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L'entreprise Serafe a été choisie par la Confédération pour percevoir la redevance radio-TV à partir de 2019, date d'entrée en vigueur du nouveau système de perception. À l'issue d'une procédure d'appel d'offres publique, le DETEC a sélectionné l'entreprise dont l'offre présentait le meilleur rapport prix-prestation. Serafe SA est une filiale de l'entreprise Secon SA créée spécifiquement pour l'encaissement de la redevance. En effet, conformément à la loi sur la radio et la télévision (LRTV), l'organe de perception ne peut pas pratiquer d'autres activités économiques. Le mandat octroyé à Serafe débute en juillet 2017 et court jusqu'à fin 2025. Cependant, l'entreprise Billag continuera d'encaisser la redevance jusqu'à fin 2018. D'ici-là, Serafe effectuera des travaux préparatoires afin de faciliter la transition le moment venu. Le nouveau système de perception découle de la votation du 14 juin 2015 sur la modification de la LRTV et introduit une redevance générale indépendante de la possession d'un appareil de réception. Auparavant, le paiement de la redevance était associé à la possession d'un poste de radio ou de télévision, mais avec l'évolution technologique, il est devenu fréquent de consommer des émissions de radio/TV sur d'autres supports (smartphones, ordinateurs ou tablettes). Dans ce cadre, Serafe s'occupera de percevoir la redevance auprès des ménages, alors que l'administration fédérale des contributions (AFC) gérera la facturation des entreprises. Le montant de la nouvelle redevance a été fixé à CHF 365 par le Conseil fédéral, contre CHF 451 auparavant.
L'annonce du choix de Serafe a été vécu comme un choc du côté de Billag, qui emploie près de 250 personnes. L'entreprise, filiale de Swisscom, n'étant évidemment active que dans la perception de la redevance, les employé.e.s perdront, à terme, leur emploi. Dans la presse, la prise de décision brutale a été reprochée à la Confédération, qui « confie des millions d'adresses de citoyens à une société privée dont on ne sait rien », a constaté Le Temps. Au niveau politique, la décision a quelque peu coupé l'herbe sous le pied des partisan.e.s de l'initiative No-Billag, qui ont ainsi perdu leur cible principale. L'alliance hétéroclite, soutenue notamment par l'UDC, tirait en effet à boulets rouges sur Billag. En outre, la diminution de la facture de la redevance a également affaibli les détracteurs et détractrices de celle-ci. Plusieurs politiciennes et politiciens se sont posé la question de la capacité de Serafe à remplir son mandat, alors que la société prévoit 37 emplois à plein-temps. Les critiques les plus virulentes provenaient du canton de Fribourg, siège de Billag, où le Conseil d'État a regretté une décision « qui prétérite un canton de Suisse occidentale ».

L'entreprise Serafe perçoit la redevance radio-TV à partir de 2019, en lieu et place de Billag

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ergriff im Januar das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Mit dem neuen Gesetz würde die Höhe der Billag-Gebühr für Unternehmen nicht mehr pauschal, sondern entsprechend der Höhe des erwirtschafteten Umsatzes festgelegt. Gemäss dem SGV müssten die Unternehmen dadurch jährlich CHF 200 Mio. anstatt CHF 40 Mio. bezahlen. Jean-François Rime, Präsident des SGV, sagte gegenüber der Tribune de Genève, dass er mit dem neuen Gesetz für seine Unternehmen Billag-Gebühren in der Höhe von CHF 4'500 bezahlen müsste, anstatt wie bisher CHF 700 bis 800. Jedoch wären den Erläuterungen des Bundesrates zugfolge vor allem grosse Unternehmen von der Revision betroffen. Rund drei Viertel der KMU, jene mit einem Umsatz unter CHF 500'000, müssten unter dem geänderten Gesetz keine Billag-Gebühren mehr bezahlen. Ironischerweise beschloss Economiesuisse, deren Mitglieder durch die Gesetzesänderung stärker zur Kasse gebeten würden, die Ja-Parole zum geänderten RTVG. Auch der SGV trat keineswegs geschlossen gegen das neue RTVG an; Gastrosuisse etwa, der Dachverband für Hotellerie und Restauration, war für die Einführung des neuen Gesetzes. Wann immer Hans-Ulrich Bigler, Direktor des SGV, gefragt wurde, wieso dem Verband die Bekämpfung des neuen RTVG so wichtig sei, verwies er auf die Verbandsstrategie, die vor sieben Jahren angepasst worden war und sich grundsätzlich gegen neue Steuern, Gebühren und Abgaben richtet. „Also müssen wir dagegen kämpfen, wenn man die Wirtschaft stärker belasten will“, wurde er im Tages-Anzeiger zitiert. Gegenüber der NZZ sagte Bigler, dass er seit seiner Wahl zum Direktor des SGV im Jahr 2008 den Verband zur Referendumskultur zurückführen und wieder zu jener Kampforganisation aufbauen wolle, die der SGV in den 1980er Jahren gewesen sei.

Was Bigler unter kämpfen versteht, zeigte sich in den drei Monaten vor der Referendumsabstimmung, die auf den 14. Juni angesetzt war. Die Kampagne des SGV wurde von diversen Politikern und Medien als gehässig aufgefasst und bediente sich teilweise unlauterer Mittel (siehe Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage). In den Medien kam der Verdacht auf, Bigler wolle sich mit der aggressiv geführten Kampagne insbesondere im Hinblick auf die Nationalratswahlen im Herbst profilieren. Der 57-Jährige war bereits 2011 als Nationalratskandidat auf der Zürcher FDP-Liste angetreten, hatte die Wahl aber als siebter von vier gewählten Zürcher FDP-Nationalräten verpasst. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, das RTVG-Referendum für seine Nationalratskandidatur zu instrumentalisieren: Die Abstimmungskampagne sei im Team entwickelt worden und nicht von ihm alleine, zudem hätte man die Kampagne in einem Nicht-Wahljahr genau gleich geführt. Der SGV verlor die Referendumsabstimmung im Juni, wenn auch äusserst knapp. Bigler wurden aber gute Chancen auf einen Nationalratssitz ausgerechnet, weil er mittlerweile erster Ersatzmann auf der FDP-Liste war und weil der Zürcher FDP ein Sitzgewinn zugetraut wurde. Tatsächlich schaffte Bigler im Herbst den Sprung in den Nationalrat: Er rutschte nach, nachdem Ruedi Noser im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählt worden war.

Der Gewerbeverband ergriff das Referendum gegen das neue RTVG

Gegen ein im Rahmen der RTVG-Revision diskutiertes Werbeverbot strahlte die SRG TV-Spots gegen Werbeverbote aus und zog damit massive Kritik seitens der Konsumentenorganisationen auf sich. Dem Argument, die TV-Spots widersprächen dem im RTVG statuierten Verbot politischer Werbung, entgegneten die SRG sowie die „Allianz gegen Werbeverbote“ mit dem Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahre 2001, welches das Verbot politischer Werbung dahingehend abgeschwächt hatte, als dass es nur noch direkt auf Volksabstimmungen und Wahlen zielende Werbung untersagt. Wegen eines politischen Werbespots „Jetzt ein Stromausfall“ der SRG klagte der Verein „Strom ohne Atom“ bei der UBI. Der Verein machte das im RTVG festgehaltene Verbot von Werbung mit politischem Inhalt geltend, wohingegen die SRG auf die vom Gesetz abweichende Praxis verwies, gemäss welcher das Verbot nur während zwei Monaten vor einer Abstimmung zu beachten sei. Gegen „Jetzt ein Stromausfall“ hatte das Bakom bereits unabhängig von dieser Vereinsklage ein Verfahren eröffnet und die Ausstrahlung des Spots schliesslich verurteilt. Die SRG musste den Spot aus dem Programm nehmen und die damit erzielten Einnahmen dem Staat abliefern.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten stiess in einer Untersuchung über Lokalradios und deren Berichterstattung über Veranstaltungen oder Unternehmen auf gravierende Fälle von Gesetzesüberschreitungen. Entgegen den Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes, welche eine klare Trennung von Information und Werbung vorschreiben, lassen sich in der Praxis viele Lokalradios Berichterstattungen über bestimmte Unternehmen oder Veranstaltungen bezahlen, ohne dies in der Sendung zu erwähnen. Die Richtlinien für das Sponsoring, welche mehr Klarheit als das bestehende Gesetz bringen, wurden vom BAKOM gegen Ende des Berichtsjahres bekanntgegeben. Diese halten unter anderem fest, dass Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen mehrheitlich unter das Werbeverbot in elektronischen Medien fallen (politische und religiöse Werbung, Alkohol, Tabak, Heilmittel), nicht als Sponsoren auftreten dürfen.

klare Trennung von Information und Werbung