Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Religions- und gesellschaftspolitische Fragen

Akteure

  • Aeschi, Thomas (svp/udc, ZG) NR/CN

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Bundesrat erachtete das Anliegen des Postulats Aeschi (svp, ZG) mit dem im Sommer 2017 verabschiedeten Bericht zur Präsenz religiöser Symbole im öffentlichen Raum als erfüllt und beantragte dem Nationalrat im Rahmen seines Berichtes zu Motionen und Postulaten (BRG 18.006) die Abschreibung des Vorstosses. Dieser kam dem Antrag in der Sommersession 2018 nach.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

In Erfüllung des Postulats Aeschi (svp, ZG) legte der Bundesrat im Sommer 2017 seinen Bericht zur Präsenz religiöser Symbole im öffentlichen Raum vor. Der Postulant hatte den Bundesrat ersucht, der Frage nach einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich des Aufhängens und Tragens religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden nachzugehen. Der Bundesrat sieht indes keine Notwendigkeit darin, entsprechende Rechtsvorschriften auf Bundesebene aufzugreifen. Erfahrungsgemäss werde ein Grossteil der Konflikte um besagte Thematik ausserrechtlich gelöst. Zudem sei der föderalistische Ansatz des Religionsrechts in der Schweiz stark verankert und habe sich grundsätzlich gut bewährt. Kommunale und kantonale Behörden seien in der Regel mit den jeweiligen lokalen Umständen gut vertraut und durchaus im Stande, situationsgerechte und zweckmässige Lösungen im direkten Kontakt mit den Betroffenen zu finden. In den seltenen Fällen der Rechtsweginanspruchnahme gelinge es den Gerichten gut, die individuellen Grundrechtsansprüche mit den gesellschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

Nach der knappen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) im Vorjahr, beschäftigte sich das Parlament im Berichtsjahr erneut mit der Frage betreffend die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum. In Form eines Postulats forderte Thomas Aeschi (svp, ZG) vom Bundesrat, den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit darzulegen. Konkret verlangte der Postulant eine Stellungnahme zum Aufhängen von Kreuzen und anderen religiösen Symbolen sowie zum Tragen religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden. Betreffend Letzteres ist der Bundesrat angehalten, eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Tragen kleinerer religiöser Zeichen wie Halsschmuck sowie grösserer religiöser Zeichen wie Kopfbedeckungen oder Ganzkörperbekleidung wie dem Habit anzustellen. Darüber hinaus äusserte sich der Postulant kritisch zur Erhebung der Kirchensteuer für juristische Personen und verlangte eine Überprüfung der Vereinbarkeit kantonaler Regelungen mit dem eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz. Während der Bundesrat es als notwendig erachtete, Fragen zur Präsenz und Bedeutung von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum in einem Bericht zu klären, stellte er sich gegen eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kirchensteuererhebung bei juristischen Personen. Das Einziehen dieser Steuer falle in die Kompetenz der Kantone und sei demzufolge auf dieser Entscheidungsebene zu behandeln. Das Parlament folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte dieses Anliegen ab. Die anderen beiden Punkte des Vorstosses wurden diskussionslos angenommen und überwiesen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum