Im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)) beantragte der Bundesrat, die Motion Rutschmann (svp, ZH), welche die SchKG-Revision angestossen hatte, abzuschreiben. Die beiden Parlamentskammern folgten dem Antrag des Bundesrates und schrieben die Motion in der Sommer- bzw. Herbstsession 2015 ab.
Änderung und Ergänzung des SchKG. Gewerbsmässige Gläubigervertretung (Mo. 10.3780)Dossier: Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren