Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Billag / Serafe

Akteure

Prozesse

  • Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Januar 2021 kommunizierte das BAKOM die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren. Die Mehrwertsteuer war zwischen den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht auf Empfangsgebühren erhoben worden. Nun werde mit dem Inkrafttreten des «Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» jedem Haushalt eine Pauschale von 50 Franken rückvergütet; der Betrag werde bei der Serafe-Rechnung 2021 abgezogen. Insgesamt werde so den Bürgerinnen und Bürgern ein Gesamtbetrag von CHF 182 Mio. zurückgezahlt.
Für Unternehmen sei eine andere Regelung vorgesehen: Während die Rückerstattung für Privathaushalte automatisch erfolgt, müssen Unternehmen für die Gelder online ein Gesuch einreichen. Dies sei damit begründet, so das BAKOM in seiner Mitteilung, dass nicht alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig seien und somit in unterschiedlichem Masse von den fälschlicherweise erhobenen Gebühren betroffen gewesen seien.

Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen (BRG 19.077)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Ende August 2015 eröffnete das BAKOM die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen des im Juni vom Volk angenommenen RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Da das Stimmvolk im Juni einer Erhöhung der Gebührenanteile an die lokalen und privaten Fernsehstationen zugestimmt hatte (von 4% auf 4–6%), muss in der RTVV die Höhe des Eigenfinanzierungsgrades der Stationen angepasst werden. Die Verordnungsanpassung regelt unter anderem die Möglichkeiten des befristeten "Opting outs" für Haushalte ohne Empfangsgeräte und schlägt vor, dass Unternehmen und Dienststellen, die nach Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bei Vorliegen eines bewilligten Gesuchs die Abgabe nur einmal zu entrichten haben. Relevant wird diese Anpassung für Unternehmen wie die Fenaco-Gruppe, welcher 230 landwirtschaftliche Genossenschaften (Landi) mit je separaten Mehrwertsteuern angehören. Diese müssten gemäss RTVG separate Abgaben entrichten, was Fenaco pro Jahr eine Million kosten würde, wie kurz vor der Volksabstimmung bekannt wurde. Könnte die Fenaco-Landi-Gruppe die Abgabe als Unternehmen entrichten, würden sich die Kosten pro Jahr auf CHF 39'000 belaufen. Interessierte Personen und Organisationen konnten bis am 24. November eine Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen abgeben.

Ausführungsbestimmungen zum RTVG in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)