Der Bundesrat legte dem Parlament im November seine Vorschläge für eine Verschärfung des Kampfs gegen die Korruption vor und beantragte dabei neben Änderungen des Strafgesetzes und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch die Ratifizierung eines entsprechenden Europarats-Übereinkommens. In der Vernehmlassung hatten die SVP, die CVP sowie einige Unternehmerverbände der französischsprachigen Schweiz die Unterzeichnung des Protokolls abgelehnt. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass nicht nur die aktive, sondern auch die passive Bestechung im privaten Bereich (also die Annahme von Bestechungszahlungen durch einen Angestellten eines privaten Unternehmens) strafbar werden soll. Mit dem Argument, dass für die Aufdeckung derartiger Fälle fast immer die Mitwirkung von betroffenen Personen erforderlich ist, und der Schaden für die Öffentlichkeit primär in der Verzerrung des Wettbewerbs liegt, soll dieses Delikt im UWG definiert sein und nur auf Antrag verfolgt werden. Neu wird zudem nicht nur die aktive Korruption verfolgt, sondern es sollen – zusätzlich zu den schweizerischen – auch ausländische und internationale Funktionäre in der Schweiz bestraft werden, die sich bestechen lassen (passive Bestechung). Gemäss dem Bundesrat ist diese Bestimmung für die Schweiz als Sitz vieler internationaler Organisationen von Bedeutung, und sie könnte zudem subsidiär auf Funktionäre von Staaten mit ineffizienter Korruptionsbekämpfung angewendet werden.
Bestechung im privaten Bereich (BRG 04.072)Dossier: Whistleblowing