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Während des Berichtjahres wurden mehrere Vorstösse zum Thema Urheberrecht im Internet eingereicht. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat Glättli (gp, ZH) beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern Schweizer Kulturschaffende angemessen für den durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet verursachten Einkommensausfall entgolten werden könnten. Neue Formen der Urheberrechtsentschädigung müssten geschaffen werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Grundrechte und Privatsphäre der Internetnutzer. Mögliche Urheberrechtsentschädigungen wären beispielsweise eine so genannte „Kulturflatrate“ oder eine marginale Abgabe auf den Datendurchsatz. Dasselbe Ziel verfolgte das vom Ständerat überwiesene Postulat Recordon (gp, VD). Auch hier wurde eine liberale Änderung des Urheberrechts angestrebt. Insbesondere sollte der Bundesrat prüfen, inwiefern Pauschalen, welche dann als Entschädigung für die Kulturschaffenden eingesetzt werden könnten, von den Internetusern erhoben werden könnten.

Postulat zum Urheberrecht im Internet (Po. 12.3173)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Zu Beginn des Berichtjahres wurde europaweit gegen das Urheberrechtsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) demonstriert. Das Acta-Abkommen wurde von 38 Industriestaaten – darunter auch die Schweiz – ausgehandelt und hat zum Ziel, das Urheberrecht auf nationaler Ebene besser durchzusetzen. Damit trägt das Abkommen den Interessen der Musik- und Filmindustrie Rechnung, welche die illegalen Downloads bekämpfen will. Gegen das Abkommen mobilisierten vor allem die Piratenparteien, das Hackerkollektiv Anonymous und verschiedene Menschenrechtsorganisationen, welche die Meinungsfreiheit durch das Abkommen gefährdet sahen. In einer Mitteilung forderte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat auf, mit der Unterzeichnung des Abkommens zu warten, bis der EuGH einen Grundsatzentscheid getroffen habe.

Urheberrechtsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)

Eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) thematisierte die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Schweizerische Autorengesellschaft (SSA), Suissimage und Swissperform. Auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (URG) verwalten und verteilen diese die Nutzungsgebühren, die den Kultur- und Kunstschaffenden aufgrund ihrer Werkrechte zustehen. Die Eingabe kritisierte die unverhältnismässig hohen Lohnbezüge der Geschäftsführungen und verlangte die Verankerung von Entschädigungsgrundsätzen im URG, die sich an der Lohnstruktur der Bundesverwaltung zu orientieren hätten. Nachdem die RK-NR die Initiative im vorangehenden Herbst positiv beurteilt hatte, gab ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr keine Zustimmung. Die Grosse Kammer folgte Ende des Berichtsjahrs der Mehrheit ihrer RK und gab der Initiative mit 131 zu 43 Stimmen bei neun Enthaltungen Folge. Die Entscheidung liegt nun beim Ständerat.

Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften

Ende November veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Savary (sp, VD), das der Ständerat im Vorjahr knapp überwiesen hatte, einen Bericht zur unerlaubten Werknutzung über das Internet. Das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement kam darin zum Schluss, dass dem Kulturschaffen durch das kostenlose Herunterladen grundsätzlich kein finanzieller Schaden entstehe, dem über eine Anpassung des Urheberrechts begegnet werden müsste. Letzteres biete bereits in seiner aktuellen Form den rechtlichen Rahmen, einer unerlaubten Werknutzung entgegenzutreten.

Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik (Po. 10.3263)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Die Wemf hat ermittelt, dass neun von zehn Einwohnern ab vierzehn Jahren regelmässig Zeitung (inkl. Gratiszeitungen) lesen. Dieser Studie zufolge konnte die Schweizer Presse zwar ihre Reichweite noch halten, dennoch stünden die traditionellen Titel teilweise unter Druck. Der Mehrjahresvergleich verdeutlichte den Strukturwandel und zeigte auf, dass die Auflagezahlen der meisten Titel empfindliche Verluste hinnehmen mussten. Als dramatisch wurden die Einbussen der Westschweizer Tagespresse eingestuft. Klar zulegen konnten weiterhin die Gratiszeitungen. Meistgelesene Tageszeitung war „20 Minuten“ mit einer Auflage von 1'379'000 Stück.

Reichweite

Die Schweizer Medien haben von der wirtschaftlichen Erholung profitiert. Gemäss des Marktforschungsinstituts Media Focus waren die Werbeeinnahmen 2010 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 9% gestiegen. Das Wemf-Auflagebulletin zur Printpresse zeigte jedoch, dass vor allem Gratiszeitungen vermehrt konsumiert wurden. Die Medienwirtschaftsstudie kam allgemein zum Schluss, dass das Werbevolumen der Printpresse in zehn Jahren zwischen 2000 und 2010 um ein Drittel gesunken sei. Zwar habe die Internetwerbung stark an Bedeutung zugenommen, der Erlös der Verlage aus der Printpresse schrumpfe jedoch kontinuierlich: 2008 gaben private Haushalte 19% weniger Geld für Printmedien aus als noch 2000. Entscheidend für die Verlagerung des Werbevolumens vom gedruckten in Richtung Online-Format, ist laut Studie der Wandel in der Mediennutzung. 70% der in der Schweiz wohnhaften Personen benutzen das Internet täglich. Während der Fernsehkonsum nur leicht zunahm, stagnierte das Radiohören. Gleichzeitig stellte die Studie fest, dass die Reichweite sogenannter Kauf-Tageszeitungen in der Bevölkerung abnehme.

wirtschaftlichen Erholung

Im Juni verabschiedete der Bundesrat das Programm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“, das 2011–2015 vom Bundesamt für Sozialversicherungen koordiniert und umgesetzt werden wird. Im Gegensatz zu den Killerspielvorstössen aus dem Parlament setzt dieses v.a. auf Sensibilisierung und Prävention. Weitergehende Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, wie sie v.a. aus den Reihen der CVP verlangt wurden, gedachte der Bundesrat bis Programmabschluss und dem allfälligen Nachweis eines zusätzlichen Regulierungsbedarfs zurückzustellen. Der Ständerat überwies ein Postulat Savary (sp, VD) (Po. 10.3263), welche die Erstellung eines Berichts zur Praxis des illegalen Herunterladens von Musik im Internet fordert.

Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

In der Sommersession überwies der Ständerat mit knapper Mehrheit ein Postulat Savary (sp, VD) an den Bundesrat, welches diesen beauftragt, einen Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik zu erstellen. Im Rahmen dieses Berichts soll der Bundesrat auch prüfen, welche möglichen gesetzlichen Anpassungen zur Bekämpfung dieser Problematik in Frage kommen.

Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik (Po. 10.3263)
Dossier: Revision des Urheberrechts

In einem Arbeitspapier brachte Suisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, das Modell einer Kultur-Flat-Rate in die Diskussion zum Umgang mit dem Urheberrecht von digitalisierten Werken ein. Im Prinzip ginge es darum, eine Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse zu erheben, welche an die Rechteinhaber von geschützten Werken im Internet zurückverteilt würde. Im Gegenzug würde die Verbreitung digitaler Kopien legalisiert. In ihrem Arbeitspapier wies Suisseculture auch auf Probleme bei einem allfälligen Systemwechsel hin. So gälte es beispielsweise, einen „gerechten“ Verteilschlüssel für die Rückverteilung an die Rechteinhaber zu finden und zu regeln, welche digitalen Inhalte denn tatsächlich als Kultur gelten (z.B. Computerspiele).

Kultur-Flat-Rate

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Motion Stadler (cvp, UR), welche von den vergütungspflichtigen Nutzern geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) die automatische Datenbekanntgabe forderte, damit die Urheber ihren gesetzlichen Anspruch vereinfacht durchsetzen können. Nachdem im Vorjahr bereits der Ständerat der Motion zugestimmt hatte, nahm sie der Nationalrat ebenfalls an; einzig eine deutliche Mehrheit der SVP stellte sich dagegen.

Betriebe Pauschalvergütungen

Wenn ein Betrieb für seine Mitarbeitenden Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen) herstellt, so braucht er dazu zwar keine Bewilligung, ist den Urhebern gegenüber aber grundsätzlich zu einer Abgeltung verpflichtet, welche in erster Linie von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris geltend gemacht wird. Für die meisten vergütungspflichtigen Betriebe sehen die mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelten und von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigten Tarife so genannte Pauschalvergütungen vor. Die Höhe dieser jährlichen Vergütungen bemisst sich einerseits nach der Branche, der eine Firma angehört, und andererseits nach der Anzahl der in diesem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden. Diese Angaben muss sich die ProLitteris allerdings selber beschaffen, was nur teilweise und mit aufwändigen schriftlichen und telefonischen Anfragen gelingt. Zahlreiche vergütungspflichtige Betriebe verweigern jedoch jegliche Auskunft, so dass die Verwertungsgesellschaft die notwendigen Berechnungskriterien (Branche und Anzahl Mitarbeitende) schätzen muss, ganz im Gegensatz zur Billag, welche für die Erhebung der Fernseh- und Radiogebühren Zugang zu den Daten der Behörden bezüglich der Anzahl und Identität der Haushaltungen erhält. Das führt dazu, dass viele Nutzer die Rechnungen als unangemessen betrachten und nicht bezahlen, worauf die Verwertungsgesellschaft ihre Forderung über den Rechtsweg einklagen muss, was zu hohen Verwaltungskosten führt und die Abgeltung an die Urheber schmälert. Mit einer Motion verlangte deshalb Ständerat Stadler (cvp, UR) in diesem Bereich eine Gleichstellung der ProLitteris mit der Billag. Nachdem der Bundesrat der Motion zustimmte, wurde sie diskussionslos angenommen.

Betriebe Pauschalvergütungen

Im Berichtsjahr veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Publikation mit Indikatoren zur Informationsgesellschaft. Während 1998 rund 10% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet regelmässig nutzte, waren es im Frühjahr 2008 knapp 70%. Der Anteil der Internetnutzer lag bei den Befragten mit Hochschulabschluss oder höherer Berufsbildung deutlich über jenem von Personen, die nur die obligatorische Schule absolviert haben.

Indikatoren zur Informationsgesellschaft

Die Nachfrage nach abonnierten Tageszeitungen nahm weiter ab. Dies belegen die Leser- und Verkaufszahlen, welche die AG für Werbemedien im Berichtsjahr veröffentlichte. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Leserschaft beim Tagesanzeiger um 9,1%, bei der NZZ um 6,7% und beim Blick um 5,7% zurück. Gewinner waren dagegen die Gratiszeitungen („20 minutes“ +21%, „Le Matin bleu“ und „Blick am Abend“ (ehemals „heute“) je +12%, „20 Minuten“ +7%). Bei den Verkaufszahlen mussten vor allem die „Tribune de Genève“ (seit 2005 -17%), „Le Matin“ (seit 2005 -20%) und der „Blick“ (seit 2005 -13%) dramatische Verluste hinnehmen.

Leser- und Verkaufszahlen

Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2007 im Tagesmittel mit 173 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2006 eine Abnahme von 7 Minuten. Ebenfalls um je 7 Minuten, auf 163 bzw. 139 Minuten pro Tag sank die Sehdauer in der Romandie und der Deutschschweiz. Das Radio war nach wie vor das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90% der Bevölkerung täglich Radio.

Fernseh- und Radiokonsum 2007
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Im Berichtsjahr wurde die durch die 1997 erfolgte Ratifizierung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum notwendig gewordene Teilrevision des Urheberrechts abgeschlossen. Wie schon im Ständerat war auch im Nationalrat Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. In der Detailberatung zeigte sich erneut der schwierige Balanceakt, sowohl den Rechten der Künstler, der Produzenten und denen der Nutzer im digitalen Bereich gerecht zu werden. In den wesentlichen Punkten schloss sich der Rat der kleinen Kammer an. Er befürchtete ebenfalls eine Kriminalisierung der Nutzer und lehnte mehrere Minderheitsanträge der bürgerlichen Seite ab, die sich für einen verschärften Schutz der Urheberinteressen aussprachen. Der Nationalrat sah davon ab, die seit kurzem auf digitalen Speichermedien wie MP3-Playern erhobene Urheberrechtsgebühr, die von Kritikern als doppeltes Abkassieren der Konsumenten angeprangert wird, in die laufende Revision einzubeziehen. Verschiedene Redner betonten aber, dass Handlungsbedarf bestehe und man für diese vom Bundesgericht genehmigte Abgabe auf digitalen Speichermedien eine vernünftige Lösung finden müsse. Der Nationalrat schuf mehrere Differenzen zum Ständerat, von denen aber nur eine von gewisser Bedeutung war (zusätzliche Schutzmassnahme für Sendeunternehmen). Nachdem die kleine Kammer eingelenkt hatte, wurden die beiden Vorlagen in den Schlussabstimmungen genehmigt.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Im Berichtsjahr wurde eine neue Stiftung für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung in der Schweiz gegründet. Damit wurde eine unabhängige Instanz geschaffen, die eine möglichst objektive Erhebung der wichtigsten Nutzungsdaten garantieren soll. Bisher wurde diese Aufgabe durch die Mediapulse AG wahrgenommen, die eng mit der SRG verknüpft ist.

Stiftung für die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Radio- und Fernsehnutzung

Von den drei Landesteilen wendete die Bevölkerung der italienische Schweiz 2006 im Tagesmittel mit 180 Minuten am meisten Zeit für Fernsehkonsum auf. Dies bedeutete gegenüber 2005 eine Zunahme von 5 Minuten. Rückgängig war die Sehdauer hingegen in der Romandie und der Deutschschweiz, sie sank um je eine Minute auf 170 bzw. 146 Minuten pro Tag. Das Radio musste 2006 sowohl bei der Reichweite, als auch bei der Hördauer Einbussen hinnehmen, es blieb aber das am intensivsten genutzte Medium. Insgesamt hörten 90,3% der Bevölkerung täglich Radio, 2005 waren es noch 91%. Der durchschnittliche tägliche Konsum sank um 4% auf 100 Minuten pro Person und Tag.

Fernseh- und Radiokonsum 2006
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.

Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die Ratifizierungvon zwei bereits 1997 unterzeichneten Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein «Inseldasein» fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik.

3137 Fr. für Medienprodukte 2% mehr als im Vorjahr

Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit betrug im Berichtsjahr 147 Minuten, war also um eine Minute rückläufig. Dieser Rückgang liess sich in allen drei Landesteilen feststellen. Die italienische Schweiz kam nach wie vor an erster Stelle bezüglich Fernsehkonsum mit 175 Minuten während die Westschweizer einen Durchschnitt von 171 Minuten aufwiesen.

Fernsehkonsum 2005
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007

Der Verband Schweizer Presse ermittelte in einer von ihm in Auftrag gegebene Studie, dass Schweizer Haushalte 2005 rund 10,3 Mia Fr. für Medienkonsum ausgegeben haben. Dies entspricht rund 3140 Fr. pro Haushalt. Hauptposten waren die Ausgaben für Computer und Telekommunikation (31,3%), gefolgt von Fernsehen (22,7%) sowie Zeitungen und Zeitschriften (17,7%). Die Ausgaben für Medien stiegen im Vergleich zu 2004 um 3,1%.

10,3 Mia Fr. für Medienkonsum 3140 Fr. pro Haushalt.

In der Herbstsession lehnte der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Thanei (sp, ZH) betreffend Geräteabgabe auf Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ab. Die Geräteabgabe sei ungerecht, weil sie auch von jenen Personen zu bezahlen sei, welche die Geräte nicht für die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss seinerzeit zugestimmt, weil er dasselbe verlangt hatte wie der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates zum Urheberrechtsgesetz.

Motion zur Einführung einer Geräteabgabe vom Ständerat abgelehnt (Mo. 04.3163)

Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt.

Petition für eine angemessene Berücksichtigung der Musik im Kulturförderungsgesetz

Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit stieg 2004 in allen drei Sprachregionen an, in der Deutschschweiz um 6,3 Minuten auf 148, in der französischsprachigen Schweiz um 5 Minuten auf 173 und in der italienischsprachigen Schweiz um 3 auf 178 Minuten. Die Attraktivität des Deutschschweizer Fernsehens blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Der Marktanteil am Hauptabend betrug 43,6%. Im Ganztagesvergleich ergab sich für die drei deutschsprachigen Programme des Schweizer Fernsehen mit einem Anteil von 34,5% ein Verlust von 0,2 Prozentpunkten. Der Anteil der privaten schweizerischen Stationen belief sich auf 4%. In der Romandie konnte das Westschweizer Fernsehen mit seinen beiden Programmen Marktanteile von 36,8% resp. 30,3% (Hauptabend resp. 24 Stunden) erzielen; der Rest entfiel fast ausschliesslich auf ausländische, d.h. französische Sender, da einheimische Privatsender in dieser Region wie auch im Tessin kaum eine Rolle spielen. Etwas besser gegen die ausländische Konkurrenz behaupten konnten sich die beiden italienischen SRG/SSR-Sender in ihrer Sprachregion; ihr Anteil betrug 40,9% in der Hauptsendezeit am Abend und 34,1% über den ganzen Tag hinweg.

Fernsehkonsum 2004
Dossier: Fernsehkonsum 2004-2007