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Im Jahr 2018 wurde das Verhältnis zwischen Medien und Wissenschaft von verschiedenster Seite thematisiert. Wie bereits ein Journalistikprofessor der Università della Svizzera italiana in einem im Herbst 2017 erschienenen Buch gefordert hatte, bestärkten im Folgejahr weitere Kommunikationswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Notwendigkeit einer verstärkten Aufklärung durch die Wissenschaft im digitalen Medienzeitalter, in dem Desinformationen einfacher verbreitet werden könnten. Professor Mark Eisenegger, Leiter des Forschungszentrums Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) an der Universität Zürich, initiierte mit zwei Medienforschenden aus Deutschland und Österreich eine Charta für eine öffentliche Kommunikationswissenschaft, die Forscherinnen und Forscher der Kommunikations- und Medienwissenschaften dazu auffordern soll, gesellschaftliche Diskurse stärker zu verfolgen und mit ihrem Wissen zur Versachlichung von Diskussionen beizutragen.
Auf verstärkte Kollaboration setzten im selben Jahr die SRG, Ringier, die ETH Lausanne und Triangle Azur – ein Kooperationsnetzwerk der Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg – mit der Lancierung der «Initiative for Media Innovation» zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Medien. Im Rahmen der Kollaboration sind etwa Projekte zu Fake News, Datenjournalismus oder künstlicher Intelligenz vorgesehen, die aus einem jährlich erneuerten Fonds über CHF 650'000 finanziert werden.
Ebenfalls im Jahr 2018 ging das vom ehemaligen SRG-Wissenschaftsjournalisten Beat Glogger initiierte elektronische Wissenschaftsmagazin «higgs» online. Wie bereits die im Jahr 2015 lancierte Wissensplattform der Schweizer Politologinnen und Politologen mit dem Namen «DeFacto» stellt auch «higgs» seine Artikel der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung.

Initiative for Media Innovation

Am Swiss Media Forum 2011, das zum ersten Mal stattfand, äusserte sich Bundesrat Johann Schneider-Ammann zur staatstragenden Funktion der Medien und der gebotenen Qualität, die sich in Objektivität, Korrektheit, Unabhängigkeit, Vielfältigkeit, Verständlichkeit und Konstanz niederschlagen soll.

Swiss Media Forum 2011

Der Presserat nahm im Berichtsjahr zum ersten Mal mehr als hundert Beschwerden entgegen, was Presseratspräsident Peter Studer nicht zuletzt auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad des Presserates in der Öffentlichkeit und die intensivere Auseinandersetzung mit medienethischen Belangen zurückführte. Von den 103 eingegangenen Beanstandungen (2002: 91) wurden 30 ganz oder teilweise gutgeheissen. 15-mal sah der Presserat die Privatsphäre ohne überwiegendes öffentliches Interesse verletzt, 11-mal das Fairnessverbot. Im übrigen betrafen die Stellungnahmen des Rats die Unterlassung von Berichtigungen nach Falschmeldungen, die Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots sowie Diskriminierungen. 45 Verfahren waren noch hängig.

Presserat erhielt 2003 erstmals mehr als hundert Beschwerden

Le Conseil suisse de la presse a traité 91 cas durant l’année sous revue, soit 23 de plus que l’an dernier. 23 plaintes ont été approuvées, partiellement ou intégralement. Ce résultat est constant par rapport aux autres années. 24 plaintes ont été rejetées. Le principal motif invoqué pour en justifier la saisine a été la violation de la sphère privée. L’instance s’est par ailleurs spontanément chargée d’examiner si « l’affaire Borer » (traitée dans la suite de ce chapitre) correspondait à un tel cas de figure.

Conseil suisse de la presse a traité 91 cas

Beim Presserat gingen im Berichtsjahr erneut mehr Beschwerden ein als in den vergangenen Jahren. Hatten 1999 noch 39 Klagen behandelt werden müssen, war die Zahl im Jahr 2000 auf 55 gestiegen und belief sich im Berichtsjahr auf 68. Zwei Fälle griff der Presserat von sich aus auf, und 70 Verfahren wurden abgeschlossen. Die Mehrarbeit wurde unter anderem auf die wachsende Bedeutung des Rats als Organ der medialen Selbstreflexion zurückgeführt. Die Statistik widerspiegelte zudem die vermehrte Bereitschaft, das Gremium auch wegen unbedeutenderen Angelegenheiten anzurufen: die Zahl der abgewiesenen Beschwerden stieg auf 25 (1999: 11; 2000: 17) sowie diejenige der zurückgezogenen Beschwerden auf 15 (1999: 4; 2000: 9). Im Präsidialverfahren, das im Jahr 2000 zur Entlastung des Presserats von Fällen untergeordneter Bedeutung eingeführt worden war, konnten 32 Fälle erledigt werden. Gutgeheissen wurden 6, teilweise gutgeheissen 18 Beschwerden. Von den 54 Stellungnahmen, die der Rat im Berichtsjahr veröffentlichte, betrafen 20 den Persönlichkeitsschutz, wobei es in etlichen Fällen nicht „nur“ um die Privat-, sondern auch um die Intimsphäre gegangen war. Unlautere Recherchen und die Behandlung von Leserbriefen standen an zweiter bzw. dritter Stelle.

Presserat erhielt erneut mehr Beschwerden als im Vorjahr

Peter Studer, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS sowie des „Tages-Anzeigers“ und seit Februar des Berichtsjahres neu gewählter Präsident des Presserates, legte die künftige Agenda des Rates dar. Dabei betonte er unter anderem die Wichtigkeit eines stärkeren Einbezugs der Verleger in die mediale Selbstkontrolle, einer besseren Berücksichtigung der Medienethik in der hausinternen Aus- und Weiterbildung sowie einer dezidierten Abwehr von Verrechtlichungstendenzen im Mediensektor. Entgegen Studers Empfehlung entschied sich die Trägerschaft des Presserats jedoch gegen einen Einbezug der Verlegerseite und lehnte die Erweiterung des Stiftungsrats durch Verleger und Veranstalter der elektronischen Medien ab.

Präsident des Presserates

Die Bundesanwaltschaft ermittelte aufgrund einer Anzeige des Bundesamts für Polizei (BAP) gegen drei Journalisten des „Sonntags-Blicks“ wegen Veröffentlichung geheimer Unterlagen. Auslöser war ein Artikel über geheime Ermittlungen mehrerer Kantone in Kooperation mit dem BAP und Interpol gegen einen internationalen Mafiaring gewesen. Im „Fall Jagmetti“ bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach ein Redaktor der „Sonntags-Zeitung“ wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen zu einer Busse von 800 Fr. verurteilt worden war. In seiner Urteilsbegründung hielt das Bundesgericht fest, die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibe grundsätzlich strafbar. Eine im Licht der Meinungsäusserungsfreiheit grosszügigere Gesetzesauslegung lehnte das Gericht als unzulässig ab. Im weiteren stützte das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche im Zusammenhang mit der 1997 ausgestrahlten Sendung „L’honneur perdu de la Suisse“ den Verantwortlichen der Télévision Suisse Romande (TSR) eine Verletzung der Programmbestimmungen vorgeworfen hatte. Der Sendebeitrag, in welchem die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg thematisiert worden war, habe es gemäss Urteil des Bundesgerichts an Objektivität und Transparenz mangeln lassen.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Drei von 25 Beschwerden wurden im Berichtsjahr von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Dabei handelte es sich um eine Beanstandung beim „Kassensturz“ wegen Schleichwerbung für das Magazin „Saldo“, um eine Beschwerde gegen einen Beitrag von „Schweiz aktuell“ über verseuchte Eier wegen irreführender Illustration sowie gegen eine Ausgabe der Presse-TV-Rubrik „Motorshow“, in welcher gemäss UBI tendenziös über die Volksinitiative „Avanti“ berichtet worden war. Die UBI erachtete die Vorkehrungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen bei den beiden DRS-Sendegefässen als ungenügend und beantragte deshalb beim UVEK die Verfügung entsprechender Massnahmen. Zwei der 25 Beschwerden hatten Radio-, die übrigen Fernsehbeiträge betroffen – wobei hier zwei Drittel der Beanstandungen Sendungen des Fernsehens DRS, je eine des TSR sowie des TSI und fünf solche von privaten Veranstaltern bemängelt hatten.

Im Jahr 2000 hiess die UBI drei Beschwerden gut

Im Ehrverletzungsstreit, der auf den sogenannten "Historikerprozess" folgte, hiess das Bundesgericht die Klage des Zürcher Anwalts Frick gegen einen Journalisten des Tages-Anzeigers gut mit der Begründung, das Prinzip der Unschuldsvermutung hätte respektiert werden müssen. Der Journalist hatte im Dezember 1989 in einem Artikel die These eines Historikers und dessen Vorwürfe gegen Wilhelm Frick, dieser sei 1940 in einen Putschversuch verwickelt gewesen, übernommen, ohne die Quellen zu überprüfen. Eine generelle Pflicht für Medienschaffende, Angaben in wissenschaftlichen Arbeiten anhand der Primärquellen zu überprüfen, besteht allerdings nicht. Laut Angaben des Bundesgerichts ergibt sich eine solche Pflicht jedoch dann, wenn kumulativ ein schwerer Angriff auf die Ehre erhoben werde und überdies die Sekundärquelle die Primärquelle nicht wörtlich zitiere. Dann müsse mit der Möglichkeit einer eigenen Wertung des Zweitautors gerechnet werden.

Historikerprozess