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  • Noser, Ruedi (fdp/plr, ZH) NR/CN

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In der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen seien auf der Basis eines Schwerpunktplans bereits zahlreiche Massnahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung umgesetzt worden; so etwa ein Online-Schalter für Unternehmen («EasyGov.swiss») oder Services wie «E-Mehrwertsteuer», «E-Umzug» oder «E-Voting». In Zukunft würden weitere Möglichkeiten für elektronische Kontakte zwischen der Bevölkerung oder der Wirtschaft und den Behörden geschaffen. Deshalb sehe der Bundesrat das Anliegen der Motion Noser (fdp, ZH) als erfüllt, erklärte die Regierung in ihrem Bericht vom 8. März 2019 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2018 (BRG 19.006). Der entsprechende Antrag auf Abschreibung wurde von den Kammern gutgeheissen.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Nachdem die SPK-SR die Motion Noser (fdp, ZH) zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, überwies in der Frühjahrssession 2016 auch die kleine Kammer das Anliegen ohne Diskussion.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Ohne Diskussion überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2015 eine Motion von Ruedi Noser (fdp, ZH), der damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben will. Noser will den Bundesrat insbesondere verpflichten, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen und elektronische Informations- und Kommunikationsmedien derart anzubieten, dass Behördengänge möglichst unbürokratisch und effizient auf elektronischer Basis abgewickelt werden können. In seiner Begründung zitierte der Zürcher Freisinnige den Global Information Technology Report 2015 des WEF, laut dem die Schweiz bezüglich der Fähigkeit der Behörden, ICT zu nutzen, lediglich den 48. Rang belegt (von 143 untersuchten Staaten). Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion und verwies auf die in diese Richtung tätige Arbeitsgruppe E-Government.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Die durch den Ständerat 2011 vorgenommene Änderung der Motion Noser (fdp, ZH), die eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung von E-Billing vorsah, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat gutgeheissen. Damit wurde die modifizierte Motion überwiesen und der Bundesrat beauftragt, den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung möglichst rasch elektronisch zu organisieren.

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (09.3396)
Dossier: E-Government

Ebenfalls im Rahmen der Strategie E-Government überwiesen beide Räte eine Motion Noser (fdp, ZH), die zum Ziel hat, E-Billing einzuführen, also den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung künftig nur noch elektronisch zu organisieren. Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, dass die Bundesverwaltung von Lieferanten nur noch elektronische Rechnungen entgegennimmt und somit ein Signal für die Wirtschaft setzt. Der Bundesrat selber beantragte die Annahme der Motion, bedingte sich aber eine längere Übergangsfrist aus. Der Motionär hatte die Frist auf 2012 angesetzt. Der Nationalrat nahm die Motion mit dieser relativ kurzen Frist, die auch von Seiten der Vertreter der KMU bemängelt wurde, an. Der Ständerat änderte sodann die Frist und nahm die modifizierte Motion knapp mit Stichentscheid des Präsidenten an. Die Beratung des Nationalrats über die modifizierte Fassung stand im Berichtjahr noch aus.

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (09.3396)
Dossier: E-Government

Eine im Auftrag der EU erstellte Analyse konstatierte bei der Realisierung des E-Government für die Schweiz einen beträchtlichen Rückstand auf fast alle anderen europäischen Staaten. Der Bericht und auch der Delegierte für die Informationsstrategie des Bundes erklärten dies unter anderem mit den föderalistischen Strukturen und – ähnlich wie beim ebenfalls schlecht platzierten Deutschland – mit der starken Stellung des Datenschutzes. Für Bundeskanzlerin Huber-Hotz ist der Strategiewechsel bei der für das schweizerische E-Government zentralen Internet-Seite www.ch.ch weitgehend darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz die meisten Kontakte der Bürger mit der Verwaltung (Steuern, Dienstleistungen, Bewilligungen etc.) nicht mit dem Zentralstaat, sondern mit den kommunalen und kantonalen Behörden stattfinden. Angesichts der Vielzahl dieser Anbieter sei es deshalb ein Gebot der Vernunft gewesen, die Internet-Seite als nationales Einstiegsportal und als Kontaktvermittlerin und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als umfassendes „guichet virtuel“ zu realisieren. (Siehe dazu die Antworten des Bundesrates auf die Anfrage Leutenegger (fdp, ZH) (05.1011), sowie die Interpellationen Amgwerd (cvp, JU) (05.3082) und Riklin (cvp, ZH) (05.3057)). Mit der Überweisung eines Postulats Noser (fdp, ZH) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, abzuklären, ob Fortschritte beim E-Government möglich wären, wenn für gewisse Bereiche (z.B. Informationsvermittlung) auch Private zugelassen würden.

E-Government im freien Wettbewerb (05.3239)
Dossier: E-Government