Die Diskussion um die Anwendung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Medien erreichte im Berichtsjahr ihren vorläufigen Höhepunkt mit der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit im “Mikrowellen”-Fall . Der Ständerat lehnte im Dezember eine 1997 von der grossen Kammer überwiesene Motion ab, die eine Revision des UWG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt hatte. Die kleine Kammer überwies aber ein Postulat seiner Rechtskommission mit gleichem Wortlaut. Hängig war in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE). Sie verlangt in Form einer allgemeinen Anregung eine Änderung des UWG, um die Einschränkung einer kritischen Medienberichterstattung und unabhängigen Konsumenteninformation zu verhindern. In der Begründung seines Vorstosses kritisierte Vollmer das “Kassensturz”-Urteil des Bundesgerichts.

UWG “Mikrowellen”-Fall  “Kassensturz”-Urteil