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Haas, durch die Haltung des Papstes beim Ad-limina-Besuch in seinem Selbstbewusstsein bestärkt, ernannte im November drei neue Bischofsvikare, die von der Basiskirche aufgrund deren Haastreue als Provokation erachtet wurden. 14 der 16 Dekane des Bistums protestierten heftig gegen diesen Personalentscheid, der als faktische Entmachtung der beiden Weihbischöfe Vollmar und Henrici gedeutet wurde, welche Rom 1993 zur Entspannung der Stimmung in der Diözese Chur eingesetzt hatte. Der Priesterrat des Bistums forderte daraufhin Haas zum Rücktritt auf. Ob es die eigenwillige Personalpolitik war, welche den Sinneswandel in Rom ermöglichte, oder die diplomatische Demarche des Bundesrates konnte nicht eruiert werden: so oder so wurde Haas anfangs Dezember von Chur auf den neu geschaffenen Sitz eines Erzbischofs von Vaduz "wegbefördert". Mit Erleichterung und unverhohlener Freude reagierten die Vertreter der Bistumskantone und die meisten Chur unterstellten Gläubigen auf diese Nachricht. Auch Bundesrat Cotti konnte eine gewisse Genugtuung über den Abgang von Bischof Haas nicht verbergen, da er darin eine bedeutende Verbesserung der Gesprächskultur sah.

Haas Erzbischofs von Vaduz

Ebenfalls Ende August reisten die Schweizer Bischöfe in corpore für eine Woche nach Rom. Der alle fünf Jahre stattfindende "Ad-limina-Besuch" der Diözesanbischöfe eines Landes beim Papst ist eigentlich eine Routineangelegenheit. Diesmal hatte der Besuch eine gewisse Brisanz, weil allen Beobachtern klar war, dass die Schweizer Bischöfe personelle Änderungen im Bistum Chur verlangen würden. Auch auf diese Intervention erfolgte vorerst kein Einlenken aus Rom, ganz im Gegenteil: der Papst mahnte die Schweizer Bischöfe zu mehr Einigkeit und kritisierte deren Distanzierung von Haas.

Schweizer Bischöfe "Ad-limina-Besuch"

Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend.

Regierungen der Bistumskantone diplomatische Intervention

Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich und beantwortete das Schreiben vorerst nicht.

intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat

Im Rahmen eines eintägigen Arbeitsbesuchs zu Jahresbeginn in Rom stattete Bundesrat Cotti auch dem Vatikan eine kurze Visite ab. Nach einer Audienz bei Papst Johannes Paul II. unterrichtete er Kardinal-Staatssekretär Sodano, den "Aussenminister" des Heiligen Stuhls, über die grosse Besorgnis der katholischen Bevölkerung der Schweiz bezüglich der Verhältnisse im Bistum Chur.

Cotti Verhältnisse im Bistum Chur 

Als erste evangelisch-reformierte Kantonalkirche will jene von St. Gallen die homosexuelle Lebenspartnerschaft vorbehaltlos anerkennen und kirchlich segnen. In einem Bericht, der von interessierten Kreisen als einzigartig für eine Amtskirche in der Schweiz und im gesamten deutschsprachigen Raum bezeichnet wurde, kamen die Kirchenvertreter zur Überzeugung, dass kein theologischer Grund dagegen spricht, Menschen, die ernsthaft zusammenleben wollen, in einer gottesdienstlichen Feier zu segnen. Homosexuelle Mitmenschen seien zu ermutigen, sich zu ihrer Homosexualität zu bekennen und eine möglichst ganzheitliche und stabile Partnerbeziehung anzustreben. Eine Kommission wurde beauftragt, entsprechende Änderungen der Kirchenordnung vorzubereiten.

Kantonalkirche St. Gallen homosexuelle Lebensparnerschaft vorbehaltlos anerkennen

Aber auch Politiker wurden in dieser Richtung aktiv. Bereits zwei Monate vor dem Appell der Bischofskonferenz hatte Nationalrat Leuba (lp, VD) den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, die Abschaffung des Bistumsartikels voranzutreiben. Leuba argumentierte, der Artikel widerspreche dem von den Stimmbürgern am 25. September angenommenen Anti-Rassismusgesetz, das ausdrücklich auch die Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Strafe stellt. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat zwar, dass der Bistumsartikel einen Fall von Diskriminierung im Sinn der internationalen Konvention gegen den Rassismus darstelle. Er räumte aber ein, dass diese Bestimmung mit der Regelung der konfessionellen Konflikte an Bedeutung verloren habe, weshalb er sich bereit erklärte, bei einer Totalrevision der Bundesverfassung die Aufhebung des Artikels zu beantragen, wie dies bereits eine überwiesene Motion des Nationalrates von 1972 verlangt hatte.

Nicht bis zu einer Totalrevision der Bundesverfassung möchte der Aargauer Ständerat Huber (cvp) warten. In der Wintersession reichte er eine parlamentarische Initiative für eine ersatzlose Streichung von Art. 50 Abs. 4 BV ein.

Abschaffung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung nicht geglückt (Ip. 94.3421 und Pa. Iv. 94.433)

Die Diskussion über den Bistumsartikel in der Bundesverfassung kam erneut in Gang. Angesichts der Arbeitsüberlastung der Schweizer Bischöfe, welche immer häufiger zu gesundheitsbedingten vorzeitigen Rücktritten führt, forderte der Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz eine baldige Restrukturierung vor allem der drei grossen Diözesen Basel, Chur und Freiburg-Lausanne-Genf. Bereits 1982 hatte eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Projektkommission die Schaffung von drei neuen Bistümern mit Sitz in Genf, Zürich und Luzern vorgeschlagen, was bei den anderen Konfessionen teilweise kritisch aufgenommen worden war. Gemäss Verfassung (Art. 50 Abs. 4) muss der Bund die Errichtung neuer Bistümer auf schweizerischem Gebiet genehmigen. Diese Bestimmung, welche auf die vom Kulturkampf geprägte Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 zurückgeht, wird von den Katholiken als diskriminierende Anomalie empfunden, weshalb der Präsident der Bischofskonferenz erneut die baldige Abschaffung des Bistumsartikels verlangte.

Bistumsartikel in der Bundesverfassung erneut kritisiert

Überraschend trat im Herbst auch der Oberhirte des Bistums St. Gallen, Otmar Mäder zurück. St. Gallen ist wie Basel eine der wenigen Diözesen der Welt, in denen der Bischof nicht von Rom ernannt, sondern von einem lokalen Gremium gewählt wird, wobei allerdings - anders als in Basel - die Kandidaten bereits vor der Wahl der Zustimmung des Vatikans bedürfen. Bis zur Bestellung des neuen Bischofs wurde die Diözese einem Administrator unterstellt.

Otmar Mäder als Bischof von St. Gallen zurückgetreten

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragte dem Kantonsrat, die vor Jahresfrist eingereichte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zuvor hatten sich schon die katholische Zentralkonferenz und die protestantische Synode dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Im Kanton Aargau lehnten Regierung und Kirchen eine analoge Motion der SD ebenfalls ab.

Zürcher Regierungsrat empfiehlt Initiative zur Trennung von Kirche und Staat zur Ablehnung

Nach den Auseinandersetzungen um die Ernennung des Churer Bischofs Wolgang Haas kam der Wahl eines neuen Bischofs in der Diözese Basel - mit 10 Kantonen und 1,1 Mio Katholiken das grösste Schweizer Bistum - besondere Bedeutung zu. Aufgrund des Konkordates von 1828, welches dem Domkapitel und den Regierungen der betroffenen Kantone weltweit einmalige Rechte bei der Wahl eines Bischofs zugesteht, konnte davon ausgegangen werden, dass sich so umstrittene Vorkommnisse wie bei der Einsetzung von Haas nicht wiederholen würden. Die Wahl verlief denn auch ungestört und ohne laute Töne. Gewählt - und vom Papst bestätigt - wurde der Stadtberner Pfarrer und Dekan Hansjörg Vogel, der in Kirchenkreisen als profiliert und aufgeschlossen gilt.

Gleichzeitig mit der Bestätigung Vogels ernannte der Papst den eher als traditionalistisch eingeschätzten Walliser Priester Pierre Burcher zum neuen Weihbischof des Bistums Freiburg-Lausanne-Genf.

Domkapitel des Bistums Basel pocht auf seine Rechte bei der Wahl des Bischofs

In der Waadt gelang es der Linken, der bürgerlichen Entente bei den Staatsratswahlen einen Sitz abzunehmen und damit die seit 1962 geltende "Zauberformel" (3 FDP, 1 LP, 1 SVP, 2 SP) zu durchbrechen. Dieser Verlauf zeichnete sich bereits nach dem ersten Wahlgang ab, bei dem nur drei der fünf bürgerlichen Kandidaten, der Liberale Claude Ruey, Jacques Martin (fdp) und Pierre-François Veillon (svp) das absolute Mehr erreichten. Die Bisherigen Philippe Pidoux (fdp) und Daniel Schmutz (sp) sowie knapp auch der neue FDP-Kandidat Charles Favre verpassten die Wahl im ersten Durchgang. Der Grüne Philippe Biéler wurde zwar nicht gewählt, konnte sich aber an fünfter Stelle plazieren. Im zweiten Wahlgang wurde von den Bürgerlichen nur Charles Favre gewählt; das beste Resultat erzielte Daniel Schmutz (sp). Der Grüne Biéler, bekannt als Mieteranwalt, setzte sich noch vor den zweiten SP-Vertreter Jean-Jacques Schwaab. Erstmals zog somit die Grüne Partei in die Waadtländer Regierung ein. Der PdA-Kandidat und Nationalrat Josef Zisyadis erreichte in beiden Wahlgängen einen Achtungserfolg. Nicht wiedergewählt wurde Philippe Pidoux, welcher bei den Wahlberechtigten vor allem wegen seiner Spitalpolitik in Ungnade gefallen war. Damit wurde in der Waadt erstmals seit 110 Jahren ein Regierungsrat abgewählt. Der auf vier Vertreter geschwächten Entente steht nun eine gestärkte rot-grüne Minderheit gegenüber. Eine weitere kleine Sensation bildete für den Kanton Waadt die Wahl zweier Katholiken (Favre und Schwaab); der letzte katholische Staatsrat amtierte 1803.

Staatsratswahlen Waadt 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

In der Kontroverse um den Churer Bischof Wolfgang Haas zeigte sich der Papst erstmals offensichtlich auf Ausgleich bedacht. Mit dem Jesuiten Peter Henrici und dem Marianisten Paul Vollmar stellte er Haas zwei Weihbischöfe zur Seite, von denen sich die Kirchenbasis eine offenere Haltung erhoffte. Die Bischofskonferenz der Schweizer Katholiken nahm diese Ernennung sehr positiv auf und verband sie mit der Zuversicht, dass damit in das arg gebeutelte Bistum Chur, zu dem auch die Innerschweiz sowie der Kanton Zürich gehören, wieder etwas Ruhe einkehren werde. Bischof Haas tat sich dann allerdings schwer mit der Definition des Pflichtenhefts der neuen Weihbischöfe. Schliesslich wurde bekanntgegeben, dass Henrici und Vollmar Generalvikare für das ganze Bistum sein und in dieser Funktion die bisher von Haas gegen den Willen der Ortskirche eingesetzten Generalvikare ablösen werden.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Die Absicht der Schweizer Behörden, Asylsuchende aus dem Spannungsgebiet Kosovo in die Heimat auszuschaffen, führte dazu, dass einzelne Kirchgemeinden im Kanton Bern auf den Gedanken des Kirchenasyls zurückgriffen und den abgewiesenen Aslybewerbern Unterschlupf in Kirchenräumen gewährten. Dieser Schutz vor weltlichem Zugriff ist rechtlich nirgends verbrieft und wird von den Behörden als illegales Vorgehen angeprangert. Bereits in den Vorjahren hatten sich Kirchgemeinden bzw. die Landeskirchen mit Initiativen an der Grenze der Legalität für den Verbleib von ihrer Ansicht nach in ihrer Heimat gefährdeten Menschen eingesetzt.

Kirchenasyl für Kosovaren im Kanton Bern

Beim allseitig bedauerten gesundheitsbedingten Rücktritt von Otto Wüest, seit 1982 Diözenansbischof des Bistums Basel, meldete sich die Kirchenbasis umgehend zu Wort und pochte auf das Konkordat von 1828, welches dem Domkapitel weltweit einzigartige Rechte bei der Wahl des neuen Bischofs einräumt. Gestützt auf das Konkordat stellt das Domkapitel, in welchem die Bistumskantone mit je zwei Stimmen vertreten sind, eine in der Regel aus sechs Diözesanspriestern bestehende Kandidatenliste zusammen, von welcher die Regierungen der Bistumskantone (Aargau, beide Basel, Bern, Jura, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zug) drei streichen können. Gemäss einem zusätzlichen Erlass darf der neue Bischof den Regierungen der Diözesanskantone nämlich nicht unangenehm sein. Aus den Verbleibenden wählt das Domkapitel dann den neuen Bischof. Dem Papst, der die Wahl schliesslich zu bestätigen hat, kommt somit höchstens noch ein Vetorecht zu.

Domkapitel des Bistums Basel pocht auf seine Rechte bei der Wahl des Bischofs

Im Kanton Zürich wurde eine Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat eingereicht. Offiziell wurde dabei der Grundsatz der Rechtsgleichheit angesprochen, gegen welchen der Staat, nach Ansicht der Initianten, durch die finanzielle Bevorzugung einzelner Religionsgemeinschaften verstösst. Dem rechtsbürgerlichen Initiativkomitee wurde allerdings unterstellt, dass es ihm in erster Linie darum gehe, die Kirchen über eine Schmälerung ihrer materiellen Basis politisch mundtot zu machen, da die engagierten Stellungnahmen kirchlicher Kreise zu Zeitfragen vielen bürgerlichen Kritikern schon lange ein Dorn im Auge seien. Die Kantonsregierung und die Landeskirchen sprachen sich gegen die Initiative aus. Gewissermassen als Gegengewicht zur Volksinitiative verlangte eine parlamentarische Initiative aus CVP-Kreisen, dass neben den drei Landeskirchen auch weiteren Religionsgemeinschaften die Möglichkeit einer öffentlichrechtlichen Anerkennung zu gewähren sei.

Volksinitiative "Auf Trennung von Kirche und Staat" im Kanton Zürich

In der Schweiz ist der Anteil der Protestanten in den letzen Jahren merklich zurückgegangen. Wie die definitiven Resultate der Volkszählung von 1990 ergaben, stellen sie heute nur noch 40,0% der Wohnbevölkerung (1980: 44,3%). Der Anteil der Katholiken blieb mit 46,3% (47,9%) hingegen praktisch stabil. 1980 wiesen noch neun Kantone eine absolute protestantische Mehrheit auf, nämlich Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Bern, Glarus, Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Zürich. Zehn Jahre später waren es nur noch vier, da in den Kantonen Glarus, Neuenburg, Thurgau, Waadt und Zürich der Anteil der Protestanten in dieser Periode unter 50% sank. Bern bleibt bei weitem die stärkste reformierte Bastion (72,2%), gefolgt von Appenzell Ausserrhoden (57,4%) und Schaffhausen (56,3%). 13 Kantone – die Innerschweiz sowie die Kantone Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Jura, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Tessin und Wallis – sind mehrheitlich, meist mit gegen 80% katholisch. An der Spitze steht Uri (89,1%), gefolgt von Wallis (88,5%), Obwalden (87,8%) und Appenzell Innerrhoden (85,6%).

Die Zahl jener, die sich als konfessionslos bezeichnen, hat sich innert zehn Jahren von 3,8 auf 7,4% fast verdoppelt. In Basel-Stadt erklärte sich mehr als ein Drittel der Bevölkerung (34,5%) als konfessionslos; im Kanton Genf rangierten die Konfessionslosen mit einem Anteil von 19,0% noch vor den Protestanten an zweiter Stelle. Nur knapp über 1% Konfessionslose wurden in den Kantonen Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden registriert.

Als Folge der Einwanderung verdreifachte sich die Zahl der Angehörigen des Islams auf insgesamt 2,2% der Wohnbevölkerung.

Volkszählung 1990: Bevölkerungsanteile der Religionsgemeinschaften

Ein im Auftrag der Bündner Regierung erstelltes Gutachten vertrat die Auffassung, bei der Einsetzung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht seien verbriefte Rechte des Kantons Graubünden verletzt worden. Der Gutachter hielt fest, dass Haas aus einem Dreiervorschlag des Domkapitels hätte gewählt werden müssen, und die Information der Bündner Regierung über die vorgesehene Einsetzung Pflicht gewesen wäre. Bischof Haas wird von Graubünden nach wie vor nicht anerkannt.

Fall Haas: Gutachten sieht verbriefte Rechte des Kantons Graubünden verletzt

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat und Pfarrer Ernst Sieber (evp, ZH), dass durch eine Revision von Art. 75 der Bundesverfassung die Beschränkung der Wählbarkeit in den Nationalrat auf Personen "weltlichen Standes" und die damit verbundene Diskriminierung von Personen "geistlichen Standes" aufgehoben wird. In seiner Begründung erinnerte der Initiant daran, dass diese Ausnahmebestimmung als Folge des Sonderbundkrieges und des Kulturkampfes in die Verfassungen von 1848 und 1874 aufgenommen worden war. Auch die vorberatende Kommission erachtete den Ausschluss der Personen "geistlichen Standes" als ein heute sinnentleertes Relikt aus dem letzten Jahrhundert und sah darin einen Widerspruch zum Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts, weshalb sie sich vollumfänglich dem Anliegen des Initianten anschloss. Das Plenum stimmte dem Vorstoss diskussionslos zu.

Pa. Iv. Sieber zur Wählbarkeit von Pfarrern
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die von der schweizerischen Bischofskonferenz erwogene Möglichkeit, die Kontroverse um Bischof Haas durch eine Abtrennung des Kantons Zürich — und eventuell auch der Innerschweiz — vom Bistum Chur (beispielsweise in Form einer apostolischen Administratur) zu entschärfen, wurde von Rom vorläufig verworfen. Ohne die offizielle Stellungnahme des Vatikans abzuwarten, erklärte der Vorsitzende der Glaubenskongregation und enge Vertraute des Papstes, Kardinal Rauber, Haas werde im Amt bleiben, und er sehe keine juristische oder institutionelle Lösung des Konfliktes. Auch in der Schweiz war der Vorschlag verschiedentlich als Scheinlösung kritisiert worden, die verkenne, dass es sich hier nicht um eine Gebietsfrage, sondern um ein personelles Problem in Gestalt des äusserst konservativen, der Glaubensgemeinschaft "Opus Dei" nahestehenden Haas handle.

Mögliche Abtrennung des Kantons Zürich und der Innerschweiz vom Bistum Chur

Die eskalierenden Spannungen im Bistum Chur veranlassten den Bundesrat nach Rücksprache mit den betroffenen Kantonsregierungen gegen Ende Jahr erstmals, in dieser Angelegenheit offiziell in Rom vorstellig zu werden. Der Sonderbotschafter beim Vatikan übermittelte dem Papst eine Botschaft, in welcher die Landesregierung der Sorge der sieben Bistumskantone (Graubünden, Glarus, Zürich, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden) Ausdruck verlieh. Der Bundesrat bezog in der Intervention selber aber keine Stellung, da er die Affäre Haas nach wie vor als innerkirchliche Angelegenheit betrachtet.

Churer Bischof Wolfgang Haas

In einem von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) — der Vereingung der Kantonalkirchen — in Auftrag gegebenen Gutachten kamen namhafte Juristen, Politikwissenschafter und Theologen zum Schluss, die Einsetzung von Haas als Weihbischof mit Nachfolgerecht sei 1988 in Verletzung völkerrechtlicher und innerkirchlicher Bestimmungen erfolgt. Insbesondere seien die Konkordatsrechte des Kantons Schwyz verletzt und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen worden. Sie vertraten die Ansicht, eine Reform der Bischofswahlen dränge sich zwingend auf, da sonst entsprechend umstrittene Ernennungen in den Bistümern Basel und St. Gallen folgen könnten.

Die katholische Bischofskonferenz, welche nach wie vor ihre Hoffnungen in eine persönliche Intervention des Papstes setzt, distanzierte sich vom Gutachten der RKZ, welcher sie vorwarf, damit ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Die Bündner Regierung gab ihrerseits ein Gutachten in Auftrag.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Im Herbst eröffnete Bischof Corecco in Lugano eine internationale theologische Fakultät. Da der Tessiner Prälat der autoritär-konservativen Bewegung "Comunione e Liberazione" angehört, wurde allgemein befürchtet, dass damit neben Chur eine weitere traditionalistische Bastion errichtet werde.

Eröffnung einer internationalen theologischen Fakultät in Lugano

Nachdem bereits die meisten Kantone der Churer Diözese ihren jährlichen Beitrag an die Bistumskasse sistiert haben, riefen die Zürcher und Innerschweizer Dekane die Pfarreien dazu auf, das diesjährige Opfer für das Churer Priesterseminar und die angegliederte theologische Fakultät nicht mehr einzuziehen, da sie es angesichts der bischöflichen Umgestaltung der Churer Ausbildungsstätte in eine Traditionalistenschule nicht mehr verantworten könnten, Studenten des Bistums nach Chur zu schicken. Der Zahlungsboykott blieb allerdings ohne grosse Auswirkungen, weil die Bistumsbeiträge nur rund einen Fünftel des Diözesansbudgets ausmachen und sich zudem nicht alle Bistumsstände und Pfarreien am Boykott beteiligten.

Das theologische Seminar Dritter Bildungsweg, welches Haas aus Chur verbannt hat, soll ab Mitte 1993 in Luzern seinen Lehrbetrieb aufnehmen. Zudem strich neu auch die Bündner Landeskirche ihren Beitrag an die Bistumskasse.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Eine grossangelegte Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung in der Schweiz entkräftete die bisher allgemein vertretene Säkularisierungsthese. Die Bindung an die traditionellen Kirchen nimmt zwar stetig ab, doch führt dies nicht zum Atheismus, sondern zu einer individuell gefärbten Religiosität, welche sich aus verschiedenen, auch ausserchristlichen Quellen zusammensetzt. Die Studie erlaubte auch die Feststellung, dass sich Spuren des einstigen konfessionellen Milieus, welches vor allem auf katholischer Seite bis in die Mitte der sechziger Jahre recht geschlossen war, heute praktisch nur noch im Abstimmungsverhalten und in der parteipolitischen Landschaft der Schweiz niederschlagen. Auch bei der wachsender Distanz zu der Kirche kann die Verankerung in einer Partei wie der CVP zunächst erhalten bleiben. Zumindest scheint sich die Lockerung der Kirchenbindung erst mit einer Phasenverzögerung auf die Politik auszuwirken.

Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung