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  • Schweiger, Rolf (fdp/plr, ZG) SR/CE

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Eine in der Herbstsession 2010 vom Ständerat angenommene Motion Schweiger (fdp, ZG) zum Thema Jugendmedienschutz, welche die Entwicklung eines Medienführerscheins für Jugendliche samt Verankerung im Lehrplan 21 forderte, wurde im März des Berichtsjahrs vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat und eine Mehrzahl der Nationalräte beriefen sich auf die Souveränität der Kantone im Bereich der Volksschule. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf bereits bestehende Programme hin, wie etwa das nationale Medienkompetenz-Programm, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen lanciert worden ist.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Ständerat überwies in der Sommersession die Motion Schweiger (fdp, ZG), welche Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Schutz der Kinder auf elektronischen Netzwerken fordert. In der Wintersession wurde im Nationalrat überdies die Motion Hochreutener (cvp, BE; 06.3554) gutgeheissen, die den Bundesrat auffordert, die Massnahmen gegen Internetpornographie, die er aufgrund der Motion Schweiger treffen wird, auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)