Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bundesratswahlen

Akteure

Prozesse

  • Motion
7 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Diskussionslos lehnte der Nationalrat zum Schluss der Sommersession 2021 die Motion von Mike Egger (svp, SG) ab, mit der dieser die Möglichkeit einer Amtsenthebung für Bundesratsmitglieder gefordert hatte. Konkret sah der Vorstoss des St. Galler SVP-Vertreters vor, dass «aufgrund von ausserordentlichen Umständen» eine Bestätigungswahl durchgeführt werden könnte. In seiner Begründung machte Egger die «Machtfülle» geltend, die der Bundesrat im Rahmen der ausserordentlichen Lage aufgrund der Covid-19-Pandemie gehabt habe, während das Parlament die Oberaufsicht über die Regierung abgegeben habe.
In seiner Antwort machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass ein solches «Misstrauensvotum» nicht nur systemfremd sei und das Kollegialprinzip aushebeln würde, sondern auch nicht per Gesetzesänderung, wie sie durch eine Motion geschaffen wird, sondern vielmehr durch eine Änderung der Verfassung umgesetzt werden müsste.

Oberaufsicht des Parlamentes stärken (Mo. 21.3435)

Lediglich der Walliser CVP Neo-Nationalrat Philipp-Matthias Bregy und alle anwesenden Mitglieder der SVP-Fraktion unterstützten die Motion Ruppen (svp, VS), die verlangte, dass Personen, die bei Bundesratswahlen bisher unter dem Begriff «Diverse» aufgeführt werden, zukünftig namentlich erwähnt werden sollten. Ruppen wollte mit seinem Vorstoss das Büro-NR zu einem Gesetzesvorschlag verpflichten, der bestimmt, dass bei Wahlen in den Bundesrat in allen Wahlgängen die Resultate aller Personen verlesen werden müssen, die Stimmen erhalten haben. Die gängige Regel ist, dass im ersten und im zweiten Wahlgang Personen mit weniger als 10 Stimmen unter Diverse aufgeführt werden.
Diese Praxis habe sich bewährt, führte Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro aus. Es würde zu falschen Anreizen führen und sei einer Bundesratswahl nicht würdig, wenn alle Personen, die auch nur eine Stimme erhalten hätten, genannt werden müssten. Man müsse zudem bedenken, dass die Regelung auch für alle anderen Wahlen (z.B. Richterwahlen) angewendet werden müsste. Ruppen hingegen führte das Beispiel der Wahl von Karin Keller-Sutter in die Exekutive ins Feld. Damals hätten Verschiedene 27 Stimmen erhalten. Man wisse nun nicht – lediglich die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die zu Stillschweigen verpflichtet seien – ob das 27 Einzelpersonen gewesen seien oder aber drei Personen mit je 9 Stimmen. Dies sei stossend, weil Resultate von wichtigen Wahlen transparent sein müssten. Die total 63 befürwortenden Stimmen kamen aber gegen die 113 ablehnenden Stimmen (1 Enthaltung) nicht an.

Diverse bei Bundesratswahlen namentlich erwähnen

Mittels einer Motion wollte Lukas Reimann (svp, SG) ein öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen einführen. „Ich bin doch nicht dumm”, zitierte der St. Galler SVP-Nationalrat Ignazio Cassis, der dies vor seiner Wahl zum Bundesrat am Ende des Hearings bei der SVP-Fraktion auf die Frage geantwortet habe, ob er bei der Anhörung in der SP-Fraktion die gleichen Antworten geben werde. Es sei ein Problem, so Reimann in der Begründung für seinen Vorstoss, dass Kandidierende den Fraktionen nach dem Mund redeten und sich diese kein ehrliches Bild machen könnten. Dies wäre nicht der Fall, wenn Bundesratskandidierende in einem öffentlichen und überparteilichen Hearing Rede und Antwort stehen müssten.
Während der Debatte zur Motion zu Beginn der Frühjahrssession 2018 verstieg sich der Motionär zur nachher von einigen Ratskollegen beanstandeten Bemerkung, dass Bundesrat Cassis während des SVP-Hearings gar das Ende der Personenfreizügigkeit versprochen habe. Ein öffentliches Hearing würde die Kandidierenden an ihre Versprechen binden. Das Büro – vertreten durch seine Sprecherin Edith Graf-Litscher (sp, TG) – machte geltend, dass der Vorstoss sowohl aus praktischen wie auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen sei. Ein öffentliches Hearing sei nicht effizient, weil die einzelnen Fraktionen wohl trotzdem noch eigene Anhörungen durchführen würden. Zudem wäre bei einer Doppel- oder Dreifachvakanz ein eigentlicher Marathon zu leisten, wenn von jeder Fraktion drei Kandidierende vorgeschlagen würden und jede Partei spezifische Fragen stellen würde. Schliesslich stehe es heute schon jeder Fraktion offen, die eigenen Hearings öffentlich durchzuführen und so Transparenz zu schaffen. Mit 148 Stimmen pflichtete der Nationalrat der Position, dass von der Änderung kein Mehrwert zu erwarten sei, bei. Unterstützung erhielt die Idee lediglich von 26 SVP-Mitgliedern sowie zwei SP-Räten.

Öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen

Die Motion von Roland Borer (svp, SO), die Regelungen gefordert hätte, mit denen die Unvereinbarkeit des Amtes als Bundespräsident mit einem Vorsitz in einer internationalen Organisation festgelegt worden wären, wurde Ende 2015 abgeschrieben. Der Motionär war bei den Nationalratswahlen im Herbst nach 24 Jahren in der grossen Kammer nicht wiedergewählt worden. Borers Forderung war eine Kritik an Bundesrat Burkhalter, der 2014 als Bundespräsident gleichzeitig der OSZE vorsass.

Unvereinbarkeit des Amtes als Bundespräsident

Nationalrat Weyeneth (svp, BE) unternahm einen neuen Versuch, das Wahlsystem für die wiederkandidierenden Bundesräte zu verändern und die bestehende Abfolge von einzelnen Wahlgängen durch eine gleichzeitig für alle vorzunehmende Einzelwahl zu ersetzen. Nur so wäre es nach Ansicht des Initianten möglich, die Leistung der Bundesräte ohne taktische Rücksichtnahmen (sprich Angst vor Retourkutschen) ehrlich zu beurteilen. Eine erste entsprechende Motion war 1996 von der grossen Kammer überwiesen, vom Ständerat aber abgelehnt worden. Das Büro des Nationalrats lehnte die Stossrichtung der neuen Motion Weyeneths ab, da das vorgeschlagene Verfahren zu überraschenden Abwahlen führen könnte und keine Gewähr für die Einhaltung der diversen Quoten (parteipolitisch, sprachlich, regional) bieten würde. Da aber ohnehin die Staatsleitungsreform anstehe, anlässlich derer man sich grundsätzlich mit der Funktion und Konstituierung der Regierung auseinandersetzen werde, empfahl das Büro trotz seiner ablehnenden Stellungnahme die Überweisung der Motion in Postulatsform, was denn auch geschah.

Einzelwahl bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates (98.3349)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

Bei der jeweils nach den Nationalratswahlen vorzunehmenden Bestätigungswahl für den Bundesrat kommt es immer wieder vor, dass die zuletzt antretenden amtsjüngsten Bundesräte ein schlechtes Resultat erzielen, weil sie Opfer von sogenannten Retourkutschen werden. 1991 musste beispielsweise der Amtsjüngste, Villiger (fdp), mit dem schlechtesten Resultat (127 Stimmen von 238 anwesenden Abgeordneten) dafür büssen, dass die vor ihm angetretenen Christlichdemokraten nur mässige Ergebnisse erzielt hatten. Um dem abzuhelfen, überwies der Nationalrat mit 82 zu 67 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE), welche verlangt, dass die wiederkandidierenden Bundesräte zwar weiterhin einzeln gewählt werden, aber in einem gemeinsamen Wahlgang. Damit könnten die Parlamentarier eine Bewertung der einzelnen Regierungsmitglieder vornehmen, ohne Vergeltungsaktionen für später Antretende befürchten zu müssen. Im Ständerat setzte sich - gegen den Antrag der Staatspolitischen Kommission - dann allerdings mit 19 zu 15 Stimmen der Sozialdemokrat Aeby (FR) durch, der - unterstützt von Iten (fdp, ZG) und Cottier (cvp, FR) - eine Ablehnung der Motion forderte. Sein Hauptargument gegen den Vorstoss war die Sorge, dass mit diesem neuen System der Fortbestand einer stabilen proportionalen Zusammensetzung des Bundesrats gemäss der Parteienstärke nicht mehr gewährleistet wäre.

Bundesratswahlen in einem Wahlgang (Einzelwahl) (95.3140)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?