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Die zweite und verschärfte Auflage des Hooligan-Konkordats von 2012 muss leicht revidiert werden. Dies beschloss das Bundesgericht, indem es im Januar 2014 eine Beschwerde des Basler Grossrats Tobit Schäfer (sp, BS) teilweise guthiess. So verstiessen die Mindestdauer des Rayonverbots von einem Jahr und die automatische Verdoppelung der Meldeauflage bei unentschuldbarer Verletzung der Meldepflicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektoren (KKJPD) nahm den Entscheid gelassen hin. Während die Erhöhung der Meldeauflage sowieso nur wenige Fälle pro Jahr beträfe, käme die Herabsetzung der Mindestdauer des Rayonverbots gar einer Verschärfung des Konkordats gleich, da dann auch bei geringfügigeren Vergehen Rayonverbote verhängt werden könnten. Die übrigen Bestimmungen sah das Bundesgericht als grundrechtskonform an. Eine Woche nach dem Entscheid beschloss der Baselbieter Landrat, dem Konkordat nicht beizutreten. Eine Volksinitiative in beiden Basel ist wahrscheinlich. Im April heizten Ausschreitungen beim Cupfinal in Bern sowie nach dem Spiel des GC gegen den FCB in Basel die Diskussion über den Umgang mit gewaltbereiten Fans weiter an. Insbesondere eine Haftpflicht für Schäden an Fanzügen wurde gefordert.

Hooligan-Konkordats

Ebenfalls in Reaktion auf die beiden Mordfälle forderte ein diskussionslos überwiesenes Postulat Rickli (svp, ZH) einen Bericht über die Entwicklung der Verwahrungspraxis in der Schweiz seit dem letzten Bericht aus dem Jahr 2007. Die aktuellen Daten sollten die Basis für die bevorstehende Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sein.

Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz (Po. 13.3978)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im November 2011 hatte der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für einen bilateralen Vertrag zwischen der Schweiz und dem Kosovo, der die Überstellung verurteilter Personen regelte, präsentiert. Strafgefangene müssen künftig ihre Haft in ihrem Heimatstaat verbüssen können. Für die Überstellung wird die Zustimmung beider Staaten notwendig. Es besteht also kein Recht, die Strafe in der Heimat absitzen zu können. Die Vorlage, mit welcher der Bundesrat Kriminaltouristen abschrecken möchte, wurde im Nationalrat mit 141 zu 0 Stimmen diskussionslos gutgeheissen, wobei sich ein Teil der Grünen und die Mehrheit der SP der Stimme enthielten. Auch der Ständerat hatte der Vorlage nichts hinzuzufügen, sodass das Geschäft noch im Jahr 2013 erledigt werden konnte.

Accord de coopération policière avec le Kosovo
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Im Fall Lucie Trezzini entschied das Bundesgericht, dass der Mörder Daniel H. doch nicht lebenslang verwahrt wird. Damit hiess es eine Beschwerde von Daniel H. gegen den Entscheid des Aargauer Obergerichts, das ihn lebenslang verwahren wollte, gut. Nur wer tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar gälte, dürfe lebenslang verwahrt werden. Unter dauerhafter Untherapierbarkeit sei laut Bundesgericht «ein mit der Person des Täters verbundener, unveränderbarer Zustand auf Lebzeiten» zu verstehen. Eine Untherapierbarkeit in Grössenordnung des Schwellenwerts von zwanzig Jahren reiche nicht aus. Damit fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid, was unter „dauerhaft nicht therapierbar“ zu verstehen ist. Laut der 2004 angenommenen Verwahrungsinitiative sollte in diesem Fall ein Straftäter lebenslang und ohne periodische Überprüfung verwahrt werden. Das Aargauer Obergericht hatte in Folge noch zu entscheiden, ob Daniel H. nach dem Absitzen der lebenslänglichen Freiheitstrafe ordentlich verwahrt werden sollte. Auch eine ordentliche Verwahrung könnte faktisch lebenslang dauern. Die Initiantin Anita Chaaban zeigte sich enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts und erwog die Lancierung einer neuen Volksinitiative. Diese soll sicherstellen, dass Personen, die bei der Haftentlassung von Straftätern Fehlentscheide treffen, zur Verantwortung gezogen werden können.

Fall Lucie Trezzini

Um das Verursacherprinzip im Strafvollzug durchzusetzen, forderte eine parlamentarische Initiative Amaudruz (svp, GE), dass ausländische Delinquenten, die in der Schweiz keine Steuern zahlen, selbst für die Verfahrenskosten aufkommen und sich an den Haftkosten beteiligen müssen. Sollten sie den Betrag nicht selber aufbringen können, würde der Wert durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden müssen. Die Mehrheit des Nationalrates sah hingegen keinen Handlungsbedarf und lehnte die Initiative, die zudem in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen würde, mit 127 zu 60 Stimmen ab.

Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen (Pa.Iv. 12.440)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Die Anfang Februar mit über 150 000 Unterschriften zustande gekommene Durchsetzungsinitiative wurde Ende November vom Bundesrat für teilungültig erklärt. Die Regierung erklärte, dass die im Begehren festgeschriebene Definition von zwingendem Völkerrecht selber gegen zwingendes Völkerrecht verstosse und deshalb nicht als gültig akzeptiert werden könne. Die SVP wollte als zwingendes Völkerrecht „ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen“ definieren. In dieser Definition fehlte dem Bundesrat das Non-Refoulment-Prinzip: ein Verbot der Rückschaffung, wenn im Zielstaat grausame und unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen. Das Prinzip gilt gemeinhin als zwingendes Völkerrecht. Die SVP ärgerte sich über verschiedene Medienkanäle lauthals über die Erklärung des Bundesrates.

Durchsetzungsinitiative

Der Bundesrat verabschiedete im November die Botschaft zur Ende 2012 eingereichten Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“, welche den Artikel 121 der Bundesverfassung konkretisieren und damit die Ausschaffungsinitiative direkt anwendbar machen will. Die Regierung empfahl die Initiative aus mehreren Gründen zur Ablehnung. Zum einen widerspräche die Initiative dem verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, weil im Einzelfall nicht geprüft werden könne, ob ein Landesverweis eine geeignete, notwendige sowie zumutbare Massnahme darstelle. Zum anderen verunmögliche die Annahme der Initiative die völkerrechtskonforme Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, da sie den Bestimmungen über den Landesverweis ausdrücklich Vorrang gegenüber dem Völkerrecht einräumt. Schliesslich stünde es der Schweiz nicht zu, zu definieren, was unter zwingendem Völkerrecht zu verstehen sei. Die von den Initianten vorgeschlagene Definition wäre enger als der völkerrechtliche Ius-Cogens-Begriff. Damit verstiesse sie gegen das zwingende Völkerrecht, was wiederum ein Ungültigkeitsgrund für Volksinitiativen nach Art. 139.3 BV darstellte. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat denn auch, die Initiative als teilungültig zu erklären. Überhaupt sah der Bundesrat keine Notwendigkeit für die Durchsetzungsinitiative. Er hatte im Sommer des Berichtjahres einen Entwurf für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative an das Parlament überwiesen. Damit läge er gut im Zeitrahmen von fünf Jahren, welchen die 2010 angenommene Initiative vorgäbe.

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

Im Herbst 2012 legte der Bundesrat seine Botschaft zur 2009 lancierten und im Mai 2011 zustande gekommenen Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ vor. Die Initiative von Marche Blanche verlangt, dass Personen, die verurteilt wurden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, automatisch und endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Da die Initiative über Straftaten gegen Leib und Leben sowie über die genaue Umsetzung schweigt, sah sie der Bundesrat als unvollständig an. Weiter verstosse die Initiative mit dem vorgesehenen Automatismus gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, weshalb die Exekutive die Volksinitiative zur Ablehnung empfahl.
Das Parlament war sich bis zum Schluss nicht einig: Der Nationalrat lehnte den die Initiative ablehnenden Bundesbeschluss zuerst mit 82 zu 79 Stimmen knapp ab und empfahl damit das Volksbegehren zur Annahme. Einen von seiner Rechtskommission ausgearbeiteten, vom Automatismus absehenden, direkten Gegenentwurf verwarf der Rat in der Gesamtabstimmung mit 87 bürgerlichen zu 60 linken Stimmen. Der Ständerat seinerseits wies den Bundebeschluss mit 23 zu 21 Stimmen an seine Rechtskommission zurück, mit dem Auftrag, aus abstimmungstaktischen Gründen einen direkten, umsetzbaren Gegenvorschlag auszuarbeiten. Nach Vorliegen und Annahme dieses Gegenvorschlags mit 27 zu 14 Stimmen, der im Wesentlichen die Kernelemente des entworfenen Bundesgesetzes über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot auf die Verfassungsstufe hob, beschloss der Ständerat dann im September in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat trat aus unterschiedlichen Motiven mit 119 zu 62 Stimmen nicht auf den direkten Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission ein. Gleichzeitig revidierte er seinen knappen Entschluss bezüglich des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative: Mit dem Stichentscheid der Präsidentin empfahl er nun mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss, die Volksinitiative abzulehnen. Darauf lenkte die kleine Kammer ein, liess den direkten Gegenvorschlag fallen und beschloss mit 21 zu 14 Stimmen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag dem Volk vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen. Während der Ständerat diesen Entscheid in der Schlussabstimmung konsequenterweise bestätigte, vollzog der Nationalrat in der Schlussabstimmung nochmals eine Kehrtwende und lehnte den Bundesbeschluss über die Volksinitiative ab. So wird die Initiative am 18. Mai 2014 den Stimmbürgern ohne Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung unterbreitet werden.

Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Nachdem der Ständerat im Vorjahr nur formale Änderungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen hatte, befasste sich 2013 der Nationalrat mit der Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). Da Vorstösse aus den Reihen der SVP, die das Strafmass bei bestimmten Delikten erhöhen wollten, chancenlos blieben, ging der Entwurf nur mit einer redaktionellen Änderung zurück in den Ständerat. In der Schlussabstimmung wurde das Übereinkommen im Nationalrat mit 192 Stimmen bei einer Enthaltung und im Ständerat einstimmig angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis Januar 2014.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Die beiden Tötungsdelikte gaben den Gegnern des erst 2007 eingeführten Primats des Resozialisierungsauftrags im Strafvollzug Aufwind. So hiess der Nationalrat in der Herbstsession im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen von drei Tagen bis zu sechs Monaten zulasten der Geldstrafen mit 181 zu 13 Stimmen gut. Bedingte Geldstrafen sollten nur noch unter strengen Bedingungen möglich sein und der minimale Tagessatz von 10 auf 30 Franken erhöht werden. Die von der SVP geforderte Rückkehr zum Bussensystem vor 2007 fand aber ausserhalb der Partei keine Unterstützung. Da künftig wieder mehr Delinquenten Freiheitsstrafen verbüssen müssen, wollte die grosse Kammer den Einsatz von überwachtem Vollzug ausserhalb der Strafanstalt erleichtern. In der Schweiz laufen bereits seit 1999 in einzelnen Kantonen Pilotprojekte mit dem sogenannten Electronic Monitoring. Dieses wird sowohl als Massnahme bei der Resozialisierung als auch bei kurzen Haftstrafen eingesetzt. Da elektronische Fussfesseln auch beim Täter von Payerne zur Anwendung kamen, war deren Einsatz kritisiert worden. Dennoch sprach sich die grosse Kammer schliesslich für das Electronic Monitoring bei Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten aus, da es kostengünstig sei und dem Täter erlaube, einem Beruf nachzugehen. Zu den Verschärfungen des Sanktionenrechts sollte schliesslich der Landesverweis für Ausländer wieder eingeführt werden. Sowohl linke als auch rechte Nationalräte waren mit der Revision nicht zufrieden, weshalb die Vorlage mit lediglich 77 zu 54 Stimmen bei 52 Enthaltungen angenommen wurde.

Revision des Sanktionenrechts (BRG 12.046)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

Vor dem Hintergrund der beiden Mordfälle überwies der Nationalrat zwei Motionen an die kleine Kammer. Zum einen handelte es sich um eine Motion Rickli (svp, ZH; Mo. 11.3767), die Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte künftig ausschliessen wollte. Zum anderen forderte eine Motion Amherd (cvp, VS; Mo. 11.3911), dass gefährliche Straftäter – und nicht nur Wiederholungstäter – immer in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Um seinem Wunsch nach verstärktem Opferschutz Nachdruck zu verleihen, überwies der Nationalrat zwei ähnlich gelagerte Motionen an den Ständerat. Zum einen handelte es sich um eine Motion Amherd (cvp, VS) (11.3911), die dasselbe forderte wie die Motion der FDP-Fraktion. Zum anderen wollte eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) (11.3945), dass den Opfern von Straftaten eine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide eingeräumt wird, wenn Wiederholungs- und Ausführungsgefahr Gründe für die Untersuchungshaft sind. Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für die beiden Anliegen, weil zum einen laut Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen früherer Straftaten möglich sei und zum anderen die genannte Motion der FDP das Problem bereits abdecke.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Für einen grossen Medienwirbel sorgte 2013 der Fall „Carlos“. Den Auftakt machte eine Sendung des Schweizer Fernsehens über die Arbeit eines Zürcher Jugendanwaltes. Durch den TV-Bericht wurde publik, dass ein wegen verschiedener Delikte 34 Mal vorbestrafter Jugendlicher eine Betreuung erhielt, die den Kanton Zürich monatlich über CHF 29‘000 kostete. Die allgemeine Empörung über dieses Sondersetting, das eine 4-Zimmerwohnung und Thaibox-Stunden miteinschloss, war so gewaltig, dass die Zürcher Justizdirektion sich gezwungen sah, zu handeln und „Carlos“ vorerst zu inhaftieren. Dagegen erhob der Bestrafte Beschwerde. Der Fall löste eine landesweite Debatte über den Jugendstrafvollzug und die dabei unterstellte „Kuscheljustiz“ aus. Nationalrat Fehr (svp, ZH) reichte in der Folge seine 2012 abgeschriebene Motion (Mo. 10.3131) zur Verschärfung des Jugendstrafrechts erneut ein.

Mo. Fehr (13.3725): Verschärfung des Jugendstrafrechts („Carlos“)

Nach dem Ständerat hatte auch der Nationalrat eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land abgeschrieben. Der Vorstoss, der verlangt hätte, dass der Vertrieb und Konsum von Kinderpornografie unter Strafe gestellt wird, war zwar im Jahr 2008 angenommen worden. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarates im Jahr 2013 war das Anliegen jedoch hinfällig geworden.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH), die dafür sorgen wollte, dass lebenslange Freiheitsstrafen für besonders gefährliche Straftäter und Wiederholungstäter auch wirklich lebenslang dauern. Konkret sollten Richter die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine bedingte Entlassung – welche heute im Schnitt nach 15 Jahren geschieht – auszuschliessen. Die Mehrheit des Rates sprach sich jedoch mit 110 zu 66 Stimmen gegen diesen Letztentscheid durch die Richter aus.

Lebenslange Strafe (Pa.Iv. 12.422)

Zwei tragische Vorfälle entfachten eine lebhafte Diskussion über den Strafvollzug in der Schweiz. Im Mai war die 19-jährige Marie aus Payerne von einem 39-jährigen, vorbestraften Delinquenten entführt und erdrosselt worden. Im September wurde die Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. von Fabrice A., einem seit 12 Jahren einsitzenden Sexualstraftäter, den sie im Rahmen eines Resozialisierungsprogramms allein zu einem Reiterhof begleitete, getötet. Die beiden Mordfälle liessen verschiedene Aspekte des Schweizer Strafvollzugsföderalismus Gegenstand heftiger Kritik werden, die sowohl im Parlament als auch in der Presse artikuliert wurde. Konsens bestand darüber, dass die beiden traurigen Vorfälle die Defizite im Strafvollzug deutlich zu Tage förderten. Uneinig war man sich hingegen bezüglich der Massnahmen, mit denen diese Fehler behoben werden sollten. Während Strafrechtsexperten und die Gefangenenorganisation Reform 91 eine stärkere Zentralisierung des Strafvollzugs – mitunter die Schaffung eines zentralen Registers für Sexualstraftäter, Gutachter und Gerichte – forderten, wehrten sich die Kantone weiterhin gegen ein nationales Strafvollzugsgesetz. Zudem gerieten mit dem Fall von Genf auch die psychiatrischen Gutachten und deren Verfasser in die Kritik. Es zeigte sich, dass eine gesetzliche Qualitätssicherung in den meisten Kantonen fehlt.

Strafvollzug in der Schweiz

Nachdem Ermittlungen der europäischen Polizeibehörde Europol ergeben hatten, dass die Wettmafia auch in der Schweiz Sportspiele manipuliert hatte, schickte der Bundesrat im Mai einen Entwurf für die Revision des Korruptionsstrafrechts in die Vernehmlassung. Wie durch eine parlamentarische Initiative Sommaruga (sp, GE) gefordert, wird die Bestechung Privater neu als eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch und nicht mehr wie bisher im Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Dadurch sollen auch Korruptionsfälle, die nicht zu einer Marktverzerrung führen – unter anderem eben jene im Sport – erfasst werden. Die Bestechung von Privatpersonen soll neu von Amtes wegen und nicht mehr nur auf Gesuch hin verfolgt werden. Schliesslich soll die Annahme eines nichtgebührenden Vorteils durch Amtsträger auch dann verfolgt werden, wenn der Vorteil nicht dem Amtsträger selbst, sondern einer Drittperson zugutekommt. Die strafrechtliche Verfolgung richtet sich jedoch jeweils nur gegen den fehlbaren Funktionär. Obwohl also auch in Zukunft nicht der gesamte Verband betroffen wäre, lehnte die FIFA die geplanten Änderungen ab. Mit der geplanten Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf verschiedene Vorstösse aus dem Parlament sowie auf die Forderungen des Antikorruptionsgremiums des Europarates (Greco).

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

Mit der Revision der Rechtsprechung, wonach die willentliche Ansteckung mit HIV nicht mehr per se als lebensgefährliche Körperverletzung verurteilt werden soll, trug das Bundesgericht den medizinisch-therapeutischen Fortschritten in diesem Bereich Rechnung. Da eine Infektion mit AIDS an sich heute nicht mehr lebensgefährlich sei, sollten auch mildere Strafen für schwere oder einfache Körperverletzung ausgesprochen werden können.

Ansteckung mit HIV

Das geltende Bussensystem soll ausgeweitet werden. Der Bundesrat gab in Erfüllung einer Motion Frick (cvp, SZ) einen Entwurf für eine Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) in die Vernehmlassung. Der Entwurf sah vor, dass Bussen nicht mehr nur im Strassenverkehr, sondern auch bei Verstössen gegen andere Gesetze eingesetzt werden können. Welche Tatbestände in den Geltungsbereich fallen, solle durch den Bundesrat festgelegt werden. Die Maximalbusse soll bei 300 Franken belassen werden.

Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (BRG 12.000)

Um die Umsetzung ihrer 2010 in der Volksabstimmung angenommen Ausschaffungsinitiative sicherzustellen, lancierte die SVP 2012 die Folgeinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“. Diese enthält eine detaillierte Liste mit Delikten, für welche ein Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden muss sowie eine zweite Aufzählung von Straftaten, welche zu einer Ausschaffung führen, wenn der Delinquent innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der Initiativtext hält auch fest, dass die Bestimmungen nur dem zwingenden Völkerrecht, d.h. dem Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie dem Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen, nachgeordnet sei. Die Initianten konnten die Initiative nur fünf Monate nach Sammelbeginn bei der Bundeskanzlei einreichen.

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

Diesem Schicksal entging die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), welche sexuelle Handlungen mit Kindern unter sechzehn Jahren mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestrafen will. Die Initiative wurde vom Nationalrat bereits zum vierten Mal verlängert. Die Frist läuft nun bis zur Wintersession 2014.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament im Jahr 2012 auch einen Entwurf der Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) sowie zu dessen Umsetzung. Das Schweizer Recht entspricht weitgehend den Anforderungen der Konvention. Die vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches sehen u.a. vor, dass die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt sowie auch die Kontaktanbahnung zu Kindern im Internet zu sexuellen Zwecken, das sogenannte Grooming, bestraft wird. Der Ständerat hatte an den Entwürfen nur formale Änderungen vorgenommen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Abgeschrieben wurde eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land, welche durch eine Revision des Strafgesetzbuches eine höhere Bestrafung von Konsumation und Distribution von Kinderpornographie forderte. Nachdem der Ständerat zuerst einer weiteren Fristverlängerung bis Sommer 2014 zugestimmt hatte, revidierte er aufgrund der bereits vorgenommenen Massnahmen in der Wintersession seinen Entscheid und schrieb die Initiative ab.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Eine markante Verschärfung der Gesetze forderte die FDP in der Sicherheitspolitik. Bisher Domäne der SVP, wollte die FDP auch in diesem Politikfeld Präsenz markieren. Mit Schnellverfahren gegen Kleinkriminelle, einer Aufstockung der Polizeicorps, härteren Urteilen gegen Drogenkriminelle und einer Erhöhung der Gefängnisstrafen wollen die Freisinnigen die steigende Kriminalität in den Griff bekommen. In einer Medienpräsentation zeichneten die beiden in ihren Kantonen für die Sicherheit zuständigen Regierungsräte Jacqueline de Quattro (VD) und Pierre Maudet (GE) sowie Nationalrat und Stadtpräsident von Solothurn Kurt Fluri ein düsteres Bild von der Sicherheitslage in der Schweiz. Problem seien insbesondere die laschen nationalen Gesetze. Nur mit Repression und einer härteren Gangart durch die Justiz könne die Sicherheit im Land verbessert werden.

Sicherheitspolitik

Die Rechtskommissionen beider Räte (RK-NR und RK-SR) gaben einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Lang (alternative, ZG) Folge, welche eine Abschaffung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches fordert. Dadurch soll die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen nicht mehr bestraft werden, während die Verletzung eines Geheimnisses und die Veröffentlichung gewichtiger Geheimnisse neu unter Strafe gestellt werden.

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Pa.Iv. 11.489)