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Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war.

Werbe- und Sponsoringbestimmungen

Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz.

Radio Basilisk

Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“.

Kritik bei der Konzessionenvergabe für private Radio- und Fernsehsender 2009

Im Berichtsjahr fällte das Uvek die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. Die Sendekonzessionen gewährleisten einen privilegierten Zugang zu einer der knappen Radiofrequenzen. Darüber hinaus erhalten alle konzessionierten Fernsehstationen sowie 21 Lokalradios in Randgebieten und Bergregionen Gebührengelder von insgesamt rund 50 Mio Fr. In einem ersten Schritt wurden im Juli jene 27 UKW-Radio- und 6 Regionalfernsehveranstalter konzessioniert, die in ihren Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz angetreten waren. Im August folgte der Entscheid über die Zuteilung der 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehlizenzen, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben hatten. Zwei Fernseh- und zwei Radiostationen verloren dabei ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. In der Innerschweiz wurde „Tele Tell“ (AZ Medien) vom Neubewerber „Tele 1“ (Neue Luzerner Zeitung bzw. NZZ-Gruppe) verdrängt. Im Grossraum Zürich erteilte das UVEK die Konzession an „Tele Top“ von Günter Heuberger und nicht an „Tele Züri“ von Tamedia. Bei den Radioveranstaltern ging im Raum Zürich-Glarus „Radio Energy“ (Ringier) leer aus; es muss seine Sendetätigkeit einstellen oder auf das Internet ausweichen. Die Frequenzen von „Radio Energy“ erhielt „Radio 1“ von Roger Schawinski. Im Arc Lémanique wurde der neue Sender „Buzz FM“ (Stéphan Barbier Mueller) und nicht „Radio One FM“ (Overshop Holding SA) konzessioniert. Allerdings verzichtete „Buzz FM“ noch im November auf seine Sendelizenz und übertrug sie an „One FM“.

Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen

Mehrere Veranstalter („Radio AG“ von Roger Schawinski (AG), „RBB – Radio, das mehr Basel bietet“ von Christian Heeb (Raum Basel), „Radio Energy“ von Ringier (Raum Zürich-Glarus), „Radio Südost“ von Roger Schawinski (Südostschweiz), „Tele Säntis“ (Ostschweiz)), welche keine Konzession erhalten hatten, fochten den Entscheid des Uvek beim Bundesverwaltungsgericht an.

Mehrere Radiosender fochten die Konzessionsentscheide des UVEK' an

Das Bundesamt für Kommunikation erteilte im Berichtsjahr die Funkkonzession für die Verbreitung von neuen digitalen Radioprogrammen in der Deutschschweiz. Sie ging an SwissMediaCast, einen Zusammenschluss von privaten Digitalradioanbietern und der SRG.

Funkkonzession für SwissMediaCast

Der Ständerat konnte in der Wintersession nicht alle Differenzen ausräumen. Er gab zwar beim Verbot der Alkoholwerbung in ausländischen Programm- und Werbefenstern und auch bei der Verselbständigung der Nutzungsforschung nach. Beim Gebührensplitting fasste er einen Kompromissentscheid: Er verzichtete auf eine Differenzierung zwischen Radio- und Fernsehstationen, lehnte aber einen fixen Satz weiterhin ab und schlug für beide einen Anteil von 3% bis 5% vor. Mit der Beschränkung der Anzahl Konzessionen je Anbieter und der Neustrukturierung der UBI konnte er sich immer noch nicht befreunden.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

„Swissregio TV“ ging als erstes internetgestütztes Regionalfernsehen online und bedient die Regionen St. Gallen, Fürstenland und Toggenburg. Prinzip dieses Internetfernsehens ist die Möglichkeit für den Konsumenten, sich kostenlos sein eigenes Programm herunter zu laden. Noch ein weiteres internetgestütztes Projekt, das „Buureradio“, ging auf Sendung. Dieses von Nationalrat Toni Brunner (svp, SG) ins Leben gerufene Projekt will ein ländliches Publikum ansprechen und sich auf Landwirtschaftsthemen konzentrieren.

internetgestütztes Regionalfernsehen

In der Herbstsession begann der Nationalrat mit der Differenzbereinigung, welche aber im Berichtsjahr noch nicht beendet werden konnte. Er schloss sich bei der politischen und religiösen Werbung sowie beim Sponsoring dem Ständerat an. Bei allen anderen wichtigen Differenzen beharrte er jedoch auf seinen Positionen. Er hielt am Verbot für Wein- und Bierwerbung in den ausländischen Programmfenstern fest, sprach sich für einen fixen Satz von 4% der zu verteilenden Gebühren aus (in erster Lesung hatte er sich für einen Maximalsatz von 4% ausgesprochen), wollte nur höchstens je zwei Fernseh- und Radiokonzessionen pro Anbieter vergeben, und hielt daran fest, die Nutzungsforschung und die UBI als von der SRG unabhängige Institutionen neu zu gründen.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Frühlingssession mit der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Nachdem der Nationalrat das revidierte RTVG in der Frühlingssession 2004 gutgeheissen hatte, war im Ständerat Eintreten unbestritten. Kommissionssprecher Escher (cvp, VS) hob in der Eintretensdebatte das Hauptmerkmal dieser Revision hervor, nämlich einen Ausgleich zwischen der SRG und den privaten Anbietern. Auch Bundesrat Leuenberger lenkte die Aufmerksamkeit auf die Erleichterung des Marktzutritts für Private. Die Dualität, die sich durch die gesamte Detailberatung und die vielfältigen Anträgen zog, lautete: „eine starke, aber nicht allmächtige SRG einerseits und gestärkte private Veranstalter andererseits“. So wurde immer wieder für bessere Bedingungen für Private plädiert, allerdings stets unter Betonung der Wichtigkeit des Service public, auch bei privaten Programmveranstaltern. Unablässig und über Parteigrenzen hinweg wurden die Berücksichtigung aller Sprachregionen und der politisch identitätsstiftende Beitrag der SRG betont. Die Beratung zog sich über mehrere Tage hinweg und war von vielen Minderheits- und Mehrheitsanträgen gekennzeichnet. Die Differenzbereinigung konnte 2005 noch nicht abgeschlossen werden.

In der Detailberatung lehnte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Zulassung der politischen und religiösen Werbung bei den privaten Stationen ab. Die Werbung für Wein und Bier bei privaten Sendern fand hingegen auch in der kleinen Kammer Zustimmung. Sie lehnte es aber mit 18:17 Stimmen ab, das für die SRG geltende Alkohol- und Tabakwerbeverbot auch auf die Programm- und Werbefenster ausländischer Fernsehsender auszuweiten. Weitere Differenzen zum Nationalrat gab es bei der Unterbrecherwerbung und beim Sponsoring. Die Unterbrecherwerbung wurde gänzlich untersagt, das Sponsoring hingegen auch für Radiosender zugelassen.

Beim Gebührensplitting zugunsten der privaten Veranstalter standen fünf Varianten zur Diskussion. Die vom Nationalrat vorgenommene Aufteilung in einen Topf für das Fernsehen und einen für das Radio wurde bestätigt. Anstelle der von der grossen Kammer beschlossenen Obergrenze von je 4% legte der Ständerat die zu verteilenden Anteile an den Gebühren auf 3-5% für Radio- und 2-5% für Fernsehveranstalter fest. Die vom Nationalrat eingeführte Bestimmung, die Anzahl der Konzessionen auf zwei Fernseh- und zwei Radiosender je Unternehmen zu beschränken, fand in der kleinen Kammer keine Zustimmung und wurde ersatzlos gestrichen. Nicht einverstanden war eine Mehrheit im Ständerat auch mit der vom Nationalrat beschlossenen Herauslösung der Nutzungsforschung und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) aus dem Bereich der SRG. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Gesetzesrevision mit 23 zu 0 Stimmen gut.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Anschluss an die Beratungen zum RTVG beschloss der Nationalrat, auf die parlamentarische Initiative Schmid (cvp, AI), welcher die kleine Kammer 2001 zugestimmt hatte, einzutreten. Deren Hauptanliegen, die Zulassung der Alkoholwerbung bei den privaten Programmanbietern, war zwar eben ins RTVG aufgenommen worden und damit erfüllt. Mit diesem Votum wollte die Ratsmehrheit aber ein Zeichen setzen und diesen bis zuletzt umstrittenen Entscheid (Aeschbacher, evp, ZH, hatte noch kurz vor der Gesamtabstimmung erfolglos einen Rückkommensantrag gestellt) bekräftigen.

Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

Sechs Radiomacher bewarben sich um eine UKW-Konzession für ein neues Jugendradio in Zürich. Sehr unterschiedliche Konzepte lagen vor, wobei sich die Vorgaben des Bundes auf die anzusprechende Altersgruppe (15- bis 24-Jährige) und die finanziellen Mittel bezogen. Wert wurde zudem auf die Glaubhaftigkeit der Anwärterinnen und Anwärter gelegt, mit ihrem Konzept eine Konzessionsdauer von zehn Jahren durchhalten zu können. Heiss wurde im Hinblick auf die Konzessionserteilung die Frage diskutiert, ob ein Jugendradio kommerziell ausgerichtet sein müsse, um die Jugendlichen zu erreichen, oder ob es im Gegenteil gar nicht kommerziell sein dürfe, um überhaupt noch ein Jugendradio zu sein. Der Entscheid des Bundes über die Vergabe der Konzession wurde nicht vor Frühjahr 2004 erwartet.

Jugendradio in Zürich

Gegen das Rheintaler Lokalradio Radio Ri eröffnete das Bakom ein Strafverfahren betreffend politisches Sponsoring. Der Sender hatte sich für die Ausstrahlung von Podiumsdiskussionen mit Nationalratskandidaten einen Teil der Infrastruktur von Parteien finanzieren lassen.

Radio Ri

Gegen die Vorschläge der Kommission, die Zulassungsbedingungen für Private zu verschärfen und marktmächtigen regionalen Medienunternehmen die Beteiligung an Radio- und TV-Stationen zu verbieten, hatten sich Mitte des Jahres insbesondere die Verlegerverbände (Schweizer Presse, Presse Romande und Associazione Ticinese Editori di Giornali) gewehrt. Ebenfalls negative Reaktionen waren seitens der Unikom, der Union nichtkommerzorientierter Lokalradios, hinsichtlich des früheren Beschlusses der KVF laut geworden, das Gebührensplitting für Radios mit nichtkommerziellen Kontrastprogrammen in Agglomerationen abzuschaffen. KVF-Präsident Peter Vollmer (sp, BE) liess verlauten, die Kommission habe eine Gesetzesgrundlage erarbeitet, die sich für die Medienvielfalt ausspreche, ohne die SRG in ihrer Substanz zu gefährden. Die KVF verabschiedete schliesslich im November das neue RTVG mit 20 zu einer Stimme bei einer Enthaltung. Da nicht weniger als 51 Minderheitsanträge angemeldet worden waren, musste die Diskussion des Gesetzes im Nationalrat von der Traktandenliste der Dezembersession gestrichen und auf die Frühjahrssession 2004 verschoben werden.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Rahmen des vom Bakom teilfinanzierten Forschungsprojektes „Programmstrategien in der schweizerischen Radiolandschaft“ konnte festgestellt werden, dass die übliche Konzeption von Konkurrenz als Bereicherung in der Schweizer Radiolandschaft keine Entsprechung findet. Unter dem anhaltenden starken Wettbewerb war nämlich in den Regionen eine Homogenisierung der Privatradios zu beobachten. Beim Buhlen um Gebührengelder betonten zwar sowohl staatliche als auch private Medienhäuser die Wichtigkeit von (vielfältigen) Programminhalten bzw. die Notwendigkeit, sich inhaltlich von den Wettbewerbern abzugrenzen. In völligem Widerspruch hierzu tendierten in Wahrheit die Privatradios dazu, ihre Programmstrategien ähnlich auszurichten, das Musikformat zu verengen und auf Hitparadentitel zu konzentrieren sowie die Informationssendungen auf ein Minimum zu beschränken und mit Boulevardelementen anzureichern. Diese Tendenzen schlugen sich in den mittels Radiocontrol für das erste Halbjahr 2003 erhobenen Daten nieder: Das öffentliche Radio befand sich auf Kosten der privaten Sender im Aufwind. Die drei Hauptketten von Radio DRS erreichten in der Deutschschweiz einen Marktanteil von 60,1% (Radio DRS total: 63%), was einem Zuwachs von 2,5% (total 2,2%) gegenüber dem zweiten Semester 2002 entsprach. Zulegen konnte DRS 1 um 0,5%, DRS 2 um 0,7% und DRS 3 gar um 1,3%. Demgegenüber konnte auf privater Seite nur Radio 24 von der Tamedia AG seinen Marktanteil von 3% halten; Verluste von rund 0,2% mussten Radio Z, Radio Top, Argovia und Zürisee einfahren. Die Ursache für den leisen und doch eindeutigen Aufschwung bei Radio DRS wurde eben gerade in jener harten Formatierung gesehen, von welcher sich die Privatsender so viel erhofft hatten – das heisst von repetitiven Moderationen, Verschmälerungen des Musikangebots und der Vernachlässigung des Wortanteils. Das Publikum schien dieser Formatierung wenig abgewinnen zu können und den Privatsendern nun die entsprechende Quittung zu präsentieren.

Starker Wettbewerb führt zu einer Homogenisierung der Privatradios

Der ehemalige Lokalsender Radio Edelweiss startete Mitte des Berichtsjahres unter dem neuen Namen Radio Basel 1. Ziel der formalen wie auch inhaltlichen Neugestaltung war es nach Angaben der Basler Mediengruppe als Hauptaktionärin von Edelweiss, den Sender nicht nur im Kanton Baselland, sondern in der ganzen Nordwestschweiz besser zu positionieren und gegenüber dem Sender Basilisk, der von der Konkurrenz – nämlich dem Zürcher Tamedia-Konzern – kontrolliert wird, zu stärken. Einen Energieschub erhoffte sich auch der Lokalsender Hitradio Z mit einem Neustart unter dem Namen Energy Zürich . Im Frühjahr war die Romandie um einen Lokalsender reicher geworden: Radio M24 – was für „la musique puissance 24“ stehen soll – ging mit der Absicht auf Sendung, die 15- bis 55-Jährigen anzusprechen und insbesondere Musikgruppen aus der Region zu einer Plattform zu verhelfen.

Mehrere Radiosender nahmen ihren Betrieb auf

Der Bundesrat erteilte der Radio Top AG eine Konzession für die Veranstaltung eines Programms Radio Top Two international, das mit Unterhaltungsmusik und Informationen die Hörerschaft des Bodenseeraumes sowie der ganzen deutschsprachigen Schweiz ansprechen soll. Die Konzession verpflichtet den neuen Sender insbesondere auf einen Beitrag zur besseren medialen Vertretung der Ostschweiz im Bodenseeraum und in der deutschsprachigen Schweiz sowie zur Förderung des schweizerischen Kulturschaffens.

Radio Top Two international

Im Februar konnten sich dann diverse Interessengruppen zum RTVG-Entwurf äussern, der in der Stossrichtung dem Grundsatz eines starken durch die SRG erbrachten Service public und eines grösseren Handlungsspielraums privater Regionalsender verpflichtet war. Einigkeit schien hinsichtlich des Gebührensplittings zu herrschen, von dem laut Bundesrat die Privaten vermehrt profitieren sollten, nicht ohne aber dafür Leistungen für den Service public zu erbringen. Wie schon beim Vorentwurf zum RTVG ging für die SRG dieser neue Gesetzesentwurf ebenfalls zu stark ins Detail. Die SRG sah ihre Programmautonomie in Frage gestellt und lehnte zudem die Schaffung eines Beirats zur Überprüfung der Leistungsaufträge ab. Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lobte seinerseits die Absicht, die Funktion der privaten Radio- und Fernsehveranstalter als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe zu verankern; die privilegierte Stellung der SRG bei der Programmanzahl, der Finanzierung über Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung sei jedoch zu relativieren.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war auch im Berichtsjahr heiss umstritten und bot Anlass zur Austragung von Kämpfen um Besitzstände und Gebührenanteile. Zu Jahresbeginn war noch mit einer parlamentarischen Behandlung des lang ersehnten und Ende 2002 vorgelegten Gesetzesentwurfs in der Sommersession gerechnet worden – die Beratungen in der zuständigen Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sollten sich aber im Laufe des Jahres als äusserst langwierig erweisen. Im Januar äusserten die politischen Parteien ihre Standpunkte zum Gesetzesentwurf. Zu reglementarisch und zu kompliziert, meinte die SVP, die sich eine klarere Definition vom Begriff „Service public“ und eine Senkung der Gebühren wünschte. Die FDP fand Gefallen an der asymmetrischen Werbeordnung und an der Anerkennung des regionalen Service public, kritisierte jedoch die Verwässerung des dualen Mediensystems und die fehlenden Parameter zum Gebührensplitting. Am Status quo festhalten wollte die SP, die sich gegen die gebührenfinanzierte Unterstützung von defizitären Lokalsendern regionaler Zeitungsmonopolisten wehrte. Die CVP schliesslich verteidigte den Gesetzesentwurf als ausgewogene Lösung und gab zu bedenken, dass der Service public so eng nicht zu definieren und das duale System beim Radio nur möglich sei, weil die SRG in den Radioprogrammen nicht werben dürfe.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

La concurrence des radios françaises dans l’arc lémanique a fait réagir les radios locales One FM (Genève) et Lausanne FM qui ont saisi la justice genevoise. Celle-ci devra déterminer si les activités des émetteurs NRJ ou Nostalgie ne contreviennent pas aux obligations relatives à la publicité imposées aux radios suisses, tout en s’arrogeant une part non négligeable du marché publicitaire. L’OFCOM est également intervenu de nombreuses fois auprès des autorités françaises.

One FM Lausanne FM

Le groupe TAMEDIA a repris Radio Basilisk, la plus grande radio privée bâloise. Des négociations préalables avec le Basler Mediengruppe avaient échoué. Après la reprise de Radio 24 et de TeleZüri, l’an dernier, il a poursuivi sa stratégie orientée vers les médias électroniques. De son côté, le Basler Mediengruppe a repris Radio Edelweiss.

Radio Basilisk Radio Edelweiss

Keine Bewilligung zur Ausdehnung ihres Sendegebiets erhielten Radiostationen im Raum Zürich und Aargau. Der Bundesrat lehnte entsprechende Gesuche aus Zürich ab – mit der Begründung, die Zürcher Veranstalter hätten ihre kritische Grösse erreicht. Ebenfalls abgelehnt wurden die Gesuche von Radio Argovia und Radio Top im Sinne der Gleichbehandlung.

Radiostationen im Raum Zürich und Aargau

Schwerwiegende Kritik am RTVG-Entwurf meldete die SRG an ihrer Jahresmedienkonferenz an. Das geplante duale System – eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern – führe unweigerlich zu einer Überreglementierung, die das Funktionieren beider Seiten bedrohe. Die Zentralisierung der Kontrolle sowie die strenge Fassung des Service public widersprächen den legitimen Ansprüchen des Publikums, denn stark sei die SRG im Laufe der Zeit nicht zuletzt dank der ihr zugestandenen Freiheit geworden. SRG-Generaldirektor Armin Walpen plädierte dafür, private Anbieter grundsätzlich nicht mehr dem Rundfunkrecht zu unterstellen. Im weiteren seien statt Prozess-Kontrollen Resultate-Kontrollen zu institutionalisieren sowie bei einem allfälligen Ausbau des Gebührensplittings auch der SRG Radiowerbung zuzugestehen.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Diversen Zentralschweizer Radios gestand der Bundesrat Erweiterungen ihrer Versorgungsgebiete zu, womit die Regierung den kommunikationsspezifischen Entwicklungen der Region – wie zum Beispiel Pendlerströme und Freizeitaktivitäten – Rechnung tragen wollte.

Zentralschweizer Radios