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Dans le cadre de son rapport sur les motions et postulats 2020, le Conseil fédéral proposait au parlement de classer les motions 20.3145 et 20.3154. Les revendications de ces deux objets, déposés respectivement par la commission des transports et des télécommunications du Conseil des États (CTT-CE) et sa consœur du National (CTT-CN), ont été prises en compte avec l'ordonnance Covid-19 presse écrite. La proposition du Conseil fédéral n'ayant pas été contestée par les chambres, ces deux motions ont donc été classées.

Covid-19: KVF-SR fordert Unterstützung für die Presse (20.3145)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Die Motion der SP-Fraktion (Mo. 18.3025), die als Reaktion auf den massiven Stellenabbau bei der SDA eingereicht worden war, wurde in der Sommersession 2020 abgeschrieben, da sie nicht innert der festgelegten Frist von zwei Jahren im Parlament behandelt worden war. Das Anliegen hatte die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung der SDA durch den Bund basierend auf dem Sprachengesetz gefordert. In der Zwischenzeit war das geplante neue Mediengesetz, in welchem Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus hätten geprüft werden sollen, in der Vernehmlassung gescheitert. Der Bund hatte jedoch mit der SDA zu Beginn des Jahres 2019 eine zweijährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, bei deren Erfüllung die SDA jährlich maximal CHF 2 Mio. pro Jahr vom Bund erhält.
Zeitgleich und aus dem selben Grund abgeschrieben wurde eine ähnliche Motion der Grünen Fraktion (Mo. 18.3114). Diese hätte ferner gefordert, dass die Umwandlung der SDA in ein unabhängiges Non-Profit-Unternehmen geprüft wird.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Die durch die Corona-Pandemie eingetretene wirtschaftliche Krise traf auch die bereits angeschlagenen Printmedien mit voller Wucht. Die bereits in den Vorjahren stark rückläufigen Werbezahlen im Bereich der Printmedien drohten aufgrund des Lockdowns massiv einzubrechen. Die KVF-SR (20.3145) und die KVF-NR (20.3154) lancierten im Vorfeld der ausserordentlichen Session im Mai 2020 zwei identische Motionen, die zum Erhalt der unabhängigen und leistungsfähigen Medien eine Überbrückungshilfe für die aktuelle Krisenzeit beantragten. Konkret forderten die Kommissionen, dass das bereits im Vorjahr angekündigte Massnahmenpaket zur Medienförderung so rasch als möglich vom Parlament beraten werde. Bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage sollen verschiedene temporäre Massnahmen verhindern, dass die Presse irreparable Schäden erleide. Aus diesem Grund forderten die Kommissionen die Aufstockung der finanziellen Unterstützung für Keystone-SDA, die kostenlose Zustellung der Regional- und Lokalzeitungen durch die Schweizerische Post sowie eine vergünstigte Postzustellung für die nationalen Tages- und Wochenzeitungen, sofern diese für das Geschäftsjahr 2020 auf die Auszahlung von Dividenden verzichteten. Die Kommissionen begründeten ihre Forderungen mit dem Umstand, dass die redaktionelle Arbeit der Medien in der Krisenzeit umso mehr gefragt und Kurzarbeit deswegen keine Option sei. Die Branche rechne je nach Dauer der Krise für das Jahr 2020 mit einem Printwerberückgang im Umfang von CHF 400 Mio., was einer Halbierung des Werbeumsatzes entspreche, wie Matthias Aebischer (sp, BE) für die nationalrätliche Kommission vor der grossen Kammer ausführte.
In seiner ablehnenden Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass er die Botschaft zum Massnahmenpaket für die Medien seit Einreichen der Motionen bereits zuhanden des Parlaments verabschiedet habe. Er zeigte sich überzeugt, dass langfristig angelegte Massnahmen zielführender seien als Soforthilfen und dass wo immer möglich auf Notrecht verzichtet werden solle. Der Bundesrat habe bereits Sofortmassnahmen beschlossen, die auch den Medien zur Verfügung stünden, so etwa zinslose oder zinsgünstige, durch den Bund verbürgte Kredite. Diese sollten dazu dienen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu beheben.
Der Ständerat nahm die Motion der KVF-SR in der ausserordentlichen Session im Mai 2020 entgegen der Haltung des Bundesrates mit 32 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Ebenso gelangte der Nationalrat nach Beratung der hauseigenen Motion am Folgetag zu einem positiven Beschluss. Anders als dem Ständerat lag der grossen Kammer jedoch ein Ablehnungsantrag einer rechtsbürgerlichen Kommissionsminderheit vor. Der Nationalrat nahm die Motion entgegen der Kommissionsminderheit mit 124 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Covid-19: KVF-SR fordert Unterstützung für die Presse (20.3145)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten

Das geplante Mediengesetz, in welchem der Bundesrat unter anderem Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus prüfen wollte, war unterdessen in der Vernehmlassung gescheitert. Über eine Revision der Radio- und Fernsehverordnung hatte der Bundesrat im Nachgang jedoch gewisse punktuelle Änderungen vorgenommen. Eine davon war die Schaffung von Grundlagen, die es dem Bund erlauben, auf Gesuch hin mit Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung eine Leistungsvereinbarung einzugehen, wobei der Umfang der förderberechtigten Unterstützungsleistungen maximal CHF 2 Mio. pro Jahr betragen soll. Im Januar 2019 hatte das UVEK mit der unterdessen fusionierten Keystone-SDA eine zweijährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Im März 2020 zog die BDP-Fraktion ihre Motion mit der Forderung nach finanzieller Unterstützung des Agenturjournalismus, die an Auflagen in Form einer Leistungsvereinbarung zu knüpfen sei, zurück.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat, die Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit der Forderung nach Erhalt der indirekten Presseförderung als erfüllt abzuschreiben. In seiner Begründung wies er darauf hin, dass nicht nur beim Beschluss des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) auf die Aufhebung der indirekten Presseförderung verzichtet worden sei, sondern dass dieser Wille auch in späteren Sparprogrammen bekräftigt worden sei. Ferner spreche der Bund weiterhin jährlich einen Beitrag von CHF 50 Mio. für die ermässigte Zustellung von Zeitungen. In der Sommersession schrieb das Parlament den Vorstoss ab.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im März 2019 behandelte der Ständerat als Zweitrat die Motion der WAK-NR, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, für Preissenkungen bei ausländischen Zeitschriften in der Schweiz zu sorgen. Mit dem mit 10 zu 3 Stimmen gefassten Entscheid schloss sich die WAK-SR dem Bundesrat an, der sich bereits nach der Einreichung des Vorstosses gegen diesen ausgesprochen hatte. Auch argumentativ blieb die ablehnende Kommissionsmehrheit auf der Linie des Bundesrates und teilte die Meinung, dass regulierende Eingriffe bei den Zeitschriftenpreisen nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar seien. Zudem müsse beachtet werden, dass die Verlage auch Risiken zu tragen hätten, beispielsweise für nicht verkaufte Magazine. Letztlich fehle auch die verfassungsrechtliche Grundlage, so einen Mechanismus überhaupt einführen zu können. Eine Kommissionsminderheit war hingegen der Ansicht, dass die Preisunterschiede gegenüber dem Ausland zu hoch seien, um lediglich durch unterschiedliche Kosten gerechtfertigt werden zu können, und dass mit den Aufschlägen die inländische Kaufkraft missbräuchlich ausgenutzt werde. Sie empfahl deswegen, den Vorstoss zu überweisen.

Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte teilte letztere Meinung nicht. Mit 28 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung verwehrte sie dem Anliegen ihre Unterstützung. Als vehemente Befürworterin zeigte sich Anita Fetz (sp, BS), die von einem Missstand sprach, der zu beheben sei; die Preispolitik sei «schlicht unanständig». Gleichzeitig beklagte sie die passive Haltung der WEKO und des Preisüberwachers, jedoch auch des Bundesrates, der sich – trotz wiederholter Vorstösse zum gleichen Thema – gegen eine Lösungssuche sperre. Dass man nichts unternehme, liess Bundesrat Parmelin nicht gelten. Dass die WEKO bis anhin nicht interveniert habe, hänge mit der Tatsache zusammen, dass keine Gesetzesverstösse eingetreten seien. Weder die WEKO noch der Preisüberwacher hätten daher die Kompetenz gehabt, in diesem Bereich aktiv zu werden. Im Übrigen spielte er den Ball dem Parlament zurück, das seinerseits entsprechende frühere Geschäfte abgelehnt habe.

Motion verlangt Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften (17.3629)

Auf Anraten seiner einstimmigen Kommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2018 die vom Nationalrat im Frühjahr abgeänderte Motion der KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz ab. Somit bekräftigte die Kantonskammer den Entschluss, dass die Bestimmungen zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG erst im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mediengesetzes geändert werden sollten. Gleichzeitig beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Hiltpold, welcher er aus demselben Grund keine Folge gab.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Als Reaktion auf den von der SDA im Januar 2018 angekündigten, massiven Stellenabbau reichten gleich drei Fraktionen Motionen ein, die sich den Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus zum Ziel setzten. Sowohl die Motion der SP (Mo. 18.3025) als auch diejenige der Grünen (Mo. 18.3114) forderten die Prüfung einer Möglichkeit zur Schaffung einer Non-Profit-Nachrichtenagentur. Während die Motion der SP-Fraktion darüber hinaus im angekündigten, neuen Mediengesetz eine finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur durch den Bund ermöglichen wollte, verlangte die Grüne Fraktion vom Bundesrat, dass dieser gemeinsam mit der Eigentümerschaft der SDA eine Zukunftsstrategie zur Sicherstellung der dreisprachigen Grundversorgung erarbeite. Ferner konkretisierte sie das Modell einer allfälligen nicht-gewinnorientierten Agentur mit öffentlichem Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund erachtete auch die BDP als notwendig, wobei ihre Lösung vorsah, den Einsatz der Mittel an Auflagen in Form einer Leistungsvereinbarung zu knüpfen (Mo. 18.3009).
Der Bundesrat erteilte allen drei Vorstössen eine negative Antwort. Die SDA sei ein privates Unternehmen ohne gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag, weswegen die Einflussnahme durch den Bund beschränkt sei. Ferner sei eine direkte Beteiligung durch den Bund auch im Hinblick auf die Staatsunabhängigkeit und die freie Meinungsbildung sehr kritisch zu beurteilen. Die Regierung wies in ihrer Antwort auch darauf hin, dass zurzeit im Rahmen des neuen Mediengesetzes Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus geprüft würden.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Im März 2018 sprach sich der Nationalrat als Erstrat entgegen dem Antrag des Bundesrats für eine von der WAK-NR ausgearbeitete Motion aus, die eine Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften in der Schweiz bezweckt. Dabei stellten sich 102 Stimmen aus dem linken und dem Mitte-Lager hinter die Kommissionsmehrheit, die den Vorstoss mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet hatte. Die grosse Kammer forderte damit den Bundesrat auf, zusammen mit der Wettbewerbskommission (WEKO) und dem Preisüberwacher nach „effizienten und unbürokratischen“ Lösungen zur Angleichung der ausländischen und inländischen Zeitschriftenpreise zu suchen. Die opponierende rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit kritisierte – flankiert von 82 Nationalrätinnen und Nationalräten – den unspezifischen Motionstext bezüglich möglicher Lösungen und ebenso die fehlende Umsetzbarkeit des Unterfangens. In seiner ablehnenden Antwort hatte der Bundesrat betont, dass die WEKO und der Preisüberwacher bisher keinen Verstoss festgestellt hätten und bereits unternommene Abklärungen darauf haben schliessen lassen, dass eine Lösung im Sinne der Motionäre nicht erzielt werden könne.

Motion verlangt Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften (17.3629)

In der Frühjahrssession 2018 hatte sich der Nationalrat mit einer geänderten Fassung der Motion KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz zu befassen. Das Anliegen, das in Zusammenhang mit der Werbeallianz Admeira steht und als Reaktion auf zwei parlamentarische Initiativen lanciert wurde, sah in seiner ursprünglichen Form vor, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mediengesetzes eine Revision von Art. 29 RTVG vorzubereiten, gemäss welcher die SRG bei Kooperationen mit anderen Medienunternehmen die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen soll. Die KVF-NR sah hingegen raschen Handlungsbedarf und schlug deshalb ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor, nicht auf das neue Mediengesetz zu warten, sondern sogleich eine RTVG-Revision anzugehen. Der Nationalrat stimmte der so geänderten Fassung mit 120 zu 68 Stimmen zu. Gegen Zustimmung zur Motion votierte die geschlossene Linke und eine knappe Mehrheit der CVP-Fraktion.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Dans un souci d'indépendance du quatrième pouvoir, le député socialiste Philipp Hadorn (SO) a déposé une motion demandant d'intégrer dans la nouvelle loi sur les médias, encore en préparation, un volet sur la transparence des rapports de propriété au sein des entreprises de médias. Concrètement, il s'agiraiit d'avoir des informations plus précises sur les propriétaires des groupes de médias. Ceci devrait, selon le motionnaire, favoriser la libre formation de l'opinion. Le Conseil fédéral n'était pas favorable à l'objet. Il n'a pas, non plus, trouvé grâce aux yeux du Conseil national qui l'a rejeté par 121 voix contre 67 (2 abstentions). Les voix du groupe socialiste (40), des verts (12) et des Vert'libéraux (7) n'ont été rejointes que par quelques voix éparses. En effet, trois député.e.s du groupe du centre, deux député.es de l'UDC, deux députées PLR et une députée PBD ont voté en faveur de la motion, mais cela n'a pas suffi à faire pencher la balance.

Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen (Mo. 17.3778)

Zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz reichte die KVF-SR eine Motion ein, durch welche der Bundesrat beauftragt werden sollte, durch eine Änderung des RTVG für eine verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und für die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. Auslöser für diese Kommissionsmotion waren die parlamentarischen Initiativen Vonlanthen (Pa.Iv. 16.410) und Hiltpold, die aufgrund der Werbeplattform Admeira eingereicht worden waren. Der Bundesrat entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Kooperationsformen der SRG mit anderen Medien- und Telekom-Unternehmen durch die vergebenen Konzessionen nicht erfasst würden, die SRG somit diesbezüglich selbst entscheiden könne. Zwar kenne das RTVG Interventionsmöglichkeiten zum Beispiel durch betriebliche Auflagen oder das Untersagen von Tätigkeiten, welche die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen tangieren, die Einschränkung oder das Verbot der Kooperationen bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten, wenn sie „keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen“, gehe aber zu weit. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Bei der Debatte im Ständerat in der Herbstsession 2017 erklärte Josef Dittli (fdp, UR), dass gemäss Kommission dieses Thema in die Behandlung des geplanten Mediengesetzes integriert werden solle und Ständerat Vonlanthen aus diesem Grund seine parlamentarische Initiative zurückgezogen habe. Géraldine Savary (sp, VD) ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Handlungsspielraum der SRG einzuschränken, sondern darum, eine Medienlandschaft mit effizienten Partnerschaften zu schaffen. Man müsse die Anliegen der Printmedien ernst nehmen, deren Schwierigkeiten sich durch Admeira noch vergrössern werden, so Beat Vonlanthen. Den Bezug zu den Printmedien akzeptierte Medienministerin Leuthard jedoch nicht. So verliere der Printbereich die Werbeaufträge nicht an die SRG, sondern an den Online-Bereich. Zudem zeige der gute Start von Admeira, ohne dass die SRG bereits zielgruppenspezifische Werbung machen darf, dass es die Werbeplattform mit und ohne die SRG gäbe. Zwar sei es wichtig, Medienvielfalt sicherzustellen, dies sei jedoch nicht Aufgabe der SRG. Gemäss Motion müsste man die SRG zur Kooperation zwingen, was vermutlich nur teilweise umsetzbar wäre. Trotz dieser Einwände nahm der Ständerat die Kommissionsmotion mit 21 zu 15 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Im Februar 2017 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der die Post verpflichtet werden sollte, die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Da die wirtschaftliche Lage der Medien schwierig sei, diese aber eine unverzichtbare Rolle für die Demokratie spielten und die meisten Abonnentinnen und Abonnenten noch immer die Printausgabe der Zeitungen lesen würden, solle der Bund als Alleinaktionär der Post die für eine Frühzustellung nötigen Massnahmen treffen. Bisher verpflichte sich die Post lediglich selbst, die Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen; häufig würden diese sogar erst am Nachmittag geliefert, kritisierte Feller. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Frühzustellung nicht zu der gesetzlich garantierten Grundversorgung gehöre; ihre Verankerung im Gesetz sei bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 abgelehnt worden. Im September 2018 zog Feller die Motion zurück.

Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten

Auch der Nationalrat stellte sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr eingeführten Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) zu. Er tat dies mit 112 zu 60 Stimmen bei 9 Enthaltungen und entgegen eines vorliegenden Minderheitsantrags von Seiten der SVP, der die Ablehnung des Vorstosses verlangte und sich gegen eine spezielle Förderung der Printmedien stellte. In Zeiten der neuen Technologien bedeute die Presseförderung ein Ausbremsen des Strukturwandels, der eine zunehmende Vielfalt der Medien in verschiedensten Kanälen verspreche, so die Ausführungen von Minderheitssprecher Rutz (svp, ZH).

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Obwohl nach Verabschiedung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) und entgegen der ursprünglichen Version des Bundesrates die indirekte Presseförderung unangetastet geblieben war, sprach sich die zuständige KVF-SR bei einer Enthaltung beinahe einstimmig für eine Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) aus, welche sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung im KAP gerichtet hatte. Mit ihrer Änderung wollte die zuständige Kommission den Bundesrat auch künftig an der Abschaffung der indirekten Presseförderung hindern, solange keine valablen Alternativen vorliegen. Die Zustimmung der Kantonskammer zum Antrag ihrer Kommission war denn auch Ausdruck der Befürwortung einer vielfältigen Presselandschaft, die den regionalen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz angemessen Rechnung trägt. In der ständerätlichen Beratung verwies die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, erneut auf den im Vorjahr publizierten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, der alternative Fördermassnahmen aufgezeigt hatte. Damit solche Massnahmen umgesetzt werden könnten, sei jedoch in den meisten Fällen eine Verfassungsänderung nötig und das wiederum sei nicht im Sinne der Branche, so die Bundesrätin.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

In seiner 2012 verabschiedeten Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP), welche das Parlament 2013 an den Bundesrat zurückwies, sah die Regierung vor, per 2015 auf die Ermässigung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zu verzichten. Mit ihrer Motion verlangt Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) vom Bundesrat vor der Aufhebung der indirekten Presseförderung das Vorlegen einer glaubwürdigen Alternative, um die angespannte finanzielle Lage der Printmedien nicht zu verschlechtern. Der Bundesrat zeigte Verständnis für das Anliegen der Motionärin und verwies auf den in Erfüllung einer SPK-Motion erarbeiteten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, welcher wirksame Fördermassnahmen aufzeigt. Gleichzeitig betonte die Regierung in ihrer Antwort zur Motion, dass die bestehende Presseförderung auch negative Auswirkungen habe und namentlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. In der Herbstsession stimmte eine Mehrheit aus links-grünen Parlamentariern mit Unterstützung der BDP- und der CVP-Fraktion mit 97 gegen 80 Stimmen aus den Reihen der SVP, FDP und GLP dem Anliegen zu. In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien machte sich der Bundesrat für die - zumindest vorläufige - Weiterführung der Zustellermässigung stark.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die Pressekonzentration fand ihren Ausdruck auch in der Monopolisierung des Schweizer Agenturdienstes durch die SDA. Diese Entwicklung auf dem inländischen Agenturmarkt wurde mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, zumal sie durch die Strukturbereinigung im Verlagswesen noch akzentuiert wurde. Mit der Übernahme von Edipresse durch Tamedia 2009 hatte sich der Anteil letzterer am Aktienkapital der SDA auf über 20% erhöht. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten vom Bundesrat eine Stellungnahme zur Beteiligungssituation bei der SDA. Mit Hinweis auf die Statuten der Nachrichtenagentur, die ein korrigierendes Einschreiten des Verwaltungsrats ermöglichen, sobald Beteiligungen ein Fünftel des gesamten Aktienkapitals übersteigen, verlangte Nationalrat Jean-Claude Rennwald (sp, JU) in einer Motion Regulierungsmassnahmen zum Schutz von Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. Mit Hinweis auf fehlende verfassungs- und aktienrechtliche sowie ungeeignete vertragsrechtliche Grundlagen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Vorstoss gelangte im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Plenum.

Motion zur Monopolisierung des Schweizer Agenturdienstes durch die SDA (10.3368)

Da aber auch in der kleinen Kammer der Wert einer vielfältigen Medienlandschaft unbestritten war, wollte diese die bisherige Presseförderung via Beiträge an die Vertriebskosten in abgewandelter Form beibehalten. Sie überwies dazu ohne Gegenstimme eine Motion ihrer SPK, welche verlangt, dass die Vertriebskostensubventionierung auch nach 2007 weitergeführt wird. Gemäss Motionstext sollen allerdings die Mängel des alten Systems, von welchem die in Grossauflage erscheinenden Gratis-Konsumentenzeitungen der Detailhandelsketten Migros und Coop am meisten profitiert hatten, behoben werden. Bundesrat Leuenberger, der die Motion ablehnte, wies vergeblich darauf hin, dass dies entweder einer Fortsetzung der ineffizienten Subvention nach dem Giesskannenprinzip, oder aber – bei gezielter Subventionierung anhand von politisch festgelegten Kriterien – einer problematischen staatlichen Presselenkung gleichkommen würde. (Zur Behandlung der Motion im Nationarlat siehe hier) Keine Chance hatte demgegenüber im Nationalrat eine parlamentarische Initiative Mugny (gp, GE) (Pa. Iv. 03.415) für einen Verzicht auf die für die Zeit bis 2007 beschlossenen Sparmassnahmen bei den Beiträgen an die Vertriebskosten. Der Vorstoss wollte zuerst Presseerzeugnisse mit einer Auflage bis zu 30'000 Exemplaren und anschliessend schrittweise auch solche mit grösseren Auflagen davon ausnehmen.

Motion zur Presseförderung via Beiträge an die Vertriebskosten (04.3433)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Mit einer Motion verlangte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates, beim Zeitungstransport künftig nur noch den abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen Vorzugstarife zu gewähren, gleichzeitig diese Hilfe mit dem Einbezug der Subventionierung der Frühzustellung aber substantieller auszugestalten. Gerade das gegenteilige Ziel hatte im letzten Jahr der Nationalrat verfolgt, der per Postulat einen Vorzugstarif auch für rund 3000 Zeitungen forderte, die eine Auflage von weniger als 1000 Stück haben. Im Sinne des Bundesrats, der sich bereit zeigte, den gesamten Problembereich nochmals zu prüfen, überwies der Ständerat die Motion der KVF als Postulat.

Zeitungstransport Vorzugstarife

Die PTT stellte im Berichtsjahr die bestehende Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen, welche das Regieunternehmen pro Jahr 280-300 Mio Fr. kostet, grundsätzlich in Frage. Gemäss den Verantwortlichen der PTT könne die Presseförderung nicht alleinige Aufgabe der Post sein, weshalb die Kosten gemäss einem Drittelsmodell auf die PTT, die Verleger und die öffentliche Hand aufgeteilt werden müssten. Bis zum Ende des Berichtsjahres lief die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Postverkehrsgesetzes. Verleger von kleineren Regional- und Lokalblättern kritisierten vor allem die bisher praktizierte und weiterhin vorgesehene Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im Zusammenhang mit der Presseförderung lehnte das Parlament eine aus dem Jahr 1991 stammende Motion Spielmann (pda, GE) zur Erhaltung der Meinungspresse ab. Der Motionär hatte vom Bundesrat Massnahmen verlangt, welche die PTT zum Verzicht auf die Tariferhöhungen und die restriktiveren Bestimmungen über jene Zeitungen, die von einem Sondertarif profitieren, bewegen sollten.

Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen

Der mühsame Fortgang der Arbeiten an den von der Motion Akeret (svp, ZH) 1973 verlangten Förderungsmassnahmen und die Verschlechterung der Bundesfinanzen lässt erwarten, dass die bedrängten Blätter noch vor einer längeren Durststrecke stehen. Prof. Leo Schürmann, Mitglied der die Förderungsmassnahmen ausarbeitenden Expertenkommission, warnte vor einer Überschätzung der Bundeshilfe und appellierte an den Willen und die Fähigkeit der Zeitungen zur Selbsthilfe. Eine Erhaltung der gegenwärtigen Strukturen falle ausser Betracht. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Meinungspresse stand erneut die PTT im Vordergrund. Sie ging angesichts ihrer prekären Finanzverhältnisse zunehmend zur Einmalzustellung über und zwang damit die Zeitungsbetriebe, die Produktion in die Nacht zu verlegen und damit zusätzlich zu verteuern. Unter dem Druck der veränderten Zustelldienste erschien die «Neue Zürcher Zeitung» seit Ende September nur noch einmal täglich. Den weiterhin florierenden Gratisanzeigern begegneten die Luzerner Tageszeitungen mit einer Aufklärungskampagne. Der Zürcher Rechtsanwalt und Umweltexperte Heribert Rausch erwirkte ein allerdings kostspieliges richterliches Verbot gegen das Einstecken von Gratisanzeigern in seinen Briefkasten.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben