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In der Sommersession 2018 beriet der Ständerat eine Motion Candinas (cvp, GR), die Subventionen an Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht befreien wollte. In der Wintersession 2016 hatte sich der Nationalrat auf Anraten des Bundesrates dazu entschlossen, eine abgeänderte Version der Motion anzunehmen, gemäss welcher Subventionen zur Archivierung der Programme, zur Förderung der Errichtung von Sendernetzen aufgrund Einführung neuer Verbreitungstechnologien sowie zur Aufbereitung von Sendungen für Personen mit Hörbehinderung nicht mehr länger als vergütungspflichtige Einnahmen gelten sollten. Hingegen würden Einnahmen aus dem Gebührenanteil nach wie vor in die Berechnung der Höhe der urheberrechtlich geschuldeten Vergütung einfliessen und nicht – wie vom Motionär verlangt – ebenfalls davon ausgenommen werden. Mit 6 zu 4 Stimmen beschloss die KVF-SR, ihrem Rat zu beantragen, der Version des Nationalrats zu folgen. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hielt die abgeänderte Motion für einen austarierten Kompromiss zwischen dem Anspruch auf Schutz geistigen Eigentums und der Sicherstellung der Informationsversorgung in Rand- und Bergregionen. Dem Ständerat lag ferner ein von SP- und FDP-Vertretern gestützter Minderheitsantrag vor, der das Anliegen zur Ablehnung empfahl und es der Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) und den privaten Radios überlassen wollte, die Vergütungspflicht zu regeln. Zudem sei durch einen Anhang zum gemeinsamen Tarif S unterdessen eine Forderung der Motion bereits erfüllt worden (Ausnahme der Subventionierung für Umstellung auf DAB+). Im Rat legte Minderheitssprecherin Savary (sp, VD) ihre Interessenbindung als Vorstandsmitglied der SUISA offen und beteuerte die Wichtigkeit der Einnahmen aus der Vergütungspflicht gerade für lokale Künstler, weswegen diese Einnahmen nicht zu schmälern seien. Gleichzeitig zeigte sie auch Verständnis für die schwierige Situation der Radiostationen in Randregionen und beteuerte, diese ansonsten immer zu unterstützen. Unterstützt wurde die Minderheitssprecherin von Anita Fetz (sp, BS) und Ruedi Noser (fdp, ZH), die beide betonten, keinerlei Interessenbindungen in der Musikbranche zu haben. Zum Schluss entschied der Ständerat mit 21 zu 22 Stimmen (ohne Enthaltungen) denkbar knapp zu Gunsten der Kommissionsminderheit und erledigte den Vorstoss durch Ablehnung.

Befreiung von der Vergütungspflicht

Martin Candinas (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, um Radios der Berg- und Randregionen von der Vergütungspflicht zu befreien. Der Bündner Nationalrat störte sich an der Definition des gemeinsamen Tarifs S (Sender), der nicht nur durch Gebührengelder generierte Einnahmen, sondern auch Beiträge und Finanzhilfen als vergütungspflichtige Einnahmen einstuft. Da viele Radios in Randregionen nur über eine bescheidene Zuhörerschaft verfügen, sie aber aufgrund ihres Informationsauftrags in den Genuss von Finanzhilfen kommen, fallen die Kosten für Urheber- und Interpretenrechte für solche Radios im Verhältnis relativ hoch aus. Werbefinanzierte Radios in urbanen Gebieten schulden dagegen aufgrund des im Tarif S vorgesehenen Werbeabzuges oftmals geringere Vergütungen, so die Ausführungen des Bundesrates. Aus diesem Grund beantragte er, gewisse Punkte der Motion anzunehmen. So sollen Einnahmen aus Finanzhilfen im Sinne von zweckgebundenen Subventionen nicht mehr länger unter die Vergütungspflicht fallen. Als zu weitgehend stufte die Regierung hingegen die Forderung ein, dass aus dem Gebührensplitting resultierende Einnahmen ebenfalls ausgeklammert werden sollen, und beantragte diesen Teil der Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Wintersession 2016 und nahm die Teil-Motion als Erstrat an.

Befreiung von der Vergütungspflicht

Das Jahr 2015 bedeutete das praktische Ende des analogen Fernsehens. Seit Ende Juni 2015 können alle UPC Cablecom-Kunden nur noch digital fernsehen. Proteste blieben aus; bereits 2013 nutzten vier von fünf Haushalten gemäss BAKOM die Möglichkeit des Digitalfernsehens. Die Digitalisierung beim Radio voranzutreiben setzte sich die SRG zusammen mit den Privatradios im Frühjahr desselben Jahres zum Ziel. Bis 2018 soll ein Abschaltplan vorgelegt werden. Ein grosses Stück näher kamen die Akteure diesem Ziel mit der Annahme des RTVG im Juni 2015. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz enthält die Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Radios im Hinblick auf den Systemwechsel. 10% der überschüssigen Gebührenanteile können künftig für diesen Zweck verwendet werden.

Ende des analogen Fernsehens

Im Auftrag des BAKOM erstellten Mitarbeiter des Büros Wagner-Hatfield in Brüssel eine Studie über die Situation des Regionalfernsehens in Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien mit dem Ziel, Empfehlungen zur Verbesserung der angespannten finanziellen Lage der Regionalfernsehsender in der Schweiz zu formulieren. Unter anderem empfehlen die Autoren der Studie die Konzessionsbeschränkung von aktuell maximal je zwei Radio- und Fernsehstationen pro Unternehmen zu lockern. Dabei vertreten sie die Ansicht, dass publizistische Vielfalt auf anderem Wege erhalten oder gefördert werden könne. Betreffend die finanzielle Unterstützung konstatieren die Autoren, dass die lokalen Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz vergleichsweise stark durch Gebührengelder unterstützt werden, welche gemäss BAKOM zum gegebenen Zeitpunkt bis zu 60% der Betriebskosten deckten. Nichtsdestotrotz erachtet die Studie eine erweiterte, gezielte finanzielle Förderung als sinnvoll.

Verbesserung der angespannten finanziellen Lage der Regionalfernsehsender

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene Studie der Firma Publicom AG untersuchte den Sendeanteil an Regionalinformationen bei Lokalradios mit Gebührenanteil im Jahr 2014. Von diesen Radios sendeten die französischsprachigen Sender während der Hauptsendezeit die meisten regionalen Informationen, nämlich im Schnitt 36 Minuten pro Werktag. Als einsamer Spitzenreiter in dieser Sparte entpuppte sich das Radio Rhône FM mit 55 Minuten Regionalinformationen pro Werktag. In der Deutschschweiz belief sich der durchschnittliche Anteil an Regionalinformationen während der sogenannten „Prime Time“ auf 25 Minuten pro Werktag; der entsprechende Wert für das Tessin betrug 16 Minuten. Die starke Stellung der Regionalinformation in der Romandie führten die Autoren darauf zurück, dass die Informationsprogramme der französischsprachigen Lokalradios nicht mit regionalen Programmen der SRG konkurrenzieren müssten – dies im Gegensatz zum Tessin, wo die SRG mit drei Radioprogrammen im Bereich der Regionalinformationen tätig sei und darüber hinaus starke Radiokonkurrenz aus dem benachbarten Ausland erhalte.
Insgesamt ging der Anteil an gesendeten Regionalinformationen im Vergleich zum Vorjahr (2013) um durchschnittlich drei Minuten zurück – dies zu Gunsten von Informationen aus dem Ausland. Den stärksten Rückgang verzeichnete das Walliser Radio Rottu. 2013 hatte der Sender Regionalinformationen noch 42 Minuten Hauptsendezeit pro Werktag eingestanden, im Jahr darauf waren es noch deren 15. Im Vergleich zu kommerziellen Radios ohne Gebührenanteile sei der gesamte Anteil an ausgestrahlten Informationen bei Lokalradios mit Gebührenanteilen im Schnitt freilich beträchtlich, was einer gesamtschweizerischen Programmanalyse aus dem Jahr 2013 zu entnehmen sei. Die Studie hielt jedoch auch fest, dass die verschiedenen Radiostationen mit Gebührenanteil ihren gesetzlichen Programmauftrag sehr unterschiedlich auffassen würden.

BAKOM-Studie zu Gehalt an Regionalinformationen

Auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheiterte Roger Schawinski mit seiner Beschwerde um die Vergabe von Radiokonzessionen; der EGMR erklärte diese als unzulässig. Der Kläger verzichtete im Anschluss auf den letzten, ihm in dieser Sache noch offen stehenden Beschwerdeweg via BAKOM.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von Roger Schawinski und der Radio Südost AG betreffend die Konzessionen von Radio Südostschweiz (früher: Grischa) und Radio Argovia im April ab. Grund dafür war Schawinskis Übernahme von Radio 105, womit er zusammen mit Radio 1 bereits auf zwei und somit das Maximum an zulässigen Radiokonzessionen gekommen war. Die vom Beschwerdeführer unternommenen Schritte, die Mehrheit der Anteile seinen Partnern zu überschreiben und die Besitzverhältnisse im Konzessionsgesuch zu ändern, sei nach Einreichung des Gesuchs nicht mehr zulässig, konstatierte die Gerichtsbehörde. Schawinski erachtete diese Begründung als "unhaltbar und formalistisch" und kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Im Auftrag des BAKOM untersuchten Forscher des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen in der Schweiz. Die repräsentative Telefonbefragung von über 3'600 Personen ergab, dass das Radio der SRG mit 77% positiven Rückmeldungen die grösste Zufriedenheit geniesst. Zwei Drittel der Befragten zeigten sich glücklich mit dem Programmangebot lokaler Radiostationen sowie dem Fernsehprogramm der SRG. Demgegenüber äusserte die Hälfte der Umfrageteilnehmer ihre teilweise oder vollkommene Unzufriedenheit mit regionalen Fernsehsendern. Während im Falle von Radio und Fernsehen der SRG insbesondere die Professionalität, der hohe Informationsgehalt und die Glaubwürdigkeit wertgeschätzt wurden, punktete das Regionalfernsehen in erster Linie mit Lokalbezug und Glaubwürdigkeit. Der Unterhaltungswert des privaten Fernsehens hingegen wurde mit nur 34% Zustimmung ausnehmend tief eingestuft.

Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen

Im Sommer präsentierte das BAKOM die erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios. Die vom Forschungs- und Beratungsunternehmen Publicom verfasste Studie, die sich auf Erhebungen zu den Hauptsendezeiten (Prime Times) an sechs Stichtagen stützte, zeigte ein vielfältiges Bild der konzessionierten, kommerziellen privaten Radiolandschaft in der Schweiz. Im Schnitt hatten die Radios im Vorjahr während den Prime Times 25 Minuten regionale Informationen gesendet, was 46% der gesamten gesendeten Mitteilungen ausmachte. Knapp die Hälfte der Regionalinformationen betrafen die Bereiche Politik (26%) und Gesellschaft (21%). Überdurchschnittlich hohe Prozentanteile an politischen Informationen stellten im Jahr 2012 die Radios Chablais, 32, BeO, Yes FM, RTN und Munot zur Verfügung. Kulturelle Themen erhielten vor allem auf französischsprachigen Sendern besonders viel Aufmerksamkeit. Weil der Schwerpunkt der Berichterstattung den urbanen Zentren gewidmet wurde, fanden periphere Gebiete in der Südostschweiz, der Romandie und dem Tessin, sowie das Glarnerland, das Fricktal und die Region Willisau/Sursee wenig Beachtung. Publicom wies darauf hin, dass auch die SRF-Programme dieses Defizit nicht auszugleichen vermochten. Insgesamt belief sich der Anteil der während den Hauptsendezeiten ausgestrahlten Informationen auf 17% der Gesamtsendedauer. Dies stehe in starkem Kontrast zu den öffentlichen Regionalprogrammen des SRF, wo während den Spitzenzeiten mehr als die Hälfte der Programmzeit für Informationsvermittlung zur Verfügung stehe, betonten die Autoren der Studie. Das BAKOM plädierte am jährlich stattfindenden Swiss Radio Day denn auch für mehr Information, insbesondere in den Sparten Regionales, Politik und Hintergrundberichte.

erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios

Mitte Jahr befugte das BAKOM die Digris AG mittels Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln in der ganzen Schweiz. Mit Hilfe neuer, kostengünstiger Technologie soll insbesondere nicht-kommerziellen sowie hauptsächlich über das Internet verbreiteten Radiosendern die digitale Übertragung ermöglicht werden.

Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln

Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für „Radio Grischa“ bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von „Radio Argovia“ ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten „Radio AG“ und „Radio Südost“ unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Mit einem bundesrätlichen Beschluss vom Januar dürfen gebührenunterstützte Regionalfernsehprogramme in Zukunft ihre Sendungen auch ausserhalb ihrer zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Kabelnetze oder Internet übertragen. Eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde per 1. März 2013 wirksam.

Übertragung von Sendungen ausserhalb von zugeteilten Versorgungsgebieten

Im Auftrag der Branchenverbände und des BAKOMs untersuchte die Publicom während des Berichtjahres die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz. Dabei kam zutage, dass sich die Gesamtsituation zwar verbessert hatte, aber immer noch als durchzogen bezeichnet werden kann. Zwar hänge die wirtschaftliche Situation vor allem vom unternehmerischen Geschick der Veranstalter ab, welches sich laut der Studie verbessert hätte, jedoch seien Gebühren weiterhin unverzichtbar.

wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen

Während des Berichtjahrs übernahm die Radio Medien AG den Sender „Radio 24“ von der Tamedia AG. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte den entsprechenden Konzessionsübergang von Radio 24. Genehmigt wurde auch der Konzessionsübergang von Radio Sunshine, welches neu der Radio Central AG gehört.

Konzessionsübergang

Im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), welche am 1. August des Berichtjahrs in Kraft trat, sollen die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung vermehrt entlastet werden, indem der Eigenfinanzierungsanteil aller regionalen Fernsehstationen mit Service-Public-Auftrag gesenkt wurde. Neu können bis zu 70% des Betriebsaufwands mit Gebührengeldern unterstützt werden. Die Verordnungsanpassung erfolgte im Hinblick auf die Veränderung des Verhältnisses zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung und dem eingeleiteten Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz. Im Rahmen der Anhörung sorgten insbesondere diese vorgesehenen Lockerungen der analogen Verbreitungspflicht in Kabelnetzen für Unstimmigkeiten. Befürchtet wurde, dass ein Abbau des analogen Angebots mit zusätzlichen Kosten für die Konsumenten verbunden sein könnte und der Ausstieg insgesamt zu früh sei, da die Versorgung sämtlicher Bevölkerungsteile und Regionen mit Digitalfernsehen noch nicht sichergestellt sei. Mit der Revision der RTVV wurde die Grundlage für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen, indem das UVEK die Must-Carry-Pflicht im analogen Bereich schrittweise reduzieren kann, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt.

Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Ende des Berichtsjahrs wurde das private Berner Lokalradio Capital FM, das bis dahin der Berner Espace Media AG gehörte, von der Zürichsee Medien AG übernommen. Die Genehmigung des Konzessionsübergangs stand noch aus. Radio 24 wurde nach acht Monaten Ungewissheit von Peter Wanner (Mehrheitsbesitzer der AZ-Medien) übernommen. Dieser hatte bereits im August die privaten Fernsehsender TeleZüri und TeleBärn gekauft und damit die zweitgrösste TV-Sendegruppe in der Schweiz errichtet. Weil Wanner jedoch bereits zwei Radiosender, Radio Argovia und Radio 32, besitzt und der Besitz einer dritten Radiostation Verlegern gesetzlich untersagt ist, suchte er einen Käufer für seine Mehrheitsbeteiligung an Radio 32.

Übernahmen von verschiedenen Lokalradio- und Lokalfernsehsendern

Der Verband der Schweizer Privatradios (VSP) forderte von der SRG, den Sender DRS 3 und die Regionaljournale von DRS 1 aus ihrem Angebot zu streichen. Die SRG blieb jedoch unbeeindruckt, da sie von sich aus keine Programme abschalten darf, für die der Bundesrat die Konzessionen vergeben hat.

Verband der Schweizer Privatradios fordert die Streichung der Regionaljournale der SRG

Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.

Joiz AG

Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Konzessionsentscheide zugunsten von Radio Grischa, Tele Ostschweiz und Radio Argovia zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Aspekte (unter Beizug der Weko) an das Bakom zurückgewiesen. Um Radio Grischa und Tele Ostschweiz das wirtschaftliche Überleben zu sichern, erhielten diese Anfang 2010 bis zum endgültigen Entscheid des Bakom Übergangskonzessionen. Diese sichern den Sendern 80% des ihnen unter normalen Konzessionsbedingungen zustehenden Gebührenanteils. Das vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch betroffene Radio Argovia stellte keinen entsprechenden Antrag. Neben den Konzessionsentscheiden in der Ostschweiz und im Aargau waren auch einige Konzessionsübertragungen umstritten, die gemäss Art. 48 RTVG grundsätzlich zulässig sind, vorausgesetzt der übernehmende Veranstalter erbringt den in der Konzession festgelegten Service public. Gegen die Bewilligung der Konzessionsübertragung von Radio Monte Carlo an Radio Energy Zürich durch das Uvek reichte die unterlegene Radio Jay AG beim Bundesverwaltungsgericht Klage ein.

Mehrere Sender rekurrierten gegen die Konzessionsvergabe

Im Oktober erteilte das Uvek drei Radiokonzessionen für das DAB+-Sendernetz in der französischen Schweiz. Bei DAB handelt es sich um Digital Audio Broadcasting, bei dem digitale Radiosignale terrestrisch übertragen werden. Die Konzessionen gingen an Radio Rhône AG, Radio Fribourg/Freiburg AG sowie die jurassische Gesellschaft Soprodi GmbH.

Konzessionen für das DAB+-Sendernetz 2010

Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war.

Werbe- und Sponsoringbestimmungen

Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz.

Radio Basilisk

Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“.

Kritik bei der Konzessionenvergabe für private Radio- und Fernsehsender 2009

Im Berichtsjahr fällte das Uvek die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. Die Sendekonzessionen gewährleisten einen privilegierten Zugang zu einer der knappen Radiofrequenzen. Darüber hinaus erhalten alle konzessionierten Fernsehstationen sowie 21 Lokalradios in Randgebieten und Bergregionen Gebührengelder von insgesamt rund 50 Mio Fr. In einem ersten Schritt wurden im Juli jene 27 UKW-Radio- und 6 Regionalfernsehveranstalter konzessioniert, die in ihren Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz angetreten waren. Im August folgte der Entscheid über die Zuteilung der 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehlizenzen, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben hatten. Zwei Fernseh- und zwei Radiostationen verloren dabei ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. In der Innerschweiz wurde „Tele Tell“ (AZ Medien) vom Neubewerber „Tele 1“ (Neue Luzerner Zeitung bzw. NZZ-Gruppe) verdrängt. Im Grossraum Zürich erteilte das UVEK die Konzession an „Tele Top“ von Günter Heuberger und nicht an „Tele Züri“ von Tamedia. Bei den Radioveranstaltern ging im Raum Zürich-Glarus „Radio Energy“ (Ringier) leer aus; es muss seine Sendetätigkeit einstellen oder auf das Internet ausweichen. Die Frequenzen von „Radio Energy“ erhielt „Radio 1“ von Roger Schawinski. Im Arc Lémanique wurde der neue Sender „Buzz FM“ (Stéphan Barbier Mueller) und nicht „Radio One FM“ (Overshop Holding SA) konzessioniert. Allerdings verzichtete „Buzz FM“ noch im November auf seine Sendelizenz und übertrug sie an „One FM“.

Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen

Mehrere Veranstalter („Radio AG“ von Roger Schawinski (AG), „RBB – Radio, das mehr Basel bietet“ von Christian Heeb (Raum Basel), „Radio Energy“ von Ringier (Raum Zürich-Glarus), „Radio Südost“ von Roger Schawinski (Südostschweiz), „Tele Säntis“ (Ostschweiz)), welche keine Konzession erhalten hatten, fochten den Entscheid des Uvek beim Bundesverwaltungsgericht an.

Mehrere Radiosender fochten die Konzessionsentscheide des UVEK' an