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Ein weiterer, im unmittelbaren Nachgang zur RTVG-Abstimmung lancierter Vorstoss verlangte die Plafonierung der Empfangsgebühren. Konkret forderte Thomas Maier (glp, ZH) in seiner Motion, dass die Höhe der Empfangsgebühren auf dem in der bundesrätlichen Botschaft zur Abstimmungsvorlage festgelegten Wert beibehalten wird, bis die Service-public-Debatte abgeschlossen sei. Der Bundesrat beantragte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion: Die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren liege beim Bundesrat. Eine Übertragung dieser Kompetenz auf das Parlament sei bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) aus dem Jahr 2009 (Pa.Iv. 09.411) auf Anraten der zuständigen Kommissionen abgelehnt worden. Dabei hatten die Kommissionen die Unabhängigkeit der Medien bei einer Übergabe der Kompetenz an das Parlament, das "als demokratisches Organ [...] zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen" würde, in Gefahr gesehen. Nichtsdestotrotz betonte der Bundesrat, dass es nicht seine Absicht sei, die Empfangsgebühren bis zur Einführung der neuen Abgabe zu erhöhen. Noch konkreter drückte sich Bundesrätin Leuthard während der nationalrätlichen Beratung im Frühjahr 2017 aus: Anstelle einer Erhöhung werde es zu einer Senkung der Gebühren kommen, wobei die Höhe der neuen Abgabe "klar unter 400 Franken liegen" werde, womit die Motion – unterdessen übernommen durch Martin Bäumle (glp, ZH) – obsolet sei. Durch geschlossene Unterstützung der Fraktionen der FDP, GLP und SVP erlangte das Anliegen dennoch mit 104 zu 85 Stimmen eine komfortable Mehrheit im Erstrat.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Ständerat als Erstrat die Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren. Diese fand in der kleinen Kammer kaum Anklang, was Beat Vonlanthen (cvp, FR) mit den Worten beschrieb: „‚No Billag‘ ist ein absolutes No-go.“ Mit einem weiteren Wortspiel fassten mehrere Ständeräte die Stossrichtung der Debatte zusammen: „‚No Billag‘ heisst ‚No SRG‘“, betonten Konrad Graber (cvp, LU), Joachim Eder (fdp, ZG) und Olivier Français (fdp, VD). Entsprechend stand die SRG im Zentrum der folgenden Wortmeldungen. Neben Argumenten bezüglich des Nutzens der SRG für die demokratische Meinungsbildung und den Zusammenhalt der Willensnation Schweiz betonten die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter insbesondere die Relevanz der SRG, aber auch der kleinen Lokalradios oder der regionalen Fernsehsender, für die Randregionen und die sprachlichen Minderheiten. So könnten die Aufgaben des Service public im Allgemeinen und der SRG im Speziellen in den Zentren zwar durchaus durch den freien Markt übernommen werden, in den Randregionen sei dies jedoch nicht möglich – wie zum Beispiel Hans Wicki (fdp, NW), Josef Dittli (fdp, UR), aber auch Doris Leuthard betonten. Als wichtigen Aspekt erachteten die Ständerätinnen und Ständeräte auch die indirekte Förderung der Presse, da durch eine werbefinanzierte SRG der Werbemarkt der Presse zusammenbrechen würde. Gleichzeitig wurde aber auch darauf verwiesen, dass die Marktmacht der SRG nicht unterschätzt werden dürfe und dass verschiedene Leistungen ohne die starke Stellung der SRG auch von Privaten erbracht werden könnten. Josef Dittli betonte, dass auch in Zukunft diskutiert werden müsse, welche Leistungen die SRG erbringen solle und welche nicht. Stefan Engler (cvp, GR) ergänzte, dass es sich ein öffentliches Medienhaus wie die SRG nicht leisten könne, „den Privaten jeglichen Freiraum oder sogar die Luft zum Atmen zu nehmen.“ Dennoch liess keine der Wortmeldungen Zweifel daran aufkommen, dass der Ständerat der Empfehlung des Bundesrates folgen und die Initiative zur Ablehnung empfehlen würde – was er anschliessend auch stillschweigend tat.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Im Jahr 2016 widmete sich das vom Fög herausgegebene Jahrbuch «Qualität der Medien» zwei verschiedenen Schwerpunkten: Einerseits dem Medienvertrauen, andererseits der Qualität und Vielfalt des Newsrepertoires, also dem Medienangebot. Dabei kam die Studie zu mehreren Erkenntnissen: So sei das Medienvertrauen in Ländern, die über einen starken Service public verfügen, grundsätzlich höher als in Ländern mit schwächerem Service public. Wer also häufig Nachrichten des öffentlichen Rundfunks konsumiere, entwickle ein grösseres Vertrauen in das Mediensystem. In der Schweiz sei das Vertrauen aufgrund des starken Service public entsprechend hoch, so ein Befund der Analyse. Ferner verfüge die Schweiz über ein diversifiziertes Medienangebot. Zu diesem Schluss kam das Fög, weil Schweizerinnen und Schweizer auf ein vielfältiges Berichterstattungsspektrum zurückgreifen können: Zum einen bedingt durch die verschiedenen Abonnementszeitungen, zum anderen durch die differenzierte Berichterstattung der SRG, welche systemrelevante ökonomische, politische und gesellschaftliche Themen aus verschiedenen Blickwinkeln darzustellen pflege.
Die Befragung von Mediennutzerinnen und -nutzern ergab ausserdem, dass die Qualität der Abonnementszeitungen und des öffentlichen Rundfunks insgesamt als hoch eingestuft werde. Auch teilten die Konsumierenden grösstenteils die These der Studie, dass Qualitätsjournalismus wichtig für eine demokratische Gesellschaft sei. Gleichzeitig sei die Anzahl der sogenannten «News-Deprivierten» von 21 Prozent im Jahr 2009 auf 31 Prozent im Jahr 2016 angestiegen. Als News-Deprivierte bezeichnete die Studie jene, welche unterdurchschnittlich viel auf Informationsmedien zurückgreifen oder wenn, dann auf Gratiszeitungen, kostenlose Online-Angebote oder Social Media. 47 Prozent der Befragten gaben denn auch an, mindestens einmal wöchentlich News über Social Media zu beziehen, für 22 Prozent der 18- bis 24-Jährigen stellte «Facebook» gar die Hauptinformationsquelle dar; lediglich 11 Prozent der jungen Erwachsenen gaben derweil das Fernsehen als Hauptquelle an. Dies, so resümierte die Studie, biete einerseits für Medienhäuser die Chance, viele Junge via Social Media erreichen zu können, andererseits lauere hier auch die Gefahr, dass traditionelle, zur Zeit als qualitativ hochwertig eingestufte Medienmarken immer weniger wahrgenommen würden.

Die Erkenntnis der Studie, ein starker Service public fördere auch das Vertrauen in die privaten Medien, wurde sogleich in der politischen Debatte rund um die «No-Billag»-Initiative aufgegriffen: Deren Initianten und Befürworter waren nämlich der gegenteiligen Ansicht: Vielmehr grabe die staatlich finanzierte SRG den privaten Medienhäusern das Wasser ab, als dass diese von ihr profitieren würden. Die Studie sei lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern, meinte die Initiativbefürworterin und Nationalrätin Nathalie Rickli (svp, ZH) laut St. Galler-Tagblatt.

Für die jährlich erscheinende Studie werden seit 2009 pro Jahr 3'400 Onlineinterviews durchgeführt, zudem wurden 2016 insgesamt 1'613 repräsentativ ausgewählte Personen aus der Deutschschweiz und der Romandie mittels Onlinefragebogen zum Themenschwerpunkt befragt. Miteinbezogen wurde erstmals auch der «Reuters Digital News Report», welcher Umfragedaten aus 26 Ländern und rund 50'000 Interviews enthält.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2016

Im Oktober 2016 beantragte der Bundesrat mit seiner Botschaft, die Volksinitiative aus der Feder von Mitgliedern bürgerlicher Jungparteien zur Abschaffung der Billag-Gebühren abzulehnen. Die Annahme der Initiative hätte gemäss Bundesrat radikale Veränderungen der Medienlandschaft zur Folge. So würden der Wegfall der Empfangsgebühren sowie der Verzicht auf Subventionszahlungnen an private Radio- und Fernsehveranstalter – dies eine weitere Forderung der Initianten – Wettbewerbsverzerrungen aufheben und die reine Logik der freien Marktwirtschaft implementieren. Die Gebührengelder machen aktuell um die 70% des Budgets der SRG aus, wie die bundesrätliche Botschaft festhält. Rein aus Werbeeinnahmen liesse sich kein Programmbereich finanzieren. Publizistische Gelder würden für grosse Sportereignisse gerade einmal 17% und für Informationssendungen 22% der Kosten decken. Bei Annahme der Initiative besonders in Gefahr sah die Regierung die "demokratische Meinungs- und Willensbildung", da ein vielfältiger und ausgewogener Informationsgehalt durch eine ausschliesslich private Finanzierung schwerer gewährleistet werden könne. Ebenso gefährdet sei die Integrationsleistung, da die Produktion von Sendungen für gesellschaftliche und kulturelle Minderheiten nicht rentabel sei und im freien Markt wohl nicht aufrecht erhalten werden könnte. Trotz der fundamentalen Auswirkungen bei Annahme der Initiative in Zusammenhang mit einer aktuell sehr virulent geführten Service-public-Debatte verzichtete die Regierung nicht nur auf die Erarbeitung eines Gegenvorschlags, aus ihrer Sicht mangels Alternativen, sondern ebenfalls auf das Abhalten einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe ihrer Stellungnahme, was in der Presse zum Teil irritiert zur Kenntnis genommen wurde. Auf Nachfrage des Tages-Anzeigers vertrat das Departement die Ansicht, der Standpunkt des Bundesrates sei hinlänglich bekannt und verwies dabei unter anderem auf die bundesrätliche Präsentation des kürzlich publizierten Berichts zum Service public, worin festgehalten wird, dass die finanziellen Mittel für die SRG in Zukunft nicht mehr erhöht werden sollen.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Nachdem das Bakom im August 2015 das Bundesgerichtsurteil so ausgelegt hatte, dass lediglich die vor Gericht aufgetretenen Kläger Anspruch auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer haben, reichten zahlreiche Personen eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVger) gegen die Billag und das Bakom ein. Im März 2016 beschloss das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten Zwischenentscheid, dass die SRG nicht als Partei im Verfahren zugelassen werde. Diese hatte argumentiert, dass sie eine besonders nahe Beziehung zur Streitsache habe, da die Möglichkeit bestehe, dass das Bakom eine Rückerstattung eines Teils der an die SRG bezahlten Gelder fordere. So habe das Bakom aufgrund eines Vorsteuerüberschusses keine Mehrwertsteuerbeträge an die ESTV entrichten, sondern umgekehrt die ESTV dem Bakom Geld zurückbezahlen müssen. Dieses Geld sei in den Gebührentopf der SRG geflossen. Wenn das Bakom nun der ESTV Geld zurückbezahlen müsste, sei damit zu rechnen, dass es diese Beträge seinerseits bei den neu anfallenden Empfangsgebühren verrechne. Diese Argumentation liess das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten: Die SRG habe nie Anrecht gehabt auf die von den Konsumenten bezahlten Mehrwertsteuerbeträge. Wenn sie diese dennoch unrechtmässig erhalten hätte, seien die Beträge sowieso rückerstattungspflichtig. Zudem würde der Gebührenanteil der SRG durch eine Verrechnung der Rückerstattungsforderungen mit den künftigen Gebühren nicht geschmälert, da der Fiskus für die Mindereinnahmen aufkommen müsse. Die SRG zog diesen Entscheid weiter ans Bundesgericht (BGer), das im August 2016 verfügte, dass das Bundesverwaltungsgericht das Hauptverfahren sistieren müsse, bis das Bundesgericht in dieser Sache entschieden habe. Im November 2016 stützte das Bundesgericht diesen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Im Januar und März 2017 folgten die inhaltlichen Entscheide des BVGer, wonach den Beschwerdeführenden – einer Privatperson und 4800 von den Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI vertretenen Haushalten – die Mehrwertsteuerbeträge seit 2007 respektive 2005 zurückbezahlt werden müssen. In einem öffentlichen Aufruf forderte die SKS, dass das Bakom das Urteil akzeptiere, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichte und die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern allen Gebührenpflichtigen zurückerstatte. Letzteres strebte auch die KVF-NR durch eine Kommissionsmotion an. Dieser Forderung kam das Bakom jedoch nicht nach und zog das Urteil „wegen offener grundsätzlicher Fragen“ ans Bundesgericht weiter.

Bundesgericht entscheidet: Empfangsgebühren unterstehen nicht der Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Im Unterschied zur Volksinitiative "Radio und Fernsehen – ohne Billag", welche im Frühjahr 2015 im Unterschriftenstadium gescheitert war, konnten die Initianten der No-Billag-Initiative (Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren"), darunter die Jungfreisinnigen und die Junge SVP, Ende Jahr einen ersten Zwischenerfolg verbuchen: Mit 112'876 Unterschriften konnte das inhaltlich ähnliche, aber weniger radikale Anliegen im Dezember eingereicht werden. Im Januar 2016 gab die Bundeskanzlei das Zustandekommen der Initiative mit 112'191 gültigen Unterschriften bekannt.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Nach Herausgabe des sechsten Jahrbuchs „Qualität der Medien“ des Fög der Universität Zürich gab insbesondere die dort festgestellte stark rückläufige Nutzung von Qualitätsmedien zu reden. Gemäss einer in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen GfK durchgeführten Online-Befragung von 3400 Personen zwischen 16 und 69 Jahren gaben nur noch 42% der Befragten an, regelmässig Abonnentszeitungen zu konsumieren. Dies entspricht im Vergleich zu 2009 einem Rückgang um 14 Prozentpunkte. Am stärksten gingen die Nutzungszahlen bei den jungen Erwachsenen (16- bis 29-jährige) zurück: Während 2009 44% angaben, sich regelmässig mit Abonnentszeitungen zu informieren, betrug dieser Anteil 2015 lediglich noch 26%, wogegen die Bedeutung von sog. Softnews (Inhalte mit geringerem Informationsgehalt und höherem Unterhaltungswert) gerade in dieser Gruppe stark zugenommen hat. Darüber hinaus hätten die Medienhäuser mit sinkenden Werbeeinnahmen zu kämpfen, da der Werbe-Erlös aus dem stark wachsenden Online-Markt trotz stark wachsender Online-Mediennutzung im Vergleich zu demjenigen der Print-Medien noch immer relativ gering ausfalle. Als Folge dieser Strukturschwäche fürchten die Forscher eine verstärkte Einflussnahme durch politische und ökonomische Akteure, da sich die Medien gezwungen sehen könnten, Geschäftssparten ohne publizistischen Inhalt auszubauen – ein Umstand, der bereits durch ähnliche Erkenntnisse in einer im selben Jahr publizierten Studie der Universität Freiburg zu Tage gefördert wurde.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2015

Ende August 2015 eröffnete das BAKOM die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen des im Juni vom Volk angenommenen RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Da das Stimmvolk im Juni einer Erhöhung der Gebührenanteile an die lokalen und privaten Fernsehstationen zugestimmt hatte (von 4% auf 4–6%), muss in der RTVV die Höhe des Eigenfinanzierungsgrades der Stationen angepasst werden. Die Verordnungsanpassung regelt unter anderem die Möglichkeiten des befristeten "Opting outs" für Haushalte ohne Empfangsgeräte und schlägt vor, dass Unternehmen und Dienststellen, die nach Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bei Vorliegen eines bewilligten Gesuchs die Abgabe nur einmal zu entrichten haben. Relevant wird diese Anpassung für Unternehmen wie die Fenaco-Gruppe, welcher 230 landwirtschaftliche Genossenschaften (Landi) mit je separaten Mehrwertsteuern angehören. Diese müssten gemäss RTVG separate Abgaben entrichten, was Fenaco pro Jahr eine Million kosten würde, wie kurz vor der Volksabstimmung bekannt wurde. Könnte die Fenaco-Landi-Gruppe die Abgabe als Unternehmen entrichten, würden sich die Kosten pro Jahr auf CHF 39'000 belaufen. Interessierte Personen und Organisationen konnten bis am 24. November eine Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen abgeben.

Ausführungsbestimmungen zum RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene Studie der Firma Publicom AG untersuchte den Sendeanteil an Regionalinformationen bei Lokalradios mit Gebührenanteil im Jahr 2014. Von diesen Radios sendeten die französischsprachigen Sender während der Hauptsendezeit die meisten regionalen Informationen, nämlich im Schnitt 36 Minuten pro Werktag. Als einsamer Spitzenreiter in dieser Sparte entpuppte sich das Radio Rhône FM mit 55 Minuten Regionalinformationen pro Werktag. In der Deutschschweiz belief sich der durchschnittliche Anteil an Regionalinformationen während der sogenannten „Prime Time“ auf 25 Minuten pro Werktag; der entsprechende Wert für das Tessin betrug 16 Minuten. Die starke Stellung der Regionalinformation in der Romandie führten die Autoren darauf zurück, dass die Informationsprogramme der französischsprachigen Lokalradios nicht mit regionalen Programmen der SRG konkurrenzieren müssten – dies im Gegensatz zum Tessin, wo die SRG mit drei Radioprogrammen im Bereich der Regionalinformationen tätig sei und darüber hinaus starke Radiokonkurrenz aus dem benachbarten Ausland erhalte.
Insgesamt ging der Anteil an gesendeten Regionalinformationen im Vergleich zum Vorjahr (2013) um durchschnittlich drei Minuten zurück – dies zu Gunsten von Informationen aus dem Ausland. Den stärksten Rückgang verzeichnete das Walliser Radio Rottu. 2013 hatte der Sender Regionalinformationen noch 42 Minuten Hauptsendezeit pro Werktag eingestanden, im Jahr darauf waren es noch deren 15. Im Vergleich zu kommerziellen Radios ohne Gebührenanteile sei der gesamte Anteil an ausgestrahlten Informationen bei Lokalradios mit Gebührenanteilen im Schnitt freilich beträchtlich, was einer gesamtschweizerischen Programmanalyse aus dem Jahr 2013 zu entnehmen sei. Die Studie hielt jedoch auch fest, dass die verschiedenen Radiostationen mit Gebührenanteil ihren gesetzlichen Programmauftrag sehr unterschiedlich auffassen würden.

BAKOM-Studie zu Gehalt an Regionalinformationen

Die Vox-Nachbefragung zur RTVG-Abstimmung zeigte unter anderem, dass es sich bei der Abstimmung um die Einführung eines neuen Gebührensystems um einen deutlichen Links-Rechts-Konflikt handelte. Während Personen, die sich mit der SP verbunden fühlen, der Vorlage beinahe mit einer Dreiviertelmehrheit (73%) zustimmten, fand das revidierte RTVG nur bei etwas mehr als einem Viertel der SVP-SympathisantInnen Zuspruch (28%). Gespalten zeigte sich die Anhängerschaft der FDP (46% Ja-Anteil) und der CVP (58%). Diese tiefe Befürwortungsrate ist insbesondere im Falle der Christdemokraten bemerkenswert; hatte die CVP doch die Geschäftsstelle des offiziellen Ja-Komitees inne und mit der UVEK-Vorsteherin ein Bundesratsmitglied aus den eigenen Reihen, das für das RTVG-Dossier zuständig ist. Ferner war es die Zufriedenheit mit den Leistungen der SRG und nicht etwa die Befürwortung oder Ablehnung von Staatseingriffen (obwohl auch hier ein Zusammenhang feststellbar war), die den Stimmentscheid ebenso stark prägte wie die politische Ideologie es tat. Dennoch fand sich auch unter den Nein-Stimmenden eine Mehrheit von immerhin 61%, die sich mit den Leistungen der SRG zufrieden zeigte. Ausschlaggebend für deren ablehnende Haltung war vielmehr die Ansicht, eine obligatorische Abgabe sei nicht angemessen und dass es vor der Abstimmung über ein neues Gebührensystem einer Grundsatzdiskussion zum Service public bedurft hätte – letzteres eine Ansicht, die auch eine knappe Mehrheit des Ja-Lagers teilte. Auch die persönliche finanzielle Lage beeinflusste den Stimmentscheid; die Vorlage wurde erst von Personen mit einem Haushaltseinkommen über CHF 7000 mehrheitlich befürwortet. Den Sprachgraben führten die Autoren der VOX-Analyse darauf zurück, dass die Westschweiz mit ihrem Ja teilweise auch ein Votum für die SRG und den Service public abgab, während in der Deutschschweiz eher technische Überlegungen zur Anpassung des Gebührensystems im Vordergrund standen. Dass die Debatte im Vorfeld der Abstimmung nicht unbedingt sachlich verlaufen war, spiegelte sich auch in den Ergebnissen der VOX-Analyse wider: Trotz hoher Intensität in der Berichterstattung gaben nur 34% der Befragten und 48% der Stimmenden an, dass mit der RTVG-Vorlage über die Einführung einer obligatorischen Abgabe für Haushalte und Unternehmen abgestimmt wurde und ein weiterer Drittel (32%) der Befragten und 12% der Stimmenden konnte die Vorlage inhaltlich gar nicht einordnen. Gemäss den Autoren der VOX-Studie war den Stimmenden aber bewusst, dass nicht die SRG oder der Servic public Gegenstand der Abstimmung war. Gleichwohl erachtete es etwas mehr als jeder zehnte Stimmende als legitim, mit seiner Stimme in erster Linie entweder seine Kritik an der SRG und deren Leistungen oder seine Unterstützung für das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen kundzutun.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

"Rösti- und Polentagraben sind programmiert", titelte die NZZ bereits am 5. Juni, mit dem Argument, dass insbesondere die Sprachminderheiten von einem ausgebauten Service public profitieren und dies mit einem befürwortenden Stimmentscheid untermauern würden. Zumindest was das Resultat betrifft behielt die alte Tante grösstenteils recht: An der Volksabstimmung zur RTVG-Vorlage vom 14. Juni 2015, wurde das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen bei einer Stimmbeteiligung von 43,7% mit einer hauchdünnen Mehrheit von 3'649 Stimmen – und somit noch leicht knapper als die vorläufigen amtlichen Ergebnisse vermuten liessen, und gar knapper als jedes andere seit der Einführung des Frauenstimmrechts erzielte Abstimmungsresultat – angenommen. Treibende Kraft hinter diesem Hauch von Ja war in der Tat die Romandie (mit Ausnahme des Wallis), wo die Vorlage teilweise beträchtlichen Zuspruch erhielt – an vorderster Front vom Kanton Waadt, der die Vorlage, gefolgt von den Kantonen Genf (61,9%), Neuenburg (59,6%) und Jura (58,6%), mit einem Ja-Anteil von 62,5% deutlich befürwortete. Abgesehen von der Romandie legten lediglich Basel-Stadt (51,2%) und Graubünden (50,9%) ein Ja ein; in allen anderen Kantonen – inklusive dem Tessin (48,0%) – fand die Vorlage keine Mehrheit. Während der Ja-Anteil in den grösseren, städtisch geprägten Kantonen immerhin die 47%-Marke überschritt, bewegte sich dieser in den ländlichen Kantonen der Zentral- und Innerschweiz zwischen 40% und 45%. Das knappe Ergebnis führte denn auch nicht zum Abflauen der politischen Diskussionen, sondern zu deren intensiven Weiterführung. Die GLP, die ebenso wie die SVP und die FDP zu den Abstimmungsverliererinnen gehörte, kündigte beispielsweise an, eine Motion zur Definition des medialen Service public in der Bundesverfassung einzureichen. Dass hier Handlungsbedarf bestehe, habe die Debatte zum RTVG gezeigt. Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) kommentierte die Befunde des Tagesanzeigers, wonach die Auslandschweizer für das Ja zum RTVG verantwortlich seien: Es sei "irritierend, dass Leute mitentscheiden, die gar nicht bezahlen müssen". Nichtsdestotrotz seien jedoch diejenigen Gegnerinnen und Gegner, welche ihr Stimmrecht nicht wahrgenommen hatten, zu grossen Teilen für die Niederlage verantwortlich. Rickli rief zur Unterstützung der sich dazumals im Sammelstadium befindenden No-Billag-Initiative auf, mit der der Druck auf die SRG aufrechterhalten werden könne. Die Initiative erhielt nach der Referendumsniederlage nun auch Unterstützung vom Schweizerischen Gewerbeverband. Der Verband Schweizer Medien zeigte sich mit dem Abstimmungsresultat und gar mit dessen Knappheit zufrieden, denn Letzteres sei ein Warnsignal an die SRG. Diese solle sich auf einen Service public im engeren Sinne beschränken und ausschliesslich über die neue Abgabe finanziert werden, was einem Werbeverbot für die SRG gleichkäme.


Abstimmung vom 14. Juni 2015

Beteiligung: 43.7%
Ja: 1'128'522 (50.1%)
Nein: 1'124'873 (49.9%)

Parolen:
– Ja: SP, CVP, GPS, BDP (2*), EVP; Economiesuisse, SGB, Travail.Suisse, VSM.
– Nein: SVP, FDP (3*), GLP; SGV, SBV, Konsumentenforum.
– Stimmfreigabe: SAV, SKS.
* Anzahl abweichende Kantonalsektionen in Klammern

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Während sich die Gegner und Befürworter im Vorfeld der RTVG-Abstimmung hitzig duellierten, scheiterte die Volksinitiative „Radio und Fernsehen – ohne Billag“ sang- und klanglos im Unterschriftenstadium. Das von der Organisation Solidarische Schweiz (SOS) lancierte Vorhaben hätte nicht nur die Erhebung der Billag-Gebühren verbieten, sondern darüber hinaus die SRG auflösen wollen. Im Dezember desselben Jahres endete ebenfalls die Sammelfrist der themenverwandten No-Billag-Initiative.

Volksinitiativen zur Abschaffung der Billag-Gebühren scheitern im Sammelstadium

Ein im Frühjahr 2015 und somit mitten im Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage gefälltes Bundesgerichtsurteil legte fest, dass die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen. Das Bundesgericht gab damit einem Einzelkläger recht. Dieser hatte argumentiert, die Erhebung der Gebühr sei keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung, sondern aufgrund deren Zwangscharakter eine hoheitliche Tätigkeit, und eine solche unterstehe nicht der Mehrwertsteuer. Per Mai 2015 senkte die Billag die Radio- und Fernsehgebühren der Privathaushalte von CHF 462.40 aufgrund Wegfallen des Mehrwertsteuersatzes von 2.5% auf CHF 451.10. Sogleich nach Bekanntmachung des Urteil forderten verschiedene Akteure, darunter der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die Rückerstattung der seit Einreichung der Klage (2011) zu viel entrichteten Gebühren, deren Summe sich auf jährlich ca. CH 30 Mio. beläuft. Eine solche wäre jedoch eine "riesige Bürokratieübung", da die Erträge aus der Mehrwertsteuer direkt in die Bundeskasse flossen, gab etwa Nationalrat Candinas (cvp, GR) gegenüber den Medien zu bedenken, reichte aber sogleich eine breit abgestützte parlamentarische Initiative (15.432) ein, welche auch die im revidierten RTVG verankerte Abgabe von der Mehrwertsteuer zu befreien gedachte. Im August gab der Bundesrat bekannt, dass das Urteil des Bundesgerichts für die Allgemeinheit nicht rückwirkend gelte, sondern lediglich für die vor Gericht aufgetretenen Kläger.

Bundesgericht entscheidet: Empfangsgebühren unterstehen nicht der Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

In der Frühjahrssession hatte sich der Bundesrat gleich zu mehreren, im Kontext des Abstimmungskampfes zum RTVG vorgebrachten Fragen um die Rolle der SRG zu äussern. Jean-François Rime (svp, FR) wollte zum Beispiel wissen, weshalb die SRG kaum über die Einreichung des Referendums geschrieben habe und wie sie gedenke, fair über die Abstimmungsvorlage zu berichten. Ähnliche Bedenken äusserte Rimes Ratskollege Ruedi Lustenberger (cvp, LU). Petra Gössi (fdp, SZ) war es ferner ein Anliegen, dass sich die SRG weder finanziell noch materiell in den Abstimmungskampf eingreife, weswegen sie vom Bundesrat wissen wollte, wie die Exekutive dies sicherzustellen gedenke. Nicht zuletzt erkundigte sich Sylvia Flückiger nach der Höhe der zu entrichtenden Abgabe bundesnaher Betriebe. Der Bundesrat führte in seinen Antworten aus, dass sich die SRG nach denselben Regeln wie immer verhalte und gemäss seinem im RTVG festgeschriebenen Auftrag ausgewogen über die Vorlage zu berichten habe, und dass ihr keine Mittel zur Abstimmungskampffinanzierung zur Verfügung stehen. Wer den Eindruck habe, die SRG komme ihrem Auftrag nicht nach, könne bei der UBI und beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Zur Frage von Nationalrätin Flückiger nahm der Bundesrat folgendermassen Stellung: Die zu entrichtenden Empfangsgebühren von Swisscom, Post, SBB und Ruag beliefen sich zusammen auf ungefähr CHF 316'000 pro Jahr; unter Mitberücksichtigung der ETH, EPFL, der Eidgenössischen Münzstätte, Suva und des Paul-Scherrer-Instituts würde im Total ein Betrag von ca. CHF 350'000 fällig.

Fragestunde zur Rolle der SRG im RTVG-Abstimmungskampf

In ihrem Referendumsvorhaben zur RTVG-Vorlage nicht unterstützt wurden der Schweizerische Gewerbeverband und die SVP von Economiesuisse: Der Wirtschaftsverband beschloss – wenn auch mit äusserst knappem Mehr – Anfang Jahr die Ja-Parole zum Gesetz und verweigerte eine aktive Teilnahme am Abstimmungskampf. Als Grund für diesen Entschluss führte Präsident Heinz Karrer an, dass man mit der Abstimmungsvorlage keine relevanten wirtschaftlichen Veränderungen erwarte, sondern in ihr lediglich einen Systemwechsel von einer Gebühr zu einer Abgabe sehe. Inoffiziell wurden jedoch andere Vermutungen für diesen eher überraschenden Positionswechsel ins Feld geführt. So munkelte man in den Medien, diese Wende sei durch Lobbyarbeit und Eigeninteressen von gewissen Mitgliedern der höheren Führungsetage herbeigeführt worden.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage wurde von Beginn an kontrovers geführt und von den Medien in einer Ausführlichkeit begleitet, die im Vergleich zu den anderen zur Abstimmung stehenden Vorlagen beispiellos blieb. Dabei liess sich nicht verhindern, dass die Debatte nicht nur eine technische und die Umstellungen im Gebührensystem betreffende blieb, sondern gemäss Medien eher in eine Grundsatzdebatte zum Service public und zur Rolle der SRG mündete. Rückblickend ist jedoch auch dieser Beschrieb des Abstimmungskampfes nicht ganz zutreffend, denn die Debatte enthielt wenig Substanz und dafür umso mehr Polemik.
Bereits Mitte Februar und somit gut vier Monate vor dem angesetzten Abstimmungstermin, dem 14. Juni 2015, war der Direktor des Gewerbeverbandes (SGV) und Referendumsergreifer – gemäss dem Blick – "stinksauer". In einem Brief warf er der SRG vor, dass diese ihre redaktionelle Neutralität nicht wahre und "völlig einseitig" und "auf Kosten der Gebührenzahler" über die Referendumsvorlage berichte. Der SGV und mit ihm die SVP zogen aus diesen Gründen ihre Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zur RTVG-Vorlage zurück, welche von Karin Frei, der Moderatorin der Diskussionssendung "Club" und somit SRG-Mitarbeiterin, geleitet worden wäre. Laut Daten des BAKOM erhält die SRG 92% aller Gelder aus dem Gebührentopf. Diskutieren wollte der Gewerbeverband hingegen in einem anderen Forum, und zwar in der Frühjahrssession im Parlament, wo von der UVEK-Vorsteherin Auskünfte über die Rolle der SRG verlangt wurden. Im Abstimmungskampf zeigte sich die SRG nicht präsent im gekauften Raum, listete auf ihrer Webseite jedoch ausführliche Pro-Argumente auf, wobei sie sich auf den Standpunkt stellte, dass sie sich bereits in der Vernehmlassung und somit für alle einsehbar positiv zur Vorlage geäussert habe. Ferner gehöre die Förderung der Diskussion über den Service public zum Leistungsauftrag der SRG. Die Diskussion um den Service public lieber vertagen wollte hingegen Bundesrätin Leuthard, welche an der Eröffnung zum Abstimmungskampf betonte, man solle mit dieser Diskussion bis zum Erscheinen des vom Bundesrat zu erarbeitenden Berichts zu den Service-public-Leistungen warten.
Die Referendumsergreifer äusserten ihre Empörung zum Vorgehen der SRG in einem Brief an das BAKOM sowie mit der Forderung, die Finanzkontrolle solle die Finanzströme der SRG untersuchen – dies aufgrund eines Berichts der Zentralschweiz am Sonntag, wonach die Regionalgesellschaften mit Mittelzuweisungen der SRG Abstimmungskampf betreiben würden. Ebenfalls unzufrieden zeigte sich die Gegnerschaft mit dem Text im Abstimmungsbüchlein und reichte eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Bei der Formulierung der gegnerischen Argumente durch das Referendumskomitee hatte die Bundeskanzlei korrigierend eingegriffen, indem sie ergänzte, dass "nach Ansicht des Komitees" in den nächsten Jahren bereits mit 1000 Franken Mediensteuer pro Haushalt und Jahr zu rechnen sei (der Bundesrat ging von einem Betrag von CHF 400 aus). Vizekanzler André Simonazzi wies die Anschuldigungen des Referendumskomitees zurück, bezeichnete diese als "tout bonnement absurde" und betonte, dass sich die vom Bundesrat eingebrachten Änderungen darauf beschränkt hätten, dem Stimmbürger die Urheberschaft dieser Behauptung erkennbar zu machen.
Durchs Band war die Kampagne geprägt von diversen, beinahe im Akkord präsentierten Enthüllungen, welche von den Medien nicht in ihrer Breite ausgeschlachtet wurden – evtl. auch aus dem Grund, da bereits wenige Tage später der nächste Vorfall darauf wartete, dargelegt zu werden. So etwa wurde im Rahmen der RTVG-Abstimmung über die bekannt gewordene Höhe des Lohns von SRG-Generaldirektor Roger de Weck berichtet, ebenso über die zuerst mutmassliche und danach tatsächliche Ständeratskandidatur vom damaligen SRG-Verwaltungsratspräsidenten Raymond Loretan und über das vom Bundesgericht festgelegte Verbot, die Empfangsgebühren der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Ferner zogen sich durch die gesamte Kampagne gegenseitige Beschuldigungen der Falschinformation, wobei der SGV diese nicht etwa ans Pro-Komitee adressierte, sondern in erster Linie an die SRG – so etwa zur Frage, ob die SRG bei Annahme der Vorlage mehr Geld erhalte oder ob die jetzige Regelung tatsächlich keine Möglichkeit zur Gebührenbefreiung für Unternehmen erlaube, wie die SRG in einer Broschüre festhielt. Auf der anderen Seite schlug der Behauptung des SGV, in einigen Jahren werde der Gebührenzahler bereits CHF 1000 pro Jahr entrichten müssen, heftiger Gegenwind entgegen. Ferner wurde Mitte Mai bekannt, dass das Nein-Komitee auf seiner Homepage Personen als Anhänger des gegnerischen Komitees aufführte, welche diesem gar nicht angehörten.
Auch dass die erste Trendumfrage in der ersten Maihälfte von einem Patt zwischen den Befürwortern und Gegnern sprach, trug nicht unbedingt zur Abkühlung des hitzig geführten Abstimmungskampfes bei – obwohl das Ja-Komitee unter der Führung der CVP laut eigenen Aussagen bereits zu diesem Zeitpunkt das gesamte Abstimmungskampfbudget aufgebraucht hatte. Tatsächlich blieb es um das offizielle Pro-Komitee im weiteren Verlauf der Abstimmungskampagne relativ still. Ferner formierten sich regionale Komitees, bestehend aus lokalen Radio- und TV-Stationen, um für ein Ja an der Urne zu werben. Nicht zuletzt war es denn auch die SRG, welche ihre 23'000 Mitglieder in einem Brief aufforderte, aktive Mobilisierungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Finanziell besser aufgestellt zeigte sich das gegnerische Komitee, welches mit einer provokanten Abstimmungszeitung aufwartete, die mit einer Auflage von 2,5 Mio. in den grösseren Städten und Agglomerationen verteilt wurde. "Not amused" gab sich in diesem Zusammenhang der Zürcher Stadtrat Filippo Leutenegger (fdp), welcher sich auf Seite 3 der Zeitung gegen die SRG wetternd wiederfand. Er habe keine Kenntnisse über seine Rolle in der Abstimmungszeitung gehabt; die Macher hätten Auszüge aus einem vergangenen Interview zusammengeschnitten und aus dem Kontext gerissen. Der Redaktionsleiter der Abstimmungszeitung gab auf Anfrage denn auch zu, dass Leutenegger weder Autor des Artikels sei noch von dessen Erscheinen gewusst habe. Der grundsätzliche Stil der SGV-Kampagnenführung wurde als gehässig aufgefasst, was jedoch aufgrund der Zusammenarbeit mit der Werbeagentur Goal, unter anderem Erfinder der Minarett-Raketen und der Messerstecherplakate, nicht erstaunt: Auf gewissen Inseraten der Gegner war eine blutige Hand mit abgehackten Fingern zu sehen, die in eine Mausefalle (als Metapher für die "Steuerfalle") getappt war. Bezüglich Ausgewogenheit der Inseratekampagne in den Printmedien registrierte Année Politique Suisse beinahe ein Gleichgewicht zwischen Befürwortern und Gegnern in Bezug auf die Anzahl der publizierten Inserate, wobei sich die gegnerische Seite für leicht mehr Inserate verantwortlich zeigte. Die Tonalität der Kampagne in der Berichterstattung der Medien fiel gemäss dem Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) zu Gunsten der Gegner aus.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene und an der Universität Fribourg durchgeführte Studie untersuchte die Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten. Betreffend Ersterem belegten die Forscher eine bereits weit verbreitete Einschätzung, nämlich eine leichte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, was nachweislich auch die Qualität der Medienberichterstattung beeinträchtige. Mehr potentiellen Nachrichtenwert enthielt der zweite Befund, gemäss welchem Medienschaffende durch Anzeigekunden in ihrer professionellen Freiheit eingeschränkt werden. Medienhäuser würden weniger Nachrichten publizieren, die den Werbekunden schaden könnten, vielmehr würden sie diese gar bewusst positiv darstellen. Des Weiteren offenbarte die Studie, dass über medienpolitische Fragen eher stiefmütterlich berichtet werde und wenn, dann häufig in denjenigen Fällen, wo der eigene Arbeitgeber positiv dastehe. Gemäss der Studie sind Medienschaffende von Wochenzeitungen und Zeitschriften hier stärker in ihrer journalistischen Freiheit eingeschränkt als solche, die für Tageszeitungen schreiben. Im Zeitungsarchiv von Année Politique Suisse fand sich mit dem Bund/Tages-Anzeiger nur ein Gefäss, das prominent über die Ergebnisse dieser Studie berichtete. Die Studie stützt ihre Erkenntnisse auf Fokusgruppen und teilstandardisierte Interviews sowie auf eine Befragung von etwas über 1'100 Mitglieder der Journalistengewerkschaft impressum (Rücklaufquote 34%).

Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit

Mitte Januar 2015 deponierte der Gewerbeverband (SGV) sein Referendum gegen die RTVG-Vorlage mit 91'990 Unterschriften bei der Bundeskanzlei, wovon deren 91'308 gültig waren und womit die erforderliche Anzahl Unterschriften (50'000) für das Zustandekommen eines Referendums bei Weitem übertroffen wurde. Der SGV störte sich nicht primär an der Einführung einer generellen Abgabe für alle Haushalte, sondern vielmehr an der "Zwangsabgabe" für Unternehmen, wie der Direktor des SGV, Hans-Ulrich Bigler, vor den Medien zu Protokoll gab. Sogleich meldete sich das Befürworterkomitee unter der Führung der CVP zu Wort, mit dem Ziel, die Einwände des SGV zu relativieren. 75% aller Unternehmen hätten aufgrund ihres geringen Jahresumsatzes (CHF 500'000 oder weniger) keine Abgabe zu entrichten und weitere 9% der Unternehmen hätten mit der neuen Gesetzgebung geringere Zahlungen zu leisten.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ergriff im Januar das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Mit dem neuen Gesetz würde die Höhe der Billag-Gebühr für Unternehmen nicht mehr pauschal, sondern entsprechend der Höhe des erwirtschafteten Umsatzes festgelegt. Gemäss dem SGV müssten die Unternehmen dadurch jährlich CHF 200 Mio. anstatt CHF 40 Mio. bezahlen. Jean-François Rime, Präsident des SGV, sagte gegenüber der Tribune de Genève, dass er mit dem neuen Gesetz für seine Unternehmen Billag-Gebühren in der Höhe von CHF 4'500 bezahlen müsste, anstatt wie bisher CHF 700 bis 800. Jedoch wären den Erläuterungen des Bundesrates zugfolge vor allem grosse Unternehmen von der Revision betroffen. Rund drei Viertel der KMU, jene mit einem Umsatz unter CHF 500'000, müssten unter dem geänderten Gesetz keine Billag-Gebühren mehr bezahlen. Ironischerweise beschloss Economiesuisse, deren Mitglieder durch die Gesetzesänderung stärker zur Kasse gebeten würden, die Ja-Parole zum geänderten RTVG. Auch der SGV trat keineswegs geschlossen gegen das neue RTVG an; Gastrosuisse etwa, der Dachverband für Hotellerie und Restauration, war für die Einführung des neuen Gesetzes. Wann immer Hans-Ulrich Bigler, Direktor des SGV, gefragt wurde, wieso dem Verband die Bekämpfung des neuen RTVG so wichtig sei, verwies er auf die Verbandsstrategie, die vor sieben Jahren angepasst worden war und sich grundsätzlich gegen neue Steuern, Gebühren und Abgaben richtet. „Also müssen wir dagegen kämpfen, wenn man die Wirtschaft stärker belasten will“, wurde er im Tages-Anzeiger zitiert. Gegenüber der NZZ sagte Bigler, dass er seit seiner Wahl zum Direktor des SGV im Jahr 2008 den Verband zur Referendumskultur zurückführen und wieder zu jener Kampforganisation aufbauen wolle, die der SGV in den 1980er Jahren gewesen sei.

Was Bigler unter kämpfen versteht, zeigte sich in den drei Monaten vor der Referendumsabstimmung, die auf den 14. Juni angesetzt war. Die Kampagne des SGV wurde von diversen Politikern und Medien als gehässig aufgefasst und bediente sich teilweise unlauterer Mittel (siehe Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage). In den Medien kam der Verdacht auf, Bigler wolle sich mit der aggressiv geführten Kampagne insbesondere im Hinblick auf die Nationalratswahlen im Herbst profilieren. Der 57-Jährige war bereits 2011 als Nationalratskandidat auf der Zürcher FDP-Liste angetreten, hatte die Wahl aber als siebter von vier gewählten Zürcher FDP-Nationalräten verpasst. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, das RTVG-Referendum für seine Nationalratskandidatur zu instrumentalisieren: Die Abstimmungskampagne sei im Team entwickelt worden und nicht von ihm alleine, zudem hätte man die Kampagne in einem Nicht-Wahljahr genau gleich geführt. Der SGV verlor die Referendumsabstimmung im Juni, wenn auch äusserst knapp. Bigler wurden aber gute Chancen auf einen Nationalratssitz ausgerechnet, weil er mittlerweile erster Ersatzmann auf der FDP-Liste war und weil der Zürcher FDP ein Sitzgewinn zugetraut wurde. Tatsächlich schaffte Bigler im Herbst den Sprung in den Nationalrat: Er rutschte nach, nachdem Ruedi Noser im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählt worden war.

Der Gewerbeverband ergriff das Referendum gegen das neue RTVG

Unerwartete Erkenntnisse förderte eine an der Universität Zürich angesiedelte und vom BAKOM in Auftrag gegebene Regionalmedienstudie zu Tage. Die Befragung von 958 Gemeindevertretern ergab, dass die journalistischen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten im Grunde positiv bewertet werden und in den letzten fünf Jahren kein Rückgang dieser Kompetenzen festgestellt wurde. Hierbei schneiden Medienschaffende von regionalen und lokalen Printmedien im Schnitt mit der Wertung "eher kompetent" etwas besser ab als Journalistinnen und Journalisten elektronischer Medien. Nichtsdestotrotz haben zwei Drittel der befragten Gemeinden ihre eigene Informationstätigkeit in jüngster Zeit intensiviert. Dies sei auch – aber nicht primär – zur Kompensation von Defiziten der Regionalmedien geschehen. Stärker sei dieser Umstand jedoch der sich wandelnden Informationslandschaft geschuldet.

Regionalmedienstudie

Das zum fünften Mal erscheinende, vom Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) herausgegebene Jahrbuch „Qualität der Medien“ stellte der Schweizer Medienlandschaft das bisher schlechteste Zeugnis aus. Eine Analyse der Front- und Einstiegsseiten von beinahe 30 Print- und Online-Medien zeigte, dass die aktuelle Medienlandschaft von abnehmender Themenvielfalt, rückläufiger Reichweite von qualitativ hochwertigen Medien und verstärkter Beachtung emotional aufgeladener Themen - als Exempel für 2013 statuiert das Jahrbuch den Fall Carlos - geprägt ist. Der Umstand, dass ein Drittel aller durch die 45 grössten Schweizer Zeitungen erzielten Werbeeinnahmen auf die auflagestarken Gratis-Pendlerzeitungen entfalle, verstärke diese Negativspirale, so die Autoren der Studie. Aufgrund dieser Schlussfolgerungen begrüssen die Autoren neue medienpolitische Massnahmen, wie sie aktuell von der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) diskutiert werden. Beim Verband Schweizer Medien wurden die Studienergebnisse als parteipolitisch gefärbt interpretiert. Fög-Leiter Kurt Imhof träume von einer vom Staat subventionierten und kontrollierten Medienlandschaft und lege die Qualitätskriterien in seiner Studie auch entsprechend fest. Das Jahrbuch untersuchte ferner die Präsenz der Parteien in den Medien der Deutsch- und Westschweiz. 37% aller Nennungen entfielen 2013 auf die SVP, womit sie die SP (20%), gefolgt von FDP (16%) und CVP (13%), klar hinter sich liess. Während die Grünen noch 7% aller Parteinennungen ausmachen konnten, belief sich die Präsenz der BDP und der Grünliberalen auf 4% resp. 2%.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2014

Sogleich nach der parlamentarischen Verabschiedung kündigte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Referendum gegen die RTVG-Vorlage an. Der Verband stellte sich gegen die doppelte finanzielle Belastung der Unternehmer, welche die Abgabe künftig sowohl als Bürger wie auch als Unternehmen zu entrichten hätten. Dies, sofern sie mit ihrem Unternehmen einen Jahresumsatz von über CHF 500'000 generieren, wobei der Umsatz die Höhe der Abgabe bestimmt, die der Bundesrat in sechs Tarifkategorien festzulegen gedenkt. In seiner Botschaft zur RTVG-Revision hatte der Bundesrat mit Rückgriff auf die Mehrwertsteuerstatistik 2010 festgehalten, dass bei Definition des Mindestumsatzes bei einer halben Million weniger als 30% aller Unternehmen abgabepflichtig wären. Für einen Drittel aller abgabepflichtigen Unternehmen (Jahresumsatz CHF 500'000 bis 1 Mio.) würde die Abgabe ähnlich bis gleich hoch ausfallen wie diejenige der Privathaushalte. Die 327 in der Schweiz registrierten Unternehmen, die mit einem Jahresumsatz von über CHF 1 Mrd. in die höchste Tarifstufe eingeteilt würden, hätten pro Jahr eine Abgabe in der Höhe von CHF 39'000 zu entrichten. Gemäss bundesrätlicher Botschaft hätten über 80% aller abgabepflichtigen Unternehmen jedoch nicht mit einer Abgabe über einem Betrag von CHF 1'000 zu rechnen. Mitte Dezember gab der SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler bekannt, dass das Komitee "Nein zur Billag-Mediensteuer" bereits weit über die nötigen 50'000 Unterschriften sammeln konnte. Die Referendumsfrist endet am 15. Januar 2015.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In der Differenzbereinigung im September schaffte der Nationalrat als Erstrat bereits alle bis auf eine der bestehenden Differenzen bei der RTVG-Revision aus der Welt: Einer Minderheit Lehmann (cvp, BS) folgend schloss er sich gegen die Fraktionen der BDP und SVP sowie einer qualifizierten FDP-Minderheit dem ständerätlichen Vorschlag zur Erhöhung der Abgabenanteile an private Veranstalter an. Oppositionslos beschloss die grosse Kammer, dem Ständerat folgend, auf eine Fixierung der Abgabenanteile für Radio und Fernsehen zu verzichten. Entgegen einer starken Kommissionsminderheit Rickli (svp, ZH) schloss sich der Nationalrat mit knappen 98 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen ebenfalls dem ständerätlichen Vorschlag an, dass die Überschüsse aus den Gebührenanteilen nicht an die Gebührenzahlenden zurückzuerstatten seien. Erfolgreich beharrte der Nationalrat entgegen einer breiten Kommissionsminderheit aus Mitte-Links auf der Möglichkeit eines fünfjährigen Opting-outs für Personen ohne Empfangsgerät. Nachdem der Nationalrat sich in insgesamt fünf Differenzen dem Ständerat angeschlossen hatte, beschloss die kleine Kammer, in dieser letzten Differenz auf die Version des Nationalrats umzuschwenken. So konnte die Gesetzesvorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden. Im Nationalrat stellten sich die Fraktionen der GLP und SVP mit einer Mehrheit der FDP/Liberalen-Fraktion gegen die Vorlage, womit diese mit 109 zu 85 Stimmen verabschiedet wurde. Etwas klarer waren die Mehrheitsverhältnisse im Ständerat, wo mit 28 zu 14 Stimmen zwei Drittel der Kantonsvertreter die Vorlage befürworteten.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der zwischen der Billag und dem UVEK bestehende Vertrag über das Einziehen der Radio- und Fernsehgebühren, der Ende 2014 auslief, wurde vom zuständigen Departement bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt sollte gemäss Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der Systemwechsel in Kraft getreten sein, womit sinnvollerweise auch das Inkassomandat neu ausgeschrieben werden könne. Im November beschloss der Bundesrat, die Höhe der Gebühren für die folgenden Jahre bis zur Umstellung auf dem bestehenden Stand von CHF 462 pro Jahr und Haushalt einzufrieren. Die Regierung rechnet aufgrund stark steigender Anzahl an Gebührenzahlenden für die Jahre 2015 bis 2018 pro Jahr durchschnittlich mit CHF 11 Mio. Mehreinnahmen. Mit diesen Mitteln sowie den Gebührenüberschüssen aus vergangenen Jahren sollen die mit der RTVG-Revision beschlossenen zusätzlichen Aufgaben finanziert werden.

Billag

Im Februar lancierten die Junge SVP und die Jungfreisinnigen die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren", welche - wie der Name bereits sagt - die vollständige Abschaffung der Billag-Gebühren fordert sowie dem Bund untersagen will, während Friedenszeiten eigene Radio- und Fernsehstationen zu betreiben. Die sich ebenfalls im Unterschriftenstadium befindende Volksinitiative der Gruppe Solidarische Schweiz (SOS), welche neben der Abschaffung der Billag-Gebühren auch die Aufhebung der Radio- und Fernsehkonzessionen und die Auflösung der SRG fordert, erachteten die Initianten als zu radikal. Man wolle die SRG nicht abschaffen, sie solle sich lediglich im freien Wettbewerb selber finanzieren. Innerhalb von fünf Tagen erhielt die Facebook-Seite zur Initiative bereits über 40'000 Likes. Nach erfolgreicher Vorprüfung des Anliegens startete das "No-Billag"-Komitee die Unterschriftensammlung am 11. Juni. Vorläufig keine Unterstützung erhielten die Initianten von prominenten Vertreterinnen und Vertretern ihrer Mutterparteien. Natalie Rickli (svp, ZH) zeigte zwar Verständnis für das Anliegen, befürchtete bei Annahme der gewählten Formulierung jedoch den Abbau des Service public - insbesondere für die sprachlichen Minderheiten. Die Nationalrätin hatte vor der Lancierung der Volksinitiative versucht, den Initianten die Halbierung der Billag-Gebühren nahezubringen. Ein solches Anliegen habe mehr Chancen bei der Stimmbevölkerung.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)