Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Privat- und Lokalradios

Akteure

Prozesse

  • Anderes
4 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Das Jahr 2015 bedeutete das praktische Ende des analogen Fernsehens. Seit Ende Juni 2015 können alle UPC Cablecom-Kunden nur noch digital fernsehen. Proteste blieben aus; bereits 2013 nutzten vier von fünf Haushalten gemäss BAKOM die Möglichkeit des Digitalfernsehens. Die Digitalisierung beim Radio voranzutreiben setzte sich die SRG zusammen mit den Privatradios im Frühjahr desselben Jahres zum Ziel. Bis 2018 soll ein Abschaltplan vorgelegt werden. Ein grosses Stück näher kamen die Akteure diesem Ziel mit der Annahme des RTVG im Juni 2015. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz enthält die Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Radios im Hinblick auf den Systemwechsel. 10% der überschüssigen Gebührenanteile können künftig für diesen Zweck verwendet werden.

Ende des analogen Fernsehens

Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für „Radio Grischa“ bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von „Radio Argovia“ ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten „Radio AG“ und „Radio Südost“ unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Le groupe TAMEDIA a repris Radio Basilisk, la plus grande radio privée bâloise. Des négociations préalables avec le Basler Mediengruppe avaient échoué. Après la reprise de Radio 24 et de TeleZüri, l’an dernier, il a poursuivi sa stratégie orientée vers les médias électroniques. De son côté, le Basler Mediengruppe a repris Radio Edelweiss.

Radio Basilisk Radio Edelweiss

Der Bundesrat hat die Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt. Mit dem Erlass von "Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung" hat er die Versorgungsgebiete für die Lokalradios der Nord-, West- und Südschweiz für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die Sendernetzpläne bilden die Grundlage für die auf Frühjahr 1995 in Aussicht gestellte Ausschreibung von 24 definitiven Konzessionen. In der Regel wurden grössere Verbreitungsgebiete konzessioniert als bisher, um die bestehende Lokalradioszene massvoll zu erweitern. Neben dem Entscheid zugunsten eines dritten - nichtkommerziellen - Senders in der Agglomeration Bern will der Bundesrat mit einer wesentlichen Ausdehnung der Versorgungsgebiete insbesondere die Genfer und Lausanner Lokalradios gegenüber ihren französischen Konkurrenten stärken. In Genf ist ein zusätzliches, international ausgerichtetes Radio vorgesehen. Für Basel wurde hingegen ein dritter Sender abgelehnt, nicht zuletzt wegen dem Widerstand der Basler Regierung. Die übrigen Lokalradiokonzessionen (Zentral- und Ostschweiz inkl. Zürich) werden voraussichtlich im Herbst 1995 öffentlich ausgeschrieben. Als zweiter Grundstein der künftigen Radiolandschaft Schweiz werden die ersten SRG-Programme in den drei Landessprachen künftig möglichst in allen Regionen verbreitet. Überregionalen Spartenprogrammen wird wegen Frequenzmangel eine UKW-Verbreitung verwehrt.

Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt