Im November 2022 bekräftigte die RK-NR ihren Entscheid für die Einführung eines neuen Straftatbestands für Cybermobbing. Nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen entschieden hatte, beantragte die RK-NR ihrem Rat abermals mit grosser Mehrheit, der entsprechenden parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG) Folge zu geben. Sie hatte inzwischen vom Bericht des Bundesrates zu Ergänzungen des Strafgesetzbuches zu Cybermobbing Kenntnis genommen und war anders als der Bundesrat der Ansicht, dass Mobbing-Handlungen im Internet durch das geltende Strafrecht nicht ausreichend abgedeckt seien. Der Nationalrat folgte seiner Kommission in der Wintersession 2022 mit 154 zu 36 Stimmen bei 3 Enthaltungen und gab der Initiative Folge. Der ablehnende Antrag von Andreas Glarner (svp, AG) fand ausserhalb der SVP-Fraktion keine Unterstützung.
Neuer Straftatbestand Cybermobbing (Pa.Iv. 20.445)- Schlagworte
- Datum
- 6. Dezember 2022
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 20.445
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2022, S. 2183 f.
- Bericht RK-NR vom 11.11.22
- 24H, 7.12.22
von Karin Frick
Aktualisiert am 19.11.2023
Aktualisiert am 19.11.2023