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Der zwischen der Billag und dem UVEK bestehende Vertrag über das Einziehen der Radio- und Fernsehgebühren, der Ende 2014 auslief, wurde vom zuständigen Departement bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt sollte gemäss Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der Systemwechsel in Kraft getreten sein, womit sinnvollerweise auch das Inkassomandat neu ausgeschrieben werden könne. Im November beschloss der Bundesrat, die Höhe der Gebühren für die folgenden Jahre bis zur Umstellung auf dem bestehenden Stand von CHF 462 pro Jahr und Haushalt einzufrieren. Die Regierung rechnet aufgrund stark steigender Anzahl an Gebührenzahlenden für die Jahre 2015 bis 2018 pro Jahr durchschnittlich mit CHF 11 Mio. Mehreinnahmen. Mit diesen Mitteln sowie den Gebührenüberschüssen aus vergangenen Jahren sollen die mit der RTVG-Revision beschlossenen zusätzlichen Aufgaben finanziert werden.

Billag

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren