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Auf Mehrheitsantrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) wies der Nationalrat eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit mit dem Titel „Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern“ mit 177 zu 66 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP, vermochten sich nur einige Vertreter der CVP- und SP-Fraktionen für das Anliegen erwärmen. Die Petitionäre hatten zum einen verlangt, dass der Bundesrat sich für die volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen in islamischen Ländern verwende. Zum anderen hatten sie gefordert, dass der Schweiz die Unterzeichnung internationaler Abkommen nur noch mit jenen Ländern erlaubt sein soll, die den Minderheitenschutz verfassungs-, allenfalls vertragsrechtlich garantierten.

volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen

Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend.

Regierungen der Bistumskantone diplomatische Intervention

Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich und beantwortete das Schreiben vorerst nicht.

intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat