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Im Sinne einer effizienten, rasch urteilenden und kostengünstigen Justiz soll bei Nichterscheinen der beschuldigten Person sofort eine Verhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt und damit von einer zweiten Vorladung abgesehen werden können. Dies verlangte eine parlamentarische Initiative Schneider Schüttel (sp, FR), die von der nationalrätlichen Kommission angenommen worden war. Da der Ständerat sie jedoch ablehnte, hatte der Nationalrat erneut darüber zu befinden. In der Debatte unterlag dann eine Minderheit aus FDP und SVP, die keine punktuellen Änderungen der Strafprozessordnung unternehmen, sondern die Fragen im Rahmen einer umfassenden Revision des erst jungen Gesetzes erörtern wollte, mit 80 zu 100 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative damit Folge.

Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens (Pa.Iv. 13.427)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Mit der Überweisung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen beauftragte die kleine Kammer den Bundesrat, dem Parlament bis Ende 2018 einen Bericht über die Praxistauglichkeit der aktuellen Strafprozessordnung vorzulegen.

Anpassung der Strafprozessordnung (Mo. 14.3383)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Um die Strafverfolgung zu verbessern, sollen DNA-Profile von rechtskräftig verurteilten Tätern nicht nach 5 bzw. 10 Jahren gelöscht werden. Diese Änderung des DNA-Profil-Gesetzes beantragte eine parlamentarische Initiative Geissbühler (svp, BE), welcher durch den Nationalrat mit 88 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp Folge gegeben wurde. Bei Verstorbenen soll die Löschung nicht mehr unmittelbar nach dem Tod, sondern erst nach dreissig Jahren erfolgen. Während die bürgerlich-rechten Befürworter mit einer präventiven Wirkung argumentierten, lehnten die linken Parteien und eine Mehrheit der FDP die Initiative aufgrund unverhältnismässiger Eingriffe in die Privatsphäre ab. Im Ständerat konnten sich dann die Gegner mit 25 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar durchsetzen. Da die DNA-Profile in Zusammenhang mit einem Strafverfahren stünden, müssten sie auch nach dessen Beendigung wieder gelöscht werden. Die Frage könne aber durchaus im Rahmen der Gesamtprüfung des Strafprozessrechts erneut erörtert werden.

Beschränkung der Löschung der DNA-Profile von Personen (Pa.Iv. 13.408)
Dossier: DNA-Profile

Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat den Opfern von Straftaten im Falle von mit Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr begründeter Untersuchungshaft keine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide einräumen. Eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) wurde mit dem Argument, dass es sich bei der Strafverfolgung und Bestrafung klar um Staatsaufgaben handle und keine Schutzpflichten auf die Opfer übertragen werden sollten, abgelehnt.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat in Überweisung einer Motion Amherd (cvp, VS) mit der Ergänzung der neuen Strafprozessordnung, nach der gefährliche Straftäter bei Wiederholungsgefahr immer in Untersuchungshaft bleiben sollten. Während der aktuelle Gesetzeswortlaut dafür verlangt, dass bereits früher eine ähnliche Tat verübt wurde, erfüllt die gefestigte Rechtsprechungspraxis des Bundesgerichts jedoch bereits das Anliegen der Motion. Diese Diskrepanz zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der Rechtsprechung soll behoben werden. Die Kommissionen waren zuvor mit dem Bundesrat einig gegangen, dass eine Revision der jungen Strafprozessordnung erst 2016, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten, in Angriff genommen werden sollte.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Keine Folge geben wollte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE), welche durch eine Erweiterung der Strafprozessordnung die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei Untersuchungen gegen Mitglieder von Strafverfolgungsbehörden garantieren wollte. Der Nationalrat folgte mit 120 zu 56 Stimmen aus der SP und Grünen bei einer Enthaltung dem ablehnenden Antrag seiner vorberatenden Kommission.

Strafuntersuchungen gegen Personen, die selbst Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde sind. Gewährleistung der Unabhängigkeit (Pa.Iv. 12.498)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Einen expliziten Schutz für Kinder als Opfer von Gewalttaten forderte ein überwiesenes Postulat Fehr (sp, ZH). Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, mit welchen Anpassungen des Bundesgesetzes über Opferhilfe und der Strafprozessordnung den spezifischen Bedürfnissen der Minderjährigen Rechnung getragen werden kann.

Stärkung der Kinder in der Opferhilfe (Po. 13.3881)

Das abgekürzte Verfahren, bei dem sich die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte auf einen Urteilsvorschlag einigen können, bleibt bestehen. Der Nationalrat sprach sich mit der Ablehnung einer parlamentarischen Initiative Jositsch (sp, ZH) gegen die Abschaffung des 2011 eingeführten Verfahrens aus. Zwar sei es möglich, dass das Verfahren mehr zur Anwendung komme, als der Gesetzgeber beabsichtigt hatte. Dennoch würden die Vorteile die Nachteile überwiegen.

abgekürzte Verfahren (Pa.Iv. 12.496)

Die Bestimmungen betreffend die ausländerrechtliche Administrativhaft im Ausländergesetz werden nicht vereinfacht. Die Mehrheit im Nationalrat sah keinen Harmonisierungsbedarf und gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Amarelle (sp, VD) keine Folge. Der Vorstoss forderte, dass in Anlehnung an die EU-Rückführungslinien nur noch bei bestehender Fluchtgefahr oder wenn die betreffende Person das Abschiebungsverfahren behindert eine kurzfristige Festhaltung angeordnet wird.

ausländerrechtliche Administrativhaft

Um das 2011 geschaffene Zwangsmassnahmengericht zu entlasten, forderte eine parlamentarische Initiative Poggia (mcg, GE), dass der von der Staatsanwaltschaft erlassene Strafbefehl für eine unbedingte Freiheitsstrafe der Anordnung einer einmonatigen Untersuchungshaft gleichkomme. Nach der geltenden Regelung steht es der Staatsanwaltschaft nicht zu, selbst eine Untersuchungshaft anzuordnen. Der Nationalrat wollte die Untersuchungshaft aber auch weiterhin von dem Strafbefehl getrennt wissen und lehnte daher das Begehren mit 126 zu 58 Stimmen ab.

Strafverfahren. Entlastung des Zwangsmassnahmengerichtes (Pa.Iv. 12.465)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Vor dem Hintergrund der beiden Mordfälle überwies der Nationalrat zwei Motionen an die kleine Kammer. Zum einen handelte es sich um eine Motion Rickli (svp, ZH; Mo. 11.3767), die Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte künftig ausschliessen wollte. Zum anderen forderte eine Motion Amherd (cvp, VS; Mo. 11.3911), dass gefährliche Straftäter – und nicht nur Wiederholungstäter – immer in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Beide Kammern beauftragten den Bundesrat mittels Überweisung einer Motion Keller-Sutter (fdp, SG) mit einer Anpassung des Strafgesetzbuches, wonach vor der definitiven Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft das Opfer nochmals anzuhören ist.

Opfer häuslicher Gewalt besser schützen (Mo. 12.4025)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Um seinem Wunsch nach verstärktem Opferschutz Nachdruck zu verleihen, überwies der Nationalrat zwei ähnlich gelagerte Motionen an den Ständerat. Zum einen handelte es sich um eine Motion Amherd (cvp, VS) (11.3911), die dasselbe forderte wie die Motion der FDP-Fraktion. Zum anderen wollte eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) (11.3945), dass den Opfern von Straftaten eine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide eingeräumt wird, wenn Wiederholungs- und Ausführungsgefahr Gründe für die Untersuchungshaft sind. Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für die beiden Anliegen, weil zum einen laut Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen früherer Straftaten möglich sei und zum anderen die genannte Motion der FDP das Problem bereits abdecke.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Eine weitere Möglichkeit, den Opferschutz zu verbessern, besteht darin, dass Opfer oder Angehörige auf Gesuch hin über die Flucht, die Freilassung oder den Hafturlaub von Straftätern informiert werden. Dies war durch eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (09.430) gefordert worden. Der Bundesrat hatte 2012 einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Einen besseren Opferschutz im weitesten Sinn hatte auch eine von beiden Kammern überwiesene Motion der FDP-Liberalen-Fraktion (12.4077) zum Ziel. Der 2012 eingereichte Vorstoss beabsichtigte die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass eine beschuldigte Person auch ohne effektiven Rückfall in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gehalten werden kann. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Anliegens, welches er im Rahmen einer umfassenden Revision der Strafprozessordnung behandeln will.

Opferschutz (Pa.Iv. 09.430 und Mo. 12.4077)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Kundgebung „Tanz dich frei“ in Bern warf die Frage auf, ob es spezifische Vorschriften für die zivilrechtliche Verantwortung von Social-Media-Plattformen braucht. Am 25. Mai kam es im Kontext der illegalen Demonstration in Bern zu Ausschreitungen und zu beachtlichem Sachschaden. Da die Kundgebung via Facebook organisiert worden war, war es der Polizeibehörde nicht möglich, den gewaltbereiten Kern der 13'000 Teilnehmer zu identifizieren. Eine Anfrage bei Facebook betreffend die Identität von Kontoinhabern blieb unbeantwortet. Im Anschluss an die Kooperationsverweigerung der Social-Media-Plattform beauftragte der Bundesrat das EJPD, die Notwendigkeit eingehender Regelungen abzuklären.

„Tanz dich frei“ Facebook

Um Straftaten aufzuklären, werden oft Polizeibeamte in das kriminelle Umfeld eingeschleust. Solche als verdeckte Ermittlungen bezeichnete Massnahmen waren bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung 2011 im Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen (BVE) geregelt. In seiner ständigen Praxis hielt das Bundesgericht fest, dass nur verdeckte Ermittlungen von gewisser Intensität und Dauer unter diese Regelungen fielen, einfache Lügen oder einfache Scheinkäufe jedoch keine gerichtliche Bewilligung bräuchten. 2008 änderte das Bundesgericht seine Meinung und stellte fortan jede verdeckte Ermittlung unter die Regelung des BVE (6B 777/2007 Erw. 3.6.4). Diese Praxisänderung konnte nicht mehr in die neue Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit ergab sich, dass für die präventive verdeckte Ermittlung und für selbstständige, polizeiliche verdeckte Ermittlung seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung keine gesetzliche Grundlage mehr im Bundesrecht bestand. Scheinkäufe der Polizei im Drogenkleinhandel waren so fortan nicht mehr möglich. Um diese Lücke zu beheben, reichte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) 2008 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Wiedereinführung der engen Definition von verdeckten Ermittlungen in der Strafprozessordnung fordert. Nach der Zustimmung beider Rechtskommissionen (RK-NR und RK-SR) erarbeitete die Rechtskommission des Nationalrates einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Begriff der verdeckten Ermittlung nur noch jene Ermittlungshandlungen erfasst, bei denen Angehörige der Polizei nicht als solche erkennbar sind und im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Einsatzes, unter Verwendung einer durch falsche Urkunden abgesicherten Identität, in ein kriminelles Milieu einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Massnahmen von minderer Art sollen neu als verdeckte Fahndungen bezeichnet und separat in der Strafprozessordnung geregelt werden. Nicht geregelt werden jedoch weiterhin die präventiven verdeckten Ermittlungen, da diese unter das Polizeirecht und somit in den Kompetenzbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat beantragte Änderung, dass nicht nur aktives, sondern auch passives, täuschendes Verhalten unter die neue Regelung fallen sollte, wurde von beiden Kammern angenommen und das Gesetz in der Wintersession von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

verdeckte Ermittlungen

Der Bundesrat verabschiedete am 7. November 2012 eine Verordnung, welche die Schaffung einer vom Bundesamt für Polizei geführten, zentralen Zeugenschutzstelle vorsieht. Dadurch soll die Aussagenbereitschaft von Zeugen terroristischer Gewaltkriminalität und anderer, vergleichbarer Schwerkriminalität erhöht werden. Die Regierung rechnet mit zehn bis fünfzehn Fällen und Kosten von zwei Millionen Franken pro Jahr, welche hälftig zwischen Bund und Kantonen geteilt werden sollen.

Zeugenschutzstelle

Mit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 ergab sich für einige Kantone u.a. neu die Pflicht, dass das Protokoll nach einer Einvernahme vor Gericht verlesen oder vom Betreffenden durchgelesen werden muss. Dies führte bei Kantonen, die diese Vorschrift nicht kannten, zu erheblichem Mehraufwand. Um diesen Kantonen entgegen zu kommen, reichte die Rechtskommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative ein. Diese sieht vor, dass im Falle der technischen Aufzeichnungen von Verhandlungen auf das Vorlesen und die Unterschrift verzichtet werden kann. Beide Räte stimmten dem Entwurf der Kommission einstimmig zu.

Protokoll

Der Bundesrat verabschiedete im März 2012 eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Die Revision hat zum Ziel, die 2001 im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgenommenen Anpassungen bezüglich der Verjährungsfristen nun auch in diesen beiden Gesetzen nachzuführen, d.h. die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung zu verlängern. Zugleich soll ein Artikel im StHG aufgehoben werden, der besagt, dass das Bundesgericht nicht befugt sei, bei Gutheissen einer Beschwerde in der Sache auch selber zu entscheiden. Der Artikel widerspricht dem 2007 in Kraft getretenen Bundesgerichtsgesetz (BGG) und seine Aufhebung war bereits vom Bundesgericht gefordert worden.

Verjährungsfristen

Im Anschluss an die Motionen Jositsch (sp, ZH) (08.3806) und Janiak (sp, BL) (08.3930), welche die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten forderten, gab der Bundesrat eine Änderung des StGB in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf sieht nicht eine spezielle Verjährungsfrist für Wirtschaftsdelikte vor, sondern will die Verjährungsfrist je nach Tatschwere erhöhen.

Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten verlängert (BRG 12.082)
Dossier: Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten 2013

Die 2007 eingereichten Standesinitiativen von Bern (07.300) und Basel-Stadt (07.310), welche beide die Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates forderten, wurden abgeschrieben, da die Konvention bereits 2008 unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Schweiz erfüllt weitgehend die Anforderungen der Konvention, nur bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat plant deshalb die Schaffung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Jährlich werden voraussichtlich zehn bis fünfzehn Personen ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zum Einsatz kommt das Programm ausschliesslich dort, wo die Zeugenaussage wesentlich dazu beiträgt, Delikte der Schwerstkriminalität aufzuklären. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 150‘000 Franken pro Fall. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung der Konvention und stimmte dem Gesetzesentwurf über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG) zu.

Menschenhandelskonvention Zeugenschutzstelle

Das Parlament überwies eine Motion Ingold (evp, ZH), die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit der Inkraftsetzung der Jugendstrafprozessordnung Massnahmen zu treffen, die die Zielerreichung der Verkürzung der Jugendstrafrechtsverfahren und seine Wirksamkeit in einer Evaluation messen.

Jugendstrafrechtsverfahren

Die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), in welcher erstmals das formale Strafrecht gesamtschweizerisch geregelt wird, war bereits Gegenstand heftiger Kritik. So wollte Staatsrechtsprofessor Martin Killias gegen die Strafprozessordnung vorgehen. Seiner Ansicht nach mache sie Gerechtigkeit zur Geldfrage und gewähre den Opferschutz nur ungenügend.

Schweizerische Strafprozessordnung

Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Pius Segmüller (cvp, LU) beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern ist, dass künftig Raser, die schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten verursachen, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden könnten. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung des Postulats, da die Untersuchungshaft eine schwere strafprozessuale Zwangsmassnahme darstelle.

Raser

Da die Ermittlungen bei grossen Wirtschaftsdelikten oft sehr umfangreich, komplex und damit zeitraubend sind, beantragte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) mit einer Motion eine Verlängerung der Verjährungsfristen für derartige Delikte, damit ein Strafprozess überhaupt durchgeführt werden kann. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern den Vorstoss.

Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten (Mo. 08.3806)
Dossier: Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten 2013