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In der Sommersession 2018 folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und nahm die abgeänderte Motion der KVF-NR zur Aufhebung der 2-plus-2-Regel diskussionslos an.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit 15 zu 4 Stimmen beschloss die KVF-NR im April 2018 grossmehrheitlich, die vom Ständerat befürwortete Abänderung der Motion betreffend die Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG (Aufhebung der 2-plus-2-Regel) anzunehmen, und gelangte mit dieser Empfehlung an den Nationalrat.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die KVF-SR, welche sich aufgrund des nationalrätlichen Votums mit der Motion zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG zu befassen hatte, stützte im November 2017 einstimmig die Meinung des Bundesrates. Demzufolge befürwortete sie ebenfalls die Aufhebung der 2-plus-2-Regel und folgte in diesem Punkt dem Nationalrat, stellte sich aber gegen die zweite Forderung der Motion bezüglich Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete. Auch letztere Forderung hatte vorab im Nationalrat noch eine Mehrheit gefunden. Bei ihren Schlussfolgerungen stützte sich die ständerätliche Kommission auch auf Überlegungen der Identität und gab sich überzeugt, dass die lokale Verankerung regionaler Fernsehsender durch eine Ausweitung der Versorgungsgebiete geschwächt würde. Die KVF-SR präsentierte ihrem Rat demzufolge eine abgeänderte Motion, die lediglich die Forderung bezüglich der 2-plus-2-Regel aufnahm. Das Plenum der Kantonskammer schloss sich diesem Vorschlag diskussionslos an, womit die abgeänderte Vorlage zurück in den Nationalrat gelangte.
In der ständerätlichen Beratung hatte Bundesrätin Leuthard bereits ihr Wohlwollen mit der abgeänderten Motion ausgedrückt und versprochen, diese im Rahmen des zu erarbeitenden Gesetzes über elektronische Medien umzusetzen.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die KVF-NR beabsichtigte, die publizistischen Versorgungsgebiete zu vergrössern und die 2-plus-2-Regel, welche die maximale Anzahl Fernseh- und Radiokonzessionen eines Unternehmens auf je zwei beschränkt, aufzuheben. Ziel dieser Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG ist die Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG, da der kleinräumig strukturierte, regionale TV-Markt „zu hohen Gestehungskosten und geringer Rentabilität der Angebote“ führe. Gemäss dem Zusatzbericht des Bakom erlauben diese zwei Massnahmen die Nutzung von Synergien, was die Wirtschaftlichkeit und Qualität der regionalen Fernsehkanäle steigere.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion. Er sei bereit, die 2-plus-2-Regel aufzuheben, da sie in der Praxis durch verschiedene Kooperationsformen eingeschränkt werde und teilweise sinnvolle Entwicklungen verhindere. Die technische Verbreitung lokaler und regionaler Programme habe der Bundesrat bereits liberalisiert, so dass Regionalfernsehprogramme über ihre Versorgungsgebiete hinaus über die Kabelnetze und das Internet empfangen werden können. Darüber hinaus würde eine Vergrösserung der Versorgungsgebiete kaum spürbare Vorteile bringen. Im Gegenteil: Entsprechende Vergrösserungen würden zu Überschneidungen der Gebiete führen, was die Sender aus Wettbewerbsgründen zu einer Verstärkung der journalistischen Berichterstattung zwingen und damit die Kosten weiter steigern würde. Diese ablehnende Haltung teilte gemäss Doris Leuthard auch der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse. Entgegen dieser Voten nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2017 mit 106 zu 72 Stimmen an (keine Enthaltungen). Gegen die Annahme votierten die SP-, CVP- und BDP-Fraktionen mehrheitlich geschlossen sowie vereinzelte Mitglieder der FDP-Fraktion.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Auftrag des BAKOM untersuchten Forscher des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen in der Schweiz. Die repräsentative Telefonbefragung von über 3'600 Personen ergab, dass das Radio der SRG mit 77% positiven Rückmeldungen die grösste Zufriedenheit geniesst. Zwei Drittel der Befragten zeigten sich glücklich mit dem Programmangebot lokaler Radiostationen sowie dem Fernsehprogramm der SRG. Demgegenüber äusserte die Hälfte der Umfrageteilnehmer ihre teilweise oder vollkommene Unzufriedenheit mit regionalen Fernsehsendern. Während im Falle von Radio und Fernsehen der SRG insbesondere die Professionalität, der hohe Informationsgehalt und die Glaubwürdigkeit wertgeschätzt wurden, punktete das Regionalfernsehen in erster Linie mit Lokalbezug und Glaubwürdigkeit. Der Unterhaltungswert des privaten Fernsehens hingegen wurde mit nur 34% Zustimmung ausnehmend tief eingestuft.

Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen

Im Sommer präsentierte das BAKOM die erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios. Die vom Forschungs- und Beratungsunternehmen Publicom verfasste Studie, die sich auf Erhebungen zu den Hauptsendezeiten (Prime Times) an sechs Stichtagen stützte, zeigte ein vielfältiges Bild der konzessionierten, kommerziellen privaten Radiolandschaft in der Schweiz. Im Schnitt hatten die Radios im Vorjahr während den Prime Times 25 Minuten regionale Informationen gesendet, was 46% der gesamten gesendeten Mitteilungen ausmachte. Knapp die Hälfte der Regionalinformationen betrafen die Bereiche Politik (26%) und Gesellschaft (21%). Überdurchschnittlich hohe Prozentanteile an politischen Informationen stellten im Jahr 2012 die Radios Chablais, 32, BeO, Yes FM, RTN und Munot zur Verfügung. Kulturelle Themen erhielten vor allem auf französischsprachigen Sendern besonders viel Aufmerksamkeit. Weil der Schwerpunkt der Berichterstattung den urbanen Zentren gewidmet wurde, fanden periphere Gebiete in der Südostschweiz, der Romandie und dem Tessin, sowie das Glarnerland, das Fricktal und die Region Willisau/Sursee wenig Beachtung. Publicom wies darauf hin, dass auch die SRF-Programme dieses Defizit nicht auszugleichen vermochten. Insgesamt belief sich der Anteil der während den Hauptsendezeiten ausgestrahlten Informationen auf 17% der Gesamtsendedauer. Dies stehe in starkem Kontrast zu den öffentlichen Regionalprogrammen des SRF, wo während den Spitzenzeiten mehr als die Hälfte der Programmzeit für Informationsvermittlung zur Verfügung stehe, betonten die Autoren der Studie. Das BAKOM plädierte am jährlich stattfindenden Swiss Radio Day denn auch für mehr Information, insbesondere in den Sparten Regionales, Politik und Hintergrundberichte.

erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios

Mitte Jahr befugte das BAKOM die Digris AG mittels Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln in der ganzen Schweiz. Mit Hilfe neuer, kostengünstiger Technologie soll insbesondere nicht-kommerziellen sowie hauptsächlich über das Internet verbreiteten Radiosendern die digitale Übertragung ermöglicht werden.

Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln

Mit einem bundesrätlichen Beschluss vom Januar dürfen gebührenunterstützte Regionalfernsehprogramme in Zukunft ihre Sendungen auch ausserhalb ihrer zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Kabelnetze oder Internet übertragen. Eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde per 1. März 2013 wirksam.

Übertragung von Sendungen ausserhalb von zugeteilten Versorgungsgebieten

Im Auftrag der Branchenverbände und des BAKOMs untersuchte die Publicom während des Berichtjahres die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz. Dabei kam zutage, dass sich die Gesamtsituation zwar verbessert hatte, aber immer noch als durchzogen bezeichnet werden kann. Zwar hänge die wirtschaftliche Situation vor allem vom unternehmerischen Geschick der Veranstalter ab, welches sich laut der Studie verbessert hätte, jedoch seien Gebühren weiterhin unverzichtbar.

wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen

Eine Studie der Universität Freiburg im Auftrag des BAKOM zeigte auf, dass die privaten Regionalfernsehen ihrem Publikum während der Hauptsendezeit vor allem aktuelle lokal-regionale Nachrichten anbieten, wobei den Themen Politik und Gesellschaft der höchste Stellenwert zugeschrieben werde.

aktuelle lokal-regionale Nachrichten

Im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), welche am 1. August des Berichtjahrs in Kraft trat, sollen die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung vermehrt entlastet werden, indem der Eigenfinanzierungsanteil aller regionalen Fernsehstationen mit Service-Public-Auftrag gesenkt wurde. Neu können bis zu 70% des Betriebsaufwands mit Gebührengeldern unterstützt werden. Die Verordnungsanpassung erfolgte im Hinblick auf die Veränderung des Verhältnisses zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung und dem eingeleiteten Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz. Im Rahmen der Anhörung sorgten insbesondere diese vorgesehenen Lockerungen der analogen Verbreitungspflicht in Kabelnetzen für Unstimmigkeiten. Befürchtet wurde, dass ein Abbau des analogen Angebots mit zusätzlichen Kosten für die Konsumenten verbunden sein könnte und der Ausstieg insgesamt zu früh sei, da die Versorgung sämtlicher Bevölkerungsteile und Regionen mit Digitalfernsehen noch nicht sichergestellt sei. Mit der Revision der RTVV wurde die Grundlage für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen, indem das UVEK die Must-Carry-Pflicht im analogen Bereich schrittweise reduzieren kann, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt.

Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Ende des Berichtsjahrs wurde das private Berner Lokalradio Capital FM, das bis dahin der Berner Espace Media AG gehörte, von der Zürichsee Medien AG übernommen. Die Genehmigung des Konzessionsübergangs stand noch aus. Radio 24 wurde nach acht Monaten Ungewissheit von Peter Wanner (Mehrheitsbesitzer der AZ-Medien) übernommen. Dieser hatte bereits im August die privaten Fernsehsender TeleZüri und TeleBärn gekauft und damit die zweitgrösste TV-Sendegruppe in der Schweiz errichtet. Weil Wanner jedoch bereits zwei Radiosender, Radio Argovia und Radio 32, besitzt und der Besitz einer dritten Radiostation Verlegern gesetzlich untersagt ist, suchte er einen Käufer für seine Mehrheitsbeteiligung an Radio 32.

Übernahmen von verschiedenen Lokalradio- und Lokalfernsehsendern

Der zur NZZ-Gruppe gehörende Sender Tele Ostschweiz in St. Gallen erhielt am Ende des Berichtsjahrs definitiv die beantragte Konzession als regionaler Fernsehsender. Das UVEK hatte diese bereits 2008 erteilt, sie wurde jedoch von Tele Säntis beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Die Beschwerde wurde 2009 gutgeheissen und das UVEK verlangte die vertiefte Prüfung einer allfälligen Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt durch die Konzessionsvergabe. Zwei weitere Verfahren für UKW-Radiokonzessionen im Aargau und in der Südostschweiz waren im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen.

Tele Ostschweiz erhält Konzession als regioanler Fernsehsender

Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.

Joiz AG

Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Konzessionsentscheide zugunsten von Radio Grischa, Tele Ostschweiz und Radio Argovia zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Aspekte (unter Beizug der Weko) an das Bakom zurückgewiesen. Um Radio Grischa und Tele Ostschweiz das wirtschaftliche Überleben zu sichern, erhielten diese Anfang 2010 bis zum endgültigen Entscheid des Bakom Übergangskonzessionen. Diese sichern den Sendern 80% des ihnen unter normalen Konzessionsbedingungen zustehenden Gebührenanteils. Das vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch betroffene Radio Argovia stellte keinen entsprechenden Antrag. Neben den Konzessionsentscheiden in der Ostschweiz und im Aargau waren auch einige Konzessionsübertragungen umstritten, die gemäss Art. 48 RTVG grundsätzlich zulässig sind, vorausgesetzt der übernehmende Veranstalter erbringt den in der Konzession festgelegten Service public. Gegen die Bewilligung der Konzessionsübertragung von Radio Monte Carlo an Radio Energy Zürich durch das Uvek reichte die unterlegene Radio Jay AG beim Bundesverwaltungsgericht Klage ein.

Mehrere Sender rekurrierten gegen die Konzessionsvergabe

Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war.

Werbe- und Sponsoringbestimmungen

Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz.

Radio Basilisk

Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“.

Kritik bei der Konzessionenvergabe für private Radio- und Fernsehsender 2009

Mehrere unterlegene Radio- und TV-Sender hatten beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Konzessionsvergabe rekurriert. Dieses wies die Konzessionvergabe für die Lokalradios in Graubünden und im Aargau an das Bakom zurück, ebenso die Entscheidung betreffend die Fernsehkonzession in der Ostschweiz für die Tagblatt-Medien. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass das Bakom nicht ausreichend geprüft habe, ob durch diese Konzessionen eine Marktmacht grosser Medienhäuser entsteht, welche die Meinungsvielfalt gefährdet.

Mehrere Sender rekurrierten gegen die Konzessionsvergabe

Das Bundesgericht entschied, dass die Cablecom den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programm kippen durfte. Bereits das Bakom und das Bundesverwaltungsgericht hatten so entschieden. U1 TV war daraufhin ans Bundesgericht gelangt.

Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot

Im Berichtsjahr fällte das Uvek die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. Die Sendekonzessionen gewährleisten einen privilegierten Zugang zu einer der knappen Radiofrequenzen. Darüber hinaus erhalten alle konzessionierten Fernsehstationen sowie 21 Lokalradios in Randgebieten und Bergregionen Gebührengelder von insgesamt rund 50 Mio Fr. In einem ersten Schritt wurden im Juli jene 27 UKW-Radio- und 6 Regionalfernsehveranstalter konzessioniert, die in ihren Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz angetreten waren. Im August folgte der Entscheid über die Zuteilung der 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehlizenzen, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben hatten. Zwei Fernseh- und zwei Radiostationen verloren dabei ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. In der Innerschweiz wurde „Tele Tell“ (AZ Medien) vom Neubewerber „Tele 1“ (Neue Luzerner Zeitung bzw. NZZ-Gruppe) verdrängt. Im Grossraum Zürich erteilte das UVEK die Konzession an „Tele Top“ von Günter Heuberger und nicht an „Tele Züri“ von Tamedia. Bei den Radioveranstaltern ging im Raum Zürich-Glarus „Radio Energy“ (Ringier) leer aus; es muss seine Sendetätigkeit einstellen oder auf das Internet ausweichen. Die Frequenzen von „Radio Energy“ erhielt „Radio 1“ von Roger Schawinski. Im Arc Lémanique wurde der neue Sender „Buzz FM“ (Stéphan Barbier Mueller) und nicht „Radio One FM“ (Overshop Holding SA) konzessioniert. Allerdings verzichtete „Buzz FM“ noch im November auf seine Sendelizenz und übertrug sie an „One FM“.

Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen

Mehrere Veranstalter („Radio AG“ von Roger Schawinski (AG), „RBB – Radio, das mehr Basel bietet“ von Christian Heeb (Raum Basel), „Radio Energy“ von Ringier (Raum Zürich-Glarus), „Radio Südost“ von Roger Schawinski (Südostschweiz), „Tele Säntis“ (Ostschweiz)), welche keine Konzession erhalten hatten, fochten den Entscheid des Uvek beim Bundesverwaltungsgericht an.

Mehrere Radiosender fochten die Konzessionsentscheide des UVEK' an

Cablecom muss das Programm von „U1-TV“ nicht mehr über das analoge Netz verbreiten. Das Bundesverwaltungsgericht wies im November die Beschwerde des Senders ab und bestätigte damit den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation aus dem Jahr 2007. Im Januar hatte das Gericht bereits das Gesuch von „U1-TV“ um aufschiebende Wirkung abgelehnt, woraufhin Cablecom die analoge Ausstrahlung des Programms einstellte.

Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot

Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen.

Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot

Die regionalen TV-Veranstalter erhalten künftig 32 Mio Fr. pro Jahr und Privatradios 16 Mio Fr. aus den Gebührengeldern. Im Juli definierte der Bundesrat 13 Versorgungsgebiete für Regionalfernsehstationen, pro Versorgungsregion wird ein Veranstalter eine Konzession mit Gebührenanteil bekommen. Die Gebiete sind relativ gross und sprengen die Kantonsgrenzen. Damit wollte der Bundesrat sicherstellen, dass die jeweiligen Veranstalter auch über genügend wirtschaftliches Potential verfügen. In der Romandie wird beispielsweise der Kanton Freiburg mit einem Programmfenster aus dem Kanton Waadt versorgt und die Kantone Neuenburg und Jura sowie der Berner Jura werden im Versorgungsgebiet „Arc jurassien“ zusammengefasst. Im Raum Zürich und Ostschweiz gibt es zwei Versorgungsgebiete. Das eine umfasst die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau, das andere St. Gallen, die beiden Appenzell und die östlichen Thurgauer Bezirke Arbon und Bischofszell. Für die UKW-Radios legte der Bundesrat 34 Versorgungsgebiete fest, dabei lehnte er sich stark an die bestehende Radiolandschaft an. In 23 der 34 Versorgungsgebiete wird es zur Ausschreibung einer Konzession mit Gebührenanteil kommen, in den übrigen 11 wird eine Konzession zur bevorzugten Nutzung von knappen Frequenzen erteilt. Im August wurden die entsprechenden Konzessionen ausgeschrieben. Sie werden 2008 vergeben.

regionalen TV-Veranstalter Privatradios