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Das Differenzbereinigungsverfahren zu den Nachmeldungen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 dauerte zwar einige Runden, wurde jedoch in nur zwei Tagen der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise abgewickelt. Entsprechen sei man als Mitglied einer Finanzkommission «eigentlich von einer Sitzung an die nächste» gegangen, wie Ursula Schneider Schüttel (sp, NR) erklärte und die zu kurze Behandlungszeit monierte. Noch offen waren bei der Differenzbereinigung die Kredite für die Institutionen der Kinderbetreuung, für den Tourismus, für die Geschäftsmieten sowie die Rahmenbedingungen für die Flugverkehrsunternehmen und die flugnahen Betriebe. Zu den ersten drei Punkten redete Finanzminister Maurer dem Parlament zu Beginn der Differenzbereinigung ins Gewissen: Das Legiferieren aufgrund von Notrecht sei nur bei Gefahr oder Eintreten einer schweren Störung der öffentlichen Ordnung oder bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit möglich. Dies sei jedoch bei den noch offenen Fragen zur Kinderbetreuung, zum Tourismus und zum Wohnungswesen nicht der Fall. Entsprechend habe man keine Berechtigung, hier einen Kredit zu sprechen. Dieser Appell stiess beim Parlament jedoch mehrheitlich auf taube Ohren.
Bezüglich des Kredits für die Institutionen zur Kinderbetreuung betonte etwa Céline Widmer (sp, ZH), die nationalrätliche Kommissionssprecherin, die Notwendigkeit der Bundesunterstützung aufgrund der aktuellen Notlage. Zahlreiche Sprechende betonten denn auch die soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Krippen und hoben hervor, dass das Kinderbetreuungsnetz langwierig und teuer aufgebaut worden sei und nun Gefahr laufe, zusammenzubrechen. Zu glauben, dass die Gemeinden und Kantone diese Zahlungen leisten könnten, sei illusorisch, erklärte etwa Minderheitssprecher Christian Dandrès (sp, GE). Auch die Kommissionsmehrheit sah einen Beitrag vor: Insgesamt liege der geschätzte Finanzbedarf bei CHF 200 Mio., davon solle der Bund wie vom Ständerat vorgeschlagen einen Drittel, die Kantone zwei Drittel übernehmen, erklärte Kommissionssprecherin Widmer. Zwar beantragten zwei Minderheiten, bei CHF 100 Mio. zu bleiben respektive gar kein Geld zu sprechen, die Ratsmehrheit entschied sich jedoch, dem Ständerat beizupflichten und diese Differenz zu bereinigen.
Als nächstes galt es, die Bedingungen der Kreditverwendung für die Flugverkehrsunternehmen und flugnahen Betriebe zu bereinigen. Auch hier willigte der Nationalrat in die Formulierung des Ständerates ein: Statt Umschulungsplänen für den Fall eines Stellenabbaus zu erarbeiten, sollten die entsprechenden Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei einem allfälligen Personalabbau sozialverträgliche Lösungen zu finden. Umstrittener war die Frage, ob die Flugverkehrsunternehmen verpflichtet werden sollten, den Reisebüros die ausgefallenen Flüge zu bezahlen. Löste dies bei der Mehrheit des Ständerates anfänglich aufgrund der Ungleichbehandlung von Reisebüros und Privaten noch Kopfschütteln aus, liess sie sich in der Folge vom Argument überzeugen, dass Umbuchungen, Gutscheine und Rückzahlungen bis April 2021 zwar für Private eine Möglichkeit seien, nicht aber für die Reisebüros, welche den Kunden ihrerseits ab Anfang Oktober das Geld zurückerstatten müssten. Für diese sei eben eine Rückzahlung existenziell. Stillschweigend willigte der Ständerat folglich in diese Bedingung zur Kreditverwendung ein.
Länger dauerten die Debatten zu den Geschäftsmieten und zum Tourismus.
Die Diskussion um den Kredit zu den Geschäftsmieten lehnte sich eng an die Diskussion um das Gesetz und somit die Formalitäten zum Erlass der Geschäftsmieten an. Die CHF 50 Mio., welche der Ständerat anfangs beantragt hatte, entsprachen denn auch dem Betrag, der gemäss des Konzepts der WAK-SR nötig wäre. Da der Vorschlag der WAK-NR lediglich eine Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden, ohne Beteiligung des Bundes vorsah, und der Nationalrat diesen gegenüber dem ständerätlichen Vorschlag bevorzugte, lehnte die grosse Kammer einen entsprechenden Bundeskredit ab. Eine Minderheit Friedl (sp, SG) zog jedoch in Betracht, CHF 20 Mio. für einen Härtefallfonds, den es auch im nationalrätlichen Konzept brauche, einzustellen, erzielte mit diesem Vorschlag jedoch keine Mehrheit. Es fehle die Gesetzesgrundlage für einen entsprechenden Kredit, zumal man sich bezüglich des Gesetzes nicht habe einigen können, betonten dessen Gegnerinnen und Gegner. Ähnlich verlief anschliessend auch die Debatte im Ständerat, auch hier sprach sich die Kommissionsmehrheit dagegen aus, einen Betrag zu sprechen, ohne dass die gesetzliche Grundlage vorliege. In der Zwischenzeit hatte die WAK-SR ein neues, auf dem Vorschlag ihrer Schwesterkommission beruhendes Konzept erarbeitet, das ebenfalls einen Härtefallfonds beinhaltete. Um diesen zu finanzieren, schlug auch im Ständerat eine Minderheit einen Kredit über CHF 20 Mio. vor – hier jedoch mit 21 zu 20 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) erfolgreich, wenn auch äusserst knapp. Die Argumentation der Minderheit lautete, dass das Geld mit diesem Kredit bereit wäre, falls die Räte eine Übereinkunft bezüglich des Gesetzes treffen würden, und ansonsten eh nicht verwendet werden könnte. Nachdem sich der Nationalrat jedoch von dieser Argumentation nicht hatte überzeugen lassen und auf einer Streichung des entsprechenden Kredits beharrt hatte, willigte der Ständerat ein: Ohne Gesetzesgrundlage gebe es auch keinen Kredit; man habe ja in der Sommersession erneut eine Möglichkeit, diesbezüglich eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, war aus der kleinen Kammer zu vernehmen.
Somit verblieb noch der kombinierte Kredit für den Tourismus. Hier hatte sich der Nationalrat mit den CHF 40 Mio. für die Werbekampagne für den Schweizer Tourismus für die nächsten drei Jahre abgefunden, wollte diese aber nur unter der Bedingung genehmigen, dass dieser Tourismuskredit für dreifach nachhaltige – ökologische, sozial gerechte und wirtschaftlich sorgsame – Förderprogramme eingesetzt würde. Die wegfallenden Tourismusabgaben in der Höhe von CHF 27 Mio. wollte er hingegen nicht finanzieren – diese hätte der Bund anstelle der privaten Beitragszahlenden, darunter die UBS, die Zürcher Kantonalbank und Red Bull, übernehmen sollen, wie Bundesrat Maurer eine Erklärung des SECO wiedergab. Letzteres sei ebenfalls der Meinung, es brauche keinen zusätzlichen Kredite, ergänzte der Finanzminister. Man wolle nicht die Beiträge von Privaten übernehmen, zudem würde das Geld nicht den Geschädigten zugutekommen, befürchtete die grosse Kammer. Der Ständerat präzisierte die Ausgangslage der Tourismusabgaben: Normalerweise würde dieser Betrag durch rund 1200 Partner aus dem Tourismusbereich – CHF 22 Mio. stammten dabei von lokalen Akteuren, CHF 5 Mio. von grossen Sponsoren – finanziert und vor allem kleineren und regionalen Partnern zugute kommen. Der Ständerat hielt somit vorerst am höheren Betrag von CHF 67 Mio. fest, gab jedoch kurz vor der Einigungskonferenz nach, nachdem der Nationalrat einen Kompromissvorschlag einer Minderheit Matter (glp, GE) über CHF 53.5 Mio., bei dem der Bund entsprechend nur die Hälfte der Tourismusabgabe hätte übernehmen sollen, abgelehnt hatte. Kommissionspräsident Hegglin (cvp, ZG) verwies jedoch darauf, dass man hier unter der Bedingung einlenke, dass der Bundesrat die CHF 40 Mio je hälftig den regionalen Tourismusorganisationen und Schweiz Tourismus zukommen lasse. Beat Rieder (cvp, VS) ergänzte, dass damit bei Schweizerinnen und Schweizern Werbung für Ferien in der Schweiz gemacht und nicht international für Ferien in der Schweiz geworben werden solle. Schliesslich willigte der Ständerat auch in die Bedingung ein, dass der Kredit für die Förderung eines nachhaltigen Tourismus eingesetzt werden solle, auch wenn gemäss Hegglin die «Zuständigen des SECO» die Folgen dieser Bedingung nicht genau hätten abschätzen können.
Insgesamt folgte das Parlament somit nur bei den Geschäftsmieten dem Aufruf des Finanzministers sowie einer Minderheit Schwander (svp, SZ) und verzichtete auf weitere Kredite im Rahmen des Notrechts, entschied sich bei den übrigen zwei Fragen aber immerhin für des Finanzministers zweitliebste Option: die günstigere.

Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (BRG 20.007)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

In der ersten Woche der Sommersession befand der Nationalrat ein letztes Mal über die erste, unterdessen abgeänderte Motion seiner WAK-NR zu den Geschäftsmieten, für die ein Ablehnungsantrag einer Kommissionsmehrheit vorlag. Unmittelbar zuvor hatte der Nationalrat Zustimmung zur neuen Motion der WAK-NR (20.3451) beschlossen, weswegen die Kommissionsminderheit ihren Antrag auf Annahme der Motion zurückzog – auch wenn sie laut Aussagen des Minderheitssprechers Wermuth (sp, AG) nicht gänzlich von der 40/60-Lösung begeistert sei. Man wolle einer raschen Lösungsfindung jedoch nicht im Wege stehen.

Kommissionen verlangen Erlass von Geschäftsmieten bei durch Corona bedingter Schliessung oder Einschränkung des Betriebs
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

In der ersten Woche der Sommersession 2020 beugte sich der Nationalrat über den neuen Vorstoss seiner WAK-NR zur Regelung der Mietzinsreduktion bei Geschäftsmieten während der Dauer der behördlich verordneten Zwangsschliessung aufgrund der Corona-Situation. Kommissionssprecherin Rytz (gp, BE) betitelte die neue Motion als mehrheitsfähigen Kompromiss in einer ausserordentlichen Lage, der nur subsidiär zum Zuge komme, also nur für den Fall, dass die Parteien bis anhin keine Einigung hatten erzielen können. Über die Frage, wie viele Mietverhältnisse dies betreffe, herrschte zum Zeitpunkt der Beratung keine Klarheit. Während zwei Immobilienverbände kurz vor der Sommersession nach Durchführung von Umfragen unter ihren Mitgliedern zum Schluss gekommen waren, dass bereits in der Hälfte respektive in zwei Dritteln der Fälle eine Einigung vorlag, zitierte Jacqueline Badran (sp, ZH) während der Beratung eine Studie der Swiss Retail Federation, des Verbands der mittelständischen Detailhandelsunternehmen, die nur einen Anteil an erzielten Einigungen von 17 Prozent gefunden hatte. Bis im Herbst soll ein vom BWO angeordnetes Monitoring im Bereich der Geschäftsmieten hierzu definitive Zahlen liefern. Die Kommissionsmehrheit berief sich ferner auf ein Kurzgutachten des BJ, das zum Schluss gelangt war, dass ein Eingriff in Vertragsverhältnisse zwischen Privaten im konkreten Fall keine Verletzung der Eigentumsgarantie darstelle, da die Mietverträge wegen «einer gravierenden Äquivalenzstörung» nicht eingehalten werden könnten. Die Verletzung der Eigentumsgarantie war eines der Argumente der ablehnenden bürgerlichen Kommissionsminderheit gewesen, jedoch bei weitem nicht das einzige. Eine Pauschallösung werde den unterschiedlichen Mietverhältnissen nicht gerecht, führte etwa Minderheitssprecher Feller (fdp, VD) aus und pochte nach wie vor auf individuelle Lösungen zwischen den Vertragsparteien. Ferner vermisse man die Verfassungsgrundlage für einen solchen Eingriff, der zudem den Grundsatz der Gleichbehandlung verletze, da etwa ein Handwerker von der Regelung profitiere, wenn er in eingemieteten Räumen tätig ist, diese Möglichkeit jedoch nicht habe, wenn er Eigentümer der Geschäftsliegenschaft sei.
Mit 98 zu 84 Stimmen bei 12 Enthaltungen stellte sich die grosse Kammer schliesslich hinter die Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an. Während die Fraktionen der SP und Grünen geschlossen dafür stimmten, stellten sich die FDP.Liberale-Fraktion sowie die SVP-Fraktion mit je einer Ausnahme gegen den Vorstoss. Das Zünglein an der Wage spielten in diesem Fall die GLP-Fraktion, die sich komplett gespalten zeigte, sowie die Fraktion der Mitte, deren Vertreterinnen und Vertreter sich mit einer Ausnahme dem Vorstoss gegenüber entweder wohlwollend zeigten oder sich der Stimme enthielten.

Neuer Anlauf betreffend Erlass von Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Pour faire face à la crise du Covid-19, Marco Chiesa (udc, TI) a demandé au Conseil fédéral d'élaborer un plan de soutien aux secteurs de l'économie les plus touchés par les conséquences économiques et financières. La motion du parlementaire tessinois propose notamment une exemption ou une réduction temporaire de la TVA.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il a estimé que plusieurs mesures ponctuelles avaient déjà été prises pour soutenir l'économie, citant notamment les crédits-relais. De plus, il a précisé que la TVA n'était pas un outil adapté pour des mesures conjoncturelles ponctuelles.
Le Conseil des Etats a rejeté la motion par 27 voix contre 10 et 2 abstentions.

Soutenons les secteurs de l'économie suisse en crise à cause du coronavirus (Mo. 20.3077)
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Les patates destinées à la fabrication de frites souffrent du confinement, alors que leurs cousines destinées à la fabrication de chips ou dites de table ont vu leurs ventes exploser. Cela s'explique par la fermeture des restaurants et fast-food, l'annulation des événements culturels ou encore l'arrêt des stations de ski lors du semi-confinement, des lieux où sont consommées la majeure partie des frites. Cette situation paradoxale voit donc les transformateurs importer certaines sortes de pomme de terre, alors que d'autres doivent être stockées ou devront être données en fourrage aux animaux, à un prix moindre. En effet, les sortes de pommes de terre utilisées pour la production de frites ne sont pas utilisées à d'autres usages. Un fond de soutien existe pour limiter les pertes financières, mais celui-ci pourrait ne pas suffire si les excédents se montaient à plusieurs dizaines de tonnes. Les paysan.ne.s pourraient donc devoir faire appel à l'aide de la Confédération.

Les patates destinées à la fabrication de frites souffrent du confinement

In der Sommersession behandelte der Nationalrat als Erstrat den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020. Fast mehr zu reden als die eigentlichen Nachtragskredite gab jedoch die Frage des Schuldenabbaus. Roland Fischer (gpl, LU) und Daniel Brélaz (gp, VD) erklärten, die Kommission habe lange über dieses Thema diskutiert, zumal gemäss der aktuellen Regelung der Schuldenbremse in den nächsten sechs Jahren CHF 30 Mrd. abgebaut werden müssten. In einer Motion (Mo. 20.3470) habe die Kommission deshalb beantragt, die Corona-bedingten ausserordentlichen Ausgaben nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse zu buchen und somit der Verpflichtung des Abbaus innert sechs Jahren zu entgehen.
Inhaltlich bestanden kaum Differenzen zwischen der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat; die Mehrheit der FK-NR hatte sich zuvor bis auf einen Punkt bei allen Nachtragskrediten dem Bundesrat angeschlossen. Hingegen lagen dem Rat zu verschiedenen Kreditposten Minderheitsanträge für Kürzungen vor, nur vereinzelt verlangten Kommissionsminderheiten zudem eine Erhöhung der zu sprechenden Kredite.
Bei den Anträgen des EDA für die Darlehen für das IKRK (CHF 200 Mio.), für die humanitäre Hilfe (CHF 50.5 Mio.) sowie für die multilaterale Zusammenarbeit (CHF 57 Mio.) und des EFD für den Katastrophenfonds des IWF verlangten Minderheiten Guggisberg (svp, BE) und Nicolet (svp, VD) die Streichung der Kredite respektive bei der humanitären Hilfe ihre Reduktion auf CHF 20 Mio. Minderheitensprecher Guggisberg betonte, dass man Prioritäten setzen müsse und sich «auf die Menschen in der Schweiz konzentrieren» solle, zumal während vier Jahren für die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe bereits CHF 11 Mrd. «ins Ausland geschickt» würden. Die nachfolgenden Generationen müssten das jetzt gesprochene Geld überdies «erst wieder verdienen». Folglich schlug Guggisberg als Rahmenbedingung für die Kreditverwendung in weiteren Minderheitsanträgen vor, die entsprechenden Beiträge dem Budget der internationalen Entwicklungshilfe anzurechnen. Eine Minderheit II Friedl (sp, SG) verlangte im Gegenzug die Aufstockung des Kredits für humanitäre Hilfe auf CHF 100 Mio. Claudia Friedl betonte, dass es aufgrund der globalisierten Wirtschaftsbeziehungen im Eigeninteresse der Schweiz sei, dass es auch dem Rest der Welt gutgehe. Mit Verweis auf die humanitäre Tradition der Schweiz sei 1 Prozent der Schweizer Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise als humanitäre Hilfe zu wenig. Vielmehr sollen in Übereinstimmung mit der vom Nationalrat in der ausserordentlichen Session zur Bekämpfung der Corona-Krise angenommenen Motion der APK-NR (Mo. 20.3131) CHF 100 Mio. für die humanitäre Hilfe gesprochen werden. Sämtliche Minderheiten lehnte der Nationalrat deutlich ab.
Ein Minderheitsantrag lag auch bezüglich der indirekten Presseförderung vor. Eine Minderheit Strupler (svp, TG) verlangte die Streichung der CHF 17.5 Mio. für die Zustellungshilfe für die Presse, um eine unzulässige Abhängigkeit der Presse vom Staat zu verhindern. Die Mehrheit des Nationalrats stimmte dem Kredit jedoch in Übereinstimmung mit der Forderung aus zwei zuvor von beiden Räten angenommenen Motionen (Mo. 20.3145, Mo. 20.3154) zu.
Diskussionen gab es wie schon beim ersten Nachtrag auch bei den Sport- und Kulturkrediten. Bei den Darlehen für die Fussball- und Eishockeyligen verlangte die Kommissionsmehrheit, dass die Senkung des durchschnittlichen Einkommens aller am Ligabetrieb teilnehmenden Spieler, welche gemäss der auf den 1. Juni 2020 geänderten Sportförderungsverordnung nötig wird, wenn die Darlehen nicht innert drei Jahren zurückbezahlt werden, durch eine progressive Senkung der einzelnen Einkommen erreicht wird, dass also höhere Einkommen stärker gesenkt würden. Während eine Minderheit Feller (fdp, VD) diese Bedingung ablehnte, wollte eine weitere Minderheit Strupler den Betrag des Darlehens um CHF 50 Mio. reduzieren. Die Kommissionsmehrheit setzte sich jedoch gegen beide Minderheiten durch.
Auch bei den Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende verlangte eine Minderheit Guggisberg die Streichung, zumal ab dem 6. Juni Kulturanlässe mit 300 Personen wieder möglich seien und die Betroffenen andere Möglichkeiten hätten. Auch hier setzte sich die Kommission durch, genauso wie bei ihrem Antrag auf zusätzliche CHF 10 Mio. für Kulturvereine im Laienbereich. Sämtliche Kulturbeträge sollten durch eine Umlagerung des Kredits «Soforthilfe für Kulturunternehmen» finanziert werden.
Eine Minderheit Widmer setzte sich schliesslich erfolglos für einen Kredit über CHF 10 Mio. als Nothilfe für Armutsbetroffene ein; verschiedene Sprechende verwiesen diesbezüglich auf die Bilder von auf Essenshilfe wartenden Menschen in Genf. Kommissionssprecher Fischer erläuterte jedoch für die Kommission, dass die entsprechende Hilfe von den Kantonen und Gemeinden geleistet werden solle, zumal diese mit der jeweiligen Situation besser vertraut seien als der Bund.
Der grösste Kreditposten schliesslich, die CHF 14.2 Mrd. für die ALV, wurde gar ohne Minderheitsantrag stillschweigend verabschiedet. Der Rat war sich einig, dass man nun nicht durch eine Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge die konjunkturelle Erholung ausbremsen dürfe. Zuvor hatte Lars Guggisberg als Bedingungen für die Zustimmung der SVP-Fraktion eine gesetzliche Grundlage für die Ausgabe gefordert. Finanzminister Maurer versprach dem Rat auf Anfang Juli eine entsprechende Botschaft, die das Parlament in der Herbstsession beschliessen könne, und betonte, ohne die entsprechende Botschaft könne der Kredit nicht verwendet werden. Des Weiteren versprach er eine Gesamtschau zur Kurzarbeit, die gemeinsam mit dem Budget 2021 und den Finanzplänen behandelt werden sollte, und liess durchblicken, dass die CHF 40 Mrd. kaum vollständig aufgebraucht werden würden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 mit 150 zu 23 Stimmen (bei 22 Enthaltungen) an. Sämtliche ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (BRG 20.042)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Die erste Welle der Corona-Pandemie im Frühling 2020 hinterliess auch Spuren bei der Schweizer Elektrizitätswirtschaft. Wie etwa der Tages-Anzeiger feststellte, sank der Stromverbrauch in der Periode während des Lockdowns zwischen dem 16. März und dem 30. April schweizweit im Schnitt um fast 20 Prozent gegenüber dem Verbrauch im Februar desselben Jahres. Zwar stieg teilweise der Stromverbrauch von Haushalten, da etwa vermehrt zu Hause gekocht wurde, diese leichte Zunahme konnte aber bei Weitem nicht den wegfallenden Stromverbrauch der Industrie und von Dienstleistungsbetrieben kompensieren, die aufgrund der Krise ihren Betrieb herunterfahren mussten. Der europaweite, abrupte Nachfrageschock drückte auch auf die europäischen Grosshandelspreise und somit auf die Kassen der Konzerne, wie ebendiese Zeitung erklärte.
Nebst dem Einfluss auf die Nachfrage interessierte die Medien insbesondere auch die Frage nach der Sicherheit und dem Weiterbetrieb der Anlagen. Um einen soliden Betrieb und eine gesicherte Versorgung des Landes mit Strom zu gewährleisten, arbeiteten die Stromkonzerne mit verschiedensten Massnahmen und Notfallplänen. So wurden beispielsweise ein Ferienstopp verfügt und die Mitarbeitenden in kleine, räumlich separierte Teams aufgeteilt, um Ansteckungen und grössere Personalausfälle zu verhindern. Ebenfalls wurden gewisse Ausbau- und Renovationsarbeiten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um möglichst alle Ressourcen für die Sicherstellung eines korrekten Weiterbetriebs zur Verfügung zu haben und um möglichst wenige Menschen auf die Anlagengelände schicken zu müssen. Eine gewisse Unsicherheit machte sich dennoch breit, als erste Fälle von positiv getesteten Mitarbeitenden in den AKWs Gösgen und Leibstadt bekannt wurden. Anders als etwa in Grossbritannien musste in der Schweiz aber kein Werk aufgrund von Personalmangel ausser Betrieb gesetzt werden.

Elektrizitätsbranche in der Corona-Krise: Sicherheit und Umsatzeinbussen
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000

En première ligne, les communes ont géré la crise du Covid-19 au plus près de la population en assurant notamment les services publics et la sécurité. Pour assumer leurs tâches, nombre d'entre elles ont pu compter sur le soutien de bénévoles. Toutefois, l'Association suisse des communes (ACS) s'inquiète pour la situation financière des communes. D'une part, le Conseil fédéral a décidé de refuser aux crèches publiques le droit à l'aide d'urgence – de CHF 65 millions imposée par le Parlement contre sa volonté –, privant les communes d'un soutien alors même qu'elles doivent couvrir les coûts fixes liés à l'ouverture des crèches pour l'accueil des enfants du personnel soignant. D'autre part, le scénario moyen établit par la Conférence des institutions d'action sociale (CSIAS) prévoit une hausse des dépenses liées à l'aide sociale d'un milliard de francs pour 2022 pour les cantons et les communes. Le nombre potentiel de personnes au chômage en fin de droit, les faillites d'indépendants et de petits commerçants auraient pour effet de diminuer les rentrées fiscales et d'augmenter le recours à l'aide sociale. Avec un déficit de recettes fiscales et une hausse des dépenses sociales à venir, l'ACS souhaite éviter un tel scénario grâce au dialogue avec les cantons et la Confédération. Elle demande à la Confédération de financer des mesures supplémentaires pour permettre aux personnes au bénéfice de l’aide sociale de retrouver plus rapidement un emploi. En outre, elle demande à la Confédération de supporter les coûts de l'aide sociale en faveur des réfugié.e.s et des étrangers.ères admis en Suisse provisoirement au-delà de 5 ans, respectivement 7 ans; sans pour autant qu'elle ne participe directement aux coûts de l'aide sociale.

Covid-19, les communes en première ligne

Auch nachdem das Parlament in der Sommersession 2020 den Bundesrat damit beauftragt hatte, einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Geschäftsmieten während der behördlich verordneten Schliessung zu präsentieren, ging die ausserparlamentarische Debatte zu den Geschäftsmieten weiter.
In den Medien stand zum einen Swiss Life im Zentrum, deren Chef sich bereits im Mai gegen den «Zwangsmieterlass» (Tages-Anzeiger) gestellt hatte und verlauten liess, dass eine solche Regelung die Immobilienbesitzerin CHF 10 Mio. kosten würde. Im Juni stand Swiss Life aufgrund eines Berichts in der Sonntagszeitung erneut in den Schlagzeilen, da die Immobilienverwaltungsgesellschaft Livit und Tochter von Swiss Life ihr Entgegenkommen in der Mietzinsfrage an Bedingungen geknüpft habe; gemäss einem dem Wochenblatt vorliegenden Schreiben an eine Vertragsverlängerung von fünf Jahren. Auf Anfrage wollte Swiss Life nicht für andere Liegenschaftsbesitzende sprechen und betonte, dass man selber Kleinstbetrieben auf Gesuch hin bedingungslosen Mietzinserlass gewähre. Im selben Artikel kam auch die Geschäftsleiterin des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes zu Wort, die bei der Vermieterseite zum Teil Verzögerungstaktiken feststellte.
Ein vom Hauseigentümerverband in Auftrag gegebenes und unter anderem von alt Bundesrichter Peter Karlen (svp) verfasstes Rechtsgutachten folgerte im August 2020, dass der Bund eine verfassungsmässige Kompetenz für einen entsprechenden Eingriff habe, und zwar in erster Linie basierend auf Art. 118 Abs. 2 BV (Schutz der Gesundheit). Die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes sei gemäss Gutachten indes verfassungswidrig: Die geplanten Eingriffe in die Eigentumsgarantie seien unverhältnismässig und der Aufteilungsschlüssel von 60 zu 40 sei willkürlich und verletze das Gebot der Rechtsgleichheit; ebenso der Umstand, dass nur von der behördlichen Schliessung betroffene Geschäftsbetriebe unterstützt werden sollen, wenn die Inhaberinnen und Inhaber in den Geschäftsräumen zur Miete sind, nicht aber, wenn sich diese in ihrem Eigentum befinden.
Ende Oktober liess Gastrosuisse auf Anfrage der Sonntagzeitung verlauten, dass es bei der Mehrheit der Mietverhältnisse bis zum gegebenen Zeitpunkt nicht zu angemessenen Lösungen in der Frage gekommen sei. Präsident Casimir Platzer drohte mit dem Rechtsweg, falls die Vorlage zu den Geschäftsmieten im Parlament scheitern sollte. Unterdessen hatte die vorberatende RK-NR die Vorlage tatsächlich mehrheitlich abgelehnt, gemäss Sonntagszeitung insbesondere, weil Vertretende der CVP ihre Meinung geändert hätten. Keinen Meinungsumschwung vollzogen hatte gemäss eigenen Aussagen Fabio Regazzi (cvp, TI), obwohl er im Begriff war, das Amt des Gewerbeverbandspräsidenten zu übernehmen. Der SGV hatte sich in der Vernehmlassung klar gegen eine eidgenössische Regelung zu den Geschäftsmieten ausgesprochen.

Ausserparlamentarische Debatten zur Reduktion von Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Die Kulturbranche war stark von den Massnahmen des Bundes gegen die Covid-19-Pandemie betroffen, wurden doch im März 2020 unter anderem alle Kulturinstitutionen vorübergehend geschlossen. Die Kulturmarketingagentur «L'Oeil du Public» untersuchte in der Studie «Kulturbesuche in der Zeit nach Corona» in Abstimmung mit der KBK, wie die Pandemie das Kulturnutzungsverhalten der Bevölkerung beeinflusste. Zu diesem Zweck wurden im Mai 2020 – nach der Ankündigung der ersten Öffnungsschritte im April - insgesamt 880 Personen aus der Deutsch- und Westschweiz, welche vor der Pandemie mindestens eine kulturelle Aktivität pro Jahr unternommen hatten, befragt.

Am stärksten vermissten die Befragten während der Schliessung den Besuch von Kinos, von darstellender Kunst (wie etwa Theateraufführungen) sowie von Tier- und Freizeitparks. Die Angst vor der Pandemie blieb auch nach den ersten Lockerungen: So gab nur etwa ein Viertel der Befragten an, dass sie «ohne grosse Bedenken» an einer kulturellen Veranstaltung teilnehmen oder eine kulturelle Institution besuchen. Ein weiteres Viertel der Befragten wollte gar erst wieder an Kulturveranstaltungen teilhaben, wenn die Pandemie vollständig vorbei ist. Zudem forderten 60 Prozent der Befragten bei zukünftigen Veranstaltungen Schutzmassnahmen, wie etwa eine Begrenzung der erlaubten Anzahl Besucherinnen und Besucher.
Zur Nutzung von digitalen Alternativen zu Kultur vor Publikum gaben 75 Prozent der Befragten an, während des Lockdowns kulturelle Online-Angebote genutzt zu haben, wobei das Streaming von Filmen und Serien das meist genutzte Angebot war (63%); 17 Prozent aller Befragten hatten die teilweise neu angebotenen digitalen Aufführungen von Theaterstücken oder Konzerten genutzt, deren Nutzung im Vergleich zu vor der Pandemie folglich gemäss Bericht relativ gross war.
Zuletzt zeigte die Studie mögliche negative finanzielle Auswirkungen des veränderten Kulturnutzungsverhaltens der Schweizerinnen und Schweizer auf, zumal 46 Prozent aller Befragten im nächsten Jahr weniger für Kulturbesuche ausgeben wollten und etwa ein Drittel weniger für Abonnements.

Kulturbesuche während und nach Corona

L'engagement de l'armée dans la lutte contre la Covid-19 a fait l'objet de plusieurs critiques. A plusieurs reprises, des militaires et des membres de la protection civile ont affirmé dans les médias se sentir «inutiles»,«désœuvrés» ou prenant la place du personnel médical. Le Syndicat des services publics cantonal genevois a d'ailleurs exprimé son effarement à ce sujet: «il est incompréhensible que les Hôpitaux universitaires Genève (HUG) préfèrent des militaires peu formés à du personnel soignant expérimenté». En réponse à ces plaintes, Thomas Süssli a précisé que l'armée déployait ses troupes sur la base des besoins définis et communiqués par les structures hospitalières. Outre ces sentiments d'inutilité et d'inaptitude, plusieurs mobilisés ont exprimé leurs craintes d'être infectés par le virus dans les casernes ou sur le terrain.

En début de crise, plusieurs voix s'étaient déjà manifestées pour discuter du futur de l'armée. Le conseiller national Fabien Fivaz (verts, NE) – bien que saluant l'engagement de l'armée – demandait d'évaluer quelles missions dévolues à l'armée étaient encore indispensables. Le GSsA a d'ailleurs dressé une liste des priorités futures pour la politique sécurité suisse – remettre en question les missions de sécurité et de défense des forces armées, ne pas renouveler la flotte des avions de combats ni les ressources au sol, miser sur le service civil qui est plus souple et durable que les forces armées. D'autres ont demandé une plus grande perméabilité entre l'armée et la protection civile ou à l'instar de Priska Seiler Graf (ps, ZH) de s'appuyer davantage sur le service civil pour les tâches de soins de longue durée que sur l'armée.

Engagement de l'armée dans la lutte contre le Covid-19 - Bilan et perception de la société civile
Dossier: Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19

Nach der Spendenaffäre rund um den Tabakmulti Philip Morris 2019 im Hinblick auf die 2020 anstehende Weltausstellung in Dubai schaffte es der Bund nicht, genügend Sponsorengelder für den Schweizer Pavillon zusammenzutragen. Es fehlten noch CHF 4 Mio. der insgesamt CHF 15 Mio., wie die Aargauer Zeitung Anfang des Jahres 2020 berichtete; CHF 1.8 Mio. davon hätte der Tabakkonzern beisteuern sollen. Laut Presse schloss das Aussendepartement unterdessen aus, dass die fehlenden Gelder noch mittels Sponsoren gefunden werden können, wenn auch weiterhin «Verhandlungen mit potenziellen Partnern» geführt wurden. Höchstens CHF 1 Mio., so die Hoffnung, könnte noch zusammenkommen, für die restlichen CHF 3 Mio. werde man wahrscheinlich auf Bundesgelder zurückgreifen müssen.
Gemäss der Einschätzung der Aargauer Zeitung hatte der Bund das Zusammentragen von Spendengeldern für Dubai unterschätzt: Einerseits schade das Debakel um die Partnerschaft mit Philip Morris dem Vorhaben, da fortan die Wortkombination «Schweiz, Expo, Dubai» mit den negativen Meldungen von 2019 in Verbindung gebracht würde. Lust darauf, Sponsoringpartner zu werden, habe nun kaum jemand mehr. Andererseits kam hinzu, dass wirtschaftliche und geopolitische Gründe – der persische Golf war zuletzt eine risikobehaftete Region – die Vorfreude auf eine Expo trübten, obschon die Veranstalter in den Emiraten im Vorfeld davon sprachen, die «bisher grösste und spektakulärste Expo» abhalten zu wollen.

Etwas später im selben Jahr wurde bekannt, dass die Expo in Dubai und andere internationale Anlässe wie die olympischen und paralympischen Spiele in Tokyo aufgrund der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben würden. Am 29. Mai teilte das BIE definitiv mit, die Ausstellung in Dubai werde neu vom 31. Oktober 2021 bis 31. März 2022 stattfinden. Bereits in einer Medienmitteilung im April kommunizierte die dafür zuständige Stelle des EDA, Präsenz Schweiz, der Bundesrat habe seine Absicht bestätigt, die beiden Grossveranstaltungen auch im nächsten Jahr «für die Promotion der Schweiz» nutzen zu wollen. Für die Schweiz, so schätzte Präsenz Schweiz, entstünden durch die Verschiebung der Grossanlässe zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 2 Mio. Die Verschiebung sah man aber auch als Chance: So könne die Schweiz das neue Datum gleich nutzen, sich und ihre Wirtschaft in der «Post-Covid-19-Phase» zu positionieren.

Exposition universelle Dubai 2020-2021
Dossier: Weltausstellungen

Die Grenzschliessungen, welche im Frühling zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen wurden, trafen auch die Produktionskapazität der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie. Der Branchenverband Swissmem forderte eine Lockerung der Einreisebestimmungen, da wichtige Reparatur- und Unterhaltsarbeiten in den Produktionsstätten der Industrie oft von Fachspezialisten aus dem Ausland vorgenommen würden. Damit die Industrie wieder «den Weg zurück in die Normalität» finden und Arbeitsplätze erhalten werden können, so teilte der Verband im April 2020 mit, müssten die für die Branche wichtigen Fachkräfte wieder ungehindert ein- und ausreisen können. Zudem forderte der Verband eine Abschaffung der Industriezölle, wie sie im Parlament gerade behandelt werden, die der Industriebranche nach dessen Angaben eine finanzielle Entlastung von CHF 125 Mio. bringen würde.
Den Anliegen schloss sich der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse an: Dieser stellte im Mai ein Acht-Punkte-Programm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor. Neben der Forderung, Industriezölle abzuschaffen, pochte der Verband etwa auf die finanzielle Förderung der wirtschaftlichen Innovation und auf mehr unternehmerischen Freiraum durch den Abbau von Regulierungen. Auch forderte Verbandspräsident Heinz Karrer in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger, die Schweiz müsse «offen bleiben», was sich einerseits auf die Grenzschliessungen, aber auch auf die kommende Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative bezog.

Forderungen der Industrie- und Wirtschaftsverbände (Corona-Pandemie)

Ende Mai 2020 beantragte die FK-NR in einer Motion, dass die im Zusammenhang mit Covid-19 entstandenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse gebucht werden. Ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto – zu diesem Zeitpunkt rechnete der Bundesrat mit einem Fehlbetrag von knapp CHF 40 Mrd. – müsste gemäss Finanzhaushaltsgesetz innerhalb von sechs Jahren abgebaut werden. Schon ohne diesen Schuldenabbau seien aber wegen des Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit aufgrund der Corona-Krise in den Finanzplanjahren 2022-2024 Massnahmen zur Haushaltssanierung nötig, argumentierte die Finanzkommission. Deshalb sollten die ausserordentlichen Ausgaben ausnahmsweise als Staatsschulden verbucht werden. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort, dass die ausserordentlichen Ausgaben Ende 2020 zu einem hohen Defizit führen werden. Er werde Ende Jahr eine finanzpolitische Gesamtschau erstellen und dort die Möglichkeiten, wie mit den ausserordentlichen Ausgaben umgegangen werden soll, diskutieren. Er wolle jedoch die «grundsätzliche Stossrichtung der Schuldenbremse» beibehalten und empfahl daher die Motion zur Ablehnung.
Mit einer ähnlichen Begründung hatte Charles Juillard (cvp, JU; Mo. 20.3285) kurz zuvor das umgekehrte Vorgehen vorgeschlagen: So sollen die ausserordentlichen Corona-Ausgaben regulär auf dem Amortisationskonto verbucht werden, die Frist zu ihrem Abbau aber verlängert werden.

Keine Buchung der Covid-19-Kosten auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse (Mo. 20.3470)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

In verschiedenen Medienbeiträgen sowie Kommentaren aus Politik und Gesellschaft wurde im ersten Halbjahr darüber gemutmasst, inwiefern die Coronakrise die Welt und damit auch die Schweiz nachhaltig prägen werde. Besonders häufig thematisiert wurden das kapitalistische Wirtschaftssystem und die Globalisierung.

Bereits die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Massnahmen im März stellten «so ziemlich alles auf den Kopf» (Sonntags-Blick) und so war schon früh von «einer Schweiz vor» und «einer Schweiz nach» Corona die Rede. Ähnliche Einschätzungen verkündete auch Bundesrat Berset: Dieser sprach Ende Mai nach Bekanntgabe massgeblicher Lockerungen der Massnahmen an einer Pressekonferenz von einer kommenden «neuen Normalität», in welcher die Bevölkerung mit dem Virus zu leben lernen müsse. Die Aargauer Zeitung griff diese vom Bundesrat ausgerufene «neue Normalität» auf und listete Punkte auf, welche die Schweiz trotz Lockerung der Massnahmen in der kommenden Zeit beibehalten sollte. Es wurde etwa zur Stärkung des Lokalgewerbes aufgerufen, Homeoffice und Heimunterricht als nicht nur gesundheits- sondern auch umweltschonende Alternativen zum courant normal gelobt und mehr Wertschätzung für das Pflegepersonal gefordert. Hinzu kamen Forderungen, auch nach Corona weniger zu fliegen (die internationale Luftfahrt wurde von der Pandemie besonders getroffen) und, damit verbunden, mehr Ferien und Ausflüge in der Schweiz zu machen, um den von der Krise gebeutelten hiesigen Tourismussektor zu unterstützen. Zuletzt wünschte sich der Autor, die Solidarität möge doch weiterhin gelebt werden und die Ruhe, welche vielerorts während des Lockdowns eingekehrt war, möge noch etwas Andauern.
Ebenfalls in der Aargauer Zeitung meinte die Philosophin Annemarie Pieper in einem Interview, die Krise werde uns weniger kapitalistisch denken lassen. Durch den Lockdown, welcher für die Wirtschaft einschneidende Folgen hatte, sei die Gesundheit der Menschen in den Fokus gerückt. Globale Lieferketten seien unterbrochen, lokale Gewerbe und Produktionsmöglichkeiten dadurch wichtiger geworden. Dies, so Pieper, fördere nachhaltige Denkmuster, die längerfristig und damit über Corona hinaus bedeutsam bleiben könnten.
In der Basler Zeitung betonte auch Nationalrätin Maya Graf (gp, BL) den Stellenwert des Lokalgewerbes. Der anfänglich befürchtete Medikamenten- und Schutzmaskenmangel mache sichtbar, wie stark die Schweiz von ausländischen Produzenten wie China oder Indien abhängig sei, weshalb Graf bekräftigte, lokales Gewerbe müsse geschützt und regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden. Zudem sah sie in der Krise eine Chance, Schwachstellen auszumachen und zu beheben. Nachholbedarf gebe es laut Graf etwa bei der Digitalisierung (nicht alle Unternehmen und Schulen waren auf die Umstellung auf Homeoffice respektive Fernunterricht vorbereitet) oder bei den Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, dessen Relevanz durch Corona verdeutlicht wurde.
In der Weltwoche wurde das vorherrschende Wirtschaftsmodell der Welt «weder [als] gross noch grossartig», sondern als «Geldmaschine für multinationale Konzerne» beschrieben. Der Weltwoche-Autor erhoffte sich zudem, dass das Virus die Menschen nicht nur krank mache, sondern wieder mit mehr Menschlichkeit und Vernunft «infizierte», die den Menschen in den letzten Jahren abhanden gekommen sei.
Auch Trendforscher Matthias Horx stufte das Virus als wegweisend für die Zukunft ein: Massnahmen zur Eindämmung des Virus, etwa das Social respektive Physical Distancing oder der gedrosselte internationale Austausch seien Anstoss, Distanz und Beziehungen neu zu definieren. Die globalen Verbindungen, seien es logistische, soziale oder politische, seien coronabedingt ge- aber nicht zerstört worden. Dies werde zu einer Neuorganisation dieser Verbindungen führen, deren Auswirkungen sich aber erst noch zeigen müssten.

Ausirkungen von Corona (Zukunftsprognosen)

Auch Lukas Reimann (svp, SG) wollte mit einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Krisenresistenz des Parlaments beitragen. Um in Zukunft Absagen oder Unterbrüche von Sessionen zu vermeiden – Reimann spielte auf den Covid-19-bedingten Abbruch der Frühlingsssession 2020 an – müsse das Parlamentsgesetz so revidiert werden, dass andere Tagungsorte als Bern und eine Teilnahme an Sessionen mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung ermöglicht werden.
Die Sicherstellung einer beschlussfähigen Bundesversammlung war auch ein Anliegen der SPK-NR, die der Initiative Reimann wie auch einer ähnlichen Idee von Thomas Brunner (glp, SG; Pa.Iv. 20.423) einstimmig Folge gab.

Beschlussfähige Bundesversammlung sicherstellen (Pa. Iv. 20.479)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

In seiner Erklärung zur Bewältigung der Corona-Situation Anfang Mai 2021 hatte der Bundesrat unter anderem angekündigt, über die Ausübung seiner Notrechtskompetenzen Bericht zu erstatten. Ende Mai lag der entsprechende Bericht bereits vor. Er stütze seine Notverordnungen einerseits auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes, der besagt, dass der Bundesrat in ausserordentlichen Lagen notwendige Massnahmen anordnen kann, und andererseits auf Artikel 185 der Bundesverfassung, wonach der Bundesrat bei drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit befristete Verordnungen und Verfügungen erlassen kann, so der Bericht. Während sich die Covid-Notverordnung und die dazugehörigen Massnahmen auf das Epidemiengesetz stützten, basierten die Folgemassnahmen (z.B. der Fristenstillstand bei Volksbegehren, arbeitsrechtliche und sozialversicherungstechnische Massnahmen, Begleitmassnahmen im Sport- und im Kulturbereich, im Mietwesen etc.) auf der Bundesverfassung. Im Bericht wurden zudem die Umsetzungen verschiedener Kommissionsmotionen beschrieben.

Bundesrat berichtet über die Ausübung seiner Notrechtskompetenzen

Zum Start der Pilotphase der Proximity-Tracing-App des Bundes Ende Mai 2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage, die das BAG Ende April in Auftrag gegeben hatte, um die Einstellung der Schweizer Bevölkerung zur Corona-App zu erfahren. Demnach begrüssten 70 Prozent der Bevölkerung die Einführung der App und 59 Prozent erklärten sich klar oder eher dazu bereit, sie zu installieren. Eine Mehrheit der Befragten stellte sich aber klar gegen eine Installationspflicht, insbesondere gegen einen punktuellen App-Zwang zum Beispiel durch Arbeitgeber oder als Bedingung für den Zugang zu bestimmten Angeboten und Dienstleistungen. Als für die Installationsbereitschaft entscheidende Faktoren identifizierte die Studie das konkret vorhandene Wissen über die Funktionalitäten der App und das Vertrauen in den Bundesrat. In Widerstand gegen die App resultierten dahingegen konkrete Datenschutzbedenken sowie die allgemeine Befürchtung, dass im Zuge der Corona-Pandemie der Persönlichkeitsschutz dauerhaft eingeschränkt werden könnte. Besonders skeptisch zeigten sich jene Personen, die trotz Corona-Einschränkungen viele ausserhäusliche Kontakte pflegten und die sich vor einer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und einer zwangsweise durchgesetzten Quarantäne fürchteten. Die Autoren kamen zum Schluss, «dass die Faktoren Eigenverantwortung, Vertrauen und freiwillige Solidarität die Basis bilden für eine weite Verbreitung einer Proximity-Tracing-App in der Schweiz». Um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, die App zu installieren, plane das BAG, sobald das Parlament grünes Licht für die App gegeben haben wird, eine entsprechende Informationskampagne zu starten, berichtete «Le Temps».

Einführung der SwissCovid-App

Mitte Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat die bis Ende Juni befristete «Verordnung über den Pilotversuch mit dem ‹Swiss Proximity-Tracing-System› zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren». Darin werden gestützt auf das Datenschutzgesetz die Organisation, der Betrieb, die bearbeiteten Daten und die Nutzung der Proximity-Tracing-App für die Dauer der Pilotphase geregelt. Die App werde zunächst versuchsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ETHZ und der EPFL, Armeeangehörigen, Mitarbeitenden von Spitälern, der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen sowie weiteren ausgesuchten Organisationen zur Verfügung gestellt, damit diese allfällige technische Mängel und Probleme in der Benutzbarkeit aufdecken können, wie der Bundesrat per Medienmitteilung bekannt gab. Die Pilotphase startete schliesslich am 25. Mai. Spätestens Ende Juni soll sie beendet und die «SwissCovid»-App für die Bevölkerung freigegeben werden.
Zweck der App ist es, das klassische Contact Tracing der kantonalen Behörden zu ergänzen. Sie sei technisch nicht in der Lage, Standortdaten aufzuzeichnen, führte der Bundesrat aus, sondern tausche lediglich anonyme Codes mit anderen Smartphones in der Nähe aus. So könnten keine Personendaten rückverfolgt und die Privatsphäre bestmöglich geschützt werden. Diese Einschätzung teilte auch der EDÖB Adrian Lobsiger. Was er bisher vom Projekt gesehen habe, gebe keinen Anlass zu datenschutzrechtlichen Bedenken, sagte er in einem Interview mit «Le Temps». Das Entwicklerteam habe alles getan, um die Anonymität und die Privatsphäre der App-Nutzerinnen und -Nutzer zu gewährleisten, wobei er insbesondere die dezentrale Datenspeicherung und die freiwillige Nutzung der App lobend hervorhob. Er werde allerdings «sehr wachsam» sein, dass kein Druck zur App-Nutzung auf Arbeitnehmende oder Kundinnen und Kunden von Geschäften ausgeübt werde, fügte Lobsiger an.
Zusätzlich zur Funktionalitätstestphase kündigte der Bundesrat einen öffentlichen Sicherheitstest des Systems an. Zu diesem Zweck wurden alle Quellcodes der SwissCovid-App öffentlich zugänglich gemacht, sodass Fachleute und interessierte Personen das System auf Sicherheitslücken prüfen können. Die Ergebnisse werden vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) öffentlich einsehbar gesammelt, bewertet und gegebenenfalls zum Anlass für Anpassungen an der App genommen. Der Sicherheitstest sollte am 28. Mai starten und so lange dauern, bis ihn das NCSC für beendet erklärt.

Einführung der SwissCovid-App

Anders als noch beim ersten Nachtrag konnte der Bundesrat seine Kreditanträge allesamt in den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 integrieren, Nachmeldungen waren nicht nötig. Der zweite Nachtrag beinhaltete Corona-bedingt wiederum aussergewöhnlich hohe Nachtrags- und Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 14.9 Mrd. respektive CHF 307.5 Mio. (Nachtrag I: CHF 16 Mrd. respektive CHF 40 Mrd.). Im Unterschied zum ersten Nachtrag entfiel jedoch der Grossteil dieses Betrags (CHF 14.2 Mrd.) auf einen einzigen Posten: die Arbeitslosenversicherung. Erneut sollte damit verhindert werden, dass der ALV-Fonds seine Schuldenobergrenze von CHF 8 Mrd. erreicht, wodurch eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nötig werden würde. Die übrigen CHF 700 Mio. verteilten sich auf weitere 10 Nachtragskredite: CHF 307.5 Mio. beantragte der Bundesrat für die Entwicklungshilfe; diese Mittel sollten für verschiedene internationale Bemühungen zur Bewältigung der Corona-Epidemie eingesetzt werden. CHF 200 Mio. sollten etwa als zinsloses Darlehen an das IKRK gehen und bis zum Jahr 2027 vollständig zurückbezahlt werden. Weitere CHF 50.5 Millionen sollten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, den Vereinten Nationen sowie einzelnen, von Covid-19 besonders stark betroffenen Ländern zugute kommen. CHF 20 Mio. davon konnten durch das EDA-Globalbudget kompensiert werden.
Erneut sollten der Sport- und der Kulturbereich unterstützt werden, so beantragte der Bundesrat A-fonds-perdu-Beiträge über CHF 50 Mio. für die Sportvereine und -organisationen (Breitensport) sowie CHF 175 Mio. als rückzahlbare Darlehen für die Fussball- und Hockeyligen. Dies sollte Letzteren ermöglichen, den Betrieb bis Ende der Saison 2020/2021 sicherzustellen. Allenfalls sei im Budget 2021 ein weiteres Darlehen in derselben Höhe nötig, kündigte der Bundesrat an.
Im Kulturbereich hatte der Bundesrat festgestellt, dass zinslose Darlehen und Soforthilfen selten genutzt wurden, aber stattdessen weit mehr Gesuche für Ausfallentschädigungen eingegangen seien als erwartet. Folglich erhöhte er letzteren Kredit um CHF 50 Mio. und kompensierte dies vollumfänglich durch eine Reduktion der im Nachtrag I genehmigten Kredite zur Soforthilfe für Kulturunternehmen (CHF -35 Mio.) und zur Soforthilfe für Kulturschaffende (CHF -15 Mio.).
Auch die Aufstockung des Kredites zur Impfstoffbeschaffung um CHF 100 Mio. wurde durch Reduktionen der Kredite aus dem ersten Nachtrag finanziert. Bei den Impfungen rechnete der Bundesrat mit einem Bestellvolumen für etwa 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung, was Kosten von CHF 200 Mio. mit sich bringen würde. Da er bezüglich des Arzneimittelbedarfs von deutlich höheren Fallzahlen ausgegangen war, konnten CHF 100 Mio. dort kompensiert werden.

Neben diesen als ausserordentlicher Zahlungsbedarf verbuchten Krediten – eine solche Ausnahme ist in der Schuldenbremse für eine «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung» vorgesehen –, standen auch Kredite an, die der Schuldenbremse unterstellt waren. Dazu gehörten die zwei Verpflichtungskredite für die Entwicklungshilfe sowie ein Nachtragskredit für die Produktion und den Absatz von Wein um CHF 7 Mio. Um einen Preiszusammenbruch aufgrund einer Weinschwemme, die ihrerseits vor allem durch die Schliessung von Restaurants bedingt war, zu verhindern, wollte der Bundesrat Betriebe, die ihre Lagerbestände an inländischem Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC-Wein) zu Tafelwein deklassierten, mit insgesamt CHF 8.5 Mio. unterstützen. CHF 1.5 Mio. sollten durch einen früheren Kredit kompensiert werden.
CHF 17.5 Mio. sah der Bundesrat schliesslich für die indirekte Presseförderung vor und wollte damit den Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse während sechs Monaten die Tageszustellung bezahlen und sich an den Zustellkosten von Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage über 40'000 Exemplaren beteiligen. Weitere, im Rahmen verschiedener Motionen (Mo. 20.3145, Mo. 20.3154, Mo. 20.3146, Mo. 20.3155) geforderte Unterstützungsmassnahmen sollten durch die Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden.

Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (BRG 20.042)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Ende Mai erliess der Bundesrat seine Covid-19-Verordnung Printmedien, die Übergangsmassnahmen für die Presse in Zusammenhang mit dem Coronavirus enthielt. Angestossen worden war die Erarbeitung einer solchen Notverordnung durch die beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, die zwei identische Motionen (Mo. 20.3145; Mo. 20.3154) lanciert hatten. Diese waren die in der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise in beiden Räten auf Zuspruch gestossen. Insgesamt umfasste die finanzielle Soforthilfe einen Betrag von CHF 17.5 Mio. und bezweckte den Ausbau der bestehenden indirekten Presseförderung. Ab dem 1. Juni 2020 profitierten dadurch die geförderten, abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse für ein halbes Jahr von einer kostenlosen Zustellung durch die Post, was den allgemeinen Staatshaushalt mit CHF 12.5 Mio. belastete. Darüber hinaus gelangten erstmals auch Pressetitel mit überregionaler Bedeutung, respektive ab einer Auflage von 40'000 Exemplaren pro Ausgabe, in den Genuss der indirekten Presseförderung. Sie erhielten für ebendiese Dauer eine Zustellermässigung von 27 Rappen pro Exemplar. Für diese Massnahme standen insgesamt CHF 5 Mio. zur Verfügung. Die Unterstützung galt nur in denjenigen Fällen, in denen sich die Verlage schriftlich dazu verpflichteten, für 2020 keine Dividenden auszuschütten. Gleichzeitig erliess die Regierung eine weitere Notverordnung zur Unterstützung der elektronischen Medien mit finanziellen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 40. Mio.

Covid-19-Verordnung Printmedien
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

In Umsetzung zweier Motionen der beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (Mo. 20.3146; Mo. 20.3155) präsentierte der Bundesrat im Mai die Covid-19-Verordnung elektronische Medien, die finanzielle Soforthilfen für die Radio- und Fernsehveranstalter im Umfang von CHF 40 Mio. versprach. Ausserordentliche einmalige Beiträge in der Höhe von CHF 30 Mio., finanziert aus der Radio- und Fernsehabgabe, erhielten dabei private Radio- und Fernsehveranstalter. CHF 10 Mio. erhielt die Keystone-SDA, womit für eine Dauer von sechs Monaten die Kosten gedeckt werden sollten, die die Agentur ansonsten den elektronischen Medien für die Nutzung der Basisdienste «Text» in Rechnung gestellt hätte. Gleichzeitig erliess die Regierung eine weitere Notverordnung zur Unterstützung der Printmedien mit finanziellen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 17.5 Mio.

Covid-19-Verordnung elektronische Medien
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Die WAK-NR hielt ihr Versprechen und beriet die vom Ständerat in der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise abgeänderte eigene Motion zum Erlass von Geschäftsmieten unmittelbar nach der Session. Dabei gelangte sie mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, dass der Vorschlag des Ständerats abzulehnen sei. Mit knapper Mehrheit verabschiedete sie eine neue Motion (20.3451), die höhere massgebende Mietzinsobergrenzen vorsieht und auf einer prozentualen Aufteilung der Mietzinskosten zwischen der Mieter- und Vermieterseite besteht. Eine links-grüne Kommissionsminderheit beantragte, die abgeänderte Version des Ständerats anzunehmen.

Kommissionen verlangen Erlass von Geschäftsmieten bei durch Corona bedingter Schliessung oder Einschränkung des Betriebs
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Nachdem sich die beiden Parlamentskammern in der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Coronakrise in Bezug auf den Mieterlass für betroffene Betriebe nicht hatten einigen können, startete die WAK-NR im Nachgang der Session einen erneuten Versuch zum Erlass von Geschäftsmieten. Die neue, von ihr mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedete Motion beinhaltete folgende Eckwerte: Restaurantbetriebe und andere, in demselben Punkt der Verordnung genannte Betriebe, die aufgrund der ausserordentlichen Lage ihre Tore schliessen mussten, sollen während der Zeit der behördlich verordneten Schliessung 40 Prozent des Mietzinses aufbringen müssen, während die verbleibenden 60 Prozent zu Lasten der Vermieterinnen und Vermieter ginge. Für Unternehmen, die ihren Betrieb aus demselben Grund reduzieren mussten, gilt dasselbe, jedoch maximal für zwei Monate. Während der Ständerat mit der abgeänderten Motion der WAK-NR das Anrecht auf Mietzinsreduktion (im Umfang von max. CHF 5'000) auf monatliche Bruttomieten von bis zu CHF 8'000 beschränken wollte, sah die WAK-NR ihre Mietzinsreduktion für Bruttomieten bis zu CHF 20'000 vor, wobei beide Parteien im Falle von Bruttomieten ab CHF 15'000 die Möglichkeit hätten, von der Regelung abzusehen. Auch die neue Motion sieht die Schaffung eines Härtefallfonds für die Vermieterschaft vor. Wie auch der Hauseigentümerverband lehnte eine bürgerliche Kommissionsminderheit die Motion ab, da diese einen Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse darstelle und die Eigentumsgarantie verletze. Ferner befürchtete die Minderheit Rechtsunsicherheit und Abgrenzungsprobleme im Falle von Unternehmen, die nicht von einer Schliessung betroffen seien, die aber eine Betriebsreduktion geltend machten, da sie in letztem Fall ebenfalls Anrecht auf eine Mietzinsreduktion hätten.
Die in der Folgewoche zum Geschäft tagende WAK-SR zeigte sich nach wie vor mehrheitlich an einer raschen Lösung interessiert. Mit 8 zu 4 Stimmen (keine Enthaltungen) stellte sie sich hinter die Forderungen der neuen Motion der WAK-NR, «obwohl diese nicht in allen Punkten perfekt» sei. Gleichzeitig beschloss sie die Lancierung einer eigenen, mit dem Anliegen der WAK-NR identischen Motion (Mo. 20.3460), um die Umsetzung voranzutreiben, indem beide Räte in der Sommersession über das Anliegen befinden könnten und der Bundesrat so im Falle der Annahme so rasch als möglich mit der Umsetzung betraut werden könnte.

Neuer Anlauf betreffend Erlass von Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Alors que le Conseil fédéral a décidé, le 29 avril 2020, d'un assouplissement progressif des mesures liées à la pandémie Covid-19 à partir du 11 mai 2020, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) a déposé une motion qui vise un assouplissement plus rapide pour le secteur de l'hôtellerie-restauration.
Le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion. Il a estimé que des assouplissements trop rapides augmenteraient considérablement les risques d'un retour de la propagation du virus. Alors qu'une motion similaire (20.3134) de la CER-CN a été adoptée par le Conseil national, cette motion a été retirée.

Reprise par étapes de l'activité des entreprises du secteur de l'hôtellerie et de la restauration (CER-CE; Mo. 20.3160)
Dossier: Covid-19 – Tourismus
Dossier: Vorstösse für weitergehende Lockerungen der Covid-19-Massnahmen