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Nach dem Negativbescheid der RK-NR im Herbst 2016 lag es nun am Ständerat, über das Weiterbestehen der parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) zu befinden. Die RK-SR hielt an ihrem Entscheid vom November 2015 fest und beantragte ihrem Rat im entsprechenden Bericht vom August 2017, der Initiative Folge zu geben (mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung). Sie betonte abermals die Relevanz des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens für die Schweiz. Gerade vor dem Hintergrund des stetig steigenden Konkurrenzkampfes auf internationaler Ebene sehe sie Handlungsbedarf, um die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der in der Schweiz ansässigen Stiftungen zu verbessern und den weltweit bekannten Stiftungsstandort Schweiz zu festigen. Des Weiteren verwies die Kommission darauf, dass die letztmalige Stiftungsrechtsrevision auf das Jahr 2006 datiere und gerade in Anbetracht der Schnelllebigkeit des Stiftungssektors eine entsprechende Anpassung angemessen wäre.
Der Ständerat teilte diese Einschätzung und gab der Initiative ohne Einwände entsprechend Folge. Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) führte in seinem Votum drei wesentliche Argumente an, weshalb er sich dem mit „überwältigendem Mehr“ von der Kommission angeführten Vorschlag anschliessen und sich für das Vorankommen des Vorstosses einsetzen wolle. Erstens bestehe Handlungsbedarf, da die heutigen Rahmenbedingungen teilweise nicht mehr zeitgemäss seien, zweitens wolle die Initiative keine komplizierte Totalrevision, sondern lediglich punktuell gesteuerte Anpassungen anstossen und drittens sei die von der Swissfoundations angebrachten Kritik bezüglich einer fehlenden strategischen Stossrichtung und „Verschlimmbesserung“ der Grundlagen unbegründet. Gerade die Teilrevision erlaube ein zielgerichtetes Agieren und durch die Vorarbeit von Experten könnten entsprechend sinnvolle Lösungen vorgeschlagen werden. Der Initiant selbst schloss die Debatte mit einer Reminiszenz an die Gründung der parlamentarischen Gruppe Philanthropie/Stiftungen, welcher auch einige der Anwesenden angehörten: Fast alle Ständeratsmitglieder seien in einer Stiftung tätig, nur ganz wenige aber befassten sich auch mit dem Stiftungswesen, obwohl dessen Bedeutung in der Schweiz beträchtlich sei. Er selbst habe sich immer mehr mit dieser Thematik auseinandergesetzt und nicht zuletzt nach der vom Bundesrat beantragten Abschreibung seiner vor neun Jahren eingereichten Motion (09.3344) zur Attraktivierung des Stiftungswesens festgestellt, dass es zwar keine Totalrevision brauche – wie damals verlangt – jedoch eine gezielte Optimierung im Feinbereich.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Zum ersten Mal seit 2012 wurde die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», welche die Grundlage und Voraussetzung für die Nominierung als immaterielles Kulturerbe der UNESCO bildet, im Sommer 2017 aktualisiert. Die Liste wurde von 165 auf 199 Einträge erweitert, wobei der Schwerpunkt für die 34 neuen Einträge auf die lebendigen Traditionen in den Städten gelegt wurde. Die Inventarisierung erfolgte neuerlich durch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die rund 90 von den Kantonen eingereichten Vorschläge für die nationale Liste wurden von einer Steuergruppe – bestehend aus Bundes-, Kantons- und Städtevertretungen, der schweizerischen UNESCO-Kommission, Pro Helvetia sowie wissenschaftlichen Fachpersonen – diskutiert, bevor diese daraus eine Auswahl traf. Neu befinden sich in der Liste u.a. das Aareschwimmen in Bern, die Appenzeller Holzschnitzerei, die Badenfahrt, Sculptures et constructions en neige à La Chaux-de-Fonds oder die Zürcher Technokultur.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Mit der Motion 16.3633 konnte zwar die Absicht des Bundes, seine finanzielle Beteiligung am Polit-Forum Käfigturm zu beenden, nicht abgewendet werden, jedoch konnte die ursprünglich für Ende 2016 angesetzte Frist um ein Jahr auf Ende 2017 verlängert werden. Weil man um die Bedeutung dieser für die politische Bildung so relevanten Institution wusste, wollte man einen gewissen Spielraum für die konkrete Nachfolgeregelung ermöglichen. Ende April 2017 stand schliesslich fest, dass die Bundeskanzlei und die Parlamentsdienste das Polit-Forum auf den 1. Juli 2017 einer neuen Trägerschaft bestehend aus Stadt, Kanton und Burgergemeinde Bern übergeben können. Diese wird während einer Übergangsphase bis Ende 2017 den Betrieb erst reduziert aufnehmen. Bis Ende 2021 werde der Bund die Räumlichkeiten der neuen Trägerschaft mietfrei zur Verfügung stellen.

Polit-Forum Käfigturm an neue Trägerschaft übergeben
Dossier: Polit-Forum Bern

Im April 2016 verabschiedete der Nationale Kulturdialog das neue Arbeitsprogramm für die Jahre 2016–2020. Dieses umfasste insgesamt zehn Aktionsfelder mit drei Schwerpunkten: die Literaturförderung, die kulturelle Teilhabe und die Provenienzforschung zu Raubkunst im Rahmen der Museumspolitik. Im Gegensatz zu den vorangehenden Arbeitsprogrammen entschied sich der Nationale Kulturdialog, die Dauer der Arbeitsprogramme auf fünf Jahre auszudehnen, um sie so dem Rhythmus der Kulturbotschaft anzupassen. Die Erweiterung des Zeitraums des Arbeitsprogramms solle dazu beitragen, dass dieses zu einem «hilfreichen Koordinations- und Austauschinstrument» für eine breit abgestützte «Nationale Kulturpolitik» werde, so das BAK in einer Medienmitteilung.

An seiner Sitzung vom April 2017 beschloss der Nationale Kulturdialog zudem, zwei neue Meilensteine für die Jahre 2017 und 2018 in das unterdessen bereits laufende Arbeitsprogramm einzubauen. Erstens solle die Koordination der Tanzförderung untersucht werden und zweitens solle evaluiert werden, welche Wirkungen die von verschiedenen Staatsebenen ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden erzielen konnten.

Nationaler Kulturdialog

Im Februar 2017 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der die Post verpflichtet werden sollte, die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Da die wirtschaftliche Lage der Medien schwierig sei, diese aber eine unverzichtbare Rolle für die Demokratie spielten und die meisten Abonnentinnen und Abonnenten noch immer die Printausgabe der Zeitungen lesen würden, solle der Bund als Alleinaktionär der Post die für eine Frühzustellung nötigen Massnahmen treffen. Bisher verpflichte sich die Post lediglich selbst, die Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen; häufig würden diese sogar erst am Nachmittag geliefert, kritisierte Feller. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Frühzustellung nicht zu der gesetzlich garantierten Grundversorgung gehöre; ihre Verankerung im Gesetz sei bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 abgelehnt worden. Im September 2018 zog Feller die Motion zurück.

Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten

Die SPK-NR reichte im Herbst 2016 eine Motion ein, mit welcher sie den Erhalt des Polit-Forums Käfigturm absichern wollte. Sie forderte sowohl den Bundesrat als auch die Ratsbüros auf, sich ab 2018 im Rahmen eines mindestens vier Jahre dauernden Leistungsvertrags finanziell an einer von Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern sowie kirchlichen Organisationen zu gründenden Stiftung zu beteiligen. Bereits im Spätsommer hatte die SPK-SR eine gleichlautende Motion (16.3627) eingereicht. Während diese aber von der gesamten Kommission unterstützt wurde, beantragte in der Nationalratskommission eine bürgerliche Minderheit (14 zu 10 Stimmen) – angeführt von der SVP –, die Motion abzulehnen.
Der Stein des Anstosses liegt in den Entlastungsmassnahmen, welche im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 angesetzt wurden: Ursprünglich sollte diese für die politische Bildung der gesamten Schweizer Bevölkerung so wichtige Institution per Ende 2016 eingestellt werden. Da sich aber aus der Politik und der Zivilgesellschaft grosser Widerstand erhoben hatte, willigte der Bundesrat ein, das Forum für ein weiteres Jahr weiterzuführen, um die Möglichkeit einer adäquaten Nachfolgeregelung zu gewährleisten. Dass sich der Bundesrat nach 2018 aber gänzlich aus der Verantwortung ziehen möchte, wollen die Motionäre so nicht hinnehmen. Die vier bereits zuvor erwähnten bernischen Institutionen haben sich, zwecks Gründung einer entsprechenden Stiftung, zusammengeschlossen und sind bereit, jährlich je CHF 150'000 für den Erhalt der Forums beizusteuern. Diese könnten sich aber nur dann diesem Engagement verpflichten, wenn sie die Zusage des Bundes hätten, sich ebenfalls jährlich mit rund CHF 400'000 an dieser Verbundlösung zu beteiligen.
Sowohl der Bundesrat als auch die Ratsbüros beantragten die Ablehnung der Motion. Die von ihnen ergriffene Massnahme entspreche genau der stets vom Parlament angeführten Forderung des Aufgabenverzichts und sei auch im Sinne der durch den Finanzplan 2018–2020 vorgegebenen Schuldenbremse unvermeidlich. Zudem sei bis anhin keine gesetzliche Grundlage vonnöten gewesen, da das Forum im Rahmen der Bedarfsverwaltung betrieben wurde. Für die geforderte Subventionierung externer Institutionen sei eine solche Grundlage aber explizit erforderlich, müsste jedoch zuerst geschaffen werden. Das Ratsbüro des Nationalrates betonte indessen, dass dieser Rückzug keinesfalls gleichbedeutend mit dem expliziten Aufgabenverzicht der Vermittlung von politischem Wissen um die Funktionsweise der hiesigen Institutionen sei. Die Arbeit des Polit-Forums könne an den eigentlichen Ort des Geschehens – ins Parlamentsgebäude – verlagert und dort in Abstimmung mit bestehenden Informationstätigkeiten weiterentwickelt werden.
Das Anliegen der Motionäre wurde gleichentags sowohl im Nationalrat (82 zu 103 Stimmen bei einer Enthaltung), als auch im Ständerat (14 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung) abgelehnt.

Polit-Forum Käfigturm
Dossier: Polit-Forum Bern

Rund ein Jahr nach ihrer Schwesterkommission konnte sich auch die RK-NR in der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) zu einem Entscheid durchringen. Im Mai 2016 hatte sie angekündigt, dass sie zunächst Anhörungen durchführen wolle, bevor sie darüber entscheide, ob sie sich dem Beschluss der RK-SR zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts anschliessen wolle. Diese Anhörungen fanden schliesslich im August desselben Jahres statt. Im November kam dann die ernüchternde Nachricht: Die RK-NR sehe diesbezüglich keinen Handlungsbedarf und sprach sich mit 13 zu 6 Stimmen ohne Enthaltung gegen den Vorstoss aus. Sie bezweifelte, dass die Massnahmen – auch aufgrund ihrer Heterogenität – zu einer effektiven Stärkung führen würden und befürchtete im Gegenteil negative Auswirkungen auf das Schweizer Steuersystem.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

Ende September 2016 verabschiedete der Bundesrat den zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Bericht beruht auf einer Konsultationsgrundlage von Kantonen, Städten und der Zivilgemeinschaft sowie einer vom BAK in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg durchgeführten öffentlichen Tagung und umfasst die Untersuchungsperiode von 2012–2016.
Der Bericht führte gelungene Beispiele in der Förderung sowie künftige Herausforderungen auf und fokussierte dabei auf die Digitalisierung, die Achtung von Grundrechten, die kulturelle Teilhabe von Frauen und Jugendlichen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung. Beispielhaft wurden hierbei Projekte wie die Plattform «Helvetiarockt», mit der insbesondere Musikerinnen unterstützt werden, oder die «Jugendkulturpauschale» des Kantons Basel-Stadt, die Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre unterstützt, hervorgehoben. Im Weiteren wurden auch die Aktivitäten der Stiftung Hirondelle, die sich für die Medienfreiheit in Krisengebieten einsetzt, oder das «Kulturprozent» der DEZA, die 1 Prozent ihres Budgets für Kunst und Kultur einsetzt, präsentiert.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

In seinem Bericht zu Motionen und Postulaten beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der WBK-NR zu gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Die Forderung der Motion sei bereits im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Massnahmen zu Syrien erfüllt worden. Bezüglich des geforderten Bergungsortes ("Safe Haven") für bedrohte Kulturgüter hätten das EDA und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die UNESCO bereits informiert. Beide Kammern kamen dem Anliegen nach und schrieben die Motion ab.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak

2016 wurden die ersten Ergebnisse der bereits im Jahr 2014 erstmals durchgeführten Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur (ESRK) publiziert. Diese wurde im Rahmen des neuen Volkszählungssystems realisiert und soll fortan im Fünfjahresrhythmus wiederholt werden. Hierbei werden statistische Informationen über sprachliche, religiöse und kulturelle Verhaltensweisen sowie deren Entwicklung in der Schweizer Bevölkerung untersucht. Als Datengrundlage wird jeweils eine Stichprobe von 10'000 zufällig ausgewählten Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung über 15 Jahren gezogen. Die Studie soll u.a. auch dazu beitragen, dass gezielte politische Massnahmen im Bereich der Mehrsprachigkeit, kulturellen Vielfalt und unzureichender Integration getroffen werden können.

Im April wurden die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Kultur veröffentlicht, welche der Schweizer Bevölkerung ein reges und vielfältiges Kultur- und Freizeitverhalten bescheinigen. Rund 70% der Bevölkerung besuchen mindestens ein Mal im Jahr Museen, Konzerte, Denkmäler oder Kinos. Der Anteil der regelmässigen Besucher von Kulturinstitutionen (mehr als drei Mal im Jahr) liegt indes bei rund 20%. Dabei gilt insgesamt, dass junge Menschen und Stadtbewohner sowie Bevölkerungsteile mit einer höheren Ausbildung das jeweilige Angebot häufiger nutzen als andere. Rund 85% der Bevölkerung zeigen sich mit ihrem regionalen Kulturangebot zufrieden, wobei es auch hier wiederum Unterschiede gibt: Bei Jungen, Landbewohnern und Italienischsprachigen fällt die Zufriedenheit etwas tiefer aus. Dennoch würde eine Mehrheit der Befragten (58%) gerne öfter solche kulturellen Institutionen aufsuchen oder Aktivitäten unternehmen, wobei gut die Hälfte (51%) Zeitmangel als Hinderungsgrund angibt – v.a. unter 60-Jährige, ausländische Nationalitäten und Landbewohner. Als weiteren Hinderungsgrund gibt rund ein Drittel der Befragten fehlende finanzielle Mittel an. Bei den Freizeitaktivitäten finden insbesondere Wandern, Ausgang mit Freunden und Sport grossen Anklang. Aber auch das gesellige Beisammensein mit gemeinsamem Kochen und traditionellen Karten- und Gesellschaftsspielen ist sehr beliebt.

Ebenfalls im April wurden auch die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Religion veröffentlicht, welche auf eine grosse Diversität der einzelnen Praktiken und Glaubensformen hinweisen – auf einem breiten Spektrum zwischen Religiosität und Spiritualität. Die Vielfältigkeit, aber auch die Varianz, zeigt sich bereits in der Form des Glaubens: Es gibt Befragte, die von der Existenz eines einzigen Gottes überzeugt sind (Katholiken 59%, Reformierte 45%, andere evangelische Gemeinden 92%, Muslime 90%), aber auch solche, die an die Präsenz einer höheren Macht glauben (20–30%). Gerade in der Gruppe der Konfessionslosen scheint die Spiritualität grossen Anklang zu finden: Deren 12% verfolgten spirituelle Veranstaltungen über ein Medium (im Fernsehen, am Radio, im Internet), deren 31% bzw. 41% glauben an die Gabe des Heilens bzw. Hellsehens. Auch bei den Geschlechtern konnten gewisse Unterschiede ausfindig gemacht werden: Frauen beten im Alltag häufiger und neigen auch eher dazu, sich mit anderen Glaubensformen zu befassen (58% der Frauen glauben beispielsweise an Engel, aber lediglich 37% der Männer). Sowohl für die Religiosität, als auch für die Spiritualität gilt aber im wesentlichen, dass sie besonders in den schwierigen Momenten des Lebens wichtig sind, wobei es zu deren Linderung gerade in Bezug auf die spirituellen Praktiken regionale Unterschiede gibt: Heilende Personen haben für die Westschweizer eine grössere Bedeutung als für die restliche Schweiz, wohingegen Gegenstände mit heilbringender Wirkung in der Deutschschweiz beliebter sind.

Im Oktober folgten dann die ersten Ergebnisse zum Teilbereich Sprache, welche aufzeigten, dass die Schweizer Bevölkerung mehrsprachig ist. Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung spricht in ihrem Alltag – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Rahmen – mindestens einmal in der Woche zwei oder mehr Sprachen. Das verbleibende Drittel (36%) belässt es hingegen bei einer Sprache. Die Dialekte nehmen in diesem Zusammenhang für die Deutschschweiz 87% und für die italienischsprachige Schweiz (Tessiner oder bündneritalienische Dialekte) 32% ein. Ausserhalb der eigenen Sprachgrenzen verwendet jeder fünfte Deutschschweizer regelmässig Französisch, in der Westschweiz hingegen sprechen lediglich 6% mindestens einmal die Woche Schweizerdeutsch. Einen relativ hohen Stellenwert hat über die gesamte Schweiz betrachtet die internationale Sprache Englisch (Deutschschweiz 43%, Westschweiz 38%, italienische Schweiz 30%). In der Deutsch- und Westschweiz ist das Englisch sogar weiterverbreitet als die restlichen Landessprachen innerhalb der jeweiligen Region – wobei dies nicht mit einer Verdrängung der Landessprachen gleichzusetzen ist, sondern vielmehr auf die steigende Nutzung neuer Medien in bestimmten Berufsgruppen zurückzuführen ist. Nebst dem Italienischen, welches zugleich eine Landes-, aber auch Migrationssprache darstellt, finden wir als häufigste Nichtlandessprachen das Spanische (6%), das Portugiesische (5%) sowie die Sprachen der Balkanländer (3%), wobei es anteilsmässige Unterschiede in den einzelnen Regionen gibt.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur

In ihrem Jahresbericht stellte Präsenz Schweiz (PRS), welche ein Monitoring der Wahrnehmung der Schweiz im Ausland zum Auftrag hat, fest, dass das Land über ein gutes Image verfüge. Diesen Befund stützt PRS einerseits auf den Nation Brand Index, der auf der Basis von Befragungen die Wahrnehmung von 50 Ländern misst. Andererseits analysiert PRS die Berichterstattung wichtiger ausländischer Leitmedien über die Schweiz. Gemäss dem Nation Brand Index belegt die Schweiz im internationalen Image-Vergleich Rang 8. Am besten schneiden laut diesem Index die USA, Deutschland und Grossbritannien ab. Gemessen werden unterschiedliche Dimensionen, wobei die Schweiz in der Dimension Regierungskompetenz, Respektierung der Bürgerrechte, Frieden- und Sicherheitspolitik, Umweltpolitik sowie Lebensqualität von allen Ländern am besten beurteilt wird. Ein weniger gutes Image hat die Schweiz hingegen hinsichtlich Kultur und Sport, der Dynamik der Städte und dem Angebot an historischen Attraktionen. Aber auch in diesen Bereichen ist sie in den besten 20 Ländern klassiert.
In den internationalen Medien wurde insbesondere im Rahmen des FIFA-Skandals über die Schweiz berichtet. Einige Aufmerksamkeit erhielt die Eidgenossenschaft auch aufgrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses. Während sich ersteres laut PRS wohl nicht negativ auf das Bild der Schweiz im Ausland auswirken werde, berge der starke Franken über längere Zeit ein imageschädigendes Potenzial, da dieser in den Medien als Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz kommentiert werde. Für sportliche Schlagzeilen sorgte Stan Wawrinka mit dem Sieg am French Open. Die Schweiz werde als Tennis-Nation wahrgenommen, über die äusserst positiv berichtet werde. Die Politik stand 2015 wesentlich weniger im Fokus der ausländischen Medien; ganz im Gegensatz zu 2014, wo über den Finanzplatz und die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative sehr stark und eher negativ berichtet worden war. Ausnahme bildeten 2015 die eidgenössischen Wahlen. Der Wahlsieg der SVP sei in den internationalen Medien vorwiegend als Reaktion der Schweizer Wahlbürgerinnen und Wahlbürger auf die Flüchtlingskrise interpretiert worden.

Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Auch 2015 wurden sowohl gemäss Sorgenbarometer als auch gemäss ETH-Sicherheitsbericht den Gerichten als Institution sehr viel Vertrauen entgegengebracht. Das Institutionenvertrauen ist Teilbereich beider jährlich erscheinender Publikationen. Die beiden Befragungen sind freilich aufgrund unterschiedlicher Skalen nicht direkt miteinander vergleichbar. Bei beiden findet sich aber das Vertrauen in den Bundesrat ebenfalls auf den vorderen Plätzen. In beiden Studien hat das Regierungsvertrauen im Vergleich zu 2014 zugenommen. Unterschiedliche Befunde zeigen die beiden Studien bezüglich der Polizei und der Armee. Während im ETH-Bericht der Polizei am meisten Vertrauen von allen acht abgefragten Institutionen (noch vor der eidgenössischen Judikative) entgegengebracht wird, findet sich das Vertrauen in die Ordnungshüter im Sorgenbarometer - hier wurde das Vertrauen in 20 unterschiedliche Akteure erhoben - lediglich auf Rang 4 (hinter Bundesgericht, Bundesrat und Nationalrat). Der Armee wird laut dem Sicherheitsbericht der ETH leicht mehr Vertrauen entgegengebracht als dem eidgenössischen Parlament. Im Sorgenbarometer hingegen ist das Vertrauen in den National- und in den Ständerat recht deutlich höher als dasjenige in die Armee. Einigkeit herrscht bei beiden Befragungen hinsichtlich der politischen Parteien und der Medien, denen vergleichsweise wenig Vertrauen entgegengebracht wird, wobei dies beim differenzierteren Sorgenbarometer insbesondere für die Gratiszeitungen und weniger für Radio und bezahlte Zeitungen gilt.

Institutionenvertrauen

Im Winter 2015/2016 hatte das wohl bekannteste und traditionsreichste Textilerzeugnis der Schweiz seinen grossen Auftritt auf dem Polit-Catwalk: das Edelweiss-Hemd. Was eigentlich zur Grundausrüstung der sogenannten „Bösen“ (Schwinger) gehört und gerne auch von den Schweizer Sennen getragen wird, wurde dank einer Sekundarschule im zürcherischen Gossau zum Symbol für einen emotionsgeladenen Kampf zwischen Tradition und Moderne – inklusive des obligaten Rassismusvorwurfes.
Zehn Oberstufenschüler waren laut der Sonntagszeitung am Morgen des 11. Dezembers 2015 in den berühmten blau-weissen Hemden mit aufgesticktem Edelweiss zum Unterricht erschienen. Sie wollten ihrem Umfeld auf diese Weise zeigen, dass sie „stolze Schweizer und patriotisch“ seien. Ihre Lehrerin indes konnte dieses Ehrgefühl nicht mit ihren Schülern teilen und forderte diese dazu auf, sich umziehen zu gehen, da der vorgeführte Aufzug lediglich rassistisch und ausländerfeindlich sei. Die Schüler verteidigten sich gegen diesen Vorwurf, in dem sie beteuerten, dass sie nichts gegen Ausländer hätten, sich aber an denjenigen störten, die sich geringschätzig über die Schweiz äussern würden. Die Lehrerin habe sich im Nachhinein bei den Schülern entschuldigt und die Angelegenheit geklärt. Nachdem sich auch der Schulleiter von einem offiziellen Hemdenverbot distanziert hatte, hätte man meinen können, die Angelegenheit sei erledigt. Der wahre Hund in dieser Geschichte liegt aber, wie so oft, in der Politik begraben.
Kurz nachdem die Geschichte publik geworden war, schrien bereits die ersten Politiker – zumeist aus den Reihen der SVP – „J'accuse!“ und solidarisierten sich demonstrativ gegen diese Form des „Schweizerhasses“. Scharen von Parlamentariern tauschten Anzug und Krawatte gegen das Sennenhemd; Lukas Reimann (svp, SG) twitterte sogar: „Wir lassen uns von ‚Integrierten‘ unsere Traditionen nicht zerstören!“ (Schweiz am Sonntag) – wohl nicht im Wissen darüber, dass die besagte Tradition kaum 20 Jahre älter als er selbst ist. Das eigentlich Anstössige an der gesamten Textildiskussion fand sich wie so oft in der Frage der Gleichstellung: Denn just am Tag des „Edelweiss-Gates“ hatte das Bundesgericht im Fall einer muslimischen Schülerin aus St. Gallen entschieden, dass sie trotz Einwänden der Schulleitung mit dem Kopftuch zur Schule gehen darf.

Edelweiss-Hemden

Die strategischen Ziele der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2016 bis 2020 richtete der Bundesrat nach der neu verabschiedeten Kulturbotschaft. Sie umfassen neben den drei Handlungsachsen – Förderung der Kreation und Innovation sowie die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Stärkung der kulturellen Teilhabe – ebenfalls die Priorität, die Präsenz der Schweizer Kultur im Ausland zu verstärken. Neu kann die Stiftung auch Werkbeiträge für visuelle Künste vorsehen.

Pro Helvetia 2016-2020

Mit einer Ende 2014 eingereichten parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) wurde das Parlament aufgefordert, Anpassungen der gesetzlichen Grundlage – insbesondere des ZGB und DBG – vorzunehmen, damit die Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens in der Schweiz in ihrer Wirksamkeit und ihrem liberalen Charakter gestärkt werden. Das Parlament soll hierbei im Wesentlichen organisatorischen und formellen Anforderungen Rechnung tragen. So soll das BfS regelmässig Daten zu den steuerbefreiten gemeinnützigen Organisationen publizieren. Auch wird eine Präzisierung der Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde, in Anlehnung an das Beschwerderecht von Personen mit berechtigten Kontrollinteressen, erwartet. Des Weiteren sollen auch Anpassungen im Rahmen der Stiftungsurkunde vorgenommen werden; zwecks Vereinfachung würden für unwesentliche Änderungen die notarielle Beurkundung entfallen und die Stifterrechte durch Ausdehnung des Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderung optimiert werden. Zudem sollen eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Organmitglieder, Steuerprivilegien für von Erben vorgenommene Zuwendungen aus dem Nachlass und die Möglichkeit eines Spendenvortrags auf spätere Veranlagungsperioden angedacht werden. Als letzter Punkt soll eine Angleichung des Steuerrechts an das Zivilrecht berücksichtigt werden, in dem keine Verweigerung bzw. kein Entzug der Steuerbefreiung für die entsprechende Honorierung von strategischen Leitungsorganen sichergestellt wird. Im November 2015 wurde der Vorstoss in der Vorprüfung von der RK-SR behandelt und für gut befunden. Die Kommission gab der Initiative mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

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Zusammenfassung
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Stärkung des Schweizer Stiftungsstandortes (Pa.Iv. 14.470)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Werner Luginbühl (bdp, BE) 2014 eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens in der Schweiz. Nach anfänglichem Widerstand durch die RK-NR gaben schliesslich beide Rechtskommissionen der Initiative Folge. Der auf Wunsch der RK-SR von der Bundesverwaltung ausgearbeitete Entwurf stiess im Frühling 2020 auf starke Kritik in der Vernehmlassung, worauf die ständerätliche Kommission die Vorlage auf zwei der ursprünglich acht gestellten Forderungen beschränkte: Stifterinnen und Stifter sollen neu ausgebaute Rechte in Bezug auf Organisationsänderungen der Stiftung erhalten, zudem sollen Änderungen an der Stiftungsurkunde zukünftig einfacher vorgenommen werden können. Beide Aspekte hiess das Parlament gut und sprach überdies Personen mit einem «berechtigten Kontrollinteresse» neu ebenfalls ein Beschwerderecht zu, schloss jedoch Spenderinnen und Spender sowie diesen nahestehende Personen davon aus.


Chronologie
Parlamentarische Initiative und Vorprüfung durch die RK-SR
RK-NR stimmt nicht zu
RK-SR gibt Folge
Zustimmung durch RK-NR
Auftrag der RK-SR an die Bundesverwaltung zur Ausarbeitung eines Entwurfs
Genehmigung der Fristverlängerung bis 2021 durch den Ständerat
Vernehmlassung und Vernehmlassungsergebnisse
Detailberatungen im Ständerat
Eintretensentscheid der RK-NR
Detailberatungen im Nationalrat
Differenzbereinigung und Schlussabstimmungen
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Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Lors de son déplacement de trois jours en Chine, Alain Berset a signé une convention de sécurité sociale avec Yin Weimin, ministre chinois de la Sécurité sociale, ainsi qu'une déclaration d'intention visant à renforcer la coopération culturelle entre les deux pays avec son homologue Luo Shugang.

convention de sécurité sociale
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz

In der Herbstsession 2015 wurde eine Motion Barthassat (cvp, GE) unbehandelt abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren nach Einreichung abschliessend behandelt worden war. Nach Luc Barthassats Wahl in die Genfer Kantonsregierung 2013 war der Vorstoss zur Aufrechterhaltung von dessen Parteikollegen Guillaume Barazzone (cvp, GE) übernommen worden. Die Motion hätte die Unterbreitung eines Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) verlangt, der eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz berücksichtigt. So hätten mindestens 25 Prozent der in der Schweiz ausgestrahlten Musik auch in der Schweiz produziert werden müssen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Herbst 2013 zur Ablehnung empfohlen, da sowohl die SRG SSR als auch private Programmveranstalter mit Leistungsauftrag die aktive Förderung Schweizer Musikschaffender bereits heute umfangreich praktizierten.

Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz (Mo. 13.3963)

Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im März 2015 beauftragte Jacqueline Fehr (sp, ZH) den Bundesrat mit der Erstellung eines Berichtes, in welchem dieser das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft aufzeigen solle. In erster Linie solle geklärt werden, in welchem Rahmen politische Einflussnahmen innerhalb des Entwicklungsprozesses in dieser Branche greifen sollen. Zudem sollen internationale Vergleiche – insbesondere mit Kleinstaaten wie den Niederlanden oder auch den skandinavischen Ländern sowie Deutschland und Kanada – dabei helfen, die Situation in der Schweiz richtig einordnen zu können.
Auch wenn Pro Helvetia mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der "digitalen Kultur" in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen habe, dass die Schweizer Produktionen mitunter auch mit internationalen Auszeichnungen überhäuft wurden, fehle es im internationalen Vergleich noch immer an zusätzlicher Förderung und Investitionsanreizen. Daher müsse man sich diesbezüglich zunächst mit Fragen auseinandersetzen, welche sich unter anderem auch auf standort-, bildungs- oder steuerpolitische Bereiche beziehen.
Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat die Annahme des Postulats, wobei er nicht versäumte darauf zu verweisen, dass die aufgeworfenen Fragen sehr umfassend seien, weshalb man sich auf einige zentrale Punkte beschränken müsse. In diesem Sinne könne beispielsweise ein umfassender internationaler Vergleich nicht angestrebt werden, da dieses Vorgehen schlichtweg die Möglichkeiten der Verwaltung übersteigen würde. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrates nach und nahm das Postulat diskussionslos an.

Das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (Po. 15.3114)

Josef Ostermayer, ministre autrichien de l’Art, de la Culture, de la Constitution et des Médias a été accueilli à Berne par le conseiller fédéral Alain Berset. Lors de cette rencontre, il a été convenu d'institutionnaliser un échange entre les deux pays en matière de politique culturelle. Il a aussi été question de la participation de la Suisse aux programmes MEDIA et Europe Créative de l'UE, compromise depuis l'acceptation de l'initiative contre l'immigration de masse.

Josef Ostermayer a été accueilli à Berne par le conseiller fédéral Alain Berset

Im Rahmen der Beratungen zur Kulturbotschaft 2016–2020 nahm der Nationalrat Kenntnis von der Petition "Hundert Räume geben mehr Licht als ein Leuchtturm", welche vom Bund finanzielle und strukturelle Unterstützung für selbstorganisierte Kunstäume forderte. Bereits 2014 hatte sich die WBK-SR negativ zum Ansinnen geäussert, obwohl sie den unabhängigen Kunsträumen einen wichtigen Stellenwert in der Kunst einräumte. Man wolle jedoch zuerst die Ergebnisse des 2013 von Pro Helvetia gestarteten Projektes abwarten, welches mit einem Budget von CHF 200'000 unter anderem Beiträge an Kunsträume vergibt. Gegen die von Pro Helvetia beschlossenen Förderprogramme hatte sich seit deren Lancierung Widerstand bei den freien Kunstschaffenden geregt, welche eine Benachteiligung der alternativen Kunstszene befürchteten. Im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission hatte der Ständerat der Petition keine Folge gegeben. Daraufhin schrieb der Nationalrat die Petition auf Anraten seiner Kommission in der Sommersession 2015 ohne Antrag ab.

keine Preise mehr für Kunsträume

Le conseiller fédéral Alain Berset s'est rendu à Rome pour assister le 6 mai à la cérémonie d’assermentation de la Garde suisse pontificale. Il a eu l'occasion de saluer le pape François et de rencontrer l'archevêque Gallagher, ministre des affaires étrangères du Saint-Siège. Un entretien avec Giuliano Poletti, ministre du Travail et des Politiques sociales du gouvernement italien, a également eu lieu.
Deux jours plus tard, le chef du DFI s'est déplacé à Venise pour participer à l'inauguration du pavillon suisse de la 56e Biennale d’Art de Venise. Lors d'une visite du pavillon, il était accompagné par le ministre autrichien Josef Ostermayer. Ensemble, ils ont évoqué la richesse des échanges culturels internationaux et l'importance de la création artistique.

Alain Berset à Rome et à Venise

In der Frühjahrssession 2015 überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion der WBK-NR, welche von der Schweiz verstärkte Massnahmen zur Verhinderung des illegalen Imports und Handels mit gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak fordert. Bei ihrem Entscheid stützte sich die Kantonskammer auf einen Bericht der eigenen WBK, die das Anliegen ihrer Schwesterkommission jedoch nur mit Stichentscheid der Präsidentin Géraldine Savary (sp, VD) zur Annahme empfahl. Die starke Kommissionsminderheit plädierte auf Ablehnung des Anliegens, da der Bundesrat die Forderungen der Motion zum Zeitpunkt der Beratung teilweise bereits umgesetzt sowie weitere Massnahmen geplant hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit vertrat die Ansicht, die Annahme der Motion entfalte eine starke Signalwirkung.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak