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An der Konferenz der Chefredaktoren rief der ehemalige Präsident des Presserats, Roger Blum, zur Einrichtung flächendeckender Ombudsstellen auf. Der Schweizer Presserat sei als nationales Selbstkontrollorgan finanziell zu sichern und auszubauen, denn eine Branche, die als mächtiger als der Staat angesehen werde, bedürfe auch der Kontrolle. Der neue Präsident der Konferenz, Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS Filippo Leutenegger, sprach sich gegen eine Verrechtlichung des Presserats aus. Dieser müsse eine publizistische Instanz sein und nicht zum juristischen Gremium verkommen. Den Tendenzen zur Überregulierung sei die Selbstkontrolle entgegenzuhalten.

Konferenz der Chefredaktoren

Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) legte Ende des Berichtsjahres ein neues Reglement für das Berufsregister (BR) zuhanden der beiden anderen Mediengewerkschaften comedia und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) vor. Ziel ist es, ein neues und gesamtschweizerisch einheitliches BR für Medienleute zu schaffen, wobei die wichtigsten Änderungen eine Flexibilisierung des Registers sowie eine Betonung der ethischen Aspekte anstreben und insbesondere die Aufnahmebedingungen in das Register betreffen: Nicht mehr die Einkommenshöhe, sondern die eingesetzte Zeit (mindestens 50% während zweier Jahre) definiert die „hauptberufliche Tätigkeit“. Zudem gilt die journalistische Tätigkeit an sich und nicht das Medium als Aufnahmekriterium. Aufnahmewillige müssen sich künftig auf die Standesregeln des Berufs verpflichten.

neues Reglement für das Berufsregister BR

Der Presserat stellte in der Kriminalberichterstattung eine Zunahme rassistischer Vorurteile fest und empfahl, auf die Nationalitätennennung zu verzichten, ausser diese sei für den Kontext einer Tat relevant. Die Medienschaffenden hätten bei Berichten über kriminelle Ereignisse besonders darauf zu achten, dass einzelne Gruppierungen nicht diskriminiert würden. Rassistisch und deshalb zu unterlassen sei die Zuordnung von negativen Eigenschaften als typisch für die Angehörigen einer Nation, Ethnie oder Religion. Für einiges Aufsehen sorgte die Rüge des Presserats an die Adresse des Chefredaktors des Westschweizer Wirtschaftsmagazins „Bilan“. Dieser hatte eine Uhr im Wert von über Fr. 1000 zum 70% tieferen Fabrikpreis erworben und sich für einen Foto-Auftritt im Jahresbericht eines Westschweizer Unternehmens ablichten lassen. Obwohl Medienschaffende durch öffentliche Auftritte das Image ihres Mediums fördern dürfen, sei es ihnen laut Presserat untersagt, sich zugunsten von Werbung für Dienstleistungen oder Produkte Dritter einspannen zu lassen.

Presserat beklagt rassistische Vorurteile und rügt den Chefredaktor von "Bilan"

Peter Studer, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS sowie des „Tages-Anzeigers“ und seit Februar des Berichtsjahres neu gewählter Präsident des Presserates, legte die künftige Agenda des Rates dar. Dabei betonte er unter anderem die Wichtigkeit eines stärkeren Einbezugs der Verleger in die mediale Selbstkontrolle, einer besseren Berücksichtigung der Medienethik in der hausinternen Aus- und Weiterbildung sowie einer dezidierten Abwehr von Verrechtlichungstendenzen im Mediensektor. Entgegen Studers Empfehlung entschied sich die Trägerschaft des Presserats jedoch gegen einen Einbezug der Verlegerseite und lehnte die Erweiterung des Stiftungsrats durch Verleger und Veranstalter der elektronischen Medien ab.

Präsident des Presserates

Die Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich stagnierten. Die Deutschschweizer Bevölkerung sah im Berichtsjahr mit 2 Stunden und 17 Minuten pro Tag gleich viel fern wie im Jahr zuvor. Auch im Tessin blieb der Fernsehkonsum stabil (2 Stunden und 51 Minuten); in der Westschweiz verringerte sich dieser um zwei Minuten auf durchschnittlich 2 Stunden und 39 Minuten. Gemäss SRG-Forschungsdienst war der Anteil der SRG-Fernsehsender in der ganzen Schweiz leicht rückläufig. Beide Kanäle von SF DRS erreichten in der Deutschschweiz einen 24-Stunden-Marktanteil von 32,5% (1999: 33,2%). Demgegenüber erzielten Tele 24 2,2% (2,3%) und TV 3 in seinem ersten vollen Sendejahr 3,4%. RTL, SAT 1 und Pro Sieben gaben Marktanteile ab, wobei RTL mit einem Marktanteil von 7,9% (8,5%) dennoch stärkster ausländischer Sender blieb. Zum ersten mal seit der Liberalisierung des Radiomarktes gewann die SRG Anteile auf Kosten der Privatsender. Von 47 auf 51% stieg der Marktanteil der SRG-Radios in der Deutschschweiz, demgegenüber der Anteil der Privatradios von 40 auf 38% sank. Die ausländischen Stationen hielten statt 13 nur noch 11%. Wenn in der Deutschschweiz am wenigsten ferngesehen wurde, so hörte dort die Bevölkerung mit 3 Stunden und 13 Minuten (-7 Minuten) am meisten Radio. Im Tessin waren es 2 Stunden und 28 Minuten (-10 Minuten) und in der Romandie 2 Stunden und 22 Minuten (+ 2 Minuten).

Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich 2000

Die Bundesanwaltschaft ermittelte aufgrund einer Anzeige des Bundesamts für Polizei (BAP) gegen drei Journalisten des „Sonntags-Blicks“ wegen Veröffentlichung geheimer Unterlagen. Auslöser war ein Artikel über geheime Ermittlungen mehrerer Kantone in Kooperation mit dem BAP und Interpol gegen einen internationalen Mafiaring gewesen. Im „Fall Jagmetti“ bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach ein Redaktor der „Sonntags-Zeitung“ wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen zu einer Busse von 800 Fr. verurteilt worden war. In seiner Urteilsbegründung hielt das Bundesgericht fest, die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibe grundsätzlich strafbar. Eine im Licht der Meinungsäusserungsfreiheit grosszügigere Gesetzesauslegung lehnte das Gericht als unzulässig ab. Im weiteren stützte das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche im Zusammenhang mit der 1997 ausgestrahlten Sendung „L’honneur perdu de la Suisse“ den Verantwortlichen der Télévision Suisse Romande (TSR) eine Verletzung der Programmbestimmungen vorgeworfen hatte. Der Sendebeitrag, in welchem die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg thematisiert worden war, habe es gemäss Urteil des Bundesgerichts an Objektivität und Transparenz mangeln lassen.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

An der Jahrespressekonferenz des Presserats im Dezember zog der auf den 1.3.2001 scheidende Präsident Roger Blum eine Bilanz der vergangenen zwölf Monate und wies auf einen dreifach erfolgten Wandel hin: Der Presserat war auf eine breitere Basis gestellt worden und hatte sich für Publikumsvertretungen geöffnet. Zudem war es zu einer Modernisierung und Erweiterung des berufsethischen Kodex gekommen. Blum fügte an, dass dieser aber bei einer steigenden Anzahl von Medienleuten nicht wirklich verankert sei. Die Medien selbst täten zuwenig, um der bedenklichen Zunahme an Beschwerden Einhalt zu gebieten beziehungsweise diese von vornherein unnötig zu machen. Lag zu Beginn der neunziger Jahre die Zahl der Stellungnahmen des Presserats zu Beanstandungen noch zwischen acht und zwölf, waren es im Berichtsjahr 46. Von den 55 eingetroffenen und häufig Leserbriefe betreffenden Beschwerden waren neun zurückgezogen und zwei durch Nichteintreten des Presserats erledigt worden. Blum rief zu einer medienethischen „éducation permanente“ auf – zum fortlaufenden ethischen Diskurs auf der Grundlage des berufsethischen Kodex in Verlagen, Redaktionen, Ausbildungsinstitutionen, Radio- und Fernsehstationen. Insbesondere Chancen und Hindernisse für die Beachtung der Medienethik im Internet gaben an der Konferenz zu reden. Der Verein „Qualität im Journalismus“ präsentierte seinerseits Thesen für eine solide Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden. Angesichts des Booms an neuen Ausbildungsgängen sei Orientierungshilfe prioritär.

Präsident des Presserates rät zu einer medienethischen „éducation permanente“

Gemäss einer WEMF-Befragung von 12'300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen.

WEMF-Befragung zur Internetnutzung

Den Forderungen der Wirtschaft nach aktuelleren und verlässlicheren Zahlen zum Verhalten der Leserschaft im Printbereich – wie sie für die elektronischen Medien täglich geliefert werden – begegnete die AG für Werbemedienforschung (WEMF) mit einem Systemwechsel bei ihren Befragungen. Die „MACH Basic 2000“ basierte auf einer neuen, an internationale Standards angepassten Erhebungsmethode, womit Vergleiche mit der „MACH Basic 99“ nicht mehr zulässig waren. Indem die neue Methode die Aufmerksamkeit vom Werbeträger Zeitung oder Zeitschrift hin zum Werbemittel, dem Inserat, hinlenkt, soll die Messung des Leserschaftsverhaltens möglichst nahe an der Realität sein. Aus der „härteren“ Abfrage der „MACH Basic 2000“ resultierten generell niedrigere Leserzahlen, wobei die Rangfolge innerhalb der verschiedenen Titelgruppen (Tages- und Wochenzeitungen, wöchentliche Zeitschriften, Monats- oder Special-Interest-Titel) stabil blieben. Die meistgelesene Tageszeitung war wie bisher der „Blick“ mit einer Reichweite von 742'000 Leserinnen und Lesern gefolgt vom „Tages-Anzeiger“ mit 616'000 und der „Neuen Zürcher Zeitung“ mit 308'000. Zu den „grossen“ Tageszeitungen mit hohen Leserinnen- und Leserzahlen gehörten im weiteren „Le Matin“ (274'000), die „Berner Zeitung“ (255'000), „24 heures“ und die „Südostschweiz“ (beide 232'000), die „Neue Luzerner Zeitung“ (223'000), die „Aargauer Zeitung“ (221'000), das „St. Galler Tagblatt“ (220'000) und die „Basler Zeitung“ (218'000).

MACH Basic 2000

Der Kampf um die Gunst des Publikums führte beim BAKOM als Aufsichtsbehörde bei Verstössen gegen die Werbe- und Sponsoringvorschriften zu immer mehr Arbeit. Seit Januar 1998 waren 75 Aufsichtsverfahren gegen Radio- und Fernsehstationen eröffnet worden. Ein Fünftel der Verfahren richteten sich gegen die SRG, die übrigen gegen private Sender. Dabei waren es im ersten Halbjahr 2000 gleich viele Verfahren gewesen wie im ganzen 1998. Gemäss BAKOM sei die Tendenz einer immer häufigeren Verwischung der Grenzen zwischen redaktionellem Programmteil und kommerziellen Botschaften zu beobachten.

Immer mehr Verstösse gegen die Werbe- und Sponsoringvorschriften

Drei von 25 Beschwerden wurden im Berichtsjahr von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Dabei handelte es sich um eine Beanstandung beim „Kassensturz“ wegen Schleichwerbung für das Magazin „Saldo“, um eine Beschwerde gegen einen Beitrag von „Schweiz aktuell“ über verseuchte Eier wegen irreführender Illustration sowie gegen eine Ausgabe der Presse-TV-Rubrik „Motorshow“, in welcher gemäss UBI tendenziös über die Volksinitiative „Avanti“ berichtet worden war. Die UBI erachtete die Vorkehrungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen bei den beiden DRS-Sendegefässen als ungenügend und beantragte deshalb beim UVEK die Verfügung entsprechender Massnahmen. Zwei der 25 Beschwerden hatten Radio-, die übrigen Fernsehbeiträge betroffen – wobei hier zwei Drittel der Beanstandungen Sendungen des Fernsehens DRS, je eine des TSR sowie des TSI und fünf solche von privaten Veranstaltern bemängelt hatten.

Im Jahr 2000 hiess die UBI drei Beschwerden gut

Als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion seiner Legislaturplanungs-Kommission, die vom Bundesrat eine Lageanalyse zur Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen verlangt hatte. Der Bundesrat war bereit gewesen, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, anerkannte er doch die zentrale Bedeutung der Medien als Akteure im demokratischen Diskurs und wies im Hinblick auf die Revision des RTVG Untersuchungen zur neusten Entwicklung im Bereich der Print- und elektronischen Medien grosse Wichtigkeit zu. Angesichts medialer Indiskretionen und Vorverurteilungen, wie sie beispielsweise im Fall Bellasi erfolgt seien, stelle sich – so Nationalrat Baumann (svp, TG) in einer Interpellation (Ip. 99.3443) – die Frage nach dem journalistischen Ethos und nach einer Ausklammerung von Teilen der Privatsphäre aus der medialen Transparenz. Der Bundesrat warnte in seiner Antwort zum Vorstoss vor einem solchen Schritt, hielt das Öffentlichkeitsprinzip hoch, verwies auf die durch das Recht garantierten Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit und betonte die Verantwortung der Gesellschaft und der Medien selbst gegenüber Fehlleistungen, zu denen verschärfter Wettbewerb führen könne.

publizistischen Wettbewerbes Qualitätssicherung journalistischen Ethos

Der Medienbarometer „Baromedia 2000“, eine im Februar und März des Berichtsjahres durchgeführte repräsentative Umfrage, bestätigte die bisherigen Trends in der Schweizer Medienlandschaft: Ein Vormarsch der elektronischen Medien gegenüber einer eher defensiven Position der Printmedien und die Etablierung des Internets als ernstzunehmendes Medium. Das Radio behielt seine Führungsposition mit 73% regelmässiger Nutzung vor dem Fernsehen mit 63%. Beide elektronischen Medien wurden von den Befragten in erster Linie zu Unterhaltungszwecken genutzt. Die Erosion bei den Tageszeitungen (56%) sowie bei den Wochenblättern (38%) war langsam aber stetig. Dennoch blieben die Tageszeitungen laut Umfrage das führende Informationsmedium. Unaufhaltsam war der Zuwachs beim Internet, in das sich 37% der Schweizer Bevölkerung regelmässig einloggten (+14%). 60% der Internetsurferinnen und -surfer gaben zudem an, das Web primär seiner Informationsfunktion wegen zu nutzen. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit stand nach wie vor der Teletext an erster Stelle (85%), gefolgt vom Radio (77%), den Printmedien (71%), dem Fernsehen (68%) und dem Internet (59%).

Baromedia 2000
Dossier: Umfrage "Baromedia"

Eine Univox-Studie über das Medienverhalten der Schweizerischen Bevölkerung wies einen Bedeutungszuwachs des Fernsehens aus. Knapp 40% der befragten Personen gaben an, in erster Linie die SRG-Kanäle zu nutzen, um sich zu informieren; hingegen waren es nur 22%, welche die Zeitung als erste Informationsquelle nannten. Dieser seit 1988 beobachtbare Wandel zugunsten des Fernsehens manifestierte sich auch in einem Bedeutungsverlust der SRG-Radios, wobei die DRS-Sender in der Deutschschweiz gegenüber den Westschweizer Schwesterprogrammen mehr Beachtung fanden. Trotz rückläufiger Tendenz blieb die Tageszeitung aber dennoch das am häufigsten genutzte Medium. Zwei Drittel der Erwachsenen lesen sie fast täglich. Seit 1986 stabil war die Zufriedenheit des Publikums mit Presse, Radio und Fernsehen (92% Zufriedene).

Medienverhalten Bedeutungszuwachs des Fernsehens Bedeutungsverlust der SRG-Radios

Für den Presserat fiel im Berichtsjahr mehr Arbeit an als je zuvor. 39 neue Beschwerden gingen bei ihm ein, wobei Ende Jahr noch 18 Verfahren hängig waren. Die 23 Beanstandungen, auf welche der Presserat eintrat, betrafen vor allem die Missachtung der Privatsphäre sowie unfaires Verhalten und ungerechtfertigte Anschuldigungen der Medien. Unter anderem empfahl der Presserat den Redaktionen die Zurückweisung von Leserbriefen mit rassistischen oder diskriminierenden Tendenzen. Der Rat wies darauf hin, dass eine angeheizte Stimmung in der Öffentlichkeit den Spielraum der Meinungsäusserungsfreiheit einschränke und die Sorgfaltspflicht der Redaktionen erhöhe.

Presserat 39 neue Beschwerden Leserbriefen

Der Presserat als Organ journalistischer Selbstkontrolle wurde auf eine breitere personelle Basis gestellt und in eine Stiftung umgewandelt. Statt wie bis anhin nur der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) sollen sich ab Januar 2000 am Presserat künftig auch das Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM), die Mediengewerkschaft Comedia und die neu geschaffene Konferenz der Chefredaktoren beteiligen. Die im Dezember gegründete Stiftung mit Sitz in Freiburg bzw. deren Stiftungsrat wählte 21 Mitglieder in den Presserat, wovon 15 Medienschaffende und 6 Publikumsvertreter sind. Im Stiftungsrat stellten die drei Journalistenverbände neun, der Chefredaktorenverband drei Mitglieder.

Presserat breitere personelle Basis Stiftung

Die Schweizerische Kommission Medientransparenz (SKM) wurde aufgelöst. Ab 2000 sollen ihre Aufgaben von der Schweizerischen Lauterkeitskommission, das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbewirtschaft für die Lauterkeit in der Werbung, wahrgenommen werden. Die Kommission ist paritätisch aus Vertretern von Werbung, Konsumentenschaft und Medienschaffenden zusammengesetzt und steht für mehr Transparenz in den Medien bzw. eine bessere Kontrolle der Trennung zwischen kommerzieller und redaktioneller Kommunikation ein.

Schweizerischen Lauterkeitskommission

Im Frühjahr gründeten Vertreter der Journalistenverbände, der Medienwissenschaft, der Verleger und interessierte Medienschaffende den Verein „Qualität im Journalismus“. Eine entsprechende, die wesentlichen qualitätssichernden Prinzipien enthaltende Charta wurde durch die Mitgliederversammlung im November verabschiedet. Die Beherrschung des Handwerks, die charakterliche Eignung als Grundlage journalistischen Handelns sowie die Etablierung gewisser Standards mittels eines ethischen Diskurses standen dabei im Vordergrund. Doch wurde auch der Einbezug des Publikums in die Qualitätsdebatte betont.

Verein „Qualität im Journalismus“

Angesichts des sich fortsetzenden Wandels in Richtung Personalisierung und Kommerzialisierung in der politischen Kommunikation wurden im Berichtsjahr die Auswirkungen der medialen Begleitung der Bundesrats- und Nationalratswahlen Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Die Kritik wendete sich insbesondere gegen eine „Amerikanisierung der Berichterstattung“. Bundesrat Leuenberger forderte überdies die Einsetzung eines Medienrats mit angesehenen Fachleuten – nicht zur Behandlung von Beschwerden oder zur Ausübung von Zensur, sondern als Anstoss für eine Qualitätsdiskussion. Mit der Überweisung eines Postulat Weigelt (fdp, SG) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Schaffung eines Medienrats im Vorfeld der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu prüfen.

„Amerikanisierung der Berichterstattung“ Schaffung eines Medienrats

Nachdem die Umstände des Todes von Prinzessin Diana eine Welle der Empörung und heftige Kritik am Sensationsjournalismus ausgelöst hatten, erarbeitete der SVJ-Presserat berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern. Neu wurden das Bild und die “Wahrung der Menschenwürde” als Begriff explizit in den Ehrenkodex der Schweizer Medienschaffenden miteinbezogen. Im weiteren empfahl der Presserat den Medienunternehmen, Regeln für die Behandlung politischer Inserate schriftlich festzulegen. Der Schriftsteller Adolf Muschg war an den Presserat gelangt, weil er in einem Inserat des Zürcher SVP-Nationalrats Christoph Blocher mit dem nazifreundlichen Schweizer Schriftsteller Jakob Schaffner verglichen worden war. Der Presserat kam zum Schluss, dass politische Inserate die Medienschaffenden aus publizistischen Gründen etwas angehen, auch wenn der redaktionelle Teil und der Werbeteil voneinander getrennt sind.

berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern Regeln für die Behandlung politischer Inserate

Mit der Einrichtung von Ombudsstellen erprobten mehrere Zeitungen Möglichkeiten der Selbstkontrolle. Damit reagierten sie auf die seitens des Parlaments laut gewordene Forderung, eine Ombudsstelle – analog derjenigen für Radio und Fernsehen – sei für die Presse einzurichten. Die selbstauferlegte Kontrolle soll einer Verrechtlichung des Journalismus zuvorkommen sowie dem wachsenden Unbehagen gegenüber den Medien und dem Vorwurf medialer Tyrannei begegnen.

Ombudsstellen

Die Bundesanwaltschaft überwachte im September während mehrerer Wochen Journalistentelefone der "Sonntags-Blick"-Bundeshausredaktion, um der Indiskretion eines Beamten auf die Spur zu kommen. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft stiess in weiten Kreisen auf Kritik.

Bundesanwaltschaft überwachte Journalistentelefone

Die SVP will bürgerliche Journalisten fördern. In einem Positionspapier zur Medienpolitik machte sie sich die Schulung von Medienschaffenden zur Aufgabe und will zur Förderung des bürgerlich gesinnten journalistischen Nachwuchses beitragen.

bürgerliche Journalisten fördern

Der Aargauer Grosse Rat verwarf eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion, die eine staatliche Medienförderung im Gesetz verankern wollte, um einen "Medieneintopf" im Kanton Aargau zu verhindern. Die bürgerliche Ratsmehrheit sprach sich für freie Marktwirtschaft und gegen die vor 15 Jahren in der Kantonsverfassung verankerte Absicht aus, ein Mediengesetz zu erlassen. Der Gesetzesentwurf der SP sah Investitions- und Produktionsbeiträge für Presse, Radio und Fernsehen - vor allem als Starthilfe gedacht - vor sowie Beiträge zur Aus- und Weiterbildung im Medienbereich.

staatliche Medienförderung

Im Auftrag der Nationalen Schweizerischen Unesco-Kommission untersuchte der Publizistikwissenschafter Küpfer die Berichterstattung über die Themen Asyl und Fremdenfeindlichkeit in sechs grossen Deutschschweizer, einer Tessiner und zwei Westschweizer Tageszeitungen in den Jahren 1991 und 1992. Grundsätzlich kam die Studie zur Ansicht, dass die Schweizer Tagespresse häufiger für die Position der Asylbewerber eintrat als dass sie diese als Zielscheibe verbaler Attacken missbraucht hätte. Am meisten asylbewerberfeindliche Artikel fanden sich im "Blick"; sämtliche anderen Tageszeitungen seien neutrale und objektive Vermittler. Generell stellte sich heraus, dass viel mehr fremdenfeindliche Beiträge von der Leserschaft als von der Redaktion stammen.

Berichterstattung über Asyl und Fremdenfeindlichkeit