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Inhalte

  • Bundesratswahlen

Akteure

  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Allemann, Evi (sp/ps, BE) NR/CN
  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN

Prozesse

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Lediglich der Walliser CVP Neo-Nationalrat Philipp-Matthias Bregy und alle anwesenden Mitglieder der SVP-Fraktion unterstützten die Motion Ruppen (svp, VS), die verlangte, dass Personen, die bei Bundesratswahlen bisher unter dem Begriff «Diverse» aufgeführt werden, zukünftig namentlich erwähnt werden sollten. Ruppen wollte mit seinem Vorstoss das Büro-NR zu einem Gesetzesvorschlag verpflichten, der bestimmt, dass bei Wahlen in den Bundesrat in allen Wahlgängen die Resultate aller Personen verlesen werden müssen, die Stimmen erhalten haben. Die gängige Regel ist, dass im ersten und im zweiten Wahlgang Personen mit weniger als 10 Stimmen unter Diverse aufgeführt werden.
Diese Praxis habe sich bewährt, führte Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro aus. Es würde zu falschen Anreizen führen und sei einer Bundesratswahl nicht würdig, wenn alle Personen, die auch nur eine Stimme erhalten hätten, genannt werden müssten. Man müsse zudem bedenken, dass die Regelung auch für alle anderen Wahlen (z.B. Richterwahlen) angewendet werden müsste. Ruppen hingegen führte das Beispiel der Wahl von Karin Keller-Sutter in die Exekutive ins Feld. Damals hätten Verschiedene 27 Stimmen erhalten. Man wisse nun nicht – lediglich die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die zu Stillschweigen verpflichtet seien – ob das 27 Einzelpersonen gewesen seien oder aber drei Personen mit je 9 Stimmen. Dies sei stossend, weil Resultate von wichtigen Wahlen transparent sein müssten. Die total 63 befürwortenden Stimmen kamen aber gegen die 113 ablehnenden Stimmen (1 Enthaltung) nicht an.

Diverse bei Bundesratswahlen namentlich erwähnen

Mittels einer Motion wollte Lukas Reimann (svp, SG) ein öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen einführen. „Ich bin doch nicht dumm”, zitierte der St. Galler SVP-Nationalrat Ignazio Cassis, der dies vor seiner Wahl zum Bundesrat am Ende des Hearings bei der SVP-Fraktion auf die Frage geantwortet habe, ob er bei der Anhörung in der SP-Fraktion die gleichen Antworten geben werde. Es sei ein Problem, so Reimann in der Begründung für seinen Vorstoss, dass Kandidierende den Fraktionen nach dem Mund redeten und sich diese kein ehrliches Bild machen könnten. Dies wäre nicht der Fall, wenn Bundesratskandidierende in einem öffentlichen und überparteilichen Hearing Rede und Antwort stehen müssten.
Während der Debatte zur Motion zu Beginn der Frühjahrssession 2018 verstieg sich der Motionär zur nachher von einigen Ratskollegen beanstandeten Bemerkung, dass Bundesrat Cassis während des SVP-Hearings gar das Ende der Personenfreizügigkeit versprochen habe. Ein öffentliches Hearing würde die Kandidierenden an ihre Versprechen binden. Das Büro – vertreten durch seine Sprecherin Edith Graf-Litscher (sp, TG) – machte geltend, dass der Vorstoss sowohl aus praktischen wie auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen sei. Ein öffentliches Hearing sei nicht effizient, weil die einzelnen Fraktionen wohl trotzdem noch eigene Anhörungen durchführen würden. Zudem wäre bei einer Doppel- oder Dreifachvakanz ein eigentlicher Marathon zu leisten, wenn von jeder Fraktion drei Kandidierende vorgeschlagen würden und jede Partei spezifische Fragen stellen würde. Schliesslich stehe es heute schon jeder Fraktion offen, die eigenen Hearings öffentlich durchzuführen und so Transparenz zu schaffen. Mit 148 Stimmen pflichtete der Nationalrat der Position, dass von der Änderung kein Mehrwert zu erwarten sei, bei. Unterstützung erhielt die Idee lediglich von 26 SVP-Mitgliedern sowie zwei SP-Räten.

Öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen