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Fin 2022, le Conseil fédéral a rafraîchi la « Stratégie Suisse numérique ». La dernière version datait de 2016 et avait déjà été réactualisée en 2020. La nouvelle mouture a été simplifiée et comportera dès à présent des thèmes prioritaires pour chaque année. Ces derniers seront décidés par le Conseil fédéral, qui a choisi de mettre la numérisation – notamment du système de santé – et la souveraineté numérique sur le devant de la scène pour l'année 2023. Il reviendra à l'administration fédérale de concentrer ses travaux sur ces domaines, afin de mettre en œuvre des mesures concrètes. Le communiqué de presse du Conseil fédéral rappelle que la stratégie doit permettre à tous les acteurs de la numérisation de tirer parti des opportunités liées à la transformation numérique, de l'administration des cantons et communes, en passant par les milieux économiques, scientifiques, et la société civile.

Aktualisierung Strategie Digitale Schweiz

Mitte Oktober 2022 lancierte der Bundesrat seinen Instagram-Account. Unter @gov.ch werde die Kommunikationsabteilung der Bundeskanzlei entsprechend der Gepflogenheiten dieses sozialen Netzwerkes «audiovisuell, attraktiv und interaktiv» über wichtige Entscheide und Auftritte des Regierungskollegiums berichtet. Sie nehme ihren Informationsauftrag wahr, passe ihre Informationspolitik an die veränderte Informationsverarbeitung an und wolle damit vor allem ein jüngeres Publikum erreichen, erklärte die Regierung in einer Medienmitteilung. Durch die Verbreitung behördlicher Informationen setze man zudem «den kursierenden Falschinformationen und Desinformationskampagnen etwas entgegen».
In den Medien stiess der neue Informationskanal vorwiegend auf leicht hämische Kritik. Pressekonferenzen könnten bereits jetzt online verfolgt werden. «Und die strukturierte Inhaltslosigkeit», die schon in den Pressekonferenzen geboten werde, werde kaum besser durch fotografische Instagram-Umsetzung, unkte etwa die WoZ. Die Aargauer Zeitung fragte sich, ob es mit dem «biederen Image» einzelner Bundesräte überhaupt möglich sei, die auf diesem Kanal nötige Mischung aus Information und Unterhaltung zu schaffen. Der Sonntags-Blick kritisierte, dass der Account «Bundesrat» von der zweiten Kammer in Deutschland besetzt sei. 24Heures berichtete freilich einen Tag nach der Aufschaltung des Kanals, dass dieser bereits mehr als 15'000 Abonnierende habe und die Zahl weiter zunehme. Man dürfe gespannt sein, welche Entwicklung das Pilotprojekt nehme.

Digitale Kommunikation des Bundes

Am 18. Dezember 2020 legte der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Post fest, wie das BAKOM in einer Medienmitteilung kommunizierte. Für das Jahr 2021 werde die Ermässigung für die Lokal- und Regionalpresse neu CHF 29 Rappen pro Exemplar betragen, also zwei Rappen mehr als im Vorjahr. Insgesamt erfüllten in dieser Kategorie 151 Titel die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit kamen neun Titel hinzu, hingegen nahm die Anzahl der geförderten Exemplare um insgesamt 2.3 Mio. ab. Für die Ermässigungen für die Lokal- und Regionalpresse stehen im Jahr 2021 insgesamt CHF 30 Mio. zur Verfügung. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse betrug die Ermässigung wie auch in den Vorhjahren CHF 18 Rappen. 973 (-12) Titel erfüllten die dafür nötigen Voraussetzungen bei einer Versandmenge von 113.7 Mio. Exemplaren (-5.4 Mio.). Für diese Kategorie sind jährlich insgesamt CHF 20. Mio. vorgesehen. In beiden Kategorien wurden 2020 die bereitgestellten Fördermittel nicht gänzlich ausgeschöpft, weshalb diese dem Förderbeitrag von 2021 hinzugerechnet wurden. Aufgrund der wegen Corona im Mai beschlossenen Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien wurden die aktuell geförderten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse kostenlos zugestellt, die entstandenen Differenzen wurden vom Bund beglichen. Am 11. November wurde eine Verlängerung der Massnahmen bis Mitte 2021 beschlossen. Über weitere Verlängerungen soll in der ersten Jahreshälfte 2021 diskutiert werden.

Preisermässigung für die Postzustellung

En septembre 2020, le Conseil fédéral a adopté la version actualisée de la « Stratégie Suisse numérique », qui a pour but d'accorder une plus grande place à l'environnement et aux questions liées aux données. Y figurent également des aspects de la numérisation en situation de crise. La pandémie de Covid-19 a en effet démontré toute l'importance de la numérisation, note le DETEC dans son communiqué de presse. Le développement de la « Stratégie Suisse numérique » s'est fait main dans la main avec tous les acteurs de la Suisse numérique, tels que les milieux économiques, scientifiques, ainsi que la société civile. Si cette stratégie leur sert de cadre de référence, elle possède un caractère obligatoire pour l'administration fédérale. Dans la version actualisée, le Conseil fédéral fixe les priorités pour les années à venir dans les domaines de la protection de l'environnement, des espaces de données, de l'économie numérique, ou encore du service numérique public.

Aktualisierung Strategie Digitale Schweiz

Die Anzahl Titel der Regional- und Lokalpresse, die im Jahr 2020 von der indirekten Presseförderung des Bundes profitieren konnten, betrug 142 (2018: 146), wie das BAKOM im Dezember 2019 bekannt gab. Die jährliche Versandmenge dieser 142 Pressetitel betrug zum gegebenen Zeitpunkt 115.8 Mio. Exemplare, was im Vergleich zu den im Vorjahr geförderten 146 Titeln einer Reduktion der prognostizierten Versandmenge um 5.7 Mio. entsprach. Aufgrund rückläufiger Auflagezahlen erhöhte das BAKOM die Preisermässigung für die Postzustellung um 2 Rappen, womit diese im Jahr 2020 27 Rappen pro Exemplar betrug.
Der Rückgang in den Auflagezahlen hielt auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse an. Im Jahr 2020 waren in diesem Bereich 985 Titel (-13) bei einer jährlichen Versandmenge von 119 Mio. Exemplaren (-3.8 Mio.) förderberechtigt. Die Preisermässigung für diese Pressegattung kam unverändert bei 18 Rappen zu liegen.
Der Umfang der indirekten Presseförderung könnte künftig zunehmen. Im August 2019 hatte der Bundesrat zwar das Ende der Arbeiten an einem Gesetzesentwurf für elektronische Medien bekannt gegeben, zeitgleich jedoch angekündigt, dass er im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket für die Medienförderung präsentieren wolle. Dieses sollte auch Pläne zum Ausbau der indirekten Presseförderung beinhalten.

Preisermässigung für die Postzustellung

Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 änderte sich die Ausgangslage für das neue Mediengesetz grundlegend: Nach dem Rücktritt von Medienministerin Doris Leuthard, unter deren Aufsicht der Vorentwurf entstanden war, übernahm Simonetta Sommaruga Anfang 2019 das entsprechende Dossier. Im Mai 2019 lud die neue Medienministerin zu einem Austausch über die Zukunft der Medien ein, bei dem über den Service public in Radio und Fernsehen sowie über mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse diskutiert wurde. Die Argumente der Teilnehmenden würden in die laufenden Arbeiten aufgenommen, erklärte das BAKOM. In den Medien wurden nach den negativen Rückmeldungen in der Vernehmlassung jedoch Stimmen laut, die davon ausgingen, dass Sommaruga das neue Gesetz verwerfen werde. Dieses würde von allen Seiten kritisiert und habe daher im Parlament keine Chance, zumal sogar CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Notwendigkeit des neuen Gesetzes in einer Rede im Januar 2019 in Frage gestellt habe. Stattdessen wurde vermutet, dass Sommaruga die Probleme einzeln angehen werde. Als dringlichste Massnahme identifizierten die Medien die Erhöhung der indirekten Presseförderung von CHF 30 Mio. auf CHF 120 Mio., wie sie der Präsident des VSM, Pietro Supino, aber auch zwei parlamentarische Vorstösse Savary (sp, VD; Pa.Iv. 18.480) und Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479) gefordert hatten. Als zentral erachteten die Medien aber auch eine Änderung des Medienartikels in der Verfassung, die ein vollständiges Mediengesetz, das neben Radio und Fernsehen sowie allenfalls dem Onlinebereich auch die Presse beinhaltet, ermöglichen sollte. Diesbezüglich hatten Matthias Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 18.470), Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 18.471), Olivier Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 18.472) und Filippo Lombardi (cvp, TI; Pa.Iv. 18.473) gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht.
Ende August 2019 bestätigte der Bundesrat in einer Medienmitteilung die bisherigen Gerüchte und erklärte, dass er auf das neue Mediengesetz verzichten und stattdessen das RTVG punktuell mit einem Massnahmenpaket anpassen wolle. Demnach sollten neu auch Onlineportale einen Teil der Radio- und Fernsehabgabe (insgesamt CHF 50 Mio. pro Jahr) erhalten, sofern sie kostenpflichtig seien. Dies betreffe – im Unterschied zum vorherigen Gesetzesvorschlag – nicht nur audio- und audiovisuelle, sondern auch textlastige Beiträge. Zudem solle die indirekte Presseförderung, konkret also die finanzielle Unterstützung der Postzustellung, auf zusätzliche Titel ausgeweitet und erhöht werden – jedoch nur auf CHF 50 Mio. statt auf CHF 120 Mio., wie von den Verlagen gefordert worden war. Der VSM kritisierte die Unterstützung in der Folge auch als zu niedrig. Aus dem Bundesgesetz über elektronische Medien übernommen werden solle die Förderung von Presseagenturen, Weiterbildungen und IT-Projekten.
Auch dieses Projekt erntete jedoch Kritik: Christian Wasserfallen (fdp, BE) etwa befürchtete gegenüber den Medien, dass nun auch die Onlinemedien an den «Staatstropf» gehängt werden sollten, Gregor Rutz (svp, ZH) kritisierte, dass durch die Unterstützung der Onlinemedien die Konkurrenz für die Printmedien sogar noch künstlich verstärkt werde. Die NZZ fragte sich überdies auch bei diesen Massnahmen, ob der Bund wirklich über die Kompetenz zur Regulierung und Förderung der Onlinemedien verfüge. Diesbezüglich bestehe ein Dissens in der juristischen Lehre. Die Präsidentin der KVF-NR, Edith Graf-Litscher (sp, TG), begrüsste hingegen die kurzfristigen Massnahmen.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Aufgrund sinkender Auflagezahlen nahm die Preisermässigung für die Postzustellung zu: Im Jahr 2019 profitierten die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse von einer Ermässigung von 25 Rappen pro Exemplar und somit von einem Rappen mehr als im Vorjahr. Per Stichtag, dem 1. Oktober 2018, erfüllten 146 Titel mit einer Versandmenge von insgesamt 121.5 Mio. Exemplaren pro Jahr die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung (2018: 139 Titel). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl förderberechtigter Exemplare um 4.5 Mio. ab. Der Bund fördert die Regional- und Lokalzeitungen mit einem jährlichen Beitrag von CHF 30 Mio.
Ebenfalls in den Genuss der indirekten Presseförderung, mit einem Beitrag in der Höhe von CHF 20 Mio. pro Jahr, kommt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. 2019 waren 998 Titel (-15) mit einer jährlichen Versandmenge von total 122.8 Mio. Exemplaren (-2.4 Mio) förderberechtigt. Die Ermässigung für 2019 belief sich hier auf 18 Rappen (+1 Rappen) pro Exemplar.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 139 Titel der Regional- und Lokalpresse von der indirekten Presseförderung profitieren. Obwohl sowohl die Anzahl förderberechtigter Titel (-3 Titel) als auch die Versandmenge (-1.4 Mio. Exemplare) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hatten, sank die Zustellermässigung pro Exemplar durch die Schweizerische Post im Vergleich zu 2017 um einen Rappen und kam bei 24 Rappen pro Exemplar zu liegen. Dieser Umstand ergab sich, da zu den jährlich bereitgestellten CHF 30 Mio. durch den Bund jeweils auch die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt werden. Letzterer Betrag war nun aber Ende 2016 geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor, begründete das BAKOM seinen Entscheid.
Die Mitglieds- und Stiftungspresse hatte erneut einen Rückgang bei den förderberechtigten Titeln zu verzeichnen: Die Anzahl unterstützungsberechtigter Zeitungen und Zeitschriften kam bei 1'013 Titel zu liegen (-33), wobei sich die jährliche Versandmenge auf insgesamt 125.2 Mio. Exemplare belief (-4.8 Mio.). Diese Pressegattung profitierte 2018 von einer Zustellermässigung von 17 Rappen (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2017 erhielt die Regional- und Lokalpresse von der Schweizerischen Post wie auch im Vorjahr eine Zustellermässigung von 25 Rappen pro Exemplar; dies gemäss Beschluss des BAKOM vom Dezember 2016 zur indirekten Presseförderung. Ebenfalls unverändert im Vergleich zu 2016 blieb die Anzahl förderberechtigter Titel (142). Die jährliche Versandmenge verzeichnete aufgrund von Wechseln bei den unterstützungsberechtigten Titeln hingegen einen Zuwachs von 0.7 Mio. Exemplaren.
Mit 1'046 Titeln der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kamen in dieser Pressegattung 20 Titel weniger in den Genuss der indirekten Presseförderung als noch ein Jahr zuvor. Ebenfalls abgenommen – um 3.3 Mio. Exemplare – hatte die jährliche Versandmenge, die bei dieser Pressegattung neu 130 Mio. beförderte Exemplare pro Jahr betrug. Diese Veränderungen hatten eine Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen pro Exemplar zur Folge, womit die Preisermässigung für das Jahr 2017 in dieser Sparte bei 16 Rappen zu liegen kam.

Preisermässigung für die Postzustellung

Le Conseil fédéral a présenté la nouvelle « Stratégie Suisse numérique ». Cette stratégie doit permettre à la Suisse de tirer avantage de la numérisation. Grâce à un développement dynamique en tant qu'économie publique novatrice, les habitantes et habitants du pays devraient pouvoir bénéficier des meilleures technologies dans divers domaines. Pour cela, il est nécessaire que l'État mette en place les meilleures conditions-cadres possibles, explique le Conseil fédéral dans son communiqué de presse. Ainsi, la « Stratégie Suisse numérique » est une stratégie faîtière, qui fixe différentes priorités et réunit plusieurs acteurs – des autorités à l'économie en passant par les milieux scientifiques et la société civile. Dans le cadre de la stratégie, le Conseil fédéral a déjà approuvé trois projets. Premièrement, le DEFR a été chargé d'analyser les conséquences de la numérisation pour l'économie helvétique. Deuxièmement, le DETEC devra présenter une vue d'ensemble de l'accès, du traitement et de la sécurité des données à la Confédération. Il s'agira ensuite de mettre en œuvre une politique de données adaptée, afin « d'exploiter pleinement le potentiel de l'accroissement de la collecte et du traitement des données ». Troisièmement, des échanges devront être institués avec l'UE afin d'exploiter les chances offertes par un marché du numérique unique renforcé au niveau européen.

Aktualisierung Strategie Digitale Schweiz

Aufgrund der abnehmenden Versandmenge der förderberechigten Regional- und Lokalpresse (-3.4 Mio. Exemplare) fällt die Preisermässigung für die Postzustellung der Tages- und Wochenzeitungen im Jahr 2016 mit 25 Rappen pro Exemplar um zwei Rappen höher aus als 2015. Während in oben genannter Kategorie nahezu gleich viele Pressetitel in den Genuss von Fördermittel gelangen (142 Titel; -1 Titel), sind 2016 mit einer Zahl von 1'066 insgesamt 53 Titel der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse weniger förderberechtigt als noch im Vorjahr. Dieser Rückgang ist neben der Nicht-Erfüllung von Förderkriterien auch durch die Zusammenlegung mehrerer Titel sowie die Einstellung gewisser Presseerzeugnisse bedingt. Bei einer Versandmenge von 133.3 Mio. Exemplaren (-6.3 Mio.) beläuft sich die Preisermässigung dieser Pressegattung auf 15 Rappen pro Exemplar (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Ein Titel mehr als 2014 wird 2015 zur indirekten Presseförderung berechtigt sein. Somit werden neu 143 Zeitungen und Zeitschriften mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Mio. Exemplaren (- 5,3 Mio.) von der Preisermässigung für die Postzustellung profitieren können, die 2015 pro Exemplar 23 Rappen betragen wird (+ 1 Rappen). Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhält unverändert eine Preisermässigung von 14 Rappen pro Exemplar. Im Vergleich zu 2014 werden für das Jahr 2015 in dieser Kategorie fünf Titel weniger als förderberechtigt eingestuft.

Preisermässigung für die Postzustellung

Auch 2014 wird die Post der förderberechtigten Regional- und Lokalpresse eine Preisermässigung für die Postzustellung von 22 Rappen pro Exemplar gewähren, wie Ende Jahr vom BAKOM bekannt gegeben wurde. Von der Förderung profitieren neu insgesamt 142 regionale und lokale Publikationen, womit sich die Zahl der geförderten Tages- und Wochenzeitungen im Vergleich zum Berichtsjahr kaum verändert. Um 42 Titel auf eine Anzahl von 1'124 zunehmen wird im Folgejahr die Liste der förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften von nicht-gewinnorientierten Unternehmen, womit die Auflage der zu ermässigenden Exemplare um 14,3 Mio. steigt. Diese Pressegattung profitiert 2014 mit 14 Rappen pro Exemplar von einer leicht geringeren Zustellermässigung im Vergleich zum aktuellen Jahr.

Preisermässigung für die Postzustellung

Für das Jahr 2013 wurden insgesamt CHF 50 Mio. für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gesprochen. Insgesamt profitierten 1'222 Publikationen von einer Preisermässigung ihrer Zustellung durch die Schweizerische Post. Seit dem 1.Oktober 2012 ist nicht mehr die Schweizerische Post, sondern das BAKOM zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung, was allerdings keine grösseren Auswirkungen auf die Anzahl gutgeheissener Gesuche hatte. Insgesamt 192 Gesuche für Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse wurden eingereicht, wovon das BAKOM 140 guthiess. Im vorigen Jahr wurden insgesamt 145 Gesuche gutgeheissen, womit sich die Zahl der förderberechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hatte. Zudem erhielten 1'082 Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen eine Preisermässigung; 2012 waren es 1'183 gewesen.

Preisermässigung für die Postzustellung

2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung.

Online-Werbung durch die SRG

Im Juni verabschiedete der Bundesrat das Programm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“, das 2011–2015 vom Bundesamt für Sozialversicherungen koordiniert und umgesetzt werden wird. Im Gegensatz zu den Killerspielvorstössen aus dem Parlament setzt dieses v.a. auf Sensibilisierung und Prävention. Weitergehende Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, wie sie v.a. aus den Reihen der CVP verlangt wurden, gedachte der Bundesrat bis Programmabschluss und dem allfälligen Nachweis eines zusätzlichen Regulierungsbedarfs zurückzustellen. Der Ständerat überwies ein Postulat Savary (sp, VD) (Po. 10.3263), welche die Erstellung eines Berichts zur Praxis des illegalen Herunterladens von Musik im Internet fordert.

Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.

Joiz AG

Im Bestreben, die Sicherheit des elektronischen Datentransfers im Geschäfts- und Behördenverkehr zu erhöhen, lancierte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Anfang Mai das Pilotprojekt Suisse-ID. Der elektronische Identitätsnachweis soll Privaten und Unternehmen einen sicheren Datenaustausch über das Internet bis hin zur Abgabe einer rechtsverbindlichen elektronischen Unterschrift ermöglichen.

Suisse-ID

Im Dezember entschied das UVEK, dass die Post die Preise für die Zustellung von Zeitungen 2010 nur der Teuerung anpassen darf. Die Post hatte den Preis für Titel der Regional- und Lokalpresse um einen Rappen pro Exemplar und für Titel der Mitgliederpresse (z.B. Verbandszeitungen) um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen wollen.

Preise für die Zustellung von Zeitungen

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

Im Streit um die Internetdomain schweiz.ch kam es zu einer gütlichen Einigung. Die Adresse gehörte einem Privaten, der sich 1995 rechtmässig dafür hatte registrieren lassen. Der Bund will schweiz.ch in den vier Amtssprachen als offizielles Portal nutzen und versuchte vergeblich den Besitzer dazu zu bewegen, die Adresse abzutreten. Er leitete infolgedessen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Verfahren ein. Daraufhin erklärte sich der Besitzer bereit, die Domain für 50'000 Franken abzutreten. Somit blieben dem Bund die Kosten für ein Gerichtsverfahren erspart und er willigte ein.

Einigung im Streit um die Internetdomain schweiz.ch

Im Februar nahm das sogenannte „Guichet virtuel“ des Bundes mit dem Namen www.ch.ch den Testbetrieb auf. Es handelt sich dabei um ein Internetportal, das die verschiedenen staatlichen Dienste auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nach Sachthemen ordnet und leichter zugänglich macht. Die Benutzer finden darin sowohl Informationen über Dienstleistungen und Vorschriften als auch die Adressen der zuständigen Amtsstellen und – soweit vorhanden – die erforderlichen Formulare und Ähnliches in elektronischer Form (vgl. auch «E-Switzerland»).

„Guichet virtuel“ / Internetplattform www.ch.ch (2003)
Dossier: E-Government

La multitude de délits pouvant être commis au moyen de l’Internet a poussé le Conseil fédéral à mettre sur pied un Service national de coordination de la lutte contre la criminalité sur Internet (SCOCI). C’est suite aux pressions exercées par diverses organisations, notamment de lutte contre la pédophilie, et par les cantons, que le Conseil fédéral a annoncé la création, dès janvier 2003, de cet organe de coordination. Muni d’un budget de 1,3 millions de francs, dont deux tiers à la charge des cantons, et employant 9 personnes, il sera le point de contact central pour les personnes souhaitant signaler l'existence de sites suspects. Il effectuera également des recherches des contenus illicites sur Internet et procèdera à des analyses approfondies dans le domaine de la criminalité sur Internet. (Pour la lutte contre la pédophilie sur Internet, voir aussi ici)

lutte contre la criminalité sur Internet