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Im Zuge der Corona-Pandemie musste der Bund wiederholt Kritik betreffend die Aufbereitung der Covid-19-Fallzahlen einstecken. In der ersten Welle im Frühjahr 2020 sorgte die Tatsache, dass Ärzte und Spitäler ihre Fallzahlen anfänglich via Fax an das BAG melden mussten, für Schlagzeilen. Ein Postulat Andrey (gp, FR; Po. 20.3352) forderte denn auch einen Bericht über die Aufbereitung und Übermittlung von Covid-19-Fallzahlen und Zahlen zur Belegung der Spitäler und verwies dabei auf die Open-Data-Strategie des Bundesrates aus dem Jahr 2018. Die Ansicht, dass maschinenlesbare und in Echtzeit übermittelte Daten die Entscheidungsgrundlage verbesserten, teilten auch Bundesrat und Nationalrat, die das Postulat befürworteten.
Kritik erfuhr das BAG zudem für den Entscheid, keine Daten auf Gemeindeebene zu publizieren. Eine Veröffentlichung nach Gemeinde könnte dazu dienen, Infektionsherde zu erkennen, lautete der Standpunkt der Medien. Das BAG stellte sich indes auf die Position, dass es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handle. Schliesslich einigte sich das Bundesamt gemeinsam mit geladenen Journalistinnen und Journalisten darauf, die Daten aufgeschlüsselt nach Gemeinden zu publizieren, wobei aus Datenschutzgründen keine genauen Zahlen, sondern lediglich eine Intensitätsskala die Verbreitung des Virus auf lokaler Ebene angeben sollte. Der Computercode zur Berechnung der Kategorien auf der Intensitätsskala stammte dabei von den Medienschaffenden.
Eine verwaltungsinterne Datenpanne geschah Anfang August, als das BAG fälschlicherweise vermeldete, dass sich die meisten nachvollziehbaren Corona-Ansteckungen in Discos und Clubs ereigneten. Nachträglich musste das Bundesamt eingestehen, dass bei der Auswertung der Ansteckungsorte die Kategorien vertauscht worden waren. In Wahrheit waren lediglich ein Bruchteil der bekannten Ansteckungen auf einen Besuch in einem Nachtlokal zurückzuführen und die meisten bekannten Ansteckungen innerhalb der Familie geschehen. Das Malheur löste weitere Fragen zu den präsentierten Daten aus. Diese betrafen zum einen den relativ kurzen Beobachtungszeitraum (16. Juli bis 1. August), den hohen Anteil an Fällen mit unbekanntem Ansteckungsort, die nicht in die Statistik eingeflossen sind, sowie die Art der Datenerfassung (Meldeformular an das BAG anstatt Ergebnisse des Contact-Tracings) und zielten auch darauf ab, dass die Statistik den Einfluss des Nachtlebens und anderer öffentlicher Begegnungsorte wohl unterschätzte. «Interessanter wäre zu wissen, wie das Virus in die Familie gelangt ist», konstatierte etwa Sebastian Bonhoeffer Mitglied der Expertengruppe «Data and Modelling» der Corona-Taskforce.
In der zweiten Septemberhälfte 2020 sorgte nicht zuletzt auch der Entscheid des BAG, über das Wochenende keine Fallzahlen mehr zu publizieren, für Kopfschütteln in den Medien und unter Forschenden, wobei gerätselt wurde, ob der Bund nach diesem Entscheid rasch genug auf sprunghafte Entwicklungen in den Fallzahlen reagieren könne. Die Schweiz gesellte sich dabei zu Spanien und Schweden, die als einzige unter den am stärksten betroffenen Ländern dieselbe Strategie gewählt hatten. Man wisse über die Zahlen Bescheid und der Entscheid sei auch nicht aufgrund fehlender Personalressourcen getroffen worden, verteidigte Virginie Masserey, die Leiterin der Sektion Infektionskontrolle, das Vorgehen. Viel wichtiger als der Tagesvergleich sei es, die Entwicklung Woche für Woche zu verfolgen.

Aufbereitung der Covid-19-Daten durch den Bund

Obwohl die Benutzungsordnung des Rütlis es untersagt, die Wiese für «partikuläre politische Ziele» zu nutzen – insbesondere darf sechs Monate vor den Wahlen nicht für Parteien oder Personen geworben werden –, lud SVP-Parteipräsident Albert Rösti (svp, BE) Ende Juli 2019 und damit kurz vor den nationalen Wahlen im Herbst, Journalistinnen und Journalisten zu einem «Gespräch bei einem Spaziergang [...] inklusive Apéro im Restaurant Rütlihaus» ein, wie verschiedene Medien berichteten. Die Einladung der SVP trug den Titel «Wie weiter mit der Schweiz?».
Die Einladung sorgte für Unmut bei Lukas Niederberger, Präsident der Rütli-Verwalterin SGG, welcher gegenüber der Aargauer Zeitung betonte, die SGG bewillige grundsätzlich keine derartigen (parteipolitischen) Aktivitäten. Aus Sicht der Mediensprecherin der SVP benötigte die Partei für ihre Aktion aber gar keine Bewilligung: Da Rösti die Medienkonferenz bereits auf der Anreise mit dem Schiff abhielt und der anschliessende Spaziergang auf dem Rütli dem persönlichen Austausch mit dem Parteipräsidenten galt, sei alles regelkonform abgelaufen. Niederberger, laut der Basler Zeitung erzürnt und enttäuscht ob der Aktion, war anderer Meinung: Dieser bestätigte, dass bei der SGG tatsächlich kein Nutzungsgesuch eingegangen sei, weshalb die SGG zusammen mit der Schwyzer und Urner Regierung nun klären wolle, wie künftig besser auf Regelverstösse auf der Rütliwiese reagiert werden könnte. Denn bisher seien die Sanktionsmöglichkeiten durch die SGG begrenzt: Verstösse könnten mit einem Zugangsverbot geahndet werden, welches aber nur greifen würde, wenn ein Gesuch von den betroffenen Personen oder Organisationen gestellt werde. Zudem gab sich der SGG-Präsident ernüchtert ob der Tatsache, dass Medienschaffende, welche im Vorfeld über die umstrittene Einladung berichteten und demnach eigentlich von dem Regelwerk der Rütliwiese gewusst hätten, Röstis Einladung gefolgt seien.

Wie die Medien betonten, verstiessen nebst der SVP in jüngster Vergangenheit auch bereits die Operation Libero und die Juso gegen die Benutzungsordnung. Dabei sei es den Gruppierungen «Wurst», so Niederberger, dass das Rütli ein «Ort der nationalen Verbundenheit» sei, wichtig sei jeweils nur die eigene Medienpräsenz.

Benutzungsordnung des Rütlis

Am 27. September kündigte Doris Leuthard dann ihren definitiven Rücktritt per Ende 2018 an und erfüllte damit den vielseitigen Wunsch einer Doppelvakanz – lediglich zwei Tage vor der Aargauerin hatte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt ebenfalls auf Ende Jahr bekannt gegeben. Die CVP-Magistratin gab zu Protokoll, dass der Doppelrücktritt nicht abgesprochen gewesen sei. Schneider-Ammann habe eigentlich gesagt, dass er bis zum Ende der Legislatur bleiben werde, während sie schon lange gewusst habe, dass für sie Ende 2018, also nach über zwölf Jahren, Schluss sei. Weil aber die Spekulationen ins Kraut geschossen seien, habe sie beschlossen, ihren Rücktritt einen Tag früher als geplant zu verkünden. Leuthard erwähnte zudem, dass sie selber eine Doppelvakanz durchaus auch kritisch sehe, da eine solche immer auch mit Unsicherheiten und der Wahrscheinlichkeit personeller Wechsel in den Departementen versehen sei.
Ihre Rücktrittsverlesung vor dem Parlament verlief einigermassen emotional; unter Tränen sagte die Magistratin, dass sie die Arbeit sehr gerne gemacht habe und hoffe, dass man damit zufrieden sei. Die ehemalige Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements (2006 bis 2010) – damals EVD, heute WBF – und aktuelle Vorsteherin des UVEK (zwischen 2010 und 2018) gab eine gewisse Amtsmüdigkeit zu. Die Arbeit im Bundesrat sei schwieriger geworden, was auch der zunehmenden Parteipolarisierung geschuldet sei. Man müsse in der Politik wieder vermehrt Lösungen suchen statt Probleme zu bewirtschaften. Viele Probleme könnten zudem nicht mehr aus einer rein schweizerischen Perspektive gelöst werden; ohne internationale Vernetzung könnten die Interessen der Schweiz gar nicht mehr vertreten werden. Auch den zunehmenden Druck der Parteien auf ihre jeweiligen Bundesrätinnen und Bundesräte beurteilte Leuthard als negative Entwicklung für das Regierungskollegium.
Die CVP-Magistratin erhielt viel Lob. So hoben die FDP und die SVP ihre Verdienste bei der Sicherstellung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur hervor, während die SP die Energiepolitik mit der eingeleiteten Energiewende lobte. In der Tat hatte sich die Aargauerin von einer Atombefürworterin (die Aargauer Zeitung erinnerte an ihren Übernamen «Atom-Doris») zur massgeblichen Treiberin des Atomausstiegs gewandelt – was ihr die BaZ in ihrer Rückschau freilich auch als Opportunismus vorwarf. In den Medien wurde auch vorgerechnet, dass Leuthard von 18 Volksabstimmungen, die sie jeweils als Departementschefin zu vertreten gehabt hatte, deren 16 gewonnen habe – einzig die Zweitwohnungsinitiative und das Referendum gegen die Autobahnvignette (Finanzierung des Nationalstrassennetzes) habe sie trotz ihres Kommunikationstalents und ihrer aussergewöhnlichen Dossierkenntnis nicht zu ihren Gunsten entscheiden können. Le Temps bezeichnete die abtretende Magistratin deshalb als «artiste de la démocratie directe». Der Blick feierte sie als «eine der erfolgreichsten Bundesrätinnen aller Zeiten» und im St. Galler Tagblatt wurde sie als «Ausnahmepolitikerin» gewürdigt, die sich als «Glücksfall für das Land» entpuppt habe: «Ihr politischer Instinkt gepaart mit Bodenhaftung und Charme» habe sie in der Bevölkerung sehr beliebt gemacht. Die NZZ erklärte ihren Abstimmungserfolg mit ihrem Instinkt für Mehrheitsfähigkeit; allerdings habe ihr auch der Mut für Neues gefehlt. Als Wermutstropfen in Leuthards Amtszeit wurde der Subventionsskandal der Postauto AG erörtert, der allerdings nicht an ihr haften bleiben dürfte, weil die politische Verantwortung eher bei der Finanzkontrolle liege – so die Aargauer Zeitung. Die Medien waren sich zudem nicht einig, ob das neue, noch von Leuthard initiierte Mediengesetz zu loben oder zu verwerfen sei. Den einen war das Papier zu SRG-freundlich und führe mittelfristig zu staatlicher Medienförderung, die anderen unterstützten den darin verpackten Vorwurf an die fehlende Innovationsfreudigkeit privater Medien.

Rücktritt von Doris Leuthard

Im Frühjahr 2015 hörte die EMEK erneut Vertreter der Medienbranche und der Politik zur künftigen Ausgestaltung des Service public an. Tamedia und Ringier zeigten dabei Sympathien für eine bereits im Vorjahr von Avenir Suisse geäusserte Forderung, wonach alle Medienanbieter Inhalte der SRG frei weiterverwenden könnten. Keine Unterstützung fand diese Idee hingegen bei den Journalistenvertretern. Mehr Einigkeit herrschte bezüglich der Ansicht, die Werbung auf den audiovisuellen Kanälen der SRG klar zu beschränken. Weit auseinander gingen die Ansichten der politischen Parteien zum Service public. Während die SVP und die FDP diesen zu Gunsten der Marktwirtschaft beschränken wollten, wurden von Links angesichts des Medienwandels und der angespannten finanziellen Lage in der Branche auch Forderungen zum Ausbau des Service public laut. Am zufriedensten mit der jetzigen Situation gab sich die CVP. Nachdem sich Tamedia-Präsident Pietro Supino in der NZZ über die seiner Ansicht nach marktverzerrende Wirkung der Angebote der SRG ausgelassen hatte, verschaffte die NZZ auch zwei Medienwissenschaftlern des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) eine Plattform, um über die Vorzüge der SRG zu berichten – ein Aspekt, der gemäss den Forschern in der aktuellen Debatte bis anhin zu kurz kam. Dabei stützten sie sich auf das Jahrbuch Qualität der Medien, das der SRG eine hohe Integrationsleistung in Bezug auf Vertretung der Interessen verschiedenster Gesellschaftsschichten attestierte. Ferner sei das Angebot an Unterhaltungssendungen auch für die SRG legitim, wenn nicht gar notwendig, vorausgesetzt dass eine kritische Schranke nicht überschritten werde. Auch ein massvoller Ausbau des Online-Angebots sei verständlich, wolle man doch auch junge Personen erreichen. Dezidiert ablehnend äusserten sich die Forscher gegenüber der von Avenir Suisse im Vorjahr eingebrachten Idee, die SRG in eine Art Nachrichtenagentur umzuwandeln. Ohne eigenständige Berichterstattung durch die SRG würde die Schweizer Medienlandschaft einen zentralen Akteur verlieren, der qualitativ hochwertige Informationen liefere. Die Medienkonzentration, welche gemäss den Forschern bereits besorgniserregende Ausmasse erreicht habe und von der insbesondere Tamedia profitiere, würde dadurch verstärkt. Private Medienhäuser würden die Integrationsleistung der SRG nur unzureichend erfüllen, wodurch insbesondere die Berichterstattung über Minderheiten marginalisiert würde. Nicht zuletzt würde auch der Stellenabbau bei den privaten Medien beschleunigt, wenn sie kostenfreie Inhalte von der "Nachrichtenagentur SRG" zur Verfügung gestellt bekommen würden.

Diverse Stellungnahmen zum Service Public (2015)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

2014 beteiligten sich verschiedenste Akteure an der Diskussion um den Service public. Die NZZ liess beispielsweise Reformbestrebungen im Sinne einer leistungsorientierten Rundfunkfinanzierung diskutieren. Die Denkfabrik Avenir Suisse verband ihre Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen mit dem Vorschlag, die SRG in eine Art Agentur umzuwandeln, welche multimediale Inhalte privaten Dritten zur freien Verbreitung anbieten würde. Letzteren Vorschlag betitelte der Medien-Redaktor der Weltwoche als "kommunistisches Ideal einer zentralistischen Medienlenkung", da dies dazu führen würde, dass Privatsender aus Kostengründen auf die Produktion eigener Sendungen verzichten würden. Weit weniger radikale Änderungsvorschläge standen an der von der EMEK organisierten Anhörung zum Service public auf der Tagesordnung. Der Verband Schweizer Regionalfernsehen beispielsweise brachte die Idee zur Schaffung eines Kernauftrages im Bereich Information und Kultur ein; der Bereich Unterhaltung würde in eine Mischzone verlagert, wo Beiträge durch Auftragsvergabe nach öffentlichem Ausschreibverfahren festgelegt würden.

Diskussion um den Service public

Für grosses Aufsehen sorgte zu Beginn des Jahres eine Grundsatzdiskussion rund um die Transparenz von Medien. Im Zentrum stand die „Weltwoche“, deren aggressive Berichterstattung mit zum Rücktritt des Nationalbankchefs Philipp Hildebrand beitrug. Verschiedenste Pressetitel forderten anschliessend von der Weltwoche, ihre Eigentumsverhältnisse offen zu legen, da sie eine von der SVP beeinflusste Kampagne gefahren habe, welche von Beginn weg den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten zum Ziel gehabt hätte. So wurde unter anderem eine „Lex Weltwoche“ gefordert, welche die Verlage verpflichten sollte, ihre finanziellen Grundlagen offenzulegen.

Debatte über die Transparenz von Medien.

Medien, insbesondere das Fernsehen dienen den Parteien und ihren Exponenten auch als Wahlkampfmotoren und Plattformen für die Eigendarstellung. Der Kampf um die knappe Aufmerksamkeit der Leser- und Wählerschaft wird zunehmend in der Medienarena ausgetragen und ist während intensiven Phasen wie Wahlkämpfen besonders heftig. Auf Sat1 Schweiz wurde im August „Filippos Politarena“ neu lanciert, was auf ein breites Medienecho traf, weil ein aktiver Politiker als Moderator einer Diskussionssendung fungierte.

Medien als Wahlkampfmotoren

Die Medien forderten mehr Transparenz in der Meinungsforschung. Meinungsumfragen gehören seit 1998 zum fixen Programmbestandteil der SRG vor Wahlen und Abstimmungen. Zuletzt in die Kritik geraten waren die Prognosen des Forschungsinstituts gfs im Vorfeld der Abstimmung über die Minarettinitiative 2010. Die SRG hielt nach einer kurzen Sistierung an der Zusammenarbeit mit der gfs fest und rechtfertigte dies mit der Beurteilung des Sachverhalts durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz. Diese hatte festgestellt, dass die programmrechtlichen Vorgaben erfüllt und die Regeln des Branchenverbands eingehalten worden waren. (Siehe zu dieser Thematik auch hier)

Forderungen nach Transparenz in der Meinungsforschung

Die Sorge um die weiterhin zunehmende Pressekonzentration rief die Politik auf den Plan. Die direktdemokratische Staatsform der Schweiz sei auf funktionierende Medien angewiesen. Insbesondere die Regionalzeitungen und der Lokaljournalismus würden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern entscheidungsrelevante Informationen liefern und damit eine staatspolitische Funktion wahrnehmen, die weder durch das Radio und Fernsehen noch durch das Internet abgedeckt werde.

Sorge um die zunehmende Pressekonzentration

Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo.

Nachrichtenagenturen

Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus.

Tamedia-Gruppe kauft Espace Media Gruppe

Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände.

Medienkonzern Axel Springer übernimmt die Jean-Frey-Gruppe

Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten.

Hanspeter Lebrument Präsident des Verbands Schweizer Presse

Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben.

Diskussionen um die staatliche Presseförderung (2001)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) präsentierte im Hinblick auf die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ein Positionspapier, in welchem der Verband eine Übernahme des EU-Rechts im Werbebereich sowie eine programmliche und technische Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte. Hinsichtlich der verbreitungstechnischen Bedingungen seien die Privatradios gegenüber der SRG als öffentliche Veranstalterin massiv benachteiligt. Der VSP verlangte eine Gleichstellung notfalls auch unter Aufgabe von SRG-Frequenzen sowie die Erstellung eines entsprechenden Inventars der Empfangsmöglichkeiten. Die stark gestiegenen Kosten für die Programmverbreitung wollte der Verband den Privatradios durch Gebührengelder abgelten, würden diese doch auch Service-Public-Leistungen erbringen.

Verband Schweizer Privatradios

Die Diskussion um die Anwendung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Medien erreichte im Berichtsjahr ihren vorläufigen Höhepunkt mit der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit im “Mikrowellen”-Fall . Der Ständerat lehnte im Dezember eine 1997 von der grossen Kammer überwiesene Motion ab, die eine Revision des UWG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt hatte. Die kleine Kammer überwies aber ein Postulat seiner Rechtskommission mit gleichem Wortlaut. Hängig war in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE). Sie verlangt in Form einer allgemeinen Anregung eine Änderung des UWG, um die Einschränkung einer kritischen Medienberichterstattung und unabhängigen Konsumenteninformation zu verhindern. In der Begründung seines Vorstosses kritisierte Vollmer das “Kassensturz”-Urteil des Bundesgerichts.

UWG “Mikrowellen”-Fall  “Kassensturz”-Urteil

Die neue Bundesverfassung wird die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16) explizit aufführen – als das Recht umschrieben, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Die Beschränkung des Informationszuganges auf allgemein zugängliche Quellen bedeutet, dass es die Bundesversammlung ablehnte, amtliche Akten grundsätzlich für öffentlich zu erklären. In der grossen Kammer beantragte Nationalrat Jutzet (sp, FR) die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Der Antrag wurde aber als über eine Nachführung der Verfassung hinausgehende Neuerung abgelehnt. Die in der bestehenden Verfassung in Art. 55 verankerte Pressefreiheit wurde zur Medienfreiheit (neu Art. 17) ausgedehnt, die auch Radio und Fernsehen sowie die neuen Medien umfasst. Für die traditionellen elektronischen Medien dürfte dies praktisch wenig ändern, da der heutige Radio- und Fernsehartikel (bisher Art. 55bis BV) fast wörtlich übernommen wurde (neu Art. 93). Eine eigentliche Neuerung stellt die Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses auf Verfassungsebene im neuen Art. 17 dar. Der Ständerat hatte das Redaktionsgeheimnis nicht als unbeschränktes Grundrecht, sondern nur im Rahmen einer auf Gesetzesstufe vorzunehmenden Regelung geltendes Recht formuliert. Der Nationalrat konnte sich mit dieser Einschränkung nicht einverstanden erklären und setzte sich in der Differenzbereinigung schliesslich durch. Bundesrat Koller hatte hierbei darauf verwiesen, dass auch die Grundrechte nicht unbeschränkt seien, sondern gemäss Art. 32 auf gesetzlichem Weg zur Wahrung des öffentlichen Interesses oder der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden können.

Beschränkung des Informationszuganges auf allgemein zugängliche Quellen Medienfreiheit Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses

Auf den 1. Januar 1999 soll die Mediengewerkschaft Comedia gegründet werden, die rund 30 000 Mitglieder zählen würde. Die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerische Litografenbund (SLB), die beiden Journalistenverbände SVJ und SJU, das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) und der Angestelltenverband der Buchhändlerinnen und Buchhändler (ASB) entschlossen sich zur Fusion. Insbesondere im SVJ formierte sich jedoch Widerstand.

Mediengewerkschaft Comedia

Gemäss dem Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten ist die journalistische und politische Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Schon die Mitgliedschaft bei einer Partei tangiere die Unabhängigkeit der Journalisten. Der Presserat setzte sich auch mit der Grauzone zwischen journalistischer und bezahlter Information auseinander und forderte von der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und von Teletext, bezahlte und gesponserte Dienste optisch klarer abzugrenzen.

journalistische und politische Tätigkeit nicht zu vereinbaren

Ein Versuch von Tele M1, politische Diskussionen vor den Nationalratswahlen von Parteien sponsern zu lassen, schlug fehl. Das BAKOM verbot dem Sender das Politsponsoring, da es gegen das RTVG verstosse.

Politsponsoring

Gemäss dem Presserat des Schweizer Verbandes für Journalistinnen und Journalisten gerät die Pressefreiheit in der Schweiz zusehends unter Druck. Als Beispiel nannte er eine Datei des Verkehrsvereins Zermatt über rund 4500 beliebte und missliebige Medienschaffende aus aller Welt. Gefahr ortet der Presserat auch in der Macht der Wirtschaft. Er rief die Journalisten dazu auf, auf Boykottdrohungen der Wirtschaft nicht einzugehen und diese sofort publik zu machen.

Pressefreiheit unter Druck

Die Verhandlungen zwischen Medienschaffenden und Verlegern, welche sich seit Ende 1992 in vertragslosem Zustand befinden, haben in der Deutschschweiz und im Tessin immer noch nicht zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geführt. Hauptstreitpunkte blieben die Mindestlöhne, die zukünftige Behandlung der freien Journalisten sowie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Journalisten an seinen eigenen Werken. Das BIGA, welches von den beiden Parteien als Einigungsstelle angerufen worden war, lehnte es ab zu vermitteln. In der Romandie mochte die Fédération suisse des journalistes nicht länger zuwarten und hat mit dem welschen Verlegerverband einen neuen GAV abgeschlossen, welcher zum Teil hohe Lohneinbussen beinhaltet.

neuen Gesamtarbeitsvertrag

Das Videotex-System der PTT verzeichnete im Berichtsjahr immer noch keinen Durchbruch; einerseits konnte die Anzahl der Abonnenten nur geringfügig erhöht werden, andererseits hielten sich auch die Anbieter von Dienstleistungen weiterhin zurück. In der Öffentlichkeit wurde auch eine Privatisierung von Videotex diskutiert.

Videotex-System

Radio und Fernsehen DRS haben ihren Informationsauftrag bezüglich der Abstimmung über den EWR-Beitritt laut Publikumsrat, vor der Strukturreform Programmkommission genannt, auf unparteiliche, vielfältige und vertiefende Art und Weise erfüllt. Kritik vor allem aus der Romandie erntete jedoch die Verwendung des Dialekts während den wichtigsten kontradiktorischen Podiumsdiskussionen. Ebenso wurde die fehlende Bereitschaft zur Zusammenschaltung der verschiedenen sprachregionalen Sender gerügt.

Radio und Fernsehen DRS haben ihren Informationsauftrag bezüglich der Abstimmung über den EWR-Beitritt laut Publikumsrat, vor der Strukturreform Programmkommission genannt, auf unparteiliche, vielfältige und vertiefende Art und Weise erfüllt