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Zum Bundespräsidenten für 1992 wurde turnusgemäss René Felber und zum Vizepräsidenten Adolf Ogi mit 158 resp. 163 Stimmen gewählt.

Bundespräsident 1992

Damit hatten zwar alle bisherigen Bundesräte die Wiederwahl geschafft, ihre Stimmenzahlen waren aber deutlich unter denjenigen früherer Bestätigungswahlen zurückgeblieben. Diese Einbussen von 20 (Delamuraz) bis 70 (Cotti) Stimmen gegenüber 1987 sind zu gross, als dass sie sich allein mit dem Erstarken der Nichtregierungsparteien erklären liessen. Mitgespielt haben mag auch eine gewisse Verärgerung innerhalb der Regierungsparteien über das Auftreten des Bundesrates im Wahljahr. So wurde ihm vorgeworfen, durch sein unentschlossenes und führungsschwaches Handeln den Wahlerfolg der populistischen Rechtsparteien begünstigt zu haben. Immerhin waren die Verluste relativ gleichmässig verteilt: die Differenz von 45 Stimmen zwischen dem besten und dem schlechtesten Ergebnis war zwar etwas grösser als 1987 (39), blieb aber deutlich unter den Spitzenwerten von 1971 (106) und 1979 (90).

Wahl der Mitglieder des Bundesrates für die Amtsdauer 1991-1995

Die neukonstituierte Bundesversammlung trat am 4. Dezember zur Wahl der Mitglieder des Bundesrates für die Amtsdauer 1991-1995 zusammen. Die grüne Fraktion hielt als einzige an der Forderung nach einem gemeinsamen Regierungsprogramm fest und verlangte die Verschiebung der Wahl bis zum Vorliegen eines solchen Programmes, was jedoch mit 203:29 Stimmen abgelehnt wurde. Kaum grossen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte die Empfehlung der Auto-Partei, die SP aus der Regierung zu werfen und Koller und Cotti durch andere CVP-Vertreter zu ersetzen. Der Sozialdemokrat Stich, welcher als Amtsältester zuerst antreten musste, schnitt mit 145 Stimmen zwar um 40 Stimmen schlechter ab als vor vier Jahren, schaffte aber das absolute Mehr von 114 Stimmen problemlos. Auch der zweite Sozialdemokrat, Felber, erzielte mit 144 Stimmen ein achtbares Resultat und blieb nur knapp hinter Ogi (151 Stimmen) zurück. Mehr Mühe bekundeten die Vertreter der CVP: Cotti erhielt 135, Koller sogar nur 132 Stimmen. Der am Schluss an die Reihe kommende Freisinnige Villiger musste für diese offensichtlich mangelnde Solidarität im Lager der bürgerlichen Regierungsparteien büssen: lediglich 127 der anwesenden 238 Abgeordneten gaben ihm ihre Stimme. Sein Parteikollege Delamuraz, der noch vor der Wahl der beiden CVP-Vertreter antreten durfte, hatte mit 172 Stimmen das beste Resulat aller Kandidaten erzielt. Mitverantwortlich für dieses Spitzenergebnis war sicher auch die Solidaritätswelle, welcher sich Delamuraz erfreuen durfte, nachdem die Zeitung "Blick" das Gerücht kolportiert hatte, dass seine — und Felbers — Trinkgewohnheiten anlässlich der Gespräche der Regierungsparteien kritisiert worden seien. Unter anderem musste sich auch Nationalrat Blocher (svp, ZH) dafür entschuldigen, dieses Thema aufs Tapet gebracht zu haben.

Wahl der Mitglieder des Bundesrates für die Amtsdauer 1991-1995

In ihrem ersten gemeinsamen Gespräch im November kamen die Spitzen der Regierungsparteien überein, die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates nicht anzutasten. Sie beschlossen, die Differenzen und Gemeinsamkeiten zu verschiedenen wichtigen Themen zu diskutieren, ohne aber den Versuch zu unternehmen, sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm zu verpflichten. In weiteren Sitzungen einigte man sich darauf, auch die personelle Zusammensetzung des Bundesrates nicht zu verändern.

Diskussionen 1991 über die Zauberformel und ein verbindliches Regierungsprogramm

In schöner Regelmässigkeit wird in der Schweiz, vorzugsweise vor Bundesratswahlen, die Zweckmässigkeit der Fortführung der sogenannten Zauberformel, d.h. der seit 1959 unveränderten parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates zur Diskussion gestellt. Dieses Jahr wurde die Debatte vom Tessiner Nationalrat Cotti (cvp) lanciert. Er regte an, dass die neugewählte Bundesversammlung sich vor der Bundesratswahl im Dezember zu einer ausserordentlichen Session treffen sollte, um über ein verbindliches Regierungsprogramm zu beraten. Die Regierungsbeteiligung der Parteien sollte von der Zustimmung zu diesem Programm abhängig gemacht werden. Die SP setzte sich sofort vehement gegen diesen Vorschlag zur Wehr. Sie kritisierte ihn als Manöver, um die SP entweder auf bürgerliche Positionen zu verpflichten oder aus der Regierung zu drängen. Aber auch die Parteipräsidenten Steinegger (fdp) und Segmüller (cvp) zeigten keine Begeisterung für diese Idee. Die vier Regierungsparteien beschlossen immerhin, nach den Parlamentswahlen im November die Weiterführung der Zauberformel und die zukünftige Regierungspolitik gemeinsam zu diskutieren.

Diskussionen 1991 über die Zauberformel und ein verbindliches Regierungsprogramm

Turnusgemäss wurden in der Dezembersession Flavio Cotti mit 161 Stimmen zum Bundespräsidenten für 1991 und René Felber mit 160 Stimmen zum Vizepräsidenten gewählt.

1991 - Flavio Cotti
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums

Der Nationalrat lehnte auf Antrag seiner Kommission eine parlamentarische Initiative für eine gesetzliche Regelung der zulässigen Erwerbstätigkeiten von Ehegatten und -gattinnen von Magistratspersonen ab. Nationalrat Reichling (svp, ZH) hatte diesen Vorstoss unmittelbar nach der Rücktrittserklärung von Bundesrätin Kopp eingereicht.

Zulässige Erwerbstätigkeiten von Ehegatten und -gattinnen (Pa.Iv. 88.242)
Dossier: Affäre Kopp

Vom 19. bis 23. Februar 1990 fand unter grosser Anteilnahme der Medien vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von alt Bundesrätin Elisabeth Kopp statt. Mitangeklagt waren ihre persönliche Mitarbeiterin Katharina Schoop und die ehemalige Mitarbeiterin im Bundesamt für Justiz, Renate Schwob. Die Richter hatten abzuklären, ob es sich bei den unbestrittenermassen an den Gatten von Elisabeth Kopp weitergegebenen Informationen um Amtsgeheimnisse gehandelt hatte, und, wenn ja, ob den Angeklagten eine vorsätzliche oder zumindest eventualvorsätzliche Verletzung des Amtsgeheimnisses – nur diese ist strafbar – nachgewiesen werden kann.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich bei den Informationen um Amtsgeheimnisse gehandelt habe, da der zugrundeliegende Bericht für die Bundesanwaltschaft bestimmt gewesen sei. Da jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass Elisabeth Kopp um die amtliche Herkunft dieser Informationen wusste, wurde sie vom Vorwurf der vorsätzlichen Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie es freilich zumindest an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen, weshalb ihr vier Zehntel der Gerichtskosten auferlegt wurden. Das Verhalten der persönlichen Mitarbeiterin der alt Bundesrätin wurde ebenfalls als nicht strafbar taxiert. Zwar sei bei ihr der Tatbestand der vorsätzlichen Amtsgeheimnisverletzung gegeben, da sie um die Herkunft der Informationen gewusst habe. Ihr wurde aber ein Rechtsirrtum zugestanden, da sie geglaubt habe, zur Weitergabe an ihre Vorgesetzte und deren Mann berechtigt zu sein. Die dritte Angeklagte schliesslich wurde vollumfänglich freigesprochen, da sie nicht habe damit rechnen können, dass die Departementsvorsteherin und ihre persönliche Mitarbeiterin die weitergegebenen Informationen nach aussen tragen würden.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Der Bericht enthält aber auch eine detaillierte Chronik der Ereignisse vor dem Eingeständnis des Telefongesprächs von alt-Bundesrätin Kopp mit ihrem Mann. Kein gutes Licht auf die Alt-Bundesrätin warfen die im PUK-Bericht gemachten Feststellungen über ihr Verhalten. So sei sie auf den Rat ihrer eingeweihten Chefbeamten, das ominöse Telefongespräch bekanntzugeben, bevor es von den Medien aufgedeckt werde, nicht eingetreten. Kurz bevor sie durch die Berichte in der Presse dann doch zu einem Geständnis gezwungen worden sei, habe sie versucht, die Schuld auf ihre persönliche Mitarbeiterin abzuwälzen. Für die in einigen Medien geäusserten schwerwiegenderen Verdächtigungen gegen Elisabeth Kopp im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung als Justizministerin fand allerdings auch die PUK keine Anhaltspunkte. Alt-Bundesrätin Kopp war freilich mit der Darstellung nicht einverstanden. Über ihren Anwalt verlangte sie erfolglos, dass der PUK-Bericht zurückzuziehen und das Kapitel über die Umstände ihres Rücktritts zu streichen seien. Kurz darauf wandte sie sich dann allerdings in einem Schreiben an die eidgenössischen Räte. Darin gestand sie erstmals eigene Fehler zu und entschuldigte sich für ihr Verhalten zwischen dem Telefonanruf an ihren Mann und ihrem Rücktritt.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Der Fall Kopp zeigte aber auch eine über das persönliche Schicksal hinausweisende potentielle Schwachstelle des schweizerischen politischen Systems auf: die enge Verbindung von Politik und Wirtschaft. Diese kann zwar in den Bereichen der Entscheidvorbereitung und des Vollzugs durchaus sinnvoll sein, sie enthält aber stets auch die Gefahr von unzulässigen Rücksichtnahmen und Verfilzungen. Dass die Affäre eine Angehörige des wirtschaftsnahen Zürcher Freisinns betraf, war nach der Meinung verschiedener Kommentatoren denn auch kein Zufall. Gerade dem Freisinn verbundene Zeitungen aus anderen Kantonen meldeten schon recht früh ihre Vorbehalte gegen Elisabeth Kopp an und forderten nach der Aufdeckung des Telefongesprächs nicht nur deren Rücktritt, sondern auch eine Durchleuchtung des Zürcher Freisinns durch die nationale Partei.

Debatte nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Da Elisabeth Kopp im Dezember 1988, unmittelbar vor dem Bekanntwerden ihres verhängnisvollen Telefongesprächs, zur Vizepräsidentin des Bundesrats gewählt worden war, musste die Bundesversammlung nach ihrem Rücktritt auch dieses Amt neu besetzen. Die Reihe war an Arnold Koller, der mit 190 Stimmen gewählt wurde. In der Dezembersession wurde Koller mit 194 Stimmen zum Präsidenten und Flavio Cotti mit 177 zum Vizepräsidenten für 1990 erkoren. Bei der Departementsverteilung blieben grössere Rochaden aus: Bundesrat Koller wurde neuer Vorsteher des EJPD, als dessen Leiter er bereits seit Kopps Rücktritt gewirkt hatte. Der neugewählte Villiger übernahm von Koller das EMD.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Der am 24. November veröffentlichte Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) konnte keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Elisabeth Kopp bringen. Politisch brisanter waren seine Enthüllungen über die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft und dabei insbesondere der politischen Polizei.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Bei einem absoluten Mehr von 118 Stimmen wählte die Vereinigte Bundesversammlung am 1. Februar 1989 im ersten Wahlgang mit 124 Stimmen Kaspar Villiger zum neuen Bundesrat; 35 Stimmen entfielen auf Franz Steinegger (fdp, UR), 33 auf Monika Weber (ldu, ZH) und 19 auf Liliane Uchtenhagen (sp, ZH). Mit dieser Wahl wurden gleich zwei Traditionen gebrochen: Zum ersten Mal seit der Gründung des Bundesstaates ist der Kanton Zürich nicht mehr in der Landesregierung vertreten und zum ersten Mal seit 1875 stammt ein freisinniger Bundesrat aus einem ehemaligen Sonderbundskanton.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Der Landesring, der auch in der Vergangenheit immer wieder seinen Anspruch auf einen Regierungssitz angemeldet hatte, erachtete die Gelegenheit zum Aufbrechen der Zauberformel als besonders günstig. Parteipräsident Jaeger (ldu, SG) bezeichnete die Affäre Kopp als neuen Beleg für die Krise der Konkordanzpolitik der vier Bundesratsparteien und sprach sich dafür aus, dass der frei werdende Sitz unbedingt wieder mit einer Frau besetzt werden müsse. Die Delegierten des LdU nominierten die Zürcher Ständerätin Monika Weber, welche auch die Unterstützung der Fraktion der Grünen und der drei Nationalräte der EVP fand.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die Ersatzwahl für alt-Bundesrätin Kopp wurde in der Februar-Sondersession 1989 durchgeführt. Im Vorfeld hatten die Vertreter der CVP, der SP und der SVP betont, dass für sie kein Anlass zum Rütteln an der Zauberformel gegeben sei und sie den Anspruch des Freisinns nicht bestreiten würden. Die Verteidigung des traditionellen, wenn auch nicht rechtlich abgesicherten Zürcher Sitzes erwies sich hingegen als schwieriger. Einerseits wurde auch parteiintern die jeweils nur kurze Amtszeit der drei letzten freisinnigen Zürcher Bundesräte Honegger (5 Jahre), Friedrich (2) und Kopp (4) kritisiert. Andererseits tat sich die Kantonalpartei mit der Kandidatenauswahl schwer: Nachdem Fraktionschef Bremi und die Nationalrätinnen Nabholz und Spoerry auf eine Nomination verzichtet hatten, schlug sie den 59-jährigen Ständerat Jagmetti vor. Mit teilweise jüngeren Kandidaten rückten die Innerschweizer Freisinnigen auf: Die Luzerner präsentierten den 47-jährigen Unternehmer und Ständerat Villiger, die Urner den 45-jährigen Rechtsanwalt und Nationalrat Steinegger und die Zuger den 59-jährigen Regierungs- und Nationalrat Stucky. Die für die Nomination zuständige freisinnige Fraktion schlug der Vereinigten Bundesversammlung Kaspar Villiger zur Wahl vor.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die Untersuchung von Staatsanwalt Hungerbühler deckte auf, dass Elisabeth Kopp immer noch nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte. Gemäss den Abklärungen habe sie, nachdem sie von ihrer persönlichen Beraterin über den Inhalt von Akten aus der Bundesanwaltschaft orientiert worden sei, ihren Mann informiert und ihm geraten, sich über Details bei dieser Mitarbeiterin zu erkundigen. Da der dringende Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung bestehe, beantragte Hungerbühler dem Parlament die Aufhebung der Immunität der Bundesrätin und die Eröffnung eines Strafverfahrens. Frau Kopp trat nach der Veröffentlichung dieses Berichtes am 12. Januar 1989 unverzüglich von ihrem Amt zurück.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Die Affäre um Elisabeth Kopp war mit dieser Rücktrittserklärung allerdings nicht erledigt. Dies galt umso mehr, als in der Presse Verdächtigungen aufgetaucht waren, die dem EJPD und dabei insbesondere der Bundesanwaltschaft Ermittlungspannen beim Kampf gegen den Drogenhandel vorwarfen. Die Fraktionen von SP und LdU/EVP verlangten die Einsetzung einer besonderen Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Nationalrat Ziegler (sp, GE) forderte, unterstützt von der GPS, die Einsetzung eines ausserordentlichen Bundesanwalts zur umfassenden Durchleuchtung des EJPD. Der Bundesrat seinerseits beauftragte Hans Hungerbühler, erster Staatsanwalt des Kantons Baselstadt, mit der Abklärung der genauen Umstände, die zum Telefongespräch von Elisabeth Kopp mit ihrem Mann geführt hatten. Der für diese Ermittlungen im Prinzip zuständige Bundesanwalt Gerber trat wegen Befangenheit in den Ausstand.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Beim Rücktritt von Elisabeth Kopp lässt sich schliesslich auch eine geschlechtspolitische Komponente ausmachen. Im Grunde genommen war die erste Bundesrätin weniger an eigenen Fehlern gescheitert, als an den ins Gerede geratenen beruflichen Aktivitäten ihres Ehemannes. Während für die Regierungsmitglieder die Unvereinbarkeit mit anderen Erwerbstätigkeiten in der Verfassung verankert ist, bestehen für deren Ehegatinnen resp. -gatten keine diesbezüglichen Vorschriften. Solange es sich bei diesen ausschliesslich um Frauen gehandelt hatte, entstanden daraus infolge der herkömmlichen geschlechtsspezifischen Rollenverteilung offenbar keine Probleme. Unmittelbar nachdem E. Kopp ihr Telefongespräch zugegeben hatte, regte Nationalrat Reichling (svp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 88.242) die gesetzliche Regelung der erlaubten Erwerbstätigkeiten von Bundesratsgatten und –gattinnen an.

Debatte nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Der Wechsel in der Einschätzung von Bundesrätin Kopp durch die Mehrheit der Politiker deckte sich immerhin mit der Volksmeinung. Im Oktober wies eine Umfrage sie als beliebtestes Regierungsmitglied aus. Während sich anfangs November noch 70 Prozent gegen einen Rücktritt von E. Kopp aussprachen, kehrten sich die Verhältnisse nach der Aufdeckung des ominösen Telefongesprächs ins Gegenteil: 72 Prozent der Befragten forderten nun ihre Demission.

Debatte nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die Umstände, die zum Rücktritt von Elisabeth Kopp geführt hatten, entfachten eine Diskussion über die Rolle der Medien in der Politik. Einige Politiker und vor allem eine Flut von Leserbriefen gaben den Medien die Schuld am Geschehen: Nicht die Handlungen der Bundesrätin und ihres Ehemannes, sondern eine beispiellose Medienkampagne hätten dazu geführt. Alt-Bundesrat Friedrich kreierte in diesem Zusammenhang den Ausdruck «Kloakenjournalismus». Unter Berücksichtigung des Berichts Hungerbühler ist dazu zu sagen, dass einige Medien zwar massgeblich an der Aufklärung der Zusammenhänge beteiligt waren und die meisten nachdrücklich auf die Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen hatten, dass sie sich aber in den daraus zu ziehenden Folgerungen Zurückhaltung auferlegten. Erst als Frau Kopp ihr Telefongespräch zugab, kam es zur Rücktrittsforderung. Die Medien konnten ihr eigenes aktives Verhalten auch mit der Passivität der Politiker rechtfertigen. In Anbetracht der in der Presse und von den Linksparteien ausgesprochenen Verdächtigungen wäre es an der Bundesversammlung und der freisinnigen Fraktion gewesen, spätestens vor der Wahl von Kopp zur Vizepräsidentin die nötigen Abklärungen voranzutreiben.

Debatte nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Bloss zwei Tage später, am Freitag, dem 9. Dezember, behauptete die Lausanner Zeitung «Le Matin», über Informationen zu verfügen, wonach Hans W. Kopp vor seinem Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat einen Tip aus dem EJPD erhalten habe. In einer Karikatur wies die Zeitung auf die Bundesrätin als mögliche Informantin hin. Noch am Abend desselben Tages gab Elisabeth Kopp – nach einer Sondersitzung des Bundesrates – in einer Medienerklärung zu, dass dieser Tip von ihr stammte. Sie habe ihren Mann unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat in einem kurzen Telefongespräch über die gegen die Shakarchi AG laufenden Ermittlungen informiert und ihm seinen Rücktritt nahegelegt. Mit dieser Aussage entlarvte sie die Unschuldsbeteuerungen, mit denen sie und ihr Mann sich vorher verteidigt hatten, als Lügengebäude. In der Presse vom Samstag wurde daraufhin mehr oder weniger offen der Rücktritt der Bundesrätin gefordert. Als Begründung stand im Vordergrund, dass sie als Justizministerin nicht mehr tragbar sei und dass sie als Bundesrätin nicht glaubhaft wirken könne. Nach Aussprachen mit Spitzenpolitikern ihrer Partei erklärte sie am folgenden Montag ihre Demission auf Ende Februar 1989. Dabei zeigte sie sich freilich weiterhin keiner moralischen oder juristischen Schuld bewusst: Die Warnung an ihren Mann sei nicht aufgrund von Aktenkenntnissen erfolgt, sondern hätte sich bloss auf Gerüchte gestützt, die sie von ihrer persönlichen Beraterin erfahren habe.
Während im Ausland vorzeitige Demissionen von Ministern nichts Aussergewöhnliches sind, kommt ihnen in der Schweiz Seltenheitswert zu. Zur Bedeutung des Ereignisses und zur Steigerung der Emotionen trug auch bei, dass es sich bei der Zurücktretenden um die erste und bisher einzige in den Bundesrat gewählte Frau handelte.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

In diesem Klima der Verdächtigungen und Unschuldsbeteuerungen verliefen die Vorbereitungen für die turnusgemässe Wahl von Elisabeth Kopp zur Vizepräsidentin des Bundesrates. Obwohl auch ein Teil der freisinnigen Presse vor der Gefahr von Interessenkollisionen warnte, stellte die FDP-Fraktion ihre Bundesrätin einstimmig als Kandidatin auf. Die Fraktionen der beiden andern bürgerlichen Bundesratsparteien sicherten – allerdings nicht mit einstimmigen Voten – ihre Unterstützung zu, desgleichen die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion. Für die SP und die Grünen waren hingegen die Verdachtsmomente und Vorbehalte zu gross: sie beschlossen Stimmfreigabe. Trotz des allgemeinen Unbehagens (ein bürgerlicher Parlamentarier sprach von "einer Lawine am Hang", die jeden Moment losbrechen könne) verlief die Wahl am 7. Dezember wie üblich ohne vorgängige Wortmeldungen. Nachdem J.P. Delamuraz mit 201 Stimmen zum Präsidenten bestimmt worden war, wählte die Vereinigte Bundesversammlung E. Kopp mit 165 Stimmen bei 238 ausgeteilten Stimmzetteln zur Vizepräsidentin für 1989.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Hans W. Kopp war, eine Woche bevor der «Tages-Anzeiger» die Öffentlichkeit am 5. November über die Ermittlungen orientierte, von seinem Posten zurückgetreten. Dies veranlasste einige Medien zu Mutmassungen über allfällige Tips, welche er aus dem unter der Leitung seiner Gattin stehenden Justiz- und Polizeidepartement hätte erhalten haben können. Die Bundesrätin wies die Verdächtigungen zurück und betonte, dass sie zwischen Amt und Privatleben zu trennen wisse. Ihr Mann beantwortete die Frage, ob er von seiner Frau über die Ermittlungen gegen die Shakarchi AG informiert worden sei, mit einem klaren Nein.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die Affäre, welche zum Rücktritt von Elisabeth Kopp führte, begann Ende August 1988 mit den Vorwürfen gegen ihren Mann Hans Kopp. Dieser war früher selbst aktiv in der Politik in Erscheinung getreten, so unter anderem als Präsident der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption. In den achtziger Jahren war der Name des Zürcher Wirtschaftsanwalts mehrmals im Zusammenhang mit Finanzaffären aufgetaucht. Seit sechs Jahren untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft die spektakuläre Finanzpleite der Risikoinvestmentfirma Trans K-B, bei welcher Hans W. Kopp Verwaltungsratspräsident war. Bei diesem Strafverfahren dreht es sich vor allem um den Verdacht auf Bilanzfälschung. Nach massiven Beschuldigungen in der Zeitschrift «Beobachter» eröffneten 1988 die zürcherischen Behörden ein Verfahren gegen Kopp wegen Steuerhinterziehung. Die Aufdeckung der Libanon-Connection, der grössten in der Schweiz je aufgedeckten Geldwäschereiaffäre, warf erneut ein schiefes Licht auf seine Geschäftstätigkeit: Die nach Ermittlungen der Tessiner Polizei verhafteten Drogengrosshändler und Geldtransporteure standen offenbar in geschäftlichen Beziehungen mit der Shakarchi Trading AG in Zürich, deren Verwaltungsrats-Vizepräsident Hans W. Kopp war.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die im sogenannten Garantiegesetz festgehaltene Bestimmung, dass nicht zwei Bundesräte ihren Bürgerort im selben Kanton haben dürfen, hatte ursprünglich den Zweck, regionale Übervertretungen zu verhindern. Da heute infolge der grossen geographischen Mobilität der Heimatort kein gültiges Kriterium für die Herkunft einer Person darstellt, wird diese Vorschrift als veraltet angesehen. Eine parlamentarische Initiative Bircher (sp, AG) und eine Motion der SVP-Fraktion hatten deshalb eine Gesetzesrevision verlangt. Die 1984 mit der Vorberatung dieser Begehren beauftragte Kommission des Nationalrats sprach sich nun für die Beibehaltung des Grundsatzes aus, wonach jeder Kanton höchstens einen Vertreter in die Landesregierung entsenden darf. Anstatt des Heimatortes soll jedoch primär der Ort der bisherigen politischen Tätigkeit massgebend für die Kantonszugehörigkeit sein.

Revision des Garantiegesetzes (Heimatkanton der Bundesräte) (Pa. Iv. 85.253)
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat