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Die Befragung der Wemf zur Internetnutzung wies eine steigende Nachfrage nach Informationen zur Tagesaktualität im Internet nach. Der engere Nutzerinnen- und Nutzerkreis klickte sich mindestens einmal wöchentlich auf entsprechende Websites ein. Die Online-Ausgabe des „Blick“ besuchten 366'000 Menschen; Platz zwei belegte die Internetseite von „20 Minuten“ mit 192'000 Besucherinnen und Besuchern – gefolgt von der NZZ (168'000) und vom „Tages-Anzeiger“ (156'000). Gemäss den anfangs des Berichtsjahres von der Wemf publizierten Ergebnissen der „Pan European Internet Survey 2004“ waren die Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Vergleich die eifrigsten Surfer. 32% der Schweizer Bevölkerung gingen (fast) täglich ins Internet – verglichen mit 22% der britischen und französischen, 18% der belgischen und 13% der spanischen Bevölkerung. Die Reichweite des Internets betrug gemäss dieser Studie in der Schweiz 63%, in Deutschland 50%, in Grossbritannien 52%, in Frankreich 45%, in Österreich 41%, in Belgien 37% und in Spanien 30%. Höhere Werte als die Schweiz wiesen nur noch die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland aus, welche jedoch in der Untersuchung nicht mitberücksichtigt worden waren.

Internetnutzung Pan European Internet Survey 2004

Un rapport de l’Office fédéral de la statistique a dressé le portrait de l’utilisateur type d’Internet: un homme jeune à niveau de formation élevé et au bénéfice d’un revenu supérieur à la moyenne. Des disparités ont été constatées entre les sexes, les niveaux de formation et les revenus. Concernant l’équipement, près de deux tiers des ménages possédaient un ordinateur personnel et plus de la moitié de la population avait accès à Internet. C’est principalement le risque de voir cet outil devenir celui d’une classe privilégiée de citoyens qui a préoccupé les commentateurs. Concernant l’utilisation d’ordinateurs dans un cadre scolaire, elle a été jugée faible en comparaison internationale. La nécessité de faire des efforts dans ce domaine a été soulignée.

l’utilisateur type d’Internet

Le sondage annuel « Baromedia 2002 » a indiqué une augmentation de la consommation de l’ensemble des médias, vraisemblablement en raison de l’actualité nationale et internationale. La radio a été la plus utilisée (76% des suisses), suivie de la télévision (69%). Les journaux quotidiens (59%) ont perdu du terrain face aux journaux gratuits (56%), confirmant la tendance observée l’an dernier. L’Internet a continué sa progression (31%), de même que le Teletext (23%). Ce dernier, perçu comme neutre dans son traitement de l’information, a le plus inspiré confiance (90%). La crédibilité des médias a globalement augmenté par rapport à 2001. L’Internet est resté la source d’information la moins bien considérée (65%). Concernant les contenus, la présence excessive de publicité a particulièrement irrité les sondés : c’est à la télévision (75%), sous forme de publicité postale (62%), sur les radios privées (48%) ainsi que sur l’Internet (48%) qu’elle est perçue comme la plus gênante. Sa présence dans des magazines (27%), au cinéma (25%), sur le Télétext (20%), dans les quotidiens (19%) et sous forme d’affiches (13%) a été jugée moins contrariante.

Baromedia 2002
Dossier: Umfrage "Baromedia"

La multitude de délits pouvant être commis au moyen de l’Internet a poussé le Conseil fédéral à mettre sur pied un Service national de coordination de la lutte contre la criminalité sur Internet (SCOCI). C’est suite aux pressions exercées par diverses organisations, notamment de lutte contre la pédophilie, et par les cantons, que le Conseil fédéral a annoncé la création, dès janvier 2003, de cet organe de coordination. Muni d’un budget de 1,3 millions de francs, dont deux tiers à la charge des cantons, et employant 9 personnes, il sera le point de contact central pour les personnes souhaitant signaler l'existence de sites suspects. Il effectuera également des recherches des contenus illicites sur Internet et procèdera à des analyses approfondies dans le domaine de la criminalité sur Internet. (Pour la lutte contre la pédophilie sur Internet, voir aussi ici)

lutte contre la criminalité sur Internet

Eine Trendwende im Fernseh- und Radiobereich konnte den neusten Nutzungszahlen nicht entnommen werden. Die Fernsehnutzung stieg im Berichtsjahr in der Deutschschweiz von 137 auf 139 Minuten und in der Romandie von 159 auf 164 Minuten leicht an, wohingegen sie im Tessin von 171 auf 169 Minuten minim zurückging. In allen Sprachregionen blieb die Fernsehnutzung unter den vergleichbaren Werten in den Nachbarländern. In der Deutschschweiz erreichte das Fernsehen durchschnittlich 73,5% der Bevölkerung; der Marktanteil von SF DRS (SF1 und SF2) stieg um 0,1 auf 32,9%. Das im letzten Quartal des Berichtsjahres angestiegene Informationsbedürfnis spiegelte sich in den Zahlen der einzelnen Stationen wider. Insbesondere in der Deutschschweiz konnten SF1 und ausländische Sender mit seriösem Image zulegen; beliebtester ausländischer TV-Kanal war RTL mit einem Marktanteil von 7,7%. Alle ausländischen Sender mit Ausnahme von ZDF mussten Verluste verzeichnen. In der Romandie blieben TF1 (15,9%) und F2 (9,3%) die wichtigsten Konkurrenten für TSR, welches einen Marktanteilverlust von 1,2 auf 31% hinnehmen musste. Der französische Privatsender M6 konnte seine Position von 7,4% auf 8,8 % ausbauen. Der Marktanteil des Tessiner Fernsehens blieb unverändert bei 31,5%. Die beiden grössten italienischen Konkurrenten Canale5 (14,5%) und RAI1 (11,7%) konnten sich hingegen leicht steigern. Der SRG-Forschungsdienst präsentierte im Radiobereich zum ersten Mal Resultate, die mit der neuen elektronischen Messmethode Radiocontrol erhoben worden waren. Dank dem sogenannten „dritten Ohr am Handgelenk“ kann seit 1.1.2001 die Radionutzung in der Schweiz – analog zur Fernsehnutzung dank Telecontrol – elektronisch gemessen werden. Die Schweizer Bevölkerung hörte täglich 113 Minuten lang Radio, wobei der Wert von 115 Minuten in der Deutschschweiz leicht über demjenigen in der Romandie (107) und demjenigen im Tessin (109) lag. In allen Sprachregionen führte die SRG den Markt an (Deutschschweiz 63%, Romandie 56%, Tessin 80%). Bei den Privatstationen hielt Radio 24 die beste Position inne, gefolgt von Radio Z, Radio Top und Radio Argovia.

neusten Nutzungszahlen Radiocontrol

Die jährliche Umfrage „Baromedia 2001“ wies einen starken Aufwärtstrend bei der Internetnutzung aus. 45% der Schweizer Bevölkerung nutzte das Internet regelmässig. Das Radio blieb zwar mit 73% regelmässiger Nutzung auf Platz eins, gefolgt vom Fernsehen mit 66%, der Tagespresse mit 61% und der Gratispresse mit 48%, doch das Internet hatte im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozentpunkte zulegen können. 84% der Befragten gaben an, dem an sich schwach genutzten (18%) Teletext am meisten Vertrauen entgegen zu bringen; als vertrauenswürdig wurde an zweiter Stelle das Radio (75%), dann erst das Fernsehen (69%) und die Presse (67%) genannt.

Baromedia 2001
Dossier: Umfrage "Baromedia"

Die AZ-Medien Gruppe setzte erstmals einen Ombudsmann für ihre Zeitungen und Online-Auftritte ein. In das Amt wurde Josef Rennhard, ehemaliger Chefredaktor des „Beobachters“, gewählt. Der Ombudsmann soll zwischen Nutzerinnen und Nutzern, von Medienberichten betroffenen Personen und Institutionen sowie den Macherinnen und Machern der AZ-Medien vermitteln. Dabei hat er für eine Weiterentwicklung der Diskussionskultur wie auch für Verständnis gegenüber den Regeln und Gesetzesmässigkeiten des Medienalltags zu sorgen.

AZ-Medien Gruppe setzt Ombudsmann für ihr Onlineangebot ein

Im September riefen Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft das Impulsprogramm CH 21 ins Leben, um der Schweiz im internationalen Wettstreit mit den Folgen der Digitalisierung einen Spitzenplatz zu sichern. Oberstes Ziel der privaten Initiative ist es, alle Aktivitäten und Programme zu bündeln und zu fördern, welche die Schweiz in den IKT einen Schritt weiter bringen. Dank dem Dialog zwischen den verschiedenen Interessengruppen soll Transparenz in den Dschungel der helvetischen IKT-Projekte gebracht werden – so beispielsweise durch die Veranstaltung von Kongressen und den Aufbau eines Internet-Portals. Die CH 21 Charta, Herzstück des Impulsprogramms, verpflichtet die Unterzeichnenden, sich aktiv in den zu bearbeitenden Themenbereichen zu engagieren – so insbesondere auf gesellschaftlicher Ebene (z.B. Internet für Frauen), in staatlichen Belangen (E-Government) und in der Ausbildung.

Impulsprogramm CH 21

Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann. Zu einem neuen Designgesetz siehe hier.

Postulalt der Rechtskommission des Nationalrat zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetz (Po. 01.3417)

Die vom Bundesamt für Statistik (BfS) präsentierten neuesten Indikatoren zur Informationsgesellschaft zeigten einen hohen Infrastrukturstandard der Schweiz im Kommunikationsbereich auf. 1999 hatte die Schweizer Bevölkerung mit Fr. 3800 pro Kopf weltweit am meisten für Computer und Mobiltelefone ausgegeben; knapp zwei Drittel besassen im Berichtsjahr ein Handy und ein Drittel surfte regelmässig im Internet. Angesichts der unterschiedlichen Nutzung der Infrastruktur in der Bevölkerung widerspiegelten die Zahlen aber auch eine drohende Spaltung der digitalen Gesellschaft. Das die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine demokratisierende Wirkung hätten, liess sich laut BfS nicht bestätigen. Der digitale Graben trenne Geschlechter, Altersgruppen, Einkommensklassen und Bildungsniveaus. In dieser digitalen Zweiklassengesellschaft sei der typische Webuser nach wie vor jung, männlich und gut gebildet. Auch wenn die Frauen aufholten, verlaufe das Wachstum bei ihnen langsamer. So belief sich der Frauenanteil an den Internetnutzenden im Jahr 2000 erst auf 37%. Zur Überwindung der digitalen Kluft wurden vor allem Hoffnungen in die Vernetzung aller Schulen, in die Weiterbildung der Lehrkräfte und in Weiterbildungsanstrengungen der Privatwirtschaft gesetzt.

hohen Infrastrukturstandard Spaltung der digitalen Gesellschaft

Die Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich stagnierten. Die Deutschschweizer Bevölkerung sah im Berichtsjahr mit 2 Stunden und 17 Minuten pro Tag gleich viel fern wie im Jahr zuvor. Auch im Tessin blieb der Fernsehkonsum stabil (2 Stunden und 51 Minuten); in der Westschweiz verringerte sich dieser um zwei Minuten auf durchschnittlich 2 Stunden und 39 Minuten. Gemäss SRG-Forschungsdienst war der Anteil der SRG-Fernsehsender in der ganzen Schweiz leicht rückläufig. Beide Kanäle von SF DRS erreichten in der Deutschschweiz einen 24-Stunden-Marktanteil von 32,5% (1999: 33,2%). Demgegenüber erzielten Tele 24 2,2% (2,3%) und TV 3 in seinem ersten vollen Sendejahr 3,4%. RTL, SAT 1 und Pro Sieben gaben Marktanteile ab, wobei RTL mit einem Marktanteil von 7,9% (8,5%) dennoch stärkster ausländischer Sender blieb. Zum ersten mal seit der Liberalisierung des Radiomarktes gewann die SRG Anteile auf Kosten der Privatsender. Von 47 auf 51% stieg der Marktanteil der SRG-Radios in der Deutschschweiz, demgegenüber der Anteil der Privatradios von 40 auf 38% sank. Die ausländischen Stationen hielten statt 13 nur noch 11%. Wenn in der Deutschschweiz am wenigsten ferngesehen wurde, so hörte dort die Bevölkerung mit 3 Stunden und 13 Minuten (-7 Minuten) am meisten Radio. Im Tessin waren es 2 Stunden und 28 Minuten (-10 Minuten) und in der Romandie 2 Stunden und 22 Minuten (+ 2 Minuten).

Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich 2000

Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar.

Systemsicherheit im Internet und Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Ende Jahr verabschiedete der Presserat Richtlinien zur journalistischen Ethik im Internet. Dabei sollten die Online-Journalistinnen und -Journalisten auf dieselben Standesregeln verpflichtet werden wie die übrigen Medienschaffenden. Da sich im komplexen Medium Internet die Nuancen zwischen Information, Propaganda, Kommerz und Selbstdarstellung oft verwischten, seien gerade im Internet Tätige zur Unabhängigkeit, Wahrheit, Quellentreue, Fairness, Achtung der Menschenwürde und zum Persönlichkeitsschutz anzuhalten. Im weiteren empfahl der Presserat Online-Medien, klar zwischen journalistischen Inhalten und Werbung zu trennen, Transparenz beim Verwenden von Personendaten walten zu lassen sowie ein Online-Impressum zum Öffentlichmachen der Verantwortung einzurichten. Schliesslich sollten Online-Medienschaffende eine angemessene Aus- und Weiterbildung geniessen.

journalistischen Ethik im Internet

Gemäss einer WEMF-Befragung von 12'300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen.

WEMF-Befragung zur Internetnutzung

Im Versuch, gegen illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden.

illegale Inhalte im Internet

Unter dem Titel E-Schweiz resp. E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194 und 00.3208) und die FDP-Fraktion in einer Motion (00.3298) besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge (00.3194; 00.3208) wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche «guichet virtuel» und «e-voting» setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (CHF 29 Mio. für 2001 und jeweils über CHF 20 Mio. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden (vgl. zur Strategie des Bundesrates die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH); Ip. 00.3242).

«E-Switzerland» (Mo. 00.3190)
Dossier: Vote électronique
Dossier: E-Government

Den Forderungen der Wirtschaft nach aktuelleren und verlässlicheren Zahlen zum Verhalten der Leserschaft im Printbereich – wie sie für die elektronischen Medien täglich geliefert werden – begegnete die AG für Werbemedienforschung (WEMF) mit einem Systemwechsel bei ihren Befragungen. Die „MACH Basic 2000“ basierte auf einer neuen, an internationale Standards angepassten Erhebungsmethode, womit Vergleiche mit der „MACH Basic 99“ nicht mehr zulässig waren. Indem die neue Methode die Aufmerksamkeit vom Werbeträger Zeitung oder Zeitschrift hin zum Werbemittel, dem Inserat, hinlenkt, soll die Messung des Leserschaftsverhaltens möglichst nahe an der Realität sein. Aus der „härteren“ Abfrage der „MACH Basic 2000“ resultierten generell niedrigere Leserzahlen, wobei die Rangfolge innerhalb der verschiedenen Titelgruppen (Tages- und Wochenzeitungen, wöchentliche Zeitschriften, Monats- oder Special-Interest-Titel) stabil blieben. Die meistgelesene Tageszeitung war wie bisher der „Blick“ mit einer Reichweite von 742'000 Leserinnen und Lesern gefolgt vom „Tages-Anzeiger“ mit 616'000 und der „Neuen Zürcher Zeitung“ mit 308'000. Zu den „grossen“ Tageszeitungen mit hohen Leserinnen- und Leserzahlen gehörten im weiteren „Le Matin“ (274'000), die „Berner Zeitung“ (255'000), „24 heures“ und die „Südostschweiz“ (beide 232'000), die „Neue Luzerner Zeitung“ (223'000), die „Aargauer Zeitung“ (221'000), das „St. Galler Tagblatt“ (220'000) und die „Basler Zeitung“ (218'000).

MACH Basic 2000

Als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion seiner Legislaturplanungs-Kommission, die vom Bundesrat eine Lageanalyse zur Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen verlangt hatte. Der Bundesrat war bereit gewesen, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, anerkannte er doch die zentrale Bedeutung der Medien als Akteure im demokratischen Diskurs und wies im Hinblick auf die Revision des RTVG Untersuchungen zur neusten Entwicklung im Bereich der Print- und elektronischen Medien grosse Wichtigkeit zu. Angesichts medialer Indiskretionen und Vorverurteilungen, wie sie beispielsweise im Fall Bellasi erfolgt seien, stelle sich – so Nationalrat Baumann (svp, TG) in einer Interpellation (Ip. 99.3443) – die Frage nach dem journalistischen Ethos und nach einer Ausklammerung von Teilen der Privatsphäre aus der medialen Transparenz. Der Bundesrat warnte in seiner Antwort zum Vorstoss vor einem solchen Schritt, hielt das Öffentlichkeitsprinzip hoch, verwies auf die durch das Recht garantierten Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit und betonte die Verantwortung der Gesellschaft und der Medien selbst gegenüber Fehlleistungen, zu denen verschärfter Wettbewerb führen könne.

publizistischen Wettbewerbes Qualitätssicherung journalistischen Ethos

Der Medienbarometer „Baromedia 2000“, eine im Februar und März des Berichtsjahres durchgeführte repräsentative Umfrage, bestätigte die bisherigen Trends in der Schweizer Medienlandschaft: Ein Vormarsch der elektronischen Medien gegenüber einer eher defensiven Position der Printmedien und die Etablierung des Internets als ernstzunehmendes Medium. Das Radio behielt seine Führungsposition mit 73% regelmässiger Nutzung vor dem Fernsehen mit 63%. Beide elektronischen Medien wurden von den Befragten in erster Linie zu Unterhaltungszwecken genutzt. Die Erosion bei den Tageszeitungen (56%) sowie bei den Wochenblättern (38%) war langsam aber stetig. Dennoch blieben die Tageszeitungen laut Umfrage das führende Informationsmedium. Unaufhaltsam war der Zuwachs beim Internet, in das sich 37% der Schweizer Bevölkerung regelmässig einloggten (+14%). 60% der Internetsurferinnen und -surfer gaben zudem an, das Web primär seiner Informationsfunktion wegen zu nutzen. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit stand nach wie vor der Teletext an erster Stelle (85%), gefolgt vom Radio (77%), den Printmedien (71%), dem Fernsehen (68%) und dem Internet (59%).

Baromedia 2000
Dossier: Umfrage "Baromedia"

Im Mai hatte der Virus „I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt.

Computervirus "I love you

Das Bundesgericht unterstellte in einem neuen Urteil den E-Mail-Verkehr – ähnlich dem Telefonverkehr – unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Deshalb darf und muss ein Internet-Provider Daten zu einer E-Mail nur dann an Strafuntersuchungsbehörden herausgeben, wenn dafür eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei welchem der Provider Swiss Online AG von der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich aufgefordert worden war, der Polizei in einer Strafuntersuchung wegen Erpressung Auskunft über den wahren Absender einer gefälschten E-Mail zu erteilen. In einem anderen Fall von möglicher Computerkriminalität stützte das Bundesgericht das Vorgehen der Behörden und segnete eine Hausdurchsuchung bei einem Provider auf Begehren der baselstädtischen Staatsanwaltschaft ab.

E-Mail-Verkehr unter Schutz des Fernmeldegeheimnisses

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal

Preisüberwacher Werner Marti leitete eine Untersuchung gegen den US-amerikanischen Software-Konzern Microsoft ein, nachdem in einem Vergleich mit den USA erhebliche Preisdifferenzen offensichtlich geworden waren. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten hatten bis zu 40 Prozent mehr für Microsoft-Produkte – unter anderem Betriebssystem Windows 98, Softwarepaket Office 97 Professional sowie Office 2000 Professional – zu bezahlen. Microsoft kam nach eigenen Berechnungen auf eine Differenz von 15 Prozent bei Office 2000, die das Unternehmen als gerechtfertigt und üblich bezeichnete.

Preisüberwacher Microsoft-Produkte

Eine Univox-Studie über das Medienverhalten der Schweizerischen Bevölkerung wies einen Bedeutungszuwachs des Fernsehens aus. Knapp 40% der befragten Personen gaben an, in erster Linie die SRG-Kanäle zu nutzen, um sich zu informieren; hingegen waren es nur 22%, welche die Zeitung als erste Informationsquelle nannten. Dieser seit 1988 beobachtbare Wandel zugunsten des Fernsehens manifestierte sich auch in einem Bedeutungsverlust der SRG-Radios, wobei die DRS-Sender in der Deutschschweiz gegenüber den Westschweizer Schwesterprogrammen mehr Beachtung fanden. Trotz rückläufiger Tendenz blieb die Tageszeitung aber dennoch das am häufigsten genutzte Medium. Zwei Drittel der Erwachsenen lesen sie fast täglich. Seit 1986 stabil war die Zufriedenheit des Publikums mit Presse, Radio und Fernsehen (92% Zufriedene).

Medienverhalten Bedeutungszuwachs des Fernsehens Bedeutungsverlust der SRG-Radios

Angesichts der befürchteten Schwierigkeiten, die der Jahrtausendwechsel provozieren könnte, beauftragte der Bundesrat das VBS im Oktober relativ kurzfristig mit der Einrichtung eines Lagezentrums, dem hauptsächlich die Informationssammlung auf gesamtschweizerischer Ebene obliegen sollte. Der Mitte 1998 als Delegierter für das Jahr-2000-Problem eingesetzte Ulrich Grete zog Ende Jahr Bilanz über seine Tätigkeit, bei der die Sensibilisierung von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie der Bevölkerung für das Problem im Vordergrund gestanden hatte. Grete gab sich – wie schon in seinen im Februar und Mai abgegebenen Prognosen – zuversichtlich, schloss grössere Probleme im Zusammenhang mit dem Sprung der Computer ins Jahr 2000 aus und hielt zu möglichst „normalem“ Verhalten an. Mit seinen Prognosen sollte er Recht behalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen.

Jahrtausendwechsel Ulrich Grete