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Suivant la proposition émise par le Conseil fédéral, les chambres ont accepté de classer les motions 20.3146 et 20.3155, dont le contenu était identique. Les mesures de soutien aux radios et télévisions privées souhaitées par les dépositaires de ces deux objets avaient été accordées dans le cadre de l'ordonnance Covid-19 médias électroniques.

Covid-19: KVF-SR verlangt Nothilfe für private Radio- und Fernsehstationen (20.3146)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Im Namen der Kommission empfahl KVF-SR-Präsident Engler (mitte, GR) in der Sommersession 2021 dem Ständerat die Motion der WAK-NR «RTVG-Abgabe. Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» zur Ablehnung. Den drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 19.411, 19.412 und 19.413 beantragte die Kommission, keine Folge zu geben respektive deren Abschreibung. Diese fast identischen Anliegen seien im vergangenen Jahr bereits im Rahmen des Medienförderungspakets behandelt und damit erfüllt worden, per 1. Januar 2021 traten sie in Kraft. Auch der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Der Ständerat folgte den Empfehlungen diskussionslos.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Die KVF-SR beantragte im April 2021 einstimmig, die Motion der WAK-NR «RTVG-Abgabe. Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» zur Ablehnung zu empfehlen. Ebenso beantragte sie den parlamentarischen Initiativen 19.413, 19.412 und 19.411 keine Folge zu geben, respektive sie abzuschreiben. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass diese Anliegen bereits im Rahmen des von beiden Räten verabschiedeten Entwurf 2 des Medienpakets umgesetzt worden seien.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesgesetzes über die pauschale Rückvergütung der Mehrwertsteuer auf den RTVG-Empfangsgebühren schrieben die beiden Parlamentskammern die Motion Flückiger-Bäni (svp, AG), die zur Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer und somit zur erwähnten Vorlage geführt hatte, in der Sommer- und Herbstsession 2020 als erfüllt ab.

Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 15.3416)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Unbeirrt von den Ausführungen des Bundesrates nahm der Nationalrat in der ausserordentlichen Session zur Bekämpfung des Coronavirus mit 106 zu 56 Stimmen (4 Enthaltungen) eine Motion seiner WAK-NR an, die Arbeitsgemeinschaften sofort von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe befreien wollte. In der Parlamentsdebatte äusserte Kommissionssprecher Regazzi (cvp, TI) sein Unverständnis darüber, dass der Bundesrat es verpasst habe, bei der kürzlich erfolgten Anpassung der Tarifstrukturen die Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmen, die aufgrund einer Einbindung in projektspezifische Arbeitsgemeinschaften doppelt besteuert würden, abzuschaffen. Im Hinblick auf die aktuelle, Pandemie-bedingte Wirtschaftskrise gelte es, augenblicklich zu handeln und nicht die Arbeiten der KVF-SR zur Umsetzung der drei parlamentarischen Initiativen mit derselben Forderung abzuwarten (Pa.Iv. 19.411; Pa.Iv. 19.412; Pa.Iv. 19.413).
Anders entschied der Ständerat tags darauf. Der kleinen Kammer lag ein Ordnungsantrag der WAK-SR auf Sistierung der Motion bis zur Behandlung der drei parlamentarischen Initiativen im Parlament vor, die Kommissionssprecher Engler (cvp, GR) bereits für die Sommersession 2020 in Aussicht stellte. Der Ständerat folgte diesem Antrag diskussionslos.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Während den Printmedien aufgrund der Corona-Pandemie rund die Hälfte der Werbegelder zu entgehen drohe, belaufe sich derselbe Anteil für private Radio- und Fernsehstationen gemäss den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen gar auf 60 bis 95 Prozent. Neben zwei gleichlautenden Motionen, die eine Überbrückungshilfe für die Presse forderten (Mo. 20.3145, Mo. 20.3154), reichten die KVF-SR (Mo. 20.3146) und die KVF-NR (Mo. 20.3155) deswegen zwei weitere, ebenfalls gleichlautende Motionen mit der Forderung nach Nothilfe für private Radio- und Fernsehstationen ein. Finanziert werden sollte die Nothilfe mit Geldern aus der Schwankungsreserve der Radio- und Fernsehabgabe, die derzeit CHF 60 Mio. betrage, wobei die Motionen eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 30 Mio. verlangten. Sofern ein Empfänger trotzdem mit einem positiven Jahresergebnis schliessen würde, wäre er zur Rückzahlung verpflichtet.
Der Bundesrat stellte sich ablehnend zu den Motionen. Die Reserve diene lediglich als Sicherheit für den Fall von stark ertragsmindernden Planungsabweichungen – in Bezug auf die Entwicklung der Haushalte und Unternehmen, einen Adressdatenausfall oder Debitorenverluste – und eine Zweckänderung sei nicht angezeigt. Darüber hinaus habe man die zu erwartenden Überschüsse bereits durch die im April angekündigte Senkung der Radio- und Fernsehabgabe sowie den veränderten Abgabenanteil für die Unternehmen berücksichtigt. Würden Nothilfegelder aus der Reserve ausgeschüttet, bestehe die Gefahr, dass eine neuerliche Tarifanpassung, dieses Mal gegen oben, vorgenommen werden müsste. Ebenso wie bei den Motionen mit der Forderung nach Unterstützungshilfen für die Presse verwies der Bundesrat auf die bereits beschlossenen Sofortmassnahmen, namentlich die Möglichkeit zur Aufnahme von zinslosen oder zinsgünstigen, durch den Bund verbürgten Krediten, die den privaten Sendern bereits offen stünden.
Anders sah dies das Parlament: Mit deutlichen 40 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Ständert die Motion in der ausserordentlichen Session vom Mai 2020 an. Tags darauf folgte der Nationalrat diesem Entscheid ebenfalls deutlich mit 179 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Covid-19: KVF-SR verlangt Nothilfe für private Radio- und Fernsehstationen (20.3146)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

An einer Sitzung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur schrittweisen Wiedereröffnung in der Coronavirus-Pandemie beschloss die WAK-NR zahlreiche Kommissionsmotionen, die auf eine rasche wirtschaftliche Öffnung abzielten und die Unternehmen stärker entlasten sollten. Unter anderem forderte die nationalrätliche Wirtschaftskommission in einer Motion, dass Arbeitsgemeinschaften sofort von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe zu befreien seien, damit juristische Personen nicht doppelt – also als eigenes Unternehmen und als Teil einer Arbeitsgemeinschaft – zahlungspflichtig seien. Neu ist diese Forderung nicht. Bereits die Verkehrs- und Fernmeldekommissionen beider Räte hatten hier im Vorjahr Handlungsbedarf erkannt und drei parlamentarische Initiativen mit dieser Forderung unterstützt (Pa.Iv. 19.411; Pa.Iv. 19.412; Pa.Iv. 19.413). Vor dem Hintergrund der Corona-Krise erachtete es die WAK-NR jedoch als dringend, dass diese Mehrfachbelastung augenblicklich sistiert werde, bis die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorliegen würden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Dabei führte er an, dass die Arbeiten der KVF-SR bereits weit fortgeschritten seien und eine Entlastung der Arbeitsgemeinschaften nur eine beschränkte Wirkung hätte: Für das Jahr 2019 müssten 1'250 Arbeitsgemeinschaften Abgaben in der Höhe von insgesamt CHF 1.22 Mio. bezahlen. In diesem Falle sei also die Verhältnismässigkeit für einen notrechtlichen Eingriff nicht gegeben. Ferner wies er darauf hin, dass gerade kleinere Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften im kommenden Jahr durch die kurz zuvor kommunizierte, neue Tarifregelung künftig stark entlastet würden.

RTVG-Abgabe: Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften mittels Notrecht aufheben (Mo. 20.3140)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

In der Herbstsession 2018 diskutierte der Ständerat über drei Vorstösse, die im Nachgang des Bundesgerichtsentscheids, der die Unterstellung der Radio- und Fernsehgebühren unter die Mehrwertsteuer als unzulässig eingestuft hatte, eingereicht worden waren und die allesamt die Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer forderten. Dabei lagen dem Rat die jeweils einstimmig gefällten Anträge der KVF-SR vor, gemäss welchen die Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) anzunehmen sowie die Motion der KVF-NR abzulehnen und der bis anhin noch nicht behandelten Standesinitiative des Kantons Genf keine Folge zu geben sei. Im Plenum begründete Kommissionssprecher Janiak (sp, BL) diesen Entschluss damit, dass einzig die offen formulierte Motion Flückiger-Bäni es erlaube, das – zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung noch ausstehende – Urteil des Bundesgerichts umzusetzen. Ein 2017 gefällter Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der Einzelklägern Recht gegeben und die Billag zur Rückerstattung aufgefordert hatte, war vom UVEK weitergezogen worden, worauf sich das Bundesgericht erneut mit der Sache zu befassen und über die konkrete Verjährung des Rückerstattungsanspruches zu entscheiden hatte. Mit einer Gegenstimme folgte die Kantonskammer dem Antrag ihrer Kommission und nahm das Anliegen Flückiger-Bäni als Zweitrat an.

Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 15.3416)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Neben der Motion Flückiger Bäni und der Standesinitiative des Kantons Genf beriet der Ständerat in der Herbstsession 2018 mit der Motion der KVF-NR ein weiteres Anliegen, das die Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Billag-Mehrwertsteuern forderte. Im Unterschied zur Motion der Aargauer SVP-Nationalrätin enthielt der Kommissionsvorstoss konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rückerstattung: Die unrechtmässig bezahlte Mehrwertsteuer solle allen Konsumentinnen und Konsumenten für die letzten fünf Jahre zurückerstattet werden. Die vorberatende KVF-SR vertrat einstimmig die Meinung, dass die Gesetzgebung an das – zu gegebener Zeit noch hängige – Urteil des Bundesgerichts angepasst werden solle und die Kommissionsmotion hierfür nicht ausreichend Spielraum lasse. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung stillschweigend und lehnte die Motion ab.

Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (Mo. 17.3266)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Eine im Nachgang der Abstimmung zur No-Billag-Initiative eingereichte Motion der BDP-Fraktion forderte Effizienzsteigerungen bei der SRG. Mit Annahme der Motion wäre die SRG aufgefordert gewesen, ihr jährliches Budget von CHF 1.2 Mrd. auf CHF 1 Mrd. zu kürzen. Ferner wäre die Unternehmensabgabe erst bei einem Jahresumsatz von CHF 5 Mio. statt CHF 500'000 zum Tragen gekommen und die Privathaushalte hätten höchstens CHF 320 pro Jahr für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks bezahlen müssen. So weit kam es aber nicht: In der Sommersession 2020 wurde der Vorstoss abgeschrieben, da er nicht innert der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren vom Parlament beraten worden war.

Effizienzsteigerungen bei der SRG (Mo. 18.3100)

Anders als zuvor im Nationalrat fand die Motion zur Plafonierung der Empfangsgebühren im Ständerat keine Mehrheit. In Übereinstimmung mit dem Kommissionsbericht der KVF-SR betonte Kommissionssprecher Olivier Français (fdp, VD), dass der Bundesrat bereits im Jahr 2016 eine Gebührenobergrenze eingeführt habe, die Motion somit also nicht mehr nötig sei. Persönlich erachte er es zwar ebenfalls als sinnvoll, ein Zeichen zu setzen, dazu hätte aber ein Postulat ausgereicht. Bundesrätin Doris Leuthard versprach erneut, dass die Gebühr noch im Jahr 2017 reduziert und deutlich unter CHF 400 zu liegen kommen werde. Folglich sei die Motion nicht mehr nötig und daher abzulehnen. Stillschweigend folgte der Ständerat diesen Anträgen und lehnte die Motion ab.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Da das Bundesgericht im Frühjahr 2015 entschieden hatte, dass die Empfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen, und das Bundesverwaltungsgericht rund zwei Jahre später die Rückzahlung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge angeordnet hatte, reichte die KVF-NR im Sommer 2017 eine Motion ein, welche ebendiese Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern rückwirkend auf fünf Jahre forderte. In der nationalrätlichen Debatte erklärte Edith Graf-Litscher (sp, TG) im Namen der KVF-NR, dass man diese Motion eingereicht habe, damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln die zuviel bezahlten Beträge einklagen müssten. Da jedoch noch eine Beschwerde des UVEK gegen das Urteil des Bundesgerichts hängig sei und die Motion Flückiger, welche eine Rückerstattung rückwirkend auf zehn Jahre forderte, im Erstrat angenommen worden sei, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Medienministerin Leuthard bat den Nationalrat darum, zuerst das Urteil des Bundesgerichts abzuwarten. Dieser Bitte folgten jedoch nur 32 Nationalrätinnen und Nationalräte vor allem aus der CVP- und FDP-Fraktion, der Grossteil des Nationalrats entschied sich jedoch mit 126 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für die Annahme der Motion.

Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (Mo. 17.3266)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Da das Bundesgericht im Frühjahr 2015 entschieden hatte, dass die Empfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen, reichte Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG) im Mai 2015 eine Motion ein, welche die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesrat für ebendiese Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren rückwirkend auf zehn Jahre forderte. Seit 2011 seien jährlich über CHF 30 Mio. unrechtmässig einkassiert worden und müssten daher den Gebührenzahlern zurückerstattet werden. Eine solche Verallgemeinerung des Bundesgerichtsurteils liess der Bundesrat jedoch nicht gelten. So erstrecke sich das Urteil nur auf die am Verfahren beteiligten Personen; wer also kein Verfahren angestrebt habe, habe die Mehrwertsteuer vorbehaltlos entrichtet. Somit erwachse der Allgemeinheit kein Anspruch auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer. Da sich der Sachverhalt zudem in der Vergangenheit befindet, würde bei einer Rückzahlung eine echte Rückwirkung vorliegen, was dem Prinzip der Rechtssicherheit widerspräche. Bei den Unternehmen würde dadurch auch eine Korrektur des Vorsteuerabzugs nötig, wodurch zusätzlicher Aufwand entstünde. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Ohne Diskussion und mit grosser Mehrheit von 147 zu 23 Stimmen (bei 18 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion im Mai 2017 jedoch kurz vor ihrer Abschreibung an.

Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 15.3416)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Ein weiterer, im unmittelbaren Nachgang zur RTVG-Abstimmung lancierter Vorstoss verlangte die Plafonierung der Empfangsgebühren. Konkret forderte Thomas Maier (glp, ZH) in seiner Motion, dass die Höhe der Empfangsgebühren auf dem in der bundesrätlichen Botschaft zur Abstimmungsvorlage festgelegten Wert beibehalten wird, bis die Service-public-Debatte abgeschlossen sei. Der Bundesrat beantragte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion: Die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren liege beim Bundesrat. Eine Übertragung dieser Kompetenz auf das Parlament sei bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) aus dem Jahr 2009 (Pa.Iv. 09.411) auf Anraten der zuständigen Kommissionen abgelehnt worden. Dabei hatten die Kommissionen die Unabhängigkeit der Medien bei einer Übergabe der Kompetenz an das Parlament, das "als demokratisches Organ [...] zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen" würde, in Gefahr gesehen. Nichtsdestotrotz betonte der Bundesrat, dass es nicht seine Absicht sei, die Empfangsgebühren bis zur Einführung der neuen Abgabe zu erhöhen. Noch konkreter drückte sich Bundesrätin Leuthard während der nationalrätlichen Beratung im Frühjahr 2017 aus: Anstelle einer Erhöhung werde es zu einer Senkung der Gebühren kommen, wobei die Höhe der neuen Abgabe "klar unter 400 Franken liegen" werde, womit die Motion – unterdessen übernommen durch Martin Bäumle (glp, ZH) – obsolet sei. Durch geschlossene Unterstützung der Fraktionen der FDP, GLP und SVP erlangte das Anliegen dennoch mit 104 zu 85 Stimmen eine komfortable Mehrheit im Erstrat.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

In seiner Botschaft zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes beantragte der Bundesrat, eine im Vorjahr überwiesene Motion Rickli (svp, ZH), die sich gegen die doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag gewehrt hatte, als erledigt abzuschreiben. Mit dem Wegfall der Meldepflicht durch den Systemwechsel werde das Problem umgangen, dass Nutzer im Falle eines Umzugs in einen bestehenden Haushalt wegen Vernachlässigung der Abmeldepflicht der Billag sowohl am neuen wie auch am alten Wohnsitz Gebühren schulden.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die Diskussion um die Empfangsgebühren warf auch im Berichtsjahr weiterhin hohe Wellen und der öffentliche Druck stieg weiter an. Eine Motion Rickli (svp, ZH) verlangte im Rahmen einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einen Systemwechsel bei der Meldepflicht und ein Verbot einer doppelten Erhebung von Gebühren durch die Billag. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser unterstützte die Motion ebenfalls, da die darin geforderten Änderungen mit der geplanten Teilrevision des RTVG einhergehen, welche im Mai in die Vernehmlassung geschickt wurde. Ziel der Teilrevision sei auch ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service Public in der Schweiz. Neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden – die geräteabhängige Empfangsgebühr soll also abgeschafft werden. Begründet wurde dieser Entscheid durch den technologischen Fortschritt, aufgrund dessen heute auch via Internet und Smartphones die Leistungen der SRG-Medien konsumiert werden können. Das Gewerbe und bürgerliche Medienpolitiker kündigten ihren Widerstand an.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Natalie Rickli (svp, ZH) reichte im Dezember 2010 eine Motion ein, welche die Einsparungen der Billag, die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung seit Anfang 2011 entstanden sind, den Gebührenzahlern zukommen lassen will. Die Motion wurde vom Nationalrat jedoch nicht angenommen. Im Mai reichte Rickli zusammen mit Francisca Brechbühler (parteilos) eine Petition „200 Franken sind genug“ ein (Petition 11.2015), welche die Gebühren von Radio und Fernsehen von 462 Fr. auf 200 Fr. senken und die nichtausbezahlten Gebühren an die Gebührenzahler zurückerstatten wollte. Das politische Anliegen war im sozialen Medium „Facebook“ entstanden, als Reaktion auf den Vorschlag des Bundesrats, die Gebühren in Zukunft jedem Haushalt aufzuerlegen. Nachdem in kürzester Zeit 30'000 Anhänger gefunden waren, schloss sich Rickli dem Vorhaben an. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen prüfte die Petition im Juni, gab ihr jedoch keine Folge.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

Natalie Rickli (svp, ZH) reichte im September des Berichtsjahres eine Motion ein, in der sie sich auf dieselben nichtausbezahlten 67 Millionen Franken Gebührengelder, welche auch in einem Postulat Bieri erwähnt werden und sich auf einem Bakom-Sperrkonto befinden, bezieht. Dieser Motion gab der Nationalrat keine Folge. Ricklis Feldzug, wie er in den Medien genannt wurde, gegen das staatliche Radio- und Fernsehen SRG oder deren Gebühreneintreiberin Billag stiess auch auf Kritik. So wurde ihr in den Medien vorgeworfen, im hohen Ausmass Politik für ihren Arbeitgeber, dem grössten Schweizer Vermarkter von TV- und Radiowerbung Goldbach Media, zu machen.

Motion über nicht ausbezahlte Gebührengelder wird abgelehnt (11.3839)

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hatte im Februar 2010 eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ eingereicht. Nachdem der Nationalrat diese im September 2010 angenommen hatte, überwies sie der Ständerat mit dem Vorbehalt, die Kleinbetriebe von der für sie unzumutbaren Gebührenpflicht zu befreien. Damit wurde dem Vorbehalt des Schweizerischen Gewerbeverbands Rechnung getragen, der die Motion publizistisch massiv bekämpft hatte. Die Motionen Fournier (cvp, VS) und Luginbühl (bdp, BE), deren Anliegen zuvor in die Kommissionsmotion integriert worden waren, wurden zurückgezogen.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-NR (Mo. 10.3014) integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) (Pa. Iv. 09.411) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)