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Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen

Nach gut zwei Jahren Covid-19-Pandemie war es dieses Jahr endlich wieder so weit: Die Schweiz durfte die Kultur wieder ohne Einschränkungen geniessen. Bereits am 16. Februar 2022 hob der Bundesrat den Grossteil der nationalen Massnahmen – auch diejenigen im Kulturbereich – auf, woraufhin es in der Kultur ein breites Aufatmen und Erwachen gab. Konzerte und Festivals, sowie Museen, Theater oder Kinos konnten wieder gänzlich ohne Einschränkungen besucht werden. Dies führte auch dazu, dass der Kulturbereich – nach zwei Jahren verstärkter Aufmerksamkeit durch Covid-19 – in den Medien etwas aus dem Fokus geriet, wie Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Die Kulturpolitik der Schweiz war 2022 von drei grösseren Themen geprägt: der Abstimmung zur Revision des Filmförderungsgesetzes, dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele und der Frage, wie die Schweiz mit Nazi-Raubkunst umgehen soll.

Nachdem die Beratungen zur Revision des Filmförderungsgesetzes – Lex Netflix – nach langwierigen Diskussionen als letztes Geschäft der Kulturbotschaft 2021-2024 in der Herbstsession 2021 zu einem Abschluss gekommen war, ergriffen die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen sowie die Junge SVP Ende Januar 2022 erfolgreich das Referendum. Streaming-Anbietende wie Netflix oder Disney+ sollten mit diesem Gesetz unter anderem dazu verpflichtet werden, vier Prozent des Umsatzes in das schweizerische Filmschaffen zu investieren oder für die Bewerbung Schweizer Filme einzusetzen. Zudem mussten die Plattformen 30 Prozent des Angebots mit europäischen Beiträgen füllen. Die bürgerlichen Jungparteien störten sich besonders an diesen beiden Punkten: Zum einen befürchteten sie, mit der Pflichtabgabe würde eine Erhöhung der Abo-Preise einhergehen, und zum anderen erachteten sie die Quote für europäische Filme und Serien als «bevormundend und eurozentristisch». Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nahmen das Gesetz im Mai 2022 jedoch mit 58.1 Prozent Ja-Stimmen an. Der Abstimmungskampf war dann auch das einzige Ereignis des Jahres, welches im Bereich Kulturpolitik zu einem substantiellen Anstieg der medialen Berichterstattung führte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Ohne grosse mediale Beachtung fanden in der Herbstsession 2022 die Beratungen um das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele nach gut zwei Jahren ein Ende. Ziel des Gesetzes soll es sein, Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen zu schützen, etwa durch eine schweizweite Alterskennzeichnung und -kontrolle der Produkte. Die Verantwortung, diese Regelungen zu entwickeln, wurde den Branchenorganisationen überlassen, welche entsprechende Expertinnen und Experten hinzuziehen sollen.

Für hitzige mediale Debatten sorgte hingegen die Kunstsammlung von Emil Bührle, der gemäss Medien ein Nazisympathisant und Waffenlieferant im Zweiten Weltkrieg war. Als Teile seiner Sammlung im Sommer 2021 im Kunsthaus Zürich ausgestellt worden waren, waren darob hitzige Diskussionen entbrannt, insbesondere weil Bührle Nazi-Raubkunst besessen habe und die Provenienz bei einigen Werken der Sammlung nicht endgültig geklärt sei. Diese Debatte ging auch an Bundesbern nicht ohne Spuren vorbei. So nahmen die Räte eine Kommissionsmotion der WBK-NR an, welche die Schaffung einer Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern forderte. Weiter hiessen sie eine Motion gut, mit der eine unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter geschaffen werden sollte. Offen liessen die Räte, ob eine solche Kommission auch für Raubkunst aus kolonialen Kontexten geschaffen werden soll.

Rund um die kirchen- und religionspolitische Fragen blieb es in der Bundespolitik im Jahr 2022 eher ruhig, jedoch weckte die katholische Kirche der Schweiz einige mediale Aufmerksamkeit, wie erneut in der APS-Zeitungsanalyse ersichtlich wird. Der Universität Zürich war im Frühling 2022 in Form eines Pilotprojekts ein Forschungsauftrag erteilt worden, mit dem die sexuellen Missbräuche innerhalb der Schweizer katholischen Kirche seit 1950 wissenschaftlich untersucht werden sollten. Dabei sollte ein Fokus auf die Strukturen gelegt werden, welche dabei geholfen hatten, die Missbräuche zu vertuschen. Zu diesem Zweck öffnete die katholische Kirche der Schweiz ihre Geheimarchive für die Forschenden.
Heftige Debatten rief auch der vom Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain eingeführte, für die Angestellten aller Ebenen der katholischen Kirche verbindliche Verhaltenskodex hervor, mit dem sexuellem Missbrauch vorgebeugt werden sollte. Einige Priester von Chur weigerten sich, den Kodex zu unterzeichnen, da einzelne Weisungen daraus der katholischen Lehre entgegenlaufen würden – so untersage er es etwa, sich negativ über die sexuelle Ausrichtung von Menschen auszusprechen.

Anfang 2022 verlängerte das SEM die muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren, welche Anfang 2021 in einzelnen Regionen als Pilotprojekt eingeführt worden war. Zuvor hatte eine Studie des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg eine positive Bilanz gezogen. Sollten die Ergebnisse auch nach diesem Jahr positiv ausfallen, strebt das SEM eine permanente Einführung des Angebots und einen Ausbau auf alle Bundesasylzentren an – sofern die Finanzierung dafür gesichert werden kann. Bereits 2018 war ein entsprechendes Pilotprojekt aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf Eis gelegt worden.

Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2022

Mit einer Motion hatte Benjamin Roduit (mitte, VS) im Frühling 2021 verlangt, dass die Regeln der französischen Sprache in allen Dokumenten der Bundesverwaltung eingehalten werde, statt dass diese im Zuge einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache aufgegeben werde. Nachdem der Nationalrat das Anliegen in der Sommersession 2022 angenommen hatte, befand der Ständerat in der Wintersession 2022 darüber. Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) erklärte, dass sich die SPK-SR mit 5 zu 1 Stimme (bei 5 Enthaltungen) gegen die Vorlage ausgesprochen habe, da es bereits entsprechende Weisungen von der Bundeskanzlei gebe. So werde etwa in einem Dokument explizit erwähnt, dass alternative Schreibweisen, wie etwa die Verwendung des Gendersternchens, nicht gestattet seien. Ausserdem komme die Bundeskanzlei ihrer Prüffunktion nach, etwa indem sie das Amtliche Bulletin vor der Veröffentlichung diesbezüglich kontrolliere. Da es keinen Gegenantrag gab, lehnte der Ständerat die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

Wie bereits zuvor der Nationalrat sprach sich in der Wintersession 2022 auch der Ständerat für die Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen aus. Stillschweigend nahm der Zweitrat die Motion der WBK-NR an.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

In Form eines Postulats forderte Greta Gysin (gp, TI) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht aufzuzeigen, ob die sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Swisscom, SBB und Post untervertreten sind. Darauf aufbauend sollte der Bundesrat Weisungen für die Einhaltung der sprachlichen Vertretung aller vier Landessprachen bei den höchsten Kadern und der Konzernleitung in den bundesnahen Betrieben erlassen.
In der Herbstsession 2022 befasste sich der Nationalrat mit dem Anliegen. Die Tessinerin warb für ihren Vorstoss damit, dass die angemessene Vertretung aller vier Landessprachen gerade in diesen öffentlich-rechtlichen Betrieben von grosser Bedeutung sei, da sie alle sprachregionalen Interessen berücksichtigen müssten. Der Bundesrat habe zwar Verständnis für das Anliegen und nehme die Vertretung der Landessprachen in Führungspositionen ernst. Diese Forderungen gingen aber zu weit, begründete Ueli Maurer im Nationalrat den Antrag der Regierung, das Postulat abzulehnen. Mit 107 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat gegen den Vorstoss aus; die befürwortenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der SVP-, der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktionen.

Bundesnahe Betriebe. Für eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern (Po. 20.4384)

Der Bundesrat publizierte Ende Juni 2022 in Umsetzung einer Motion Eymann (lpd, BS) einen Bericht zur sprachlichen Förderung im Vorschulalter. Das SBFI hatte den Bericht gestützt auf eine wissenschaftliche Studie der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, der Universität Genf und des Forschungsbüros INFRAS erarbeitet. Die Autorinnen und Autoren hielten fest, dass die Sprachförderung im Vorschulalter einen wichtigen Teil der allgemeinen frühen Bildung darstelle und daher auch in diesem Rahmen angegangen werden soll. Im Bericht wurden mehrere entsprechende Empfehlungen formuliert. Unter anderem empfahl der Bericht, beim Bund eine koordinierende Organisationseinheit «Frühe Bildung» zu schaffen. Diese solle dafür sorgen, dass der Bund – etwa in Form eines Gesetzes – die Grundprinzipien für den Zugang zu den Angeboten der frühen Sprachförderung, deren verlangte Qualität und deren Finanzierung festlegt, und so der heterogenen Politik auf kantonaler und kommunaler Ebene entgegenwirke. An die Kantone und Gemeinden gerichtet, welche im Rahmen der frühen Bildung die Hauptverantwortung tragen, riet der Bericht, universelle und alltagsintegrierte Ansätze der frühen Sprachförderung anzuwenden, indem diese Förderung in die alltäglichen Aktivitäten der Institutionen, aber auch der Eltern einfliesst. Dafür sollen die professionellen Betreuungspersonen entsprechend ausgebildet werden, zudem sollen den Eltern Unterstützungs-, Beratungs- und Bildungsleistungen angeboten werden.
Weiter hielt der Bericht fest, dass der Bund im Rahmen des befristeten Impulsprogramms bereits jetzt den Ausbau der Strukturen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und damit die frühe Sprachförderung finanziell unterstütze. Zudem werde der Bund untersuchen, «welche Chancen die familienzentrierte Vernetzung als bedarfsgerechte Orientierungshilfe für fremdsprachige Familien oder Familien mit besonderen Bedürfnissen bietet». Schliesslich werde er auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen des überwiesenen Postulats Baume-Schneider (sp, JU; Po. 21.3741) zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit im Auge behalten.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Benjamin Roduit (mitte, VS) forderte in der Sommersession 2022 in Form einer Motion, dass in Zukunft bei Texten auf Bundesebene die Regeln und Weisungen der französischen Sprache eingehalten werden und dafür auf die Nutzung einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache verzichtet wird. Die Debatte rund um die inklusive Sprache werde überall geführt und sei stark politisiert, deshalb müsse die Bundesverwaltung nun ein Machtwort sprechen und Regeln im Sinne einer klaren und effektiven Sprache festlegen, wie Roduit sein Anliegen erklärte. Bundeskanzler Walter Thurnherr hielt fest, dass die Bundeskanzlei diverse Weisungen und Hilfsmittel für offizielle Texte in allen vier Amtssprachen entwickelt habe, weshalb er einen weiteren solchen Auftrag als unnötig erachte. Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Der Nationalrat nahm die Motion jedoch mit 98 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Die Stimmen für den Vorstoss stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP.Liberalen und der Mitte sowie von einer Person aus dem Lager der GLP.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

In der Sommersession 2022 nahm der Nationalrat eine von der WBK-NR lancierte Kommissionsmotion zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen mit 134 zu 32 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) an. Die Kommission konnte auf die geschlossene Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen, Grünliberalen und Mitte sowie derjenigen von 9 respektive 22 Mitgliedern der SVP- und FDP.Liberalen-Fraktion zählen. Somit liegt das Zepter nun bei den Mitgliedern des Ständerats.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Anfang 2022 trat die katholische Kirche der Schweiz ins Zentrum der medialen Aufmerksamkeit. Wie die Medien berichteten, entschieden die drei höchsten Institutionen der Schweizer katholischen Kirche – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RZK) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (Kovos) – im Frühling 2022, der Universität Zürich in Form eines Pilotprojektes einen Forschungsauftrag zu erteilen, mit dem die sexuellen Missbräuche innerhalb der schweizerischen katholischen Kirche seit 1950 wissenschaftlich untersucht werden sollen. Dabei sollen insbesondere die Strukturen, die halfen, die sexuellen Missbräuche zu verdecken, untersucht werden. Die sechs Forschenden, welche die Studie durchführen sollten, erhielten zu diesem Zweck uneingeschränkten Zugriff auf die geheimen Archive der katholischen Kirche der Schweiz. Die drei Organisationen verpflichteten sich zudem, keinen Einfluss auf die Forschung auszuüben. Dieses Pilotprojekt solle im Herbst 2023 zu einem Ende kommen und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Wie ernst es die katholische Kirche wirklich meine und wie unbeschränkt der Zugriff auf alle Archive wirklich sei, müsse noch unter Beweis gestellt werden, war in den Medien zu lesen. Eine treibende Kraft hinter diesem Projekt zur Aufarbeitung war gemäss der Presse der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain: «[...] bei gravierenden Fehlverhalten und schweren Verbrechen kann man die Vergangenheit nicht einfach ruhen lassen», zitierte ihn die NZZ.
Opferorganisationen wie die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld äusserten sich zufrieden darüber, dass endlich etwas getan werde. Jedoch zeigten sie sich gegenüber den Medien auch irritiert darüber, dass es sich im Moment lediglich um ein Pilotprojekt handle. Die Historikerinnen der Universität Zürich zeigten sich in den Medien hingegen überzeugt davon, dass dies nur der erste Schritt sei. «[D]ie Kirchenvertreter [würden sich] nicht der Illusion hingeben, mit dem Pilotprojekt sei es getan», zitierte erneut die NZZ. Andere Stimmen, die in den Medien zu Wort kamen, fürchteten hingegen durchaus, dass die katholische Kirche diese Studie nutzen könnte, um mit der Aufarbeitung der Vergangenheit einen Schlussstrich zu ziehen – obwohl bekannt sei, dass es auch heute noch zu Missbrauch komme.

Mit Bekanntwerden des Pilotprojektes versuchten Schweizer Medien einen Einblick in die seit längerem bekannte Problematik innerhalb der katholischen Kirche zu geben. Dabei wurde etwa berichtet, dass 2017 ein Kapuzinerpater aus der Westschweiz aus seinem Orden ausgeschlossen worden sei, weil sein jahrzehntelanger sexueller Missbrauch Dutzender von Knaben ans Tageslicht gekommen war. Dass die katholische Kirche geübt zu sein scheine, Missbräuche und das Tabuthema Sexualität unter den Teppich zu kehren, zeige auch der Umstand, dass der Vatikan erst vor Kurzem eine Studie zugänglich gemacht habe, welche seit den 1950er Jahren unter Verschluss gehalten worden war. Der Schweizer Missionspater Jakob Crottogini hatte sich damals mit der Frage beschäftigt, inwiefern die eigene Sexualität die Teilnehmer der Priesterausbildung beschäftigte. Die Studie zeigte, dass die Sexualität für viele Teilnehmer ein Problem darstellte: Über 58 Prozent der Befragten gaben an, dass sie die Ehelosigkeit als schwer bis sehr schwer empfinden würden. Viele gaben weiter an, dass sie zu wenig Aufklärung erfahren hätten und unter «unkeuschen» Phantasien leiden würden. Der Verdacht liege nahe – so das Urteil der Medien –, dass viele Missbrauchsfälle hätten verhindert werden können, wären Schriften wie diese nicht vom Vatikan zensiert worden. Welches Ausmass der Missbrauch in der Schweiz tatsächlich habe, sei nur schwer einschätzbar. Eine Studie aus Frankreich lasse aber Schlimmes erahnen. Laut NZZ habe diese aufgedeckt, dass zwischen 1950 und 2020 insgesamt 330'00 Personen allein innerhalb der katholischen Kirche Opfer sexueller Gewalt geworden seien. Dies entspricht über 4'700 Personen pro Jahr, also fast 13 Personen pro Tag.
Dabei sei es nicht so, dass die katholische Kirche der Schweiz überhaupt keine Massnahmen ergriffen hätte, um dem Missbrauch entgegenzuwirken – so die NZZ weiter. Die Bischofskonferenz habe etwa 2002 das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» gegründet. 2010 wurden interne Anlaufstellen für die Opfer geschaffen und die Bischöfe entschuldigten sich dann erstmals offiziell bei ihnen. Gemäss der Bischofskonferenz seien seither über diese katholische Anlaufstelle 380 Übergriffe gemeldet worden – Expertinnen und Experten würden gemäss NZZ aber von einer enormen Dunkelziffer ausgehen, da es unwahrscheinlich sei, dass sich Opfer solcher Taten, die innerhalb der katholischen Kirche geschahen, bei einer kircheninternen Stelle melden würden. 2014 habe die Bischofskonferenz ausserdem das kanonische Recht so angepasst, dass sexueller Missbrauch an Minderjährigen in jedem Fall an die Justiz weitergeleitet werden müsse – dies gilt jedoch nur bei schwerem Missbrauch wie Vergewaltigung und nicht bei Missbrauch an Erwachsenen. Letztere Fälle würden nach wie vor mehrheitlich intern geregelt. 2016 wurde dann auch eine «Genugtuungskommission» eingesetzt und ein Entschädigungsfond für verjährte Fälle geschaffen.

Archivöffnung der katholischen Kirche zur Untersuchung sexuellen Missbrauchs

Im Zuge der Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen legte das Bistum Chur Anfang April 2022 einen neuen Verhaltenskodex vor. Dieser solle für alle Mitarbeitenden, Seelsorgenden und Führungspersonen inklusive dem Bischof Joseph Maria Bonnemain verbindlich sein und sei das «Herzstück der Prävention von spirituellem und sexuellem Missbrauch». Der Kodex beinhalte konkrete Richtlinien und Standards, wie mit der eigenen Machtposition umzugehen sei.
Damit könne der erste Schritt in Richtung «Kritisierbarkeit von Machtpositionen» sowie zur Transparenz innerhalb der katholischen Kirche getan werden, schrieb das Churer Bistum auf seiner Webseite. Der Kodex wurde von allen sieben bistümlichen Landeskirchen der Kantone Graubünden, Zürich, Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Glarus sowie vom Churer Bischof Bonnemain selbst unterzeichnet.
Der Kodex wurde in der Folge innerhalb der katholischen Kirche heftig kritisiert. So wollten etwa 43 Geistliche des als konservativ geltenden Churer Priesterkreises den Kodex nicht unterschreiben. Zwar erachteten sie 95 Prozent des Inhalts als selbstverständlich und richtig, jedoch gebe es Passagen, bei denen der Kodex «mehrfach die Lehre und Disziplin der Katholischen Kirche» verletze, berichteten die Medien. Konkret ging es dabei etwa um den Umgang mit Homosexualität: Die Priester befürchteten, dass sie mit den diesbezüglichen Regeln des Kodex entgegen ihren Überzeugungen nicht mehr predigen dürften, dass Homosexualität nicht in Ordnung sei. Zudem müsse einer Person gemäss Kodex nach einem Outing unterstützend zur Seite gestanden werden, was die Kritiker ihrer Ansicht nach in einen Gewissenskonflikt zwischen ihrem Bischof und ihrem Verständnis der katholischen Glaubenslehre bringen würde. Die betroffenen Priester forderten darum den Bischof dazu auf, seine Unterschrift zurückzuziehen und die Umsetzung auf Eis zu legen. Weiter solle eine spezielle Kommission bestehend aus Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeitenden eingesetzt werden, welche den Kodex in Einklang mit der katholischen Lehre bringen solle.
Der Bischof lehnte diese Forderung jedoch ab. Er erachtete es als möglich, die kritisierten Passagen des Kodex so auszulegen, dass sie mit der Lehre einhergehen, berichteten die Medien. Auch zwei Gespräche zwischen den Kritikern und Bischof Bonnemain brachten keine Lösung in dieser Streitfrage, beide Parteien bestanden weiterhin auf ihren Forderungen. Dieser Widerstand könnte gemäss Medien durchaus Konsequenzen für die Priester haben, zumal eine Verweigerung der Unterschrift eine Kündigung nach sich ziehen könne. Dies sei gemäss Arbeitsrecht jedoch problematisch, erklärte Arbeitsrechtsspezialistin Isabelle Wildhaber gegenüber der NZZ: Da die Priester dem Grossteil des Kodex unter Vorbehalt zustimmten, würde eine Kündigung wohl das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen.

Verhaltenskodex Bischofstum Chur

Nachdem die WBK-NR einen im Auftrag vierer Postulate erstellten Bericht über Möglichkeiten zur rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen zur Kenntnis genommen hatte, ortete sie die Notwendigkeit, ein Gesetz zur Anerkennung von Gebärdensprachen auszuarbeiten. Zu diesem Zweck lancierte sie im Frühjahr 2022 mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Nachdem sie vom Bericht über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen hatte, ortete die WBK-NR eine Notwendigkeit zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen. Sie lancierte zu diesem Zweck Ende März 2022 eine Kommissionsmotion. Neben der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen beabsichtigt das Gesetz die generelle Förderung der Chancengleichheit gehörloser Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine aus Vertretern und Vertreterinnen der SVP bestehende Kommissionsminderheit beantragte die Ablehnung der Motion, da sie Menschen mit anderen Behinderungen dadurch als ungleich behandelt erachtete und eine Lösung innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugte.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen

2021 bestätigte den Trend der letzten beiden Jahre – so zeigte die APS-Zeitungsanalyse eine rückläufige Berichterstattung rund um die Themen Kultur, Sprache oder religiöse Fragen auf (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Diesbezüglich brachte das Jahr gar einen neuen Tiefstwert seit 2016, wobei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Religionen deutlich an medialer Präsenz eingebüsst hatten.

Wie auch im Jahr zuvor war die Kulturpolitik geprägt von der weltweiten Covid-19-Pandemie. Deren Auswirkungen auf den Kultursektor verdeutlichten etwa erste Zahlen des BFS im Rahmen der Kulturwirtschaftsstatistik für das Jahr 2020: Im Vergleich zu 2019 war die Beschäftigung im Kulturbereich um markante 5 Prozentpunkte gesunken, was in absoluten Zahlen 14'000 Erwerbspersonen entsprach. Vom Rückgang betroffen waren insbesondere Frauen, Personen mit einem Teilzeitpensum oder all jene, die zuvor weniger als 1 Jahr engagiert gewesen waren. Auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft war der starke Rückgang an Beschäftigten im Kulturbereich beträchtlich. Entsprechend kam es im Parlament zu diversen Vorstössen, mit denen auf die prekäre Situation der Kulturschaffenden reagiert werden sollte. Zwei Vorstösse, welche im Zuge der Pandemie verstärkte Unterstützungsmassnahmen für Freischaffende in Theater und Film und für Buchhandlungen verlangten, fanden im Parlament jedoch keinen Anklang. Hingegen waren sich die Räte darüber einig, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden auch unabhängig von der Pandemie verbessert werden müsse.

Neben diesen explizit auf die Pandemie zurückzuführenden Vorstössen bearbeitete das Parlament 2021 drei grosse Geschäfte im Kulturbereich. So fand die Beratung der Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 nach langwierigen Diskussionen über das Filmförderungsgesetz durch Annahme des entsprechenden Entwurfs ein Ende. Eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts kam hingegen auch nach fast 5-jährigen Diskussionen noch zu keinem Abschluss. Zudem wurde der Entwurf des Bundesrats zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen beraten, mit dem unter anderem die Angleichung an eine geltende EU-Richtlinie angestrebt wird. Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühlings- und Sommersession mit dem Geschäft, der Ständerat wird sich wohl in der Frühlingssession 2022 damit auseinandersetzen.

Wie so oft prägte der Islam die Debatte in der Religionspolitik. Dieses Jahr lag das Augenmerk vermehrt auf der Rolle von Imamen und auf deren Einfluss auf die Gesellschaft. Die SiK-SR verlangte im März 2021 in einem Postulat, dass die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Die Kommission bezweckte damit eine bessere Kontrolle von Personen, die im Rahmen ihrer religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten». Ein im August 2021 vom Bundesrat publizierter Bericht über Professionalisierungsmöglichkeiten von islamischen religiösen Betreuungspersonen zeigte jedoch auf, dass der Einfluss von Imamen in Bezug auf Radikalisierungstendenzen in der Öffentlichkeit überschätzt wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen legte der Bundesrat sodann zwölf Handlungsfelder fest, wobei insbesondere die Einbindung von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften in die Seelsorge diverser öffentlicher Institutionen, wie etwa Militär, Spitälern oder Asylzentren, als zentrale Massnahme definiert wurde. Diese soll dazu beitragen, dass islamische Betreuungspersonen besser in die Gesellschaft integriert werden und indirekt eine Professionalisierung erreicht wird.

Ein weiteres umstrittenes Thema stellte nach wie vor die politische Beteiligung der Schweizer Kirchen im Rahmen von Abstimmungskämpfen dar. So zog die nie zuvor dagewesene Beteiligung der Kirchen am im Vorjahr geführten Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative Groll nach sich. Die Jungfreisinnigen hatten Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht eingereicht, womit sie eine Klärung der Rolle der Kirchen bei Abstimmungen in Form eines Leiturteils erreichen wollten. Gemäss den Medien stufte auch die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme an das Bundesgericht das Verhalten der Landeskirchen als «zumindest grenzwertig» ein und erachtete ein Gerichtsurteil diesbezüglich als angezeigt. Das Bundesgericht schrieb die Beschwerde jedoch als gegenstandslos ab, da das Einbringen der Kirche der Initiative nicht zum Erfolg verholfen habe, wodurch das nötige aktuelle Interesse nicht gegeben sei. Diese hitzig geführte politische Debatte widerspiegelte sich auch in der Anzahl an Zeitungsartikeln mit kirchlichem oder religiösem Bezug – Anfang Jahr, auf dem Höhepunkt der entsprechenden Diskussionen – wurde häufiger über das Thema «Kirchen» berichtet als im Rest des Jahres. Gering blieb hingegen das Medienecho, als die beiden grossen Landeskirchen vor der Abstimmung zur «Ehe für alle» ihre Positionen publik machten, zumal sie sich nicht aktiv am Abstimmungskampf beteiligten.

Die Sprachpolitik fand ebenso wie in den letzten Jahren keine grosse mediale Resonanz, legte im Vergleich zum Vorjahr aber leicht zu (vgl. Abbildung 2). Dies ist wohl auf die verstärkt geführte Debatte über eine gendergerechte Sprache zurückzuführen. So startete das Jahr mit einer gesellschaftlichen Debatte über den Entscheid des Dudens, das generische Maskulin aus seinem Nachschlagewerk zu verbannen. Im Sommer kam es zu einer zweiten Runde mit einer breiten Diskussion über das sogenannte Gendersternchen, nachdem die Bundeskanzlei dessen Gebrauch in Bundesdokumenten explizit untersagt hatte.

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2021

In Erfüllung vier gleichlautender Postulate erschien im September 2021 ein Bericht des Bundesrates, der die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen auswies und die Politik der Schweiz in diesem Bereich mit dem internationalen Umfeld verglich. In seinem Bericht legte der Bundesrat dar, dass die Mehrheit der europäischen Länder im Unterschied zur Schweiz mindestens eine Gebärdensprache rechtlich anerkennt. In der Schweiz kennen ausschliesslich die Kantone Zürich und Genf eine solche Anerkennung. Fünf Varianten einer möglichen rechtlichen Anerkennung prüfte der Bundesrat im Rahmen seines Berichts: Eine Anerkennung als Landessprache oder als (Teil-)Amtssprache, eine Anerkennung im Rahmen der Europarats-Abkommen, im Rahmen der Sprachenfreiheit oder eine Anerkennung als Fördersprache.
Eine Anerkennung im Rahmen internationaler Abkommen hätte indes rein deklaratorische Natur, solange keine zusätzlichen Rechtsansprüche definiert werden, so der Bundesrat. Dieselbe Wirkung hätte eine Anerkennung der Gebärdensprache als Landes- oder Teilamtssprache in der Verfassung, darüber hinaus bedürfte diese Art von Anerkennung der Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone. Auch die explizite Erwähnung in der Verfassung, dass die Sprachenfreiheit auch die Gebärdensprache umfasse, müsste die gleichen politischen Hürden überwinden. Eine Anerkennung als Fördersprache liesse sich gemäss bundesrätlichem Bericht als einzige Variante ohne Revision der Bundesverfassung umsetzen. Der Bundesrat betonte jedoch, dass die rechtliche Anerkennung für ihn keine zwingende Voraussetzung sei, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Gehörbeeinträchtigung weiter zu verbessern. Er habe das EDI beauftragt, den Dialog mit den verantwortlichen Stellen und Organisationen zu intensivieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

In der Sommersession 2021 nahmen beide Räte stillschweigend den Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie für das Jahr 2020 zur Kenntnis. Im Bericht wurde dargelegt, dass die Corona-Pandemie in diesem Jahr auch die Arbeit der APF beeinträchtigt habe. So brachten annullierte Treffen – so etwa die Jahrestagung im Juli 2020 in Rabat – und deren plötzlich nötige Digitalisierung die Arbeiten der Frankophonie-Versammlung während einiger Monate ins Stocken. Auch thematisch war die APF mit der Gesundheitskrise beschäftigt, wodurch die Behandlung nicht-prioritärer Dossiers zu Gunsten dringender Probleme in Folge der Pandemie verschoben wurde.
Ein wichtiger Schwerpunkt war gemäss Bericht die Bildungskrise. Zu den grössten diesbezüglichen Herausforderungen zählten die digitale Kluft zwischen den frankophonen Staaten, die Anpassung des Unterrichts an die Pandemie sowie deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der Kinder. Insbesondere für Mädchen führten die neuen Umstände zu «besorgniserregenden Ungleichheiten», die teils bis zu Unterernährung, Ausbeutung und körperlicher sowie psychischer Gewalt geführt hätten – so der Bericht.
Auch mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Bekämpfung von HIV, Tuberkulose und Malaria, hatte sich das Parlamentariernetzwerk im Jahr 2020 beschäftigt. Die Fortschritte der letzten Jahre in der Bekämpfung dieser Krankheiten seien auf Grund der Covid-19-Pandemie ernsthaft in Gefahr geraten. Im Bericht wurde aufgeführt, dass sich nach Schätzungen von Internationalen Organisationen die Zahl der Todesfälle durch HIV, Tuberkulose und Malaria in Zukunft verdoppeln könnte. Dies sei auf die Überlastung der Gesundheitssysteme, auf Unterbrüche von Behandlungen und Präventionsprogrammen sowie auf die alternative Verwendung der sonst schon knappen personellen, logistischen und finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Durch diese Umstände seien unter anderem eine Erhöhung der verfügbaren Mittel sowie eine Anpassung der Programme zur Bekämpfung dieser drei Krankheiten an die derzeitige Gesundheitskrise unbedingt nötig. In diesem Zusammenhang forderten die Mitglieder des Parlamentariernetzwerks einstimmig eine breite und gerechte Verteilung der Covid-19-Impfstoffe. Eine sehr kleine Zahl an Ländern – unter ihnen die reichsten der Welt – hätten sich bereits mehr als die Hälfte der erwarteten Impfdosen gesichert. Auf Grund dieser Ungleichheit erliess das Netzwerk sodann eine Erklärung mit der Forderung, «dass die Covid-19-Impfstoffe sowie das entsprechende Test-, Schutz- und Behandlungsmaterial gerecht an alle Länder verteilt werden». Damit einhergehend forderte das Netzwerk, dass die Covax-Initiative der WHO, welche das Ziel verfolgte, ca. 2 Mrd. Impfdosen zu beschaffen, um bis Ende 2021 mindestens 20 Prozent der weltweiten Bevölkerung impfen zu können, durch die vorübergehende Aufhebung des geistigen Eigentums der Covid-19-Impfstoffe unterstützt werden müsse.
Ein weiteres alljährliches Thema waren die Lebensmittelverluste und die Lebensmittelverschwendung in den APF-Staaten. Die Pandemie habe die Problematik weiter in den Vordergrund gerückt; auf der einen Seite stehen viele Länder vor grossen Ernährungsherausforderungen auf Grund von Störungen in den Lieferketten sowie der Lockdown-Massnahmen. Auf der anderen Seite habe die Verschwendung auf Grund der Panik in der Bevölkerung nach Bekanntgabe der entsprechenden Massnahmen und der plötzlichen Schliessung der Gastrobetriebe zugenommen, wie im Bericht hervorgeht. Nationalrat Jean-Pierre Grin (svp, VD) präsentierte im Juni 2020 seinen Entwurf einer Resolution zu dieser Thematik, mit der ihn die APF im Jahr 2019 beauftragt hatte. Darin forderte er die Staaten und Regierungen des frankophonen Raums auf, die Lebensmittelverluste und -verschwendung über die ganze Lebensmittelkette hinweg einzudämmen, und ermutigte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu, ihre nationalen Parlamente für diese Problematik zu sensibilisieren. Die zuständige Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung der APF nahm den Entwurf einstimmig an. Ausserdem einigte sich die Kommission darauf, so schnell wie möglich ein Partnerschaftsabkommen mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) abzuschliessen.
Den letzten Themenschwerpunkt stellten die Auswirkungen der Pandemie auf die frankophonen Parlamente dar, verursacht durch die «nie dagewesenen institutionellen Umbrüche[...]». Die Kommission für parlamentarische Fragen und die politische Kommission der parlamentarischen Versammlung erteilten Laurent Wehrli (fdp, VD) von der Schweizer Delegation den Auftrag, einen Bericht auszuarbeiten, der die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf das Gleichgewicht der Machtverteilung zwischen Regierungen und Parlamenten und auf die Entscheidungsverfahren untersucht. Im Jahr 2021 will der Schweizer die ersten Ergebnisse der Analyse, die er noch im November 2020 startete, verkünden.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2020)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Das sogenannte Gendersternchen, eine relativ neue Form der gendergerechten Rechtschreibung, die hauptsächlich in linken und feministischen Kreisen aktiv vorangetrieben wurde, hat zum Ziel, Personen, die sich nicht dem dominanten binären Geschlechtskonstrukt zuordnen, sichtbarer zu machen und sie aktiv einzubinden. Beispielsweise wird aus Schweizer und Schweizerinnen ein Schweizer*innen. Die Diskussion um politisch korrekte Sprache ist kein neues Phänomen, sondern seit den 1990er Jahren ein immer wiederkehrendes Thema. Der Linguist Thomas Nier betonte jedoch gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass sich die Anzahl und Heftigkeit der Konflikte um diese Thematik immer mehr erhöhe. Im Sommer 2021 entbrannte eine neue, teils sehr emotionale solche Debatte, als die Bundeskanzlei in einer Weisung im Juni 2021 den Gebrauch des Gendersternchens oder anderer Typographien gleicher Art, wie etwa den Genderdoppelpunkt (Schweizer:innen), in Bundesdokumenten oder auch Initiativtexten explizit untersagte. Zwar verstehe die Bundeskanzlei, dass sich Personen, die sich nicht dem binären Geschlechterkonstrukt zuordneten, nicht genügend repräsentiert fühlten, aber bis jetzt habe die Deutsche Sprache noch keine gangbare Variante zu ihrer Einbindung hervorgebracht. Das Sternchen könne zu rechtlichen Problemen führen, da nicht genau definiert sei, wer alles darunter falle, ausserdem sei es noch zu sehr an eine gesellschaftspolitische Haltung gebunden. Jedoch anerkenne die Bundeskanzlei das Anliegen der betroffenen Personen und werde weiter daran arbeiten, entsprechende Lösungen zu finden. Zudem werde der Leitfaden für gendergerechte Sprache von 2009 bis Ende 2021 überarbeitet, darin würden auch Empfehlungen für die Anschrift non-binärer Personen in Briefen aufgenommen. Bis dahin sollen entweder die Paarform (z.B. Schweizerinnen und Schweizer) oder geschlechtsabstrakte (z.B. versicherte Person) und geschlechtsneutrale (z.B. Versicherte) Bezeichnungen verwendet werden. Das generische Maskulin (z.B. Schweizer) wurde derweil explizit verboten.
Begrüsst wurde der Entscheid der Bundeskanzlei, auf das Gendersternchen zu verzichten, vom Präsidenten des Schweizerischen Vereins für Deutsche Sprache, Jürg Niederhauser. Für ihn sei das Anliegen zwar verständlich, aber er sehe nicht ein, wieso die Repräsentationsfunktion der Sprache über alle anderen Funktionen gestellt werden solle, wie etwa über die leichte Verständlichkeit und praktische Anwendung. Alecs Recher, Präsident des Transgender Network Switzerland, fand den Entscheid hingegen «schockierend, verletzend und widersprüchlich». Die Bundeskanzlei spreche zwar von einem Diskriminierungsverbot für nicht-binäre Menschen, missachte dies aber mit der Weisung selbst. Es sei die Aufgabe des Staates, nicht zu diskriminieren und die Geschlechtergleichstellung proaktiv voranzutreiben – und da gehöre die Einbindung und Sichtbarkeit von nicht-binären Personen in die Sprache eben auch dazu.

Debatte um das Gendersternchen

Bereits kurz vor dem Abstimmungssonntag im November 2020 zur Konzernverantwortungsinitiative reichten die Jungfreisinnigen in fünf Kantonen (AG, BE, SG, TG, ZH) eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Landeskirchen und deren aktive Beteiligung am Abstimmungskampf zu Gunsten der Initiative ein. Als die Kantonsregierungen nicht darauf eintraten, da diese Frage auf nationaler Ebene geregelt werde, richtete die Jungpartei ihre Beschwerde an das Bundesgericht. Sie beschuldigte die Kirchen, gegen Artikel 34 der Bundesverfassung – welcher Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit vorschreibt – verstossen zu haben, und verlangten, dass sich die Religionsgemeinschaften in zukünftigen Abstimmungskämpfen neutral verhalten müssten. In einer Stellungnahme an das Bundesgericht, welche in den Medien teilweise veröffentlicht wurde, teilte die Bundeskanzlei (BK) die Vorwürfe der Jungpartei und stellte fest, dass das Engagement der katholischen und reformierten Landeskirchen im Zuge des Abstimmungskampfes zur KVI «zumindest grenzwertig» gewesen sei, insbesondere da Gegenargumente keinen Eingang in ihre Argumentation gefunden hätten. Die Kirche sei eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft, welche einen staatlichen Auftrag wahrnehme. Dafür erhalte sie gewisse Privilegien, wie etwa das Recht, Steuern erheben zu dürfen, was sie dazu verpflichte, sich an Grundrechte wie die Gewährung der Abstimmungsfreiheit zu halten. Inwiefern die Kirchen im Rahmen ihrer Werbung für die KVI gegen diese Vorgaben verstossen hätten, sei zu klären.

Im März 2021 schrieb das Bundesgericht die fünf Stimmrechtsbeschwerden der Jungfreisinnigen als gegenstandslos ab. Das aktuelle Interesse, welches nötig sei, um ein solches Leiturteil zu fällen, sei nicht gegeben, da die Initiative am Ständemehr gescheitert sei. Das Bundesgericht stimmte jedoch zu, dass ein Interesse bestehen könnte, in diesem Feld Klarheit zu schaffen – jedoch sei dies nur möglich, wenn sich die kirchlichen Interventionen im Abstimmungskampf auf das Ergebnis auswirken würden. Während die Jungfreisinnigen das Urteil bedauerten und weiterhin auf ihrer Forderung nach Neutralität der Kirchen bestanden, begrüsste das Komitee «Kirche für Konzernverantwortung», dem über 700 Kirchgemeinden und Pfarreien angehörten, das Ergebnis. Es sei selbstverständlich, dass sich die Kirche in einer Demokratie zu politischen Fragen äussere und an öffentlichen Debatten teilnehme. Gleichzeitig seien sich die Kirchen auch bewusst, dass eine Aufarbeitung angezeigt sei – eine solche versprachen in der Folge Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), sowie Rita Famos, die neue Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Kirchenposition zur KVI

Am letzten Sitzungstag der Frühjahrssession 2021 lehnte der Nationalrat die Motion von Michel Matter (glp, GE) ab, der Massnahmen für eine mehrsprachige Bundesverwaltung gefordert hatte. Der Forderungskatalog des Genfers, der neben einer schweizweiten Kampagne, die den Bund als mehrsprachigen Arbeitgeber anpreisen sollte, auch mehr Rücksichtnahme bei Bewerbungen auf sprachliche Minderheiten, obligatorische Sprachtests und Sprachkurse für Verwaltungsangestellte sowie eine angemessene Vertretung aller Landessprachen in den Führungsetagen der Bundesämter umfasste, war in der Stellungnahme des Bundesrats Mitte Februar nachgerade zerpflückt worden. Die Bundesverwaltung sei in verschiedenen Kommunikationskanälen als «multilinguale Arbeitgeberin» präsent; alle Stelleninserate würden in den drei Amtssprachen publiziert und eine «diskriminierungsfreie Rekrutierung» sei sichergestellt. Würden für bestimmte Stellen Sprachkompetenzen verlangt, so würden diese mit Sprachtests überprüft. Seit 2018 würden Sprachkompetenzen in der gesamten Verwaltung regelmässig evaluiert und Massnahmen ergriffen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt würden. Schliesslich müsse die möglichst proportionale Berücksichtigung aller Sprachen in den Kaderfunktionen auf der Basis der Sprachenverordnung eingehalten werden. Der Bundesrat erachte die Motion deshalb als bereits erfüllt. Die grosse Kammer schien hier mit der Regierung einer Meinung zu sein und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Mehrsprachige Bundesverwaltung (Mo. 20.4517)

Wie diverse Medien berichteten, verbannte der Duden Anfang 2021 das generische Maskulin, welches bis anhin als geschlechtsneutral galt, aus seiner Onlineausgabe. Die Änderung habe zum Ziel, die deutsche Sprache durch die Einbindung der weiblichen Form zu spezifizieren und inklusiver zu gestalten – wenn eine Frau im Garten arbeite, handle es sich um eine Gärtnerin und eben nicht um einen Gärtner. Der Entscheid von Duden, insgesamt über 12'000 Wörter doppelt aufzuführen, war gesellschaftlich stark umstritten und führte zu heftigen Diskussionen in den Medien. Kritische Stimmen betonten, dass der Duden über seine Kompetenzen hinaus agiert habe, da mit dieser Neuerung ein gesellschaftliches Umdenken angestossen werde. Weiter fürchteten sich viele vor komplizierten Formulierungen oder wollten sich nicht vorschreiben lassen, wie sie die deutsche Sprache zu verwenden hätten. Gegenstimmen freuten sich über diesen «längst überfälligen Schritt» und stellten fest, dass der Duden hiermit lediglich eine gesellschaftliche Veränderung erkannt und aufgenommen habe. Eine extreme Position nahm der Psycholinguist Pascal Gygax der Universität Fribourg ein, der gegenüber 24 Heures kritisierte, dass der Grund für diese Ablehnung im Sexismus dieser Menschen liege, die daran glauben würden, dass Frauen weniger wert seien als Männer. Weiter führte er aus, dass sich insbesondere die stark von Männern dominierte politische Rechte dagegen wehre. Auch auf parlamentarischer Ebene, insbesondere in den Kantonen, würden sie sich gegen solche Entwicklungen stellen, mit dem Ziel patriarchale und androzentrierte Werte zu verteidigen. So fürchteten sie laut Gygax den Machtverlust des männlichen Geschlechts aufgrund der Feminisierung der Gesellschaft. Diese Debatte sei dabei alles andere als neu – bereits seit über 40 Jahren würde sie geführt –, was unter anderem zu zentralen Veränderungen im Sprachgebrauch auf Bundesebene geführt habe. Bereits in den 1980er Jahren seien auf Bundesebene erste Dokumente mit geschlechtsneutralen Begriffen umformuliert worden. Dies habe 1996 in die Ausarbeitung eines Leitfadens für geschlechterneutrale Sprache auf Bundesebene gemündet.

Duden verbannt das generische Maskulin

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen

Das Krisenjahr 2020 verlief hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik, gerade im direkten Vergleich mit anderen Politikbereichen, sowohl bezüglich der parlamentarischen Geschäfte als auch der medialen Berichterstattung überraschenderweise ruhig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Kultursektor mitunter einer der stärksten von der Corona-Pandemie getroffenen Bereiche war. Die APS-Zeitungsanalyse zeigt zwar auf, dass sich der Anteil der Medienartikel zu Kultur, Sprache und Kirchen an der Gesamtberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht hat, dieser Wert liegt aber mit knapp 3 Prozent noch immer tiefer als in den Jahren 2017 und 2018. Abermals machte die Kulturpolitik mit rund Zweidritteln der Medienberichte den grössten Teil der drei Themengebiete aus, gefolgt von der Kirchenpolitik mit rund einem Drittel; die sprachpolitisch relevanten Berichte hingegen waren in diesem Jahr nahezu inexistent.

Wie viele andere Bereiche auch wurde die Kulturlandschaft in der Schweiz und mit ihr die Kulturpolitik massgeblich vom Diktat der Corona-Pandemie gesteuert. Während das Jahr sowohl für das Parlament als auch die Medien eher ruhig begann, machte sich mit der Mitte März vom Bundesrat ausgerufenen ausserordentlichen Lage ein deutlicher Ausschlag in der Medienberichterstattung bemerkbar. Fortan war das kulturpolitische Jahr von gefällten Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 und der sich aus diesen ergebenden Folgen für die Kulturschaffenden geprägt. Das auferlegte Veranstaltungsverbot und die damit einhergehenden Restriktionen hatten gravierende finanzielle Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der Kulturindustrie: Von nahezu einem Tag auf den anderen sahen sich Musik-, Film-, Theater-, Literaturschaffende und viele mehr in ihrer Existenz bedroht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sprach ihnen der Bundesrat im Frühjahr zwar im Rahmen der «Covid-Verordnung Kultur» finanzielle Unterstützung zu, jedoch zeigte sich im weiteren Verlauf des Jahres, dass dies längerfristig kaum ausreichen würde. Entsprechend versuchten auch die Zivilgesellschaft und die Kulturschaffenden selbst, Hand zu bieten, und lancierten diverse Solidaritätsaktionen oder nutzten diese Gelegenheit gar dazu, gänzlich neue Wege zu beschreiten und das Kulturschaffen sowie die Kulturvermittlung auf neue Kanäle umzuleiten.
Zwischenzeitlich war auch das Parlament darum bemüht, dem Kultursektor nach Möglichkeit unter die Arme zu greifen. Bei den in der Herbstsession eröffneten Beratungen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 war man sich einig, dass sich der Stellenwert der Kultur in und für die Gesellschaft gerade in der Corona-Krise deutlich gezeigt habe und die Kultur daher auch entsprechend gefördert werden müsse. Entsprechend war auch relativ rasch klar, dass man diversen Kürzungsanträgen von Seiten einzelner SVP-Exponentinnen und -exponenten nicht entgegenkommen würde. Lediglich darüber, wie die Kulturförderung genau ausgestaltet werden sollte, war man sich zunächst nicht ganz einig. Besonders bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen und den Finanzhilfen für das Bundesamt für Kultur (BAK) diskutierten die Räte lange, konnten sich aber schlussendlich auf den Nationalratsvorschlag einigen. Zu Jahresende noch ausstehend waren die Beratungen des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Entwurf 2 der Kulturbotschaft), das bereits vor den Verhandlungen für weitreichende Diskussionen gesorgt hatte. Die Beratung war zwar für die Wintersession vorgesehen gewesen, wird sich aber voraussichtlich in das erste Quartal des neuen Jahres verschieben. Ein weiteres bedeutendes Bundesratsgeschäft, dessen Botschaft im Herbst 2020 verabschiedet wurde und das voraussichtlich ebenfalls 2021 zur Behandlung anstehen wird, stellt das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen dar.

Auch das kirchen- bzw. religionspolitische Jahr war zunächst stark von der Corona-Pandemie geprägt. Besonders das Verbot von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen, gerade auch im Vorfeld der Osterfeiertage, erhitzte die Gemüter mancherorts stark und wurde auch in Form einer Motion Addor (svp, VS; Mo. 20.3332) – die jedoch kein Gehör fand – ins Parlament getragen. Tatsächlich schien sich dieses reduzierte Angebot an religiösen Partizipationsmöglichkeiten aber auch auf die Wahrnehmung und Definition von Kirche und Religion auszuwirken, wurde in den Medien über weite Strecken doch nahezu ein philosophischer Diskurs über deren Rolle und Funktion, gerade auch in Krisenzeiten, geführt. Nicht zuletzt auch, weil Kirchenvertreterinnen und -vertreter sich sehr bemühten, teilweise auf äusserst innovative Art und Weise, alte Botschaften über neue Medien zu vermitteln.
Im späten Frühjahr verlagerte sich der Fokus in diesem Themenbereich aber von der Pandemie auf die Landeskirchen. Was zunächst als Intransparenzvorwürfe hinsichtlich eines Kirchengeschäfts begann, mündete im Sommer in veritablen Missbrauchs- und Grenzverletzungsvorwürfen gegenüber Gottfried Locher, die zu einer regelrechten Kirchenkrise und schliesslich zum Rücktritt des obersten Reformierten führten. Diese Vakanz begünstigte aber zugleich ein absolutes Novum in der reformierten Kirche: Im November wurde Rita Famos als erste Frau als Lochers Nachfolgerin und somit zur höchsten Reformierten der Schweiz gewählt. Während die Reformierten in der Folge ein Krisenjahr durch eine Wahl beendeten, schienen sich die Katholiken durch die auftretende Uneinigkeit bei der Nachfolgebestimmung für den Bischof von Chur] in eine neuerliche Krise zu manövrieren.
Weit über die Kirchenkreise hinaus sorgte hingegen der Schulterschluss der beiden Landeskirchen im Kampf gegen die Ende November zur Abstimmung gekommene Konzernverantwortungsinitiative für grosse Aufregung. Nicht zuletzt wurde den Kirchen vorgeworfen, dass sie durch ihre offene Zurschaustellung der orangen Transparente, durch die geschalteten Inserate und die öffentlichen Stellungnahmen die grundsätzliche Grenze der Trennung von Kirche und Staat und somit auch ihre Kompetenzen deutlich überschritten hätten.

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2020

Mit einer im Jahr 2018 eingereichten Motion forderte Martin Candinas (cvp, GR), dass die Zivil- und Strafprozessordnung so angepasst wird, dass Eingaben bei kantonalen Gerichten in einer frei wählbaren Landessprache eingereicht werden können. Dies solle den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern, wie Candinas für sein Anliegen warb. Derzeitig können die Kantone die Verfahrenssprache selbst festlegen, was dazu führe, dass etwa eine französischsprachige Eingabe in einem deutschsprachigen Kanton nur behandelt werde, wenn diese von der eingebenden Person selber auf Deutsch übersetzt werde, so der Motionär. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Herbstsession 2020 im Nationalrat ausführte, erachte der Bundesrat die derzeitige Regelung als zufriedenstellend. Eine Anpassung gemäss Motion würde lediglich mehr administrativen Aufwand bringen, aber nichts daran ändern, dass die Kantone die Verfahrenssprache selbst bestimmen können, womit kein «echter Mehrwert» geschaffen werde, zeigte sich die Bundesrätin überzeugt.
Der Nationalrat lehnte die Motion in der Folge mit 129 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab. Die Stimmen für das Anliegen stammten mehrheitlich aus der CVP-Fraktion, vereinzelte unterstützende Stimmen kamen aus den Fraktionen der SP, der Grünen, der FDP.Liberalen und der Grünliberalen dazu.

Sprachenregelung für Eingaben in kantonalen Verfahren (Mo. 18.4358)

In der Herbstsession 2020 nahmen beide Räte den Tätigkeitsbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) für 2019 zur Kenntnis. Wie schon in den Jahren zuvor lag der Schwerpunkt der Delegationstätigkeit auf der Wahrung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung im frankophonen Raum. Diese Anliegen vertrat die Delegation auch 2019 im Rahmen ihres offiziellen Mandats auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. So brachte sie ihre Expertise beispielsweise an der 45. APF-Jahrestagung ein, die im Berichtsjahr vom 4.–9. Juli unter dem Motto «Parlements et renforcement de la démocratie» in Abidjan (CIV) stattfand, oder tauschte sich zwischen dem 13. und 16. November im jurassischen Delsberg mit Vertretungen der Assemblée régionale Europe (ARE) aus.
Auf internationaler Ebene setzte die Delegation ihre thematischen Schwerpunkte – wie auch schon im Jahr zuvor – beim grenzüberschreitenden Frauen- und Kinderhandel, bei den Lebensmittelverlusten und der Lebensmittelverschwendung, bei der Abschaffung der Todesstrafe, beim Schutz persönlicher Daten sowie der gemeinsamen Finanzierung des Fernsehsenders TV5 Monde an. 2019 kam ergänzend das Engagement für die Selbstbestimmung der Völker und für die Volksrechte hinzu, was insbesondere im Rahmen der Regionalversammlung in Delsberg zur Sprache gekommen war. Delegationsintern wurden die Beziehungen zwischen China und Afrika sowie die Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung thematisch fokussiert.
2019 standen für die APF auch einige Änderungen an. Nach der Eröffnung der 51. Legislatur fand im Dezember die konstituierende Sitzung der Delegation statt, die sich für die nächsten vier Jahre neu zusammensetzen würde. Unter anderem übernahm neu Laurent Wehrli (fdp, VD) das Delegationspräsidium von Jean-Pierre Grin (svp, VD). Erfreulicherweise konnte die Schweizer Delegation das Präsidium der Kommission für Bildung, Kommunikation und Kultur (CECAC) halten, auch hier wurde das Amt mit Legislaturwechsel von Ständerat Didier Berberat (sp, NE) an Ständerat Christian Levrat (sp, FR) übergeben. Eine wesentliche Änderung hinsichtlich der internationalen Mandate der Delegation zeigte sich in einer Ausweitung der Personalkompetenzen: Beide Räte gewährten noch im Dezember 2020 einen Kredit zur Entsendung eines Parlamentsdienstmitarbeitenden für das Generalsekretariat der APF.
Der Bericht schliesst mit dem neuerlichen Verweis auf die politische Bedeutung des frankophonen Afrikas für die Organisation. Dies aufgrund dreier Faktoren: Erstens deuteten Trends auf einen besonders starken und voraussichtlich anhaltenden Bevölkerungswachstum auf dem Kontinent hin, zweitens dürfte aufgrund der Entwicklungen im Bildungsbereich der Anteil an Französischsprechenden zunehmen und drittens diene die OIF im Vorfeld von UNO-Verhandlungen oft als Dialogplattform, was sowohl die Organisation selbst als auch den afrikanischen Kontinent auf das internationale Parkett hieve. Im Weiteren werde die Delegation 2020 ihre Arbeiten zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung abschliessen und sich nach anderen möglichen Handlungsbereichen erkunden. Schliesslich bereite sich die Delegation auf das voraussichtlich am 3. und 4. September 2020 in Genf stattfindende jährliche Treffen des APF-Parlamentariernetzwerks für die Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria vor.


Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2019)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat das Postulat Semadeni (sp,GR) – „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“ – zur Abschreibung beantragt. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft während der Herbstsession 2020 kam der Nationalrat diesem Antrag diskussionslos nach.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Noch bevor sich die SPK-NR überhaupt über den Vorschlag von Andreas Glarner (svp, AG), die Teilnahme an Sondersessionen nicht mehr zu entschädigen, befinden konnte, zog der Aargauer Nationalrat sein Begehren zurück.

Kosten von Sondersessionen (Pa. Iv. 19.437)

Im Frühjahr 2019 hatte Güner Gültekin eine Petition eingereicht, die verlangte, dass das obligatorische Erlernen einer zweiten Landessprache im Schulunterricht abzuschaffen sei, da Personen, deren Muttersprache keiner der vier Landessprachen entspreche, von diesem System benachteiligt würden. Des Weiteren sollen Personen, deren Bildungsweg oder berufliche Laufbahn durch das bestehende System einen Nachteil erfahren habe, vom Bund finanziell entschädigt werden.
Die vorberatende WBK-SR empfahl ihrem Rat im Februar 2020 einstimmig dem Anliegen keine Folge zu geben. Die Petition greife das für die Schweiz so zentrale Prinzip der Mehrsprachigkeit an. Ihr Erhalt und ihre Förderung stärkten die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und trügen somit wesentlich zum Zusammenhalt des Landes bei. Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und entschied stillschweigend gegen Folgegeben.

Petition zu Spracherwerb

Während sich das Gros der Diskussionen zu Covid-19 um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie drehten, nahmen sich einzelne Medien im Zuge der Entwicklungen dem Virus auch als einem sprachlichen Phänomen an. Anfang Jahr noch kaum beachtet und von Laien lediglich als eine weitere Form der Grippe abgeschrieben, zeichnete sich sein sprachkulturelles Potenzial ab März 2020 deutlich ab. So mokierte sich beispielsweise die in Tel Aviv lebende Autorin Joelle Well in der Aargauer Zeitung über die Unwissenheit und der damit einhergehenden Ignoranz der breiten Masse um die eigentliche Bedeutung des Akronyms «Covid-19» (engl. coronavirus disease 2019). Ennet der Schweizer Landesgrenze, im Nachbarland Frankreich, hingegen, war man bereits weit über die semantische Diskussion hinaus und machte hier stattdessen das Genus zum Zankapfel: In der französischen Gelehrtengesellschaft Académie française wurde über Wochen darüber debattiert, ob es denn nun «le» oder «la» Covid heisse, da es in den Medien offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wurde. Anfang Mai war man sich schliesslich darüber einig geworden, dass Covid feminin und entsprechend mit «la» aufzuführen sei. Dies, weil das dem Akronym zugehörige «D» (disease) im Kern ein Äquivalent des französischen weiblichen Substantivs «la maladie» sei. In der Schweizer Medienlandschaft, besonders in der Romandie, schien dieses Thema indes kaum auf Interesse zu stossen.
Stattdessen fokussierten die Medien bevorzugt die Grenzen im Landesinneren – also den «Röstigraben». So kam in den Frühlingsmonaten vermehrt die Frage auf, ob im Zuge der Covid-Pandemie die Sprachgrenzen zu Landesgrenzen werden (Sonntags-Blick). Dies bedingt durch die unterschiedliche Handhabung der Situation in der Deutschschweiz und der Romandie. Während die alemannische Schweiz zu Beginn der Krise eher zögerlich reagierte, nach dem Lockdown dann aber relativ rasch auch wieder um eine Exit-Strategie bemüht war, habe man sich in der französischsprachigen Schweiz sehr offensiv für die Strategie der französischen Nachbarn – dem «confinement total» – ausgesprochen. Dabei habe man sich noch Anfang März in der Westschweiz herzlich über die Deutschschweiz amüsiert, wie Philippe Reichen im Tages-Anzeiger schilderte. Grund dafür sei die Einschätzung des Berner Immunologen Beda Stadler gewesen, nach der die Deutschschweizer aufgrund ihrer markanten Kehllaute (beispielsweise «ch») ein höheres Ansteckungspotenzial für Corona aufwiesen. Nach Reichen sei dies wiederum für die Westschweizerinnen und -schweizer eine Bestätigung dafür, dass «das Schweizerdeutsch keine eigentliche Sprache, sondern eine Halskrankheit» sei. Im Sommer hingegen, mit Beginn der Urlaubszeit, schien sich die Covid-Röstigraben-Theorie zu verflüchtigen. So titelte im August beispielsweise die gleiche Zeitung, die im April ebendiese Thematik erst aufgeworfen hatte: «Le Röstigraben n'existe pas». Covid-19 bedingt habe sich das Reiseverhalten der Westschweizerinnen und -schweizer verändert. Sie entdeckten plötzlich die Deutschschweiz für sich und fänden Gefallen daran. So stelle sich die Frage, ob man Covid vielleicht doch als eine Chance zum überwinden des Röstigrabens sehen könne.

Die Relevanz der Sprache und insbesondere ihres adäquaten Einsatzes im Umgang mit der Covid-Krise wurde zu Beginn des Sommers auch wissenschaftlich bestätigt. Nicht nur die Aargauer Zeitung stellte fest, dass die Corona-Krisenkommunikation des Bundesrates und des BAG trotz ihrer höflichen, unaufgeregten und diskreten Form erfolgreich war, dies bestätigte auch eine trinationale Studie des Schweizer Meinungsforschungsinstituts Link. Die Schweizer Plakate mit Warnhinweisen und Handlungsanweisungen hätten im Vergleich mit den deutschen und österreichischen viel mehr Aufmerksamkeit erhalten. Dass die Kampagne bei der Bevölkerung auf durchwegs positive Resonanz gestossen sei, bestätigte auch die Sprachwissenschaftlerin Juliane Schröter von der Universität Genf. Sie untersuchte sämtliche Radio- und Fernseheinspieler, die Medienkonferenzen, Tweets, Videos sowie Plakate im Rahmen der Informationskampagne und identifizierte hierbei drei Schlüsselaspekte des Erfolgs: Erstens habe man erfolgreich wiederholt dieselbe einfache und positiv formulierte Verhaltensempfehlung ausgesprochen («bleiben Sie zu Hause»), zweitens habe man nicht auf Verbote, sondern auf Argumente gesetzt. Dieses Vorgehen sei durchaus mit dem bundesrätlichen Vorgehen im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen vergleichbar. Drittens habe eben gerade diese Argumentationsstrategie im Wesentlichen dazu beigetragen, die Kampagne mit Schweizer Werten wie Freiheit und Eigenverantwortung aufzuladen. Wer also die Empfehlungen befolge, verhalte sich auch schweizerisch.
Jedoch liess auch die wissenschaftliche Kritik nicht lange auf sich warten. In einem Gastkommentar in der Aargauer Zeitung titelte Mario Andreotti, Dozent für Neuere deutsche Literatur an der Universität St. Gallen: «Corona hat unsere Sprache infiziert». Dabei monierte er in erster Linie den sinnlosen Gebrauch von Anglizismen im Zusammenhang mit coronaspezifischen Tätigkeiten – besonders in der Deutschschweiz. Er stiess sich beispielsweise an der inflationären Verwendung des Begriffs «home office». Besonders störte ihn die Fehlnutzung des Begriffes, denn die englische Bedeutung des Begriffs bezeichne nichts anderes als das Innenministerium. Wenn sich die Leute also zwingend auf Englisch ausdrücken wollten, müssten sie korrekterweise den Begriff «homework» verwenden, für den es aber wiederum einen durchaus etablierten deutschen Begriff gebe: die Heimarbeit. Das Gleiche gelte auch für «home schooling», «lockdown» oder den Ausdruck «social distancing», den Andreottis Ansicht nach viele nicht einmal richtig aussprechen könnten. Dieser müsste eigentlich «physical distancing» heissen, da die soziale Distanzierung mit Corona nicht im Geringsten etwas zu tun habe. Ein grosses Lob hingegen sprach er der Romandie aus: Anstatt sich in fehlgeleiteten Anglizismen zu verlieren, verwendeten sie für Französischsprechende sofort verständliche Begriffe. So werde aus dem «lockdown» ein «confinement» und aus dem «home office» ein «télétravail». Aber auch das Deutsche selbst habe sich in der «Coronawelt» neu erfunden. So hätten Wörter des täglichen Gebrauchs eine neue Bedeutung erhalten; wie beispielsweise der Ausdruck der «Normalität», der zu Coronazeiten nun eben als «neue Normalität» bezeichnet werde, was aber entgegen jeglicher Logik sei, da etwas entweder normal oder eben nicht normal sein könne, aber nicht beides zugleich. Daher sehe er die Politik und Medien in der Verantwortung, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben.

COVID - Sprache