Die beiden Motionen Galladé (sp, ZH) (Mo. 07.3847 und Mo. 08.3797), die verlangen, dass die Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Massnahmen im Jugendstrafrecht wieder von 22 auf 25 erhöht wird und die vom Nationalrat bereits im Sommer 2009 überwiesen worden waren, fanden auch in der kleinen Kammer Zustimmung, nachdem Jugendanwälte und -strafrichter in diesem Punkt die Rückkehr zum alten Jugendstrafrecht befürwortet hatten.
Anordnung von erzieherischen und therapeutischen Massnahmen- Schlagworte
- Datum
- 23. September 2010
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 07.3847
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2010, S. 870 f.
- SZ, 12.3.10
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 05.09.2016
Aktualisiert am 05.09.2016