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Als Reaktion auf den im September 2023 veröffentlichten Bericht der Universität Zürich über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz, forderte Carlo Sommaruga (sp, GE) in einer Motion, dass die Missbrauchsfälle in einem Bericht aufgearbeitet werden sollen. Dieser von der katholischen Kirche unabhängige Bericht solle zum einen den Missbrauch und dessen Vertuschung in der katholischen Kirche genauer beleuchten. Zum anderen solle untersucht werden, ob und inwiefern die Kantone und der Bund ihre Pflicht, Kinder zu schützen sowie Täter und Täterinnen juristisch zu verfolgen, nicht wahrgenommen haben. Sommaruga argumentierte in der Wintersession 2023 im Ständerat, dass ein Bericht auf nationaler Ebene zentral sei, um die Problematik umfassend zu verstehen, entsprechende Präventionsmassnahmen zu ergreifen, Gesetzesanpassungen vorzunehmen oder um sich schlicht bei den Betroffenen entschuldigen zu können. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte dies insbesondere damit, dass die Verantwortung und Kompetenz in diesem Bereich bei den Kantonen liege. Der Bundesrat sei jedoch bereit die Beziehung zwischen Kirche und Staat anhand einiger Kantone in einem Bericht zu analysieren, wie es in einem Postulat Fischer (Mo. 23.4294) gefordert werde und er empfehle die vorliegende Motion entsprechend zur Annahme. In der Folge lehnte der Ständerat die Motion mit 33 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) ab.

Für einen offiziellen Bericht über den Missbrauch in der katholischen Kirche (Mo. 23.4302)

Im September 2023 wurde der Bericht zum Forschungsprojekt über die sexuellen Missbräuche innerhalb der schweizerischen katholischen Kirche seit 1950 unter grosser medialer und politischer Aufmerksamkeit veröffentlicht. Das Forschungsteam hatte darin in rund zwei Dutzend Archiven Akten von Missbrauchsfällen zusammengesucht, gelesen und einige Fälle analysiert. Ergänzend bezog es mediale Berichte zum Thema ein und führte Interviews mit Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der katholischen Kirche.

Die Studie identifizierte zwischen 1950 und 2023 insgesamt 1'002 Fälle von sexuellem Missbrauch mit 510 Täterinnen und Tätern und 921 Betroffenen. Während die Beschuldigten bis auf wenige Ausnahmen männlichen Geschlechts waren, waren 39 Prozent der Betroffenen weiblich. Mehrheitlich handelte es sich dabei um Minderjährige (74%), wobei die gesamte Altersspanne vertreten war. Doch bei mindestens 14 Prozent der Fälle handelte es sich auch um erwachsene Betroffene, was gemäss Bericht ein wichtiger Befund sei, da bisherige Untersuchungen nur Minderjährige in den Fokus genommen und somit eine grosse Gruppe an Betroffenen nicht berücksichtigt hätten. Die untersuchten Fälle fanden mehrheitlich vor der Jahrhundertwende statt (47% zwischen 1650 und 1969; 41% zwischen 1970 und 1999; 12% zwischen 2000 und 2022).

Zudem lieferte die Studie einen Überblick über die Archivsituation in der katholischen Kirche. So sei zwar der Zugang zu den Archiven grösstenteils gegeben gewesen, wie es die katholische Kirche im Vorfeld versprochen hatte, jedoch gab es in Bezug auf die Qualität der Archivierung teils grosse Unterschiede. Einzelne Archive hätten demnach grössere Schwächen in der Organisation sowie Lücken in der Dokumentation aufgewiesen. Eine Hürde stellte dabei eine Regel im kanonischen Recht der katholischen Kirche dar, wonach alle Akten zehn Jahre nach dem Vorfall oder bei Tod der beschuldigten Person vernichtet werden sollten. Obwohl die Mehrheit der Bistümer diese Regelung heute mehrheitlich nicht mehr umsetzten, fanden die Forschenden in einigen Archiven nach wie vor Hinweise auf eine solche Vernichtung von Akten. Zum «diplomatische[n] Schutz der Nuntiatur» erhielt das Forschungsteam zudem keinen Zugang in die Archive der Apostolischen Nuntiatur der Schweiz, der diplomatischen Vertretung des Vatikans. Da es Aufgabe des Nuntius ist, Brüche mit dem katholischen Recht, wie etwa sexueller Missbrauch, dem Papst zu melden, erachtete das Forschungsteam das entsprechende Archiv als wichtige Quelle für weitere Untersuchungen und befürchtete, dass die bisherigen Zahlen wohl nur «die Spitze des Eisberges» seien.

Weiter zeichnete der Bericht ein Bild über den Umgang der katholischen Kirche mit Fällen von sexuellem Missbrauch. So gebe es erst im 21. Jahrhundert schrittweise eine konsequentere Aufarbeitung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch, während die Fälle zuvor meist «bagatellisiert» und oft «ausgesessen» worden seien. So seien Täterinnen und Täter etwa oft in andere Bistümer versetzt statt des Amtes enthoben worden, zudem habe es eine Schweigepflicht für Betroffene oder Mitwissende gegeben.

Der Bericht betonte zuletzt, dass die Ergebnisse mehrheitlich auch als Grundlage für zukünftige und weitergehende Untersuchungen dienen sollten. Entsprechend behandelte er auch Empfehlungen für weitergehende Untersuchungen und identifizierte Forschungslücken. Zentral sei etwa, dass die verschiedenen Strukturen der katholischen Kirche miteinbezogen würden und dass der Blick über die Bistümer hinausgehe. Untersucht werden müssten demnach unter anderem auch katholische Kinder- und Jugendverbände, wie etwa die Jungwacht-Blauring.

In der Folge kam es zu einer breit geführten medialen Debatte über den Bericht und dessen direkten Folgen, zudem wurden Forderungen an die katholische Kirche gestellt.

Ein prominent diskutiertes Thema waren dabei erstens die Strukturen der katholischen Kirche, welche Missbrauch potenziell fördern könnten. So kritisierten die Medien etwa das Pflichtzölibat, wonach geweihte Personen ihre Sexualität in keinerlei Form ausleben dürfen, als unrealistisch. Es verhindere, dass junge Männer einen gesunden Umgang mit der eigenen Sexualität erlernen könnten. Folglich würden sexuelle Präferenzstörungen wie Pädophilie wahrscheinlicher, zudem könnten Personen davon angezogen werden, die bereits ein gestörtes Sexualverhältnis haben. Unter anderem der Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz, Felix Gmür, forderte deshalb eine Abschaffung des Zölibats.
Zudem wurde die fehlende Gewaltenteilung innerhalb der katholischen Kirche kritisiert. So sind Bischöfe derzeit zugleich Legislative, Exekutive und Judikative, was einerseits Vertuschungen begünstige, andererseits Bischöfe in ein Dilemma zwischen Schutz ihrer Unterstellten und Pflicht zur Aufklärung der Taten stürzten. Folglich wurde eine bessere Machtteilung innerhalb der katholischen Kirche und eine Einschränkung der Macht der Bischöfe gefordert.

Zweitens hatte der Bericht auch direkte Auswirkungen für die katholische Kirche. So meldeten sich viele neue Betroffene von sexuellem Missbrauch bei den entsprechenden Meldestellen der katholischen Kirche. Viele Betroffene fänden nun den Mut, über den erfahrenen Missbrauch zu sprechen. Jedoch seien die Mehrheit der Betroffenen mittlerweile Seniorinnen und Senioren und die Fälle folglich verjährt. Bei den nicht verjährten Fällen hätten die Bistümer jedoch offiziell Strafanzeige erstattet. Zudem kam es nach der Veröffentlichung des Berichts zu zahlreichen Austritten aus der katholischen Kirche. Dies brachte starke finanzielle Einbussen für die katholische Kirche mit sich und stellte durch den Austritt vieler langjähriger, engagierter Freiwilliger auch das Funktionieren gewisser Gemeinden in Frage. Der durch diese Ereignisse mutmasslich verstärkte Austritt von vor allem aufgeschlossenen und liberalen Gläubigen bremse zusätzlich den Wertewandel innerhalb der katholischen Kirche, lautete der Tenor in den Medien. Nicht zuletzt sorgte der Auftrag des Papstes an den Churer Bischof Joseph Bonnemain, eine Voruntersuchung gegen sechs Bischöfe einzuleiten, für einige Diskussionen. Ein Berner Pfarrer hatte die Bischöfe gegenüber den Forschenden und dem Schweizer Nuntius beschuldigt, sexuellen Missbrauch begangen oder solchen vertuscht zu haben.

Nach der Veröffentlichung des Berichts kam es zudem zu einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, welche forderten, dass der Bund die Vorfälle selbst untersucht (Mo. 23.4302); dass die Beziehung zwischen Kirche und Staat klarer und transparenter geregelt wird (Po. 23.4294); dass die Kirche verpflichtet wird, einheitliche Schutzmassnahmen gegen sexuellen Missbrauch zu ergreifen (Mo. 23.4191; 23.4192; 23.4193; 21.4194; 21.4195; 23.4196); und dass die katholische Kirche als Konzern für Missbrauchsfälle haftbar gemacht werden kann (Pa.Iv. 23.460).

Die Bischofskonferenz versprach derweil gegenüber der Öffentlichkeit, dass ein Wertewandel innerhalb der katholischen Kirche angestrebt werde. Insbesondere der Churer Bischof Joseph Bonnemain betonte, dass es an der Zeit sei, dass die Kirche ihre Schuld eingestehe und entsprechende Massnahmen umsetze. Zudem soll gemäss Felix Gmür, dem Bischof des Bistums St.Gallen, ein unabhängiger kirchlicher Gerichtshof eingesetzt werden, der weiterhin unabhängig vom weltlichen Recht agiert und sich um strafrechtliche oder disziplinarische Verfahren innerhalb der Kirche kümmert. Dies müsse jedoch zuerst mit dem Vatikan abgesprochen werden, da dafür bisher keine kirchenrechtliche Grundlage bestehe. Die Medien bezweifelten jedoch die Umsetzung der Versprechen der Bischofskonferenz – bereits früher seien auf Versprechen keine Änderungen erfolgt. Erste Schritte unternahm hingegen das Bistum St. Gallen, das unter anderem die Forscherinnen der Universität Zürich mit einer zweiten Studie beauftragte und die Regelung, Akten nach 10 Jahren zu vernichten, aufhob – dies ohne grünes Licht aus Rom.

Archivöffnung der katholischen Kirche zur Untersuchung sexuellen Missbrauchs

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen

Autorinnen: Sarah Kuhn, Melike Gökce und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Zu dem in diesem Themenbereich am längsten debattierten parlamentarischen Geschäft der 51. Legislatur konnte sich schliesslich auch die Stimmbevölkerung äussern: Im Mai 2022 befürwortete sie an der Urne eine im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beschlossene Revision des Filmgesetzes, gegen die bürgerliche Jungparteien das Referendum ergriffen hatten. Mit Annahme der sogenannten Lex Netflix gilt für Streamingdienste in der Schweiz in Zukunft eine Investitionspflicht in die einheimische Filmproduktion sowie eine Pflichtquote für europäische Filme.

Ebenfalls während dieser Legislatur unter Dach und Fach gebracht werden konnten Bestimmungen zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen geschützt werden. Schlussendlich nicht in die Revision eingeflossen waren Massnahmen zum Schutz vor Mikrotransaktionen. Durch Annahme eines Postulats wurde der Bundesrat hingegen beauftragt, die mit Mikrotransaktionen in Zusammenhang stehenden Gefahren bezüglich Suchtpotential und -verhalten in einem Bericht zu untersuchen.

Im Parlament viel diskutiert worden war darüber hinaus eine Änderung des Zivilgesetzbuches zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandortes. Nach langjährigen Beratungen konnte das Geschäft im Jahr 2021 schliesslich zum Abschluss gebracht werden.

Ausserhalb des Parlaments diskutierten die Medien etwa intensiv über die Auswirkungen der während der Covid-19-Pandemie für den Kulturbereich beschlossenen Einschränkungen sowie über die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Ebenfalls für einiges an Druckerschwärze sorgte die Beteiligung der Kirche an Abstimmungskämpfen sowie der Forschungsauftrag der katholischen Kirche zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen. Ferner berichteten die Medien hitzig über die Kunstsammlung von Emil Bührle – eine Diskussion, die auch Auswirkungen im Parlament zeigte. So nahm das Parlament in der 51. Legislatur zwei Motionen an, die einerseits eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern und andererseits die Schaffung einer unabhängigen Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter fordern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Anfang Januar hatte sich die SPK-NR darüber informieren lassen, dass die Umsetzung ihrer Motion für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung «auf Kurs» sei. Der Bundesrat beantragte kurz darauf in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung dieser Motion, da bei Bewerbungen nicht nur die Sprachzugehörigkeit, sondern – wie in der Motion verlangt – neu auch die Herkunftskantone von Bewerberinnen und Bewerbern erfasst würden. Im nächsten Bericht 2020–2023 über die Förderung der Mehrsprachigkeit könnten dafür erstmals Zahlen ausgewiesen werden, wusste die SPK-NR zu berichten. Die Räte kamen dem Antrag des Bundesrats auf Abschreibung in der Sommersession 2023 stillschweigend nach.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen

Nach gut zwei Jahren Covid-19-Pandemie war es dieses Jahr endlich wieder so weit: Die Schweiz durfte die Kultur wieder ohne Einschränkungen geniessen. Bereits am 16. Februar 2022 hob der Bundesrat den Grossteil der nationalen Massnahmen – auch diejenigen im Kulturbereich – auf, woraufhin es in der Kultur ein breites Aufatmen und Erwachen gab. Konzerte und Festivals, sowie Museen, Theater oder Kinos konnten wieder gänzlich ohne Einschränkungen besucht werden. Dies führte auch dazu, dass der Kulturbereich – nach zwei Jahren verstärkter Aufmerksamkeit durch Covid-19 – in den Medien etwas aus dem Fokus geriet, wie Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Die Kulturpolitik der Schweiz war 2022 von drei grösseren Themen geprägt: der Abstimmung zur Revision des Filmförderungsgesetzes, dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele und der Frage, wie die Schweiz mit Nazi-Raubkunst umgehen soll.

Nachdem die Beratungen zur Revision des Filmförderungsgesetzes – Lex Netflix – nach langwierigen Diskussionen als letztes Geschäft der Kulturbotschaft 2021-2024 in der Herbstsession 2021 zu einem Abschluss gekommen war, ergriffen die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen sowie die Junge SVP Ende Januar 2022 erfolgreich das Referendum. Streaming-Anbietende wie Netflix oder Disney+ sollten mit diesem Gesetz unter anderem dazu verpflichtet werden, vier Prozent des Umsatzes in das schweizerische Filmschaffen zu investieren oder für die Bewerbung Schweizer Filme einzusetzen. Zudem mussten die Plattformen 30 Prozent des Angebots mit europäischen Beiträgen füllen. Die bürgerlichen Jungparteien störten sich besonders an diesen beiden Punkten: Zum einen befürchteten sie, mit der Pflichtabgabe würde eine Erhöhung der Abo-Preise einhergehen, und zum anderen erachteten sie die Quote für europäische Filme und Serien als «bevormundend und eurozentristisch». Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nahmen das Gesetz im Mai 2022 jedoch mit 58.1 Prozent Ja-Stimmen an. Der Abstimmungskampf war dann auch das einzige Ereignis des Jahres, welches im Bereich Kulturpolitik zu einem substantiellen Anstieg der medialen Berichterstattung führte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Ohne grosse mediale Beachtung fanden in der Herbstsession 2022 die Beratungen um das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele nach gut zwei Jahren ein Ende. Ziel des Gesetzes soll es sein, Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen zu schützen, etwa durch eine schweizweite Alterskennzeichnung und -kontrolle der Produkte. Die Verantwortung, diese Regelungen zu entwickeln, wurde den Branchenorganisationen überlassen, welche entsprechende Expertinnen und Experten hinzuziehen sollen.

Für hitzige mediale Debatten sorgte hingegen die Kunstsammlung von Emil Bührle, der gemäss Medien ein Nazisympathisant und Waffenlieferant im Zweiten Weltkrieg war. Als Teile seiner Sammlung im Sommer 2021 im Kunsthaus Zürich ausgestellt worden waren, waren darob hitzige Diskussionen entbrannt, insbesondere weil Bührle Nazi-Raubkunst besessen habe und die Provenienz bei einigen Werken der Sammlung nicht endgültig geklärt sei. Diese Debatte ging auch an Bundesbern nicht ohne Spuren vorbei. So nahmen die Räte eine Kommissionsmotion der WBK-NR an, welche die Schaffung einer Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern forderte. Weiter hiessen sie eine Motion gut, mit der eine unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter geschaffen werden sollte. Offen liessen die Räte, ob eine solche Kommission auch für Raubkunst aus kolonialen Kontexten geschaffen werden soll.

Rund um die kirchen- und religionspolitische Fragen blieb es in der Bundespolitik im Jahr 2022 eher ruhig, jedoch weckte die katholische Kirche der Schweiz einige mediale Aufmerksamkeit, wie erneut in der APS-Zeitungsanalyse ersichtlich wird. Der Universität Zürich war im Frühling 2022 in Form eines Pilotprojekts ein Forschungsauftrag erteilt worden, mit dem die sexuellen Missbräuche innerhalb der Schweizer katholischen Kirche seit 1950 wissenschaftlich untersucht werden sollten. Dabei sollte ein Fokus auf die Strukturen gelegt werden, welche dabei geholfen hatten, die Missbräuche zu vertuschen. Zu diesem Zweck öffnete die katholische Kirche der Schweiz ihre Geheimarchive für die Forschenden.
Heftige Debatten rief auch der vom Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain eingeführte, für die Angestellten aller Ebenen der katholischen Kirche verbindliche Verhaltenskodex hervor, mit dem sexuellem Missbrauch vorgebeugt werden sollte. Einige Priester von Chur weigerten sich, den Kodex zu unterzeichnen, da einzelne Weisungen daraus der katholischen Lehre entgegenlaufen würden – so untersage er es etwa, sich negativ über die sexuelle Ausrichtung von Menschen auszusprechen.

Anfang 2022 verlängerte das SEM die muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren, welche Anfang 2021 in einzelnen Regionen als Pilotprojekt eingeführt worden war. Zuvor hatte eine Studie des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg eine positive Bilanz gezogen. Sollten die Ergebnisse auch nach diesem Jahr positiv ausfallen, strebt das SEM eine permanente Einführung des Angebots und einen Ausbau auf alle Bundesasylzentren an – sofern die Finanzierung dafür gesichert werden kann. Bereits 2018 war ein entsprechendes Pilotprojekt aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf Eis gelegt worden.

Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2022

In Form eines Postulats forderte Greta Gysin (gp, TI) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht aufzuzeigen, ob die sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Swisscom, SBB und Post untervertreten sind. Darauf aufbauend sollte der Bundesrat Weisungen für die Einhaltung der sprachlichen Vertretung aller vier Landessprachen bei den höchsten Kadern und der Konzernleitung in den bundesnahen Betrieben erlassen.
In der Herbstsession 2022 befasste sich der Nationalrat mit dem Anliegen. Die Tessinerin warb für ihren Vorstoss damit, dass die angemessene Vertretung aller vier Landessprachen gerade in diesen öffentlich-rechtlichen Betrieben von grosser Bedeutung sei, da sie alle sprachregionalen Interessen berücksichtigen müssten. Der Bundesrat habe zwar Verständnis für das Anliegen und nehme die Vertretung der Landessprachen in Führungspositionen ernst. Diese Forderungen gingen aber zu weit, begründete Ueli Maurer im Nationalrat den Antrag der Regierung, das Postulat abzulehnen. Mit 107 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat gegen den Vorstoss aus; die befürwortenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der SVP-, der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktionen.

Bundesnahe Betriebe. Für eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern (Po. 20.4384)

Anfang 2022 trat die katholische Kirche der Schweiz ins Zentrum der medialen Aufmerksamkeit. Wie die Medien berichteten, entschieden die drei höchsten Institutionen der Schweizer katholischen Kirche – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RZK) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (Kovos) – im Frühling 2022, der Universität Zürich in Form eines Pilotprojektes einen Forschungsauftrag zu erteilen, mit dem die sexuellen Missbräuche innerhalb der schweizerischen katholischen Kirche seit 1950 wissenschaftlich untersucht werden sollen. Dabei sollen insbesondere die Strukturen, die halfen, die sexuellen Missbräuche zu verdecken, untersucht werden. Die sechs Forschenden, welche die Studie durchführen sollten, erhielten zu diesem Zweck uneingeschränkten Zugriff auf die geheimen Archive der katholischen Kirche der Schweiz. Die drei Organisationen verpflichteten sich zudem, keinen Einfluss auf die Forschung auszuüben. Dieses Pilotprojekt solle im Herbst 2023 zu einem Ende kommen und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Wie ernst es die katholische Kirche wirklich meine und wie unbeschränkt der Zugriff auf alle Archive wirklich sei, müsse noch unter Beweis gestellt werden, war in den Medien zu lesen. Eine treibende Kraft hinter diesem Projekt zur Aufarbeitung war gemäss der Presse der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain: «[...] bei gravierenden Fehlverhalten und schweren Verbrechen kann man die Vergangenheit nicht einfach ruhen lassen», zitierte ihn die NZZ.
Opferorganisationen wie die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld äusserten sich zufrieden darüber, dass endlich etwas getan werde. Jedoch zeigten sie sich gegenüber den Medien auch irritiert darüber, dass es sich im Moment lediglich um ein Pilotprojekt handle. Die Historikerinnen der Universität Zürich zeigten sich in den Medien hingegen überzeugt davon, dass dies nur der erste Schritt sei. «[D]ie Kirchenvertreter [würden sich] nicht der Illusion hingeben, mit dem Pilotprojekt sei es getan», zitierte erneut die NZZ. Andere Stimmen, die in den Medien zu Wort kamen, fürchteten hingegen durchaus, dass die katholische Kirche diese Studie nutzen könnte, um mit der Aufarbeitung der Vergangenheit einen Schlussstrich zu ziehen – obwohl bekannt sei, dass es auch heute noch zu Missbrauch komme.

Mit Bekanntwerden des Pilotprojektes versuchten Schweizer Medien einen Einblick in die seit längerem bekannte Problematik innerhalb der katholischen Kirche zu geben. Dabei wurde etwa berichtet, dass 2017 ein Kapuzinerpater aus der Westschweiz aus seinem Orden ausgeschlossen worden sei, weil sein jahrzehntelanger sexueller Missbrauch Dutzender von Knaben ans Tageslicht gekommen war. Dass die katholische Kirche geübt zu sein scheine, Missbräuche und das Tabuthema Sexualität unter den Teppich zu kehren, zeige auch der Umstand, dass der Vatikan erst vor Kurzem eine Studie zugänglich gemacht habe, welche seit den 1950er Jahren unter Verschluss gehalten worden war. Der Schweizer Missionspater Jakob Crottogini hatte sich damals mit der Frage beschäftigt, inwiefern die eigene Sexualität die Teilnehmer der Priesterausbildung beschäftigte. Die Studie zeigte, dass die Sexualität für viele Teilnehmer ein Problem darstellte: Über 58 Prozent der Befragten gaben an, dass sie die Ehelosigkeit als schwer bis sehr schwer empfinden würden. Viele gaben weiter an, dass sie zu wenig Aufklärung erfahren hätten und unter «unkeuschen» Phantasien leiden würden. Der Verdacht liege nahe – so das Urteil der Medien –, dass viele Missbrauchsfälle hätten verhindert werden können, wären Schriften wie diese nicht vom Vatikan zensiert worden. Welches Ausmass der Missbrauch in der Schweiz tatsächlich habe, sei nur schwer einschätzbar. Eine Studie aus Frankreich lasse aber Schlimmes erahnen. Laut NZZ habe diese aufgedeckt, dass zwischen 1950 und 2020 insgesamt 330'00 Personen allein innerhalb der katholischen Kirche Opfer sexueller Gewalt geworden seien. Dies entspricht über 4'700 Personen pro Jahr, also fast 13 Personen pro Tag.
Dabei sei es nicht so, dass die katholische Kirche der Schweiz überhaupt keine Massnahmen ergriffen hätte, um dem Missbrauch entgegenzuwirken – so die NZZ weiter. Die Bischofskonferenz habe etwa 2002 das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» gegründet. 2010 wurden interne Anlaufstellen für die Opfer geschaffen und die Bischöfe entschuldigten sich dann erstmals offiziell bei ihnen. Gemäss der Bischofskonferenz seien seither über diese katholische Anlaufstelle 380 Übergriffe gemeldet worden – Expertinnen und Experten würden gemäss NZZ aber von einer enormen Dunkelziffer ausgehen, da es unwahrscheinlich sei, dass sich Opfer solcher Taten, die innerhalb der katholischen Kirche geschahen, bei einer kircheninternen Stelle melden würden. 2014 habe die Bischofskonferenz ausserdem das kanonische Recht so angepasst, dass sexueller Missbrauch an Minderjährigen in jedem Fall an die Justiz weitergeleitet werden müsse – dies gilt jedoch nur bei schwerem Missbrauch wie Vergewaltigung und nicht bei Missbrauch an Erwachsenen. Letztere Fälle würden nach wie vor mehrheitlich intern geregelt. 2016 wurde dann auch eine «Genugtuungskommission» eingesetzt und ein Entschädigungsfond für verjährte Fälle geschaffen.

Archivöffnung der katholischen Kirche zur Untersuchung sexuellen Missbrauchs

Im Zuge der Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen legte das Bistum Chur Anfang April 2022 einen neuen Verhaltenskodex vor. Dieser solle für alle Mitarbeitenden, Seelsorgenden und Führungspersonen inklusive dem Bischof Joseph Maria Bonnemain verbindlich sein und sei das «Herzstück der Prävention von spirituellem und sexuellem Missbrauch». Der Kodex beinhalte konkrete Richtlinien und Standards, wie mit der eigenen Machtposition umzugehen sei.
Damit könne der erste Schritt in Richtung «Kritisierbarkeit von Machtpositionen» sowie zur Transparenz innerhalb der katholischen Kirche getan werden, schrieb das Churer Bistum auf seiner Webseite. Der Kodex wurde von allen sieben bistümlichen Landeskirchen der Kantone Graubünden, Zürich, Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Glarus sowie vom Churer Bischof Bonnemain selbst unterzeichnet.
Der Kodex wurde in der Folge innerhalb der katholischen Kirche heftig kritisiert. So wollten etwa 43 Geistliche des als konservativ geltenden Churer Priesterkreises den Kodex nicht unterschreiben. Zwar erachteten sie 95 Prozent des Inhalts als selbstverständlich und richtig, jedoch gebe es Passagen, bei denen der Kodex «mehrfach die Lehre und Disziplin der Katholischen Kirche» verletze, berichteten die Medien. Konkret ging es dabei etwa um den Umgang mit Homosexualität: Die Priester befürchteten, dass sie mit den diesbezüglichen Regeln des Kodex entgegen ihren Überzeugungen nicht mehr predigen dürften, dass Homosexualität nicht in Ordnung sei. Zudem müsse einer Person gemäss Kodex nach einem Outing unterstützend zur Seite gestanden werden, was die Kritiker ihrer Ansicht nach in einen Gewissenskonflikt zwischen ihrem Bischof und ihrem Verständnis der katholischen Glaubenslehre bringen würde. Die betroffenen Priester forderten darum den Bischof dazu auf, seine Unterschrift zurückzuziehen und die Umsetzung auf Eis zu legen. Weiter solle eine spezielle Kommission bestehend aus Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeitenden eingesetzt werden, welche den Kodex in Einklang mit der katholischen Lehre bringen solle.
Der Bischof lehnte diese Forderung jedoch ab. Er erachtete es als möglich, die kritisierten Passagen des Kodex so auszulegen, dass sie mit der Lehre einhergehen, berichteten die Medien. Auch zwei Gespräche zwischen den Kritikern und Bischof Bonnemain brachten keine Lösung in dieser Streitfrage, beide Parteien bestanden weiterhin auf ihren Forderungen. Dieser Widerstand könnte gemäss Medien durchaus Konsequenzen für die Priester haben, zumal eine Verweigerung der Unterschrift eine Kündigung nach sich ziehen könne. Dies sei gemäss Arbeitsrecht jedoch problematisch, erklärte Arbeitsrechtsspezialistin Isabelle Wildhaber gegenüber der NZZ: Da die Priester dem Grossteil des Kodex unter Vorbehalt zustimmten, würde eine Kündigung wohl das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen.

Verhaltenskodex Bischofstum Chur

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen

2021 bestätigte den Trend der letzten beiden Jahre – so zeigte die APS-Zeitungsanalyse eine rückläufige Berichterstattung rund um die Themen Kultur, Sprache oder religiöse Fragen auf (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Diesbezüglich brachte das Jahr gar einen neuen Tiefstwert seit 2016, wobei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Religionen deutlich an medialer Präsenz eingebüsst hatten.

Wie auch im Jahr zuvor war die Kulturpolitik geprägt von der weltweiten Covid-19-Pandemie. Deren Auswirkungen auf den Kultursektor verdeutlichten etwa erste Zahlen des BFS im Rahmen der Kulturwirtschaftsstatistik für das Jahr 2020: Im Vergleich zu 2019 war die Beschäftigung im Kulturbereich um markante 5 Prozentpunkte gesunken, was in absoluten Zahlen 14'000 Erwerbspersonen entsprach. Vom Rückgang betroffen waren insbesondere Frauen, Personen mit einem Teilzeitpensum oder all jene, die zuvor weniger als 1 Jahr engagiert gewesen waren. Auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft war der starke Rückgang an Beschäftigten im Kulturbereich beträchtlich. Entsprechend kam es im Parlament zu diversen Vorstössen, mit denen auf die prekäre Situation der Kulturschaffenden reagiert werden sollte. Zwei Vorstösse, welche im Zuge der Pandemie verstärkte Unterstützungsmassnahmen für Freischaffende in Theater und Film und für Buchhandlungen verlangten, fanden im Parlament jedoch keinen Anklang. Hingegen waren sich die Räte darüber einig, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden auch unabhängig von der Pandemie verbessert werden müsse.

Neben diesen explizit auf die Pandemie zurückzuführenden Vorstössen bearbeitete das Parlament 2021 drei grosse Geschäfte im Kulturbereich. So fand die Beratung der Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 nach langwierigen Diskussionen über das Filmförderungsgesetz durch Annahme des entsprechenden Entwurfs ein Ende. Eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts kam hingegen auch nach fast 5-jährigen Diskussionen noch zu keinem Abschluss. Zudem wurde der Entwurf des Bundesrats zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen beraten, mit dem unter anderem die Angleichung an eine geltende EU-Richtlinie angestrebt wird. Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühlings- und Sommersession mit dem Geschäft, der Ständerat wird sich wohl in der Frühlingssession 2022 damit auseinandersetzen.

Wie so oft prägte der Islam die Debatte in der Religionspolitik. Dieses Jahr lag das Augenmerk vermehrt auf der Rolle von Imamen und auf deren Einfluss auf die Gesellschaft. Die SiK-SR verlangte im März 2021 in einem Postulat, dass die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Die Kommission bezweckte damit eine bessere Kontrolle von Personen, die im Rahmen ihrer religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten». Ein im August 2021 vom Bundesrat publizierter Bericht über Professionalisierungsmöglichkeiten von islamischen religiösen Betreuungspersonen zeigte jedoch auf, dass der Einfluss von Imamen in Bezug auf Radikalisierungstendenzen in der Öffentlichkeit überschätzt wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen legte der Bundesrat sodann zwölf Handlungsfelder fest, wobei insbesondere die Einbindung von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften in die Seelsorge diverser öffentlicher Institutionen, wie etwa Militär, Spitälern oder Asylzentren, als zentrale Massnahme definiert wurde. Diese soll dazu beitragen, dass islamische Betreuungspersonen besser in die Gesellschaft integriert werden und indirekt eine Professionalisierung erreicht wird.

Ein weiteres umstrittenes Thema stellte nach wie vor die politische Beteiligung der Schweizer Kirchen im Rahmen von Abstimmungskämpfen dar. So zog die nie zuvor dagewesene Beteiligung der Kirchen am im Vorjahr geführten Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative Groll nach sich. Die Jungfreisinnigen hatten Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht eingereicht, womit sie eine Klärung der Rolle der Kirchen bei Abstimmungen in Form eines Leiturteils erreichen wollten. Gemäss den Medien stufte auch die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme an das Bundesgericht das Verhalten der Landeskirchen als «zumindest grenzwertig» ein und erachtete ein Gerichtsurteil diesbezüglich als angezeigt. Das Bundesgericht schrieb die Beschwerde jedoch als gegenstandslos ab, da das Einbringen der Kirche der Initiative nicht zum Erfolg verholfen habe, wodurch das nötige aktuelle Interesse nicht gegeben sei. Diese hitzig geführte politische Debatte widerspiegelte sich auch in der Anzahl an Zeitungsartikeln mit kirchlichem oder religiösem Bezug – Anfang Jahr, auf dem Höhepunkt der entsprechenden Diskussionen – wurde häufiger über das Thema «Kirchen» berichtet als im Rest des Jahres. Gering blieb hingegen das Medienecho, als die beiden grossen Landeskirchen vor der Abstimmung zur «Ehe für alle» ihre Positionen publik machten, zumal sie sich nicht aktiv am Abstimmungskampf beteiligten.

Die Sprachpolitik fand ebenso wie in den letzten Jahren keine grosse mediale Resonanz, legte im Vergleich zum Vorjahr aber leicht zu (vgl. Abbildung 2). Dies ist wohl auf die verstärkt geführte Debatte über eine gendergerechte Sprache zurückzuführen. So startete das Jahr mit einer gesellschaftlichen Debatte über den Entscheid des Dudens, das generische Maskulin aus seinem Nachschlagewerk zu verbannen. Im Sommer kam es zu einer zweiten Runde mit einer breiten Diskussion über das sogenannte Gendersternchen, nachdem die Bundeskanzlei dessen Gebrauch in Bundesdokumenten explizit untersagt hatte.

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2021

Die Delegiertenversammlung der Lia Rumantscha vom Oktober 2021 hatte die Nachfolge des Präsidenten Johannes Flury zu bestimmen, der nach sechsjähriger Amtszeit zurücktrat. Dabei sorgte die Neubesetzung des Präsidiums gleich für ein vierfaches Novum in der 102-jährigen Verbandsgeschichte: Mit den ohne Gegenstimmen gewählten Urezza Famos und Gianna Luzio steht der rätoromanischen Interessenvereinigung ab 2022 erstmals ein Co-Präsidium, erstmals ein weibliches Präsidium, erstmals ein Präsidium ohne vorheriges Amt bei der Lia Rumantscha und erstmals ein Präsidium aus der Diaspora vor: Famos, die aus dem unterengadinischen Valsot im Sprachgebiet des Idioms Vallader stammt, lebt mittlerweile nebst dem Unterengadin auch im zürcherischen Uetikon am See. Luzio, die ursprünglich aus Savognin im surmeirischen Sprachgebiet stammt, lebt in Bern, wo sie seit 2018 als Generalsekretärin der Mitte Schweiz arbeitet.
Luzio erklärte der NZZ, ihre beiden Biografien repräsentierten «die konkrete rätoromanische Wirklichkeit»: Die Rumantschia umfasse alle Menschen, die eines der fünf rätoromanischen Idiome sprechen, unabhängig davon, wo sie leben – und sei als solche keineswegs eine aussterbende Gattung. Zu den Zielen der neuen Präsidentinnen gehöre es, der Lia Rumantscha auf nationaler Ebene mehr Sichtbarkeit zu verschaffen und in der Öffentlichkeit eine realistischere Wahrnehmung der Rumantschia zu etablieren, die den bestehenden «Jö-Effekt», Bergler-Klischees und das Etikett einer «komischen Sprache» überwinde. Rätoromanische Bildungs- und Kulturangebote wollten sie auch ausserhalb Graubündens fördern. Die Förderung des Rätoromanischen ausserhalb des angestammten Sprachgebiets bildete nebst der Entwicklung neuer Bildungsangebote und der Nutzung der Vorteile der digitalen Transformation denn auch einen der Schwerpunkte einer neuen Strategie, die die Delegiertenversammlung am selben Tag «mit grosser Mehrheit» verabschiedete, wie einer Medienmitteilung der Lia Rumantscha zu entnehmen war. Luzio und Famos betonten, es sei dem abtretenden Präsidenten Johannes Flury zu verdanken, dass sie sich nun auf die Umsetzung einer zukunftsgerichteten Strategie konzentrieren könnten: Er habe es geschafft, die Wogen innerhalb der früher oft zerstrittenen Rumantschia zu glätten und ihre Kräfte zu bündeln.

Lia Rumantscha mit neuem Co-Präsidium

Die vorberatende SPK-SR empfahl die Motion von Marco Romano (mitte, TI) für ein detailliertes jährliches Reporting über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung einstimmig zur Ablehnung. Diesem Antrag könne «bedenkenlos» gefolgt werden, so die Kommission in ihrem Bericht, weil die verlangten Angaben laut Bundesrat bereits im Reporting des Personalmanagements aufgeführt seien – so etwa im Bericht 2020.
In der Ratsdebatte im Ständerat wiesen sowohl Andrea Caroni (fdp, AR) als auch Finanzminister Ueli Maurer darauf hin, dass die Motion als erfüllt betrachtet werden könne. Der Rat lehnte den Vorstoss entsprechend diskussionslos und einstimmig ab.

Mehrsprachigkeit in der Bundesveraltung im jährlichen Reporting (Mo. 19.3153)

Bereits kurz vor dem Abstimmungssonntag im November 2020 zur Konzernverantwortungsinitiative reichten die Jungfreisinnigen in fünf Kantonen (AG, BE, SG, TG, ZH) eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Landeskirchen und deren aktive Beteiligung am Abstimmungskampf zu Gunsten der Initiative ein. Als die Kantonsregierungen nicht darauf eintraten, da diese Frage auf nationaler Ebene geregelt werde, richtete die Jungpartei ihre Beschwerde an das Bundesgericht. Sie beschuldigte die Kirchen, gegen Artikel 34 der Bundesverfassung – welcher Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit vorschreibt – verstossen zu haben, und verlangten, dass sich die Religionsgemeinschaften in zukünftigen Abstimmungskämpfen neutral verhalten müssten. In einer Stellungnahme an das Bundesgericht, welche in den Medien teilweise veröffentlicht wurde, teilte die Bundeskanzlei (BK) die Vorwürfe der Jungpartei und stellte fest, dass das Engagement der katholischen und reformierten Landeskirchen im Zuge des Abstimmungskampfes zur KVI «zumindest grenzwertig» gewesen sei, insbesondere da Gegenargumente keinen Eingang in ihre Argumentation gefunden hätten. Die Kirche sei eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft, welche einen staatlichen Auftrag wahrnehme. Dafür erhalte sie gewisse Privilegien, wie etwa das Recht, Steuern erheben zu dürfen, was sie dazu verpflichte, sich an Grundrechte wie die Gewährung der Abstimmungsfreiheit zu halten. Inwiefern die Kirchen im Rahmen ihrer Werbung für die KVI gegen diese Vorgaben verstossen hätten, sei zu klären.

Im März 2021 schrieb das Bundesgericht die fünf Stimmrechtsbeschwerden der Jungfreisinnigen als gegenstandslos ab. Das aktuelle Interesse, welches nötig sei, um ein solches Leiturteil zu fällen, sei nicht gegeben, da die Initiative am Ständemehr gescheitert sei. Das Bundesgericht stimmte jedoch zu, dass ein Interesse bestehen könnte, in diesem Feld Klarheit zu schaffen – jedoch sei dies nur möglich, wenn sich die kirchlichen Interventionen im Abstimmungskampf auf das Ergebnis auswirken würden. Während die Jungfreisinnigen das Urteil bedauerten und weiterhin auf ihrer Forderung nach Neutralität der Kirchen bestanden, begrüsste das Komitee «Kirche für Konzernverantwortung», dem über 700 Kirchgemeinden und Pfarreien angehörten, das Ergebnis. Es sei selbstverständlich, dass sich die Kirche in einer Demokratie zu politischen Fragen äussere und an öffentlichen Debatten teilnehme. Gleichzeitig seien sich die Kirchen auch bewusst, dass eine Aufarbeitung angezeigt sei – eine solche versprachen in der Folge Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), sowie Rita Famos, die neue Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Kirchenposition zur KVI

Auch im Ständerat stiess die Motion der SPK-NR für ein Monitoring von Bewerbungen auf Bundesverwaltungsstellen, um die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zu fördern, auf einstimmigen Anklang. Mit der Analyse von Bewerbungen soll geprüft werden, ob es aus unterschiedlichen Sprachregionen eine unterschiedliche Zahl von Bewerbungen gibt, was häufig als Begründung für die Untervertretung sprachlicher Minderheiten ins Feld geführt wird. Genauere Zahlen würden die Planung von gezielten Förderungsmassnahmen ermöglichen, etwa spezifischere Anwerbung in den verschiedenen Sprachgemeinschaften, so die von Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) vorgebrachte und auch von der SPK-SR einstimmig unterstützte Begründung. Weil auch der Bundesrat die Motion unterstützte und kein Antrag auf Ablehnung vorlag, hätten die Zeichen eigentlich auf diskussionslose Annahme gestanden. Allerdings ergriff Daniel Fässler (mitte, AI) das Wort und wies darauf hin, dass bei der Umsetzung der Motion allenfalls Schwierigkeiten entstehen könnten, weil zwischen Herkunfts- und Wohnsitzkanton unterschieden werden müsse. Es gehe dabei nicht nur um eine Sprachregion, sondern auch um einen kulturellen Kontext, dem man entstamme. Bundesrat Ueli Maurer versicherte, dass man versuchen werde, die Herkunft umfassender zu eruieren, etwa auch mit den Angaben dazu, wo eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Schule gegangen sei. Eine «wissenschaftliche Genauigkeit» gebe es jedoch nicht. Aber der Bundesrat werde versuchen, die Motion so umzusetzen, dass «nicht nur die Sprachen, sondern auch die Kultur- oder Herkunftskreise» erfasst würden und in der Verwaltung entsprechend abgebildet werden könnten. In der Folge passierte der Vorstoss die Kammer dann ohne Gegenstimmen.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Ueli Maurer versuchte in der Frühjahrssession 2021 vergeblich, den Nationalrat davon zu überzeugen, dass die Motion von Marco Romano (mitte, TI) nicht nötig sei. Es gebe bereits ein jährliches Reporting über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung – so das Ziel des Vorstosses – und ein weiterer Bericht würde die Sensibilität für die Wichtigkeit der Mehrsprachigkeit in der Verwaltung nicht erhöhen, argumentierte der Finanzminister. Marco Romano machte hingegen geltend, dass Mehrsprachigkeit für die Schweiz zentral sei, aber das Deutsche nach wie vor stark überwiege. Die bestehenden Berichte würden zudem nicht detailliert ausweisen, wie die Sprachenverteilung in den verschiedenen Departementen, Verwaltungseinheiten und Lohnklassen aussehe. Mit 106 zu 78 Stimmen (7 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion an und reichte sie an den Ständerat weiter. Für den Vorstoss stimmten die geschlossenen Fraktionen der Mitte, der Grünen und der GLP sowie vor allem französisch-, italienisch- oder romanischsprachige Minderheiten der SP, der SVP- und der FDP-Fraktionen.

Mehrsprachigkeit in der Bundesveraltung im jährlichen Reporting (Mo. 19.3153)

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen

Das Krisenjahr 2020 verlief hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik, gerade im direkten Vergleich mit anderen Politikbereichen, sowohl bezüglich der parlamentarischen Geschäfte als auch der medialen Berichterstattung überraschenderweise ruhig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Kultursektor mitunter einer der stärksten von der Corona-Pandemie getroffenen Bereiche war. Die APS-Zeitungsanalyse zeigt zwar auf, dass sich der Anteil der Medienartikel zu Kultur, Sprache und Kirchen an der Gesamtberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht hat, dieser Wert liegt aber mit knapp 3 Prozent noch immer tiefer als in den Jahren 2017 und 2018. Abermals machte die Kulturpolitik mit rund Zweidritteln der Medienberichte den grössten Teil der drei Themengebiete aus, gefolgt von der Kirchenpolitik mit rund einem Drittel; die sprachpolitisch relevanten Berichte hingegen waren in diesem Jahr nahezu inexistent.

Wie viele andere Bereiche auch wurde die Kulturlandschaft in der Schweiz und mit ihr die Kulturpolitik massgeblich vom Diktat der Corona-Pandemie gesteuert. Während das Jahr sowohl für das Parlament als auch die Medien eher ruhig begann, machte sich mit der Mitte März vom Bundesrat ausgerufenen ausserordentlichen Lage ein deutlicher Ausschlag in der Medienberichterstattung bemerkbar. Fortan war das kulturpolitische Jahr von gefällten Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 und der sich aus diesen ergebenden Folgen für die Kulturschaffenden geprägt. Das auferlegte Veranstaltungsverbot und die damit einhergehenden Restriktionen hatten gravierende finanzielle Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der Kulturindustrie: Von nahezu einem Tag auf den anderen sahen sich Musik-, Film-, Theater-, Literaturschaffende und viele mehr in ihrer Existenz bedroht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sprach ihnen der Bundesrat im Frühjahr zwar im Rahmen der «Covid-Verordnung Kultur» finanzielle Unterstützung zu, jedoch zeigte sich im weiteren Verlauf des Jahres, dass dies längerfristig kaum ausreichen würde. Entsprechend versuchten auch die Zivilgesellschaft und die Kulturschaffenden selbst, Hand zu bieten, und lancierten diverse Solidaritätsaktionen oder nutzten diese Gelegenheit gar dazu, gänzlich neue Wege zu beschreiten und das Kulturschaffen sowie die Kulturvermittlung auf neue Kanäle umzuleiten.
Zwischenzeitlich war auch das Parlament darum bemüht, dem Kultursektor nach Möglichkeit unter die Arme zu greifen. Bei den in der Herbstsession eröffneten Beratungen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 war man sich einig, dass sich der Stellenwert der Kultur in und für die Gesellschaft gerade in der Corona-Krise deutlich gezeigt habe und die Kultur daher auch entsprechend gefördert werden müsse. Entsprechend war auch relativ rasch klar, dass man diversen Kürzungsanträgen von Seiten einzelner SVP-Exponentinnen und -exponenten nicht entgegenkommen würde. Lediglich darüber, wie die Kulturförderung genau ausgestaltet werden sollte, war man sich zunächst nicht ganz einig. Besonders bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen und den Finanzhilfen für das Bundesamt für Kultur (BAK) diskutierten die Räte lange, konnten sich aber schlussendlich auf den Nationalratsvorschlag einigen. Zu Jahresende noch ausstehend waren die Beratungen des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Entwurf 2 der Kulturbotschaft), das bereits vor den Verhandlungen für weitreichende Diskussionen gesorgt hatte. Die Beratung war zwar für die Wintersession vorgesehen gewesen, wird sich aber voraussichtlich in das erste Quartal des neuen Jahres verschieben. Ein weiteres bedeutendes Bundesratsgeschäft, dessen Botschaft im Herbst 2020 verabschiedet wurde und das voraussichtlich ebenfalls 2021 zur Behandlung anstehen wird, stellt das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen dar.

Auch das kirchen- bzw. religionspolitische Jahr war zunächst stark von der Corona-Pandemie geprägt. Besonders das Verbot von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen, gerade auch im Vorfeld der Osterfeiertage, erhitzte die Gemüter mancherorts stark und wurde auch in Form einer Motion Addor (svp, VS; Mo. 20.3332) – die jedoch kein Gehör fand – ins Parlament getragen. Tatsächlich schien sich dieses reduzierte Angebot an religiösen Partizipationsmöglichkeiten aber auch auf die Wahrnehmung und Definition von Kirche und Religion auszuwirken, wurde in den Medien über weite Strecken doch nahezu ein philosophischer Diskurs über deren Rolle und Funktion, gerade auch in Krisenzeiten, geführt. Nicht zuletzt auch, weil Kirchenvertreterinnen und -vertreter sich sehr bemühten, teilweise auf äusserst innovative Art und Weise, alte Botschaften über neue Medien zu vermitteln.
Im späten Frühjahr verlagerte sich der Fokus in diesem Themenbereich aber von der Pandemie auf die Landeskirchen. Was zunächst als Intransparenzvorwürfe hinsichtlich eines Kirchengeschäfts begann, mündete im Sommer in veritablen Missbrauchs- und Grenzverletzungsvorwürfen gegenüber Gottfried Locher, die zu einer regelrechten Kirchenkrise und schliesslich zum Rücktritt des obersten Reformierten führten. Diese Vakanz begünstigte aber zugleich ein absolutes Novum in der reformierten Kirche: Im November wurde Rita Famos als erste Frau als Lochers Nachfolgerin und somit zur höchsten Reformierten der Schweiz gewählt. Während die Reformierten in der Folge ein Krisenjahr durch eine Wahl beendeten, schienen sich die Katholiken durch die auftretende Uneinigkeit bei der Nachfolgebestimmung für den Bischof von Chur] in eine neuerliche Krise zu manövrieren.
Weit über die Kirchenkreise hinaus sorgte hingegen der Schulterschluss der beiden Landeskirchen im Kampf gegen die Ende November zur Abstimmung gekommene Konzernverantwortungsinitiative für grosse Aufregung. Nicht zuletzt wurde den Kirchen vorgeworfen, dass sie durch ihre offene Zurschaustellung der orangen Transparente, durch die geschalteten Inserate und die öffentlichen Stellungnahmen die grundsätzliche Grenze der Trennung von Kirche und Staat und somit auch ihre Kompetenzen deutlich überschritten hätten.

Jahresrückblick 2020: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2020

Diskussionslos hiess der Nationalrat in seiner Sondersession im Oktober 2020 die Motion (20.3920) und das Postulat (20.3921) seiner SPK-NR für eine bessere Einhaltung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung gut. Beide Vorstösse waren auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Noch in der Herbstsession 2020 bereinigte das Parlament die verbliebenen zwei Differenzen der Kulturbotschaft 2021-2024.

Bei der ersten Differenz handelte es sich um die Frage, wie hoch die Finanzhilfen des BAK ausfallen sollten. Der Nationalrat wollte das bundesrätliche Budget um CHF 1.2 Mio. für «Memoriav» aufstocken, der Ständerat stattdessen um CHF 800'000 für die schweizerische Fotostiftung. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte an der nationalrätlichen Version festhalten, da sie die Förderung von «Memoriav» als dringend notwendig erachtete, während eine Minderheit Gutjahr (svp, TG) in Anbetracht der tieferen Aufgabenlast von Memoriav, weil der SRG neu die Archivierung selbst durchführt, auf eine Aufstockung verzichten wollte. Die dadurch freiwerdenden Mittel könnten bei der Schweizer Fotostiftung eingesetzt werden, wie Gutjahr argumentierte. Mit 99 zu 96 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) folgte der Nationalrat knapp seiner Kommissionsmehrheit. Ebenfalls erfolglos (mit 114 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen) blieb eine Minderheit Fivaz (gp, NE), welche auch die vom Ständerat beschlossene Aufstockung für die Fotostiftung vornehmen wollte.
Der Ständerat folgte daraufhin stillschweigend der Version des Nationalrates, womit die erste Differenz beseitigt werden konnte. Es liege in der Entscheidungsmacht des Bundesrates, welcher Organisation welche Beträge zugesprochen würden, hatte Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) zuvor erläutert.

Beim Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den Bereich «Sprache und Verständigung» sprach sich die WBK-NR erneut für die nationalrätliche Aufstockung zur Förderung der rätoromanischen Sprache und gegen die ständerätliche Aufstockung für die Strategie «Austausch und Mobilität» aus, während eine Minderheit Locher Benguerel (sp, GR) die zusätzlichen Mittel für Sprachaufenthalte sprechen wollte – auch in Anbetracht einer angenommenen Motion der WBK-NR (Mo. 20.3918). Der Nationalrat folgte seiner Kommissionsmehrheit, woraufhin der Ständerat auch diesem Entscheid beipflichtete. Mit 23 zu 21 Stimmen sprach er sich in Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit gegen einen Kompromissvorschlag von Johanna Gapany (fdp, FR) für eine um die Hälfte reduzierte Aufstockung um CHF 5 Mio. aus.

Da damit alle Differenzen bereinigt waren, war die Vorlage noch in derselben Session für die Schlussabstimmungen bereit. Abgestimmt werden musste derweil nur noch über die vier Bundesgesetzesänderungen, da die bereits genehmigten Finanzbeschlüsse nicht dem Referendum unterlagen und somit keine Schlussabstimmungen nötig waren.
Beide Kammern nahmen in der Folge alle vier Gesetzesänderungen deutlich mit einzelnen Gegenstimmen und Enthaltungen, oder gar einstimmig an. Alle Stimmen gegen die Vorlagen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Als einziges Geschäft der Kulturbotschaft 2021-2024 war somit die Revision des Filmgesetzes noch offen, mit welcher sich der Ständerat in der Sommersession 2021 als Zweitrat befasste.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Nach dem Nationalrat befasste sich auch der Ständerat in der Herbstsession 2020 mit den Beratungen zur Kulturbotschaft 2021–2024. Grundlegend unterstütze die WBK-SR die Stossrichtung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Sie sei eine konsequente Weiterführung der strategischen Schwerpunkte der letzten Kulturbotschaft 2016-2020, eröffnete Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) die Eintretensdebatte. So schätze die Kommissionsmehrheit etwa insbesondere die Förderung des in der letzten Kulturbotschaft eingeführten Programms «Jugend und Musik». Kulturminister Alain Berset betonte, dass der Bundesrat in Anbetracht der Covid-19-bedingten Probleme im Kulturbereich auf Kontinuität setzen und auf den Grundsätzen der letzten Kulturbotschaft aufbauen möchte – namentlich bei der Stärkung der kulturellen Teilhabe, dem sozialen Zusammenhalt und der Unterstützung des kreativen Schaffens und der Innovation. Für die Diskussionen sei es aber zentral, dass die Corona-Notfallhilfen die zukünftige Förderung der Kultur nicht beeinflussten.
Umstritten waren, wie bereits im Nationalrat, einzig die Änderungen im Filmgesetz, weshalb die WBK-SR in Absprache mit ihrer Schwesterkommission und dem Büro-SR entschieden hatte, den «heissen Streifen» (Michel) ausserhalb der Kulturbotschaft zu behandeln. Auch der Bundesrat sprach sich für die Herauslösung der Revision des Filmgesetzes aus, da die Vorlage bereits in der Vernehmlassung umstritten gewesen sei. Entsprechend trat der Ständerat seiner Kommission folgend ohne Gegenantrag auf alle vom Bundesrat vorgeschlagenen acht Finanzierungsbeschlüsse – welche sich insgesamt auf Kosten von CHF 934.5 Mio. beliefen – und auf vier der fünf Gesetzesänderungen ein.

In der Detailberatung zeigte sich die grundlegende Zustimmung zum Entwurf. So folgte der Ständerat mehrheitlich den Vorschlägen des Bundesrates oder den Beschlüssen des Nationalrates, welcher hauptsächlich Änderungen an der Höhe der Finanzierungsbeschlüsse vorgenommen hatte. Insgesamt schuf der Ständerat nur zwei Differenzen zum Nationalrat.

Eine erste Differenz schuf der Ständerat bei der Höhe der Finanzhilfen des BAK. Der Bundesrat hatte hierfür Gelder in der Höhe von CHF 145.1 Mio. vorgesehen, der Nationalrat hatte diesen Betrag jedoch zugunsten von «Memoriav» um CHF 1.2 Mio. erhöht. Eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU) wollte den Betrag für Memoriav aufgrund von dessen zentraler Rolle im audiovisuellen und akustischen Bereich gemäss Nationalrat erhöhen.
Dieselbe Minderheit forderte eine Erhöhung der Finanzhilfen für die «Fotostiftung der Schweiz» um CHF 800'000. So habe etwa die EDK darauf hingewiesen, wie wichtig Erinnerungspolitik sei, welche die schweizerische Fotostiftung durch regelmässige Ausstellungen zu wichtigen Fotobeständen des Bundes fördere.
Gemäss Kommissionssprecher Michel wollte eine knappe Mehrheit der WBK-SR in beiden Punkten der Fassung des Bundesrates folgen. Zum einen erachtete die Mehrheit eine Erhöhung der Mittel zugunsten von Memoriav nicht als nötig, da die SRG neu selbst für die Archivierung ihres Materials verantwortlich sei, wodurch der Bundesauftrag kleiner geworden sei für die Organisation. Zum anderen sehe die Mehrheit ein, dass bei der Schweizer Fotostiftung zwar Finanzbedarf bestehe, aber die bei Memoriav frei gewordenen finanzielle Mittel könnten die Kosten der Schweizer Fotostiftung zumindest grösstenteils auffangen, wie Michel argumentierte. Berset fügte hinzu, dass in der Fassung des Bundesrates bereits eine Erhöhung der Mittel um CHF 800'000 für die Schweizer Fotostiftung enthalten seien. In der Folge hiess der Ständerat nur die Erhöhung des Betrags für die schweizerische Fotostiftung mit 35 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gut.

Im Bereich Sprache und Verständigung befasste sich der Ständerat mit zwei Minderheitsanträgen für eine Erhöhung des Budgets und schuf eine weitere Differenz zum Nationalrat. Die Mehrheit der WBK-SR wollte hier der bundesrätlichen Version folgen, welche einen Zahlungsrahmen von CHF 68.8 Mio. vorgesehen hatte. Eine Minderheit I Carobbio Guscetti (sp, TI) verlangte, dem Nationalrat zu folgen, der für die Förderung der rätoromanischen Sprache zusätzlich CHF 1.2 Mio. zugesagt hatte. Diese Vorlage sei ein «Kernelement der Kulturbotschaft», da es hier um die Stärkung des nationalen Zusammenhalts durch die Förderung der Mehrsprachigkeit gehe, begründete die Minderheitensprecherin ihren Antrag. Es sei wichtig, dass auch der grosse Teil der rätoromanisch sprechenden Menschen, die ausserhalb des Kantons Graubünden lebten, gefördert würden, wofür es mehr Mittel als die CHF 0.4 Mio., welche der Bundesrat vorgesehen hatte, brauche.
Eine Minderheit II Gapany (fdp, FR) verlangte zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 10 Mio. für die Förderung der Strategie «Austausch und Mobilität». Ziel dieses Programms sei es, Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden und Lehrpersonen in der Schweiz zu fördern. Dieses Programm werde aber bisher nur von drei Prozent der Jugendlichen genutzt, dies obwohl die Schulzeit der ideale Zeitpunkt für einen solchen Austausch und das Erlernen einer Sprache sei. Zudem sei er enorm wichtig für den Erhalt der Sprachenvielfalt und für die Förderung des Zusammenhalts zwischen den Schweizer Sprachregionen, welche ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Identität sei, argumentierte Gapany. Bundesrat Alain Berset machte das Problem aber nicht bei den Finanzen, sondern bei den fehlenden organisatorischen Strukturen aus, welche zuerst aufgebaut werden müssten. Im Ständerat obsiegte schliesslich die Minderheit II Gapany mit 26 zu 17 Stimmen gegen die Minderheit I Carobbio Guscetti. Letztere hatte sich zuvor mit 37 zu 4 Stimmen (2 Enthaltung) klar gegen die Kommissionsmehrheit durchgesetzt.

Neben den Minderheitsanträgen für eine Erhöhung der Mittel stellte Jakob Stark (svp, TG) fünf Minderheitsanträge auf Kürzungen des vom Bundesrat vorgeschlagenen Budgets. Konkret wollte Stark die geplante reale Erhöhung der Mittel – CHF 34.7 Mio. – über fünf Bereiche hinweg kürzen. Es könne nicht sein, dass gleichzeitig ein «Covid-19-Notgesetz» verabschiedet und das Kulturbudget erhöht würde. Er sei nicht gegen die Covid-19-Unterstützung im Kulturbereich und unterstütze die Richtung der Kulturbotschaft, jedoch erfordere die Covid-19-Pandemie auf allen Seiten Opfer, sodass momentan lediglich die reine Sicherung des Status quo möglich sei. Gemäss Kommissionssprecher Michel erachte die Mehrheit der WBK-SR das vom Bundesrat vorgesehene Wachstum von 2.6 Prozent (einschliesslich Teuerung) im Kulturbereich hingegen als angemessen. Auch so werde der Grossteil der Kulturfinanzierung weiterhin von den Kantonen, Gemeinden und Privaten geleistet, zudem setze die Kultur weitgehend auf freiwilliges Engagement. Weiter sei es nicht angebracht, präventiv Kürzungen aufgrund potenzieller pandemiebedingter Mehrkosten vorzunehmen – die Kulturbotschaft sei ein ordentliches Geschäft und dürfe nicht mit der ausserordentlichen Lage der Pandemie vermischt werden. Der Ständerat lehnte in der Folge sämtliche Anträge von Jakob Stark ab.

In den Gesamtabstimmungen hiess die kleine Kammer alle Ausgaben und Gesetzesentwürfe einstimmig oder mit vereinzelten Gegenstimmen und Enthaltungen gut, womit 10 der 12 Vorlagen bereinigt werden konnten. Die beiden anderen Vorlagen gingen mit den beschlossenen Differenzen zurück an den Nationalrat.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat das Postulat Semadeni (sp,GR) – „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“ – zur Abschreibung beantragt. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft während der Herbstsession 2020 kam der Nationalrat diesem Antrag diskussionslos nach.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Mit einem Postulat (20.3921) und einer Motion (20.3920) wollte sich die SPK-NR für die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung stark machen. Die Untervertretung der sprachlichen Minderheiten würde immer wieder damit gerechtfertigt, dass es zu wenige Bewerbungen aus dem französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachraum gebe. Dies könne aber nicht überprüft werden, da ein Monitoring fehle, zu dem der Bundesrat nun mit der Motion verpflichtet werden soll. Der vom Postulat geforderte Bericht soll zudem Möglichkeiten evaluieren, mit denen die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht-deutschsprachigen Regionen gesteigert werden könnte. Vorgeschlagen wurden etwa Bewerbungsgespräche, bei denen eine Person mit der gleichen Muttersprache wie die kandidierende Person anwesend sei, die Förderung von Home-Office für Personen aus Randregionen oder die Ausschreibung von Stellen auch auf Rätoromanisch.
In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat auf den Evaluationsbericht 2015–2019, der ausweise, dass die Sollwerte für Mehrsprachigkeit erreicht worden seien. Da die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung aber ein strategisches Legislaturziel sei, werde der Handlungsbedarf sowieso laufend evaluiert. Die verlangten Kennzahlen und die Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen könnten deshalb im nächsten Evaluationsbericht ausgewiesen werden. Entsprechend beantragte die Regierung die Annahme von Motion und Postulat.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Die 2013 von der grünliberalen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative «Ehe für alle» beschäftigte in den Folgejahren verschiedenste Gruppierungen weit über das Parlament hinaus. Mit besonderer Spannung wurde auch die Positionierung der Schweizer Kirchen erwartet. Entgegen der weitläufigen Erfahrung sorgte für einmal aber nicht die römisch-katholische Kirche, sondern die evangelisch-reformierte für grosses Aufsehen, wie viele Medien berichteten.
Im Rahmen der im März 2019 eröffneten Vernehmlassung gingen Stellungnahmen verschiedener religiös-kirchlicher Organisationen ein, die sich unterschiedlich zu besagtem Sachverhalt äusserten. So zeigten sich beispielsweise die christkatholische Kirche, der Schweizerische Katholische Frauenbund oder die Evangelischen Frauen Schweiz deutlich positiv gegenüber der Kernvorlage. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund verkündete, er könne die Gesetzesänderung zwar nicht kommentieren, akzeptiere diese aber als einen Ausdruck der Tatsache, dass persönliche Freiheit und individuelle Autonomie in einem weltlichen Wertesystem einen anderen Stellenwert einnähmen als in einem religiös-ethisch orientierten. Die evangelisch-methodistische Kirche hatte zwar keine Stellungnahme eingereicht, in den Medien wurde aber spekuliert, dass der Schweizer Ableger vor einer Zerreissprobe stehe, da die internationale Vereinigte Methodistenkirche die Ehe für alle deutlich ablehne. Die Schweizer Bischofskonferenz empfahl offiziell zwar kein Nein – kümmere sich die sakramentale Eheschliessung in den Augen der katholischen Kirche doch in erster Linie um die Verbindung von Mann und Frau vor Gott, und nicht um die zivile Ehe –, äusserte aber in ihrer Eingabe bei der RK-NR grosse Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Lediglich der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) konnte sich in dieser Frage nicht einig werden und musste eine Fristverlängerung über den 21. Juni 2019 hinaus beantragen, was ihm von der RK-NR auch gewährt wurde. Die offizielle Antwort fiel dennoch sehr ernüchternd aus: Viele seiner Mitgliedkirchen träten zwar für eine weitgehende oder gar vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren auf rechtlicher und kirchlicher Ebene ein, da sich aber einige dieser Mitglieder noch im Klärungsprozess befänden, werde der Urteilsbildungsprozess in der Abgeordnetenversammlung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gerade diese Spaltung der reformierten Kirche wurde in vielen Medien als die eigentliche Überraschung gehandelt und vielseitig diskutiert. Man war sich im Grundsatz einig, dass die reformierte Kirche allgemein als progressiver einzustufen sei als die katholische Kirche und sich daher bei gesellschaftlichem Wandel auch wesentlich schneller einbringe als der Vatikan, zumal das reformierte Verständnis der Trauung seit dem 19. Jahrhundert eine Bestätigung dessen sei, was der Staat vollziehe. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den innerkirchlichen Gräben weitestgehend um regionale Gräben, zum einen zwischen Stadt und Land und zum anderen zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz. Während man in den Städten und in der Deutschschweiz die Ehe eher als eine Gemeinschaft zweier Menschen betrachte, werde diese in den anderen Regionen eher als eine Verbindung von Mann und Frau und als eine von Gott eingesetzte Institution verstanden. Diese Ansicht kam besonders deutlich in einer von 200 Pfarrern unterzeichneten Erklärung zum Vorschein, in der gemäss dem Tages-Anzeiger vermerkt war, dass die Öffnung der Ehe für homosexuelle Menschen nichts anderes als ein «Segen ohne Segenszusage Gottes» sei und einem «Missbrauch» von Gottes Namen gleichkomme.
Das über Monate andauernde Hickhack fand schliesslich am 4. November 2019 ein Ende: Die Delegierten des SEK stellten sich an der Abgeordnetenversammlung mit 49 zu 11 Stimmen hinter die Vorlage. Sie empfahlen ihren Mitgliedkirchen die Ehe für alle, wie auch den damit einhergehenden allfälligen neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Zugleich empfahlen die Delegierten, dass bei der kirchlichen Trauung auch in Zukunft die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer gewahrt bleiben solle – wohl auch, um den Haussegen weitestgehend vor der Schieflage zu bewahren. Den Lohn dieser Arbeit sprachen die Medien im Wesentlichen dem SEK-Präsidenten Gottfried Locher zu. Er habe die Öffnung der Ehe stets mit guten Argumenten begründet und auch deutlich gemacht, dass die Ehe nicht zu den Grundfragen des Glaubens – im Sinne des Sakraments – gehöre und der gesellschaftliche Konsens ebenso wichtig sei, wie die biblischen Grundlagen, auch wenn einige Bibeltreue das anders sähen.

Ehe für alle - Kirchenposition

Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Im Sommer 2019 lag das Augenmerk der sprachaffinen Schweizerinnen und Schweizer auf der Region Maloja im Kanton Graubünden. Zwischen dem 1. und 18. August fanden dort, in der Gemeinde Zuoz, im Rahmen des 100-Jahr-Jubiläums der Lia Rumantscha Kultur- und Sprachfestivitäten für Gross und Klein statt. Das rund dreiwöchige Grossereignis war mit gut CHF 1 Mio. budgetiert und durch den Kanton Graubünden, Bundesbeiträge, Sponsoren sowie Solidaritätsbeiträge diverser anderer Kantone finanziert worden. Zwischen der offiziellen Eröffnung am 2. August und dem Hauptfestakt am 17. August wurden an unterschiedlichen Daten Thementage gestaltet, die sich mit alltäglichen und politisch relevanten Belangen des Bergkantons und seiner Sprachvielfalt auseinandersetzten. So gab es abwechslungsreiche Anlässe zur Familie, zur Sprachpolitik, zu Minoritäten, zur Dreisprachigkeit des Kantons oder zum Romanisch in der Schule und der Literatur. Es sollte ein Fest für alle sein, war doch die ganze Schweiz mit dem Ziel eingeladen worden, aufzuzeigen, dass die Schweiz etwas verlieren würde, «wenn es das Romanische nicht mehr gäbe», wie Johannes Flury (fdp, GR), Präsident der Lia Rumantscha, zu bedenken gab. Das Highlight des Jubiläums stellte sicherlich das im vom Architekten Men Duro Arquint temporär konstruierten Theaterhaus mehrfach aufgeführte Theaterstück «Tredeschin Retg» dar, das aufgrund des Grossandrangs gar um zwei zusätzliche Vorführungen ergänzt werden musste. Des Bündners liebstes Märchen erzählt die Geschichte von Tredeschin, der als 13. Kind einer Bünder Familie das Licht der Welt erblickt und sich irgendwann aufmacht, die Welt zu entdecken und nach seinem Glück zu suchen. Dabei bewegt er sich stets im Spannungsfeld zwischen der kleinen Heimat und der grossen Welt, wodurch die Suche nach dem eigenen Glück zu einer Suche nach der eigenen Identität wird. Das speziell für die Bühne adaptiere Kindermärchen könnte als sinnbildlich für den vom Medienverantwortlichen der Lia Rumantscha, Andreas Gabriel, als «hochpolitisch» bezeichneten Charakter des Festivals betrachtet werden. Das Programm wurde grundsätzlich auf Romanisch durchgeführt, war jedoch auch in anderen Sprachen verfolgbar. So wurde das Theaterstück auf Deutsch und Italienisch übertitelt, also genau das, was Gabriel und andere «in umgekehrten Vorzeichen auch von den grösseren Sprachgemeinschaften erwarten würden, damit wir das Romanische im Alltag und in den politischen Diskussionen nicht aufgeben müssen.»

Gegründet wurde die Lia Rumantscha am 26. Oktober 1919 als Dachorganisation aller romanischen Sprach- und Kulturvereine. Sie hat ihren Hauptsitz in Chur. Die zentrale Figur der Entstehungsgeschichte war Giachen Conrad, ein Churer Postinspektor, der im April 1919 unter dem Titel «Kassandrastimmen vom Hinterrhein» einen Aufruf in der damaligen «Neuen Bündner Zeitung» startete. In seinem Kassandraruf verglich er das Romanische mit einem «Ertrinkenden», das durch den zunehmenden Tourismus Gefahr laufe zu «verdeutschen». Mit den Bahntunneln öffne man nun die «natürlichen Dämme gegen die fremde Flut» und grabe «alle Wälle ab, hinter welchen die kränkelnde Pflanze des Erbes unserer Väter noch etwas Schutz vor dem Nordwind fand.» Es gelte nun, eine «Phalanx» gegen diese Gefahr zu bilden, wie die «Südostschweiz am Wochenende» den Churer zitierte. Tatsächlich verfehlte der Weckruf seine Wirkung nicht, wurde doch auf Anregung der «Uniun rumantscha da Schons» die Bitte um eine Konferenz aller romanischen Sprachvereine von der «Societad Retorumantscha» gutgeheissen, sodass bereits im Juli 1919 eine Kommission mit der Ausarbeitung der Statuten und Satzungen der postulierten Dachorganisation beauftragt wurde. Am 26. Oktober 1919 fand schliesslich die Gründungsversammlung statt, an der Conrad zum ersten Präsidenten der Lia Rumantscha gewählt wurde. So kurzweilig sich die Entstehungsgeschichte auch lesen mag, so lässt sich dennoch nicht verleugnen, dass es sich hierbei um einen wahren Kraftakt handelte, wie der Romanist Rico Franc Valär zu berichten wusste: Es bestanden bedeutende idiomatische und konfessionelle Differenzen zwischen den verschiedenen Tälern, sodass ein gesamträtoromanisches Bewusstsein nie wirklich aufkommen konnte. Zudem musste die Dachorganisation bereits kurz nach ihrer Gründung eine bedeutende Bewährungsprobe überstehen: die Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel zur Existenzsicherung. Sowohl der Kanton Graubünden als auch der Bund zeigten sich zunächst nicht sonderlich begeistert von den «sprachpolitischen Unruhestiftern», hatten dann aber doch ein Einsehen.

Heute hat die Dachorganisation indes mit weitaus grösseren Problemen zu kämpfen: Der vor 100 Jahren ausgesandte Kassandraruf scheint in der Gegenwart angekommen zu sein. Das Romanische ist je länger, je mehr vom Aussterben bedroht; Erhebungen zufolge beherrschen zwischenzeitlich noch rund 60'000 bis 80'000 Personen die Sprache. Johannes Flury sieht das Hauptproblem in der Auswanderung aus den Tälern, zieht aber auch den Kanton Graubünden in die Verantwortung. Als Hauptverantwortlicher für die Erhaltung und Förderung der Sprache nehme dieser seine Verantwortung nur zögerlich wahr; Lehrmittel seien mangelhaft und es würden zu wenige romanischsprachige Lehrpersonen ausgebildet. Zudem sei in der Kantonsverwaltung ein zu geringes Bewusstsein für die Mehrsprachigkeit vorhanden. Der Kanton weist diese Vorwürfe von sich. Im Rahmen seiner dreitägigen Nationalfeiertagsreise fand sich auch Aussenminister Ignazio Cassis in Zuoz ein, wo er sich als offizieller Vertreter des Bundesrates in allen fünf Idiomen (Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter, Vallader) für die Einladung bedankte und aufmunternde Worte an die Bevölkerung richtete: «Lassen Sie sich nicht entmutigen [...]. Die Schweiz braucht das Rumantsch.» Weiter kündigte er an, dass der Bund ab 2020 rätoromanische Sprachkurse für Kinder und Jugendliche ausserhalb des angestammten rätoromanischen Sprachgebiets unterstützen werde, und brachte auch die Idee einer rätoromanischen Woche, einer «emna da la lingua rumantscha» ein – in Anlehnung an die Anlässe, die die italienische und französische Sprache und Kultur in den Fokus setzen. Gemäss Johannes Flury wird es das Romanische auch in 100 Jahren noch geben, die Frage sei lediglich, in welchem Zustand es dann sein werde. Die Solidarität der übrigen Schweiz für die Sprache habe man aber bereits seit der Gründung immer gespürt: «Die Schweiz ist für uns im Jahr 1938 eingestanden, aber auch heute. Alle, wirklich alle Kantone haben sich an unserem Fest beteiligt.»

Was hingegen im Rahmen der Feierlichkeiten bewusst ausgespart wurde, war das «Rumantsch Grischun», da der Präsident der Dachorganisation um den «fragilen Sprachfrieden» fürchtete. Die Schriftsprache wurde 1982 auf Initiative der Lia Rumantscha vom Zürcher Linguisten Heinrich Schmid quasi ab dem Reissbrett entwickelt und war als Rettung des Rätoromanischen angedacht gewesen. Über die Jahre gesehen wurde die vielbesagte Rettung jedoch immer mehr zum Zankapfel und die Idee, eine Brücke von der Standardsprache zu den bestehenden fünf Idiomen zu schlagen, gilt bereits jetzt als gescheitert. Tatsächlich hat der Widerstand gegen das Rumantsch Grischun in den letzten Jahren stark zugenommen; dieses wird besonders im schulischen Kontext abgelehnt, weshalb es nicht verwundert, dass auch aktuell wieder in zwei Oberhalbsteiner Gemeinden (Lenz Albula und Surses) per Initiative dessen Abschaffung aus dem Schulunterricht gefordert wird. Sollte dies tatsächlich eintreten, würde das Rumantsch Grischun nur noch in den zweisprachigen Schulen in Chur, Trin und Domat/Ems unterrichtet werden.

100 Jahre Lia Rumantscha