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In der Frühjahrssession hatte sich der Bundesrat gleich zu mehreren, im Kontext des Abstimmungskampfes zum RTVG vorgebrachten Fragen um die Rolle der SRG zu äussern. Jean-François Rime (svp, FR) wollte zum Beispiel wissen, weshalb die SRG kaum über die Einreichung des Referendums geschrieben habe und wie sie gedenke, fair über die Abstimmungsvorlage zu berichten. Ähnliche Bedenken äusserte Rimes Ratskollege Ruedi Lustenberger (cvp, LU). Petra Gössi (fdp, SZ) war es ferner ein Anliegen, dass sich die SRG weder finanziell noch materiell in den Abstimmungskampf eingreife, weswegen sie vom Bundesrat wissen wollte, wie die Exekutive dies sicherzustellen gedenke. Nicht zuletzt erkundigte sich Sylvia Flückiger nach der Höhe der zu entrichtenden Abgabe bundesnaher Betriebe. Der Bundesrat führte in seinen Antworten aus, dass sich die SRG nach denselben Regeln wie immer verhalte und gemäss seinem im RTVG festgeschriebenen Auftrag ausgewogen über die Vorlage zu berichten habe, und dass ihr keine Mittel zur Abstimmungskampffinanzierung zur Verfügung stehen. Wer den Eindruck habe, die SRG komme ihrem Auftrag nicht nach, könne bei der UBI und beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Zur Frage von Nationalrätin Flückiger nahm der Bundesrat folgendermassen Stellung: Die zu entrichtenden Empfangsgebühren von Swisscom, Post, SBB und Ruag beliefen sich zusammen auf ungefähr CHF 316'000 pro Jahr; unter Mitberücksichtigung der ETH, EPFL, der Eidgenössischen Münzstätte, Suva und des Paul-Scherrer-Instituts würde im Total ein Betrag von ca. CHF 350'000 fällig.

Fragestunde zur Rolle der SRG im RTVG-Abstimmungskampf

Die Diskussion um als exorbitant empfundene Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager schloss auch die Manager der bundeseigenen resp. -nahen Betriebe wie Post und SBB resp. SRG und Nationalbank und der sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Swisscom mit ein. Der Bundesrat wandte sich gegen die Festlegung von oberen Lohneckwerten, wie dies im Parlament von der Linken verlangt worden war, da daraus diesen Unternehmen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erwachsen würden. Er beschloss aber, die Bezüge in Zukunft transparent zu machen. (Siehe dazu auch hier.)

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Ebenfalls mit der Verteilung der Frequenzen hatte sich eine Interpellation Iten (cvp, NW) beschäftigt, welche Spartenradioprogrammen wie Radio Eviva eine höhere Priorität einräumen will. Ausserdem verlangte der Interpellant zu prüfen, inwieweit VRK-Sender, welche in Katastrophen- und Kriegszeiten die Radioversorgung der Bevölkerung sicherstellen, durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Der Bundesrat sah keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen zu privilegieren. Er will aber prüfen, wie weit VRK-Sender künftig auch durch andere Radioveranstalter als die SRG benutzt werden können, da diese nicht auf alle angewiesen ist.

Spartenradioprogrammen

Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung des rechtsbürgerlichen Initiativkomitees "Für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole" verlangte eine Interpellation Moser (ap, AG) vom Bundesrat Auskunft über eine angebliche Sabotage durch Radio DRS. Die Initianten hatten eine 155er Telefon-Nummer eingerichtet, über welche kostenlos Unterschriftenbögen bestellt werden konnten. Laut Moser wurde diese Nummer über eine Computerleitung von Radio DRS Basel während längerer Zeit missbräuchlich besetzt gehalten um die Aktion des Komitees zu sabotieren. Die Untersuchungen ergaben jedoch keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft. Die Unterschriftensammlung für diese im Vorjahr lancierte Volksinitiative wurde knapp zwei Monate vor Ablauf der Sammelfrist abgebrochen, da noch über 30 000 Unterschriften fehlten.

Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung des rechtsbürgerlichen Initiativkomitees "Für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole" verlangte eine Interpellation Moser (ap, AG) vom Bundesrat Auskunft über eine angebliche Sabotage durch Radio DRS

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr. ausgegeben haben, auch einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten.

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr

Die hauptsächlichen Problemkreise bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes – Werbung, Programmaufsicht und Einbezug privater Fernsehanbieter – standen in direktem Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen rund um die SRG: Einerseits hat der Finanzengpass bei der SRG mit der damit verbundenen Forderung nach einer Gebührenerhöhung auch die Frage einer Lockerung der Werbevorschriften aufs Tapet gebracht, gleichzeitig aber auch rechtsbürgerliche Nationalräte mobilisiert, um in einer Interpellation die Forderung nach einer verstärkten Aufsichtskontrolle über das "linke" Fernsehen im Gegenzug zu einer Gebührenerhöhung aufzustellen. Andererseits hat die Betriebseinstellung des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz, European Business Channel, die Medienwelt in bezug auf ein zukünftiges Zweites Schweizer Fernsehen in Form eines privaten Kanals stark ernüchtert. Unter anderem aus diesem Grunde wurde die Diskussion um mögliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen SRG und Privaten stark vorangetrieben.

Finanzengpass Gebührenerhöhung

Eine Gruppe von 61 bürgerlichen Nationalräten unter Führung des Aargauers Reimann (svp) verlangte in einer Interpellation, der Bundesrat solle seine Zustimmung zur angekündigten Gebührenerhöhung von der Zusicherung der SRG abhängig machen, die Konzession und andere Vorschriften konsequent einzuhalten. Linke Propaganda und Geldverschleuderung für Sendungen, die weit mehr den Bedürfnissen der Medienschaffenden selber als denjenigen der SRG-Konsumenten entsprächen, seien untragbar für eine nationale Medienanstalt. Schützenhilfe bekam die Interpellation Reimann auch von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), welche für einen Konzessionsentzug der SRG und eine private Neuorganisation des Fernsehens eintrat. Das "Forum Medien kritisch", Nachfolgeorganisation des Patronatskomitees "Medienanalysen", gründete ein Beratungsbüro für Beschwerden gegen SRG-Sendungen. Der Bundesrat strich in seiner Antwort auf die Interpellation Reimann heraus, dass die Verknüpfung der Bewilligung einer Gebührenerhöhung mit einer sachfremden Vorlage wie der Programmaufsicht verfassungswidrig sei, da Art. 55bis BV die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter garantiere.
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Linke Propaganda Geldverschleuderung