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Irrungen und Wirrungen begleiteten die Beratungen zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien in den Kreisen der potentiell begünstigten Verlage. Wenige Tage vor der Kommissionssitzung Ende August 2020, an der eine knappe Kommissionsmehrheit dem Nationalrat die Ausklammerung der Online-Medienförderung aus dem Medienförderungspaket beantragte, hatte der Verleger von CH Media, Peter Wanner, in einem Kommentar in der «Schweiz am Wochenende» Kritik an der im Massnahmenpaket enthaltenen Online-Medienförderung verlauten lassen. Zum einen hatte er sein Unverständnis darüber geäussert, dass unabhängige Lokalzeitungen mehr Unterstützung zugesprochen bekämen als Lokalzeitungen, die grösseren Verlagen angehörten, obwohl Letztere auch über eigene Redaktionen verfügten. Zum anderen hatte er sich unzufrieden darüber gezeigt, dass lediglich digitale Bezahlmedien gefördert würden, wobei etwa das zu CH Media gehörende Onlineportal Watson leer ausgehe. Das Online-Magazin «Republik» wusste darauf zu berichten, dass sich zwei Mitglieder des Präsidiums des Verbands Schweizer Medien (VSM) in einer E-Mail an die Mitglieder der KVF-NR gewandt hätten, um klarzustellen, dass die Mehrheit des Präsidiums hinter dem gesamten Medienpaket stehe. Kurz nach der Kommissionssitzung wandte sich Wanner an die Nationalrätinnen und Nationalräte und stellte klar, dass er mit seinem Beitrag nicht das Medienpaket habe gefährden wollen. Unterdessen hatte die SP verlauten lassen, dass sie sich gegen die Vorlage stellen werde, sollte der Nationalrat die Förderung der Online-Medien aus dem Massnahmenpaket ausklammern. Zusammen mit der SVP, die dem Paket als solches ablehnend gegenübersteht, könnten die Sozialdemokraten das Paket kippen.
Der Präsident des Verlegerverbandes, Pietro Supino, machte Ende August an einer Medienkonferenz der TX Group seinerseits deutlich, dass er sich an die Losung des VSM zu halten habe, dass für ihn als Verwaltungsratspräsident der TX Group die Onlinemedienförderung aber nur eine marginale Rolle spiele. Gegenüber der «Republik» bestätigte er in der Folge, dass er die im Massnahmenpaket präsentierte Digital­förderung noch nicht als zu Ende gedacht ansehe. An besagter Medienkonferenz gab die TX Group ferner massgebliche Sparmassnahmen im Pressesektor bekannt, was den auf den Printmedien lastenden Druck verdeutlichte, der sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt hatte. VSM-Geschäftsführer Andreas Häuptli sprach in einem Gastbeitrag in der NZZ wenige Tage vor der parlamentarischen Beratung im September von einem «Kahlschlag, der nicht mehr aufzuforsten» sei, sollte die Presse nicht in Kürze von der geplanten Erweiterung der indirekten Presseförderung profitieren können. Lehnt der Nationalrat die Aufschnürung des Medienförderungspaketes ab, gelangt dieses zuerst zur Beratung zurück an die Kommission, bevor sich der Rat auch zu den unbestrittenen Punkten des Förderungsvorhabens äussern kann.
In letzter Minute lancierten zehn Medienorganisationen, darunter das Schweizer Syndikat für Medienschaffende, impressum und syndicom, einen Appell zur Unterstützung des integralen Medienpaketes. Auch Häuptli sprach sich in seinem Gastbeitrag für die staatliche Förderung von Online-Medien aus und bekräftigte: «Die Verleger stützen die klare Linie des Bundesrates.»

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Rund zwei Jahre nach der Ankündigung der Somedia AG, die rätoromanische Tageszeitung «La Quotidiana» nicht mehr mitfinanzieren zu wollen, und der damit aufgeworfenen Frage um die Zukunft der romanischen Medienlandschaft im Allgemeinen stellten Vertreterinnen und Vertreter der romanischen Medien im Frühjahr 2019 ein neues Medienkonzept vor, von dem sie sich eine Entlastung der Situation erhofften. Im Rahmen des Projektes «Medias rumantschas 2019» wollten öffentliche und private rätoromanische Medien ab Anfang 2020 zusammenspannen und täglich ein Medienangebot in der vierten Landessprache bereitstellen. Auf den Weg gebracht wurde das Konzept unter der Leitung der Lia Rumantscha. Mit von der Partie waren die Zeitungen «Engadiner Post/Posta Ladina», «La Quotidiana» und «La Pagina da Surmeir», die SRG-Tochter Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die Somedia AG sowie die ehemalige Agentura da Novitads Rumantscha (ANR). Letztere war im Rahmen der Neukonzeption in die unabhängige Stiftung «Fundaziun da medias rumantschas» (FMR) überführt worden, welche sich in einem wesentlichen Punkt von ihrer Vorgängerin unterschied: Vertreterinnen und Vertreter von Medienhäusern mit Leistungsvereinbarungen erhielten keinen Einsitz mehr in den FMR-Stiftungsrat, sondern sollten ihre Anliegen an einen der FMR beigeordneten Konsultationsrat richten. Während der Kernauftrag der FMR in der Sicherstellung der medialen Versorgung der rätoromanischen Bevölkerung in Textform lag, sollte RTR in erster Linie Nachrichten und Aktualitäten beisteuern. Derweil investiere Somedia in den Vertrieb, die Verbreitung und das Marketing, wie Somedia-Geschäftsführer Silvio Lebrument gegenüber den Medien erläuterte.
Das von der FMR und RTR in allen fünf Idiomen und auf Rumantsch Grischun produzierte Textangebot soll allen beteiligten Partnern kostenlos und zur gleichberechtigten Verwendung auf einer Plattform zur Verfügung gestellt werden. Damit dieser erweiterte Auftrag erfüllt werden kann, genehmigte die Bündner Regierung im Dezember 2019 die neue Leistungsvereinbarung mit der FMR, welche die bestehende Vereinbarung mit ANR für die Legislaturperiode 2017–2020 ersetzt. Neu werden ab 2020 die jährlichen Bundes- und Kantonsbeiträge an die Stiftung um je CHF 300'000 erhöht. Für das Jahr 2020 erhält die FMR folglich CHF 745'000 an Kantonsbeiträgen und rund CHF 1 Mio. an Bundesbeiträgen.

Quotidiana

Ende Februar 2018 genehmigte die WEKO die Fusion der SDA mit Keystone ohne Vorbehalte. Die Fusion, die rückwirkend auf den 1. Januar 2018 vollzogen wird, sollte gemäss der Wettbewerbskommission nicht dazu führen, dass das Unternehmen an Marktanteilen dazugewinnt. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden führe die Fusion vielmehr zu einer Erweiterung des Angebots, da sich die Angebote von SDA und Keystone komplementieren würden. Im Unterschied zum im Vormonat von der SDA angekündigten Stellenabbau fand die Fusionsmeldung in den Medien wenig Verbreitung.
Beim ersten Auftritt der neuen Keystone-SDA-Führung betonte das Unternehmen die Wichtigkeit neuer Technologien für die eigene Zukunft. So solle etwa ab 2019 künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um die Sportberichterstattung zu vereinfachen.

SDA Keystone

Im Januar 2018 eröffnete die SDA, dass sie aufgrund von erwarteten Umsatzeinbussen in der Höhe von knapp 10 Prozent und einem Verlust auf operativer Ebene von CHF 1.9 Mio. in den nächsten zwei Jahren 35 von 150 Vollzeitstellen in der Redaktion abzubauen plane. Man hoffe, den Stellenabbau mit Frühpensionierungen, natürlichen Fluktuationen und freiwilligen Pensenreduktionen abzuschwächen, gab Geschäftsleiter Markus Schwab gegenüber der NZZ bekannt. Ein Sozialplan von CHF 1.5 bis 2 Mio. sei vorgesehen. Ferner sollten weitere Sparmassnahmen wie der Verzicht auf Dividendenausschüttungen an die Aktionäre für 2018 bis 2020 und die Kündigung des Vertrags mit der Partneragentur Reuters umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab die Depeschenagentur auch strukturelle Änderungen bekannt: Die Inland- und Auslandredaktion würden zusammengelegt. Die Wirtschaftsberichterstattung sollte künftig an die AWP, die je hälftig der SDA und der Deutschen Presseagentur gehört, ausgelagert werden; sechs Stellen könnten so zur AWP verschoben werden. Nach wie vor wolle man über die gewohnte Breite an nationalen und internationalen Themen berichten und alle Sprachregionen bedienen, die Quantität würde jedoch reduziert. Die beschlossenen Massnahmen seien unabhängig von dem im Herbst des Vorjahres kommunizierten Fusionsvorhaben mit Keystone, über dessen Zulässigkeit die WEKO zu diesem Zeitpunkt noch zu befinden hatte, gefällt worden. Als Grund für den Stellenabbau und die Restrukturierung gab die SDA die gesunkene Zahlungsbereitschaft bei den grossen Verlagshäusern an. Zudem orientiere sich das bisherige Tarifmodell an der Höhe der gedruckten Auflage der Zeitungen. Da diese Zahlen rückläufig seien, seien auch die Einnahmen der SDA gesunken. Die Depeschenagentur habe sich gegenüber ihren Kunden für ein neues Tarifmodell eingesetzt, das die gesamte Nutzungsreichweite der Zeitungen besser abbilden sollte, sei dabei aber auf Widerstand von Seiten der Verleger gestossen, die höhere Kosten für die Inanspruchnahme der SDA-Dienstleistungen befürchteten.
In den Medien stiess der Entscheid auf grosse Resonanz und es fielen markige Worte. Als «Aderlass» bezeichnete etwa die NZZ den angekündigten Stellenabbau und der «Tages-Anzeiger» sah die «journalistische Grundversorgung der Schweiz in Gefahr». Die Reaktion der SDA-Redaktion auf den massiven Stellenabbau war heftig und abwehrend. Insbesondere stiess der Entscheid, dass alle Mitarbeitenden, die vier Jahre oder weniger vor ihrer Pensionierung standen, mit diesen Massnahmen entlassen werden sollten, auf grosse Opposition. Die Situation spitzte sich zu, als die Verantwortlichen zehn Tage später konkretisierten, dass der grösste Teil der Kündigungen bereits Ende desselben Monats erfolgen sollte. Die Redaktion verlangte nicht nur den Verzicht auf die drastischen Massnahmen, sondern auch die Chance, eigene Lösungsvorschläge einzubringen. Da es sich um eine Massenentlassung handle, müsse der Verwaltungsrat der Belegschaft die Möglichkeit einer Konsultation einräumen. Die vorgesehene Frist von zehn Tagen reiche dazu aber nicht, kritisierte die Redaktion. Ferner sei die Geschäftsleitung selber mitschuldig an der schlechten wirtschaftlichen Situation der SDA, da sie ihren Kunden im Jahr 2018 einen Rabatt von zehn Prozent gewährt habe.
Obwohl mit dem Konsultationsverfahren einige Massnahmen revidiert wurden, so etwa die Streichung des Nachtdiensts in Sydney und die Integration des italienischsprachigen Diensts in den französischsprachigen, und zum Teil gar neue Massnahmen getroffen wurden – alle Mitarbeitenden inklusive Kader sollten nur noch in der 2. Klasse reisen –, änderte sich nichts am Entscheid der Geschäftsleitung in Bezug auf den Stellenabbau, weswegen die Redaktion in den Warnstreik und kurz darauf in einen unbefristeten Streik trat. Solidarität erfuhren die Streikenden auch von etlichen Journalistinnen und Journalisten verschiedener Verlage. Zusätzlich verfasste die Redaktion einen Brief an den Bundesrat und an das Parlament, worin sie die Sparmassnahmen als «Kahlschlag, der sich erheblich auf den Umfang und die Qualität des Angebots auswirken würde», bezeichnete. Als sich der Verwaltungsrat zu Verhandlungen bereit zeigte, nahm die Redaktion nach viertägigem Streik die Arbeit wieder auf. In die Verhandlungen ging sie mit drei Kernforderungen: Es sollten erstens das Ausmass der Kündigungen reduziert, zweitens die Kündigungsfrist um zwei Monate verlängert und drittens der Sozialplan ausgebaut werden. Gegen Ende Februar zeichnete sich ab, dass die beiden Parteien in den Verhandlungen keine Einigung würden erzielen können, weshalb ein externes Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde. Die SDA-Führungsebene verzichtete dabei darauf, die gesetzlich ausgesprochenen Kündigungen für die Dauer des Verfahrens zu sistieren, wie dies die Belegschaft gefordert hatte. Während des Schlichtungsverfahrens blieb die Stimmung bei der SDA gedrückt. Über zwanzig Mitarbeitende verliessen die Nachrichtenagentur freiwillig, weswegen zeitweise gar der Schichtbetrieb gefährdet war. Zur Lösung dieses Problems bot die Unternehmensleitung bereits entlassenen Personen oder solchen, die von einer Pensenreduktion betroffen waren, einen temporären Vertrag an. Der Unmut gegenüber der Führung der SDA nahm in den Gewerkschaften ferner zu, als die Generalversammlung Ende April 2018 trotz des Stellenabbaus und eines Jahresverlusts beschloss, den Aktionären eine Sonderdividende von CHF 12 Mio. auszuzahlen.
Während der Arbeitsstreitigkeiten erfuhr die SDA-Spitze auch unverhohlene Kritik von Politikerinnen und Politikern aller Couleur in Bezug auf ihre operative Führung und die fehlende publizistische Strategie. Die Kritik intensivierte sich, als CEO Markus Schwab in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» die Ansicht äusserte, die SDA sei nur dem wirtschaftlichen Gewinn verpflichtet und habe keinen Service-public-Auftrag. Nach einer Anhörung von SDA-Vertreterinnen und -Vertretern hielt auch die KVF-NR in einer Medienmitteilung fest, dass die SDA zwar eine private Firma sei, die dennoch «eine neutrale Nachrichtenagentur für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz» sein müsse. Gemäss dem Tages-Anzeiger vertraten auch einige Kommissionsmitglieder, sowohl aus dem linken als auch aus dem bürgerlichen Lager, die Ansicht, Schwab mangle es an Fingerspitzengefühl und Verständnis für die medienpolitische Bedeutung der Nachrichtenagentur. Ferner reichten die Fraktionen der Grünen, der SP und der BDP in der Frühjahrssession je eine Motion ein, die vom Bund unterstützende Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Agenturmeldungen forderten (Mo. 18.3114; Mo. 18.3025; Mo. 18.3009).
Das durch das Seco geleitete Schlichtungsverfahren fand Ende Juni zu einem Vergleich. Im Wesentlichen verpflichtete sich die Führungsebene zur Bereitstellung eines besseren Sozialplans für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden. Die Einigung sah insbesondere eine Besserstellung von Angestellten über 60 Jahre vor. Bereits ausgesprochene Kündigungen für diese Personengruppe mussten rückgängig gemacht werden und zudem sollten alle Personen dieser Gruppe von einem Kündigungsschutz bis zur Pensionierung profitieren. Allen von Kündigung betroffenen Personen sollte ein zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt und dazu ein Härtefallfonds mit CHF 100'000 geäufnet werden. Auf der anderen Seite musste sich die Belegschaft verpflichten, auf weitere Kampfmassnahmen zu verzichten.
Nach wie vor hing jedoch das Damoklesschwert über der SDA und erneut kursierten Gerüchte um einen weiteren Stellenabbau bei der Nachrichtenagentur: In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden Pläne von Tamedia bekannt, Sportmeldungen in Zukunft nicht mehr von der mittlerweile fusionierten Keystone-SDA zu beziehen. Bei Tamedia sollte die Software «Tadam» das Herunterladen von Sportresultaten von Internetplattformen übernehmen und die Informationen danach automatisch so aufbereiten, dass der journalistische Aufwand zur Erstellung des Artikels stark reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Bezug der Sportmeldungen durch den Grosskunden ginge für die Keystone-SDA mit CHF 1.7 Mio. Ertragseinbussen einher. Doch nicht nur Tamedia will in Zukunft auf künstliche Intelligenz setzen: Bereits beim ersten Auftritt der Keystone-SDA-Führung im Mai 2019 hatte das fusionierte Unternehmen dieselbe Strategie für die eigene Sportberichterstattung verkündet.

Massiver Stellenabbau bei der SDA

Nicht nur bei den Zeitungen, auch bei den Nachrichten- und Bildagenturen in der Schweiz kam es 2017 zu einem Zusammenschluss. So gaben die Nachrichtenagentur SDA und die Bildagentur Keystone im Oktober 2017 ihre Fusion bekannt. Keystone gehörte bisher zu 50 Prozent der SDA und zu 50 Prozent der österreichischen Presseagentur APA. Letztere tauschte ihre bisherige Beteiligung für eine 30-prozentige Beteiligung an der neuen Keystone-SDA ein. Dadurch wurde sie grösster Aktionär und ersetzte damit Tamedia, die NZZ-Mediengruppe, die SRG und die Médias Suisses, die bis anhin die grössten Beteiligungen hielten. Die neue Gesellschaft sollte einen Umsatz von CHF 51 Mio. erzielen und 300 Personen beschäftigen. „Die Fusion ermöglicht eine integrierte Produktion von multimedialen Angeboten mit dem Ziel, die Komplexität der Prozesse zu reduzieren“, liessen SDA und Keystone verlauten. Durch eine Herstellung im selben Betrieb könne die industrielle Effizienz erhöht werden.
Der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom befürchteten, dass die SDA durch diese Fusion ihre Unabhängigkeit verlieren könne, indem sich PR und Journalismus vermische. Bisher waren die Medienhäuser gleichzeitig Besitzer und Kunden der SDA gewesen, was zwar zu Interessenkonflikten geführt, aber gleichzeitig die SDA vor Profitdruck bewahrt habe. Die neue Firma werde hingegen Renditeziele verfolgen müssen. Wie die NZZ berichtete, sei zudem die Stellung der SDA nicht mehr so dominant wie früher. So gebe es in verschiedenen Ressorts Konkurrenz – einige Verlage hätten auch selbst agenturähnliche Strukturen aufgebaut – und allgemein schwäche sich die Rolle der SDA wegen der Digitalisierung und der vielen Onlinequellen ab.
Positive Nachrichten für die SDA gab es hingegen vom UVEK: Ab 2019 soll sie jährlich CHF 2 Mio. aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten, wodurch der Bundesrat einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lokal-regionalen Berichterstattung leisten wolle.

SDA Keystone

Das Pressejahr 2017 war stark durch die Medienkonzentration geprägt, die sich insbesondere in der Einstellung von L’Hebdo, der Schaffung einer Mantelredaktion für alle Tamedia-Zeitungen und dem Joint Venture der AZ Medien und der NZZ-Mediengruppe zeigte. Diese Entwicklungen führten anfänglich in der Romandie und später in der ganzen Schweiz zu Diskussionen um die Frage, ob und wie der Staat Zeitungen und Magazine unterstützen solle. Unter anderem wurden dazu auf Bundesebene zahlreiche Vorstösse eingebracht. Eine Möglichkeit, die Zeitungen indirekt zu unterstützen, verfolgte Olivier Feller (fdp, VD) mit einer Ende Februar 2017 eingereichten Motion. Auslöser war die Ankündigung der Post gewesen, die Frühzustellung nur noch bei einem Aufpreis zu gewährleisten. Fellers Motion wollte nun garantieren, dass die Zeitungsausgaben auch ohne zusätzliche Kosten für die Verlage jeweils am Morgen ausgeliefert werden. Zusätzlich reichte der Motionär zwei Anfragen (A. 17.5601, A. 17.5602) und eine Interpellation (Ip. 17.3672) zur Ankündigung der Post ein. Im März 2017 lancierte die Parteipräsidentin der Grünen, Regula Rytz (gp, BE), ein Postulat zur gezielten Medienförderung. Darin bat sie den Bundesrat darum, Instrumente für eine direkte und indirekte Medienförderung aufzuzeigen. Auch Kurt Fluri (fdp, SO, Ip. 17.3729), Ada Marra (sp, VD, Ip. 17.4086), Jean-Paul Gschwind (cvp, JU, A. 17.5007) sowie Adèle Thorens Goumaz (gp, VD, A. 17.5007) erbaten vom Bundesrat mehr Informationen betreffend allgemeine Möglichkeiten zur Unterstützung der Presse. Auch zur Inhaberkonzentration machten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Sorgen. Philipp Hadorn (sp, SO) reichte eine Motion (Mo. 17.3778) zur Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen ein und sein Parteikollege Jacques-André Maire (sp, NE) forderte in einem Postulat (Po. 17.3695) Kriterien für die Übernahme von bestehenden Medien. Géraldine Savary (sp, VD), ein weiteres SP-Mitglied, wollte zudem in einer Interpellation (Ip. 16.3563) vom Bundesrat wissen, ob er Massnahmen zur Aufrechterhaltung der redaktionellen Unabhängigkeit als nötig erachte. Auch die Exponenten der rechten Ratsseite sorgten sich um die Unabhängigkeit der Presse; der Grund ihrer Sorge lag aber in der staatlichen Unterstützung für die Medien: Thierry Burkart (fdp, AG) zum Beispiel erklärte, dass die Medien „Beisshemmungen“ entwickeln könnten, wenn sie staatlich finanziert würden.

Wie die Bundespolitik sie unterstützen könne, diskutierten auch die Medien selbst. Vorgeschlagen wurden zum Beispiel Konzessionen für Zeitungen, bei denen Leistungen zum Erhalt des Service public finanziell entschädigt würden. Dies sei gemäss Le Temps allerdings dann problematisch, wenn eine Zeitung einem grossen Verlagshaus wie Ringier oder Tamedia gehöre. Zahlreiche Handlungsmöglichkeiten wurden bezüglich der Konkurrenz durch die SRG diskutiert. So könnte eine Werbebeschränkung für die SRG zwar deren Konkurrenz für die Werbung in der Presse verringern, würde jedoch nicht garantieren, dass die Werbekunden auf die Zeitungen umstiegen. Positiver wurde ein Werbeverbot für die SRG nach 20 Uhr, wie es zum Beispiel in Frankreich existiert, bewertet. Zur Diskussion stellen müsse man gemäss Le Temps auch eine Steuer auf Werbeeinnahmen, wodurch man einen Teil der Gelder, die für Werbeaufträge im Ausland gesprochen werden, zurückholen könne. Bereits vom Parlament verabschiedet worden war zu diesem Zeitpunkt ein Übergang zum Shared-Content-Modell, wodurch die SRG den privaten Anbietern Inhalte zur Verfügung stellen muss.
Indirekte Hilfe für die Presse versprach man sich auch durch eine mögliche Nationalisierung der Druckereien, was zu einer Reduktion der Druckkosten führen würde. Auch grundsätzlichere Aspekte der Medienförderung wurden von den Medien besprochen: Zum Beispiel solle die Journalistenausbildung verbessert und vom Bund anerkannt werden, da bisher kein geschützter Titel für ausgebildete Journalisten existiere. Dies reiche gemäss Le Temps zwar nicht aus, um die Probleme der Medienlandschaft zu lösen, wäre aber ein guter Anfang und würde der Presselandschaft helfen, die Digitalisierung zu überleben. Notwendig sei schliesslich auch eine Unterstützung für die SDA, die sich ebenfalls in Schwierigkeiten befinde. Ein erster Schritt dazu hatte der Bundesrat bereits unternommen, indem er der SDA CHF 2 Mio. jährlich aus der Radio- und Fernsehabgabe zugesprochen hatte.

Forderungen zur Unterstützung der Presse im Jahr 2017

Im Juni wurden die Verleger und die SRG in den Presserat aufgenommen. Die beiden neuen Partner nehmen nun Einsitz in den Stiftungsrat und anerkennen auch den berufsethischen Kodex sowie die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Im Vorfeld der Erweiterung der Trägerschaft kam es in den Journalistenverbänden, die den Presserat bisher allein getragen hatten, zu intensiven Debatten über die Unabhängigkeit des Selbstkontrollorgans und zur Frage, wieweit ethische Regeln und Sozialpartnerschaft zusammengehören.

Aufnahme der Verleger in den Presserat

Im Berichtsjahr wurde Dominique von Burg als neuer Präsident des Presserats gewählt, er tritt die Nachfolge von Peter Studer an. Von Burg ist seit 2000 Mitglied des Schweizer Presserats und leitete bis 2006 die Redaktion der „Tribune de Genève“.

Dominique von Burg

Die aus Journalisten bestehende Trägerschaft des Presserats beschloss, mit den Verlegern Beteiligungsverhandlungen aufzunehmen. Die Journalisten hatten sich bisher dagegen gewehrt, weil sie befürchteten, dass geschäftliche Interessen die Selbstkontrollfunktion des Presserats beeinträchtigen könnten. Bis zu einer Einigung müssten aber nicht zuletzt Differenzen in sozialpartnerschaftlichen Belangen ausgeräumt werden.

Aufnahme der Verleger in den Presserat

Das Selbstkontrollorgan der Printmedien, der Presserat, hatte im Berichtsjahr mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Als Grund wurde der Anstieg der zu beurteilenden Fälle auf etwa 100 angeführt. Um den höheren Kosten entgegen zu wirken, will der Presserat die Beiträge der Trägerverbände erhöhen und gleichzeitig eine Sammelaktion starten. 2005 waren 88 Beschwerden eingegangen, gegenüber 74 im vorherigen Jahr; ein Viertel davon wurde zurückgezogen.

Presserat hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen

Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben.

Diskussionen um die staatliche Presseförderung (2001)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die Ausarbeitung und Lancierung des Projekts einer rätoromanischen Tageszeitung namens "La Quotidiana" wurde dem unter alt-Nationalrat Toni Cantieni (cvp) als Präsident amtierenden neu gegründeten Verein "Pro Svizra Rumantscha" (PSR) übertragen. Ziel des Vereins ist es, die Herausgabe der Quotidiana im Umfang von acht Seiten und in einer Anfangsauflage von 5000 Exemplaren bis im Herbst 1994 zu realisieren, wobei eine Stiftung die Finanzierung des Projekts sichern soll. Gemäss den Vorstellungen der PSR soll die Quotidiana eine Forumszeitung werden und konfessionell sowie politisch unabhängig sein. Geplant ist, die Regionalteile in den jeweiligen romanischen Idiomen erscheinen zu lassen, während für die überregionalen, nationalen und internationalen Rubriken die Einheitsschriftsprache Rumantsch Grischun verwendet werden soll. Erneut stellte sich jedoch die Vereinigung der Bündner Zeitungsverleger aus Angst vor einem Verdrängungskampf gegen das Projekt und schlug vor, zur Spracherhaltung ein vierseitiges, täglich erscheinendes Gratis-"Leseblatt" für alle rätoromanischen Haushaltungen zu lancieren. Im Nationalrat äusserte sich bei der Beratung des Sprachenartikels Bundesrätin Dreifuss positiv zur Unterstützung einer rätoromanischen Tageszeitung, ohne jedoch den Namen der Quotidiana zu erwähnen. Gestützt auf den geplanten Sprachenartikel in der Bundesverfassung sieht das EDI die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Förderung der rätoromanischen Kultur vor, in dessen Rahmen unter anderem Bundesgelder auch einer Tageszeitung zugute kommen könnten. Die Bündner Regierung gab bekannt, sie halte eine finanzielle Unterstützung unter Umständen für möglich, wenn beispielsweise die bestehenden Titel in das Projekt miteinbezogen würden. Darauf wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher sowohl Vertreter der Zeitungsverleger als auch der sprachkulturellen Organisationen Einsitz nahmen.

Projekts einer rätoromanischen Tageszeitung namens "La Quotidiana"

Das Videotex-System der PTT verzeichnete im Berichtsjahr immer noch keinen Durchbruch; einerseits konnte die Anzahl der Abonnenten nur geringfügig erhöht werden, andererseits hielten sich auch die Anbieter von Dienstleistungen weiterhin zurück. In der Öffentlichkeit wurde auch eine Privatisierung von Videotex diskutiert.

Videotex-System

Ein Teilmarkt innerhalb dieses neuen Medienangebots, das Angebot an Pornographie und vor allem an Gewalt in Videofilmen, bereitet indessen zunehmend gesellschaftspolitische Schwierigkeiten. Als beunruhigend wird insbesondere vermerkt, dass Jugendliche eine Vorliebe für solche «Brutalos» entwickeln und diese als eine Art Mutprobe konsumieren. Dem vereinzelten Ruf nach dem Zensor stehen weit zahlreicher aber Stimmen entgegen, die in erzieherischen Massnahmen ein adäquateres Mittel sehen, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Trotzdem ist in der laufenden Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen, die Veröffentlichung von Gewaltdarstellungen und harter Pornographie unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus wird jedoch auch davor gewarnt, die Debatte auf die Videogewalt zu verengen, da mit der beabsichtigten Einführung des Privatfernsehens und mit dem sich dadurch verschärfenden Kampf um Mehrheitspublika der Anteil an Gewalt im Fernsehen beträchtlich zunehmen werde. Diese Perspektive macht deutlich, dass der Hang, Darstellungen von physischer Gewalt zu rezipieren, ein gesellschaftliches Problem darstellt, das mit Zensurmassnahmen nicht behoben werden kann.
Mitte August wurde eine Volksinitiative «gegen die Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien» lanciert, der für das Zustandekommen jedoch wenig Chancen eingeräumt werden.

Angebot an Pornographie und vor allem an Gewalt in Videofilmen

Die Vielfalt der Presse ist weiterhin und verstärkt durch Abhängigkeit von der Wirtschaft, Konkurrenz unter Grossverlagen und Konkurrenz durch neue elektronische Medien bedroht. Die fortschreitende Pressekonzentration hat zu regionalen Vormacht und Monopolstellungen geführt. Nationalrat Muheim (sp, LU) erachtete ein Warten auf die Medien-Gesamtkonzeption als zu gefährlich und hatte deshalb noch im Vorjahr eine parlamentarische Initiative zur Presseförderung vorgelegt. Eine Kommission des Nationalrats stimmte dieser im Grundsatz zu und konnte im November einen Presseförderungsartikel zuhanden von Bundesrat und Parlament verabschieden, der sich vom Expertenentwurf aus dem Jahre 1975 im wesentlichen nur durch das Fehlen von Steuererleichterungen unterscheidet. Der Bund soll Massnahmen zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse in den einzelnen Landesteilen treffen, gegebenenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit. Dazu soll er die berufliche Aus- und Fortbildung im Pressebereich fördern. Über eine baldige Realisierung dieses Presseförderungsartikels scheinen allerdings keine Illusionen zu bestehen. Mit radikaleren Forderungen wartete die SJU auf, die verlangte, dass der Staat die publizistischen Monopole brechen, allenfalls Konkurrenzzeitungen gründen und die Verfügungsgewalt. der Verleger sowie den Einfluss der Grossinserenten gesetzlich beschränken solle. Dieser Einfluss kann kaum noch verdeckt werden: Wegen eines kritischen Artikels des «Tages-Anzeigers» über das Autogewerbe wurden bereits disponierte Inserate sistiert und die Zeitung in der Folge von den bedeutendsten Autoimporteuren faktisch boykottiert, was nach den Angaben des Chefredaktors zu einem monatlichen Einnahmeausfall von CHF 500'000 führte. Die Kartellkommission begann mit Ermittlungen, um abzuklären, ob ein juristisch verbotener Boykott vorliege. Das Ganze zeigte, dass viele Grossinserenten ein werbefreundliches redaktionelles Umfeld erwarten und dass die Pressefreiheit dem Staat gegenüber verfassungsmässig garantiert, jedoch von privaten Mächten bedroht sein kann.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Die neue Programmstruktur des Deutschschweizer Fernsehens brachte als wesentlichste Neuerungen die Vorverlegung der Tagesschau und die Einführung eines fünften Werbeblocks. Dies wie auch die Beschränkung auf unterhaltende oder sonst wie publikumswirksame Sendungen in der Zeit zwischen 18 und 21 Uhr lösten Befürchtungen aus, dass der redaktionelle Teil den Anforderungen der Werbung angepasst werde. Die ebenfalls angestrebte Regionalisierung der Tagesschau scheint erst ab Herbst 1981 realisierbar zu sein. Programmdirektor G. Frei vom Fernsehen DRS trat zurück und wurde durch U. Kündig ersetzt.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Anders als im kulturellen Bereich, wo Neues sich häufig nur am Rande artikuliert und kaum beachtet wird, verdeutlichten die technischen Neuerungen auf dem Mediensektor die Notwendigkeit einer neuen Medienordnung. Die jüngsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich liessen erkennen, dass es dabei nicht nur um blosse rechtliche Festschreibungen, sondern vor allem um politische und wirtschaftliche Macht sowie um die Freiheit der Information und des Medienschaffenden geht. Dabei wird offenbar von interessierten Kreisen versucht, die bevorstehenden Entscheidungen zu präjudizieren. Dies umso mehr, als die im Vorjahr eingesetzte Kommission für eine Medien-Gesamtkonzeption ihre Arbeit erst Mitte 1981 abschliessen wird. Sie hat 1979 noch keine formellen Beschlüsse gefasst und sich neben der Erfassung des Ist-Zustandes vor allem den dringlich vorzuziehenden Massnahmen gewidmet und ihre Arbeit mit den andern medienrelevanten Rechtssetzungsprojekten koordiniert. Die von der Kommission erarbeiteten kommunikationspolitischen Zielsetzungen legen Wert auf eine Konsolidierung der Medienfreiheit und lehnen eine Qualitätskontrolle der Medien durch den Staat ab. Medienfreiheit ist nach Ansicht der Schweizerischen Journalistenunion (SJU) auch von anderer Seite gefährdet. Sie fordert deshalb von der Medien-Gesamtkonzeption die Garantie, dass private Medienkonzerne nicht in bisherige und neue elektronische Massenmedien eindringen können.

Medienordnung

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Mit der Einsetzung der Expertenkommission für ein Gesamtmedienkonzept wurde die Arbeit an der Revision des Verfassungsartikels über die Presse unter Einbezug der Presseförderung eingestellt. Die Vernehmlassung zu den Förderungsmassnahmen hatte widersprüchliche Meinungen zutage gefördert. Konkret bleibt umstritten, ob der Staat selbst Presseförderung betreiben und ob er dafür nur rechtliche Voraussetzungen schaffen oder auch die finanziellen Mittel bereitstellen soll. Gewarnt wird vor einer Wettbewerbsverzerrung und einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Presse. Die Frage, ob die verschärfte Konzentrationsbewegung der letzten Jahre nicht ähnliche Gefahren zeitige, wurde mehrfach gestellt. Zahlreiche Stellungnahmen erachteten die Revision überhaupt als unnötig und inopportun, weil die Freiheit der Meinungsäusserung und Information sowie das Zensurverbot keiner besonderen Normierung bedürften. Nicht klar geregelt ist freilich der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Presseschaffenden und ihren Informanten. Die unbefriedigende Rechtslage wird durch die Verurteilung der vier Chefredaktoren des «Tages-Anzeigers» dokumentiert, die sich trotz bundesgerichtlicher Aufforderung weigerten, anonym zugespielte Unterlagen zur Steueraffäre Solschenizyn herauszugeben. Das Bundesgericht hatte zuvor ausgeführt, aus der Pressefreiheit könne kein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht abgeleitet werden.

Presseförderung

Im Gegensatz zu den Vorjahren, die den Untergang oder die Umstrukturierung von zahlreichen prominenten Blättern gebracht hatten, fehlte es im Pressewesen an markanten Ereignissen. Unter dem Druck der wirtschaftlichen Lage – höchstens 20 von über hundert Tageszeitungen sollen 1974 gewinnbringend gearbeitet haben – setzten sich jedoch die Konzentrations- und Rationalisierungsprozesse fort, was zu Substanzverlusten, zu Zerfallserscheinungen und zu einer anhaltenden Beunruhigung führte, die nicht zuletzt auch in Arbeitskonflikten und Entlassungen ihren Ausdruck fand. Vorgänge beim «St. Galler Tagblatt», bei der «National-Zeitung», beim Gratisanzeiger «Züri-Leu» und bei der Frauenzeitschrift «Annabelle» zeugten von einem verstärkten Druck auf die Redaktionen. Den widrigen Umständen zum Trotz wurden verschiedene neue Zeitungsexperimente gestartet. Auf wenig Gegenliebe seitens ihrer Kolleginnen stiess eine sich als Alternativmagazin bezeichnende «Leser-Zeitung», deren Abonnenten zugleich Mitbesitzer und Träger des Unternehmens waren. Im Gegensatz zur «AZ-Wochenzeitung», die als sozialdemokratisch-gewerkschaftliches Nachfolgeorgan der «Zürcher AZ» nicht über eine Nullnummer hinauskam, konnte sich die «Leser-Zeitung» einstweilen über Wasser halten. In Zürich und St. Gallen vermittelte eine «Telefonziitig» linke Alternativinformationen. Das Westschweizer Wochenmagazin «L'Hebdo» scheiterte nach fünf Ausgaben an internen Differenzen. In Lausanne, wo der einflussreiche Pressekonzern Lousonna SA («24 Heures», «Tribune Le Matin», «La Suisse») 90 Prozent der Tageszeitungsauflagen der Waadt kontrollierte und eine regionale Depeschenagentur aufzog, erschien mit «Lausanne Soir» ein Abendblatt, das freilich nur einer Zweitausgabe der freisinnigen «Nouvelle Revue de Lausanne» gleichkam.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Umfassende Presseförderungsmassnahmen, wie sie seit 1967 angestrebt worden waren, schienen trotz der Publikation gewichtiger Dokumente noch in weiter Ferne zu liegen. Die Frage, wie der notleidenden Presse geholfen werden kann, blieb auch 1975, nach einer auf breiter Basis geführten Diskussion, offen. Diese stützte sich auf einen über 800 seitigen Bericht der 1973 eingesetzten Expertenkommission, die gleichzeitig auch Entwürfe für einen revidierten Verfassungsartikel 55 über das Presserecht, für einen neuen Artikel 55bis über die Presseförderung und für ein Presseförderungsgesetz vorlegte. Art. 55 BV garantiert nach diesen Entwürfen nicht nur – wie bisher – die Pressefreiheit, sondern auch die Freiheit der Meinungsäusserung, der Meinungsbildung und der Information. Art. 55bis BV gibt dem Bund die Kompetenz zum Schutz und zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse. Die erforderlichen Massnahmen, die vorwiegend aus «Infrastrukturhilfe» bestehen, sind im Presseförderungsgesetz festgelegt. Die jährlichen Kosten veranschlagte die Kommission auf rund CHF 56 Mio. gegenüber dem Vorentwurf von 1973 verzichtete man auf eine Sicherung der inneren Pressefreiheit mit der Begründung, dass die Stellung der Redaktionen und Mitarbeiter im Kollektivvertrag geregelt werden sollte. Im Vernehmlassungsverfahren, in welches die beiden Verfassungsartikel geschickt wurden, stiessen wie schon in den Debatten der Vorjahre die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander. Vorbehalte und Bedenken äusserten insbesondere auch Zeitungsleute. Gewisse Erleichterungen für die Meinungspresse ergaben sich durch Beschlüsse der eidgenössischen Räte, die bei der Revision des Postverkehrsgesetzes von den Vorschlägen des Bundesrates abwichen und die beantragten Transporttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften ermässigten. Im Interesse der Förderung der Presse übernahm damit die PTT zu den bereits bestehenden Einnahmeneinbussen von gegen CHF 160 Mio. (1974) zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich CHF 20 – 30 Mio. Über die Vorschläge für einen verstärkten Persönlichkeitsschutz, die auch von gemässigten Blättern als unakzeptabel zurückgewiesen wurden, haben wir bereits berichtet.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Die Delegierten des Vereins der Schweizer Presse (VSP) wiesen eine Übereinkunft mit den Zeitungsverlegern der deutschen Schweiz, die einen Verzicht auf 1972 vertraglich festgelegte Mindestgarantien wirtschaftlicher Natur vorsah, an den Zentralvorstand zurück. In der Westschweiz konnte der Kollektivvertrag zwischen dem Verlegerverband und dem VSP schliesslich doch noch um zwei Jahre verlängert werden. Die Vereinbarung band freilich eine Reihe von dissidenten Verlegern nicht.

Die Delegierten des Vereins der Schweizer Presse wiesen eine Übereinkunft mit den Zeitungsverlegern der deutschen Schweiz, die einen Verzicht auf 1972 vertraglich festgelegte Mindestgarantien wirtschaftlicher Natur vorsah, an den Zentralvorstand zurück

In der im Nationalrat seit den vier Vorstössen vom Sommer 1972 fälligen Diskussion über die Pressehilfe, die anfangs Juni stattfinden konnte, kritisierten mehrere Redner die Haltung des Bundesrates, der ihrer Ansicht nach die Vorarbeiten zur Neufassung des Artikels 55 BV und zu einem Presseförderungsgesetz nicht mit der von der Situation her geforderten Intensität vorantrieb. Bundesrat Celio wies in seiner Antwort auf die enormen Schwierigkeiten hin, die sich bei den von den Rednern geforderten indirekten Hilfsmassnahmen stellten. Direkte Massnahmen könnten erst aufgrund einer Änderung von Artikel 55 BV und eines Presseförderungsgesetzes erwartet werden. Die pressepolitische Gruppe der Bundesversammlung beschloss kurz darauf, vom Bundesrat auf dem Motionsweg einen dringlichen Bundesbeschluss zu verlangen. Dieser sollte neben flankierenden Massnahmen direkte Betriebsbeiträge in der Höhe von mindestens CHF 10 Mio. an die notleidenden Blätter der SP, der CVP und der SVP vorsehen. Die Motion, die in den Augen ihrer Gegner einen fragwürdigen Präzedenzfall für andere Branchen geschaffen hätte, wurde in der Wintersession mit 63 zu 57 Stimmen abgelehnt. Mit der Einsetzung einer Expertenkommission und der inoffiziellen Veröffentlichung des von Nationalrat Schürmann (cvp, SO) geschaffenen Vorentwurfs, der neben den Förderungsmassnahmen Vorschriften zur Sicherung der äusseren und inneren Pressefreiheit enthält und für die Durchführung der vom Gesetz ins Auge gefassten Massnahmen einen Presserat vorsieht, nahmen die Arbeiten und Diskussionen um einen neuen Presseartikel und um ein Pressegesetz ihren von vielen divergierenden Stellungnahmen belasteten Fortgang.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Eine erste Massnahme zur Begünstigung der Presse wurde durch die Revision der Tarife im Postverkehrsgesetz veranlasst. Schon die Vorlage des Bundesrates nahm auf die Bedenken gegen Taxerhöhungen für Zeitungen und Zeitschriften Rücksicht. Die Räte gingen einen Schritt weiter und beschlossen, die besonders gefährdete Lokalpresse (Zeitungen bis 50 g) mit Taxerhöhungen zu verschonen und für den Grossteil der übrigen Presse die beantragten Zuschläge zu reduzieren. In einer Eingabe an den Bundesrat formulierten verschiedene Presseorganisationen Wünsche nach weiteren indirekten Hilfsmassnahmen: höhere Entschädigungen des Bundes an die Schweizerische Depeschenagentur, welche die Presse entlasten sollten, Befreiung der Zeitungen von der Warenumsatzsteuer, Verbilligung des Zeitungspapiers durch Abgeltungsleistungen an die Waldwirtschaft und Zusicherungen, dass die Werbesendungen beim Radio nicht zugelassen und beim Fernsehen nicht ausgedehnt würden. Die erste Forderung erfüllte der Bundesrat als Sofortmassnahme; gleichzeitig intensivierte er die Vorbereitungen für eine Revision von Art. 55 (Presseartikel) der Bundesverfassung.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Langjährige Diskussionen über die Einführung eines Ehrenkodex konnten mit der Annahme der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» durch die Delegiertenversammlung des Vereins der Schweizer Presse zu einem Erfolg geführt werden. Offen blieb die Frage, welche Funktionen der vorgesehene Presserat zu erfüllen habe. Das 1971 gekündigte Badener Abkommen wurde durch einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ersetzt, der die Begehren der Journalisten (13. Monatslohn, vermehrte soziale Sicherheit) weitgehend erfüllte.

Ehrenkodex