Im Januar 2021 kommunizierte das BAKOM die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren. Die Mehrwertsteuer war zwischen den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht auf Empfangsgebühren erhoben worden. Nun werde mit dem Inkrafttreten des «Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» jedem Haushalt eine Pauschale von 50 Franken rückvergütet; der Betrag werde bei der Serafe-Rechnung 2021 abgezogen. Insgesamt werde so den Bürgerinnen und Bürgern ein Gesamtbetrag von CHF 182 Mio. zurückgezahlt.
Für Unternehmen sei eine andere Regelung vorgesehen: Während die Rückerstattung für Privathaushalte automatisch erfolgt, müssen Unternehmen für die Gelder online ein Gesuch einreichen. Dies sei damit begründet, so das BAKOM in seiner Mitteilung, dass nicht alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig seien und somit in unterschiedlichem Masse von den fälschlicherweise erhobenen Gebühren betroffen gewesen seien.
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern