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Am 18. Dezember 2020 legte der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Post fest, wie das BAKOM in einer Medienmitteilung kommunizierte. Für das Jahr 2021 werde die Ermässigung für die Lokal- und Regionalpresse neu CHF 29 Rappen pro Exemplar betragen, also zwei Rappen mehr als im Vorjahr. Insgesamt erfüllten in dieser Kategorie 151 Titel die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Damit kamen neun Titel hinzu, hingegen nahm die Anzahl der geförderten Exemplare um insgesamt 2.3 Mio. ab. Für die Ermässigungen für die Lokal- und Regionalpresse stehen im Jahr 2021 insgesamt CHF 30 Mio. zur Verfügung. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse betrug die Ermässigung wie auch in den Vorhjahren CHF 18 Rappen. 973 (-12) Titel erfüllten die dafür nötigen Voraussetzungen bei einer Versandmenge von 113.7 Mio. Exemplaren (-5.4 Mio.). Für diese Kategorie sind jährlich insgesamt CHF 20. Mio. vorgesehen. In beiden Kategorien wurden 2020 die bereitgestellten Fördermittel nicht gänzlich ausgeschöpft, weshalb diese dem Förderbeitrag von 2021 hinzugerechnet wurden. Aufgrund der wegen Corona im Mai beschlossenen Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien wurden die aktuell geförderten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse kostenlos zugestellt, die entstandenen Differenzen wurden vom Bund beglichen. Am 11. November wurde eine Verlängerung der Massnahmen bis Mitte 2021 beschlossen. Über weitere Verlängerungen soll in der ersten Jahreshälfte 2021 diskutiert werden.

Preisermässigung für die Postzustellung

Die Anzahl Titel der Regional- und Lokalpresse, die im Jahr 2020 von der indirekten Presseförderung des Bundes profitieren konnten, betrug 142 (2018: 146), wie das BAKOM im Dezember 2019 bekannt gab. Die jährliche Versandmenge dieser 142 Pressetitel betrug zum gegebenen Zeitpunkt 115.8 Mio. Exemplare, was im Vergleich zu den im Vorjahr geförderten 146 Titeln einer Reduktion der prognostizierten Versandmenge um 5.7 Mio. entsprach. Aufgrund rückläufiger Auflagezahlen erhöhte das BAKOM die Preisermässigung für die Postzustellung um 2 Rappen, womit diese im Jahr 2020 27 Rappen pro Exemplar betrug.
Der Rückgang in den Auflagezahlen hielt auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse an. Im Jahr 2020 waren in diesem Bereich 985 Titel (-13) bei einer jährlichen Versandmenge von 119 Mio. Exemplaren (-3.8 Mio.) förderberechtigt. Die Preisermässigung für diese Pressegattung kam unverändert bei 18 Rappen zu liegen.
Der Umfang der indirekten Presseförderung könnte künftig zunehmen. Im August 2019 hatte der Bundesrat zwar das Ende der Arbeiten an einem Gesetzesentwurf für elektronische Medien bekannt gegeben, zeitgleich jedoch angekündigt, dass er im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket für die Medienförderung präsentieren wolle. Dieses sollte auch Pläne zum Ausbau der indirekten Presseförderung beinhalten.

Preisermässigung für die Postzustellung

Aufgrund sinkender Auflagezahlen nahm die Preisermässigung für die Postzustellung zu: Im Jahr 2019 profitierten die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse von einer Ermässigung von 25 Rappen pro Exemplar und somit von einem Rappen mehr als im Vorjahr. Per Stichtag, dem 1. Oktober 2018, erfüllten 146 Titel mit einer Versandmenge von insgesamt 121.5 Mio. Exemplaren pro Jahr die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung (2018: 139 Titel). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl förderberechtigter Exemplare um 4.5 Mio. ab. Der Bund fördert die Regional- und Lokalzeitungen mit einem jährlichen Beitrag von CHF 30 Mio.
Ebenfalls in den Genuss der indirekten Presseförderung, mit einem Beitrag in der Höhe von CHF 20 Mio. pro Jahr, kommt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. 2019 waren 998 Titel (-15) mit einer jährlichen Versandmenge von total 122.8 Mio. Exemplaren (-2.4 Mio) förderberechtigt. Die Ermässigung für 2019 belief sich hier auf 18 Rappen (+1 Rappen) pro Exemplar.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 139 Titel der Regional- und Lokalpresse von der indirekten Presseförderung profitieren. Obwohl sowohl die Anzahl förderberechtigter Titel (-3 Titel) als auch die Versandmenge (-1.4 Mio. Exemplare) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hatten, sank die Zustellermässigung pro Exemplar durch die Schweizerische Post im Vergleich zu 2017 um einen Rappen und kam bei 24 Rappen pro Exemplar zu liegen. Dieser Umstand ergab sich, da zu den jährlich bereitgestellten CHF 30 Mio. durch den Bund jeweils auch die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt werden. Letzterer Betrag war nun aber Ende 2016 geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor, begründete das BAKOM seinen Entscheid.
Die Mitglieds- und Stiftungspresse hatte erneut einen Rückgang bei den förderberechtigten Titeln zu verzeichnen: Die Anzahl unterstützungsberechtigter Zeitungen und Zeitschriften kam bei 1'013 Titel zu liegen (-33), wobei sich die jährliche Versandmenge auf insgesamt 125.2 Mio. Exemplare belief (-4.8 Mio.). Diese Pressegattung profitierte 2018 von einer Zustellermässigung von 17 Rappen (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2017 erhielt die Regional- und Lokalpresse von der Schweizerischen Post wie auch im Vorjahr eine Zustellermässigung von 25 Rappen pro Exemplar; dies gemäss Beschluss des BAKOM vom Dezember 2016 zur indirekten Presseförderung. Ebenfalls unverändert im Vergleich zu 2016 blieb die Anzahl förderberechtigter Titel (142). Die jährliche Versandmenge verzeichnete aufgrund von Wechseln bei den unterstützungsberechtigten Titeln hingegen einen Zuwachs von 0.7 Mio. Exemplaren.
Mit 1'046 Titeln der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kamen in dieser Pressegattung 20 Titel weniger in den Genuss der indirekten Presseförderung als noch ein Jahr zuvor. Ebenfalls abgenommen – um 3.3 Mio. Exemplare – hatte die jährliche Versandmenge, die bei dieser Pressegattung neu 130 Mio. beförderte Exemplare pro Jahr betrug. Diese Veränderungen hatten eine Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen pro Exemplar zur Folge, womit die Preisermässigung für das Jahr 2017 in dieser Sparte bei 16 Rappen zu liegen kam.

Preisermässigung für die Postzustellung

Aufgrund der abnehmenden Versandmenge der förderberechigten Regional- und Lokalpresse (-3.4 Mio. Exemplare) fällt die Preisermässigung für die Postzustellung der Tages- und Wochenzeitungen im Jahr 2016 mit 25 Rappen pro Exemplar um zwei Rappen höher aus als 2015. Während in oben genannter Kategorie nahezu gleich viele Pressetitel in den Genuss von Fördermittel gelangen (142 Titel; -1 Titel), sind 2016 mit einer Zahl von 1'066 insgesamt 53 Titel der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse weniger förderberechtigt als noch im Vorjahr. Dieser Rückgang ist neben der Nicht-Erfüllung von Förderkriterien auch durch die Zusammenlegung mehrerer Titel sowie die Einstellung gewisser Presseerzeugnisse bedingt. Bei einer Versandmenge von 133.3 Mio. Exemplaren (-6.3 Mio.) beläuft sich die Preisermässigung dieser Pressegattung auf 15 Rappen pro Exemplar (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Ein Titel mehr als 2014 wird 2015 zur indirekten Presseförderung berechtigt sein. Somit werden neu 143 Zeitungen und Zeitschriften mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Mio. Exemplaren (- 5,3 Mio.) von der Preisermässigung für die Postzustellung profitieren können, die 2015 pro Exemplar 23 Rappen betragen wird (+ 1 Rappen). Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhält unverändert eine Preisermässigung von 14 Rappen pro Exemplar. Im Vergleich zu 2014 werden für das Jahr 2015 in dieser Kategorie fünf Titel weniger als förderberechtigt eingestuft.

Preisermässigung für die Postzustellung

Auch 2014 wird die Post der förderberechtigten Regional- und Lokalpresse eine Preisermässigung für die Postzustellung von 22 Rappen pro Exemplar gewähren, wie Ende Jahr vom BAKOM bekannt gegeben wurde. Von der Förderung profitieren neu insgesamt 142 regionale und lokale Publikationen, womit sich die Zahl der geförderten Tages- und Wochenzeitungen im Vergleich zum Berichtsjahr kaum verändert. Um 42 Titel auf eine Anzahl von 1'124 zunehmen wird im Folgejahr die Liste der förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften von nicht-gewinnorientierten Unternehmen, womit die Auflage der zu ermässigenden Exemplare um 14,3 Mio. steigt. Diese Pressegattung profitiert 2014 mit 14 Rappen pro Exemplar von einer leicht geringeren Zustellermässigung im Vergleich zum aktuellen Jahr.

Preisermässigung für die Postzustellung

Für das Jahr 2013 wurden insgesamt CHF 50 Mio. für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gesprochen. Insgesamt profitierten 1'222 Publikationen von einer Preisermässigung ihrer Zustellung durch die Schweizerische Post. Seit dem 1.Oktober 2012 ist nicht mehr die Schweizerische Post, sondern das BAKOM zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung, was allerdings keine grösseren Auswirkungen auf die Anzahl gutgeheissener Gesuche hatte. Insgesamt 192 Gesuche für Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse wurden eingereicht, wovon das BAKOM 140 guthiess. Im vorigen Jahr wurden insgesamt 145 Gesuche gutgeheissen, womit sich die Zahl der förderberechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hatte. Zudem erhielten 1'082 Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen eine Preisermässigung; 2012 waren es 1'183 gewesen.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Dezember entschied das UVEK, dass die Post die Preise für die Zustellung von Zeitungen 2010 nur der Teuerung anpassen darf. Die Post hatte den Preis für Titel der Regional- und Lokalpresse um einen Rappen pro Exemplar und für Titel der Mitgliederpresse (z.B. Verbandszeitungen) um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen wollen.

Preise für die Zustellung von Zeitungen