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Die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), in welcher erstmals das formale Strafrecht gesamtschweizerisch geregelt wird, war bereits Gegenstand heftiger Kritik. So wollte Staatsrechtsprofessor Martin Killias gegen die Strafprozessordnung vorgehen. Seiner Ansicht nach mache sie Gerechtigkeit zur Geldfrage und gewähre den Opferschutz nur ungenügend.

Schweizerische Strafprozessordnung

Der im Vorjahr vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Sistieren des Laufens der zehnjährigen Verjährungsfrist bei sexuellen Delikten mit Kindern bis zum 18. Altersjahr der Opfer rief ein gemischtes Echo hervor. Die beiden Strafrechtler Martin Killias und Guido Jenny, aber auch die SP befürchteten, dass es bei einer derart verlängerten Verjährungsfrist zu Fehlurteilen kommen könnte und die Gefahr von verleumderischen Anzeigen bestehen würde. Neben der SP zeigte sich auch die SVP skeptisch.

Vernehmlassung zur StGB-Revison (kinderpornografie/sexueller Missbrauch von Kindern)
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern