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Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden. In dem auf den 1. Juni in Kraft getretenen Verwaltungsorganisationsgesetz des Bundes ist die Informationspflicht für Regierung und Verwaltung unter Voraussetzung eines allgemeinen Interesses und unter Vorrang wesentlicher öffentlicher und privater Ansprüche formell verankert. Kritische Stimmen bemerkten, dass die Informationspolitik des Bundes seither zurückhaltender geworden sei, und forderten eine umfassende Informationspflicht für Behörden aller Stufen. Der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) möchte diese als vorzuziehende Massnahme im Rahmen der Medien-Gesamtkonzeption verwirklicht wissen. Nachdem sich schon vorher einzelne Fälle von Indiskretionen aus Protokollen und Kommissionsunterlagen ereignet hatten, führte die vorzeitige Veröffentlichung eines SRG-Papiers der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission zuerst zu einer Pauschalverwarnung der Bundeshausjournalisten durch das Nationalratsbüro und schliesslich zu einer Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Parlamentarier und Journalisten bei der Bundesanwaltschaft. Diese Massnahmen stiessen weithin auf Kritik, wobei die wenig offene Informationspraxis des Bundes, auch als Geheimniskrämerei bezeichnet, für die Pannen verantwortlich gemacht wurde. Vorstösse im Nationalrat griffen das Problem auf. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurden Ende Jahr zumindest die Ermittlungen gegen die Parlamentarier eingestellt. Die offizielle Informationspolitik geriet auch in Zürich unter Beschuss, als der kantonale Polizeikommandant Grob vier ausgewählte Journalisten über das KIS informierte, den Vertreter des «Volksrechts» abwies und den nicht eingeladenen Presseorganen eine Tonbandaufzeichnung zustellte, aus der die kritischsten Teile eliminiert worden waren. Dies wurde als willkürliche Behinderung der Presse von mehreren Parteien im Kantonsrat verurteilt. An früherer Stelle ist bereits die Kontroverse um die Abstimmungserläuterungen des Bundes zur Atominitiative zu Sprache gekommen; der Einwand, den Gegnern der bundesrätlichen Meinung werde zu wenig Platz eingeräumt und ihre Argumentation selektioniert, wurde auch bei anderer Gelegenheit vorgebracht. Zwei ähnlich lautende Vorstösse im Nationalrat forderten deshalb, dass den Vertretern von Initiativ- und Referendumskomitees genügend Raum zu eigenen Stellungnahmen gesichert wird.

Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden

In einzelnen Fällen reagierten die SRG und viele Medienschaffende empfindlich aus Furcht vor Übergriffen des Staates. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats prüfte die Aufsicht des Bundes über die SRG und kam zum Schluss, dass diese im administrativen und finanziellen Bereich verstärkt werden sollte. Obwohl die Kommission ausdrücklich festhielt, dass sie kein Staatsfernsehen anstrebe, wurde sie einer solchen Tendenz verschiedentlich beschuldigt, zumal der Kommissionsbericht auch Auswirkungen auf die bevorstehende Anpassung der SRG-Konzession haben könnte. Sodann veranlasste die unsachgemässe Kürzung eines Fernsehinterviews mit dem damaligen iranischen Vizepremierminister Entezam den Bundesrat zur Einleitung einer Untersuchung, obschon der Fehler sofort eingestanden und korrigiert wurde. Insbesondere der Vorwurf, dass das Interview überhaupt inopportun gewesen sei und die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet habe, sowie die Forderung nach einer wirksameren Überwachung von Konzeption, Realisation und Ausstrahlung von Informationssendungen stiess auf vehemente Pressekritik, wobei sich vor allem die welsche Presse für die Informationsfreiheit einsetzte. Gegen eine weitere vom EVED registrierte Konzessionsverletzung am Westschweizer Fernsehen erhob die Generaldirektion SRG Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Andere Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen wurden abgewiesen, wobei das Unbehagen über die SRG-internen Beschwerdeinstanzen bestehen blieb. Um die Entscheide des EVED in Beschwerdesachen breiter abzustützen, verfügte Bundesrat Ritschard im Sommer die Einsetzung einer fünfköpfigen verwaltungsunabhängigen Beschwerdeinstanz, die als beratendes Organ seines Departements fungieren soll. Zu ihrem Präsidenten wurde der Publizist Oskar Reck gewählt. Die Schaffung einer SRG-externen unabhängigen Beschwerdeinstanz forderte in der Dezembersession eine Motion von Ständerat Guntern (cvp, VS), die überwiesen wurde.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen, der wegen des Tempos der technischen Entwicklung der Medien-Gesamtkonzeption vorgezogen werden muss, wurde Mitte Jahr abgeschlossen. Mit Ausnahme der FDP, der SVP und des Arbeitgeberverbandes, die einen reinen Kompetenzartikel befürworteten, sprachen sich die andern Stellungnahmen für eine inhaltsreichere Verfassungsaussage aus. Mehrheitlich wurde auch die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz gefordert. Die SRG selbst würde zwei getrennte Artikel begrüssen, um zu verhindern, dass die Kompetenzfrage nochmals der inhaltlichen Regelung zum Opfer fällt. Sie hatte zu Jahresbeginn ihre neuen Statuten genehmigt, die im wesentlichen die Öffnung der bis anhin geschlossenen Mitgliederorganisationen der Westschweiz, die Erleichterung der Neugründung von Mitgliedergesellschaften und die Vergrösserung des Zentralvorstands brachte. Die SRG meinte damit die Grundvorschläge der Hayek-Reformstudie aus dem Jahre 1973 verwirklicht zu haben, ihre Kritiker waren sich jedoch darin einig, dass sie damit begraben worden seien. Sie bemängelten insbesondere, dass eine repräsentative Zusammensetzung der Mitgliedgesellschaften und der Gremien weiterhin nicht gewährleistet ist und dass die zentralistischen Tendenzen eher verstärkt worden sind. Ende Jahr revidierten auch die Regionalgesellschaften der deutschen und rätoromanischen sowie der französischen Schweiz (DRS und SRTR) ihre Statuten, wobei letztere zur Bildung von sieben Kantonalgesellschaften aufrief, die die beiden bisherigen Trägerorganisationen in Genf und Lausanne ersetzen sollen. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen eine 15-prozentige SRG-Gebührenerhöhung wandte, wurde vom Ständerat abgelehnt; dieser forderte jedoch in einem Postulat, dass die zusätzlichen Einnahmen zur Verbesserung der Programmqualität verwendet werden. In entsprechendem Sinne wurde die Gebührenerhöhung dann vom Bundesrat mit etlicher Verspätung im Herbst in Kraft gesetzt. Oehler gab sich damit jedoch nicht zufrieden und verlangte in einer neuen Motion die Zuständigkeit des Parlaments zur Festsetzung der SRG-Gebühren.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Technisch relativ problemlos zu betreibende Piratensender versuchen stets wieder, das SRG-Monopol zu brechen. Dabei wurde festgestellt, dass die PTT immer mehr Mühe hat, die zunehmende Zahl der illegalen Radiostationen zu lokalisieren.

Piratensender

Die beiden Varianten für einen Radio- und Fernsehartikel statuieren kein rechtliches Monopol bezüglich der Trägerschaft der elektronischen Medien. Das EVED kommentierte, es müsste zumindest die Möglichkeit mehrerer untereinander konkurrierender Veranstalter offen gelassen werden. 1978 verlängerte der Bundesrat allerdings die Konzession der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) um drei (nicht wie bis anhin um fünf) Jahre, obwohl in zwei parlamentarischen Vorstössen eine Kündigung derselben gefordert worden war. Die SRG war im Berichtsjahr mehrfach ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Selbst Bundespräsident W. Ritschard warf der Institution in einem Brief mangelnde Öffentlichkeitsarbeit, Zugeknöpftheit zwischen den verschiedenen Stufen des Kaders und Intrigen statt Solidaritätsbeweisen vor.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Eigentliche Ursache der Auseinandersetzung um die Trägergesellschaft von Radio und Fernsehen war die bereits 1977 geforderte Gebührenerhöhung, gegen die nach Aussage des Vorstehers des EVED nur politische, aber keine sachlichen Gründe sprachen. Kritiker aus verschiedenen Lagern warfen der SRG allerdings eine verfehlte Finanzpolitik vor. An der SRG-Rechnung wurden der überdimensionierte Baufonds, die ungewohnt hohen Abschreibungen, die sehr grossen Verwaltungskosten und die nicht sauber verbuchten Werbeeinnahmen bemängelt. Dies, sowie der positive Abschluss der Rechnung für das Jahr 1977, trug zum kräftigsten Misstrauensvotum gegen die SRG seit 1972 bei: Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen die Gebührenerhöhung wandte. Da die Ständeratskommission anschliessend weitere Überprüfungen in die Wege leitete, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Erhöhung vorerst auszusetzen. Über den Vertragskonflikt zwischen der SRG und den Mitgliedern der Mediengewerkschaft SSM wurde an anderer Stelle bereits berichtet.

Gebührenerhöhung

Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Der neue Verfassungsartikel für Radio und Fernsehen böte auch die Grundlage zu einer befriedigenden Ordnung für das Kabelfernsehen. Aufgrund der seit 1977 geltenden Regelung wurden mehrere Versuche bewilligt. Darunter ist derjenige in Baden hervorzuheben, der von einer wissenschaftlichen Untersuchung begleitet wird und bis 1981 dauern soll. Abgelehnt wurde dagegen die «Züri Vision», ein von der Rediffusion, dem «Tages-Anzeiger» und dem Ringier-Verlag eingereichtes Projekt im Hinblick auf die Zürcher Wahlen. Das Departement Ritschard schrieb dazu unter anderem, dass das Kabelfernsehen das Informationsangebot ergänzen und die Vielfalt der Informationsträger vermehren sollte. Es werde medienpolitisch nicht richtig eingesetzt, wenn es bestehende Konzentrationen noch verstärke.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Auseinandersetzungen um Radio und Fernsehen verschärften sich erneut. In einem stark von Emotionen belasteten Klima, in welchem Dokumentation gegen Gegendokumentation stand, hatten sich die zuständigen Instanzen mit einer Flut von Beschwerden und Beanstandungen zu befassen. Diese betrafen meist die Darstellung, die politisch brisante Themen wie der Jurakonflikt, der Atomkraftwerkbau in Kaiseraugst, der Strafvollzug oder die Aktivitäten von Soldatenkomitees in den Informationssendungen gefunden hatten. Klagen richteten sich auch gegen die Sendung «Kassensturz», die nach der Auffassung des Gewerbeverbandes verschiedene gewerbliche Branchen verunglimpfte. Der angriffige «Kassensturz» behandelte Konsumentenfragen und gehörte zu den beliebtesten und meistbeachteten Sendungen. Zu einem Eklat führte ein Kommentar des Bundeshausredaktors H. U. Büschi zur parlamentarischen Behandlung der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, in welchem die Haltung der CVP-Fraktion hart und nach Ansicht der Betroffenen «unsachlich» und «einseitig» kritisiert worden war. TV-Programmdirektor G. Frei entschuldigte sich in der Folge in aller Form am Bildschirm, was nun seinerseits wieder vielfach auf wenig Verständnis stiess und zu Protesten der Fernsehjournalisten und zu parlamentarischen Vorstössen führte. Kleinere Reportagen über das lokale politische Geschehen in Romont (FR), Aarberg (BE) und Kerns (OW) und über die Spitalplanung im Thurgau wurden von den kritisierten Kreisen als «Zerrbilder» zurückgewiesen. Ein Konflikt zwischen EMD und Schweizer Fernsehen führte zum Abbruch der Produktion des Fernsehspiels «Feldgraue Scheiben». Daneben wäre noch, vor allem als Illustration der verhärteten Fronten, die eine Behandlung «heikler» Themen scheinbar kaum mehr zuliessen, auf die Zensurmassnahmen im Falle eines Films über «Schweizer im spanischen Bürgerkrieg» hinzuweisen. Zwei Minuten Film mit Aussagen der Spanienkämpfer zur Frage, was sie unter Demokratie verständen, fielen der Schere zum Opfer, erschienen aber nachher in der Presse und wurden vielfach als eher harmlos empfunden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Trotz der gespannten Lage kamen die parlamentarischen Beratungen des neuen Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen bis auf wenige, materiell unbedeutende Fragen zu einem Abschluss. Verantwortlich für die umgehende Behandlung waren nicht zuletzt die Probleme des Kabelfernsehens, die dringlich nach einer Lösung verlangten. Rufe nach einer umfassenden verfassungsrechtlichen Ordnung des gesamten Kommunikationsbereichs mussten demgegenüber in den Hintergrund treten. Der Ständerat überwies der Grossen Kammer Ende Januar einen sehr detaillierten Entwurf, dessen wesentlichste Punkte wir bereits erwähnt haben. Besondere Beachtung fand die Befürwortung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz, welche hauptsächlich von den Westschweizer und Tessiner Standesherren, die allgemein liberalere Auffassungen vertraten, bekämpft worden war. Im Nationalrat verdeutlichten längere Debatten einmal mehr die Standpunkte. Einem Lager konservativ-bürgerlicher Ratsherren, welche die umstrittenen Medien als mächtige «vierte Gewalt» einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen suchten, standen vorwiegend linke, aber auch liberale und christlich-soziale Exponenten gegenüber, welche die unerlässliche Kritikfunktion der Medien unterstrichen und insbesondere auch die Verankerung der Freiheit der Programmschaffenden forderten. Dass es in dieser Frage zu keinem schwerwiegenden Bruch kam, war in einer wichtigen Verhandlungsphase einem differenzierten Kompromissvorschlag von A. Müller-Marzohl (cvp, LU) zu verdanken, der eine freiheitliche Gestaltung der Programme «im Rahmen der Richtlinien» vorschlug. Die Grosse Kammer straffte im übrigen die Vorlage in einigen Punkten und übertrug ausserdem dem Bund die im Hinblick auf das Kabelfernsehen bedeutsame Kompetenz, für die Verbreitung von Programmen Konzessionen zu erteilen. Die Kommentatoren fanden für die Debatten und für deren Ergebnisse nicht überall gute Worte. Hans Tschäni sprach gar von einer überempfindlichen, engdenkenden Politikergeneration, die das Risiko der Freiheiten nicht mehr akzeptiere.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Reorganisationsbestrebungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nahmen mit der Publikation einer Studie zur «Funktion und Struktur der Trägerschaft SRG» ihren Fortgang. Während die Reformvorschläge, die allgemein auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen SRG und Öffentlichkeit abzielten, in der Presse eine gute Aufnahme fanden, wurde der Umstand kritisiert, dass der Bericht lediglich in ein SRG-internes Vernehmlassungsverfahren geschickt worden war.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Auseinandersetzungen um die Gestaltung der Informationssendungen des Fernsehens verschärften sich, als sich Ende Januar eine überparteiliche Vereinigung schweizerischer Fernsehzuschauer und Radiohörer, die «Schweizerische Fernseh und Radio-Vereinigung» (SFRV) konstituierte. Die SFRV, als deren Präsident Nationalrat W. Hofer (svp, BE) gewählt wurde, will «nachgewiesene Tendenzen zur einseitigen Beeinflussung des Publikums» bekämpfen und unter anderem auch an der Ausarbeitung des Verfassungstextes und der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen mitarbeiten. Die Gründung stiess auch im Kreise der in der SFRV vertretenen Parteien CVP, FDP und LdU vorwiegend auf Skepsis oder Ablehnung. Man äusserte Zweifel an der Möglichkeit der «unautorisierten» SFRV, ihre anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, und wies darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe der zuständigen Konzessionsbehörde – der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft – sei, eine einseitige Berichterstattung zu verhindern. Im April wandte sich eine von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützte «Aktion Freiheit für Radio und Fernsehen» gegen «Druckversuche» im Bereich der freien Meinungsbildung. Ins Schussfeld der Kritik gelangte vor allem eine Berichterstattung zur Chile-Debatte aus dem Bundeshaus. Eine Repräsentativumfrage über allfällige politische Tendenzen der Tagesschau ergab ein Resultat, welches die Bedeutung des anhaltenden Seilziehens um das «Monopolärgernis» Fernsehen relativiert: 54 Prozent der Befragten beurteilten die Tagesschau als politisch neutral, zehn Prozent als eher zu rechts und acht Prozent als eher zu links.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die immer dringlicher werdende Eingliederung von Radio und Fernsehen in die Verfassungsordnung kam 1974 nur mühsam voran. Der Bundesrat hatte 1973 einen Entwurf vorgelegt, der gegenüber der Version von 1968 wesentlich ausführlicher war und neu mehrere Grundsätze programmpolitischer Natur festhielt (z. B. Wahrung und Förderung der geistigen, sozialen, kulturellen und religiösen Werte der Bevölkerung). Die Gesetzgebung sollte ferner die Freiheit der Institutionen – öffentlichen oder privaten Rechts – in der Schaffung und Verbreitung der Programme gewährleisten. Der Ständerat, der den Text als erste Kammer hätte beraten müssen, war nicht in der Lage, das schwierige Traktandum zu erledigen. Seine vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von R. Broger (cvp, AI) beschloss im Februar, vor der definitiven Beratung Hearings durchzuführen. Aussprachen mit Fachleuten und ein vielbeachteter Besuch in den Zürcher Fernsehstudios, wo sich die Ratsherren umstrittene Filme vorführen liessen, führten schliesslich zu einer eigenen, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates leicht abweichenden Fassung des Artikels 36 quater. Neu wurde die Bestimmung aufgenommen, dass der Gesetzgeber auf die Stellung und die Aufgabe anderer Informationsträger, vor allem auf die Presse, Rücksicht zu nehmen habe – ein Ansatz zu einer umfassenden Medienpolitik, der im Hinblick auf die Neufassung von Art. 55 BV (Presseartikel) begrüsst wurde und auch eine Handhabe gibt, die pressepolitisch unerwünschte Werbung im lokalen Kabelfernsehen zu verbieten. Mit dem Vorschlag der Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz wurde ein in medienpolitischen Diskussionen schon mehrfach geäussertes Begehren wieder aufgenommen. In der Fassung der Kommission werden ferner neu die ,Interessen der Kantone und die Achtung vor der Persönlichkeit erwähnt. Eine Erkrankung des Kommissionspräsidenten Broger verzögerte schliesslich die Behandlung im Rat.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Eine weitere Reformstudie der Firma Hayek untersuchte die Trägerorganisation der SRG, der die Rolle eines Bindeglieds zwischen Bevölkerung und Programmschaffenden zukommt. Sie kam dabei zu der auch von anderen Beobachtern mehrfach geäusserten Auffassung, dass «die gegenwärtige Organisation der Trägerschaft bei weitem nicht mehr in der Lage ist, die heute enormen geistigen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu erfüllen». In der deutschen und der französischen Schweiz wurde je eine gemeinsame Regionaldirektion für Radio und Fernsehen geschaffen. Als Regionaldirektoren wurden Gerd Padel und René Schenker berufen. Rücktritte, Berufungen und Stellungnahmen von TV-Mitarbeitern lenkten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die weiterhin als unbefriedigend empfundene Situation der Programmschaffenden. Als ein Schiedsgericht die 1971 erfolgten Entlassungen von sechs westschweizerischen TV-Mitarbeitern als nicht gerechtfertigt bezeichnete, konnte ein zweistündiger Streik des gesamten SRG-Personals nur knapp vermieden werden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Für Radio und Fernsehen genehmigte der Bundesrat eine Erhöhung der Konzessionsgebühren auf Neujahr 1973. Im Vordergrund standen jedoch qualitative und strukturelle Fragen. Scharfe Kritik der SVP an einzelnen Informationssendungen des Deutschschweizer Fernsehens und die Forderung von Vertretern der SVP an den Bundesrat, bei der Ausarbeitung des Verfassungsartikels für die beiden Massenmedien wirksamere Kontrollinstanzen vorzusehen, führten wie schon im Vorjahr zu einer Fernsehdebatte im Parlament, die im wesentlichen dieselben gegensätzlichen Argumentationen brachte wie diejenige von 1971. Angesichts der kontroversen Stellungnahmen hatte die juristische Expertenkommission, die auf Grund der Vernehmlassungen aus den Jahren 1968 und 1969 einen Artikel ausarbeiten sollte, Mühe, zu einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen. Der Bundesrat entschloss sich deshalb, diesen den interessierten Kreisen noch einmal zur Meinungsäusserung zu unterbreiten.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

In Bezug auf den Ausbau der Programme beschloss die SRG, aus finanziellen Gründen vorerst auf eine zweite Programmkette zu verzichten, und statt dessen das erste Programm vermehrt mit Eigenproduktionen auszustatten; dieser Entschluss fand den Beifall der interessierten Kreise. Einem Vorstoss, der darauf abzielte, das Fernsehmonopol der SRG durch ad-hoc Konzessionen zur Verbreitung von Lokalprogrammen in gemeindeeigenen geschlossenen Drahtverteilnetzen zu brechen, stimmte nur der Nationalrat zu; der Ständerat vermied es, dem neuen Verfassungsartikel vorzugreifen. Dem Verlangen nach einer Verselbständigung der Sprachregionen in der Gestaltung der Tagesschau wurde durch Gewährung eines verstärkten Mitspracherechts der Regionaldirektionen zu entsprechen versucht. Das 1971 unterzeichnete INTELSAT-Übereinkommen, dessen Hauptzweck die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für internationale öffentliche Fernmeldedienste ist, wurde vom Parlament gutgeheissen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Entwicklung des Radios war weiterhin durch finanzielle Schwierigkeiten eingeengt. Die Direktion des Schweizer Radios beantragte eine Erhöhung der Konzessionsgebühren für 1972, die jedoch vom Bundesrat aus konjunkturpolitischen Gründen um ein Jahr zurückgestellt wurde. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die Sendezeiten für Fernsehreklame 1972 – 1975 gestaffelt zu erhöhen. Eine Teilrevision des bis 1974 laufenden Vertrags zwischen der SRG und der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) brachte eine Neuregelung der Radioinformation: alle Nachrichtenbulletins sollten in Zukunft in den Radiostudios redigiert, jedoch der Grossteil der Nachrichten weiterhin von der SDA bezogen werden.

Schwierigkeiten des Radiowesens

Radio und Fernsehen mit ihrem uneingeschränkten Ausstrahlungs- und Beeinflussungsvermögen erregten weiterhin die öffentliche Aufmerksamkeit. Behördenvertreter führten die Schwierigkeiten, die sich insbesondere in Personalfragen ausdrückten, auf eine Wachstumskrise der Massenmedien zurück. Demgegenüber machten mehrere Redner in einer Nationalratsdebatte im Juni, die sich mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zu Radio und Fernsehproblemen befasste, ein strukturelles Ungenügen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) geltend. Die Sozialdemokraten riefen nach einer personellen Ausweitung der Generaldirektion sowie mit Unterstützung der Unabhängigen nach der Verlagerung der Programmhoheit in die Regionen und nach Mitbestimmung für das Personal. Auch die Christlichdemokraten waren der Meinung, dass, solange die SRG ein Monopolbetrieb sei, Rekurs-, Kontroll- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einzubauen seien, am besten in der Form eines unabhängigen Radio- und Fernsehrates. Die Frage der Programmfreiheit spaltete den Rat in zwei Lager. Auf der einen Seite befürworteten die Sozialdemokraten eine uneingeschränkte Programmfreiheit; sie erklärten Objektivität in der Programmgestaltung als unrealisierbar. Auf der andern Seite riefen Vertreter der bürgerlichen Parteien wegen des Monopolcharakters der Massenmedien nach einer gewissen Kontrollmöglichkeit durch politische Instanzen. Bundesrat Bonvin wies in seiner Antwort darauf hin, dass seit Oktober 1970 eine juristische Expertenkommission sich mit der Ausarbeitung eines Verfassungsartikels über Radio und Fernsehen befasse. Mit der Überprüfung der Strukturen habe die SRG ein Spezialbüro für Organisationsfragen beauftragt. In der Richtung auf eine Einführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung wurde ein Fortschritt erzielt: SRG und Personalverbände von Radio und Fernsehen schlossen im Herbst eine Vereinbarung ab, die paritätische Studiokommissionen und eine gesamtschweizerische paritätische Arbeitsgruppe beauftragte, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Am Jahresende wählte der Bundesrat nach längeren Auseinandersetzungen den Tessiner Stelio Molo als Nachfolger des altershalber zurücktretenden Marcel Bezençon zum neuen Generaldirektor der SRG.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die im Jahre 1970 erhobene Kritik, dass die Information aus dem Bundeshaus in Krisensituationen ungenügend sei, bewog den Bundesrat, zwei von der Bundeskanzlei ausgearbeitete Erlasse in Kraft zu setzen. Der eine sah die Einrichtung von Einsatzzentralen in allen Departementen vor, und der andere betraf die Aufgaben und Zuständigkeiten eines Informationschefs für Krisensituationen. Für dieses Amt sah man den Vizekanzler für Information vor, der mit der Presse und den Massenmedien in enger Verbindung stehen sollte. Um das Auftreten von Bundesräten am Fernsehen zu regeln, sah eine Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und der SRG drei Arten von Auftritten vor, nämlich die Verlesung einer offiziellen Erklärung zu wichtigen Ereignissen, das Auftreten vor Abstimmungen in Form einer Unterhaltung mit Journalisten, auf die unmittelbar eine kontradiktorische Aussprache ohne Beteiligung des Magistraten folgen sollte, und schliesslich Plaudereien am Kaminfeuer. Die gleichzeitig getroffene Regelung, dass Journalisten nur noch auf dem Dienstweg Kontakt mit hohen Beamten aufnehmen dürften, wurde nach einer Beanstandung durch die Arbeitsgemeinschaft Berufsjournalisten SRG zurückgenommen. Gegenüber der Schaffung eines umfassenden eidgenössischen Informationssystems und einer informatorischen Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zeigte sich der Bundesrat eher zurückhaltend, nahm jedoch ein entsprechendes Postulat entgegen.

Informationspolitik des Bundes

Der von der Generaldirektion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft den zuständigen Organen zur Vernehmlassung zugestellte Bericht über das künftige zweite Programm des Fernsehens erntete wenig Anerkennung. Insbesondere dessen uneinheitliche Zusammensetzung (Programmteile ausländischer Sender, gekaufte Produktionen privater Gesellschaften, Eigenproduktionen und Bildungsprogramme) wurde beanstandet. Der Arbeitnehmer-Radio- und -Fernsehbund verlangte vor der Einführung eines zweiten Programms eine breitere Meinungsbildung und wünschte eine zusätzliche Finanzierung künftiger Bildungssendungen durch Bund und Kantone. Beim Radio standen weiterhin finanzielle Probleme im Vordergrund. Die verschiedentlich angeregte Einführung von Werbesendungen des Radios lehnte der Bundesrat indessen ab. Eine unbestrittene Forderung betraf den Ausbau der Lokalsendungen, deren Dauer von einer Sendestunde pro Woche auf eine Sendestunde pro Tag erhöht werden soll.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG