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Die FDP verzeichnete in den Nationalratswahlen 2019 moderate Verluste. Die Partei verlor 1.3 Prozentpunkte beim Wähleranteil (neu: 15.1 Prozent) sowie vier Mandate (neu: 29 Sitze) und blieb trotzdem die drittstärkste Kraft im Parlament – hinter der SVP und der SP.
Eines der Hauptthemen dieser Wahlen war das Klima, was sich bereits in den kantonalen Erneuerungswahlen angekündigt hatte und wie die Erfolge der Grünen und der Grünliberalen bestätigten. Dennoch brachten die neue Positionierung der FDP in der Klimafrage und die Formulierung eines neuen entsprechenden Positionspapiers keine Erhöhung des Wähleranteils und wirkte sich gemäss den Autoren und Autorinnen des Wahlbarometerberichts sogar negativ auf den Formstand der Partei aus. Der Freisinn profitierte somit wohl nicht von ihrem Kurswechsel, den Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) laut Medien auch nicht als Wahlkampfmanöver verstanden wissen wollte. Die Relevanz anderer Themen hatte sich bereits im Juni im Wahlbarometer angekündigt; damals wollten die FDP-Sympathisantinnen und -Sympathisanten die Partei aber vor allem wegen Themen wie der Altersvorsorge und den Beziehungen zur EU wählen.

Für ihre Wahlkampagne verwendete die FDP neu den Slogan «Gemeinsam weiterkommen», was so viel bedeute, wie «wir machen Politik von Menschen für Menschen», wie Parteipräsidentin Petra Gössi Anfang Jahr im Blick erklärte. Während der Wahlkampagne griff die FDP erneut ihre schon in den kantonalen Wahlen erprobte Strategie «Door2Door» auf. Zudem lancierte sie eine spezielle Wahlkampagne auf sozialen Medien – ein Novum für die Schweiz, wie der Tages-Anzeiger berichtete. Dazu habe die FDP ihr Parteiprogramm in knackige Sätze aufgeteilt und diese auf unterschiedliche Bildmotive gepackt, wie die Zeitung erklärte. Sodann kaufte die Partei Facebook- und Instagram-Reichweite. Nachdem die Werbung eine Weile auf den Kanälen kursiert war, wertete die FDP aus, welche Bilder funktionierten. Letztlich kaufte die FDP Reichweite im grossen Stil, jedoch nicht mehr flächendeckend, sondern auf die Nutzergruppe zugeschnitten, die zuvor besonders intensiv mit der jeweiligen Werbung interagiert hatte.
In den Medien ebenfalls auf Aufmerksamkeit stiess die als historisch definierte Listenverbindung zwischen der FDP und der CVP im Kanton Tessin, da die zwei Parteien im Südkanton bisher traditionell die grössten Gegenspieler waren, wie die NZZ betonte.

Resultate der FDP bei den Nationalratswahlen 2019

Mit einer im März 2018 eingereichten Motion verfolgte die RK-SR zwei Ziele: Erstens sollen soziale Netzwerke rechtlich dazu verpflichtet werden, als Ansprechpartner für die schweizerischen Behörden sowie zur einfacheren Einreichung von Beanstandungen durch die Nutzerinnen und Nutzer eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz einzurichten. Zweitens soll die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv werden, um eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu finden. Wie es der Bundesrat beantragt hatte, stimmten im Mai bzw. Dezember 2018 beide Räte dem Vorstoss stillschweigend zu.

Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland (Mo. 18.3379)
Dossier: Rechtsdurchsetzung im Internet

Der Bundesrat ging bei der Interpretation der ihm vom Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) auferlegten Pflicht zur Information der Öffentlichkeit einen Schritt weiter und startete im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 einen Pilotversuch mit Videos, in welchen die Abstimmungserläuterungen visualisiert wurden. Die Abstimmungsvideos zu den Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie zur Asylgesetzrevision wurden auf dem rund ein Jahr zuvor eingerichteten Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen aufgeschaltet. In ihrer Medienmitteilung machte die Regierung darauf aufmerksam, dass die Produktion der Videos lediglich je rund CHF 5000 gekostet hätte, was im Rahmen des ordentlichen Budgets liege. Um den Informationsgewohnheiten besser zu entsprechen, wolle der Bundesrat auch mittels Multimedia informieren.
Die beiden Videos wurden laut Bundesrat rund 55'000 Mal aufgerufen, was eine Fortsetzung des Pilotprojektes nahelege. Entsprechend wurden auch für die Abstimmungsvorlagen vom September (Volksinitiative Grüne Wirtschaft; Volksinitiative AHVplus; Bundesgesetz über den Nachrichtendienst) multimediale Abstimmungserläuterungen produziert. Im Gegensatz zu den ersten Produktionen wurden zusätzlich Untertitel für Hörbehinderte erstellt und eine verbesserte Strukturierung der visuellen Erläuterungen vorgenommen.
Laut Medienbericht vom Oktober wurden die drei September-Videos rund 65'000 Mal angeklickt und der Bundesrat liess entsprechend auch eine visuelle Abstimmungserläuterung für die im November anstehende Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative erstellen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Gestützt auf die Artikel 10 und 11 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) eröffnete der Bundesrat im April einen Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen. Die beiden Artikel verpflichten den Bundesrat zu einer aktiven Information und Beziehung mit der Öffentlichkeit. Die Kommunikationsoffensive der Regierung wurde unterschiedlich aufgenommen. Die öffentliche Nutzung war zwar vorerst äusserst zaghaft, – es gab kaum Abonnenten oder Besuche und die Kommentarfunktion wurde deaktiviert – die bundesrätliche Social-Media-Offensive stiess allerdings vor allem der SVP sauer auf, was in einer Interpellation von Christoph Mörgeli (svp, ZH) kulminierte. Der SVP-Nationalrat wollte unter anderem wissen, wie hoch die Kosten für die "Behördenpropaganda" seien. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf seine rechtliche Pflicht zu Information hin und teilte mit, dass die Filmproduktionen im Rahmen der bestehenden Aufgabenerfüllung und ohne zusätzliche Finanzressourcen erstellt würden. Die Videos hätten in den bisherigen rund sechs Monaten CHF 2000 gekostet – für einen Kameramann und eine Off-Sprecherin. Die wenn auch sehr zurückhaltende Social-Media-Strategie der Regierung stiess freilich auch auf Lob, so etwa bei Fathi Derder (fdp, GE), der es an der Zeit fand, dass die Behörden auch neue soziale Medien als Informationskanal nutzen.

Youtube-Kanal für Bundesratsinformationen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Nachdem die Kundgebung „Tanz dich frei“ im Mai des Berichtsjahres um die 50 Verletzte gefordert und Kosten von mehr als CHF 2 Mio. verursacht hatte, wandte sich die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit einem Schreiben an Facebook und bat um die Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten der Organisatoren, die über die Social Media Plattform zur Kundgebung aufgerufen hatten. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe der Daten und liess verlauten, dass diese Informationen entweder über ein internationales Rechtshilfegesuch erlangt werden müssten oder die Schweiz den Nachweis zu erbringen habe, dass die eidgenössische Strafprozessordnung die Herausgabe solcher Daten vorsehe. Laut eigenen Angaben erhielt Facebook in der ersten Hälfte des Berichtsjahres aus der Schweiz insgesamt 32 Anfragen zu Registrierungen, wobei nur in vier Fällen die gewünschte Auskunft erteilt wurde, was klar unter dem internationalen Schnitt liegt. In Beantwortung einer Interpellation Vogler (csp, OW) (Ip. 13.3986) führte der Bundesrat die tiefe Erfolgsquote in erster Linie auf mangelnde Schulung der eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf formale Anforderungen und Kenntnisse der Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zurück.

Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten

Im Oktober präsentierte die Landesregierung einen in Erfüllung eines Postulats Amherd (cvp, VS) erstellten Bericht zur Rechtslage in Bezug auf Social Media in der Schweiz. Der Bericht ortet keine namhaften gesetzgeberischen Lücken im schweizerischen Recht, die gar die Schaffung eines eigenen Spezialgesetzes erfordern würden. Bei umsichtiger Anwendung der bestehenden, oftmals allgemein gehaltenen Bestimmungen wie beispielsweise derjenigen im Datenschutzgesetz sowie im Straf- und Zivilgesetzbuch könnten die meisten Herausforderungen von Netzwerkplattformen gemeistert werden. Erschwert würde die Durchsetzung bestehender Regelungen jedoch durch den internationalen und teils anonymen Charakter der Kommunikation über Social Media Kanäle. Gesetzlichen Anpassungsbedarf prüfen will der Bundesrat etwa für einzelne Aspekte in den Bereichen Daten- und Jugendmedienschutz sowie in der Frage zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Dienstleistern. Diesbezüglich reagierte die Regierung auf ein Urteil des Bundesgerichts vom Februar, das die Tageszeitung „Tribune de Genève“ (TdG) für persönlichkeitsverletzende Beiträge in einem auf der Homepage der Zeitung abrufbaren Blog verantwortlich gemacht hatte. Auf der Internetseite des Tagblattes ist jedermann berechtigt, einen Blog zu führen. Diese Rechte hatte auch Eric Stauffer, Präsident des populistischen Mouvement citoyens genevois (MCG), wahrgenommen und in einem seiner Beiträge den ehemaligen Direktor der Genfer Kantonalbank attackiert. Die höchste richterliche Instanz der Schweiz war zum Schluss gekommen, dass die TdG mittels zur Verfügung stellen der Plattform zur Persönlichkeitsverletzung beigetragen habe und laut geltendem Recht zur Verantwortung zu ziehen sei.

Rechtslage in Bezug auf Social Media

Ebenfalls mit sozialen Netzwerken beschäftigte sich ein Postulat Amherd (cvp, VS), welches die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie Kinder vor den schädlichen Auswirkungen von Social Media geschützt werden können. Die Regierung teilte mit, dass sie das Anliegen bereits im aus der Erfüllung des Postulats Amherd „Rechtliche Basis für Social Media“ stammenden Bericht sowie mit dem Nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" Rechnung trägt. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Wintersession ohne Diskussion.

Social Media

Auch nach diesem Entscheid sieht Hanspeter Thür noch Handlungsbedarf bezüglich des Datenschutzes. So kritisierte er die automatische Informationsübermittlung an soziale Netzwerke via Social-Media-Buttons, den sogenannten Cookies. Thür ist der Ansicht, dass das zwanzigjährige Datenschutzgesetz den technologischen Entwicklungen bald angepasst werden muss.

Social-Media-Buttons

Mit der Überweisung des Postulats von Nationalrat Schwaab (sp, VD) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Aufnahme eines Rechts auf Vergessen im Internet in das Bundesrecht zu prüfen. Damit sollen insbesondere soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Speicherung von personenbezogenen Daten auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. In seinem aus der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz resultierenden Bericht gelangt er zu einer übereinstimmenden Auffassung.

Recht auf Vergessen im Internet (Po. 12.3152)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Anzahl Facebook-Nutzer in der Schweiz ist im Berichtsjahr auf hohem Niveau stagniert. Während die Zunahme der aktiven Nutzer im Vorjahr noch 39% betrug, belief sie sich im Berichtsjahr nur noch auf 9,2%. Ausserdem zeigte sich der Trend, dass die Facebook-Nutzer zusehends älter werden. Inzwischen ist mehr als jeder zehnte Nutzer in der Schweiz über 50 Jahre alt.

Die Anzahl Facebook-Nutzer in der Schweiz ist 2012 auf hohem Niveau stagniert

Soziale Medien wie Facebook, Youtube und Twitter wurden 2011 primär von einer jüngeren Generation genutzt. Jedoch liess sich eine Verschiebung der Zielgruppen beobachten. Facebook zum Beispiel wurde zunehmend von Politikern verwendet, um mit ihren Wählerinnen und Wählern in Kontakt zu treten. Auf einfachem und schnellem Weg können Kandidierende ihre Ansichten verbreiten und Anhänger für ihre Sache gewinnen. Andererseits stehen Politiker in den sozialen Netzwerken ständig unter Beobachtung, was im konkreten Fall des Aargauer FDP-Grossrats Daniel Heller zu einem kleinen Medienspektakel geführt hat. Der Lokalpolitiker hatte auf seinem Profil öffentlich Bundesrätin Doris Leuthard diffamiert. Anlass war der Entscheid des Bundesrats zum Ausstieg aus der Atomenergie. Zuerst stritt Heller ab, Autor des umstrittenen Eintrags zu sein, um sich dann schlussendlich doch noch dazu zu bekennen. Der Vorfall zeigte exemplarisch, dass die neuen sozialen Medien für Politiker neben Vorteilen auch Gefahren bergen.

Nutzung von Social Media

Neben Google geriet auch Facebook ins Visier des Datenschützers. Anfang Juni 2011 hatte die Internetseite die automatische Gesichtserkennung aktiviert. Hanspeter Thür überlegte sich, dem Netzwerk selber beizutreten, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Auch Apple geriet unter Druck von Datenschützern und Politik, weil die Firma Aufenthaltsorte von i-Phone-Nutzern erfasst, überträgt und aufbewahrt. Eine internationale Prozedur wurde lanciert und die Schweiz steht in Kontakt mit mehreren Staaten.

Facebook Apple

Das Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ hat im Berichtjahr ein erstes Social Media Ranking durchgeführt und dabei ermittelt, wie gut sich Schweizer Firmen in sozialen Netzwerken im Internet verkaufen. Platz 1 belegte dabei die Swisscom, die es versteht, schnell zu reagieren und sich dialogstark zu verhalten. Ebenfalls gut positioniert waren Uhrenmarken sowie die Migros. Schlecht schnitten die Post (Rang 31), Coop (Rang 37) oder die BKW (Rang 45) ab.

Social Media Ranking von Schweizer Firmen

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte bereits 2009 in Sachen Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Das 2010 erfolgte Eingeständnis von Google, in verschiedenen Ländern (darunter auch die Schweiz) private Daten aus Drahtlosnetzwerken aufgezeichnet zu haben, soll laut Thür ins laufende Verfahren eingebracht werden. Ebenfalls negativ äusserte sich Thür zum sozialen Netzwerk Facebook, das auch Daten von Nichtmitgliedern sammle.

Google Street View Facebook