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In Erfüllung eines Kommissionspostulates der WBK-SR veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2021 einen Bericht über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) von 2022. Der Bericht umfasste zwei Teile, wobei jeweils die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie jene auf EU-Ebene untersucht und verglichen wurden.
Im ersten Teil wurde die Wirksamkeit der Revision untersucht, welche in drei Ziele gegliedert war: «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden». Der Bericht kam zum Schluss, dass sowohl die effizientere Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Umfeld als auch die Verbesserung der Vergütung der Kulturschaffenden bei der Online-Nutzung ihrer Werke grundsätzlich erfolgreich gewesen sei.
Der zweite Schwerpunkt der Revision hatte einen verbesserten Zugang zu Werken zum Ziel. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise eine Schranke für verwaiste Werke eingeführt, welche die Nutzung von Werken, deren Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber unbekannt sind, ermöglichen sollte. Seit der Revision seien so bereits 32 Lizenzen zu historisch und kulturell interessanten verwaisten Werken ermöglicht worden, war dem Bericht zu entnehmen. Trotzdem sehe der Bundesrat hier noch Spielraum für eine Steigerung. So sei etwa eine international vereinbarte Schrankenbestimmung wünschenswert, um auch grenzüberschreitende Nutzungen zu ermöglichen. Zudem sollten die praktischen Erfahrungen mit den «erweiterten Kollektivlizenzen» weiter aktiv geprüft werden, um deren Effekte klarer einschätzen zu können. Diese sollen es ermöglichen, «mit vertretbarem Aufwand eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke zu nutzen».

Der zweite Teil des Berichts widmete sich der «Sicherung des Qualitätsjournalismus und einer freien pluralistischen Presse» sowie einer möglichen Einführung eines Leistungsschutzrechts in der Schweiz.
Journalistische Medien seien zusehends mit verstärkter Konkurrenz der neueren Online-Dienste, wie etwa Twitter, konfrontiert, was zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung der journalistischen Angebote führe. Zum einen würden Online-Dienste für ihre Nutzerinnen und Nutzer Übersichten mit den wichtigsten Informationen und entsprechenden Links zur Verfügung stellen – ohne dafür die kostspieligen und zeitaufwendigen Inhalte selbst erstellen zu müssen. Die journalistischen Medien können zwar auch davon profitieren, weil ihre Dienstleistungen so häufiger aufgerufen werden. Wenn aber Online-Dienste auf sogenannte «Snippets» zurückgreifen – das sind kurze Textausschnitte, die einen Einblick in den Inhalt gewähren –, kann dies auch dazu führen, dass die Personen bereits die Informationen haben, die sie wollten und somit den eigentlichen Artikel gar nicht mehr aufrufen. Dies führe dann unter anderem dazu, dass Online-Dienste attraktivere Werbeplattformen darstellten als die klassischen journalistischen Medien, wie dem Bericht zu entnehmen war.
Ein grosses Problem sei nun, dass diese «Snippets» teilweise so kurz seien, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, womit die journalistischen Medien bei den Online-Diensten keine angemessene Entschädigung für ihren Aufwand einfordern können. Ein Leistungsschutzrecht würde genau hier ansetzen und den Schutz auch auf diese kurzen Textauszüge ausdehnen. Konkret könnten journalistischen Medien ihre Inhalte damit lizenzieren, um damit ihre hohen Schaffungskosten der Inhalte amortisieren zu können. Da die Schweiz in der Revision des URG vorerst auf die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts verzichtet hatte, untersuchte der Bericht stattdessen die Situation in der EU, welche ein solches 2019 im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht geschaffen hatte. Der Bericht kam zum Schluss, dass das koordinierte Vorgehen in der EU erste positive Ergebnisse gezeigt habe und die journalistischen Medien ihre Einnahmen dank dieser Ausweitung des Urheberrechts steigern konnten.
In Frankreich hätten sich die positiven Erfolge aber erst nach einem Gerichtsentscheid gezeigt: Der Grosskonzern Google hatte versucht das neue Gesetz zu umgehen, indem er die verwendeten «Snippets» einfach soweit gekürzt hatte, dass sie nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht fielen. Das Gericht hatte festgestellt, dass Google sich «wettbewerbsmissbräuchlich» verhalten hatte. Dem Grosskonzern wurde «eine marktbeherrschende Stellung» zugesprochen, wodurch es ihm möglich gewesen sei, die journalistischen Medien zu zwingen, die Inhalte auch ohne Vergütung zu teilen. Ob das Schweizer Wettbewerbsrecht einen gleichen Entscheid ermöglichen würde, und ob das Gesetz auch ohne ein solches Urteil Wirkung zeigen würde, sei noch unklar. Daher solle das EJPD prüfen, ob eine unveränderte Übernahme dieser EU-Richtlinie überhaupt zielführend wäre. Der Bundesrat wolle bis Ende 2022 ausserdem eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, in der er die «Ansätze zur Regelung eines Leistungsschutzrechtes» vertieft, um die für die direkte Demokratie wichtigen journalistischen Beiträge auf Online-Plattformen zu vergüten.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG; Pa.Iv. 20.445) beschloss die RK-NR, ein Postulat für Ergänzungen des Strafgesetzbuchs betreffend Cybermobbing und digitaler Gewalt einzureichen. Gegenwärtig enthalte das Strafgesetzbuch zwar verschiedenste Artikel, die zur Bestrafung von Cybermobbing zur Anwendung kommen könnten, allerdings reiche die blosse Erwähnung des Cybermobbings im StGB nicht aus, um die «Nöte der Betroffenen» zu lindern, begründete die Kommission ihren Vorstoss. In der Herbstsession 2021 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an.

Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch (Po. 21.3969)

Samuel Bendahan (ps, VD) a proposé l'introduction de licences globales pour certains biens et services, citant notamment les biens culturels, les logiciels et les prestations d'information. Il estime que des licences globales permettraient, à la fois de prendre en compte les investissements initiaux conséquents et les coûts de reproduction marginaux, mais également d'offrir un accès à l'ensemble de la population.
Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat. Il a rappelé que l'introduction de licences globales avait été débattue dans la révision du droit d'auteur, mais que cette notion avait été biffée du projet.
Le postulat a été classé car il n'a pas été étudié dans le délai imparti.

Examiner les possibilités d'introduction d'un système de licence globale en Suisse pour certains biens et services (Po. 18.3573)

Im Rahmen der Urheberrechtsrevision ersuchte die WBK-SR mittels eines Kommissionspostulats um einen Bericht, in dem die Wirkung der Revision – nach erfolgter Umsetzung – auf die betroffenen Bereiche, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene, aufgezeigt werden soll. Hierbei soll der Berichtsfokus insbesondere auf Verlegerinnen und Verleger sowie auf Medienschaffende gelegt werden. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt. Der Ständerat kam diesem Anliegen nach und nahm den Vorstoss im Rahmen der Urheberrechtsdebatte stillschweigend an.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Ein im Sommer 2015 eingereichtes Postulat Flach (glp, AG) wurde im Rahmen der Sondersession im Mai 2017 zurückgezogen. Der Postulant hatte den Bundesrat dazu eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Leerträgervergütung bei Speichermedien für die Konsumentinnen und Konsumenten transparenter gemacht werden könnte. Rund 60% der Bevölkerung sei gemäss einer Umfrage erst gar nicht darüber im Bilde, dass sie beim Kauf von bspw. DVDs, Mobiltelefonen oder Tablets eine solche Vergütung bezahlen würden.

Speichermedien. Leerträgervergütung für Konsumenten transparent machen

Knapp drei Monate nach Einreichung wurde in der Wintersession 2015 ein Postulat Stöckli (sp, BE), das im Vorfeld der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision einen Bericht zur Verankerung einer flexibleren Kollektivverwertung im Urheberrecht einforderte, zurückgezogen. Der Bericht hätte aufzeigen sollen, inwiefern eine zusätzliche Regelung für eine «erweiterte Kollektivlizenz» die beiden aktuell bestehenden Möglichkeiten einer freiwilligen und obligatorischen Kollektivlizenz in der Schweiz ergänzen könnte. Die Beschränkung auf die beiden bestehenden Instrumente sei laut Postulant insofern problematisch, da zum einen die freiwillige Lizenz auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften beschränkt sei und somit keinen vollständigen Rechteerwerb garantiere. Zum anderen sei die obligatorische Lizenz verhältnismässig rigide und könne sich daher nur schwer an einen raschen Wandel der Werknutzungen anpassen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulats beantragt, jedoch nur, weil er die Relevanz und den Nutzen eines zusätzlichen Instrumentes für durchaus sinnvoll erachtete und daher die Frage einer «erweiterten Kollektivverwertung» im Rahmen der Vernehmlassung darlegen wollte, womit das Anliegen des Postulats erfüllt und ein zusätzlicher Bericht nicht mehr vonnöten wäre. Diese für Hans Stöckli äusserst erfreuliche Rückmeldung war Anlass genug, nicht mehr am Vorstoss festzuhalten.

Flexiblere Kollektivverwertung im Urheberrecht (Po. 15.3849)

Dem Bundesrat folgend stimmte die Kantonskammer in der Frühjahrssession 2015 ohne Gegenantrag einem Postulat Hefti (fdp, GL) zu, welches das Aufzeigen von Risiken beim Tragen von digitalen Brillen im Strassenverkehr verlangt. Ein zu diesem Zwecke erarbeiteter Bericht soll zur Feststellung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auch Aufschluss über bestehende Rechtsvorschriften im internationalen Umfeld bieten sowie versicherungsrechtliche Aspekte im Schadensfall beleuchten.

Risiken beim Tragen von digitalen Brillen

In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien hielt der Bundesrat fest, dass er eine Förderung der Online-Medien zum aktuellen Zeitpunkt nicht als angebracht erachte. Zuerst soll die aufgrund eines Kommissionspostulats angestossene Diskussion um die Ausgestaltung der Leistungen des Service public im Medienbereich geführt werden, so die vorläufige Antwort des Bundesrates auf ein 2012 überwiesenes Postulat Recordon (gp, VD), das die Regierung dazu aufgefordert hatte, mögliche Unterstützungsmassnahmen für Online-Zeitungen aufzuzeigen.

Unterstützung für Online-Zeitungen (Po. 12.3579)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Im Rahmen des Postulats Recordon (gps, VD) wurde der Bundesrat dazu aufgefordert, zu prüfen, inwiefern Online-Zeitungen in der Schweiz unterstützt werden könnten, ohne dass dabei ihre Unabhängigkeit tangiert würde. Im Unterschied zu herkömmlichen Online-Medien bieten diese Online-Zeitungen Informationen ausschliesslich in Form schriftlicher Mitteilungen im Internet an und nicht zugleich auch auf Papier oder in Form von Ton- oder Bild-Sequenzen im Radio oder Fernsehen. Gemäss dem Postulanten wäre eine Teilfinanzierung durch die öffentliche Hand sinnvoll, da diese Projekte neue Diskussionsplattformen bieten. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die in der Sommersession überwiesene Motion der SPK-NR „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“. Bei der Erarbeitung eines Förderkonzeptes seien auch die bestehenden Online-Medien zu berücksichtigen. Der Ständerat folgte der positiven Haltung des Bundesrates und nahm das Postulat in der Herbstsession an.

Unterstützung für Online-Zeitungen (Po. 12.3579)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Während des Berichtjahres wurden mehrere Vorstösse zum Thema Urheberrecht im Internet eingereicht. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat Glättli (gp, ZH) beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern Schweizer Kulturschaffende angemessen für den durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet verursachten Einkommensausfall entgolten werden könnten. Neue Formen der Urheberrechtsentschädigung müssten geschaffen werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Grundrechte und Privatsphäre der Internetnutzer. Mögliche Urheberrechtsentschädigungen wären beispielsweise eine so genannte „Kulturflatrate“ oder eine marginale Abgabe auf den Datendurchsatz. Dasselbe Ziel verfolgte das vom Ständerat überwiesene Postulat Recordon (gp, VD). Auch hier wurde eine liberale Änderung des Urheberrechts angestrebt. Insbesondere sollte der Bundesrat prüfen, inwiefern Pauschalen, welche dann als Entschädigung für die Kulturschaffenden eingesetzt werden könnten, von den Internetusern erhoben werden könnten.

Postulat zum Urheberrecht im Internet (Po. 12.3173)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)
Dossier: E-Government

Der Nationalrat und der Ständerat nahmen zwei fast gleich lautende Postulate Schmid-Federer (cvp, ZH) und Forster-Vannini (fdp, SG) (Po. 09.3521) an, in welchen ein Bericht zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games gefordert wird. Insbesondere soll das Ausmass von exzessiver Internetnutzung (Online-Sucht) in der Schweiz und das damit verbundene Gefährdungspotenzial untersucht werden. Zudem sollen dem Bundesamt für Gesundheit Ressourcen zur Prävention in diesem Bereich zugeteilt werden.

Zwei Postulate zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games

Eine im Auftrag der EU erstellte Analyse konstatierte bei der Realisierung des E-Government für die Schweiz einen beträchtlichen Rückstand auf fast alle anderen europäischen Staaten. Der Bericht und auch der Delegierte für die Informationsstrategie des Bundes erklärten dies unter anderem mit den föderalistischen Strukturen und – ähnlich wie beim ebenfalls schlecht platzierten Deutschland – mit der starken Stellung des Datenschutzes. Für Bundeskanzlerin Huber-Hotz ist der Strategiewechsel bei der für das schweizerische E-Government zentralen Internet-Seite www.ch.ch weitgehend darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz die meisten Kontakte der Bürger mit der Verwaltung (Steuern, Dienstleistungen, Bewilligungen etc.) nicht mit dem Zentralstaat, sondern mit den kommunalen und kantonalen Behörden stattfinden. Angesichts der Vielzahl dieser Anbieter sei es deshalb ein Gebot der Vernunft gewesen, die Internet-Seite als nationales Einstiegsportal und als Kontaktvermittlerin und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als umfassendes „guichet virtuel“ zu realisieren. (Siehe dazu die Antworten des Bundesrates auf die Anfrage Leutenegger (fdp, ZH) (05.1011), sowie die Interpellationen Amgwerd (cvp, JU) (05.3082) und Riklin (cvp, ZH) (05.3057)). Mit der Überweisung eines Postulats Noser (fdp, ZH) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, abzuklären, ob Fortschritte beim E-Government möglich wären, wenn für gewisse Bereiche (z.B. Informationsvermittlung) auch Private zugelassen würden.

E-Government im freien Wettbewerb (05.3239)
Dossier: E-Government

Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Rechtskommission an, das den Bundesrat bittet, bei den laufenden Revisionsarbeiten bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft zu prüfen, inwieweit den Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 und den in der EU weiterentwickelten Standards sowie der seitherigen Entwicklung bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken Rechnung getragen werden kann. Zu einem neuen Designgesetz siehe hier.

Postulalt der Rechtskommission des Nationalrat zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetz (Po. 01.3417)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar.

Systemsicherheit im Internet und Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Angesichts des sich fortsetzenden Wandels in Richtung Personalisierung und Kommerzialisierung in der politischen Kommunikation wurden im Berichtsjahr die Auswirkungen der medialen Begleitung der Bundesrats- und Nationalratswahlen Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Die Kritik wendete sich insbesondere gegen eine „Amerikanisierung der Berichterstattung“. Bundesrat Leuenberger forderte überdies die Einsetzung eines Medienrats mit angesehenen Fachleuten – nicht zur Behandlung von Beschwerden oder zur Ausübung von Zensur, sondern als Anstoss für eine Qualitätsdiskussion. Mit der Überweisung eines Postulat Weigelt (fdp, SG) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Schaffung eines Medienrats im Vorfeld der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu prüfen.

„Amerikanisierung der Berichterstattung“ Schaffung eines Medienrats

Ein Postulat Onken (sp, TG), das um einen Bericht zu Entwicklung, Chancen und Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ersuchte und dabei insbesondere die soziokulturellen, arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Konsequenzen aufgezeigt haben wollte, wurde vom Ständerat angenommen.

Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien