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Nachdem 2015 ein Dutzend Personen das Schweizer Pendant zur deutschen Bewegung Pegida gegründet und die Städte Basel und Frauenfeld erfolglos um Demonstrationsbewilligungen ersucht hatte, blieben auch 2016 sämtliche Kundgebungsversuche von Pegida Schweiz ohne Erfolg. Zwar erteilten die Stadtbasler Behörden dem Verein im Januar eine Bewilligung für eine Demonstration, nachdem jedoch gewaltbereite Gruppierungen aus rechts- und linksextremen Kreisen ihre Teilnahme an jener Kundgebung respektive an einer Gegenkundgebung angekündigt hatten, wurde die Bewilligung aus Sicherheitsgründen wieder entzogen. Alle weiteren Gesuche für Demonstrationen in den Städten Aarau, Frauenfeld und Luzern wurden von den jeweiligen Behörden ebenfalls nicht bewilligt. Auch wenn Pegida Schweiz-Präsident Mike Spielmann, Mitglied der rechten Kleinstpartei Direktdemokratische Partei, in der Folge unbewilligte Demonstrationen angekündigt hatte, kam es nie zu einer solchen. Gegenüber der NZZ sagte ein Beobachter der rechtsextremen Szene, Pegida Schweiz verfüge über eine geringe Mobilisierungsfähigkeit und sei in erster Linie ein „aufgeblasenes Medienprodukt“.

Pegida Schweiz ohne Mobilisierungsfähigkeit

Sowohl die Gewährleistung der neuen Tessiner Kantonsverfassung, wodurch das Gesichtsverhüllungsverbot von Bundesrat und Parlament als bundesrechtskonform akzeptiert wurde, als auch das Urteil des EGMR vom Juli 2014, welches das Burkaverbot in Frankreich offiziell als EMRK-konform einstufte, verhalfen der Burka-Kontroverse in der Schweiz zu Aufwind. Anfang 2015 kündigte das Egerkinger Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das seinerzeit die Minarett-Initiative aus der Taufe gehoben hatte, denn auch an, auf nationaler Ebene eine Initiative für ein Verhüllungsverbot nach Tessiner Vorbild einzureichen, und zwar parallel zu Wobmanns parlamentarischer Initiative mit dem gleichen Anliegen. Obwohl die SPK-NR das Anliegen im April 2015 mit knapper Mehrheit unterstützt hatte, glaubte der Initiant nicht an den Erfolg über den parlamentarischen Weg. Deshalb und nicht zuletzt auch aus wahltaktischen Gründen – im Hinblick auf die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen im Oktober 2015 erhoffte sich die SVP einen positiven Effekt von der Initiative, wie der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger unumwunden zugab – trat das Egerkinger Komitee am 29. September 2015 vor die Medien, um die endgültige Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» bekanntzumachen. Der Initiativtext sei bei der Bundeskanzlei eingereicht worden und so bald als möglich wolle man mit der Unterschriftensammlung beginnen, liess das Komitee, dem neben Walter Wobmann weitere SVP-Exponentinnen und -Exponenten sowie Mitglieder der EDU, der Lega und der Schweizer Demokraten angehörten, in der Presse verlauten. Inhalt des Initiativtextes war erstens das Verbot, sein Gesicht im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Orten (ausgenommen Sakralstätten) zu verhüllen oder zu verbergen, sowie zweitens das Verbot, eine Person zu zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen sollten aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten und klimatischen Gründen sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums gestattet sein, um etwa Mundschutzmasken für Pflegepersonal, Motorradhelme, Kälteschutz beim Wintersport oder Fasnachtsmasken nicht unter Strafe zu stellen. In den Augen der Gegnerinnen und Gegner sollte die Initiative ein Problem lösen, das gar nicht existiere, sei doch die Wahrscheinlichkeit, in der Schweiz einer Burkaträgerin zu begegnen «nicht viel höher als auf dem Mars», wie «La Liberté» karikierend schrieb.
Die Alarmglocken schrillen liess die Initiative unterdessen in der Tourismusbranche, die sich – unter der Frankenstärke und Buchungsrückgängen aus dem Euroraum ächzend – gerade an der steigenden Anzahl zahlungskräftiger Gäste aus den Golfstaaten erfreute. Verböte die Schweiz die Burka, so die Befürchtung, würde diese Klientel zukünftig auf Reisen in die Schweiz verzichten und auch sonst könnte die Schweiz als bisher als offen und tolerant wahrgenommene Destination einen beträchtlichen Imageschaden erleiden und auch andere Touristen abschrecken. Eine prompte Reaktion auf das neuste Projekt des Egerkinger Komitees kam auch aus der Gemeinde Egerkingen (SO): Per Communiqué distanzierte sich der Gemeinderat in aller Form vom Egerkinger Komitee, das sich im Namen auf seinen Gründungsort beruft, und dessen «ideologisch verbrämter Gesinnung», wie der Tages-Anzeiger berichtete, und forderte das Komitee auf, den Namen Egerkingen nicht mehr zu verwenden.
Die Debatte um das Verhüllungsverbot loderte im Nachgang der Terroranschläge von Paris Mitte November 2015 noch einmal heiss auf. Während Kritiker des Burkaverbots befürchteten, durch die Einführung eines solchen könnte die Schweiz vermehrt in den Fokus von Dschihadisten rücken und in der Folge auch Ziel von zukünftigen Attentaten sein, zeigten sich die Initianten in den Medien wenig beeindruckt von den jüngsten Geschehnissen. Selbst durch Drohungen von Fundamentalisten wollten sie sich nicht einschüchtern lassen, denn nach den Anschlägen in Paris sei die Initiative «aktueller denn je»; es gehe letztlich darum, «unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu schützen», so Wobmann gegenüber der «Schweiz am Sonntag».
Wie man das Burkaverbot schon vor dem offiziellen Inkrafttreten wirkungslos machen könnte, zeigte sich derweil im Kanton Tessin, dessen Regelung Pate für das nationale Verbot gestanden hatte: Der französisch-algerische Unternehmer Rachid Nekkaz kündigte im Dezember in Locarno (TI) medienwirksam an, alle Bussen für Burka- oder Nikabträgerinnen im Tessin – ungeachtet deren Höhe – zu übernehmen.

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und indirekter Gegenvorschlag (19.023)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Im Sommer dieses Jahres fand die Flüchtlingsdebatte ihren Einzug auch offiziell in Institutionen, welche sich ausserhalb des tagespolitischen Geschehens bewegen – die Landeskirchen. Diverse Kantone schienen mit ihren bis dahin gängigen Unterbringungsmöglichkeiten wie Zivilschutzanlagen oder Pfadiheimen an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen zu sein, weshalb sie sich entschieden, ein Gesuch an "höherer Stelle" einzureichen. Im Kanton Bern beispielsweise wurde nach einer Behördenanfrage eine Anzeige in den Pfarreiblättern geschaltet, in welcher man sich bei den Mitgliedern nach freiem Wohnraum für Flüchtlinge erkundete. Aber auch in den Kantonen Zug, Schwyz oder Luzern hoffte man auf die Hilfe kirchlicher Institutionen. Oft stiess man aber wider Erwarten auf verschlossene Pforten. Die Argumente für die ablehnende Haltung äusserten sich dabei oft in ähnlicher Weise: Es sei nicht genug Platz vorhanden, um zusätzlich Leute unterzubringen und zudem wäre die Nutzbarmachung des vorhandenen Platzes oft mit zusätzlichen Umbaumassnahmen verbunden. Des Weiteren befürchte man teilweise grosse Einschnitte im Alltag der bisherigen Bewohner – Störung der klerikalen Gepflogenheiten oder Einschränkung der Privatsphäre als Beispiele –, zumal man den Asylsuchenden keine besondere Unterhaltung bieten könne und diese folglich mit Nichtstun beschäftigt wären. Diese Haltung rief aber auch Kritiker auf den Plan: Viele Gotteshäuser schienen in der Frage der Nächstenliebe ihre Grenze beim traditionellen Engagement in der Form von Betreuungsprogrammen wie Deutschkursen oder Rechtsberatungen zu ziehen. Die Kritik richtete sich an dieser Stelle aber primär an die Kirchenoberen; die Kirchenbasis setze sich bereits für die Menschen in Not ein. So setzte beispielsweise Matthias Hui (Co-Redaktor der Zeitschrift "Neue Wege") gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus seinem Netzwerk "Kirche? NordSüdUntenLinks" eine "Migrationscharta" auf, welche Kirchen konkret aufforderte, schärferen Protest gegen die heutige Migrationspolitik zu äussern und sich mehr in die Debatte einzubringen. Walter Müller, Sprecher der Bischofskonferenz, wollte diesbezüglich keinen Kommentar abgeben, liess es sich aber nicht nehmen zu betonen, dass die Tagespolitik kein Einmischungsfeld der Kirche darstelle.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, schien diesbezüglich aber eine gänzlich andere Meinung zu vertreten: Über Monate wurde er nicht müde, Kritik an der Asyldebatte in der Schweiz zu üben und die Engstirnigkeit mancher Politiker anzuprangern. Die Grenzen für Asylsuchende zu schliessen sei "völlig daneben" und bringe im Endeffekt niemandem etwas; die westlichen Länder müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Auf diese Aussagen Gmürs folgte wiederum Kritik aus den Reihen der politischen Elite – überraschenderweise ausgerechnet von Seiten des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Seiner Auslegung nach könne die Kirche nicht nur Offenheit predigen, sondern müsse ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bischof Gmür liess sich diesbezüglich nicht zweimal bitten: Er setzte ein Zeichen, indem er Anfangs August 2015 ankündigte, dass das Bistum prüfen lassen wolle, ob die Wohneinheiten des Schlosses Steinbrugg in Solothurn für diesen Zweck geeignet seien. Im September konnte er sodann auch, nach einem Behördentreffen zwecks Klärung organisatorischer Fragen, einen positiven Bescheid verkünden; es sollen Wohneinheiten für bis zu zwölf Personen geschaffen werden, welche nach Umbauarbeiten – Rückbau von Büroräumlichkeiten – voraussichtlich ab Ende Oktober 2015 bezugsbereit sein könnten.

Aufnahme von Flüchtlingen

Mit dem Ableben von Hisham Maizar im Frühjahr 2015 wurden zeitgleich drei Präsidialposten in wichtigen religionspolitischen Organisationen (DIGO, FIDS, SCR) frei, die es nun zu besetzen galt. Im Falle der DIGO war rasch klar, dass Bekim Alimi diesen Posten – zunächst interimistisch – übernehmen würde. Die Besetzung des Vorsitzes des SCR und der FIDS erwies sich indes als etwas anspruchsvoller. Der Schweizerische Rat der Religionen beschloss zunächst den christkatholischen Bischof Harald Rein ad interim auf diesem Posten einzusetzen, bis er schliesslich im Juni eine definitive Lösung werde vorweisen können. Diese wurde am 22. Juni dann auch in der Person von Gottfried Locher, Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, gefunden und mit einer Wahl bestätigt. Die grösste Lücke, die es nun noch zu schliessen galt, war die Besetzung des Vorsitzes der FIDS. Wer auch immer dieses Vermächtnis antreten sollte, würde stets im Hinterkopf behalten müssen, dass er hier in die Fussstapfen jenes Mannes treten würde, der als erster den Schweizer Muslimen eine eigenständige Infrastruktur und insbesondere eine gesellschaftliche Identität geschaffen hatte. Ebenfalls im Juni wurde schliesslich auch dieser freie Sitz besetzt: Der in der Deutschschweiz noch relativ unbekannte Waadtländer Montassar BenMrad wird die Nachfolge von Maizar bei der FIDS antreten, wobei er zugleich mit dem Vizepräsidium beim SCR beauftragt werden wird.

Hisham Maizer

Nachdem der Nationalrat der Motion Streiff-Feller (evp, BE) für eine verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit in der Wintersession 2014 stillschweigend zugestimmt hatte, wurde das Anliegen im Juni 2015 auch im Ständerat angenommen. Christian Levrat (sp, FR) betonte in diesem Zusammenhang stellvertretend für die Kommission, dass die vorliegende Motion keine Neuheit darstelle, aber durchaus die gegenwärtige Position der Schweiz in Bezug auf die Religionsfreiheit wieder in Erinnerung rufe. Diese stütze sich ausschliesslich auf das internationale Recht und nicht etwa auf moralische oder religiöse Überlegungen. Bundesrat Burkhalter pflichtete diesbezüglich Herrn Levrat bei, betonte aber, dass die grundlegende Debatte nicht von der gesetzlichen Grundlage herrühre, sondern im Wesentlichen vom mangelnden Respekt dieser gegenüber. Auch wenn bereits 168 Nationen den UNO-Pakt II ratifiziert hätten, blieben in der Realität noch wesentliche Probleme bezüglich dessen Implementierung bestehen. Aus eben diesem Grund sei es wichtig, dass die Schweiz den politischen Dialog sowohl auf bilateraler als auch multilateraler Ebene weiterführe und sich in diesem Bereich engagiere.

verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit

Am 14. Mai 2015 verloren die Schweizer Muslime mit Hisham Maizar nicht nur eine grosse Persönlichkeit, sondern auch "das Gesicht des Schweizer Islam" wie das St. Galler Tagblatt titelte. Der in St.Gallen wohnhafte Schweizer mit palästinensischen Wurzeln war stets für seine Besonnenheit und die Fähigkeit, einen konstruktiven Dialog über Religionsgrenzen hinweg führen zu können, gelobt worden. Seinen Zutritt auf das Parkett der Schweizer Religionspolitik hatte Maizar nach den Anschlägen von 9/11 gefunden. Der ehemalige St. Galler Bischof Ivo Fürer hatte ihn davon überzeugt wie wichtig es sei, dass die Schweizer Muslime gerade vor diesem Hintergrund mit einer vereinten Stimme in den Medien präsent seien und sich von extremistischen Positionen abgrenzten, um zugleich auch als verlässlicher Partner der Rechtsstaatlichkeit wahrgenommen zu werden. In den knapp 15 Jahren seines Schaffens hatte dieses Anliegen stets oberste Priorität erhalten, weshalb er zunächst den Dachverband Islamischer Gemeinden der Ostschweiz (DIGO) und später, im Jahr 2006, die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) gegründet und bis zu seinem Ableben auch präsidiert hatte. Einer breiteren Öffentlichkeit wird Maizar aber wohl in erster Linie in seiner Rolle als Präsident des Schweizerischen Rates der Religionen (SCR) in Erinnerung bleiben, welcher mit Vertretern unterschiedlichster Religionsgemeinschaften primär als Ansprechpartner für Bundesbehörden fungiert.

Hisham Maizer

Vollkommen missraten sei das Gespräch zwischen Roger Schawinski und Andreas Thiel in der Sendung "Schawinski" vom Dezember 2014, rügte der Ombudsmann Achille Casanova in einer schriftlichen Stellungnahme. Eine Diskussion von Thiels These, der Islam sei ein "einziger Aufruf zur Gewalt", habe nicht stattgefunden, womit das Sachgerechtigkeitsgebot mehrfach verletzt worden sei. Stattdessen habe der Gastgeber den Geladenen beleidigt oder unterbrochen und Letzterer habe die Antwort auf die an ihn gerichteten Fragen verweigert oder nur mit Gegenfragen geantwortet. Als "gravierende Fehlleistung" bezeichnete der Ombudsmann, dass Schawinski ein in der Berner Zeitung abgedrucktes Zitat von Thiel aus dem Kontext gerissen habe, wodurch der Eindruck entstanden sei, Thiel bezeichne die Muslime als "zwischen Neandertaler und Homo sapiens steckengeblieben". Diese Aussage Thiels habe sich aber nicht auf die Muslime generell bezogen, sondern darauf, wie sie unseren hiesigen Humor verstehen würden. Das SRF nahm die Kritik des Ombudsmanns zur Kenntnis, teilte sie aber nicht vollständig. Das Schweizer Fernsehen erachte das Gespräch als misslungen und bedaure dies; man habe das umstrittene Zitat im Kontext des BZ-Interviews jedoch durchaus als auf das generelle Wesen der Muslime bezogen deuten können. Dabei zitierte das SRF zur Verdeutlichung der eigenen Position eine andere Passage aus Thiels Interview in der BZ, wo dieser über seine muslimischen Gastgeber in Kashmir folgende Aussage machte: "Die sind alle gehirngewaschen und haben einen an der Waffel."

Andreas Thiels Interpretation des Korans

La CPS-CN a, par le biais de sa porte-parole Edith Graf-Litscher (ps, TG), déposé une motion pour la mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation. Elle espère ainsi détecter précocement les radicalisations et empêcher le départ de jeunes pour le djihad. Cette ligne serait coordonnée au niveau national. Le Conseil fédéral ayant déjà implémenté la task force TETRA au niveau national et intercantonal estime qu'une hotline nationale est superflue, l'expérience des pays collaborant avec la Suisse ayant montré que c'est au niveau local que les interlocuteurs sociaux sont importants pour les jeunes en voie de radicalisation. En outre, pour les urgences, le numéro national 117 permet de communiquer ses doutes à la police, qui le cas échéant pourrait agir directement. C'est pour ces raisons que le Conseil fédéral a suggéré de rejeter la motion. Le Conseil national a suivi son avis à 110 voix contre 70 avec 4 abstentions. Durant la même semaine, il était possible de lire dans les colonnes du Temps qu'une telle hotline existait. Elle a été mise en place par le conseil central islamique suisse (CCIS), dans le but d'aider les professionnels de l'éducation de différencier l'extrémisme des pratiques religieuses coutumières. Le CCIS distribue depuis mars 2015 des papillons publicitaires pour sa ligne dans les écoles alémaniques. Si les autorités ont dû préciser au public qu'il ne s'agissait pas d'une initiative officielle, elles n'interdisent cependant pas la ligne téléphonique, toute organisation religieuse étant en droit de proposer un tel service.

mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation

Erich von Siebenthal (svp, BE) verlangte mit seinem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen zu deren Schutz. Der Postulant begründete sein Anliegen mit der in verschiedensten Staaten noch immer weit verbreiteten religiösen Diskriminierung von Minderheiten in diversen sozio-ökonomischen und politischen Belangen. Der Bericht soll nicht nur einen Überblick über religiöse Diskriminierung in der ganzen Welt bieten, sondern darüber hinaus aufzeigen, wie die Schweiz im Rahmen ihrer Aussen- und Entwicklungspolitik gegen Menschenrechtsverstösse und religiöse Verfolgungen vorgehen kann. Der Bundesrat zeigte sich bereit, diesen Aspekten im jährlich erscheinenden Aussenpolitischen Bericht zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Der Nationalrat stimmte dem Geschäft in der Wintersession 2014 stillschweigend zu.

Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen

Der Nationalrat stimmte im Dezember einer Motion Streiff-Feller (evp, BE) zu, welche von der Schweiz in bilateralen und multilateralen Beziehungen eine verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit sowie des Schutzes religiöser Minderheiten forderte. Da die Schweiz gut vernetzt sei und das Prinzip der Universalität der Menschenrechte hochhalte, sei sie prädestiniert, sich im Ausland für den Schutz der Religionsfreiheit einzusetzen, argumentierte die Motionärin. Der Bundesrat ging mit der Nationalrätin einig: Die Schweiz solle sich in diesem Bereich weiterhin engagieren sowie ihr Engagement bei veränderten Umständen laufend anpassen. Betreffend bestehende Bestrebungen verwies der Bundesrat auf die bilateralen Menschenrechtsdialoge sowie auf die aktive Rolle der Schweiz in internationalen Gremien, namentlich der UNO und der OSZE. Darüber hinaus zeigte sich die Regierung bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten im Aussenpolitischen Bericht näher zu beleuchten, wie dies ein Postulat von Siebenthal (svp, BE) verlangt, welches der Bundesrat am selben Tag ebenfalls zur Annahme empfahl. Der Nationalrat stimmte beiden Anliegen in der Wintersession stillschweigend zu.

verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit

Andreas Thiels Interpretation des Korans als "einziger Aufruf zur Gewalt" sowie seine Darstellung Mohammeds als Sklaventreiber, Kinderschänder und Massenmörder, die der Politsatiriker im November in einem mehrseitigen Beitrag in der Weltwoche verbreitete, hatten eine Einladung zur Sendung "Schawinski" zur Folge. Ab Beginn der 30-minütigen Sendung, die jegliche Sachlichkeit vermissen liess, provozierten sich Gast und Moderator Roger Schawinski im Akkord, wobei die anfänglichen Sticheleien rasch in gegenseitige respektlose Beschimpfungen gipfelten. "Am Tiefpunkt der Islamdebatte" konstatierte die Basler Zeitung; "Zwei Gockel erklären die Welt" titelte die Berner Zeitung. Der Schlagabtausch wurde dennoch - oder höchstwahrscheinlich gerade deswegen - zum Online-Phänomen: Kein SRG-Video wurde in kürzester Zeit so oft angewählt wie der "skurrile Showdown" (Der Bund) mit über 500'000 Klicks nach nur wenigen Tagen. Über 150 Beanstandungen gingen im Anschluss der Sendung an die SRG-Ombudsstelle ein, was einem Spitzenwert entsprach: Nur die Berichterstattung der "Rundschau" über den Kampfjet Gripen im April 2014 führte mit 110 Eingaben zu ähnlich vielen Beschwerden. Die Grossmehrheit der Beschwerden richteten sich gegen Schawinskis "respektlose" Interviewführung.

Andreas Thiels Interpretation des Korans

Gleich mehrere bedeutende Studien zur Religiosität der Schweizer Bevölkerung wurden 2014 publiziert. Eine breit angelegte Studie legte dar, dass sich 90% der um die 7'000 befragten Konfirmandinnen und Konfirmanden als wenig bis gar nicht religiös bezeichnen. Trotzdem kann sich immerhin ein Fünftel der Umfrageteilnehmer vorstellen, in Zukunft Freiwilligenarbeit für die Kirche zu betreiben. Weiter legte eine im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms durchgeführte Untersuchung dar, dass gerade einmal 18% der Schweizer Bevölkerung ihren Glauben regelmässig praktizieren. Auch innerhalb dieser Gruppe gibt es Veränderungen: Während der Anteil gläubiger Anhänger von Landeskirchen abnimmt, verzeichnen Freikirchen in dieser Gruppe Zulauf. Während weitere 13% der 1229 Befragten angaben, einen alternativen Glauben zu praktizieren (z.B. Esotherik, New Age, Anthroposophie), bezeichneten 12% der Umfrageteilnehmer - die sog. Säkularen - Gott als reine Illusion. Mit 57% machen die "Distanzierten" die grösste Gruppe aus. Diese gehören in der Regel zwar einer Glaubensgemeinschaft an, praktizieren ihren Glauben jedoch nicht aktiv. Ferner sind insgesamt 85% der Befragten ganz oder zumindest teilweise der Ansicht, dass Religionen eher Konflikte schüren als Frieden schaffen würden. Eine weitere im Berichtsjahr erschienene Nationalfondsstudie ergründete mit 100 Tiefeninterviews den Erfolg evangelischer Freikirchen.

Kirchenstatistik 2013

Mit seiner Motion brachte Ständerat Hans Altherr (fdp, AR) in der Woche nach Annahme des Burkaverbots im Kanton Tessin die Einführung eines Toleranzartikels erneut auf die politische Agenda. In Anlehnung an eine kurz nach Annahme der Minarettinitiative von zwei Rechtsprofessoren geäusserte Idee verlangte Altherr eine Ergänzung des Verfassungsartikels zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche Religionsgemeinschaften dazu auffordern würde, "ihr Auftreten im öffentlichen Raum auf ein allgemein verträgliches Mass" zu reduzieren. Gemäss den beiden Juristen wäre die Betonung der Religionsfreiheit versehen mit einem Gebot auf Rücksichtnahme zielführender als "diskriminierende und unverhältnismässige" Artikel. Noch vor der Beratung der Motion im Ständerat äusserten freikirchliche Gruppierungen Bedenken, dass der Toleranzartikel das Aufhängen von Kruzifixen in öffentlichen Schulen und Universitäten verbieten könnte. Der Bundesrat zeigte Verständnis für die Motion, erachtete es jedoch als zwingend, dass die Religionsgemeinschaften den Impuls für eine Verfassungsänderung geben würden. Bei diesen Akteuren bestünde im Moment jedoch kein Konsens, weswegen der Bundesrat die Motion ablehnte. In der kleinen Kammer verlangte ein Ordnungsantrag Stöckli (sp, BE) die Rückweisung an die Kommission, um das allgemein formulierte Anliegen unter Beiziehen von Staats- und Kirchenrechtlern zu beraten. Nach vier ablehnenden Voten aus den Reihen der CVP, FDP und GLP unterlag der Ordnungsantrag deutlich, worauf der Motionär sein Anliegen zurückzog. Altherr sah durch die abgelehnte Rückweisung an die Kommission sein Ziel verhindert, eine breite Diskussion zum Thema zu führen, um so einer möglichen Vermummungsverbots-Initiative zuvorzukommen.

Einführung eines Toleranzartikels

Nach der knappen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) im Vorjahr, beschäftigte sich das Parlament im Berichtsjahr erneut mit der Frage betreffend die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum. In Form eines Postulats forderte Thomas Aeschi (svp, ZG) vom Bundesrat, den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit darzulegen. Konkret verlangte der Postulant eine Stellungnahme zum Aufhängen von Kreuzen und anderen religiösen Symbolen sowie zum Tragen religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden. Betreffend Letzteres ist der Bundesrat angehalten, eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Tragen kleinerer religiöser Zeichen wie Halsschmuck sowie grösserer religiöser Zeichen wie Kopfbedeckungen oder Ganzkörperbekleidung wie dem Habit anzustellen. Darüber hinaus äusserte sich der Postulant kritisch zur Erhebung der Kirchensteuer für juristische Personen und verlangte eine Überprüfung der Vereinbarkeit kantonaler Regelungen mit dem eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz. Während der Bundesrat es als notwendig erachtete, Fragen zur Präsenz und Bedeutung von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum in einem Bericht zu klären, stellte er sich gegen eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kirchensteuererhebung bei juristischen Personen. Das Einziehen dieser Steuer falle in die Kompetenz der Kantone und sei demzufolge auf dieser Entscheidungsebene zu behandeln. Das Parlament folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte dieses Anliegen ab. Die anderen beiden Punkte des Vorstosses wurden diskussionslos angenommen und überwiesen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

Der Ständerat wollte kein nationales Vermummungsverbot. Mit 27 zu 3 Stimmen sprach er sich klar gegen eine entsprechende Motion Fehr (svp, ZH; Mo. 11.3043) aus. Ein generelles Vermummungsverbot würde einen Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone darstellen und daher eine Verfassungsänderung voraussetzen. Mit demselben Argument lehnte die kleine Kammer auch eine Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 13.3520) ab, welche Vermummungen bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftatbestand ahnden wollte. Der Motionär begründete seinen Vorstoss damit, dass die kantonalen Verbote nicht mit gebotener Härte durchgesetzt würden und daher ein nationales Vermummungsverbot in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden müsse.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Die vom Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) herausgegebene Kirchenstatistik 2013 ortete eine Stagnation der absoluten Anzahl Katholiken bei 3 Mio. Anhängern, was die Autoren in erster Linie auf die Einwanderung zurückführten. Hiervon habe die römisch-katholische Kirche deutlich mehr profitiert als die evangelisch-reformierte. In relativen Zahlen schrumpfte der Anteil Katholiken in den letzten vier Jahrzehnten von 49% auf 38%, derjenige der Reformierten denn auch von 46% auf 28%. Gut ein Fünftel der in der Schweiz lebenden Bevölkerung gehörte im 2011 keiner Konfession mehr an. Gemäss Studie lassen sich noch ein Drittel aller römisch-katholischen sowie beinahe die Hälfte der evangelisch-reformierten Eheleute kirchlich vermählen.

Kirchenstatistik 2013

Am Tag nach der Annahme der Burka-Initiative im Tessin liess das Egerkinger Komitee, welches einst erfolgreich die Minarett-Initiative lanciert hatte, verlauten, dass eine ähnlich formulierte, nationale Volksinitiative zur Unterschriftensammlung bereitstünde. Möglich also, dass das Anliegen nach dem Scheitern im Parlament den Weg über die Volksrechte nehmen wird.

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und indirekter Gegenvorschlag (19.023)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Das Vermummungsverbot war auch auf kantonaler Ebene ein Thema. Im Kanton Basel-Stadt wurde eine von der Jungen SVP lancierte Initiative für ein kantonales Vermummungsverbot vom Parlament für ungültig erklärt. Die Initiative wollte im Übertretungsstrafrecht einen neuen Paragraphen verankern, nach dem das Verdecken des Gesichtes ausserhalb bewilligungspflichtiger Versammlungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen bestraft werden sollte.
Mehr Erfolg hatte das Vermummungsverbot im Kanton Tessin. Am 23. September wurde eine von Giorgio Ghiringhelli lancierte Volksinitiative, die nach dem Vorbild Frankreichs und Belgiens die Vermummung im öffentlichen Raum verbieten wollte, von 65,4% der Stimmbürger gutgeheissen. Die avisierte Zielgruppe waren Burka- und Niqabträgerinnen, obwohl diese im Südkanton kaum anzutreffen sind. Ghiringhelli ging es denn auch bewusst um die Prävention. Ob die neue Verfassungsbestimmung zur Anwendung kommen wird, hängt von der ausstehenden Gewährleistung der Kantonsverfassung durch die Bundesversammlung ab (vgl. Kapitel 1d).

Vermummungsverbot im Tessin
Dossier: Burkaverbot in den Kantonen

Mit 87 zu 93 Stimmen beerdigte der Nationalrat eine aargauische Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum in der Herbstsession 2012 nur äusserst knapp. Neben den geschlossenen Fraktionen der BDP und der SVP erhielt das Anliegen auch von einer Grossmehrheit der CVP-Fraktion sowie einem Drittel der liberalen Fraktion Unterstützung.

Standesinitiative für ein generelles nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Im Juni des Berichtjahres erfolgte in Bern der Spatenstich zum „Haus der Religionen“, unter dessen Dach alle Religionen zum friedlichen Dialog zusammenfinden sollen. Die Überbauung an der Europastrasse soll auch Wohnungen, Restaurations- und Detailhandelsbetriebe umfassen. Der erfolgte Spatenstich entsprach einem grossen Meilenstein, da der Baubeginn aufgrund von Einsprachen und fehlenden finanziellen Mitteln mehrmals verzögert worden war.

„Haus der Religionen“

In der Frühjahrssession 2012 bestätigte die Kantonskammer den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten und vom Bundesrat gestützten Entscheid zur Motion Reimann (svp, SG), welche die Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak durch zusätzliche Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene unterbinden will. Seiner grossen Kammer und dem Bundesrat folgend lehnte der Ständerat jedoch eine im Geschäft enthaltene Forderung ab, welche von der Schweiz verlangt hätte, bei der UNO eine Resolution zur Errichtung von Schutzzonen für einen bestimmten Teil der christlich-irakischen Bevölkerung zu deponieren.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Eine Parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) (siehe auch hier), die ein Verbot der sexuellen Verstümmelung (Beschneidung und Infibulation) von Frauen verlangte, tangierte sowohl gesellschafts- und religionspolitische Fragen als auch Aspekte des Persönlichkeitsschutzes. Der Nationalrat hatte einer entsprechenden Anpassung des Strafgesetzbuchs (StGB) Ende 2010 auf Empfehlung seiner Kommission zugestimmt, während der Ständerat in der Detailberatung davon abgewichen war. In der Differenzbereinigung schloss sich der National- dem Ständerat an, so dass im Herbst des Berichtsjahrs beide Räte dem Verstümmelungsverbot zustimmten.

Verbot der sexuellen Verstümmelung

Die staatpolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfahl mit präsidialem Stichentscheid (bei 12 zu 12 Stimmen) Folgegeben für eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), die christlichen Symbolen im öffentlichen Raum ein verfassungsrechtliches Vorrecht vor anderen religiösen Zeichen einräumen möchte. Damit soll verhindert werden, dass mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Entfernung der im gesellschaftlichen Alltag verankerten Insignien christlicher Kultur und Tradition erwirkt werden könnte. Da die ständerätliche SPK im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die geforderte religiöse Neutralität des Staats gegenteiliger Meinung war, gelangt das Geschäft zum Entscheid an die Räte. Dieser ist für 2012 vorgesehen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Der Nationalrat nahm eine Motion Reimann (svp, SG) teilweise an, die den Bundesrat beauftragte, sich gegen religiöse Intoleranz, insbesondere die Verfolgung von Christen durch islamistische Kräfte im Irak einzusetzen. In ihrer Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass nicht nur die irakischen Christen, sondern die dortige Bevölkerung als Ganzes von religiös mitbegründeter Intoleranz und Gewalt betroffen seien. Folglich lehne er es ab, eine UNO-Resolution einzubringen, welche die Errichtung einer Schutzzone für den christlichen Teil der Bevölkerung zum Ziel hätte. Jede Form religiöser Intoleranz sei, unabhängig von der Zielgruppe, international zu bekämpfen. Der Nationalrat pflichtete in der Resolutionsfrage dem Bundesrat bei und stimmte den anderen Punkten des Anliegens stillschweigend zu. Der Ständerat hat das Geschäft im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Auf Mehrheitsantrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) wies der Nationalrat eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit mit dem Titel „Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern“ mit 177 zu 66 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP, vermochten sich nur einige Vertreter der CVP- und SP-Fraktionen für das Anliegen erwärmen. Die Petitionäre hatten zum einen verlangt, dass der Bundesrat sich für die volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen in islamischen Ländern verwende. Zum anderen hatten sie gefordert, dass der Schweiz die Unterzeichnung internationaler Abkommen nur noch mit jenen Ländern erlaubt sein soll, die den Minderheitenschutz verfassungs-, allenfalls vertragsrechtlich garantierten.

volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen