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Die Wahlen von Richterinnen und Richtern ans Bundesgericht werfen in der Regel keine hohen Wellen. Das Prozedere verläuft jeweils gleich: Ein vakanter Posten wird ausgeschrieben, die GK lädt Bewerberinnen und Bewerber ein und wählt dann jene Person aus, die sich nicht nur fachlich eignet, sondern auch hinsichtlich Geschlecht, Sprache und insbesondere Parteienzugehörigkeit in den einzelnen eidgenössischen Gerichten am meisten Proportionalität herstellt. Praktisch immer heissen alle Fraktionen die Empfehlung der GK gut, was die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung schliesslich fast zu einer Alibiübung verkommen lässt. Auch wenn einzelne Parlamentsmitglieder angehenden Richterinnen und Richtern ab und zu ihre Stimme verweigern – die Anzahl leerer Stimmen ist jeweils ein Indiz dafür, dass die Kandidatin oder der Kandidat nicht allen Parteien genehm zu sein scheint, wobei aufgrund des Stimmgeheimnisses freilich nicht klar wird, aus welchen Fraktionen die Proteste effektiv stammen –, kommt es praktisch nie vor, dass die von der GK vorgeschlagenen Kandidierenden das absolute Mehr nicht schon in der ersten Runde deutlich übertreffen.
Der Ersatzwahl für die zurücktretenden Bundesrichter Peter Karlen (svp) und Jean-Maurice Frésard (sp) gingen nun aber medial begleitete Diskussionen voraus, die das Potenzial hatten, diese Routine zu gefährden. Stein des Anstosses war die Empfehlung der GK für die deutschsprachige Vakanz: Obwohl die SVP am Bundesgericht die am stärksten untervertretene Partei war (-2.43 Stellen), entschied sich die Kommission für Julia Hänni, die der CVP angehört. Die GK begründete diesen Entscheid nicht nur mit der besten Bewerbung, sondern auch mit dem geringen Frauenanteil (vor der Wahl bei 38.9 Prozent) und mit dem Umstand, dass die CVP die am zweitstärksten untervertretene Partei sei (-0.64 Stellen). Gleich drei Fraktionen, nämlich die SVP, die FDP und die BDP, sprachen sich gegen diese Empfehlung aus und planten, die vakante Stelle mit einem SVP-Richter zu besetzen. Sie portierten den Berner Verwaltungsrichter Thomas Müller (svp). Die Empfehlung der GK für den Kandidaten französischer Muttersprache, Bernard Abrecht (sp), war unbestritten.
Die Medien wussten zu berichten, dass der Entscheid für Hänni in der GK mittels Stichentscheid des Präsidenten gefallen sei. Die Wahl sei deshalb brisant, weil die Nachfolgerin oder der Nachfolger Karlens potenziell in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung eingesetzt werden könnte. In dieser Kammer werden etwa Urteile zum Ausländerrecht und zu den Beziehungen zur EU, aber auch zum Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht gefällt. Zudem gehörten zwei der sechs Mitglieder in dieser Kammer bereits der SVP an. Mit einem dritten Mitglied wären die SVP-Richter also wohl sehr häufig in der Mehrheit, weil das Gremium zu dritt oder zu fünft entscheidet. Freilich ist die Zuweisung neuer Richterinnen und Richter zu den einzelnen Kammern Sache des Bundesgerichts selber. Verschiedene Parlamentsmitglieder wollten aber kein Risiko eingehen – die Medien berichteten, dass einige Abgeordnete argwöhnten, die SVP wolle nach dem Scheitern ihrer Selbstbestimmungsinitiative die wichtige Kammer kurzerhand kapern. Einigen stiess in der Diskussion zudem sauer auf, dass neben dem Parteienschacher das Gleichstellungsargument zu kurz komme. Am Tag des Frauenstreiks habe sich die NZZ gegen eine bestens qualifizierte Frau ausgesprochen, monierte etwa Ruth Humbel (cvp, AG) via soziale Medien.
Der SVP-Kandidat Müller sorgte dann mit einem Verzicht auf die Kandidatur dafür, dass es Mitte Juni nicht zu einer Kampfwahl für den Posten am Bundesgericht kam. In den Medien wurde kolportiert, dass SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi (svp, ZG) bei den anderen Parteien nicht genügend Unterstützung gefunden habe und dass Müller sich die Wahlchancen für künftige Richterwahlen – bereits im Herbst mussten vier weitere Vakanzen besetzt werden – habe intakt halten wollen.
Kurz vor dem Wahlakt verlangte Aeschi das Wort und rechnete vor, dass die Untervertretung einer Partei am Bundesgericht – statt über 11.5 verfüge die Volkspartei nun noch lediglich über neun Stellen – seit Einführung der Gerichtskommission im Jahr 2003 noch nie so krass gewesen sei. Von den neun Bundesgerichtsmitgliedern der SVP seien vier Frauen, weshalb man die Partei auch nicht als «Frauenverhindererin» bezeichnen könne. Die SVP sei nicht immer glücklich gewesen mit vorgeschlagenen Richterinnen und Richtern von Mitte-Links, sie habe aber den Parteienproporz stets mitgetragen. Er warnte vor einem «parteipolitischen Hickhack» im Vorfeld von Richterwahlen, wenn die Repräsentativität in der Judikative nicht mehr gewährleistet werde. Zugleich wies er darauf hin, dass sich ihr «absolut ausgewiesener, bestens qualifizierte Kandidat» Thomas Müller aufgrund des Drucks der anderen Parteien für die Wahl nicht zur Verfügung stelle. Für die CVP-Fraktion ergriff Leo Müller (cvp, LU) ebenfalls das Wort und wies darauf hin, dass Parteienproporz auch über längere Zeiträume eingehalten werden könne. Die Gerichtskommission benötige Spielraum, um auch andere Kriterien wie eben Geschlecht oder Sprache berücksichtigen zu können.
Auch bei dieser Wahl schafften die Kandidierenden den Sprung nach Lausanne schliesslich bereits im ersten Wahlgang. Von den 233 eingelangten Wahlzetteln wurden aber dennoch deren 60 leer eingelegt und 17 Stimmen entfielen auf Diverse. Julia Hänni wurde schliesslich mit 151 Stimmen gewählt. Der Name des eigentlich unbestrittenen Bernard fand sich auf 157 Stimmzetteln.
Nach der Wahl erhob die SVP lauthals Anspruch auf zwei der besagten vier frei werdenden Posten, von denen je zwei von Angehörigen der SP bzw. der GP besetzt waren. Insbesondere die GP sei mit zwei Stellen übervertreten, betonte die SVP.

Wahlen von Richterinnen und Richtern ans Bundesgericht

Die Wiederwahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums des Bundesgerichts in der Wintersession 2018 war eine reine Formsache. Für die Periode 2019-2020 bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung Ulrich Meyer (sp) als Präsidenten und Martha Niquille (cvp) als Vizepräsidentin. Beide wurden mit 160 von 160 gültigen Stimmen gewählt. Sieben der 167 eingelangten Wahlzettel – ausgeteilt worden waren deren 168 – blieben jeweils leer.

Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums des Bundesgerichts

In der Sommersession schritt die Vereinigte Bundesversammlung zu einer erneuten Ersatzwahl am Bundesgericht. Weil die GK bei der letzten Besetzung von zwei nebenamtlichen Richterstellen auf Schwierigkeiten gestossen war – die Bewerbungen entsprachen nicht den gestellten Anforderungen, da entweder die Muttersprache, die fachliche Ausrichtung oder die Parteizugehörigkeit nicht passte – wurden die Bedingungen für die neue Stelle angepasst. Bei der Ausschreibung wurde auf die Nennung der Parteizugehörigkeit und der Fachrichtung verzichtet. Gesucht wurde eine vielseitige Person mit Fachkenntnissen im öffentlichen Recht und französischer Muttersprache – die Sprache sollte zentrale Bedingung bleiben. Aus den 5 Bewerberinnen und 11 Bewerbern entschied sich die GK für Aileen Truttmann, die künftig das Amt einer nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht ausüben wird. Zwar sei Truttmann Mitglied der FDP, also einer Partei, die am Bundesgericht momentan leicht übervertreten sei, da sie aber die ideale Besetzung für die Stelle sei, empfehle sie die Kommission trotzdem.
Die Bundesversammlung kam dieser Empfehlung nach und wählte Truttmann mit 196 von 201 eingelangten Stimmen; 5 Wahlzettel waren leer geblieben.

Ersatzwahl am Bundesgericht

In der Frühjahrssession hatte die Vereinigte Bundesversammlung zwei nebenamtliche Richterinnen bzw. Richter für das Bundesgericht zu wählen. Die zurücktretenden Luisa Gianella (cvp) und Alexander Brunner (sp) wurden mit Sonja Koch (svp) und Beata Wasser-Keller (svp) ersetzt.
Die Suche nach neuen Mitgliedern am Bundesgericht hatte sich als nicht ganz einfach erwiesen. In einer ersten Runde, als erst eine Vakanz bekannt war, trafen lediglich drei Bewerbungen ein, die allerdings die Anforderungen (Hauptsprache Französisch, Fachgebiet Strafrecht und Zugehörigkeit zu SVP, GP oder BDP) nicht erfüllten. In einer zweiten Runde – jetzt waren beide Vakanzen ausgeschrieben worden – bewarben sich zwar 20 Personen (darunter 6 Frauen), auch jetzt gab es aber keine Bewerbung, die alle Bedingungen erfüllt hätte. Die GK empfahl deshalb zwei deutschsprachige Strafrechtlerinnen, wollte aber die in der Zwischenzeit bereits bekannt gewordene erneute Vakanz – Cornelia Stamm-Hurter (svp) hatte, nachdem sie in die Regierung des Kantons Schaffhausen gewählt worden war ihren Rücktritt per 1. April 2018 eingereicht – mit einer französischsprachigen Person ersetzen. Die von der GK empfohlenen Koch und Wasser-Keller gehören beide der SVP an, die vor der Besetzung mit -1.72 Stellen am stärksten untervertreten war. Die Grünen (-1 Stelle), die BDP (-0.62 Stellen) oder die CVP (-0.32 Stellen) dürften bei der nächsten Wahl berücksichtigt werden.
Weshalb Beata Wasser-Keller im gleichen Wahlumgang von 205 gültigen Stimmen mit 187 rund 20 Stimmen weniger erhielt als Sonja Koch (204 Stimmen), wird ein Geheimnis der Vereinigten Bundesversammlung bleiben.

Nebenamtliche Richterinnen für das Bundesgericht

Mit 206 von 208 eingelangten Stimmen – 2 Wahlzettel waren leer geblieben – wurde Cornel Borbély in der Frühjahrssession 2018 von der Vereinigten Bundesversammlung zum neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Die Neuwahl eines Mitglieds der AB-BA war nötig geworden, weil Veronica Hälg-Büchi per 31. März 2018 ihren Rücktritt eingereicht hatte. Gesucht war entsprechend ein in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt oder eine eingetragene Anwältin. Zwei der sieben Mitglieder der AB-BA müssen diese Qualifikation haben; daneben besteht die Aufsichtsbehörde aus einer Richterin oder einem Richter des Bundesgerichtes, einer Richterin oder einem Richter des Bundesstrafgerichtes sowie drei Fachpersonen. Borbély setzte sich gegen sieben andere Bewerber durch, Bewerberinnen hatten sich keine gemeldet.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2018)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Weil Daniela Viscione (svp) in der Herbstsession von einer nebenamtlichen in eine ordentliche Bundesgerichtsstelle gewählt worden war, musste die vereinigte Bundesversammlung die Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht vornehmen. Die Stelle sollte auf Antrag des Bundesgerichts mit einer auf Strafrecht spezialisierten Person deutscher Muttersprache besetzt werden. Die GK erhielt acht Bewerbungen (3 Männer und 5 Frauen), aus denen sie sich für Cordula Lötscher entschied, die der CVP angehört. Zwar wären neben der CVP (-0,32 Stellen) auch die SVP (-1,72 Stellen), die GP (-1.0 Stellen) und die BDP (-0,62 Stellen) am höchsten Gericht untervertreten – in der Tat hätten sich auch ein SVP- und ein BDP-Kandidat beworben –,die GK entschied sich aber zugunsten der unveränderten Sprachen- und Geschlechtervertretung für die CVP-Kandidatin.
Der Vorschlag wurde von allen Fraktionen unterstützt. Cordula Lötschers Name stand entsprechend auf 175 der 192 eingelangten Wahlzettel, deren 16 leer blieben und einer einen anderen Namen aufwies. Die neue nebenamtliche Bundesrichterin wurde damit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht

Bevor die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl des Bundesgerichtspräsidiums schritt, wurden die beiden langjährigen Bundesrichter Gilbert Kolly und Rudolf Ursprung verabschiedet. Kolly hatte als erstinstanzlicher Richter am Bezirksgericht Sense, als Kantonsrichter in Freiburg und seit 1998 als Bundesrichter in Lausanne alle Ebenen des Schweizer Gerichtssystems durchlaufen. Die letzten vier Jahre hatte er zudem als Bundesgerichtspräsident geamtet. In seiner Abschiedsrede lobte Nationalratspräsident Jürg Stahl (svp, ZH) den abtretenden Kolly als Richter mit Augenmass, dem Rechtssicherheit und Rechtsfrieden stets ein besonderes Anliegen gewesen seien. Rudolf Ursprung war 2001 ans damalige Eidgenössische Versicherungsgericht gewählt worden, welches 2007 mit dem Bundesgericht vereinigt wurde. Stahl hob den gesunden Menschenverstand des langjährigen Bundesrichters hervor.
Für die Wahl des Präsidiums bzw. des Vizepräsidiums schlug die GK Bundesrichter Ulrich Meyer bzw. Bundesrichterin Martha Niquille vor, was von allen Fraktionen unterstützt wurde. Ulrich Meyer, der der SP angehört und seit 30 Jahren in der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes tätig ist – die sich nach wie vor in Luzern befindet – gab an, seine Arbeit zukünftig zwischen Luzern und Lausanne aufzuteilen. Martha Niquille (cvp) ist seit 2008 in Lausanne tätig. Bei der Wahl erhielt der neue Bundesgerichtspräsident 194 von 196 gültigen Stimmen und auf die neue Bundesgerichtsvizepräsidentin entfielen 199 von 199 gültigen Stimmen.

Wahl des Bundesgerichtspräsidiums
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Mit Gilbert Kolly und Rudolf Ursprung traten per Ende 2016 zwei langjährige Bundesrichter zurück, die in der Herbstsession 2016 durch zwei, von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte, ordentliche Bundesrichterinnen ersetzt wurden. Die beiden Richterinnen erfüllten die von der GK aufgestellten Bedingungen: Marie-Chantal May Canellas ist französischer Muttersprache und gehört der CVP an und Daniela Viscione ist deutscher Muttersprache und gehört der SVP an. Hinsichtlich Sprach- und Parteizugehörigkeit änderte sich somit nichts, gehört der Französisch sprechende Kolly doch ebenfalls der CVP und der Deutsch sprechende Ursprung der SVP an. Freilich konnte mit der Wahl der beiden Frauen der Anteil an Richterinnen von einem Drittel auf 36,8% angehoben werden (total 14 Bundesrichterinnen). Dies ist keine Selbstverständlichkeit, waren doch unter den 14 deutschsprachigen Bewerbungen und den neun französischsprachigen Bewerbungen jeweils lediglich zwei von Frauen eingereicht worden. Die GK betonte, dass die Besetzung der Stellen mit einer CVP- bzw. einer SVP-Vertreterin der parteipolitischen Konstellation Rechnung trage, weil neben der SVP und der CVP im Moment nur die FDP am Bundesgericht untervertreten sei. Alle Fraktionen unterstützten die von der GK vorgeschlagenen Kandidatinnen. Viscione erhielt 192 und May Canellas 159 von jeweils 192 gültigen Stimmen. 20 Stimmen entfielen auf Florence Krauskopf, Vizepräsidentin der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, die ebenfalls der CVP angehört. May Canellas und Viscione sind somit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Bundesgerichtswahlen

Die GK empfahl für die Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters Markus Berger, der Alois Camenzind ersetzen soll, welcher per Ende 2016 pensioniert wurde. Berger wurde aus insgesamt 10 Bewerbungen ausgewählt. Er erfüllt die Bedingungen, die von der GK aufgestellt wurden: Spezialisierung auf Steuerrecht und deutsche oder französische Muttersprache. Obwohl bei den nebenamtlichen Richterstellen die GP, die SVP, die BDP und die CVP untervertreten sind, entschied sich die GK mit Berger für ein Mitglied der SP, die mit 0,75 Stellen übervertreten ist. Weil die Unter- bzw. Übervertretungen allerdings nicht gravierend seien, habe die Kommission auf andere Kriterien geachtet. Insbesondere sei vom Bundesgericht der Wunsch geäussert worden, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter auf dem jeweils verlangten Gebiet sofort eingesetzt werden können und nicht zuerst noch ausgebildet werden müssen. Mit 174 von 174 gültigen Stimmen wurde Markus Berger gewählt. 21 Wahlzettel waren leer eingelegt worden.

Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters

Die Suche nach einer neuen nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht, die aufgrund des Hinschieds von Stephen Berti (sp) im April 2015 nötig wurde, gestaltete sich als eher schwierig. Die Stelle sollte aufgrund des Bedarfs des Bundesgerichts von einer französischsprachigen Person besetzt werden. Auf ihre erste Ausschreibung erhielt die GK acht Bewerbungen, wobei lediglich zwei Personen Französisch als Muttersprache angaben. Aufgrund einer zweiten Ausschreibung konnten dann aber vier französischsprachige Personen angehört werden, von denen Cynthia Christen (fdp) ausgewählt wurde. Mit ihr steigt nicht nur der Frauenanteil - neun der 19 nebenamtlichen Richterstellen sind neu von Frauen besetzt - sondern es konnte auch der Untervertretung der FDP, die nach den eidgenössischen Wahlen noch leicht zugenommen hat, begegnet werden. Christen erhielt in der Wintersession von der Vereinigten Bundesversammlung 189 Stimmen. Von den 195 eingelegten Wahlzetteln waren fünf leer und einer mit einem anderen Namen versehen.

nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht

Weil Susanne Leuzinger (sp) per Ende 2015 ihr Amt als Bundesrichterin niederlegen wollte, wurden in der Herbstsession Neuwahlen nötig. Leuzinger war Präsidentin der ersten sozialrechtlichen Abteilung. Sie gehörte dem Bundesgericht seit 1996 an und war von 2007 bis 2010 Vizepräsidentin. Die GK empfahl Martin Wirthlin (sp), Richter am Kantonsgericht Luzern, zur Wahl. Diese Empfehlung wurde von allen Fraktionen gestützt und Wirthlin erhielt bei der Richterwahl Mitte September entsprechend 176 Stimmen. Von den 190 eingelangten Wahlzetteln waren 10 leer und vier mit anderen Namen versehen.

Richterwahl

In der Wintersession wurden der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.

Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

In der Herbstsession nahm die Vereinigte Bundesversammlung die Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes vor. Die 35 zur Wiederwahl antretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden zwar alle bestätigt, doch erhielten einzelne auffällig weniger Stimmen. Das Wahlprozedere sieht vor, dass nur die wieder amtierenden Personen auf einer Liste gewählt werden können. Diese Liste ist in globo abzugeben, wobei einzelne Namen gestrichen werden dürfen. Dies war in der Vergangenheit kaum jemals der Fall gewesen. Bei der Bestätigungswahl im Herbstsemester wurden allerdings zwei SP-, ein CVP- und ein GP-Richter von der SVP nicht gewählt, weil sie „ausländisches vor Schweizer Recht“ stellten, wie Christoph Mörgeli (svp, ZH) zu Protokoll gab. Ein SVP-Richter wurde umgekehrt von der Linken abgestraft. Freilich erreichten alle fünf das absolute Mehr trotzdem. Darüber hinaus wurden 2014 drei ordentliche Mitglieder in einer Ergänzungswahl bestimmt. Stephan Haag (glp) und Monique Jametti (svp), die beide in der Herbstsession gewählt wurden, ersetzten die zurücktretenden deutschsprachigen Heinz Aemisegger (cvp) und Hans Mathys (svp). Für den ebenfalls zurücktretenden, französischsprachigen Bundesrichter Yves Kernen (svp) fand die Kommission zuerst keine Kandidierenden und die Nachfolge musste noch einmal ausgeschrieben werden. Schliesslich wurde in der Wintersession Margit Moser-Szeless (svp) zur neuen Bundesrichterin bestimmt. Mit der Wahl der beiden Richterinnen wurde das Geschlechterverhältnis verbessert. Neu waren 13 Frauen und 25 Männer als Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Zudem konnte der Parteienproporz verbessert werden; mit Haag wurde zum ersten Mal ein Mitglied der GLP Bundesrichter. Neu besetzt wurden zudem vier nebenamtliche Richterstellen. Gewählt wurden Bernard Albrecht (sp), Federica De Rossa Gisimundo (sp), Yvona Griesser (svp) und Beatrice van de Graaf (svp).

Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes

Mit Francesco Parrino wählte die Vereinigte Bundesversammlung Ende September den Nachfolger von Aldo Borella als hauptamtlichen Bundesrichter italienischer Sprache. Parrino wurde von der SP vorgeschlagen und von allen Fraktionen ausser der FDP-Liberalen und der CVP/EVP-Fraktion unterstützt, welche ihrerseits Luca Grisanti vorschlugen. Die Gerichtskommission hatte sich für den SP-Kandidaten ausgesprochen, weil die SP am Bundesgericht stärker untervertreten sei als die FDP. Die Freisinnigen machten hingegen geltend, dass es bei den Wahlen um die Vakanz in der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes gehe, wo bereits jetzt drei von zehn Richtern der SP angehörten. Der zurücktretende Aldo Borella gehört der FDP an. Grisanti, seinerseits Mitglied der FDP, erhielt allerdings lediglich 86 Stimmen und Parrino wurde mit 152 Stimmen gewählt. In der Wintersession wählte die Bundesversammlung zudem einen Nachfolger für den zurücktretenden Roland Schneider (svp). Die Wahl von Yves Rüedi (svp) – dem nach über 100 Jahren erst dritten Glarner Bundesrichter in der Geschichte – war nicht umstritten.

hauptamtlichen Bundesrichter

Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin.

Bundesgerichtspräsidentenwahl 2012
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Geschäftsberichts der Bundesgerichte im Parlament beklagte sich der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, über den Druck, den einzelne Politiker und Parteien auf die Rechtssprechung ausübten (06.003). Dem in Pension gehenden Bündner Nay folgte der Berner Freisinnige Arthur Aeschlimann auf den Präsidentenstuhl. Dass dieser sowohl von den erstmals das Vorschlagsrecht ausübenden Richterkollegen als auch von der Vereinigten Bundesversammlung den Vorzug gegenüber dem amtierenden Vizepräsidenten Bernard Corboz (fdp) aus Genf erhielt, führte in der Romandie zu einiger Empörung.

Rücktritt Guisep Nay 2006
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten