Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Muslimische Gemeinschaften

Akteure

Prozesse

109 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Das Bundesgericht verneinte einen Anspruch von ausserchristlichen Glaubensgemeinschaften auf Begräbnismöglichkeiten im öffentlichen Raum, wenn deren Riten den Bestattungsverordnungen in der Schweiz widersprechen, befand aber, dass man insbesondere den Musulmanen die Möglichkeit geben sollte, eigene Friedhöfe zu eröffnen. Dieses Urteil bewog die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, den Wunsch der Muslime nach separaten Grabfeldern auf öffentlichen Friedhöfen endgültig abschlägig zu beantworten. Anders verhielt sich die Stadt Bern, welche den Moslems ab 2000 auf einem der städtischen Friedhöfe ein eigenes Gräberfeld zur Verfügung stellen wird, in welchem die Gläubigen des Islam zwar nicht vollumfänglich nach den Ritualen ihrer Religion, aber dennoch nach deren wichtigsten Regeln (Ausrichtung auf Mekka, möglichst lange – wenn auch nicht ewige – Grabesruhe) bestattet werden können. Nach wie vor keine Lösung ist für die Hindus abzusehen, welche die Asche ihrer Verstorbenen nach den Gesetzen ihres Glaubens einem fliessenden Gewässer übergeben sollten, was ihnen vom Schweizer Gewässerschutz her verboten ist.

Begräbnismöglichkeiten für ausserchristliche Glaubensgemeinschaften

Die Stadt Bern – zusammen mit dem Kanton seit Jahren führend in der öffentlich-rechtlichen Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften – will als erste Deutschschweizer Gemeinde in ihren Friedhöfen besondere Abteilungen für religiöse und ethnische Minderheiten schaffen, welche es deren Angehörigen ermöglichen wird, sich nach den Gesetzen des eigenen Glaubens beerdigen zu lassen. Der Stadtrat genehmigte das entsprechende Reglement erstaunlich deutlich mit 66 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Öffnung betrifft vor allem die Muslime, welche seit Jahren verlangten, als Gruppe und in der ihnen durch den Glauben vorgeschriebenen Ausrichtung auf Mekka bestattet zu werden. Bisher war das einzige Islam-Abteil auf Schweizer Friedhöfen das ”carré musulman” in Genf. In Zürich ist man seit Jahren an einer entsprechenden Änderung, doch stehen diesem Schritt kantonale Gesetze und politischer Druck im Weg.

Bern  Muslime

Das Bundesgericht befand, einer zum Islam konvertierten Primarlehrerin sei zu Recht verboten worden, während des Unterrichts ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen. Die Lausanner Richter vermochten in dem vom Genfer Erziehungsdepartement erlassenen Kopftuchverbot keine Verletzung der Glaubens- und Gewissenfreiheit erblicken. Von Bedeutung sei hingegen, dass die Lehrerin an der Primarschule und damit Kinder unterrichte, die besonders leicht beeinflussbar seien. Würde man der Lehrerin erlauben, das als stark einzustufende Symbol des Kopftuchs im Unterricht zu tragen, so käme dies laut Bundesgericht einem Präjudiz gleich. Es wäre auch schwer mit dem Verbot des Aufhängens eines Kruzifixes in den öffentlichen Schulen vereinbar.

Kopftuchverbot

Das Bundesgericht sprach sich indirekt für Toleranz gegenüber Religionen aus, die in der Schweiz öffentlichrechtlich nicht anerkannt sind. Es stützte die Beschwerde eines muslimischen Vaters, der gegen die Schulbehörden des Kantons Zürichs rekurrierte, weil diese seine Tochter zwingen wollten, am (gemischtgeschlechtlichen) obligatorischen Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Bundesgericht befand einstimmig, das öffentliche Interesse am Schwimmunterricht sei nicht so gewichtig, dass deswegen auf religiöse Anschauungen einer Minderheit keine Rücksicht genommen werden könne. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen zeigte Verständnis für Bräuche ausserchristlicher Religionen. Es wies die kantonalen und kommunalen Behörden an, Personen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, zu gestatten, sich für Identitätsausweise so photographieren zu lassen. Mit dieser Regelung konnte der "Schleier-Streit" beigelegt werden, den Türkinnen in Biel ausgelöst hatten, als sie sich den Weisungen der dortigen Fremdenpolizei widersetzten, sich ohne Kopftuch ablichten zu lassen.

Hingegen lehnte das Bundesgericht die Beschwerde eines Sikhs ab, welcher die Helmtragpflicht als Verletzung seiner Religionsfreiheit angefochten hatte, da es beim Wechsel vom Turban zum Helm zu einem von seiner Religion verbotenen Entblössen des Kopfes in der Öffentlichkeit komme.

Bundesgericht gewichtet Religionsfreiheit höher als Schimmunterricht für muslimische Mädchen

Die Absicht der Schweizer Behörden, Asylsuchende aus dem Spannungsgebiet Kosovo in die Heimat auszuschaffen, führte dazu, dass einzelne Kirchgemeinden im Kanton Bern auf den Gedanken des Kirchenasyls zurückgriffen und den abgewiesenen Aslybewerbern Unterschlupf in Kirchenräumen gewährten. Dieser Schutz vor weltlichem Zugriff ist rechtlich nirgends verbrieft und wird von den Behörden als illegales Vorgehen angeprangert. Bereits in den Vorjahren hatten sich Kirchgemeinden bzw. die Landeskirchen mit Initiativen an der Grenze der Legalität für den Verbleib von ihrer Ansicht nach in ihrer Heimat gefährdeten Menschen eingesetzt.

Kirchenasyl für Kosovaren im Kanton Bern

In der Schweiz ist der Anteil der Protestanten in den letzen Jahren merklich zurückgegangen. Wie die definitiven Resultate der Volkszählung von 1990 ergaben, stellen sie heute nur noch 40,0% der Wohnbevölkerung (1980: 44,3%). Der Anteil der Katholiken blieb mit 46,3% (47,9%) hingegen praktisch stabil. 1980 wiesen noch neun Kantone eine absolute protestantische Mehrheit auf, nämlich Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Bern, Glarus, Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Zürich. Zehn Jahre später waren es nur noch vier, da in den Kantonen Glarus, Neuenburg, Thurgau, Waadt und Zürich der Anteil der Protestanten in dieser Periode unter 50% sank. Bern bleibt bei weitem die stärkste reformierte Bastion (72,2%), gefolgt von Appenzell Ausserrhoden (57,4%) und Schaffhausen (56,3%). 13 Kantone – die Innerschweiz sowie die Kantone Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Jura, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Tessin und Wallis – sind mehrheitlich, meist mit gegen 80% katholisch. An der Spitze steht Uri (89,1%), gefolgt von Wallis (88,5%), Obwalden (87,8%) und Appenzell Innerrhoden (85,6%).

Die Zahl jener, die sich als konfessionslos bezeichnen, hat sich innert zehn Jahren von 3,8 auf 7,4% fast verdoppelt. In Basel-Stadt erklärte sich mehr als ein Drittel der Bevölkerung (34,5%) als konfessionslos; im Kanton Genf rangierten die Konfessionslosen mit einem Anteil von 19,0% noch vor den Protestanten an zweiter Stelle. Nur knapp über 1% Konfessionslose wurden in den Kantonen Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden registriert.

Als Folge der Einwanderung verdreifachte sich die Zahl der Angehörigen des Islams auf insgesamt 2,2% der Wohnbevölkerung.

Volkszählung 1990: Bevölkerungsanteile der Religionsgemeinschaften

Aus Anlass des Jubiläums der Eidgenossenschaft führten die christlichen Konfessionen aller Sprachregionen am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag erstmals eine gemeinsame Liturgie durch. Die Feier, welche auch die Juden und die Muslime miteinbezog, fand in Anwesenheit von Vertretern des Bundes, der Kantone und der Kirchen in Sarnen (OW) statt. Die Form der Veranstaltung – Gottesdienst und Diskussion über das Verhältnis von Christentum und Politik – wurde auch in den einzelnen Kirchgemeinden und Pfarreien aufgenommen und soll über das Jubiläumsjahr hinaus wirken.

Gemeinsame Liturgie zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft

Dass sich hinter dieser lauen Glaubenshaltung dennoch starke religiöse Sensibilitäten verbergen können, bewiesen die Stimmberechtigten des Kantons Bern. Gegen ein sehr offen formuliertes Gesetz über die Voraussetzungen und Wirkungen der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, welches ermöglicht hätte, auch nichtchristliche Glaubensgemeinschaften unter gewissen Bedingungen anzuerkennen, hatte die EDU erfolgreich das Referendum ergriffen. Im Abstimmungskampf wurde sie nur von den SD (ehemals NA) aktiv unterstützt. Aber hinter den Kulissen entfachte sich ein wahrer Glaubenskrieg, der nicht frei war von rassistischen Untertönen. Er richtete sich in erster Linie gegen die Möglichkeit, dass auch der Islam anerkannt werden könnte, obgleich von dieser Seite bisher kein Interesse signalisiert worden war. Und die Flüsterpropaganda hatte Erfolg: entgegen den Abstimmungsparolen aller grossen Parteien – mit Ausnahme der SVP, welche trotz innerer Differenzen die Nein-Parole ausgab – lehnte das Berner Stimmvolk das neue Gesetz bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 15,1% mit rund 55% Nein-Stimmen ab.

Bern. nichtchristliche Glaubensgemeinschaften lehnte das neue Gesetz ab