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Die Corona-Krise wirkte sich in verschiedenster Hinsicht auf die Medien aus. Einerseits verschaffte das aufgrund der Corona-Pandemie gesteigerte Informationsbedürfnis den Medien einen rekordhohen Nutzungszuwachs. Die NZZ-Mediengruppe etwa vermeldete Mitte April 2020 historische Höchstwerte im Online-Bereich. Die gedruckte Ausgabe hatte ferner um 10 Prozent zugelegt und in einem Monat konnten 9000 neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen werden. Publicom verzeichnete im August 2020 eine starke Zunahme der Bedeutung sämtlicher Medien. An Einfluss gewonnen hatte dabei insbesondere die SRG: Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gaben im Rahmen der mediaBrands-Studie 2020 an, dass die Bedeutung der SRG-Medien für sie zugenommen habe. Noch vor den Streaming-Diensten (+31%) folgten die privaten Radio- und Fernsehprogramme (+37%). Die Zunahme der Bedeutung von Social Media, bezahlten Zeitungen (Print oder Online) und Gratiszeitungen betrug je um die 25 Prozent. In den Medien selber war 2020 häufig zu lesen, dass seriöser Journalismus systemrelevant sei.

Andererseits führten die durch die Corona-Massnahmen herbeigeführten Einschränkungen für das Gewerbe und den Veranstaltungssektor zu einem massiven Einbruch der Werbeeinnahmen, der nicht durch die steigenden Nutzungszahlen kompensiert werden konnte. Der Verband Schweizer Medien rechnete im März rein für den Printwerbemarkt mit einem Rückgang von CHF 400 Mio. und damit, dass rund vier von fünf Inseraten storniert würden. Die Verschiebung der auf Mai angesetzten Volksabstimmungen verschlechterte die kurzfristige finanzielle Situation dabei noch zusätzlich. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen gaben im April an, dass ihre Werbeerträge seit Beginn der Corona-Krise um 60 bis 90 Prozent gesunken seien. Vom Wegfall der Werbegelder besonders hart getroffen wurden komplett werbefinanzierte Medien wie Gratiszeitungen. «20 Minuten» schätzte, rund 20 Prozent der Leserschaft ihrer Print-Ausgabe eingebüsst zu haben, da die Nutzung des öffentlichen Verkehrs während der Pandemie stark abgenommen habe und allenfalls auch Bedenken vor einer Ansteckung Personen daran gehindert hätten, eine bereits gelesene Zeitung ebenfalls in die Hand zu nehmen. Die Pendlerzeitung war als Folge davon umfangmässig stark geschrumpft und nur noch in jeder Sprachregion in einer Version erhältlich. Auch die 30 Gratisanzeiger von alt-Bundesrat Christoph Blocher kamen aufgrund des Werberückgangs in finanzielle Schieflage und erschienen nicht mehr oder nur noch sporadisch. Gut aus der Krise kam indes das Online-Magazin «Republik», das nicht auf Werbegelder angewiesen ist und das sich während der Krise mit seinem täglichen Covid-19-Uhr-Newsletter einen Namen machte – dies gar bis in die Reihen der «Weltwoche». Speziell litten auch kleinere Magazine, so etwa das Westschweizer Wochenmagazin «Micro», dessen Abonnentenkreis in erster Linie aus Cafés, Restaurants oder Coiffeursalons bestand und das aufgrund behördlich verordneter Schliessung dieser Betriebe sowie des nach der Wiedereröffnung auferlegten Auslegeverbots von Zeitungen den eigenen Betrieb im Mai einstellen musste. Betriebsschluss gab im Frühjahr ebenfalls die Waadtländer Wochenzeitung «Le Régional» bekannt.

Die grossen Medienakteure reagierten prompt auf die sich rapide verschlechternde Finanzsituation. Als erstes grosses Medienunternehmen beantragte die TX Group in der zweiten Märzhälfte flächendeckend Kurzarbeit bis Ende September, begleitet von anderen Massnahmen, wie etwa einer Zwangsreduktion des Arbeitspensums für alle Mitarbeitenden um 10 Prozent. In einer von über 2500 Personen unterschriebenen Online-Petition taten verschiedene prominente Personen aus Journalismus und Politik ihren Unmut über diese Beschlüsse kund. «Ein Medienkonzern mit staatspolitischer Verantwortung und vollen Kassen» müsse jetzt «Personal aufstocken, nicht reduzieren», lautete die Begründung in der Petition. Im Nachhinein korrigierte die TX Group die Lohnauszahlung von 90 Prozent auf 100 Prozent zurück und gab bekannt, dass das Management für 2020 auf Boni verzichte. Dass die TX Group nur zwei Wochen nach Bekanntgabe der Kurzarbeit Dividenden in der Höhe von CHF 37 Mio. für das Geschäftsjahr 2019 ausschüttete, stiess in den Medien erneut auf Unverständnis. Im April tat es die NZZ-Gruppe, nach eigenen Angaben aus Gründen der Kontinuität in der Dividendenpolitik, der Konkurrenz indes gleich (CHF 8 Mio.). Einen anderen Weg schlug CH Media ein. Die Mediengruppe wandelte die vorgesehenen Dividenden in Darlehen um, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Doch auch CH Media führte Ende März Kurzarbeit ein. Fast zeitgleich kündigte Ringier punktuelle Kurzarbeit bei Jobcloud, Ticketcorner und der Vermarktungstochter Ringier Sports an. Anfang April gab auch die NZZ-Mediengruppe bekannt, für Bereiche, wo es pandemiebedingt zu Arbeitsausfällen komme, Kurzarbeit zu beantragen. Darüber hinaus beschloss das Unternehmen eine teilweise reduzierte Printausgabe und die Verschiebung des Relaunch von NZZ Folio auf den Spätsommer. Eine Woche später folgte die SRG und beantragte Kurzarbeit für rund 600 Mitarbeitende, wobei sie als Gründe neben den wegfallenden Werbeeinnahmen ebenfalls die Absage der Olympischen Spiele und der Fussball-Europameisterschaft anbrachte.

Sowohl der Verband Schweizer Gratiszeitungen als auch der Verband Schweizer Privatradios und der Verlegerverband wandten sich im März hilfesuchend an den Bund. Anfang April machten die Medien publik, dass UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga mit einem Nothilfepaket für die Medien in der Höhe von CHF 78 Mio. im Gesamtbundesrat aufgelaufen sei. Die WOZ und die AZ vermuteten, dass hier abgesehen von Fragen rund um die Unabhängigkeit der Medien auch die Entscheide in Bezug auf Kurzarbeit und Dividendenauszahlungen der grossen Medienhäuser eine Rolle gespielt hätten. Mitte April sandten private Radio- und Fernsehstationen erneut einen Hilferuf ans Parlament. Werde nichts unternommen, müssten vielen Regionalstationen in Kürze ihre Sendungen reduzieren oder gar einstellen; einzelnen Stationen drohe gar die Schliessung. In der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise beschloss das Parlament strukturelle Hilfe für die Medien (Mo. 20.3145; Mo. 20.3154; Mo. 20.3146; Mo. 20.3155). In Notverordnungen regelte der Bundesrat daraufhin eine Soforthilfe für die elektronischen Medien und für die Presse. Die Unterstützungsleistung für Letztere knüpfte er an die Bedingung, dass die herausgebenden Verlage für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden ausschütteten. Ein im Rahmen der Beratungen zum Covid-19-Gesetz eingebrachter Antrag einer Minderheit Aeschi (svp, ZG), der den Begünstigtenkreis auf die Gratiszeitungen ausweiten wollte, scheiterte trotz geschlossen stimmender SVP-Fraktion mangels Unterstützung über die Fraktion der FDP.Liberalen hinaus. Weitere Unterstützungsmassnahmen, die bereits vor der Pandemie aufgegleist worden waren, waren im Massnahmenpaket zur Förderung der Medien enthalten, über das die Räte 2020 erstmals berieten. Da die im Massnahmenpaket vorgesehene Unterstützung von Online-Medien umstritten war, konnten 2020 weder ein Ausbau der indirekten Presseförderung noch Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien auf gesetzgeberischem Weg institutionalisiert werden.

In der zweiten Jahreshälfte wurde klar, dass die beschlossene Soforthilfe den Strukturwandel in der Presse nicht aufhalten konnte. Ende Juni kommunizierte die NZZ ihre Pläne für ihre «Strategieschärfung». Einschneidende Sparmassnahmen gab die TX Group Ende August bekannt. Im September kündigte das Unternehmen CH Media, das gerade sein im November 2018 begonnenes Abbauprogramm abgeschlossen hatte, ein neues Effizienzprogramm an. Einen grösseren Stellenabbau kommunizierte nicht zuletzt die SRG im Oktober.

Trotz der veränderten Recherchearbeit – auch die Medienhäuser setzten während der Corona-Pandemie verstärkt auf Homeoffice – war die Qualität der Medienberichterstattung über die Corona-Pandemie «relativ gut», wie das Jahrbuch Qualität der Medien nach Analyse der Berichterstattung bis Ende April 2020 konstatierte. Neben der mangelhaften Einordnungsleistung bemängelte die Studie auch die Kritikfähigkeit der Medien während der Corona-Krise. Das vom Fög präsentierte Jahrbuch kam zum Schluss, dass die Medien vor dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zu unkritisch berichtet hatten. Fragen rund um die Behördentreue der Medien waren 2020 ebenfalls Teil der gesellschaftlichen Debatte. Zwei Professoren für Volkswirtschaftslehre etwa sprachen in der NZZ von einem «grundsätzlichen Systemversagen». Der normalerweise recht ausgewogene Meinungswettbewerb funktioniere gerade in Krisenzeiten nicht, da zu Beginn einer Krise noch wenig Wissen und viel Unsicherheit vorhanden seien und man sich zur Minimierung des Fehlerrisikos in solchen Situationen eher an den Behörden orientiere, um sich weniger leicht angreifbar zu machen. Erst nach und nach seien die Medien in der Lage, fundierte Kritik zu äussern, was indes durch die Konsistenzanforderung von Qualitätsmedien wiederum erschwert würde. Die Wissenschaftler regten für Krisenzeiten die Schaffung einer Institution analog eines Advocatus Diaboli an, die bewusst anecken dürfe, um unter Berücksichtigung aller Argumente zu informierteren Meinungen zu gelangen. Unter den Autoren befand sich Reiner Eichenberger, der an der Universität Freiburg den Lehrstuhl für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik innehat und der zuletzt im Frühjahr mit seinem Vorschlag einer kontrollierten Durchseuchung für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Eine abweichende Stimme fand sich auch in der Person des ehemaligen SRF-Fernsehjournalisten Reto Brennwald, der mit seinem Dokumentarfilm «Unerhört» einen Dialog über die Verhältnismässigkeit der Corona-Massnahmen anregen wollte. Dass sich der Dialog zwischen behördenkritischen und behördentreuen Stimmen noch nicht etabliert hatte, zeigte nicht nur die Tatsache, dass nur vier Medienschaffende der Premiere des Films beiwohnten, sondern auch der Umstand, dass Aussagen des zum Podium geladenen und zum gegebenen Zeitpunkt bereits ehemaligen Leiters der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG, Daniel Koch, von einem Corona-skeptischen Publikum mit Buhrufen oder Gelächter quittiert wurden.

Corona: Situation bei den Medien

Die AZ-Medien Gruppe setzte erstmals einen Ombudsmann für ihre Zeitungen und Online-Auftritte ein. In das Amt wurde Josef Rennhard, ehemaliger Chefredaktor des „Beobachters“, gewählt. Der Ombudsmann soll zwischen Nutzerinnen und Nutzern, von Medienberichten betroffenen Personen und Institutionen sowie den Macherinnen und Machern der AZ-Medien vermitteln. Dabei hat er für eine Weiterentwicklung der Diskussionskultur wie auch für Verständnis gegenüber den Regeln und Gesetzesmässigkeiten des Medienalltags zu sorgen.

AZ-Medien Gruppe setzt Ombudsmann für ihr Onlineangebot ein

An der Konferenz der Chefredaktoren rief der ehemalige Präsident des Presserats, Roger Blum, zur Einrichtung flächendeckender Ombudsstellen auf. Der Schweizer Presserat sei als nationales Selbstkontrollorgan finanziell zu sichern und auszubauen, denn eine Branche, die als mächtiger als der Staat angesehen werde, bedürfe auch der Kontrolle. Der neue Präsident der Konferenz, Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS Filippo Leutenegger, sprach sich gegen eine Verrechtlichung des Presserats aus. Dieser müsse eine publizistische Instanz sein und nicht zum juristischen Gremium verkommen. Den Tendenzen zur Überregulierung sei die Selbstkontrolle entgegenzuhalten.

Konferenz der Chefredaktoren

Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) legte Ende des Berichtsjahres ein neues Reglement für das Berufsregister (BR) zuhanden der beiden anderen Mediengewerkschaften comedia und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) vor. Ziel ist es, ein neues und gesamtschweizerisch einheitliches BR für Medienleute zu schaffen, wobei die wichtigsten Änderungen eine Flexibilisierung des Registers sowie eine Betonung der ethischen Aspekte anstreben und insbesondere die Aufnahmebedingungen in das Register betreffen: Nicht mehr die Einkommenshöhe, sondern die eingesetzte Zeit (mindestens 50% während zweier Jahre) definiert die „hauptberufliche Tätigkeit“. Zudem gilt die journalistische Tätigkeit an sich und nicht das Medium als Aufnahmekriterium. Aufnahmewillige müssen sich künftig auf die Standesregeln des Berufs verpflichten.

neues Reglement für das Berufsregister BR

Der Presserat stellte in der Kriminalberichterstattung eine Zunahme rassistischer Vorurteile fest und empfahl, auf die Nationalitätennennung zu verzichten, ausser diese sei für den Kontext einer Tat relevant. Die Medienschaffenden hätten bei Berichten über kriminelle Ereignisse besonders darauf zu achten, dass einzelne Gruppierungen nicht diskriminiert würden. Rassistisch und deshalb zu unterlassen sei die Zuordnung von negativen Eigenschaften als typisch für die Angehörigen einer Nation, Ethnie oder Religion. Für einiges Aufsehen sorgte die Rüge des Presserats an die Adresse des Chefredaktors des Westschweizer Wirtschaftsmagazins „Bilan“. Dieser hatte eine Uhr im Wert von über Fr. 1000 zum 70% tieferen Fabrikpreis erworben und sich für einen Foto-Auftritt im Jahresbericht eines Westschweizer Unternehmens ablichten lassen. Obwohl Medienschaffende durch öffentliche Auftritte das Image ihres Mediums fördern dürfen, sei es ihnen laut Presserat untersagt, sich zugunsten von Werbung für Dienstleistungen oder Produkte Dritter einspannen zu lassen.

Presserat beklagt rassistische Vorurteile und rügt den Chefredaktor von "Bilan"

An der Jahrespressekonferenz des Presserats im Dezember zog der auf den 1.3.2001 scheidende Präsident Roger Blum eine Bilanz der vergangenen zwölf Monate und wies auf einen dreifach erfolgten Wandel hin: Der Presserat war auf eine breitere Basis gestellt worden und hatte sich für Publikumsvertretungen geöffnet. Zudem war es zu einer Modernisierung und Erweiterung des berufsethischen Kodex gekommen. Blum fügte an, dass dieser aber bei einer steigenden Anzahl von Medienleuten nicht wirklich verankert sei. Die Medien selbst täten zuwenig, um der bedenklichen Zunahme an Beschwerden Einhalt zu gebieten beziehungsweise diese von vornherein unnötig zu machen. Lag zu Beginn der neunziger Jahre die Zahl der Stellungnahmen des Presserats zu Beanstandungen noch zwischen acht und zwölf, waren es im Berichtsjahr 46. Von den 55 eingetroffenen und häufig Leserbriefe betreffenden Beschwerden waren neun zurückgezogen und zwei durch Nichteintreten des Presserats erledigt worden. Blum rief zu einer medienethischen „éducation permanente“ auf – zum fortlaufenden ethischen Diskurs auf der Grundlage des berufsethischen Kodex in Verlagen, Redaktionen, Ausbildungsinstitutionen, Radio- und Fernsehstationen. Insbesondere Chancen und Hindernisse für die Beachtung der Medienethik im Internet gaben an der Konferenz zu reden. Der Verein „Qualität im Journalismus“ präsentierte seinerseits Thesen für eine solide Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden. Angesichts des Booms an neuen Ausbildungsgängen sei Orientierungshilfe prioritär.

Präsident des Presserates rät zu einer medienethischen „éducation permanente“

Für den Presserat fiel im Berichtsjahr mehr Arbeit an als je zuvor. 39 neue Beschwerden gingen bei ihm ein, wobei Ende Jahr noch 18 Verfahren hängig waren. Die 23 Beanstandungen, auf welche der Presserat eintrat, betrafen vor allem die Missachtung der Privatsphäre sowie unfaires Verhalten und ungerechtfertigte Anschuldigungen der Medien. Unter anderem empfahl der Presserat den Redaktionen die Zurückweisung von Leserbriefen mit rassistischen oder diskriminierenden Tendenzen. Der Rat wies darauf hin, dass eine angeheizte Stimmung in der Öffentlichkeit den Spielraum der Meinungsäusserungsfreiheit einschränke und die Sorgfaltspflicht der Redaktionen erhöhe.

Presserat 39 neue Beschwerden Leserbriefen

Der Presserat als Organ journalistischer Selbstkontrolle wurde auf eine breitere personelle Basis gestellt und in eine Stiftung umgewandelt. Statt wie bis anhin nur der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) sollen sich ab Januar 2000 am Presserat künftig auch das Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM), die Mediengewerkschaft Comedia und die neu geschaffene Konferenz der Chefredaktoren beteiligen. Die im Dezember gegründete Stiftung mit Sitz in Freiburg bzw. deren Stiftungsrat wählte 21 Mitglieder in den Presserat, wovon 15 Medienschaffende und 6 Publikumsvertreter sind. Im Stiftungsrat stellten die drei Journalistenverbände neun, der Chefredaktorenverband drei Mitglieder.

Presserat breitere personelle Basis Stiftung

Die Schweizerische Kommission Medientransparenz (SKM) wurde aufgelöst. Ab 2000 sollen ihre Aufgaben von der Schweizerischen Lauterkeitskommission, das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbewirtschaft für die Lauterkeit in der Werbung, wahrgenommen werden. Die Kommission ist paritätisch aus Vertretern von Werbung, Konsumentenschaft und Medienschaffenden zusammengesetzt und steht für mehr Transparenz in den Medien bzw. eine bessere Kontrolle der Trennung zwischen kommerzieller und redaktioneller Kommunikation ein.

Schweizerischen Lauterkeitskommission

Im Frühjahr gründeten Vertreter der Journalistenverbände, der Medienwissenschaft, der Verleger und interessierte Medienschaffende den Verein „Qualität im Journalismus“. Eine entsprechende, die wesentlichen qualitätssichernden Prinzipien enthaltende Charta wurde durch die Mitgliederversammlung im November verabschiedet. Die Beherrschung des Handwerks, die charakterliche Eignung als Grundlage journalistischen Handelns sowie die Etablierung gewisser Standards mittels eines ethischen Diskurses standen dabei im Vordergrund. Doch wurde auch der Einbezug des Publikums in die Qualitätsdebatte betont.

Verein „Qualität im Journalismus“

Nachdem die Umstände des Todes von Prinzessin Diana eine Welle der Empörung und heftige Kritik am Sensationsjournalismus ausgelöst hatten, erarbeitete der SVJ-Presserat berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern. Neu wurden das Bild und die “Wahrung der Menschenwürde” als Begriff explizit in den Ehrenkodex der Schweizer Medienschaffenden miteinbezogen. Im weiteren empfahl der Presserat den Medienunternehmen, Regeln für die Behandlung politischer Inserate schriftlich festzulegen. Der Schriftsteller Adolf Muschg war an den Presserat gelangt, weil er in einem Inserat des Zürcher SVP-Nationalrats Christoph Blocher mit dem nazifreundlichen Schweizer Schriftsteller Jakob Schaffner verglichen worden war. Der Presserat kam zum Schluss, dass politische Inserate die Medienschaffenden aus publizistischen Gründen etwas angehen, auch wenn der redaktionelle Teil und der Werbeteil voneinander getrennt sind.

berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern Regeln für die Behandlung politischer Inserate

Mit der Einrichtung von Ombudsstellen erprobten mehrere Zeitungen Möglichkeiten der Selbstkontrolle. Damit reagierten sie auf die seitens des Parlaments laut gewordene Forderung, eine Ombudsstelle – analog derjenigen für Radio und Fernsehen – sei für die Presse einzurichten. Die selbstauferlegte Kontrolle soll einer Verrechtlichung des Journalismus zuvorkommen sowie dem wachsenden Unbehagen gegenüber den Medien und dem Vorwurf medialer Tyrannei begegnen.

Ombudsstellen

Das Videotex-System der PTT verzeichnete im Berichtsjahr immer noch keinen Durchbruch; einerseits konnte die Anzahl der Abonnenten nur geringfügig erhöht werden, andererseits hielten sich auch die Anbieter von Dienstleistungen weiterhin zurück. In der Öffentlichkeit wurde auch eine Privatisierung von Videotex diskutiert.

Videotex-System

An einer UNESCO-Tagung befassten sich namhafte Fachleute mit dem Problem der Selbst- und Fremdkontrolle der Medien. Kritik wurde am zunehmenden Aktualitätsdruck geäussert, der eine kritische Hinterfragung und eine Abklärung bezüglich der Vollständigkeit sowie der Wahrheit der zahlreichen weiterzuverbreitenden Informationen verunmöglicht. Kritisiert wurde auch die vermehrte Fremdkontrolle der Medien beim Zugang zu Informationen, wie dies im Falle der Berichterstattung während des Golfkriegs sowie aus den Krisengebieten im ehemaligen Jugoslawien geschehen war resp. immer noch geschieht. Die zunehmende Kriminalisierung des Medienschaffens durch höhere Normendichte wandle die Fremdkontrolle im übrigen immer häufiger in eine Selbstkontrolle in Form der Vermeidung von umstrittenen Themen um. Nach Ansicht verschiedener Teilnehmer müssten die grösseren Medienunternehmen eine 0mbudsstelle schaffen, um die Glaubwürdigkeit der Medien zu bewahren; dadurch könnte die Fremd- und die Selbstkontrolle in einem ausgeglichenen Verhältnis nebeneinander existieren.

Selbst- und Fremdkontrolle der Medien

Ein Teilmarkt innerhalb dieses neuen Medienangebots, das Angebot an Pornographie und vor allem an Gewalt in Videofilmen, bereitet indessen zunehmend gesellschaftspolitische Schwierigkeiten. Als beunruhigend wird insbesondere vermerkt, dass Jugendliche eine Vorliebe für solche «Brutalos» entwickeln und diese als eine Art Mutprobe konsumieren. Dem vereinzelten Ruf nach dem Zensor stehen weit zahlreicher aber Stimmen entgegen, die in erzieherischen Massnahmen ein adäquateres Mittel sehen, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Trotzdem ist in der laufenden Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen, die Veröffentlichung von Gewaltdarstellungen und harter Pornographie unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus wird jedoch auch davor gewarnt, die Debatte auf die Videogewalt zu verengen, da mit der beabsichtigten Einführung des Privatfernsehens und mit dem sich dadurch verschärfenden Kampf um Mehrheitspublika der Anteil an Gewalt im Fernsehen beträchtlich zunehmen werde. Diese Perspektive macht deutlich, dass der Hang, Darstellungen von physischer Gewalt zu rezipieren, ein gesellschaftliches Problem darstellt, das mit Zensurmassnahmen nicht behoben werden kann.
Mitte August wurde eine Volksinitiative «gegen die Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien» lanciert, der für das Zustandekommen jedoch wenig Chancen eingeräumt werden.

Angebot an Pornographie und vor allem an Gewalt in Videofilmen

Der von den Behörden angestrebte gesetzlich geordnete Umbruch bei den elektronischen Medien wurde von dem in Italien stationierten Kommerzsender «Radio 24» unterlaufen, der nach peripetienreichen juristischen Geplänkeln der italienischen Stellen im Januar stillgelegt, im März wieder zugelassen und im November vorläufig erneut geschlossen wurde. Der Bundesrat betrachtet den Sender als im Widerspruch zu internationalen Abkommen stehend und führt neben juristischen auch medienpolitische Einwände an, da er sich eine gesellschaftlich orientierte Medienordnung nicht verbauen lassen will. Eine weitere Kontroverse entstand um die von den Kabelnetz-Verbänden zunehmend praktizierte Einspeisung von «Radio 24» in ihre Netze. Sie ignorierten damit ein Schreiben der PTT, das die Übernahme des Grenzsenders als illegal bezeichnete. Die PTT-Generaldirektion beantragte deshalb, bei der Revision der Verordnung eins des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes einen Artikel aufzunehmen, der die Verbreitung von Sendern, die die Bestimmungen des internationalen Fernmeldevertrages und anderer Abkommen nicht einhalten, untersagt. Insbesondere der Entscheid des Zürcher Stadtrates (Exekutive), «Radio 24» ins Kabelnetz der Rediffusion aufzunehmen, stiess auf etliches Unverständnis. Er wurde auch als Honorierung für die behördenfreundliche Berichterstattung dieses Senders über die Jugendkrawalle interpretiert.

Kommerzsender «Radio 24»

Die grössten Umwälzungen in der Medienlandschaft zeichnen sich bei Radio und Fernsehen ab. Insbesondere scheint es, dass im Radiobereich Stellungen bezogen werden, die die kommende Medienordnung präjudizieren sollen. Die Auseinandersetzungen drehen sich letztlich darum, ob und wie das Monopol der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gebrochen werden soll und wer damit schliesslich das Sagen haben wird: die privaten Medienkonzerne, denen sich bei einer Verkommerzialisierung dank den neuen technischen Möglichkeiten neue Gewinnchancen eröffnen, oder der Staat, der die Medien auf gesellschaftspolitische Zielsetzungen verpflichten kann.

Die grössten Umwälzungen in der Medienlandschaft zeichnen sich bei Radio und Fernsehen ab

Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden. In dem auf den 1. Juni in Kraft getretenen Verwaltungsorganisationsgesetz des Bundes ist die Informationspflicht für Regierung und Verwaltung unter Voraussetzung eines allgemeinen Interesses und unter Vorrang wesentlicher öffentlicher und privater Ansprüche formell verankert. Kritische Stimmen bemerkten, dass die Informationspolitik des Bundes seither zurückhaltender geworden sei, und forderten eine umfassende Informationspflicht für Behörden aller Stufen. Der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) möchte diese als vorzuziehende Massnahme im Rahmen der Medien-Gesamtkonzeption verwirklicht wissen. Nachdem sich schon vorher einzelne Fälle von Indiskretionen aus Protokollen und Kommissionsunterlagen ereignet hatten, führte die vorzeitige Veröffentlichung eines SRG-Papiers der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission zuerst zu einer Pauschalverwarnung der Bundeshausjournalisten durch das Nationalratsbüro und schliesslich zu einer Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Parlamentarier und Journalisten bei der Bundesanwaltschaft. Diese Massnahmen stiessen weithin auf Kritik, wobei die wenig offene Informationspraxis des Bundes, auch als Geheimniskrämerei bezeichnet, für die Pannen verantwortlich gemacht wurde. Vorstösse im Nationalrat griffen das Problem auf. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurden Ende Jahr zumindest die Ermittlungen gegen die Parlamentarier eingestellt. Die offizielle Informationspolitik geriet auch in Zürich unter Beschuss, als der kantonale Polizeikommandant Grob vier ausgewählte Journalisten über das KIS informierte, den Vertreter des «Volksrechts» abwies und den nicht eingeladenen Presseorganen eine Tonbandaufzeichnung zustellte, aus der die kritischsten Teile eliminiert worden waren. Dies wurde als willkürliche Behinderung der Presse von mehreren Parteien im Kantonsrat verurteilt. An früherer Stelle ist bereits die Kontroverse um die Abstimmungserläuterungen des Bundes zur Atominitiative zu Sprache gekommen; der Einwand, den Gegnern der bundesrätlichen Meinung werde zu wenig Platz eingeräumt und ihre Argumentation selektioniert, wurde auch bei anderer Gelegenheit vorgebracht. Zwei ähnlich lautende Vorstösse im Nationalrat forderten deshalb, dass den Vertretern von Initiativ- und Referendumskomitees genügend Raum zu eigenen Stellungnahmen gesichert wird.

Eine Voraussetzung der Medienfreiheit wäre die Pflicht zur Information durch die Behörden

Die neue Programmstruktur des Deutschschweizer Fernsehens brachte als wesentlichste Neuerungen die Vorverlegung der Tagesschau und die Einführung eines fünften Werbeblocks. Dies wie auch die Beschränkung auf unterhaltende oder sonst wie publikumswirksame Sendungen in der Zeit zwischen 18 und 21 Uhr lösten Befürchtungen aus, dass der redaktionelle Teil den Anforderungen der Werbung angepasst werde. Die ebenfalls angestrebte Regionalisierung der Tagesschau scheint erst ab Herbst 1981 realisierbar zu sein. Programmdirektor G. Frei vom Fernsehen DRS trat zurück und wurde durch U. Kündig ersetzt.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Anders als im kulturellen Bereich, wo Neues sich häufig nur am Rande artikuliert und kaum beachtet wird, verdeutlichten die technischen Neuerungen auf dem Mediensektor die Notwendigkeit einer neuen Medienordnung. Die jüngsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich liessen erkennen, dass es dabei nicht nur um blosse rechtliche Festschreibungen, sondern vor allem um politische und wirtschaftliche Macht sowie um die Freiheit der Information und des Medienschaffenden geht. Dabei wird offenbar von interessierten Kreisen versucht, die bevorstehenden Entscheidungen zu präjudizieren. Dies umso mehr, als die im Vorjahr eingesetzte Kommission für eine Medien-Gesamtkonzeption ihre Arbeit erst Mitte 1981 abschliessen wird. Sie hat 1979 noch keine formellen Beschlüsse gefasst und sich neben der Erfassung des Ist-Zustandes vor allem den dringlich vorzuziehenden Massnahmen gewidmet und ihre Arbeit mit den andern medienrelevanten Rechtssetzungsprojekten koordiniert. Die von der Kommission erarbeiteten kommunikationspolitischen Zielsetzungen legen Wert auf eine Konsolidierung der Medienfreiheit und lehnen eine Qualitätskontrolle der Medien durch den Staat ab. Medienfreiheit ist nach Ansicht der Schweizerischen Journalistenunion (SJU) auch von anderer Seite gefährdet. Sie fordert deshalb von der Medien-Gesamtkonzeption die Garantie, dass private Medienkonzerne nicht in bisherige und neue elektronische Massenmedien eindringen können.

Medienordnung

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

An der an anderer Stelle besprochenen UNESCO-Konferenz über die Mediencharta hatte die Schweizer Delegation Grundsätze zur Freiheit der Information herausgearbeitet. Im Anschluss an die von der Presse positiv aufgenommene Stellungnahme gegen eine Zensur durch staatliche Organe wurde allerdings vermerkt, dass in der Eidgenossenschaft immer noch der Grundsatz einer «nichtöffentlichen Verwaltung» gelte, was sich am restriktiven Verhalten mancher Behörden ablesen lasse. Ein Urteil des Bundesgerichtes bestätigte diese Feststellung: Die staatsrechtliche Kammer lehnte eine Klage der «Bündner Zeitung» und der Schweizerischen Journalisten-Union ab, die sich gegen die im Jahre 1976 durch die Bündner Regierung erlassenen Informationsrichtlinien gewandt hatten. Die Richter verneinten sowohl einen verfassungsmässigen Anspruch auf freie Informationsbeschaffung durch die Medien als auch eine sich aus den Grundrechten ergebende Informationspflicht der Behörden. Anlässlich einer Tagung orientierte Bundeskanzler K. Huber über die Informationsgrundsätze der Landesregierung. Der Bundesrat sei gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu orientieren. Aber nur so weit, als dadurch «keine wesentlichen schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen» verletzt würden.

Staatskritische Presse und Zensur

Eigentliche Ursache der Auseinandersetzung um die Trägergesellschaft von Radio und Fernsehen war die bereits 1977 geforderte Gebührenerhöhung, gegen die nach Aussage des Vorstehers des EVED nur politische, aber keine sachlichen Gründe sprachen. Kritiker aus verschiedenen Lagern warfen der SRG allerdings eine verfehlte Finanzpolitik vor. An der SRG-Rechnung wurden der überdimensionierte Baufonds, die ungewohnt hohen Abschreibungen, die sehr grossen Verwaltungskosten und die nicht sauber verbuchten Werbeeinnahmen bemängelt. Dies, sowie der positive Abschluss der Rechnung für das Jahr 1977, trug zum kräftigsten Misstrauensvotum gegen die SRG seit 1972 bei: Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen die Gebührenerhöhung wandte. Da die Ständeratskommission anschliessend weitere Überprüfungen in die Wege leitete, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Erhöhung vorerst auszusetzen. Über den Vertragskonflikt zwischen der SRG und den Mitgliedern der Mediengewerkschaft SSM wurde an anderer Stelle bereits berichtet.

Gebührenerhöhung

Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer. Erwartungen und Bildschirmwirklichkeit stimmen oft nicht überein, zeigen die Grenzen des Mediums Fernsehen auf: Einen lokal begrenzten Entrüstungssturm löste ein Bericht über das Aargauer Jubiläumsfest aus, der von den direkt Beteiligten als verzerrend und manipuliert, von einem aussenstehenden Kritiker als «sorgfältige, gute, in ihrer Art liebevoll gestaltete Filmreportage» (NZZ) bezeichnet wurde. Der Protest führte sogar zu Vorstössen in National- und Ständerat und einem Communiqué der Aargauer Regierung. Eine Petition des Arbeitnehmer-Radio- und Fernsehbundes forderte die Absetzung der langjährigen Sendereihe «Aktienzeichen XY... ungelöst». Sie diene in erster Linie der Befriedigung der Sensationslust des Publikums, stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen dar und erwecke den Eindruck, dass die Kriminalität ganz allgemein bedrohlich anwachse. Die Programmkommission DRS sprach sich für die Beibehaltung der Sendung aus.

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer