen

A travers une motion, Silva Semadeni (ps, GR) charge le Conseil fédéral d’élaborer une stratégie destinée à promouvoir les écoles dispensant un enseignement dans deux langues nationales. Grâce à une collaboration avec les cantons, cette stratégie de promotion du plurilinguisme a pour objectif de solidifier la sensibilité interculturelle et la cohésion nationale. L’un des principaux objectifs de la motion est la création de classes bilingues. L’impact positif de l’immersion sur l’apprentissage des langues, le développement d’une sensibilité culturelle dans un contexte mondialisé, ainsi que l’atout des langues dans le milieu professionnel, sont autant d’arguments avancés par Semadeni (ps, GR). De son côté, le Conseil fédéral a souligné l’importance du débat sur la question de l’apprentissage des langues. Il a rappelé le compromis des cantons, en 2004, qui a lancé une stratégie pour l’enseignement de deux langues étrangères, dont une nationale, à l’école et qui a été intégré au concordat Harmos en 2007. De plus, il estime que le plurilinguisme est une richesse de la Suisse qu’il faut préserver. Au final, le Conseil fédéral s’est dit prêt à s’engager et à s’associer aux cantons pour favoriser l’apprentissage des langues. La motion a d’abord été acceptée par le Conseil National. Ensuite, la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) a partagé l’avis favorable du Conseil fédéral et du Conseil national. La commission a ainsi rappelé les avantages d’un enseignement immersif pour l’apprentissage non seulement d’une langue, mais aussi d’une culture. Elle propose, sans opposition, d’adopter cette motion. Finalement, la motion a été définitivement adoptée grâce à l’aval du Conseil des Etats.

stratégie destinée à promouvoir les écoles dispensant un enseignement dans deux langues nationales

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Zwei Motionen bemängelten, dass die SRG ihrem Integrationsauftrag zwischen den Kultur- und Sprachräumen der Schweiz gemäss Art. 69 f. und 93 BV sowie Art. 24 f. RTVG 24 f. nur ungenügend nachkomme. Um das Verständigungspotenzial des Fernsehens effektiver zu nutzen, forderte Ständerat Theo Maissen (cvp, GR) die Einrichtung eines entsprechend ausgerichteten Spartenkanals. Der Nationalrat änderte im Dezember die vom Ständerat angenommene Vorlage dahingehend ab, dass die SRG nicht zur Einrichtung eines neuen Kanals verpflichtet, sondern diese dazu angehalten werden soll, ihre Beiträge im Bereich der Sprach- und Kulturverständigung auf den bestehenden Kanälen zu verstärken. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 bereinigt und an den Bundesrat überwiesen werden. Um die Annahme der durch die zweite Kammer abgeänderten Ständeratsmotion zu befördern, hatte Hans Stöckli (sp, BE) seine inhaltlich ähnlich ausgerichtete Eingabe (Mo. 10.3317) während der Beratung im Nationalrat zurückgezogen.

Motion für einen neuen schweizer Fernsehkanal (10.3055)

Um dem Anliegen der proportionalen Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung Nachdruck zu verleihen, nahmen National- und Ständerat eine Motion de Buman (cvp, FR) an, welche die Dreisprachigkeit von Kadermitgliedern der Bundesverwaltung fordert. Die Motion verlangt, dass Kadermitglieder neben ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte mindestens verstehen. Bei Anstellungen soll die Dreisprachigkeit zur Bedingung gemacht werden. Beide Kammern nahmen darüber hinaus eine Motion Lombardi (cvp, TI) an (09.4331), die eine Ombudsperson verlangt, welche für die Förderung der italienischen Sprache und eine adäquate Vertretung italienischsprachiger Beamter in der Verwaltung zuständig sein soll. Der Bundesrat unterstützte die Motion und erweiterte sie dahingehend, dass nicht nur die italienische, sondern auch die französische Sprache darunter fallen solle. Auch die Anregung von Ständerat Maissen (cvp, GR), die rätoromanische Sprache aufzunehmen, wurde entgegengenommen. Per 1. Juli 2010 wurde bereits ein Ombudsmann eingestellt, dessen Aufgaben aber noch präzisiert werden müssen.

Beherrschung der Amtssprachen bei Kadermitgliedern (10.3301)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Mit einer Motion wollte Nationalrat Bezzola (fdp, GR) erreichen, dass das von der Erziehungsdirektorenkonferenz seit 1990 angeregte und im Entwurf zum neuen Sprachengesetz vorgesehene Institut zur Förderung der Mehrsprachigkeit (IFM) in Graubünden angesiedelt wird. Er machte geltend, Graubünden sei der einzige dreisprachige Kanton und der einzige Kanton der Schweiz, in dem die vierte Landessprache verbreitet sei. Der Bundesrat verwies darauf, dass nicht beabsichtigt sei, eine neue Institution zu schaffen. Es sei vielmehr vorgesehen, das IFM als Zentrum mit Spezialaufgaben einem bestehenden universitären Institut anzugliedern, welches mit bestehenden Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, kantonalen Instituten) in den verschiedenen Sprachregionen vernetzt wird. Bei der Behandlung der Motion Bezzola im Nationalrat erklärte Couchepin, die Verabschiedung des neuen Sprachengesetzes habe für den Bundesrat keine Priorität mehr. Im Entwurf seien Förderungsmechanismen vorgesehen, die ihm in Zeiten, in denen in allen Bereichen Subventionen gestrichen werden, politisch sehr heikel erschienen. Auf seinen Antrag und im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Schaffung eines Instituts für Mehrsprachigkeit in Graubünden (Mo. 01.3714)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion Pelli (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragt, die Bundespersonalstatistik so zu gestalten, dass für alle vier Landessprachen ersichtlich wird, welche Angestellten Verwaltungsarbeiten verrichten und welche Übersetzungen anfertigen. Damit soll dargelegt werden, wie viele Personen deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache tatsächlich am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie viele für die landesweite Verständigung arbeiten.

Übersetzerinnen und Übersetzer in der Bundespersonalstatistik (Mo. 01.3723)

Der Nationalrat nahm eine Motion seiner SPK an, die den Bundesrat beauftragt, im Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2002 den Kredit für Verständigungsmassnahmen um CHF 1 Mio. aufzustocken. Dieser Betrag soll der Mitfinanzierung des Projekts «Exchange» (Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02) zugute kommen und wurde an die Bedingung geknüpft, dass eine Koordination des Projekts durch die Standortkantone in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung erfolgt. Der Bundesrat zeigte sich bereit, das Projekt im Sinn des verständigungspolitischen Verfassungsauftrags zu unterstützen. Da er vor einer bindenden Zusage über die Höhe des Kredits die offenen Fragen mit den Kantonen erörtern wollte, beantragte er ergebnislos Überweisung als unverbindliches Postulat. Der Ständerat hiess die Motion ebenfalls gut.

Motion zum Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der expo.02 (Mo. 00.3606)

Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat eine Motion Jutzet (sp, FR) an, die den Bundesrat auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben auszuarbeiten.

Unterstützung der mehrsprachigen Kantonen (Mo. 00.3034)

Mit der Überweisung einer Motion der LP-Fraktion beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Ausbau der Übersetzungsdienste zwecks einer effektiven Gleichstellung der drei Amtssprachen bei den Arbeiten der parlamentarischen Kommissionen. Dabei ging es den Motionären nicht um die Einführung einer Simultanübersetzung bei den Verhandlungen, sondern um die rechtzeitige Bereitstellung aller schriftlichen Unterlagen in den drei Amtssprachen. Der Ständerat hiess dieses Anliegen ebenfalls gut, wandelte aber den Vorstoss aus formalen Gründen in eine Empfehlung um.

Mehrsprachigkeit bei der Kommissionsarbeit (00.3138)

Anlässlich der Beratung einer Motion Zbinden (sp, AG) für eine gesamtschweizerische Volksschulreform wurde im Nationalrat von verschiedener Seite Kritik am Zürcher Vorprellen in Sachen Fremdsprachenunterricht laut. Trotz Bedenken hinsichtlich der Verletzung kantonaler Zuständigkeiten wurde die Motion mit 75 zu 73 Stimmen überwiesen. Die vom Ständerat noch nicht behandelte Motion beauftragt den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur gemeinsamen Realisierung einer schweizerischen Volksschulmodernisierung anzuhalten – wobei Erneuerungsimpulse aus Zürich durchaus übernommen und auf sinnvolle Weise landesweit adaptiert werden sollten.

Motion zur gesamtschweizerischen Volksschulreform (Mo. 99.3454)

Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von CHF 500'000 zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Um die Absichten der Landesregierung ausdrücklich zu unterstützen, überwies der Nationalrat bei der Beratung der Legislaturplanung eine Motion der vorberatenden Kommission, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenkatalog zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französisch- und deutschsprachigen Schweiz vorzulegen. Die Motion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen, wobei der Kommissionssprecher, der Bündner CVP-Abgeordnete Maissen allerdings monierte, der Nationalrat habe offenbar übersehen, dass die Schweiz nicht drei-, sondern viersprachig sei; er hoffe, dass die Nichterwähnung des Rätoromanischen lediglich ein Versehen sei.

Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung (Mo. 00.3193)

Da er selber diesen Vorschlag gemacht hatte, war der Bundesrat bereit, eine Motion Jutzet (sp, FR) entgegen zu nehmen, die ihn auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderer Aufgaben auszuarbeiten. Bereits 1994 hatte der Nationalrat einer diesbezüglichen parlamentarische Initiative Robert (gp, BE) Folge gegeben, diese dann im Hinblick auf die anstehende Revision des Sprachenartikels aber nicht weiter verfolgt.

Unterstützung der mehrsprachigen Kantonen (Mo. 00.3034)

Der Nationalrat überwies eine Motion Cavadini (fdp, TI) für Massnahmen zugunsten einer zahlenmässig besseren Vertretung von Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung in Postulatsform. Der Motionär hatte insbesondere deren zunehmend unterproportionalen Anteil in den obersten Lohnklassen kritisiert. Dieser Sachverhalt wurde übrigens auch von Bundesrat Villiger anlässlich der Beratung des Geschäftsberichts 1997 bestätigt; die Nutzniesser dieser Untervertretung sind aber nicht etwa die Deutschschweizer, sondern die Französischsprachigen.

Italienischsprachigen unterproportionalen Anteil
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000