Die grosse Kammer hiess auch zwei Postulate Rechsteiner (sp, SG) gut, die den Bundesrat ersuchen, einerseits die Anlagevorschriften der Pensionskassen im Bereich der derivativen Finanzinstrumente zu überprüfen und andererseits sicherzustellen, dass auch nicht direkte Erben (beispielsweise Konkubinatspartner) beim Tod des Versicherten in den Genuss von BVG-Leistungen kommen (Po. 95.3412).

nicht direkte Erben