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Beinahe sieben Stunden dauerte die Debatte zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), welche der Nationalrat in der Frühjahrssession als Erstrat führte und die in erster Linie zum Ziel hatte, die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen durch ein geräteunabhängiges System zu ersetzen. Zuerst hatte die grosse Kammer über einen Nichteintretensantrag einer Minderheit der KVF-NR, angeführt durch Natalie Rickli (svp, ZH) zu befinden. Diese argumentierte, die generelle Abgabepflicht käme einer Mediensteuer gleich und zusätzliche Steuern könnten lediglich über den Verfassungsweg eingeführt werden. Mit 119 zu 68 Stimmen lehnte der Nationalrat dieses Begehren schliesslich ab, womit die Mehrheit der grossen Kammer zum Ausdruck brachte, dass es sich ihrer Ansicht nach im vorliegenden Fall um eine Abgabe handle, was ebenfalls den Schlussfolgerungen eines 2010 erschienenen juristischen Gutachtens entsprach. Als einzige Fraktion stellte sich die SVP geschlossen gegen Eintreten auf die Vorlage. Die FDP-Liberale Fraktion war in der Eintretensfrage "ziemlich exakt geteilter Meinung", wie Gabi Huber (fdp, UR) als Fraktionssprecherin bemerkte. Alle anderen Fraktionen lehnten den Minderheitsantrag bei vereinzelten Enthaltungen geschlossen ab. Ebenfalls mit ähnlichen Mehrheiten abgelehnt wurde ein Rückweisungsantrag einer beinahe identischen Kommissionsminderheit und zwar mit den Aufträgen, zuerst eine Botschaft über den verfassungsmässigen Leistungsauftrag der SRG vorzulegen und das Volk zur Einführung einer Mediensteuer zu befragen. Ferner verlangte ein Einzelantrag Grossen (glp, BE) die Rückweisung des Geschäfts, um eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Finanzierung über den Bundeshaushalt vorsähe, womit sich eine private Inkassostelle erübrigen würde. Auch dieser Antrag wurde relativ deutlich abgelehnt, fand nebst der SVP-Fraktion und einer qualifizierten FDP-Minderheit jedoch auch Unterstützung bei einer geeinten GLP-Fraktion. In der Detailberatung stellten mehrheitlich SVP-dominierte aber auch links-grüne oder gar gemischte Kommissionsminderheiten zahlreiche Anträge, die jedoch fast ausnahmslos chancenlos blieben. Die Kommissionsmehrheit konnte sich mit ihren Änderungsanträgen auch erfolgreich gegen einen Minderheitsantrag Hurter (svp, SH) durchsetzen, als es darum ging, die Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter auf eine Spannbreite von 4-5% zu erhöhen. Ebenfalls obsiegte sie gegen eine Minderheit Huber (fdp, UR), welche die Aufteilung der Gelder zwischen Radio und Fernsehen analog Bundesrat nicht auf ein bestimmtes Verhältnis (36% zu 64%) festsetzen wollte. Als beinahe einziger Minderheitsantrag erfolgreich war ein von Kurt Fluri (fdp, SO), Olivier Français (fdp, VD) und Gabi Huber (fdp, UR) getragener Kompromissvorschlag für ein eingeschränktes Opting out: Bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sich Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreien können. Weder die Allianz aus Grünen und SVP, welche sich für eine generelle Befreiungsmöglichkeit einsetzte, noch die Kommissionsmehrheit, die analog Bundesrat kaum Möglichkeiten für ein Opting-Out schaffen wollte, konnten entsprechende Mehrheiten finden. Der zweite und letzte, durch eine marginale Mehrheit von einer Stimme angenommene Minderheitsantrag, eingebracht durch Christian Wasserfallen (fdp, BE), verhinderte den Ausbau der Regionaljournale der SRG, damit diese den privaten Anbietern keine Konkurrenz machen. Ein bedeutender Streitpunkt zeigte sich in der Frage, ob Unternehmen mit einem Mindestumsatz von CHF 50'000 ebenfalls generell eine Abgabe zu entrichten hätten. Zwei Einzelanträge Grossen (glp, BE) und Schilliger (fdp, LU), welche Unternehmen ganz von der Abgabepflicht befreien wollten, wurden mit 92 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen lediglich durch Stichentscheid des Präsidenten Lustenberger (cvp, LU) abgelehnt. Gegen die Abgabepflicht für Unternehmen stellten sich die Fraktionen der GLP, BDP, und SVP und die Mehrheit der FDP-Liberalen sowie einzelne CVP/EVP-Fraktionsmitglieder. Im Unterschied zu der fixen, durch Privathaushalte zu entrichtenden Abgabe sieht die bundesrätliche Fassung vor, die Höhe der Abgabe für Unternehmen nach deren Umsatz zu bestimmen. In dieser Form verabschiedete der Nationalrat, unter Opposition der GLP- und SVP-Fraktionen sowie einer starken FDP-Minderheit, den Entwurf an den Ständerat, welcher das Geschäft in der Sommersession als Zweitrat behandelte.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im November lancierte die Organisation Solidarische Schweiz (SOS) die Volksinitiative „Radio und Fernsehen – ohne Billag“, welche dem Bund die Erhebung von Empfangsgebühren verbieten will. Weiter fordert das Volksbegehren die Aufhebung der Radio- und Fernsehkonzessionen sowie die Auflösung der SRG. Das verbleibende Vermögen der SRG und Billag sollen dem Bund übertragen werden, damit dieser die Gelder für die Filmförderung einsetze. Bereits im Jahr 2011 hatte die Gruppe eine Volksinitiative mit ebendieser Forderung lanciert (Initiative „Der Bund erhebt keine Empfangsgebühren“). Zu Beginn des Berichtsjahrs und mit Ablauf der Sammelfrist konnte das Anliegen jedoch nicht mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Bundeskanzlei deponiert werden. Die Sammelfrist des neuen Anliegens endet im Mai 2015.

Volksinitiativen zur Abschaffung der Billag-Gebühren scheitern im Sammelstadium

Im Ende September erschienenen Jahrbuch „Qualität der Medien“ des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (Fög) meldeten die Autoren aufgrund zunehmender Kommerzialisierung und Konzentration der Medienlandschaft ihre Bedenken zur Medienvielfalt an. Während sich zwischen 2001 und 2012 zwölf Medienhäuser vom Verlag herkömmlicher, deutschsprachiger Pressetitel zurückgezogen hatten, waren die Marktanteile der drei grössten Schweizer Verleger beträchtlich gestiegen. Die Tamedia AG konnte seit dem Millennium ihren Anteil in der deutschsprachigen Schweiz praktisch verdoppeln und kontrollierte im Jahr 2012 mehr als einen Drittel (36%) des dortigen Pressemarkts. Hauptsächlich infolge der kürzlich erfolgten Übernahme von Edipresse betrug der Marktanteil von Tamedia in der Westschweiz im Vorjahr gar 68%. Die NZZ-Mediengruppe erhöhte ihre Marktbeteiligung an deutschsprachigen Pressetiteln im untersuchten Zeitraum von 7% auf 19% und der Ringier-Verlag steigerte seine ursprünglich 21-prozentige Quote bis zum Vorjahr um weitere sechs Prozentpunkte. Als weitere bedenkliche Tendenzen identifizierten die Autoren des Jahrbuchs die abnehmende Reichweite von Qualitätszeitungen im Gegensatz zur zunehmenden Etablierung von Boulevardblättern und Gratiszeitungen, die Verlagerung der Werbeausgaben hin zur Gratispresse, die besonders eingeschränkte Vielfalt auf dem Online-Markt sowie die abnehmende Einbindung von Hintergrundwissen und Wirkungszusammenhängen in die journalistische Berichterstattung. Der Schweizer Verlegerverband reagierte postwendend mit Vorwürfen an die Verfasser der Studie. Der Verband kritisierte insbesondere die Erhebungsmethode, welche sich auf Stichproben und die Untersuchung von Frontseiten und Aufmachern gestützt habe. Die französischsprachige Presse kritisierte zudem die Auswahl der regionalen Pressetitel in der Westschweiz. Weiter wurde bezweifelt, dass die Qualität von Medien und ihren Inhalten überhaupt qualitativ erfasst werden kann. Oswald Sigg, Mitglied des Stiftungsrates „Öffentlichkeit und Gesellschaft“, reagierte selbstkritisch auf die Vorwürfe aus der Medienbranche. In der Tat vermöge die verwendete Erhebungsmethode die Qualität der regionalen Presseerzeugnisse der Romandie nicht im Detail zu erfassen. Sigg stellte eine Spezialstudie zur Situation der französischsprachigen Regionalmedien für das Folgejahr in Aussicht.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2013

Im Juli präsentierte die SP ihr Positionspapier „für ein demokratiegerechtes Mediensystem“, worin die Partei diverse Massnahmen unterbreitete, um auf den Strukturwandel in der Medienlandschaft und die damit einhergehenden Probleme zu reagieren. Im aktuellen System ortete die Partei eine fortschreitende Kommerzialisierung und Medienkonzentration, abnehmende Qualität der Berichterstattung, weniger seriöse Recherche und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Medienschaffende. Die Sozialdemokraten forderten deshalb den Übergang von der indirekten Presseförderung zur direkten und eine alle Mediengattungen umfassende Medien- und Journalismusförderung. Dazu sollen jährlich CHF 100 bis 200 Mio. Fördergelder für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie für die Schulung der Medienkompetenz von Konsumenten eingesetzt werden. Gespeist werden könnte ein zu diesem Zwecke geschaffener Fonds laut Vorschlägen der SP neben den Gebührenanteilen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter (Gebührensplitting) auch durch die Erhebung einer Werbe- und Datenverkehrsabgabe für Webdienste wie Facebook und Google, die fremde journalistische Leistungen kommerziell nutzen ohne dabei die Produktionskosten mitzutragen. Als Kriterien für die Vergabe von Fördergeldern schlugen die Sozialdemokraten unter anderem die Gewährleistung von fairen und über einen GAV abgesicherten Arbeitsbedingungen sowie einen hohen Anteil an journalistischen Eigenleistungen, das Vorhandensein eines Qualitätssicherungskonzeptes und die Abwesenheit publizistischer Gratisangebote vor. Weiter sprach sich die Partei in ihrem Positionspapier für die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vorgeschlagene geräteunabhängige Haushaltsabgabe aus. Bei bürgerlichen Parlamentariern und dem Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien stiessen die Vorschläge der SP auf wenig Resonanz. (Siehe auch hier)

Positionspapier „für ein demokratiegerechtes Mediensystem“

Nach einer im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung präsentierte die Landesregierung dem Parlament im Mai des aktuellen Jahres eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Der Bundesrat optierte gemäss Auftrag des Parlaments und in Erfüllung einer Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR) für eine generelle Abgabepflicht für Radio und Fernsehen, welche die in der Vergangenheit mehrfach in Kritik geratene, geräteabhängige Billag-Empfangsgebühr ablösen soll. Trotz Kritik von einigen gewichtigen Vernehmlassern hielt der Bundesrat somit an dem in seiner ursprünglichen Vorlage enthaltenen Vorschlag fest, kaum Möglichkeiten zur Abgabebefreiung vorzusehen. Für ein „Opting out“ für Personen mit bewusstem Verzicht auf Radio- und Fernsehkonsum hatten sich in der Vernehmlassung unter anderem die Piratenpartei, Economiesuisse und mit dem Aargau, Genf und Schwyz drei Kantone ausgesprochen. Die Mehrheit der Vernehmlasser, darunter alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Zürich sowie unter anderem die WEKO, Billag und die stellungnehmenden Parteien ohne die SVP und die FDP, hatte sich jedoch im Grunde hinter einen Systemwechsel gestellt und den Entwurf begrüsst. Von der neuen Abgaberegelung ausgenommen werden sollen laut Vorlage des Bundesrats wie bisher Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) der AHV und IV, wobei eine neue Regelung die rückwirkende Befreiung ab Leistungsbezug einführen will. Ebenfalls neu sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter CHF 500'000 von der Abgabe befreit werden. Nach aktuellem Stand hätten aufgrund letzterer Bestimmung 70% der in der Schweiz angesiedelten Unternehmen keine Abgabe zu entrichten. Ob und inwiefern Unternehmen überhaupt abgabepflichtig sein sollen, wurde in der Vernehmlassung äusserst kontrovers diskutiert. Während der festgesetzte Grenzwert einigen Vernehmlassern zu hoch angesetzt war, fanden ihn andere zu tief und wieder andere schlugen neue Kriterien zur Bestimmung der Abgabepflicht vor. In seiner Botschaft zum Entwurf vertrat der Bundesrat nach wie vor den ursprünglich genannten Grenzwert, der jedoch in einem weiteren Schritt auf Verordnungsstufe festgelegt werden muss. Die Vorlage sieht weiter vor, für die Eintreibung der Abgaben natürlicher Personen eine nach Kriterien des öffentlichen Beschaffungsrechts ausgewählte private Erhebungsstelle zu beauftragen, welche die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden bezieht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) soll die Abgabe der Unternehmen direkt im Rahmen der Mehrwertsteuererhebungen einziehen. Betreffend Letzterem präsentierte die Regierung in der Vernehmlassung zwei Varianten. Die Abgabeerhebung via ESTV wurde von der Mehrheit der Stellungnehmenden als effizienter und kostengünstiger eingestuft als ein alternativ möglicher Einzug über die private Erhebungsstelle, welche die Daten der Unternehmen über die ESTV bezogen hätte. Als Gründe für den Systemwechsel gibt der Bundesrat in erster Linie die technologische Entwicklung, welche den Empfang von Radio und Fernsehen auf neuen Geräten ermöglicht, sowie den durch das aktuelle System verursachten hohen administrativen Aufwand an. Aus finanzieller Perspektive soll die neue Regelung keine zusätzlichen Erträge generieren, was tendenziell zu einer tieferen Abgabe pro Haushalt führen würde, so die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft. Weiter präsentiert der Bundesrat in seinem Entwurf den Vorschlag einer Flexibilisierung der Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter zwischen 3 und 5%. Der bisherige, fixe Prozentsatz von 4% hatte beim Gebührensplitting zur Anhäufung von Überschüssen geführt, was mit einem variablen Gebührenanteil vermieden werden soll. Wegen entgegengesetzter Ansichten der Vernehmlasser beschloss der Bundesrat, bei seinem ursprünglichen Vorschlag zu bleiben. Die Vorlage, welche 2014 dem Parlament zur Behandlung vorgelegt wird, enthält darüber hinaus Bestimmungen zu Kompetenzregelungen, Konzessionsvoraussetzungen sowie weitere Regelungen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In seiner Botschaft zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes beantragte der Bundesrat, eine im Vorjahr überwiesene Motion Rickli (svp, ZH), die sich gegen die doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag gewehrt hatte, als erledigt abzuschreiben. Mit dem Wegfall der Meldepflicht durch den Systemwechsel werde das Problem umgangen, dass Nutzer im Falle eines Umzugs in einen bestehenden Haushalt wegen Vernachlässigung der Abmeldepflicht der Billag sowohl am neuen wie auch am alten Wohnsitz Gebühren schulden.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ebenfalls als erledigt abzuschreiben sei gemäss Botschaft zur RTVG-Teilrevision das 2011 überwiesene Postulat Bieri (cvp, ZG) zur Verwendung überschüssiger Gebührenanteile privater Radio- und Fernsehveranstalter für die Förderung der journalistischen Qualität. Schaffung und Betrieb einer in Erfüllung dieses Zweckes zu gründenden Stiftung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, argumentierte die Regierung in ihrer Botschaft, und verwies auf bestehende Subventionierungen und Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden.

Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren

Die Diskussion um die Empfangsgebühren warf auch im Berichtsjahr weiterhin hohe Wellen und der öffentliche Druck stieg weiter an. Eine Motion Rickli (svp, ZH) verlangte im Rahmen einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einen Systemwechsel bei der Meldepflicht und ein Verbot einer doppelten Erhebung von Gebühren durch die Billag. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser unterstützte die Motion ebenfalls, da die darin geforderten Änderungen mit der geplanten Teilrevision des RTVG einhergehen, welche im Mai in die Vernehmlassung geschickt wurde. Ziel der Teilrevision sei auch ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service Public in der Schweiz. Neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden – die geräteabhängige Empfangsgebühr soll also abgeschafft werden. Begründet wurde dieser Entscheid durch den technologischen Fortschritt, aufgrund dessen heute auch via Internet und Smartphones die Leistungen der SRG-Medien konsumiert werden können. Das Gewerbe und bürgerliche Medienpolitiker kündigten ihren Widerstand an.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ein wesentlicher Teil der anstehenden Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes betrifft die Ablösung des heutigen Gebührensystems für den Radio- und Fernsehempfang durch eine geräteunabhängige Abgabe. Da der Ständerat als Zweitrat die entsprechende Kommissionsmotion erst 2011 überwies, musste die im selben Jahr geplante Vernehmlassung um ein Jahr verschoben werden.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2011 (BRG 12.001)

Die Internetstudie des Bakom kam zum Ergebnis, dass der steigende Produktivitätsdruck die publizistische Vielfalt beeinträchtigt. Das Internet ermögliche eine solche nur bedingt, da der Effizienzdruck dazu führe, dass bei der Recherche gespart werde und die einzelnen Medien zunehmend andere Medien zitierten. Weiter würden den Journalisten häufig die Kompetenzen fehlen, um den Anforderungen, der Medienkonvergenz gerecht zu werden.

Internetstudie zeigt Gefährdung der puplizistischen Vielfalt

Natalie Rickli (svp, ZH) reichte im Dezember 2010 eine Motion ein, welche die Einsparungen der Billag, die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung seit Anfang 2011 entstanden sind, den Gebührenzahlern zukommen lassen will. Die Motion wurde vom Nationalrat jedoch nicht angenommen. Im Mai reichte Rickli zusammen mit Francisca Brechbühler (parteilos) eine Petition „200 Franken sind genug“ ein (Petition 11.2015), welche die Gebühren von Radio und Fernsehen von 462 Fr. auf 200 Fr. senken und die nichtausbezahlten Gebühren an die Gebührenzahler zurückerstatten wollte. Das politische Anliegen war im sozialen Medium „Facebook“ entstanden, als Reaktion auf den Vorschlag des Bundesrats, die Gebühren in Zukunft jedem Haushalt aufzuerlegen. Nachdem in kürzester Zeit 30'000 Anhänger gefunden waren, schloss sich Rickli dem Vorhaben an. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen prüfte die Petition im Juni, gab ihr jedoch keine Folge.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

Natalie Rickli (svp, ZH) reichte im September des Berichtsjahres eine Motion ein, in der sie sich auf dieselben nichtausbezahlten 67 Millionen Franken Gebührengelder, welche auch in einem Postulat Bieri erwähnt werden und sich auf einem Bakom-Sperrkonto befinden, bezieht. Dieser Motion gab der Nationalrat keine Folge. Ricklis Feldzug, wie er in den Medien genannt wurde, gegen das staatliche Radio- und Fernsehen SRG oder deren Gebühreneintreiberin Billag stiess auch auf Kritik. So wurde ihr in den Medien vorgeworfen, im hohen Ausmass Politik für ihren Arbeitgeber, dem grössten Schweizer Vermarkter von TV- und Radiowerbung Goldbach Media, zu machen.

Motion über nicht ausbezahlte Gebührengelder wird abgelehnt (11.3839)

Am Swiss Media Forum 2011, das zum ersten Mal stattfand, äusserte sich Bundesrat Johann Schneider-Ammann zur staatstragenden Funktion der Medien und der gebotenen Qualität, die sich in Objektivität, Korrektheit, Unabhängigkeit, Vielfältigkeit, Verständlichkeit und Konstanz niederschlagen soll.

Swiss Media Forum 2011

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hatte im Februar 2010 eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ eingereicht. Nachdem der Nationalrat diese im September 2010 angenommen hatte, überwies sie der Ständerat mit dem Vorbehalt, die Kleinbetriebe von der für sie unzumutbaren Gebührenpflicht zu befreien. Damit wurde dem Vorbehalt des Schweizerischen Gewerbeverbands Rechnung getragen, der die Motion publizistisch massiv bekämpft hatte. Die Motionen Fournier (cvp, VS) und Luginbühl (bdp, BE), deren Anliegen zuvor in die Kommissionsmotion integriert worden waren, wurden zurückgezogen.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die Qualität der Medien war ein zentrales medienpolitisches Thema im Berichtsjahr. Im Februar erschienen sechs Studien zur Situation und Qualität der Schweizer Medien, welche der Bundesrat als Antwort auf ein Postulat Hans-Jürg Fehr (sp, SH) in Auftrag gegeben hatte. Im Postulat ging es um die zentrale Bedeutung der Medien, insbesondere der Presse für die demokratische Willensbildung. Die Studien bestätigten zum einen die fortgeschrittene Pressekonzentration, zum anderen eine Verschlechterung der Medienqualität.

Lage der Presse in der Schweiz und ihre Zukunftsaussichten (Po. 09.3629)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-NR (Mo. 10.3014) integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) (Pa. Iv. 09.411) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

An der Winterkonferenz des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) in Klosters wurde der Abbau von administrativen Hürden für KMU gefordert. Eine vom SGV in Auftrag gegebene, im Mai präsentierte Studie kam zum Schluss, dass Regulierungskosten rund 10% des BIP verschlingen würden. Für Gesprächsstoff sorgte der Aufruf des SGV an seine 300 000 Mitglieder, Billag-Kontrolleuren die Tür zu weisen. Der Aufforderung vorausgegangen war die Ankündigung der Billag, künftig die geschuldeten Radio- und Fernsehgebühren auch bei den KMU verstärkt einzutreiben. Im Berichtsjahr erschien die Gewerbezeitung nicht mehr im Abonnent, sondern flächendeckend als Gratiszeitung. Der Gewerbeverband versprach sich damit grössere Aufmerksamkeit und stärkere Schlagkraft bei wichtigen Referenden. Im Mai trat Edi Engelberger (fdp, NW) als SGV-Präsident zurück. Die Nachfolge trat Bruno Zuppiger (svp, ZH) an. Mit dem SVP-Politiker wurden im SGV aggressivere Töne angeschlagen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Mängel der zwischen der EU und der Schweiz vereinbarten Personenfreizügigkeit gelenkt. Der Verband schlug zudem eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor.

Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) Regulierungskosten Billag Gewerbezeitung Zuppiger Rentenalters auf 67

In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ein in Erfüllung eines Postulats der KVF-NR erstellter und im Januar 2010 erschienener Bericht prüfte Alternativen zur Erhebung und zum Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren. Geprüft wurden dabei vier Varianten, die sich in Bezug auf die Art der Finanzierung – neben der bestehenden separaten Abgabe wurde die Finanzierung über die direkte Bundessteuer geprüft –, den Adressatenkreis (nur natürliche oder auch juristische Personen; nur steuerpflichtige Haushalte/Betriebe), die Fragen der Geräteunabhängigkeit sowie des Vorhandenseins einer Abmelde-Möglichkeit («Opting out») unterschieden. Bewertet wurden die Varianten anhand von Kriterien der Praktikabilität sowie des bei der Erhebung und dem Inkasso anfallenden Aufwands. Der Bericht kam zum Schluss, dass die mit der direkten Bundessteuer verbundenen Modelle erheblich teurer zu stehen kämen, da die Kantone, die mit der Erhebung und dem Inkasso betraut wären, aufgrund von Verfassungsbestimmungen mit 17 Prozent des Ertrags für ihren Aufwand abgegolten werden müssten. Darüber hinaus würden durchschnittliche Haushalte stärker belastet, da einkommensschwache Personen keine direkten Bundessteuern entrichten müssen und somit von der Abgabe befreit wären. Ebenfalls kritisch betrachtet wurde die Möglichkeit eines Opting outs, beispielsweise im Falle eines fehlenden Fernsehgeräts, da damit die Fragen zur Nutzung anderer bestehender, multifunktionaler Geräte – z.B. das Streamen von SRF-Beiträgen via Internet – nicht gelöst würden. Im Hinblick auf die finanziellen Folgen und um durch den technologischen Fortschritt bedingte Abgrenzungsprobleme zu umgehen, empfahl der Bundesrat in seinem Bericht eine geräteunabhängige, allgemeine Abgabe für Haushalte und Unternehmen.

Überprüfung der SRG-Gebührenpflicht und des Inkassos (Po. 09.3012)

Eine weitere Nationalfondsstudie befasste sich mit der Darstellung der Religionen in den Medien. In ihrem Schlussbericht führten die Autoren aus, dass bei Medienberichterstattungen über nicht-christliche Religionen hauptsächlich Personen und Ereignisse im Ausland im Zentrum stehen würden, welche meist negativ konnotiert seien, wogegen die unproblematische Präsenz solcher Religionen in der Schweiz kaum Gegenstand der Berichterstattung sei. Der Bericht empfahl einerseits den Religionsgemeinschaften, Strukturen und Strategien für die Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln, und riet andererseits den Medien, die Berichterstatter durch qualifizierte Grundausbildung für die Thematik zu sensibilisieren.

Darstellung der Religionen in den Medien

Das Bundesamt für Kommunikation lässt schweizerische Radio- und Fernsehprogramme künftig regelmässig analysieren. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Beobachtung werden u.a. die Glaubwürdigkeit und Vielfältigkeit der Programme der SRG und der staatlich unterstützten Privatsender geprüft.

Radio- und Fernsehprogramme

Die SRG konnte auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. In der repräsentativen Imagestudie des Instituts Demoscope war das Schweizer Fernsehen in allen Sparten der Sender erster Wahl und die Qualität der Programme wurde abgesehen vom Sport besser bewertet als 2005. Die drei Sender SF1, SF2 und SFInfo konnten ihren Marktanteil gegenüber dem Vorjahr um 1,2% auf 34,5% steigern. TSR und TSI erreichten Marktanteile von 32,3% bzw. 31,3%. Die SRG-Radios konnten ihren Marktanteil um 0,8% auf 67,7% steigern.

Qualität der SRG-Programme wurde positiv bewertet

Der Presserat nahm im Berichtsjahr zum ersten Mal mehr als hundert Beschwerden entgegen, was Presseratspräsident Peter Studer nicht zuletzt auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad des Presserates in der Öffentlichkeit und die intensivere Auseinandersetzung mit medienethischen Belangen zurückführte. Von den 103 eingegangenen Beanstandungen (2002: 91) wurden 30 ganz oder teilweise gutgeheissen. 15-mal sah der Presserat die Privatsphäre ohne überwiegendes öffentliches Interesse verletzt, 11-mal das Fairnessverbot. Im übrigen betrafen die Stellungnahmen des Rats die Unterlassung von Berichtigungen nach Falschmeldungen, die Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots sowie Diskriminierungen. 45 Verfahren waren noch hängig.

Presserat erhielt 2003 erstmals mehr als hundert Beschwerden