Wie zuvor schon der Nationalrat nahm auch der Ständerat die Motion Flach (glp, AG) zum Sanierungsverfahren für Privatpersonen diskussionslos an. Sowohl die RK-SR als auch der Bundesrat hatten die Annahme der Motion beantragt.
Wie zuvor schon der Nationalrat nahm auch der Ständerat die Motion Flach (glp, AG) zum Sanierungsverfahren für Privatpersonen diskussionslos an. Sowohl die RK-SR als auch der Bundesrat hatten die Annahme der Motion beantragt.
Diskussionslos nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2018 eine Motion Flach (glp, AG) für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen an. Der Bundesrat soll dazu verschiedene Varianten prüfen und anschliessend einen Gesetzesentwurf vorlegen. In seinem Bericht vom März 2018 in Erfüllung eines Postulats Hêche (sp, JU) war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diesbezüglich Handlungsbedarf bestehe. Ein Entschuldungsverfahren für Privatpersonen könne den Schuldnern eine Perspektive eröffnen und Fehlanreize beseitigen, wovon auch die Gläubiger und die Gesellschaft als Ganzes profitierten, zitierte der Motionär den Bericht in der Begründung seines Vorstosses. Der Bundesrat hatte sich bereits im Bericht dazu bereit erklärt, auf Aufforderung des Parlaments hier tätig zu werden, weshalb er auch die Motion zur Annahme beantragt hatte.
Sanierungsverfahren für Privatpersonen. Bessere Zukunftsperspektiven für Schuldner und Gläubiger (Mo. 18.3683)Verschuldete Personen sollen weniger stark unter Druck gesetzt werden, indem die effektiv überwiesenen monatlichen Beträge für die Ratenzahlung von Steuern in die Berechnung des Existenzminimums einbezogen werden, so die Forderung einer parlamentarischen Initiative Golay (mcg, GE). Der Initiant knüpfte damit an eine 2013 abgelehnte parlamentarische Initiative Poggia (mcg, GE) (Pa.Iv. 12.405) an, welche das gleiche Ziel verfolgt hatte. Doch auch drei Jahre später stiess das Anliegen im Nationalrat mehrheitlich auf taube Ohren. Die grosse Kammer folgte dem Antrag ihrer Kommissionsmehrheit und gab der Initiative keine Folge, da man Forderungen des Gemeinwesens nicht gegenüber Forderungen anderer Gläubiger bevorzugen wolle.
Pa.Iv. Golay: Verschuldete Personen nicht noch stärker unter Druck setzen